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Keine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Frankfurt Nordwest: Arrondierung ausschließlich durch das Quartier "Produktives Praunheim"

Vorlagentyp: NR BFF

Antrag

1.) Die Magistratsvorlage M 169/25 wird in der vorliegenden Form vollständig abgelehnt. Dies umfasst insbesondere: · die förmliche Festlegung eines städtebaulichen Entwicklungsbereichs gemäß § 165 BauGB, · die Gründung einer städtischen Entwicklungsgesellschaft, · die Beantragung einer Zielabweichung vom Regionalplan Südhessen 2010 für das Gesamtgebiet, · die Überplanung und Versiegelung der Quartiere "Lachgrabenquartier" und "Neu-Weststadt". 2.) Anstelle der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (SEM) wird der Magistrat beauftragt, ausschließlich das Quartier "Produktives Praunheim" (das im Rahmenplan östlich der A 5, nördlich der Heerstraße und der bestehenden Gewerbeflächen Praunheims liegende Baufeld) städtebaulich weiterzuentwickeln. 3.) Die Realisierung dieses Quartiers "Produktives Praunheim" hat ausschließlich mit den Instrumenten des allgemeinen Städtebaurechts zu erfolgen, nämlich durch Aufstellung eines oder mehrerer Bebauungspläne (§§ 1 ff. BauGB) sowie durch Abschluss eines oder mehrerer städtebaulicher Verträge mit den Grundstückseigentümern (§ 11 BauGB). Eine Anwendung des besonderen Städtebaurechts (§§ 165 ff. BauGB) ist ausdrücklich ausgeschlossen. 4.) Die Quartiere "Lachgrabenquartier" und "Neu-Weststadt" sowie alle landwirtschaftlichen Flächen östlich und westlich der A 5 - außer im Bereich "Produktives Praunheim" - werden aus jeglicher weiteren städtebaulichen Überplanung herausgenommen und im Sinne des geltenden RPS/RegFNP 2010 dauerhaft als Landwirtschaftsflächen, Regionale Grünzüge, Kaltluftentstehungsflächen gemäß Klimaplanatlas und Ausgleichsflächen gesichert. Der Magistrat wird beauftragt, hierzu unverzüglich die erforderlichen Änderungen des Flächennutzungsplans sowie - soweit erforderlich - des Regionalplans zu beantragen, um den Zielabweichungsbeschluss der Regionalversammlung Südhessen vom 28.02.2025 rückgängig zu machen und den Schutz vor Versiegelung dauerhaft zu gewährleisten. 5.) Der Magistrat wird beauftragt, parallel zur Entwicklung des Quartiers "Produktives Praunheim" ein dauerhaftes, städtisches Flächenmanagement "Koproduktive Landschaft Nordwest" einzurichten, welches die Existenz der landwirtschaftlichen Betriebe auf den nicht überplanten Flächen langfristig sichert und Naherholung, Biodiversität und Klimaschutz fördert. 6.) Sämtliche vorbereitenden Maßnahmen zur großflächigen Entwicklungsmaßnahme (einschließlich der Gründung einer SEG sowie aller laufenden Zielabweichungsverfahren für das Gesamtgebiet) sind unverzüglich einzustellen. 7.) Im Zuge der städtebaulichen Weiterentwicklung des Quartiers "Produktives Praunheim" wird der Magistrat ausdrücklich beauftragt, die neuen Quartierserschließungsstraßen von der Heerstraße bis zur Dillenburger Straße so zu planen und auszuführen, dass sie die Funktion der seit über 40 Jahren geplanten Ortsumgehung Praunheim übernehmen und Alt-Praunheim dauerhaft vom Durchgangsverkehr entlasten.

