Benennung von Straßen im Ortsbezirk 5 (am Flughafen-Terminal 3) als Vorankündigung und zur Beschlussfassung durch den Ortsbeirat 5
Begründung
A. Allgemeines
Für die neu hergestellten öffentlichen Straßen sind aus Gründen der Orientierung, der Ordnung und der Sicherheit amtliche Straßennamen nötig.
B. Finanzielle Auswirkungen
Keine. Die Benennungsmaßnahme ist aus polizeilichen, postalischen und Orientierungsgründen erforderlich.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Nach dem Leitfaden zur Straßenbenennung in Frankfurt am Main soll die Benennung von Privatstraßen nach Möglichkeit im Einvernehmen mit den Eigentümerinnen oder Eigentümern erfolgen. Des Weiteren sieht er vor, dass Straßennamen zum Beispiel von lokalen historischen Gegebenheiten, bedeutsamen Ereignissen oder von um das Gemeinwohl verdienten Persönlichkeiten herzuleiten sind. Die Benennung einer Straße nach Gail Halvorsen (1920-2022) in der Nähe des Luftbrückendenkmals am Frankfurter Flughafen würde diesen Vorgaben entsprechen. Der amerikanische Pilot der US Air Force, der während der Blockade Berlins zwischen Juni 1948 und Mai 1949 im Rahmen der Luftbrücke von Frankfurt aus gestartet war und den wartenden Kindern aus der Luft Kaugummis und Schokolade, an kleinen Fallschirmen angebunden, zugeworfen hatte, war seinerzeit als "Rosinenbomberpilot" bekanntgeworden. Die Benennung in "Gail-Halvorsen-Schleife" entspricht dem Wunsch der Eigentümerin und Flughafenbetreiberin sowie dem Wunsch der Hessischen Staatskanzlei. Die Benennungen in "Terminal 3 Abflug" und "Terminal 3 Ankunft" sollen ein Auffinden des richtigen Terminals sowie der richtigen Haltebuchten über Navigationssysteme ermöglichen. Beide Benennungen entsprechen dem Wunsch der Eigentümerin und Flughafenbetreiberin. Da mit den Straßennamen keine postalischen Adressen verbunden sein sollen, hat der Magistrat keine Einwände gegen die Benennungen.
D. Klimaschutz
Die Kosten für die Herstellung und Montage der Straßennamenschilder trägt die Eigentümerin.