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Thema

Sport, Freizeit und Bäder

Vorlagen

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Dienstwohngebäude in der Assenheimer Straße übergangsweise für die Michael-Ende-Schule nutzbar machen

18.08.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1618 Betreff: Dienstwohngebäude in der Assenheimer Straße übergangsweise für die Michael-Ende-Schule nutzbar machen Die Dienstwohnungen an der Michael-Ende-Schule stehen seit einiger Zeit leer und konnten bislang nicht neu belegt werden. Dies ist dem schlechten baulichen Zustand geschuldet. Das Amt für Bau und Immobilien (ABI) hat eine Begehung bezüglich der Elektrosicherheit durchführen lassen. Hierbei hat sich herausgestellt, dass die Verkabelung nicht mehr den aktuellen Sicherheitsstandards entspricht und komplett erneuert werden muss. Darüber hinaus sind die Wohnungen mit alten Gasöfen ausgestattet, die nicht mehr voll funktionsfähig und gebrauchssicher sind. Die Sanierung der Wohnungen bedarf der Bereitstellung finanzieller und personeller Ressourcen, die entsprechend eingeplant werden müssen. Wann dies realisierbar ist, lässt sich zum aktuellen Zeitpunkt nicht sagen. Aktuell werden mit Priorität Dienstwohnungen renoviert und saniert, für die ein Bedarf durch Schulhausverwaltungen besteht. Die Dienstwohnungen sind stark renovierungsbedürftig und können daher nicht - ohne eine grundständige Sanierung - für schulische Zwecke zur Verfügung gestellt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6795

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Ein Sportpark für Eschersheim

15.08.2025 · Aktualisiert: 16.09.2025

Antrag vom 15.08.2025, OF 1082/9 Betreff: Ein Sportpark für Eschersheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Einrichtung eines Sportparks mit möglichst geringer Versiegelung in Eschersheim möglich wäre. Ein sinnvoller Bereich dafür wäre der Bereich südlich des Berkersheimer Weges, zwischen Siedlung Im Geeren, den davon südlich gelegenen Kleingärten und der Autobahn auf dem Plangebiet "Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung" und südöstlich davon. Der Sportpark sollte so grün wie der Grünzug Feldscheidenstraße in Eckenheim und so vielseitig wie der Hafenpark am Main sein. Beispielsweise ein Fitnessparcour, evtl. eine Quaterpipe, Kletterkugeln, bodengleiche Trampoline oder Himmelsschaukeln könnten für alle Geschlechter und jede Altersgruppe spannende Erlebnisse bieten. Zudem sollten Wiesenfläche und Bänke zum Erholen einladen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7336 2025 Die Vorlage OF 1082/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF und fraktionslos

Partei: GRÜNE
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NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Notunterkunft am Eschenheimer Tor

13.08.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Antrag vom 03.09.2025, NR 1356 Betreff: Notunterkunft am Eschenheimer Tor Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird dazu aufgefordert, die Auflösung der Notunterkunft in der B-Ebene der U-Bahnstation Eschenheimer Tor sowie deren Verlagerung an einen anderen, besser geeigneten Standort zu veranlassen. Begründung: Die Zustände in der mittlerweile ganzjährig betriebenen Schlafunterkunft für Obdachlose in der B-Ebene der U-Bahnstation Eschenheimer Tor sind untragbar für Fahrgäste, Passanten, Anwohner und Gewerbetreibende. Der gesamte Bereich macht einen verwahrlosten Eindruck. Die Gänge und Wände sind beschmiert, die Station ist verschmutzt und vermüllt. Die hygienischen Zustände sind untragbar. Die U-Bahnstation stellt auch aufgrund der schlechten Ausleuchtung einen Angstraum dar. Fahrgäste fühlen sich unwohl und meiden diese Station, da sie sich dort nicht sicher fühlen. Dies hängt auch mit der dort befindlichen Notunterkunft zusammen, die die vorbezeichneten Zustände noch verstärkt. Um wieder Ordnung, Hygiene und Sicherheit in diesem stark frequentierten öffentlichen Bereich zu gewährleisten, ist die Notunterkunft daher umgehend an einen anderen, besser geeigneten Standort zu verlagern. Antragsteller: BFF-BIG Antragstellende Person(en): Stadtv. Ingeborg Leineweber Stadtv. Mathias Pfeiffer Stadtv. Dr. Uwe Schulz Stadtv. Peter Paul Thoma Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 11.08.2025, B 283 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 2, 3 Versandpaket: 10.09.2025 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 61 Beschluss: 1. Dem Antrag, sich mit der Vorlage B 283 nicht zu befassen, wird zugestimmt. 2. Dem Antrag, sich mit der Vorlage NR 1356 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 56 Beschluss: 1. Die Vorlage B 283 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1356 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. Einstimmige Annahme 39. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 23.10.2025, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 283 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1356 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG und AfD (B 283 = Kenntnis, NR 1354 = Annahme) 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 27.10.2025, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 283 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1356 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG und AfD (= Annahme); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 283 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1356 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1421 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), FDP (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1421) sowie BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen FDP und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1356); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (B 283 = Zurückweisung, NR 1356 = Ablehnung) Gartenpartei (B 283 = Zurückweisung, NR 1356 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1421 = Ablehnung) Stadtv. Yilmaz (B 283 = Zurückweisung, NR 1356 und NR 1421 = Ablehnung) 42. Sitzung des Ältestenausschusses am 06.11.2025, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 283 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1356 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1421 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), FDP (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1421) sowie BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung unter Hinweis auf NR 1152), FDP und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1356) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (B 283 = Zurückweisung, NR 1356 und NR 1421 = Ablehnung) Gartenpartei (B 283 = Zurückweisung, NR 1356 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1421 = Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (B 283 = Kenntnis, NR 1356 = Ablehnung, NR 1421 = Annahme) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 65 Beschluss: 1. Die Vorlage B 283 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1356 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1421 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung), FDP (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1421) sowie BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung unter Hinweis auf NR 1152), FDP, AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1356) Beschlussausfertigung(en): § 6846, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 51

Partei: BFF
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ST (Stellungnahme des Magistrats)

Umbenennung der Haltestelle „Kriegkstraße" in „Golub-Lebedenko-Platz“ im Gallus

11.08.2025 · Aktualisiert: 26.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1593 Betreff: Umbenennung der Haltestelle "Kriegkstraße" in "Golub-Lebedenko-Platz" im Gallus Haltestellennamen sollten idealerweise nur dann geändert werden, wenn die bisherige Benennung, etwa durch Veränderungen im Haltestellenumfeld, unzutreffend wurde oder aber durch eine neue Benennung für die Fahrgäste an anderer Stelle eine Vereinfachung erzielt werden kann. Diese ist im konkreten Fall nicht zu erwarten. Der Name "Golub-Lebedenko-Platz" ist vergleichsweise lang. Zudem ist davon auszugehen, dass er unter den Fahrgästen nicht den gleichen Bekanntheitsgrad aufweist wie die bereits seit vielen Jahren als Haltestellenname verwendete "Kriegkstraße". Der heutige Name folgt der üblichen Konvention, wonach Haltestellen primär nach der nächstgelegenen Querstraße benannt werden. Daher wird von einer Umbenennung abgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7156

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Reduzierung der Lichtemissionen am Sportcampus Ginnheim

11.08.2025 · Aktualisiert: 18.09.2025

Antrag vom 11.08.2025, OF 1207/2 Betreff: Reduzierung der Lichtemissionen am Sportcampus Ginnheim Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. zu verifizieren, wer Eigentümer*in, Betreiber*in bzw. Verantwortliche*r für die Außenbeleuchtung am Sportcampus Ginnheim ist (vermutlich Goethe-Universität / Land Hessen), 2. sich mit den Verantwortlichen ins Benehmen zu setzen mit dem Ziel, die bestehende Beleuchtungsanlage so umzugestalten, dass Blendung und Lichtverschmutzung vermieden und der angrenzende Naturraum des Grüngürtels geschützt werden. 3. Dabei sind insbesondere folgende Maßnahmen zu prüfen und, soweit möglich, umzusetzen: a) Austausch der aktuell verbauten linsenförmigen Leuchten, die ihr Licht omnidirektional abstrahlen, gegen zweckmäßige, nur nach unten gerichtete Modelle, b) Reduzierung der Leuchtstärke einzelner Leuchten auf max. 300 Lumen und der Beleuchtungsstärke der zu beleuchtenden Fläche auf max. 5 Lux, c) Begrenzung der Lichtfarbe auf ≤ 2700 K, möglichst ≤ 2200 K, d) Einsatz von Zeitsteuerung und/oder bevorzugt vandalismusresistenten Bewegungsmeldern mit moderater Grundhelligkeit und Sanft-Dimmung, soweit technisch und sicherheitlich umsetzbar, e) vollständige Stilllegung des zusätzlich angebrachten LED-Fluters, der horizontal und nach oben abstrahlt und die Leuchtkraft der übrigen Beleuchtung nochmals um ein Vielfaches übertrifft. Begründung: Die derzeitige Außenbeleuchtung am Sportcampus Ginnheim ist nicht zweckmäßig geplant: Statt gezielt die Treppenhäuser und Bodenflächen zu beleuchten, wird das Licht in alle Richtungen abgestrahlt. Dies führt zu einer starken Blendwirkung, die die Orientierung eher erschwert, und strahlt weit in den angrenzenden Naturraum des Grüngürtels. Durch die Reduktion der Lichtintensität, die Begrenzung der Lichtfarbe auf warmweiße Töne und den Einsatz von Bewegungsmeldern werden besonders lichtempfindliche und nachtaktive Tierarten im angrenzenden Grüngürtel geschützt. Viele Insekten, Fledermäuse und Vögel werden durch künstliche Beleuchtung in ihrer Orientierung gestört oder von wichtigen Lebensräumen ferngehalten. Eine gezielte, bedarfsgerechte Beleuchtung reduziert diese negativen Effekte deutlich und trägt zum Erhalt der Artenvielfalt im Naturraum bei. Die vorgeschlagenen Änderungen würden zudem den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und gleichzeitig Energieverbrauch und Lichtverschmutzung deutlich reduzieren. (Quelle: Die Aufnahmen stammen von einer Person, die dem Antragsteller mit Namen und Anschrift bekannt ist.) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 1207/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Gastronomischer Sommergarten auf dem Riedberg

11.08.2025 · Aktualisiert: 22.09.2025

Antrag vom 11.08.2025, OF 601/8 Betreff: Gastronomischer Sommergarten auf dem Riedberg Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird gebeten eine Stellungnahme einzuholen, ob auf dem Universitätsgelände auf dem Riedberg eine Fläche für einen gastronomischen Biergarten freigehalten bzw. geplant ist. Der Magistrat kann hier auf den Wunsch von Student:innen, Mitarbeitenden und Anwohnenden verweisen. Der Magistrat möge mit dieser Frage Kontakt aufnehmen mit - dem Planungs-/Bauamt der J.-W. Goethe Universität auf dem Riedberg, - dem dort zuständigen Studierendenwerk - und gegebenenfalls mit dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur. Begründung: Der Wunsch nach einem Biergarten auf dem Campus, von studentischen Vertreter:innen und Mitarbeitenden geäußert, wird mit der Erwartung verbunden einen Ort zu haben, der einen Austausch und das Kennenlernen fachbereichsübergreifend, quartiersübergreifend und außerhalb des Lernortes/Arbeitsbereichs möglich machen kann. Dieses Angebot soll zeitlich und organisatorisch unabhängig vom Universitätsbetrieb sein und auch die Nachbarschaft zu Anwohner:innen in der Umgebung fördern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8 am 04.09.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7452 2025 Die Vorlage OF 601/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU

Partei: GRÜNE
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B (Bericht des Magistrats)

Parkraum für stationslose Carsharing-Angebote (Free Floating)