Begründung

Die Stadt Frankfurt am Main steht vor der dringenden Aufgabe, den akuten Wohnraummangel zu bekämpfen, ohne dabei irreversible Schäden an der Umwelt, der Ökologie und der landwirtschaftlichen Existenzgrundlage zuzulassen. Die in der Magistratsvorlage M 169 vorgeschlagene städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (SEM) "Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere" würde genau das tun: Sie plant die Überbauung hochwertiger, ungestörter Ackerflächen und sensibler Landschaftsräume, was langfristig mehr Schaden als Nutzen bringen würde, insbesondere durch Gefährdung der Klimaresistenz der Stadt und der damit einhergehenden Gefährdung der Gesundheit der Bürgerschaft. Stattdessen ist eine fokussierte, nachhaltige Alternative zu verfolgen: Die ausschließliche Entwicklung des Quartiers "Produktives Praunheim" mit bewährten Instrumenten des allgemeinen Städtebaurechts (Bebauungsplan und städtebaulicher Vertrag). Diese Lösung ermöglicht die zeitnahe Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum sowie Gewerbeflächen in unmittelbarer Nähe zu bestehender Infrastruktur, ohne Enteignungen, massiver Versiegelung oder Konflikten mit dem Regionalplan Südhessen 2010. Der vorgeschlagene "Stadtteil der Quartiere" würde insbesondere die Quartiere "Lachgrabenquartier" und "Neu-Weststadt" auf hochwertigen, ungestörten Böden errichten, was den Grundsätzen des Baugesetzbuches (BauGB) widerspricht. Gemäß § 1a BauGB ist der Grundsatz der Bodenschonung zu beachten: Die Inanspruchnahme von Flächen ist auf das Notwendige zu beschränken, und gestörte oder bereits versiegelte Böden sind vorrangig zu bebauen, um ungestörte, fruchtbare Böden zu schützen. Im "Produktiven Praunheim" liegen genau solche gestörten Böden vor - in Nähe zu bestehenden Gewerbeflächen und Siedlungsrändern -, die sich ideal für eine nachhaltige Verdichtung eignen, ohne neue Versiegelungen in sensiblen Bereichen. Dagegen sind die Böden im Lachgrabenquartier und in der Neu-Weststadt weitgehend ungestört und hochfruchtbar, was ihre Überbauung zu einem unverantwortlichen Eingriff in die regionale Lebensmittelproduktion und Trinkwasserversorgung machen würde. Zudem würde die Bebauung des Lachgrabenquartiers wichtige Kaltluftentstehungsgebiete zerstören. Diese Gebiete - offene landwirtschaftliche Flächen und Täler (Lachgraben, Steinbachtal) - erzeugen Kalt- und Frischluftströme, die für die Belüftung und Kühlung der Stadt Frankfurt essenziell sind. Durch die Versiegelung würde die Kaltluftversorgung am Fuße des Taunushangs vor der Nordweststadt unterbrochen, was zu höheren Temperaturen, verminderter Luftqualität und gesteigerten Hitzeinseln in der Stadt führen könnte. Lokale Winde und die gefälleorientierte Bewegung der Kaltluft, die auf diesen Grün- und Ackerflächen entstehen, sind für die lokale Klimatisierung unverzichtbar. Der Erhalt der Habitate für Flora und Fauna trägt zudem zur Biodiversität bei. Kritische Stimmen wie der BUND Frankfurt warnen vor einer "fatalen Entwicklung" der Grün- und Erholungsflächen, die für das Stadtklima und die Biodiversität unverzichtbar sind. Die Instrumente des allgemeinen Städtebaurechts - insbesondere die Aufstellung von Bebauungsplänen (B-Pläne) kombiniert mit städtebaulichen Verträgen - haben sich in Frankfurt vielfach bewährt und ermöglichen eine deutlich schnellere und kostengünstigere Realisierung als die SEM. Während die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme einen Planungszeitraum von bis zu 20 Jahren vorsieht - der aufgrund hoher Klagerisiken (z. B. durch betroffene Landwirte, Naturschutzverbände oder Zielabweichungsverfahren) ohnehin völlig unrealistisch ist -, kann ein B-Plan-Verfahren in 3-5 Jahren abgeschlossen sein. Bereits jetzt rechnet die Magistratsvorlage mit einem Defizit von rund 50 Millionen Euro, das aus dem städtischen Haushalt beglichen werden soll. Jede Verzögerung würde dieses Defizit massiv in die Höhe treiben, weil Zinsen, Planungskosten und Grundstücksreserven weiterlaufen, ohne dass auch nur eine einzige Wohnung entsteht. Das Quartier "Produktives Praunheim" ist zudem ein idealer Mobilitätshotspot: Hier ist die Haltestelle der Regionaltangente West (RTW) bereits planfestgestellt, und die Verlängerung der U7 sowie ein Shuttle zum Park-and-Ride (P+R) an der Autobahn A5 sind nahtlos integrierbar. Diese Anbindungen ermöglichen autoarme, nachhaltige Quartiere mit einem Umweltverbundanteil von bis zu 70 %, ohne dass zusätzliche Infrastruktur in sensiblen Bereichen wie dem Lachgrabenquartier geschaffen werden muss. Die Alternative nutzt bestehende Potenziale effizient und vermeidet unnötige Belastungen der Umgebung. Abschließend sei darauf verwiesen, dass für das Quartier "Produktives Praunheim" bereits seit mehreren Jahren ein Eigentümerkonsortium existiert, das rund 80 % der relevanten Flächen besitzt. Dieses Konsortium hat der Stadt bereits ein ausgearbeitetes, nachhaltiges Konversionskonzept vorgelegt, das eine CO₂-neutrale und behutsame Quartiersentwicklung zur Arrondierung Praunheims vorsieht - inklusive hohem Anteil gefördertem Wohnungsbau, moderner Mobilitätskonzepte und umfangreicher Dach- und Fassadenbegrünung. Die Eigentümer sind ausdrücklich bereit, dieses Projekt kooperativ und schnell mit der Stadt umzusetzen - ohne Enteignungen, ohne städtebauliche Entwicklungsmaßnahme und ohne jahrelange Rechtsstreitigkeiten. Die Stadt muss hier nur den Bebauungsplan aufstellen und einen städtebaulichen Vertrag abschließen - alles andere liegt bereits auf dem Tisch. Damit entfällt endgültig jedes Argument für das "schwere Geschütz" einer SEM: Die Flächen sind verfügbar, die Eigentümer kooperationsbereit und deren Konzept nicht nur nachhaltig und praxiserprobt, sondern bereits eine ausgearbeitete Grundlage für die weitere Planung. Die Entwicklung des Quartiers "Produktives Praunheim" bietet zudem die einmalige Chance, die seit Jahrzehnten versprochene Verkehrsentlastung für Alt-Praunheim endlich zu realisieren. Durch die gezielte Ausweisung der neuen Quartierserschließungsstraßen als leistungsfähige Tangentialverbindung zwischen Heerstraße und Dillenburger Straße - parallel zur A 5- kann der Durchgangsverkehr aus dem historischen Ortskern herausgehalten und der Rahmenplan Praunheim aus dem Jahr 2015 in diesem zentralen Punkt umgesetzt werden - ohne dass dafür eine eigene, kostenintensive Ortsumgehung gebaut werden müsste. Diese Entlastung ist zwingend erforderlich, um die zusätzlichen Verkehre aus dem neuen Quartier sowie den bestehenden Regionalverkehr nicht durch die engen Straßen Alt-Praunheims zu leiten.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

