Segmentdeckel Gleisvorfeld Hauptbahnhof - vertiefende Vorprüfung
Antrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten,
- in Abstimmung mit der DB InfraGO eine qualifizierte Vorprüfung (Scoping-Studie) zu veranlassen oder zu begleiten, die ohne Vorfestlegung auf konkrete Bauabsichten untersucht, welche stadträumlichen Entwicklungspotenziale im Bereich des Gleisvorfeldes langfristig bestehen könnten, welche planerischen, technischen und rechtlichen Restriktionen (u. a. Denkmalschutz, Bahnbetrieb, Höhenlagen, Breiten, Rettungswege) maßgeblich sind und welche Abhängigkeiten sich aus der endgültigen Lage von Fernbahntunnel, Tiefstation und Querpassage ergeben.
- Die Vorprüfung soll keine Machbarkeitsstudie im engeren Sinne darstellen, sondern insbesondere klären welche Teilbereiche des Gleisvorfeldes dauerhaft ausgeschlossen sind, wo ggf. modulare, zeitlich nachgelagerte oder teilräumliche Lösungen (z. B. stadträumliche Fassung, Überkragungen, Lärmschutz- und Querungsbauwerke oder partielle Überdeckungen) theoretisch denkbar wären und welche planerischen Optionen durch heutige Festlegungen gesichert oder unwiederbringlich verbaut würden.
- Im Rahmen der Vorprüfung ist ausdrücklich zu untersuchen, ob und in welchem Umfang Förderprogramme des Bundes, des Landes Hessen oder der EU grundsätzlich in Betracht kommen könnten, insbesondere solche, die auf Rückgewinnung von Stadtraum, Lärmminderung, Klimaanpassung, Stadtteilvernetzung oder Infrastruktur-Stadt-Integration abzielen.
- Der Magistrat berichtet dem Ortsbeirat über die Ergebnisse der Vorprüfung und stellt dar, welche Handlungsoptionen ausgeschlossen, welche offen und welche von zukünftigen Bahnentscheidungen abhängig sind sowie welche Förderkulissen perspektivisch nutzbar erscheinen könnten.
Begründung
Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme zutreffend ausgeführt, dass derzeit die Kapazitätserhöhung des Bahnknotens Frankfurt sowie die noch nicht abschließend festgelegte Lage von Fernbahntunnel, Tiefstation und Querpassage im Vordergrund der Aktivitäten der DB InfraGO stehen. Ebenso wurden die erheblichen Restriktionen durch Denkmalschutz, Breite des Gleisvorfeldes, Höhenlagen, Rampen und laufenden Bahnbetrieb nachvollziehbar dargestellt. Gerade vor diesem Hintergrund ist es jedoch planerisch geboten, frühzeitig eine strategische Vorprüfung vorzunehmen, um langfristige städtebauliche Handlungsspielräume sachlich einzuordnen und nicht allein reaktiv auf bahnseitige Festlegungen zu reagieren. Andere nationale und internationale Städte haben gezeigt, dass die Rückgewinnung von Stadtraum über oder unter Verkehrsinfrastruktur trotz hoher Komplexität erfolgreich umgesetzt werden kann, wenn frühzeitig Förderkulissen erschlossen und Planungshorizonte erweitert werden. Hierzu zählen u. a.: - Hamburg, wo die Deckelung der A7 maßgeblich durch Bundes- und Landesmittel ermöglicht wurde, - München, wo die Untertunnelung des Mittleren Rings als stadtentwicklungspolitisches Projekt mit erheblicher öffentlicher Förderung umgesetzt wurde - sowie internationale Beispiele wie Paris und New York, in denen über aktiven Infrastrukturen neue Parks, Quartiere und öffentliche Räume entstanden sind. Die beantragte Vorprüfung dient ausdrücklich nicht der Vorbereitung eines konkreten Bauprojekts, sondern der strategischen Klärung, welche Optionen realistisch ausgeschlossen sind, wo langfristige Potenziale bestehen könnten und ob es sachgerecht wäre, diese Perspektiven förderrechtlich vorzudenken, statt sie durch heutige Entscheidungen unbeabsichtigt zu verbauen. Die Kosten einer solchen Vorprüfung stehen in einem angemessenen Verhältnis zu den langfristigen städtebaulichen Auswirkungen und könnten, abhängig von Ausgestaltung und Tiefe, in Kooperation mit Land, Bund, DB InfraGO oder wissenschaftlichen Einrichtungen erfolgen. Im Anschluss könnten die Ergebnisse eine Grundlage für eine spätere, ergebnisoffene Einbindung externer Akteure bilden, sofern hierfür ein politischer Beschluss gefasst wird.