11.08.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Bericht des Magistrats vom 26.09.2025, B 369 Betreff: Parkraum für stationslose Carsharing-Angebote (Free Floating) Vorgang: A 356/24 CDU Zu 1.: Vorausgesetzt die Klärung der bisher noch offenen Fragestellungen ist erfolgreich, ist die Einführung der Parkpauschalenregelung für stationslose Carsharing-Angebote für Anfang 2026 geplant. Zu 2. Die Grundbestandteile und Rahmenbedingungen der geplanten Regelungen wurden den interessierten Unternehmen erläutert und mit diesen diskutiert. Ein Vertragsentwurf kann erst zur Verfügung gestellt werden, wenn die noch offenen Fragen geklärt und die Vertragspassagen hierzu magistratsintern abgestimmt sind. Zu 3. Die Parkraumpauschale soll die Abrechnung für die Parkvorgänge deutlich erleichtern und die Kosten für die Anbieter reduzieren. Damit geht der Wunsch einher, dass die verringerten Kosten und Aufwände bei den Anbietern zu einer Vergrößerung der Geschäftsgebiete in Frankfurt am Main führen. Deshalb sieht das Tarifmodell vor, dass die fahrzeugbezogene Pauschale in Stufen umso geringer ausfällt, je größer das Geschäftsgebiet (im Stadtgebiet) durch den Anbieter festgelegt wird. Damit entsteht ein aktiver Anreiz, möglichst große Teile des Stadtgebiets zu bedienen. Zu 4. Ein Vertragsentwurf liegt vor. Für die Erstellung fand ein Erfahrungsaustausch mit anderen Städten statt. Die noch offenen Fragen betreffen überwiegend die Technik. Da der Betrieb stationsloser Carsharing-Fahrzeuge andernorts bereits durch Unregelmäßigkeiten aufgefallen ist, hat der Aspekt der wirksamen und praktikablen Parkraumüberwachung sowie der sonstigen Regeleinhaltung einen hohen Stellenwert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 25.06.2024, A 356 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 01.10.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 27.10.2025, TO I, TOP 46 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 6698, 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 27.10.2025 Aktenzeichen: 66-3

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Toiletten in der Nähe des Skaterplatzes in Höchst

04.08.2025 · Aktualisiert: 26.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1503 Betreff: Toiletten in der Nähe des Skaterplatzes in Höchst Nach eingehender Prüfung durch mehrere Begehungen durch das Amt für Bau und Immobilien vor Ort kann die Aufstellung einer (mobilen) Toilettenanlage am genannten Standort Skatepark Höchst nicht umgesetzt werden. Der Standort ist nicht im aktuellen M 174 zum Toilettenkonzept enthalten. In einem ersten Schritt werden daher vorrangig die darin gelisteten und als besonders dringlich bewerteten Standorte bedient. Darüber hinaus befinden sich die beiden nächstgelegenen Standorte öffentlicher Toiletten, Bolongarostraße und Marktplatz Höchst, in einer fußläufigen Entfernung von unter 10 Minuten. Dies entspricht der im Toilettenkonzept der Stadt Frankfurt am Main genannten zumutbaren Entfernung im Stadtgebiet (ausgenommen Innenstadt). Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6621

NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Camp für Fraktionslose in Frankfurter Parks

30.07.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Antrag vom 20.08.2025, NR 1340 Betreff: Camp für Fraktionslose in Frankfurter Parks Die Stadtverordnetenversammlung möchte beschließen: 1.Die Stadt Frankfurt genehmigt Camps in Frankurter Parks, damit Fraktionslose Stadtverordnete nicht mehr auf der Straße arbeiten müssen. 2. Mindestens 1 Zelt pro Fraktionslosen. 3.Spielplätze sollen deswegen aber nicht gesperrt werden. Begründung: Derzeit campieren 1500 Jugendliche im Grüneburgpark Die von weither angereisten Menschen entwickeln im Park Zukunftspläne und bauen dafür Dutzende Zelte auf. Es geht um Kapitalismuskritik, um Militarismus, Grundlagen des Anarchismus, Eigentumskritik in zahlreichen Workshops, Lesungen und Vorträgen. Die Stadt hat dafür drei Spielplätze im Süden des Parks gesperrt, um Kinder zu schützen. Warum nun gerade Fraktionslose diese Möglichkeit der Bildung versagt bleiben sollte, ist unbegründet. Weiterhin ist unverständlich, warum Parteien nach verlorener Wahl keine Räume abgeben und dadurch den Mangel an Räume verursachen. Ein Zelt könnte aber Abhilfe schaffen. Sie auch Aufkleber unten. Quelle: Tilo Schwichtenberg Antragsteller: Gartenpartei Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 27.08.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 23.10.2025, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1340 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) Gartenpartei (= Annahme) 39. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 03.11.2025, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1340 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage NR 1340 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6788, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 00-35-1

Partei: Gartenpartei
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ST (Stellungnahme des Magistrats)

Bahnsteigtreppe an der Homburger Landstraße

28.07.2025 · Aktualisiert: 26.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1475 Betreff: Bahnsteigtreppe an der Homburger Landstraße Der Magistrat hat die DB InfraGO AG um eine Stellungnahme gebeten. Diese teilte mit, dass der augenscheinlich fertiggestellte Treppenabgang aus sicherheitstechnischen Gründen nicht sofort zur Nutzung freigegeben werden konnte. Nachdem das Geländer erhöht wurde, steht die Treppe seit Mitte Juni 2025 Fahrgästen zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6780

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Ersatzflächen für den KGV Ostend

21.07.2025 · Aktualisiert: 23.07.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1208 Betreff: Ersatzflächen für den KGV Ostend Dem Magistrat ist bekannt, dass der Kleingartenbau-Verein Ostend e. V. (KGV Ostend) aufgrund des Planfeststellungsverfahrens für die Nordmainische S-Bahn Flächen abgeben musste. Über freie Flächenkapazitäten des Geflügelzuchtvereins Riederwald e. V. liegen dem Magistrat keine Informationen vor. Der Magistrat regt an, dass die Vereine sich untereinander austauschen, ob Flächen zur Disposition stehen. Sollten Gärten auf der Fläche des Geflügelzuchtvereins möglich sein, wird das zuständige Amt für Bau und Immobilien dann gerne den Vertrag mit dem KGV Ostend erweitern und weitere Gärten ermöglichen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2024, OM 6154

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Auerweg - Befestigung und Ausbau des Grabens

21.07.2025 · Aktualisiert: 26.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1445 Betreff: Auerweg - Befestigung und Ausbau des Grabens Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist, keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2024, OM 5783

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Zuschuss zu den Druckkosten der Festschrift des TV Seckbach 1875 e.V.

21.07.2025 · Aktualisiert: 23.07.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1196 Betreff: Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Zuschuss zu den Druckkosten der Festschrift des TV Seckbach 1875 e.V. Der Magistrat stellt dem TV Seckbach 1875 e. V. finanzielle Mittel in Höhe von maximal 1.000,00 Euro für die Erstellung einer Festschrift zum 150-jährigen Jubiläum zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 10.02.2025, OIB 375

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Kulturelle Nutzung, Garten und Baumbestand der Stalburg sichern

14.07.2025 · Aktualisiert: 26.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2025, ST 1396 Betreff: Kulturelle Nutzung, Garten und Baumbestand der Stalburg sichern Nach wie vor liegt dem Magistrat weder ein Bauantrag noch eine Bauvoranfrage für die Liegenschaft vor. Seit der Stellungnahme ST 921 vom 25.01.2025 haben weiterhin keine Bauberatungen stattgefunden. Ein konkretes Vorhaben auf dem Grundstück ist dem Magistrat deshalb nicht bekannt. Der Magistrat ist sich gleichzeitig der Qualität der in Frage stehenden Baulücke mit ihrem Baumbestand bewusst. Die Stalburg befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans NW 21b Nr. 1 - Holzhausenstraße-. Dieser schränkt das bauliche Entwicklungspotenzial des Grundstücks durch die Festsetzung einer Grundflächenzahl von 0,3 erheblich ein. Gleichzeitig ist ein großer Freiflächenanteil damit gesichert. Darüber hinaus liegt das Grundstück sowohl innerhalb des Geltungsbereichs der städtebaulichen Erhaltungssatzung E39 "Nordend I" als auch der sozialen Erhaltungssatzung (Milieuschutzsatzung) Nr. 50 "Nordend-Mitte". Beide Satzungen dienen dem Schutz der bestehenden städtebaulichen und sozialen Struktur und stellen zusätzliche Anforderungen an mögliche Bauvorhaben. Im bebauten Bereich (dem sogenannten Innenbereich) und damit auch für das Grundstück der Stalburg gilt die Baumschutzsatzung. Diese Satzung dient ausdrücklich dem Schutz der Grünbestände. Vor dem Hintergrund der vorhandenen Regelungen sieht der Magistrat nicht die Voraussetzungen für die vom Ortsbeirat vorgeschlagene Aufhebung oder Änderung des Bebauungsplans an dieser Stelle. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6578

NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Schulschwimmangebot durch Traglufthallen kontinuierlich ausbauen

09.07.2025 · Aktualisiert: 16.10.2025

Antrag vom 09.07.2025, NR 1302 Betreff: Schulschwimmangebot durch Traglufthallen kontinuierlich ausbauen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, sämtliche Freibäder in Frank furt durch den Einsatz von Traglufthallen für den Zeitraum zwischen den Freibadsaisons nutzbar zu machen. Begründung: Schwimmen zu können ist eine elementare Fähigkeit für die eigene Sicherheit und um anderen Menschen in Gefahrensituationen helfen zu können und damit im Extremfall Leben zu retten. Lag die Anzahl der Kinder, die nicht schwimmen können, 2017 in gesamt Hessen bei 10 Prozent, so ist diese Zahl bis zum Jahr 2022 um das doppelte gestiegen. Diesem erschreckenden Trend muss die Stadt mit einem der Sachlage angemessenen Angebot entgegenwirken. Um jedoch Schwimmen zu lernen, bedarf es an ausreichenden Möglichkeiten an kostengünstigen und zeitlich realisierbaren Schwimmkursen und zur Verfügung stehenden Schwimmbädern. Beides stellt seit Jahren ein Problem in Frankfurt dar. Die Schwimmkurse sind überfüllt, was zu langen Wartelisten führt. Die Schulschwimmbäder sind defekt und die Kapazitäten der Bäder für den Schulschwimmunterricht sehr begrenzt, was zu langen Anreisen der Schüler*innen zu den vorhandenen öffentlichen Schwimmbädern führt. Verschärft wird diese Situation über die Wintermonate, wenn nur noch die Hallenbäder benutzt werden können. Eine Lösung zur Erweiterung der Schwimmmöglichkeiten ist die Errichtung von Traglufthallen über Freibädern für den Zeitraum der Wintermonate, wie sie für die Bäder in Hausen, Nieder-Eschbach und dem Riedbad Bergen-Enkheim bereits angewendet wird. Weitere Bäder für die eine solche Traglufthalle installiert werden könnte sind die Freibäder in Eschersheim, Niederrad, Unterliedbach und Rödelheim. Dies würde sowohl die bereits bestehenden Angebote entlasten, als auch die effektiv nutzbare Unterrichtszeit für Schulklassen verlängern. Zusätzlich würden die Hürden, außerschulische Schwimmangebote im Winter zu nutzen, gesenkt. Laut der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) benötigt ein 8-jähriges Kind mindestens 30 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten bis es sicher schwimmen kann. Dies ist nur mit einem kontinuierlichen Angebot zu erreichen. Das oftmals vom Magistrat angeführte Programm der Schwimmwochen, kann hierbei nur als wichtige Ergänzung angesehen werden. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 23.07.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage NR 1302 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 38 Beschluss: Der Vorlage NR 1302 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 60 Beschluss: Die Vorlage NR 1302 wird zurückgewiesen. Abstimmung: GRÜNE und CDU gegen SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL (= Kenntnis) 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO II, TOP 28 Beschluss: Der Vorlage NR 1302 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 7 am 02.09.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage NR 1302 wird abgelehnt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO II, TOP 5 Beschluss: Der Vorlage NR 1302 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und BFF gegen CDU, FDP und fraktionslos (= Ablehnung) 40. Sitzung des OBR 8 am 04.09.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: Der Vorlage NR 1302 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung) 41. Sitzung des OBR 15 am 05.09.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage NR 1302 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 1 BFF und FDP gegen GRÜNE und SPD (= Annahme); 1 BFF (= Enthaltung) 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 75 Beschluss: Die Vorlage NR 1302 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, BFF und FDP gegen GRÜNE und Linke (= Annahme) 41. Sitzung des OBR 14 am 08.09.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage NR 1302 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 SPD und BFF 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO II, TOP 54 Beschluss: Der Vorlage NR 1302 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 16 am 09.09.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Der Vorlage NR 1302 wird zugestimmt. Abstimmung: WBE, GRÜNE und Linke gegen CDU (= Ablehnung) 41. Sitzung des OBR 4 am 09.09.2025, TO II, TOP 51 Beschluss: Der Vorlage NR 1302 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, Linke, Volt, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen SPD und dFfm (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung) 41. Sitzung des OBR 13 am 09.09.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage NR 1302 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und BFF gegen GRÜNE und SPD (= Annahme); FDP (= Enthaltung) 38. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 11.09.2025, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1302 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage NR 1302 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: 4 GRÜNE und CDU gegen 1 GRÜNE, SPD, Linke, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 2 GRÜNE (= Enthaltung) 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage NR 1302 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU gegen 1 SPD und Volt (= Annahme); GRÜNE, 1 SPD und BFF (= Enthaltung) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2025, TO II, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage NR 1302 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6593, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2025

