Einhausung der Bundesautobahn A 661 vorantreiben
Antrag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Planung und Realisierung der Einhausung der A 661 so zu strukturieren, dass diese gleichzeitig mit dem Riederwaldtunnel, dessen Inbetriebnahme für 2033 geplant ist, fertig gestellt wird; 2. mit der Zielsetzung einer Fertigstellung bis 2033 die in dem Magistratsvortrag M 184 vom 14.11.2025 genannten Investitionsbeträge in den künftigen städtischen Haushalten und der Finanzplanung unter der Produktdefinition 5.010635 vorzusehen; 3. mit der Autobahn GmbH zu verhandeln, dass die von dieser zu tragenden Investitionen für Lärmschutzwände zur Finanzierung der Einhausung eingesetzt werden; 4. der Stadtverordnetenversammlung bis 06.03.2026 mitzuteilen a) ab wann dem Magistrat der von der AutobahnGmbH geplante Fertigstellungstermin für den Riederwaldtunnel 2033 bekannt war und b) ob der zuvor beschriebene Zeitplan für eine Fertigstellung der Einhausung bis 2033 realistisch ist bzw. welche Gründe zu einer nicht gleichzeitigen Fertigstellung führen können.
Begründung
Für die im Bereich Bornheim und Seckbach im Umfeld der A 661 lebenden Anwohner wäre eine gleichzeitige Fertigstellung der Einhausung der A 661 und des Riederwaldtunnels wegen des dann bestmöglichen Lärmschutzes wichtig. Der Magistratsvortrag M 184 sieht eine Realisierung der Einhausung in der Zeit zwischen 2031 und 2037 und eine Inbetriebnahme in 2038 vor. Dabei ist den Verantwortlichen im Magistrat bekannt, dass mit dem Bau des Riederwaldtunnels in 2026 begonnen werden soll und bei einer Bauzeit von 8 Jahren dessen Fertigstellung voraussichtlich 2033 erfolgen soll. Das würde bedeuten, dass die Autobahn GmbH Lärmschutzwände an der A 661 bauen müsste, die nach Fertigstellung der Einhausung wieder abgerissen werden. Dagegen würden bei einer gleichzeitigen Fertigstellung der Einhausung nicht nur die Kosten für die Lärmschutzwände gespart, die dann zur Finanzierung der Einhausung eingesetzt werden könnten, sondern es käme auch zu einer deutlichen Verbesserung des Lärmschutzes für die betroffenen Anlieger. Im aktuellen Haushaltsentwurf 2026 sind unter der Produktdefinition 5.010635 ab 2026 keine finanziellen Mittel für die Einhausung eingestellt. Das soll wohl jetzt durch den M 184 nachgeholt werden. Allerdings sind darin bis 2030 nur Planungsmittel zwischen 5,1 und 9,7 Mio. EUR vorgesehen. Für den Bau der Einhausung stehen gemäß der M 184 keine Mittel bis Ende 2030 bereit. Das ist unbedingt zu ändern. Bei einer vom Magistrat veranschlagten siebenjährigen Bauzeit muss mit dem Bau in 2027 begonnen werden. Insofern sind in die künftigen städtischen Haushalte und die Finanzplanung nicht nur bis 2030 die Planungsmittel einzustellen, sondern ab 2027 die vom Magistrat veranschlagten Herstellungskosten von 540 Mio. EUR aufgeteilt auf die jährlichen Baukosten bis zur Fertigstellung.
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
Reden im Parlament
Reden werden geladen...
Fehler beim Laden der Reden
Keine Reden zu dieser Vorlage gefunden