Sitzung 43
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 24
Angenommen
1. Der Vorlage M 169 wird unter Hinweis auf das Schreiben des Hauptamtes vom 25.11.2025 mit der Maßgabe zugestimmt, dass mit den Ortsbeiräten 7 und 8 im 1. Quartal 2026 eine Ortsbeiratskonferenz zum Thema "Stadtteil der Quartiere" durchgeführt wird. 2. a) Den Ziffern 1., 2., 3. und 5. der Vorlage NR 1451 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 4. der Vorlage NR 1451 wird abgelehnt. 3. a) Die Ziffern 1. und 3. der Vorlage NR 1453 werden abgelehnt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage NR 1453 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage NR 1454 wird abgelehnt. 5. a) Die Ziffern 1., 3. und 4. der Vorlage NR 1455 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Der Ziffer 2. der Vorlage NR 1455 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 6. Der Vorlage NR 1464 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. Die Vorlage NR 1466 wird abgelehnt.
Zustimmung:
Grüne SPD FDP VOLT FRAKTION CDU Linke AFD
Ablehnung:
BFF-BIG
Sitzung 45
Stadtverordnetenversammlung
TO I, TOP 9
Angenommen
1. a) Die Maßgabe, dass mit den Ortsbeiräten 7 und 8 nach der Kommunalwahl 2026 eine Ortsbeiratskonferenz zum Thema "Stadtteil der Quartiere" durchgeführt wird, wird abgelehnt. b) Der Maßgabe, dass mit den Ortsbeiräten 7 und 8 im 1. Quartal 2026 eine Ortsbeiratskonferenz zum Thema "Stadtteil der Quartiere" durchgeführt wird, wird zugestimmt. c) Der Vorlage M 169 wird unter Hinweis auf das Schreiben des Hauptamtes vom 25.11.2025 zugestimmt. 2. a) Den Ziffern 1., 2., 3. und 5. der Vorlage NR 1451 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 4. der Vorlage NR 1451 wird abgelehnt. 3. a) Die Vorlage NR 1453 wird abgelehnt. b) Es dient zur Kenntnis, dass die Ziffer 2. der Vorlage NR 1453 wegen fehlender Mehrheiten abgelehnt ist. 4. Die Vorlage NR 1454 wird abgelehnt. 5. a) Die Ziffern 1., 3. und 4. der Vorlage NR 1455 werden wegen fehlender Mehrheiten abgelehnt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage NR 1455 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 6. Der Vorlage NR 1464 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. a) Die Vorlage NR 1466 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pauli, Pfeiffer, Hauenschild, Yilmaz, Witsch, Papke, Dr. Kößler, Baier, Schwichtenberg, Zieran und Dr. Knacker sowie von Stadtrat Prof. Dr. Gwechenberger dienen zur Kenntnis.
Zustimmung:
Grüne SPD Linke FDP VOLT ÖkoLinX-ELF FRAKTION Stadtv. Yilmaz CDU AFD Gartenpartei
Enthaltung:
BFF-BIG

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