Partei: LINKE
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ST (Stellungnahme des Magistrats)

Sperrfläche oder Streichung eines Parkplatzes in der Salmünsterer Straße

27.06.2025 · Aktualisiert: 26.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1286 Betreff: Sperrfläche oder Streichung eines Parkplatzes in der Salmünsterer Straße Der Magistrat wird in der Salmünsterer Straße den Parkwinkel hinter die Ausfahrt des Grundstücks Birsteiner Straße 53 versetzen. Die Arbeiten werden voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2025 ausgeführt. Die Fahrbahn ist schmal und muss von Fahrzeugen und vom Radverkehr genutzt werden. Eine Sperrfläche kann der Magistrat daher nicht anbringen, da diese nicht überfahren werden darf. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6895

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Anbringen eines Verkehrsspiegels an der Wegkreuzung Seckbacher Bitzweg/Kirchbergweg

27.06.2025 · Aktualisiert: 26.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1288 Betreff: Anbringen eines Verkehrsspiegels an der Wegkreuzung Seckbacher Bitzweg/Kirchbergweg Der Magistrat kann dieser Anregung nicht entsprechen. Wie auch in vorherigen Stellungnahmen - zum Beispiel in der Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 422- möchte der Magistrat generell darauf hinweisen, dass sich Verkehrsspiegel nicht als die erhoffte Verbesserung bei unübersichtlichen Situationen herausgestellt haben. Vielmehr haben sie sich als zusätzliche Gefahrenquelle erwiesen. Beispielsweise sind die Spiegel sehr witterungsanfällig, können vereisen, beschlagen, von Staub bedeckt sein und bei ungünstiger Sonneneinstrahlung entgegenkommende Verkehrsteilnehmende blenden. Ein großer Nachteil des Verkehrsspiegels ist zudem, dass er durch seine konkave Wölbung nur ein ungenaues, verkleinertes Bild des Verkehrsflusses wiedergibt, eine falsche Sicherheit vortäuscht und damit zu Fehleinschätzungen verleiten kann. Verkehrsspiegel sind ausschließlich auf den Kraftfahrzeugverkehr ausgelegt und stellen kein verlässliches Instrument dar, um den Fuß- und Radverkehr vor Unfällen zu schützen. Aus diesen Gründen wird mittlerweile die Anbringung von Verkehrsspiegeln deutschlandweit von allen Behörden restriktiv gehandhabt. Der hier angesprochene Kreuzungsbereich ist mit einer Beschilderung (Verkehrszeichen 205, Vorfahrt gewähren) sowie einer Zusatzbeschilderung, die auf Radfahrende aus beiden Richtungen hinweist, versehen. Zusätzlich sind auf dem Kirchweg Poller, die eine Trennung des Weges einleiten und somit einem Zusammenstoß der Radfahrenden vorbeugen sollen, angebracht. Nach § 10 der Straßenverkehrsordnung ist es Verkehrsteilnehmenden durchaus zumutbar, unter vorsichtigem Annähern und unter Berücksichtigung der allgemeinen Sorgfaltspflicht den Kirchbergweg zu queren beziehungsweise sich als Radfahrendender in den Querverkehr einzureihen. Die Örtlichkeit war von 2016 bis 2023 überdies vollständig frei von polizeilich aufgenommenen Verkehrsunfällen mit Personenschaden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6892

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 15

Erstellen einer Zisternenanlage zur Regenwassersammlung und späterer Nutzung auf der Sportanlage/Schwimmbad/Tennisanlage in NiederEschbach

27.06.2025 · Aktualisiert: 30.09.2025

Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7198 entstanden aus Vorlage: OF 363/15 vom 04.06.2025 Betreff: Erstellen einer Zisternenanlage zur Regenwassersammlung und späterer Nutzung auf der Sportanlage/Schwimmbad/Tennisanlage in Nieder-Eschbach 1. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Bau einer (evtl. auch Mehr-)Zisternenanlage zur Regenwassersammlung und die spätere Nutzung auf der Sportanlage/Schwimmbad/Tennisanlage in Nieder-Eschbach sinnvoll ist und zur Kosteneinsparung beitragen kann. 2. Sollte die Prüfung positiv ausfallen, so wird der Magistrat gebeten, diese (Mehr-)Zisternenanlage zu installieren. In die Überlegungen sollte die in Planung befindliche Skateranlage einbezogen werden. Begründung: Regenwasser kann für die Toilettenspülung in den Gebäuden der drei Sportanlagen, die Reinigung von Wegen, Tribünen, Umkleiden und Trainingsgeräten sowie zur Gartenpflege rund um die Anlagen (z. B. Zierpflanzen, Rasenflächen neben den Spielfeldern bzw. dem Schwimmbecken) verwendet werden. Ebenso kann Regenwasser aus einer Zisterne zur automatischen Beregnung von Fußball- oder Tennisplätzen genutzt werden. Dies führt zu einer Senkung der Betriebskosten und trägt zum Umweltschutz durch Ressourcenschonung bei, womit ein Beitrag zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Sport- und Freizeitanlagen geleistet wird. Kunstrasenplätze haben oft ein Drainagesystem, das Regenwasser ableitet. Dieses Wasser kann vom Sportplatz in Nieder-Eschbach evtl. in eine Zisterne geleitet und gespeichert werden. Auch die geplante Skateranlage kann einen Beitrag leisten, wie auch die Dachflächen der Gebäude auf den Sportanlagen. Nutzung von Regenwasser entlastet die Kanalisation, da weniger Regenwasser direkt dorthin abgeleitet wird und mildert das Risiko von Überschwemmungen bei Starkregen. Die Umsetzung ist technisch gut machbar und sicherlich bei Anlagen mit mehreren Gebäuden und einem Kunstrasenplatz wirtschaftlich sinnvoll, was für die o. g. Sportanlagen in Nieder-Eschbach zutrifft. Die Zisterne sammelt Regenwasser von den Dachflächen der Gebäude und ggf. umliegenden Flächen (Kunstrasenplatz, geplante Skateranlage). Eine Pumpe mit Filteranlage speist das Wasser ins interne Brauchwassersystem. Benötigt werden zwei getrennte Leitungsnetze für Brauchwasser (für Bewässerung, WC, Reinigung) und Trinkwasser (für Duschen, Küche, Trinkstellen). Beispielsweise gibt es in Frankfurt Sportanlagen, die Regenwasser für verschiedene Zwecke nutzen, u. a. der Deutsche Bank Park: Das Stadion verfügt über drei Regenwasserzisternen, die zur Bewässerung des Spielfelds und für die WC-Anlagen verwendet werden. Auch im Ahorn Camp Sportpark Dreieich (U 21 der Eintracht) wird eine Regenwasserzisterne eingesetzt, um das Spielfeld und die Grünanlagen zu bewässern (s. a.: https://klub.eintracht.de/nachhaltigkeit/esg-performance-und-projekte/environmen t/). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2025, ST 1691

V (Auskunftsersuchen)

Auskunftsersuchen zum Bedarf an Hallenbadkapazitäten im Frankfurter Süden und zur Umsetzung des Schwimmbadmasterplans

27.06.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

Auskunftsersuchen vom 27.06.2025, V 1232 entstanden aus Vorlage: OF 1461/5 vom 06.06.2025 Betreff: Auskunftsersuchen zum Bedarf an Hallenbadkapazitäten im Frankfurter Süden und zur Umsetzung des Schwimmbadmasterplans Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Welchen Bedarf an Hallenbadkapazitäten besteht nach Auffassung des Magistrats für den Schwimmunterricht für Schulkinder im Rahmen des Sportunterrichts? 2. Laut Schwimmbadmasterplan von 2018 wollte die Stadt Frankfurt knapp 200 Millionen Euro für Ausbau und Erhaltung der Frankfurter Schwimmbäder ausgeben. Was ist daraus geworden, welche Maßnahmen wurden umgesetzt und wieviel Geld wurde aufgewendet? a) Wurde das ursprünglich geplante Enddatum zur Umsetzung des Masterplans (2025) verlängert? b) Welche Maßnahmen wurden bereits realisiert? c) Stehen noch geplante Maßnahmen aus? Wenn ja, welche? d) Welche Herausforderungen bestehen aktuell? e) Gibt es Vorhaben, die leider nicht realisiert werden können? Begründung: Im Ortsbezirk 5 fehlt es an erheblichen Kapazitäten für Schwimmunterricht im Rahmen des Sportunterrichts der Frankfurter Schulen und für die Versorgung der Menschen in den Stadtteilen mit der Möglichkeit, Schwimmsport in der Zeit zu betreiben, in der die Freibäder nicht genutzt werden können. Dieser Zustand muss kurzfristig überbrückt und zeitnahe Abhilfe geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

B (Bericht des Magistrats)

Bebauungsplan aufstellen - fehlender Gehweg in der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück

27.06.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Bericht des Magistrats vom 22.08.2025, B 305 Betreff: Bebauungsplan aufstellen - fehlender Gehweg in der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 05.06.2025, § 6223 - OA 473/24 OBR 11, l. B 450/24 - Der Magistrat wurde aufgefordert, die rechtliche Grundlage in Form eines Bebauungsplanes zu schaffen, um die übrigen Grundstücksstreifen im Privateigentum entlang der Gelastraße für den Ausbau eines Gehweges enteignen zu können. Der Magistrat hat geprüft, welche Möglichkeiten zur Planungsrechtsschaffung bestehen. Ein Planfeststellungsverfahren wird aus rechtlichen Gründen ausgeschlossen. Aus Kapazitätsgründen ist ein eigenes Bebauungsplanverfahren für die Gelastraße nicht realisierbar. Es wird geprüft, ob der Straßenzug in den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes B558 ‚Gwinnerstraße' aufgenommen werden kann. Die notwendigen Prüfungen und Erörterungen dazu sind noch nicht abgeschlossen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.06.2024, OA 473 Bericht des Magistrats vom 06.12.2024, B 450 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 27.08.2025 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 20.10.2025, TO II, TOP 1 Beschluss: a) Die Vorlage B 305 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. Abstimmung: GRÜNE und Linke gegen SPD, CDU und fraktionslos (= Kenntnis) 40. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.12.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 305 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.12.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 305 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6865, 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 02.12.2025

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 15

Abriss und Neubau der Turnhalle und der Sporthalle 1 der Otto-Hahn-Schule - Vertreter der Stadt Frankfurt zum aktuellen Stand in eine der nächsten Ortsbeiratssitzungen entsenden

26.06.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7350 entstanden aus Vorlage: OF 375/15 vom 19.08.2025 Betreff: Abriss und Neubau der Turnhalle und der Sporthalle 1 der Otto-Hahn-Schule - Vertreter der Stadt Frankfurt zum aktuellen Stand in eine der nächsten Ortsbeiratssitzungen entsenden Der Magistrat wird gebeten, zeitnah eine zuständige Vertreterin/einen zuständigen Vertreter der Stadt Frankfurt in den Ortsbeirat 15 zu entsenden, um über den aktuellen Planungsstand und Zeitplan zum Abriss und Neubau der Turnhalle und der Sporthalle 1 der Otto-Hahn-Schule zu berichten - insbesondere darüber, wann mit der Umsetzung der Maßnahme endlich zu rechnen ist. Begründung: Der Abriss und Neubau der Turnhalle und der Sporthalle 1 wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach verschoben, unter anderem aufgrund unzureichender Haushaltsmittel. Die fortwährende Verzögerung ist für die Otto-Hahn-Schule wie auch für die örtlichen Sportvereine nicht länger hinnehmbar. Es besteht dringender Bedarf an verlässlichen Informationen zu den weiteren Schritten, zum verbindlichen Zeitplan sowie zu den konkreten Ursachen für die bisherigen Verzögerungen. Der Ortsbeirat fordert, dass das Projekt mit der gebotenen Priorität behandelt und dem Gremium sowie den betroffenen Akteuren vor Ort endlich Transparenz und Planungssicherheit gegeben wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1693 Aktenzeichen: 40-30

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Ein Sportpark für Eschersheim

26.06.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7336 entstanden aus Vorlage: OF 1082/9 vom 15.08.2025 Betreff: Ein Sportpark für Eschersheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Einrichtung eines Sportparks mit möglichst geringer Versiegelung in Eschersheim möglich ist. Ein sinnvoller Bereich dafür wäre der Bereich südlich des Berkersheimer Weges, zwischen der Siedlung Im Geeren, den davon südlich gelegenen Kleingärten und der Autobahn im Plangebiet "Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung" und südöstlich davon. Der Sportpark soll so grün wie der Grünzug Feldscheidenstraße in Eckenheim und so vielseitig wie der Hafenpark am Main sein. Beispielsweise ein Fitnessparcour, evtl. eine Quarterpipe, Kletterkugeln, bodengleiche Trampoline oder Himmelsschaukeln könnten für alle Geschlechter und jede Altersgruppe spannende Erlebnisse bieten. Zudem sollen Wiesenflächen und Bänke zum Erholen einladen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1899

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Dem Experiminta-Museum wurde im Juli 2025 seitens des Landes Hessen der Mietvertrag gekündigt. Eine neue Standortsuche g

26.06.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Frage vom 11.09.2025, F 3501 Dem Experiminta-Museum wurde im Juli 2025 seitens des Landes Hessen der Mietvertrag gekündigt. Eine neue Standortsuche gestaltet sich schwierig. Gleichzeitig stehen auf der Zeil große Flächen leer. Ich frage den Magistrat: Ist der Magistrat bereits in Gesprächen mit dem Experiminta-Museum sowie Eigentümer*innen leer stehender Flächen, um eine Vermietung an das Experiminta-Museum möglich zu machen oder welche anderen Standorte schlägt der Magistrat als Alternative für den wichtigen Lern- und Erlebnisort vor? Antwort des Magistrats: Der Magistrat setzt sich für den Erhalt und Fortbestand des ExperiMINTa SciensCenter ein; es haben diverse Gespräche mit der Geschäftsführung des ExperiMINTa Science Centers stattgefunden. Hierin wurde vereinbart, noch einmal mit Nachdruck auf das Land Hessen als Eigentümer der zur Zeit genutzten Liegenschaft zuzugehen, zum einen, um Lösungen zur Abwendung der ausgesprochenen Kündigung zu finden, zum anderen, um vorsorglich die Notwendigkeit einer Ersatzliegenschaft für das Science Center und von erheblichen finanziellen Zuschüssen des Landes zu kommunizieren. Die Unterstützungsleistungen des Landes bestehen derzeit in der Überlassung des Bestandsgebäudes zu vergünstigten Konditionen. Bei Wirksamkeit der Kündigung fiele diese Form der Unterstützung weg, während die ExperiMINTa für die Anmietung von Ersatzliegenschaften erhöhte Kosten hätte, die auch durch die erheblichen Zuschussleistungen der Stadt Frankfurt nicht finanziert werden könnten. Parallel dazu sind mit der Geschäftsführung verschiedene Ideen für alternative Standorte diskutiert worden. Sollte es bei der Kündigung bleiben, wird der Magistrat selbstverständlich die ExperiMINTa bei der Standortsuche unterstützen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Michael Müller Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Die städtische Wohnungsgesellschaft ABG Holding plant, Mehrfamilienhäuser in der Gellertsiedlung im Nordend umfassend zu

26.06.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Frage vom 11.09.2025, F 3428 Die städtische Wohnungsgesellschaft ABG Holding plant, Mehrfamilienhäuser in der Gellertsiedlung im Nordend umfassend zu sanieren und anschließend einen Teil der Mieter*innen zum Auszug zu bewegen. Von den umstrittenen Umbauarbeiten sind insgesamt 400 Haushalte betroffen. 68 Haushalte sollen nach einem aufwendigen Umbau nicht wieder in ihre Wohnungen zurückkehren dürfen. Darunter sind fragwürdige Maßnahmen wie zum Beispiel die Zusammenlegung von Wohnungen und der Anbau teurer Balkone. Ich frage den Magistrat: Wie ist die Entmietung dutzender Haushalte mit dem sozialen Auftrag der ABG vereinbar und mit welcher genauen Mietsteigerung ist nach der Sanierung zu rechnen? Antwort des Magistrats: Stadtrat Prof. Dr. Marcus Gwechenberger: Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrte Frau Pauli! Um die Klimaschutzziele zu erreichen, stehen wir vor der großen Herausforderung, den Gebäudebestand energetisch zu modernisieren. Zugleich muss eine langfristige Bezahlbarkeit sichergestellt werden. Mit der ABG Frankfurt Holding hat der Magistrat eine Partnerin, die sich dieser Aufgabe annimmt. Die Bemühungen der ABG Frankfurt Holding, die circa 870 Wohneinheiten der Gellertsiedlung an die Fernwärme anzuschließen, begrüßen wir ausdrücklich. Der Magistrat steht mit der ABG Frankfurt Holding im engen Austausch zu den Plänen. Derzeit wird geprüft, ob die Maßnahmen der Kernsanierung in der Rotlintstraße 105 bis 113, 115 bis 119 und in der Münzenbergerstraße 10 bis 12 im geplanten Umfang durchgeführt werden sollen und wie die Folgen für Mieterinnen und Mieter so sozialverträglich wie möglich gestaltet werden können. Hierzu wird eine Vereinbarung zwischen der ABG und der Stadt erarbeitet. Die ABG hat ein umfassendes Konzept entwickelt und den Bestandsmieter:innen vorgestellt. Es umfasst unter anderem eine Informationsveranstaltung, individuelle Gespräche zur Ermittlung des jeweiligen Wohnbedarfs sowie das Angebot alternativen Wohnraums inklusive der Möglichkeit, die aktuelle Miethöhe bei vergleichbarer Wohnqualität beizubehalten. Darüber hinaus werden die Mieter:innen über gesetzliche Regelungen informiert, etwa zur Kostenübernahme bei Umzügen oder zur Unterstützungsleistung bei der Wohnungsausstattung. Es wurden und werden im Kontext der geplanten Maßnahmen durch die ABG keine Kündigungen ausgesprochen. Alle Mieter:innen haben das Recht, in ihre Wohnung zurückzukehren. Das bisher vorgelegte Konzept für die 64 Wohnungen der Münzenbergerstraße/Rotlintstraße sieht vor, den Mieterinnen und Mietern langfristige alternative Wohnungen anzubieten. Der Magistrat sieht Verbesserungsbedarf dahin gehend, dass Bestandsmieter:innen während der Bauarbeiten Übergangswohnungen im Quartier angeboten werden und ihnen anschließend die Rückkehr in ihre ursprüngliche Wohnung ermöglicht wird. Hinsichtlich der Mietpreisentwicklung wird angestrebt, diese durch eine maximale Ausschöpfung verfügbarer Förderprogramme für den Gebäudekomplex Münzenbergerstraße/Rotlintstraße möglichst moderat zu gestalten. Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Gibt es eine Zusatzfrage? Frau Pauli? (Zurufe) Stadtrat Prof. Dr. Marcus Gwechenberger: (fortfahrend) Sie haben gefragt, ob es genaue Zahlen gibt. Die genauen Zahlen müssen noch ermittelt werden, weil wir jetzt kalkulieren müssen, wie hoch die genauen Kosten für die Maßnahmen der Sanierung sind und welche Förderprogramme in Anspruch genommen werden können. Wir prüfen auch, ob wir möglicherweise Förderprogramme aus dem ersten und zweiten Förderweg nutzen können. Das hängt davon ab, wie umfassend die Wohnungen instand gesetzt werden. Wenn sie auf Neubauniveau instand gesetzt werden würden, dann könnten wir eine Neubauförderung gewährleisten. Das heißt, dann könnten wir auch prüfen, ob wir Förderwohnungen in dem Komplex unterbringen. Wenn die Wohnungen eher saniert und nicht umfassend modernisiert werden, dann haben wir das neue Programm des Modernisierungsbonus. Dieses legt fest, dass die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschritten werden darf, wenn man die städtischen Fördertöpfe nutzt. Die OVM, also die ortsübliche Vergleichsmiete, liegt in dem Areal momentan etwa bei 12,50 Euro. Heute zahlen die Mieterinnen dort in der Liegenschaft zwischen 5,20 Euro und zwölf Euro. Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Es gibt eine Zusatzfrage von Herrn Stadtverordneten Yilmaz. Bitte! Stadtverordneter Eyup Yilmaz, fraktionslos: (Zusatzfrage) Ich erinnere mich, dass Sie damals auch gesagt haben, dass Sie mit der NH Niederrad reden, aber es hat nichts gebracht. Zum Thema VBL-Wohnungen haben Sie gesagt, dass Sie im Gespräch sind und es hat ebenso nichts gebracht. Anstatt den dringend benötigten bezahlbaren Wohnraum zu sichern, sollen Dutzende Haushalte entmietet und die Gesamtzahl der Wohnungen ... Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Herr Yilmaz, kommen Sie bitte zu Ihrer Frage. Stadtverordneter Eyup Yilmaz, fraktionslos: (fortfahrend) Ja. Wie rechtfertigt der Magistrat die Reduzierung von 68 auf 46 Wohnungen angesichts des aktuellen Wohnungsmangels in Frankfurt? Stadtrat Prof. Dr. Marcus Gwechenberger: (fortfahrend) Die Pläne sind in der Erarbeitung und das, was bisher vorgestellt wurde, ist ein erster Aufschlag, der von der ABG vorgestellt wurde. Ob diese Pläne eins zu eins umgesetzt werden oder ob da noch Modifikationen stattfinden werden, wird noch geklärt. Die ABG hat vorgesehen oder sieht bisher vor, dass einzelne Wohnungen zusammengelegt werden. Es gibt auf dem Areal 37 Quadratmeter große Wohnungen und die bisherigen Planungen sehen vor, dass geprüft wird, ob man Wohnungen zusammenlegen kann. Das heißt, dass aus Einzimmerwohnungen Zwei- und auch Dreizimmerwohnungen werden. Wir prüfen und besprechen momentan mit der ABG, wie umfassend das stattfinden soll. Es ist noch nicht abschließend entschieden. Von daher steht auch noch nicht fest, wie viele Wohnungen dann nach der Maßnahme dort sein werden. Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 3428 Stadtverordnete Dominike Pauli, Linke: Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrte Damen und Herren! Die ABG Holding plant, die Gellertsiedlung energetisch zu sanieren. Das ist sicher nötig, das ist eine Siedlung aus den Dreißigerjahren. Wir teilen die Vorstellungen zum Klimaschutz. Das würden wir unterstützen. Aber was hier geplant ist, hat nur zweitrangig mit Klimaschutz zu tun. Denn unter dem Deckmantel der energetischen Sanierung ist eine Luxusmodernisierung geplant, um die Mieten zu erhöhen und die Gewinne zu maximieren. Wohnungszusammenlegungen, Dachausbauten, teure Balkone haben nichts mit Energieeffizienz zu tun. Dazu kommt, dass die Häuser in gutem Zustand sind. Das haben uns Fachleute bestätigt. Die Stromleitungen wurden erst vor wenigen Jahren erneuert. 400 Haushalte sind von massiven Baumaßnahmen betroffen, 68 Familien droht die Entmietung. Sie können nach der Sanierung nicht in ihre Wohnungen zurück, weil weniger Wohnungen vorhanden sind. Damit werden sie verdrängt. Das sind keine Zahlen auf dem Papier, das sind Menschen, die teilweise seit Jahrzehnten dort leben, die eine Nachbarschaft aufgebaut haben. Es gibt einen Mieter darunter, der sogar seit über 60 Jahren dort lebt. Für diejenigen, die in ihre Wohnungen zurückgehen können, werden durch die Modernisierungsumlagen mehrere Hundert Euro Erhöhung befürchtet. Um es klipp und klar zu sagen: Günstiger Wohnraum in Innenstadtnähe wird dauerhaft zerstört, damit hochpreisige Wohnungen entstehen können. Das nennt man Gentrifizierung, powered by unserer städtischen Wohnungsbaugesellschaft ABG Holding. Dabei hat die ABG nach ihrer Satzung ganz klar den Auftrag, die Menschen mit bezahlbarem Wohnraum zu versorgen, die das selber auf dem freien Wohnungsmarkt nicht können. Herr Gwechenberger, Sie haben im Ausschuss viel Verständnis und Mitgefühl für die Mieter:innen gezeigt und dazu aufgefordert, im Dialog zu bleiben. Menschlich sehr nett, es ändert aber nichts an der Problematik. Wenn ich mal darauf hinweisen darf, Sie und Ihre SPD-Fraktion sitzen in der Stadtregierung. Ihr Oberbürgermeister ist der Aufsichtsratsvorsitzende der ABG. Sie können Einfluss auf die Geschäfte nehmen, wenn Sie nur wollen. Aber in dieser Stadtregierung hat keiner Interesse daran, das zu ändern und die strategische Ausrichtung der ABG konsequent auf den Ausbau und den Erhalt bezahlbaren Wohnraums zu fokussieren. Eine städtische Wohnungsbaugesellschaft, die 2023 satte 83,2 Millionen Euro Überschüsse erzielt hat, ist wahrlich nicht gezwungen, ihre Gewinne dadurch weiter zu erhöhen, dass sie Mieter:innen mit geringem Einkommen aus ihren Wohnungen vertreibt, um nach einer Luxussanierung teuer vermieten zu können. Wir fordern: keine Verdrängung der Mieter:innen. Energetische Sanierung ja, manchmal geht so was sogar im Bestand, Luxusmodernisierung nein. Die Mieten müssen dauerhaft niedrig bleiben. Die ABG muss solche Vorhaben mit den Mieter:innen umsetzen und nicht gegen sie. Bitte keine weitere Gentrifizierung, und das auch noch im öffentlichen Auftrag. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Der letzte Redner ist Herr Yilmaz, fraktionslos. Bitte schön! Stadtverordneter Eyup Yilmaz, fraktionslos: Sehr geehrte Frau Vorsteherin, meine Damen und Herren! Wir reden heute über einen Fall, der beispielhaft zeigt, wie eine städtische Wohnungsbaugesellschaft ihre soziale Verantwortung aus den Augen verliert. Ja, Herr Gwechenberger, Sie haben im Ausschuss gesehen, wie die Mieterinnen und Mieter, kamen und Angst hatten. Da hatten Sie Mitgefühl, das hat eben die Vorrednerin gesagt. Aber es ist nicht so einfach. Sie machen immer wieder Versprechungen. Sie haben Versprechungen bei den VBL-Wohnungen und in Niederrad bei den NH-Wohnungen gemacht, aber am Ende wurden sie nicht gehalten. Wir nehmen zur Kenntnis, dass die Mietpreisbremse bei der ABG Holding verlängert wurde. Aber die Geschäftspolitik von der ABG Holding ist tatsächlich unerträglich. Sie baut Luxuseigentumswohnungen, sie baut Eigentumswohnungen, sie baut auch Einfamilienhäuser und macht Partnerschaften mit privaten Gesellschaften. Die ABG Frankfurt Holding ist keine private Immobilienfirma. Sie gehört uns allen, dem Staat sowie den Bürgerinnen und Bürgern in Frankfurt. Genau deshalb darf sie nicht auf dem Rücken der Mieterinnen und Mieter Profite durch sogenannte energetische Sanierungen und umfassende Modernisierungen erzielen. In den Häusern in der Münzenberger Straße und Rotlintstraße sollen 86 Wohnungen entmietet werden, obwohl es keinerlei rechtliche Grundlage für eine Kündigung gibt. Statt Sanierungen im bewohnten Stand mit sozialverträglichen Lösungen erleben wir hier Verdrängung, Abriss, Klinkerfassaden, Umbauten zum Neubaustand und am Ende Mieten von rund 22 Euro pro Quadratmeter. Für die heutigen Bewohnerinnen und Bewohner, die zwischen fünf bis zwölf Euro zahlen, ist das nichts anderes als ein Rausschmiss. Wir dürfen nicht zulassen, dass eine städtische Gesellschaft denselben Weg geht wie renditegetriebene Investoren. Eine energetische Sanierung ist notwendig, aber sie muss eine warmmietenneutrale sein. Klimaschutz darf nicht zu einer Verdrängung führen. Ich fordere den Magistrat auf, dafür zu sorgen, dass die ABG ihre soziale Aufgabe ernst nimmt. Sanierungen ja, aber sozial, ohne Entmietung, ohne Fassadenzerstörung und ohne Mieten, die sich niemand leisten kann. Vielen Dank! (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Der nächste Redner ist Herr Stadtrat Professor Dr. Gwechenberger. Bitte schön! Stadtrat Prof. Dr. Marcus Gwechenberger: Ich wollte einmal etwas klarstellen. Erstens: Die ABG baut keine Eigentumswohnungen. Das habe ich eben schon einmal gesagt. Zweitens: Die ABG baut auch keine Wohnungen oder Häuser, die sie verkauft. Die ABG baut seit 2016 ausschließlich Mietwohnungen. Dies erst einmal als Klarstellung. Drittens: Die Sorgen der Mieterschaft nehmen wir ernst. Ich kann verstehen, dass man vor Ort verunsichert ist, wenn eine solche umfassende energetische Sanierungsmaßnahme durchgeführt werden soll. Ich muss auch offen sagen, das wird nicht die letzte Sanierungsmaßnahme sein, die wir in Frankfurt haben, wenn wir die Klimaschutzziele ernst nehmen. Alle im Parlament haben gesagt, dass wir die Klimaschutzziele umsetzen sollen, dass wir sie erreichen sollen. Dazu gehört, dass man auch den Gebäudebestand auf den aktuellen Stand bringt. (Beifall) Jetzt ist die ganz klare Frage, was der aktuelle Stand ist. Darüber kann man sich streiten, ob man zwingend den höchsten energetischen Standard erreichen muss oder ob man auch einen energetischen Standard erreichen kann, der mit Blick auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis sinnvoll ist. Genau das behandeln und besprechen wir gerade mit der ABG. Von daher finde ich es schwierig, Eyup, wenn du hier 22 Euro in den Raum stellst. Keiner, weder die ABG noch die Stadt Frankfurt, hat bisher gesagt, dass die Mieten danach bei 22 Euro liegen. Ich weiß nicht, wie du darauf kommst. (Zurufe) Eyup, lass mich bitte ausreden. Es sind Mieter, die dort Sorgen haben. Ich finde es schwierig, mit den Ängsten zu arbeiten. Das finde ich wirklich schwierig. Man muss ernsthaft an uns adressieren. Man kann uns gerne treiben, damit habe ich kein Problem, aber ich finde, mit den Sorgen und Nöten der Menschen vor Ort müssen wir etwas sensibler umgehen. Niemand hat gesagt, dass die Miete danach bei 22 Euro liegen wird. (Beifall, Zurufe) Ich habe vorhin gesagt, dass die ABG dort keine Luxussanierung plant und auch nicht durchführen wird, dass wir alle Fördertöpfe abscannen werden, sowohl den neuen Modernisierungsbonus als auch andere Förderprogramme, die wir in der Stadt Frankfurt haben. Zur Erinnerung: Der erste Förderweg liegt bei sieben Euro Einstiegsmiete bei erhöhtem energetischen Standard, der zweite Förderweg liegt bei zehn Euro Miete bei erhöhtem energetischem Standard. Jetzt sagst du, das ist zu hoch. Das kann ich aus deiner Sicht verstehen. Ich will damit aber nur sagen, dass dort keine Luxussanierung stattfinden wird. Wir wollen diese Siedlungen klimatisch und energetisch fit machen, wir wollen sie nicht luxussanieren. Ich werde mich dafür einsetzen - das sage ich hier offen -, dass dort keine Luxussanierung durchgeführt wird. Das werden wir mit der ABG entsprechend vereinbaren. Woran wird das deutlich? Das zeigt die Debatte davor. Es wurde eben der Eindruck erweckt, als solle die ABG in drei Jahren auf alle Fälle 15 Prozent mehr Miete nehmen. Das war quasi die Debatte, die wir bei dem Tagesordnungspunkt davor hatten, bei der es um den Mietenstopp ging. Daran wird deutlich, dass wir uns als Stadt dafür einsetzen, dass eben nicht das Maximale aus den Mietern herausgepresst wird, sondern dass wir Vereinbarungen treffen. Wir treffen Vereinbarungen wie den Mietenstopp. Das ist eine Vereinbarung, dass die Gewinnerwartung nicht auf das Maximale gestellt wird, was andere machen. Vielmehr haben wir bei der ABG fünf Prozent in fünf Jahren festgelegt, also eine Erhöhung von einem Prozent pro Jahr, nicht 15 Prozent in drei Jahren. Das ist ein deutlicher Unterschied. Daran wird deutlich, dass wir ein großes Interesse daran haben, dass die ABG auf der einen Seite solide wirtschaftet, aber gleichzeitig eine sozialverträgliche Gesellschaftsstruktur hat, sozialverträgliche Dinge voranbringt und managt. Deshalb sage ich abschließend noch einmal: Es ist in der Gellertsiedlung keine Luxussanierung geplant. Wir haben vereinbart, dass alle Mieterinnen und Mieter, die dort wohnen, nicht ausziehen müssen, sondern dass wir Vereinbarungen treffen, wie das während der Baumaßnahme gestaltet werden kann. Das heißt, wenn die Wohnung grundsätzlich instand gesetzt wird, muss man aus der Wohnung eine Zeit lang raus, man darf aber danach wieder zurück. Jetzt muss doch geklärt werden, wo es für die Zwischenzeit eine Wohnung gibt. Da sind wir gerade dran. Es sind umfassende Maßnahmen, es sind Strangsanierungen durchzuführen. Die Bäder müssen erneuert werden und so weiter und so fort. Die Wohnungen sind aber nicht auf dem aktuellsten Stand, das ist nicht so. Von daher noch einmal: Es ist keine Luxussanierung. Wir werden es sozialverträglich gestalten und werden dazu auch mit der ABG eine Vereinbarung treffen, die wir hier auch vorstellen werden, wenn sie unterschrieben ist. Vielen Dank! (Beifall, Zurufe) Antragstellende Person(en): Stadtv. Dominike Pauli Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

In Frankfurts Freibädern haben schon lange die Nilgänse die Herrschaft übernommen. Die Unmengen an Kot, die die Tiere do

26.06.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Frage vom 11.09.2025, F 3503 In Frankfurts Freibädern haben schon lange die Nilgänse die Herrschaft übernommen. Die Unmengen an Kot, die die Tiere dort absetzen, werden von den Badegästen als eklig und unhygienisch empfunden. Zudem resultiert daraus ein erheblicher Mehraufwand bei den Reinigungsarbeiten in den betroffenen Bäderbetrieben. Aber auch für die Schwimmer ist es nicht attraktiv, zwischen den Nilgänsen ihre Bahnen zu ziehen. Ich frage den Magistrat: Wie gedenkt der Magistrat das Problem der immer größer werdenden Nilganspopulation in Frankfurt einzudämmen und welche konkreten Maßnahmen wird er in den städtischen Freibädern ergreifen, damit sich dort die Situation bis zum Saisonbeginn im nächsten Jahr deutlich verbessert? Antwort des Magistrats: In den Frankfurter Freibädern sind in diesem Jahr weniger Nilgänse, als in den Jahren zuvor, zu beobachten. Die zur Verfügung stehenden Mittel an Vergrämungsmaßnahmen werden durch die BäderBetriebe Frankfurt vollständig ausgeschöpft. Antragstellende Person(en): Stadtv. Peter Paul Thoma Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Wasserhäuschen gehören seit Langem zu Frankfurt. Durch die Übernahme einiger Pachtverträge durch die Stadt Frankfurt her

26.06.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Frage vom 11.09.2025, F 3495 Wasserhäuschen gehören seit Langem zu Frankfurt. Durch die Übernahme einiger Pachtverträge durch die Stadt Frankfurt herrscht bei vielen Betreibern Unsicherheit, ob sie ihr Wasserhäuschen zu ihren Konditionen weitergeben können oder ob die Stadt im Zweifel einfach ihren Pachtvertrag kündigt. Ich frage den Magistrat: Betrachtet die Stadt die Wasserhäuschen als schützenswertes Kulturgut und wie stellt sie sicher, dass Betreiber ihre Wasserhäuschen an eine Person ihrer Wahl weitergeben können? Antwort des Magistrats: Wasserhäuschen haben in Frankfurt am Main eine lange Tradition und prägen das Frankfurter Stadtbild. Der Magistrat setzt sich für den Erhalt der Wasserhäuschen ein. Bei stadteigenen Wasserhäuschen besteht in der Regel ein Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit. Im Fall einer Kündigung des Vertragsverhältnisses eines Wasserhäuschen durch den aktuellen Pachtenden können Nachmietende benannt werden. Die Auswahl der Nachmieterin/des Nachmieters erfolgt nach verschiedenen Kriterien, wie Bonität und Geeignetheit. Antragstellende Person(en): Stadtv. Johannes Hauenschild Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Kleine Hunde benötigen sichere und geschützte Auslaufflächen. In einigen Kommunen gibt es bereits eigens ausgewiesene Hu

26.06.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Frage vom 11.09.2025, F 3496 Kleine Hunde benötigen sichere und geschützte Auslaufflächen. In einigen Kommunen gibt es bereits eigens ausgewiesene Hundewiesen ausschließlich für kleine Hunde, um Verletzungsrisiken beim Spielen - insbesondere durch größere Hunde - zu vermeiden. Ich frage: Welche Standorte kämen in Frankfurt für die Einrichtung einer speziell ausgewiesenen Auslauffläche für kleine Hunde in Betracht? Antwort des Magistrats: Seit vielen Jahren gibt es bereits auf öffentlichen Grünflächen in ganz Frankfurt zahlreiche Hundeauslaufflächen. Diese sind im Internet unter frankfurt.de/Hundeauslaufflächen zu finden. Die Halter:innen von Hunden sind grundsätzlich dafür verantwortlich, auf ein sozial verträgliches Miteinander der Tiere in den Auslaufflächen zu achten. Es ist kaum darstellbar eindeutige Kriterien zu bestimmen, die Hunde einer bestimmten Größe/Rasse zuordnen und andere explizit von der Auslauffläche ausschließen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Pearl Hahn Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Das Poloturnier auf dem Poloplatz in Nied wird seit vielen Jahren durchgeführt. Die Untere Naturschutzbehörde hat erstma

26.06.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Frage vom 11.09.2025, F 3466 Das Poloturnier auf dem Poloplatz in Nied wird seit vielen Jahren durchgeführt. Die Untere Naturschutzbehörde hat erstmalig eine Genehmigung versagt. Das Turnier vom 27. bis 29.06.2025 konnte erst durch eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes durchgeführt werden. Ich frage den Magistrat: Welche Kosten sind der Stadt Frankfurt durch die Versagung der Genehmigung und das Gerichtsverfahren entstanden und wie will der Magistrat zukünftig eine solche Verschwendung von öffentlichen Mitteln verhindern? Antwort des Magistrats: Der Frankfurter Polo-Club e. V. nutzt einen Poloplatz in Frankfurt-Nied, der sich innerhalb der hochwertigen Zone II des Landschaftsschutzgebiets "Grüngürtel und Grünzüge der Stadt Frankfurt am Main" befindet. Der Poloplatz mit der umlaufenden Sandbahn wurde 1992 gebaut. Für diesen Platz und die umlaufende Sandbahn liegt keine bau-, natur- oder landschaftsschutzrechtliche Genehmigung vor. In § 17 Absatz 8 Bundesnaturschutzgesetz heißt es: "Wird ein Eingriff ohne die erforderliche Zulassung oder Anzeige vorgenommen, soll die zuständige Behörde die weitere Durchführung des Eingriffs untersagen. Soweit nicht auf andere Weise ein rechtmäßiger Zustand hergestellt werden kann, soll sie entweder Maßnahmen nach § 15 oder die Wiederherstellung des früheren Zustands anordnen." Der Poloplatz gehört also zu einer Vielzahl von eigentlich illegalen Eingriffen in Frankfurt, deren Nutzung nicht untersagt beziehungsweise eine Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustands bislang aus Kapazitätsgründen nicht angeordnet werden konnte. Als im Jahr 2024 die Untere Naturschutzbehörde, erstmals den Umfang des Polo-Turniers, zum Beispiel mit der Nutzung von empfindlichen Wiesen außerhalb des Poloplatzes für das Parken von Fahrzeugen, erfahren hat, wurde kurzfristig ein Gespräch mit dem Verein geführt. In dem Gespräch wurde die rechtliche Situation des Platzes und dessen generelle ungenehmigte Nutzung erläutert. Es fand kurz vor dem damaligen Polo-Turnier im Jahr 2024 statt, sodass es der Unteren Naturschutzbehörde nicht verhältnismäßig erschien, das Turnier aufgrund des illegalen Charakters des Platzes kurzfristig zu untersagen. Das Turnier wurde 2024 daher geduldet. Die Naturschutzbehörde ist nach dem Gespräch davon ausgegangen, dass keine Turniere nach 2024 auf dem Platz mehr ausgetragen werden. Als wider Erwarten im Jahr 2025 kurzfristig ein Antrag für die Durchführung von drei Turnieren eingegangen ist, hat die Untere Naturschutzbehörde die beantragten Turniere nicht genehmigt. Die Naturschutzbehörde ist nach wie vor der Auffassung, dass eine Veranstaltung wie ein Polo-Turnier auf einem eigentlich illegal eingerichteten Sportplatz, der auf früheren Feucht- und Nasswiesen der Nidda-Aue ohne Genehmigung gebaut worden ist und sich zudem innerhalb der hochwertigen Landschaftsschutzzone II befindet, nicht genehmigt werden kann. Dies läuft grundsätzlich der rechtlichen Intention des § 17 Absatz 8 BNatSchG - Nutzungsuntersagung und Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustandes = Feuchtwiese - zuwider. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat einen Tag vor dem Turnier im Rahmen einer Eilentscheidung die Naturschutzbehörde verpflichtet, die Genehmigung für diese eine Veranstaltung zu erteilen. So sei nach "summarischer Prüfung" ein Anspruch auf eine Genehmigung gegeben. Unter anderem sei die Illegalität des Platzes unbeachtlich, weil sich der Antrag nur auf eine Veranstaltung auf diesem Platz bezieht und somit alleiniger Verfahrensgegenstand sei. Das Verwaltungsgericht ist dem von der Unteren Naturschutzbehörde auch als Begründung vorgetragenem Schutzbedürfnis der Zone II vor Lärmemissionen - hier: Musik und spielkommentierende Moderation - und Aufbauten - hier: Zelte et cetera - zur Qualitätssicherung der hochwertigen Schutzzone II für die Allgemeinheit zum Zwecke der stillen Erholung nicht gefolgt. Bisher betragen die Verfahrenskosten 241,50 Euro und voraussichtlich werden Kosten in Höhe von mindestens 1.270,98 Euro dazukommen. Die Naturschutzbehörde hat diesen Beschluss zur Kenntnis genommen und in Abstimmung mit dem Rechtsamt auf eine Beschwerde vor dem Verwaltungsgerichtshof Kassel verzichtet, weil sich der Beschluss lediglich auf die zweitägige Veranstaltung der unmittelbar anschließenden beiden Tage bezog und es unverhältnismäßig für alle Beteiligten erschien, das Verfahren weiterzuführen. Die Veranstaltung wurde dann wie geplant durchgeführt. Die Untere Naturschutzbehörde hat die Veranstaltung im Hinblick auf zukünftige Gespräche und Entscheidungen besucht und dokumentiert. Zwischen dem Polo-Club und der Unteren Naturschutzbehörde sind Gespräche für zukünftige Nutzungen des Geländes terminiert. Antragstellende Person(en): Stadtv. Roger Podstatny Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Die Internationale Automobilausstellung IAA scheint nach dem aktuellen Stand für drei weitere Ausgaben in München zu ble

26.06.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Frage vom 11.09.2025, F 3457 Die Internationale Automobilausstellung IAA scheint nach dem aktuellen Stand für drei weitere Ausgaben in München zu bleiben, wodurch eine Rückkehr der bedeutenden internationalen Leitmesse nach Frankfurt frühestens ab 2033 möglich wäre. Für diese Entscheidung des Verbandes der deutschen Automobilindustrie, VDA, spielt auch die Verkehrspolitik vor Ort eine Rolle, die in Frankfurt durch die rot-grüne Stadtregierung wenig automobilfreundlich ist. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Inwieweit gab es im Magistrat Einigkeit, gemeinsam die IAA zurückzuholen? Antwort des Magistrats: Der Magistrat hat das Vorhaben, die IAA nach Frankfurt zurückzuholen, in vollem Umfang unterstützt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Veronica Fabricius Vertraulichkeit: Nein

A (Anfrage Stadtverordnetenversammlung)

Kosten der Schülerbeförderung zu Sportstätten

25.06.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anfrage vom 25.06.2025, A 360 Betreff: Kosten der Schülerbeförderung zu Sportstätten Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 10.09.2025 Da zahlreiche Schulen keine eigenen Sportstätten besitzen und noch weniger Schulen über ein eigenes Schulschwimmbad verfügen, müssen immer wieder Busse für die Fahrten der Schülerinnen und Schülern zu anderen Sportstätten und Schwimmbädern angemietet oder Fahrkarten für den ÖPNV bezahlt werden. Dabei geht zum einen wichtige Bewegungszeit für die Schülerinnen und Schüler verloren. Zum anderen könnte das Geld, das für die Schülerbeförderung ausgegeben wird, besser in die Sanierung vorhandener oder den Bau zusätzlicher Sportanlagen investiert werden. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Welche Kosten fielen in den Jahren 2023, 2024 und 2025 für die regelmäßigen Fahrten der Schülerinnen und Schüler (aufgeschlüsselt nach Grundschulen und weiterführenden Schulen) zu Sporthallen oder Sportplätzen an? 2. Welche Kosten fielen in den Jahren 2023, 2024 und 2025 für die regelmäßigen Fahrten der Schülerinnen und Schüler (aufgeschlüsselt nach Grundschulen und weiterführenden Schulen) zu Schwimmhallen an? 3. Welcher Betrag davon (aufgeschlüsselt nach Grundschulen und weiterführenden Schulen) fiel für provisorische Schul- und Auslagerungsstandorte an? 4. Welcher Betrag davon (aufgeschlüsselt nach Grundschulen und weiterführenden Schulen) fiel für Schulen an, in deren Umfeld keine Sportstätten gebaut werden können? 5. Welche vorhandenen Sporthallen und Schwimmbäder an Schulen sind derzeit für die Schulgemeinden nicht nutzbar und wann werden die betreffenden Sportstätten wieder geöffnet? Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Carolin Friedrich Stadtv. Anita Akmadza Stadtv. Christian Becker Stadtv. Claudia Korenke Stadtv. Sara Steinhardt Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 09.07.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 27.10.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage A 360 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION; AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6727, 39. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 27.10.2025

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Neuer Belag für den Fußballplatz unter der Friedensbrücke

24.06.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7291 entstanden aus Vorlage: OF 1668/1 vom 06.06.2025 Betreff: Neuer Belag für den Fußballplatz unter der Friedensbrücke Vorgang: OM 4591/19 OBR 1; ST 1395/19 Der Magistrat wird gebeten, den derzeitigen Bodenbelag des Fußballplatzes unter der Friedensbrücke nach Beratung mit den Platznutzer:innen durch einen Polyurethan-Sportboden (Tartan) zu ersetzen. Begründung: Das Bahnhofsviertel steht immer wieder im Mittelpunkt der Berichterstattung - vor allem aufgrund der bekannten vielfältigen Problemlagen. Dabei werden leider oft die Kinder und Jugendlichen vergessen, die dort leben. Für sie gibt es nur wenige Freizeitangebote. Ein besonders wichtiger Ort für sie ist der Bolzplatz unter der Friedensbrücke. Dieser besteht jedoch lediglich aus einer geteerten Fläche, die ein hohes Verletzungsrisiko birgt. Aus diesem Grund forderte der Ortsbeirat bereits im Jahr 2019 in der OM 4591, den Belag auszutauschen. In der Stellungnahme vom 29.07.2019, ST 1395, teilte der Magistrat jedoch mit: "Ein Austausch des Belags des Fußballplatzes ist derzeit nicht vorgesehen, da die finanziellen Mittel nicht zur Verfügung stehen." Nach sechs Jahren Wartezeit sollte nun endlich das nötige Geld bereitgestellt werden, um den Kindern und Jugendlichen im Bahnhofsviertel und Gutleutviertel einen attraktiven und sicheren Sportplatz zu bieten, auf dem sie gefahrenlos spielen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4591 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1395 Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1954

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Was wird aus dem „Ginnheimer Spargel“?

23.06.2025 · Aktualisiert: 26.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1235 Betreff: Was wird aus dem "Ginnheimer Spargel"? Der Magistrat bedauert sehr, die Anfrage des Ortsbeirats bislang nicht beantwortet zu haben. In der inzwischen vergangenen Zeit haben sich einige neue Aspekte zum "Ginnheimer Spargel" bzw. Europaturm ergeben. Ein unmittelbar umsetzbares Konzept, den Turm wieder öffentlich zugänglich bzw. nutzbar zu machen, gibt es aktuell jedoch nicht. Der Magistrat hatte sich früh dafür eingesetzt, dass der Europaturm unter Denkmalschutz gestellt wird. Im Oktober 2019 hat das Landesamt für Denkmalpflege Hessen den Turm mit folgender Begründung offiziell unter Denkmalschutz gestellt: "Städtebaulich bildet der Turm mit dem Riegel der benachbarten Bundesbank nördlich der A 66 ein imposantes Eingangsmotiv. Turm und Riegel funktionieren aus der Nahsicht als markante Tormotive. Aus der Fernsicht stellt sich der Europaturm zudem als städtebauliche Landmarke dar. Das kurz nach seiner Fertigstellung "Ginnheimer Spargel" genannte Bauwerk besitzt eine Formgebung, die sie von vergleichbaren Fernmeldetürmen abhebt. Fernmeldetechnisch stellt er bis heute einen wichtigen Knotenpunkt im Netz der Sondertürme im Bundesgebiet dar und bildet den Endpunkt der Höhenentwicklung westdeutscher Fernmeldetürme vor dem Beginn des digitalen Zeitalters. Das bauzeitliche Antennenhebezeug und die Fassadenbefahranlage stellen einzigartige und auf den Fernmeldeturm zurechtgeschnittene technische Ausstattungsstücke dar. Der Fernmeldeturm ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen, städtebaulichen und technischen Gründen." Der Magistrat hatte parallel Gespräche mit der Eigentümerin geführt, um den Turm wieder für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Darauf aufbauend hat die Eigentümerin eine Machbarkeitsstudie zur Wiedereröffnung der Aussichtsplattform erstellen lassen. Im November 2019 hatte der Bund Fördermittel für die Sanierung und Instandsetzung des Europaturms in Aussicht gestellt. Diese sollten etwa die Hälfte der zunächst veranschlagten Kosten von rund 50 Millionen Euro decken. Voraussetzung hierfür war und ist eine Kofinanzierung durch das Land Hessen und die Stadt Frankfurt am Main. Zum damaligen Zeitpunkt hatte sich jedoch nicht abgezeichnet, dass eine Kofinanzierung möglich sein würde. Unstrittig bei allen Beteiligten ist, dass der "Ginnheimer Spargel" eine weithin sichtbare städtebauliche Landmarke und ein wichtiges Wahrzeichen der Stadt und der Region ist. Der Magistrat befürwortet daher die Pläne, den Funkturm in Kooperation mit der Eigentümerin sowie Bund und Land instand zu setzen und wieder für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Der Magistrat ist deshalb dankbar für die anhaltende Gesprächsbereitschaft des Landes Hessen in dieser Angelegenheit und wird erneut auf das Land zugehen und prüfen, ob unter den aktuellen Rahmenbedingungen eine Kofinanzierung möglich ist. Der Magistrat wird dem Ortsbeirat berichten, sobald ein belastbares Konzept vorliegt und darauf aufbauende Pläne vorstellen. Dem Ortsbeirat und den Bürgerinnen und Bürgern sollen im weiteren Verfahren Möglichkeiten zur Beteiligung gegeben werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.09.2019, V 1426

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Kinderbasketballkorb Glauburgplatz

11.06.2025 · Aktualisiert: 07.07.2025

Antrag vom 11.06.2025, OF 892/3 Betreff: Kinderbasketballkorb Glauburgplatz Vorgang: OM 6384/25 OBR 3; ST 798/25 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der Umgestaltung des Spielplatzes am Glauburgplatz (OM 6384) einen Kinderbasketballkorb aufzustellen. Begründung: Bei der Umgestaltung ist besonderer Wert auf generationengerechte Gestaltung zu legen. Der Bedarf nach einem Kinderbasketballkorb ist groß. In seiner Stellungnahme ST 798 sieht der Magistrat die räumliche Enge als kritisch. Der Ortsbeirat ist jedoch überzeugt, dass die Fläche ausreicht. Die vorhandenen Basketballplätze sollen dadurch jedoch nicht beeinträchtigt werden. Antragsteller: GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6384 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 798 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 3 am 26.06.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7192 2025 Die Vorlage OF 892/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wort "Kinderbasketballkorb" der Zusatz "(U 12)" eingefügt wird. Nach Satz 1 des Tenors wird der Satz "Die Aufstellung erfolgt kompatibel mit den sonstigen Nutzungen des Glauburgplatzes und wird dem Ortsbeirat im Vorfeld vorgestellt" hinzugefügt. Der letzte Satz der Begründung wird in den Tenor gesetzt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE FDP
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ST (Stellungnahme des Magistrats)

Einbauten und Schaukästen bei der Entwurfs- und Ausführungsplanung zum 2. Bauabschnitt der Grundsanierung Wilhelmshöher Straße berücksichtigen

10.06.2025 · Aktualisiert: 26.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1155 Betreff: Einbauten und Schaukästen bei der Entwurfs- und Ausführungsplanung zum 2. Bauabschnitt der Grundsanierung Wilhelmshöher Straße berücksichtigen Vorläufige Stellungnahme: Der mit der Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 208, übermittelte Sachstand ist weiterhin gültig, lässt sich aber nicht durch neue Erkenntnisse ergänzen. Der Magistrat kann daher weiterhin keine abschließende Stellungnahme abgeben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.03.2022, OM 1774

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Aufzüge S-Bahnhof „Berkersheim“

10.06.2025 · Aktualisiert: 26.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1126 Betreff: Aufzüge S-Bahnhof "Berkersheim" Die Aufzüge am Bahnhof in Berkersheim fallen laut Auskunft der Deutschen Bahn (DB) in erster Linie aufgrund von Vandalismus aus. Der Magistrat ist im Rahmen seiner Möglichkeiten schon tätig und wird die DB nochmals darauf hinweisen, die Funktionsfähigkeit ihrer Aufzüge im Rahmen des Möglichen sicherzustellen und bei nochmaligem Ausfall für eine zeitnahe Instandsetzung zu sorgen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6511

B (Bericht des Magistrats)

Notunterkunft am Eschenheimer Tor

10.06.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Bericht des Magistrats vom 11.08.2025, B 283 Betreff: Notunterkunft am Eschenheimer Tor Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 08.05.2025, § 5997 - NR 1152/25 CDU - Zu Punkt 1 - Bewertung und Verbesserung der aktuellen Bedingungen: Die Maßnahme "Winterübernachtung am Eschenheimer Tor" wird seit 2018 als Notunterkunft für obdachlose Menschen in Frankfurt am Main betrieben. Die Einrichtung stellt insbesondere während der Wintermonate eine wichtige niedrigschwellige Übernachtungsmöglichkeit dar und dient dem Schutz besonders vulnerabler Personen vor Witterung und daraus resultierenden gesundheitlichen Gefahren bis hin zum Tod. Trotz der grundsätzlichen Funktionalität der Einrichtung besteht seit Beginn der Maßnahme das Ziel, mittel- bis langfristig Alternativen mit besseren infrastrukturellen Bedingungen (z. B. in Bezug auf Hygiene, Betreuung und soziale Integration) zu entwickeln. Die Notunterkunft am Eschenheimer Tor erfüllt eine wichtige Schutzfunktion, entspricht jedoch nicht in allen Punkten den diskutierten Mindeststandards. Vor dem Hintergrund begrenzter Finanzmittel, räumlicher Einschränkungen sowie fehlender alternativer Standorte stellt die Aufrechterhaltung und Verbesserung des bestehenden Angebots eine erhebliche Herausforderung dar. Es werden jedoch laufend Verbesserungsmöglichkeiten geprüft und deren Umsetzung veranlasst - sofern möglich. So wurde im letzten Jahr durch den Einsatz von Mitarbeitenden des Sozialamtes ein sozialarbeiterisches Angebot realisiert, welches direkt morgens Übernachtern der Notübernachtung im Eschenheimer Tor alternative Unterkünfte anbot. In diesem Zusammenhang wurden die Öffnungszeiten von 21:00 Uhr bis 10:00 Uhr ausgeweitet. Die Reinigungsmaßnahmen wurden durch einen intensiven Austausch mit der VGF und dem Sicherheitsdienst signifikant verbessert, sodass die Ergebnisse wesentlich nachhaltiger sind. Zu Punkt 2 - Prüfung alternativer Standorte: Derzeit befindet sich der Magistrat, hier das Jugend- und Sozialamt (51) in Gesprächen mit: • dem Eigentümer der Fläche im Verkehrsbauwerk Eschenheimer Tor, der Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF), • dem Frankfurter Verein für soziale Heimstätten als Träger der Einrichtung, • sowie weiteren relevanten Akteuren. Ziel dieser Gespräche ist es, konkrete Verbesserungsmöglichkeiten am aktuellen Standort auszuloten. Dabei steht insbesondere die Frage im Vordergrund, wie unter Beachtung der gegebenen Rahmenbedingungen (insbesondere der räumlichen, technischen und haushaltsrechtlichen Gegebenheiten) kurzfristige Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung realisiert werden können. Zu Punkt 3 - Maßnahmenplan: Der Magistrat ist sich der Dringlichkeit bewusst und arbeitet mit allen beteiligten Akteuren daran, sowohl kurzfristige Verbesserungen am Standort zu ermöglichen als auch tragfähige langfristige Alternativen zu entwickeln. Hierfür sind jedoch räumliche sowie zusätzliche finanzielle Ressourcen erforderlich. Zu Punkt 4 - Verbesserung von Sauberkeit und Sicherheit: Die VGF als Eigentümerin des Verkehrsbauwerkes führt regelmäßig Sicherheitskontrollen durch. In der Anfangsphase wurde die Maßnahme zusätzlich von der Stadtpolizei begleitet. Derzeit wird seitens der Stadtpolizei bei Bedarf unterstützt. Der Betreiber sorgt mit einem Sicherheitsdienst und Reinigungspersonal während des Betriebs für einen möglichst reibungslosen Ablauf. Täglich wird morgens nach Beendigung der Übernachtung das genutzte Areal durch den Betreiber gereinigt. Auch Verschmutzungen im Umfeld werden beseitigt. Die FES reinigt außerhalb des Betriebs der Notunterkunft die Station und regelmäßig die Bereiche oberhalb des Verkehrsbauwerkes. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 03.09.2025, NR 1356 Antrag vom 03.11.2025, NR 1421 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 26.02.2025, NR 1152 Antrag vom 09.11.2025, OF 1785/1 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3 Versandpaket: 20.08.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 95 Beschluss: Die Vorlage B 283 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 61 Beschluss: 1. Dem Antrag, sich mit der Vorlage B 283 nicht zu befassen, wird zugestimmt. 2. Dem Antrag, sich mit der Vorlage NR 1356 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 56 Beschluss: 1. Die Vorlage B 283 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1356 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. Einstimmige Annahme 39. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 23.10.2025, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 283 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1356 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG und AfD (B 283 = Kenntnis, NR 1354 = Annahme) 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 27.10.2025, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 283 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1356 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG und AfD (= Annahme); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 283 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1356 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1421 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), FDP (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1421) sowie BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen FDP und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1356); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (B 283 = Zurückweisung, NR 1356 = Ablehnung) Gartenpartei (B 283 = Zurückweisung, NR 1356 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1421 = Ablehnung) Stadtv. Yilmaz (B 283 = Zurückweisung, NR 1356 und NR 1421 = Ablehnung) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 65 Beschluss: 1. Die Vorlage B 283 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1356 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1421 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung), FDP (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1421) sowie BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung unter Hinweis auf NR 1152), FDP, AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1356) 42. Sitzung des Ältestenausschusses am 06.11.2025, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 283 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1356 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1421 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), FDP (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1421) sowie BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung unter Hinweis auf NR 1152), FDP und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1356) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (B 283 = Zurückweisung, NR 1356 und NR 1421 = Ablehnung) Gartenpartei (B 283 = Zurückweisung, NR 1356 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1421 = Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (B 283 = Kenntnis, NR 1356 = Ablehnung, NR 1421 = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6846, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 51

B (Bericht des Magistrats)

Höchst: Planungsmittel einstellen für die Umwidmung des Kronberger Hauses zum Zentrum der Vereine

10.06.2025 · Aktualisiert: 24.09.2025

Bericht des Magistrats vom 10.06.2025, B 203 Betreff: Höchst: Planungsmittel einstellen für die Umwidmung des Kronberger Hauses zum Zentrum der Vereine Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 27.02.2025, § 5717 - EA 47/24 OBR 6, l. B 428/24 - Zwischenbericht: Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wird derzeit untersucht, ob und wie das Kronberger Haus nach dem Umzug des Porzellanmuseums als Haus der Vereine und Initiativen umgebaut werden kann. Aufgabe der Studie ist es auch, die Nutzung des Gebäudes für Wohnzwecke zu prüfen. Die Studie ist noch nicht abgeschlossen. Der Abschluss ist für Ende 2025 terminiert. Der Magistrat wird die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie für die Anmeldung der Planungsmittel in den nächsten Haushalt verwenden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 16.04.2024, EA 47 Bericht des Magistrats vom 22.11.2024, B 428 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 11.06.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage B 203 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 09.09.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 203 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, BFF-BIG, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6426, 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 09.09.2025

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Neuer Belag für den Fußballplatz unter der Friedensbrücke

06.06.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Antrag vom 06.06.2025, OF 1668/1 Betreff: Neuer Belag für den Fußballplatz unter der Friedensbrücke Vorgang: OM 4591/19 OBR 1; ST 1395/19 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den derzeitigen Bodenbelag des Fußballplatzes unter der Friedensbrücke durch einen Polyurethan-Sportboden (Tartan) zu ersetzen. Begründung: Das Bahnhofsviertel steht immer wieder im Mittelpunkt der Berichterstattung - vor allem aufgrund der bekannten vielfältigen Problemlagen. Dabei werden leider oft die Kinder und Jugendlichen vergessen, die dort leben. Für sie gibt es nur wenige Freizeitangebote. Ein besonders wichtiger Ort für sie ist der Bolzplatz unter der Friedensbrücke. Dieser besteht jedoch lediglich aus einer geteerten Fläche, die ein hohes Verletzungsrisiko birgt. Aus diesem Grund forderte der Ortsbeirat bereits im Jahr 2019 in der OM 4591 (07.05.2019), den Belag auszutauschen. In der ST 1395 vom 29.07.2019 teilte der Magistrat jedoch mit: "Ein Austausch des Belags des Fußballplatzes ist derzeit nicht vorgesehen, da die finanziellen Mittel nicht zur Verfügung stehen." Nach sechs Jahren Wartezeit sollte nun endlich das nötige Geld bereitgestellt werden, um den Kindern und Jugendlichen im Bahnhofsviertel und Gutleutviertel einen attraktiven und sicheren Sportplatz zu bieten, auf dem sie gefahrenlos spielen können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4591 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1395 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 1668/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7291 2025 Die Vorlage OF 1668/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor folgenden Wortlaut enthält: "Der Magistrat wird gebeten, den derzeitigen Bodenbelag des Fußballplatzes unter der Friedensbrücke nach Beratung mit den Platznutzer: innen durch einen Polyurethan-Sportboden (Tartan) zu ersetzen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Nutzung des Geländes nördlich der Offenbacher Landstraße neben der S-Bahn-Haltestelle „Mühlberg“

05.06.2025 · Aktualisiert: 09.07.2025

Antrag vom 05.06.2025, OF 1459/5 Betreff: Nutzung des Geländes nördlich der Offenbacher Landstraße neben der S-Bahn-Haltestelle "Mühlberg" Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob eine allgemeine Nutzung des Geländes unmittelbar neben der S-Bahn-Haltestelle Mühlberg nördlich der Offenbacher Landstraße, bspw. als Bolzplatz oder Tischtennisplatz möglich ist. Begründung: Der obige Bereich ist momentan verwahrlost. Offensichtlich bestand früher dort ein Bolzplatz. Eine verwahrloste Tischtennisplatte ist dort noch vorhanden. Es wäre sinnvoll, dieses Gelände für Freizeitaktivitäten zu nutzen. Fotos. privat Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7223 2025 Die Vorlage OF 1459/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Einbahnstraßen in Hausen für den Radverkehr in Gegenrichtung freigeben

04.06.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 11.11.2025, OF 579/7 Betreff: Einbahnstraßen in Hausen für den Radverkehr in Gegenrichtung freigeben Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Einbahnstraßen Hausener Brückweg und Bachmannstraße im Abschnitt zwischen Alt-Hausen und Hausener Obergasse für den Radverkehr in Gegenrichtung freizugeben Begründung: Die Freigabe ermöglicht es Radfahrenden, legal die kürzeste Verbindung zwischen wichtigen Anlaufpunkten in Hausen zu nutzen: Sei es der Weg aus der großen Nelkenstraße zur Brotfabrik oder zum Kiosk / Postfiliale in der Hausener Obergasse, oder vom örtlichen Supermarkt in die Siedlung an der Peter-Zenger-Straße. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 7 am 25.11.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7717 2025 Die Vorlage OF 579/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und farbechte/Linke gegen CDU und BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE
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NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Reise und Einladung Tag der offenen Gärten Budapest/Frankfurt - LSBTIQ ist überall

04.06.2025 · Aktualisiert: 31.10.2025

Antrag vom 04.06.2025, NR 1277 Betreff: Reise und Einladung Tag der offenen Gärten Budapest/Frankfurt - LSBTIQ ist überall Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1.Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen ob es unter den FreizeitgärtnerInnen auch LSBTIQ*-Personen gibt. Wenn dies der Fall ist, kommt automatisch Punkt 2. zur Anwendung. 2.Der Magistrat wird aufgefordert die Mittel für eine Delegationsreise von 10 Personen zum Tag der offenen Gärten nach Budapest und den Besuch von 10 Personen aus Budapest zum Frankfurter Tag der offenen Gärten bereitzustellen und durchzuführen. Sollte es den Tag der offenen Gärten in Budapest noch nicht geben, wird der Magistrat anregen, diesen in Budapest zu etablieren. Begründung: Die Stadt Frankfurt will den ca. 15.000 FreizeitgärtnerInnen ein Ende bereiten. Laut KEK werden diese nicht mehr weiter verfolgt und können überplant werden, so wie es Spekulanten sich vorstellen und fordern. Dies ist eine Ausgangssituation, der wir mit Besorgnis gegenüberstehen. Die Freiheit der FreizeitgärtnerInnen darf auf keinen Fall eingeschränkt werden. Die Menschen in Frankfurt stehen vor einer ganz schlimmen Zukunft was ihre Rechte betrifft. Aktuell sind 3 Gärten bei der Günthersburparkerweiterung bedroht. Die Stadt Frankfurt entsendet eine Delegation von 10 Personen zum Tag der offene Gärten nach Budapest, um Schulter an Schulter mit den dortigen FrezeitgärtnerInnen Zusammenhalt zu zeigen. Im Gegenzug lädt die Stadt Frankfurt 10 Personen aus Budapest zum Frankfurter Frankfurter Tag der offenen Gärten ein. Die Delegation wird dann hier ein Rahmenprogramm bekommen, im Römer empfangen und den Tag der offenen Gärten am 15.06.2025 mitfeiern zu können, ggf. ein Jahr später. Antragsteller: Gartenpartei Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 10.04.2025, NR 1201 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Versandpaket: 11.06.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ältestenausschusses am 05.06.2025, TO I, TOP 5 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage NR 1201 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage NR 1276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 1277 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG und Volt gegen Linke, AfD und FRAKTION (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) sowie Linke und FRAKTION (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (NR 1201 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1276 = Annahme) Gartenpartei (NR 1201, NR 1276 und NR 1277 = Annahme) Stv Bäppler-Wolf (NR 1201 = Annahme) 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.06.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage NR 1201 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage NR 1276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. a) Die Vorlage NR 1277 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Bäppler-Wolf, Christann, Eberz, Schnitzler, Klingelhöfer, David und Schwichtenberg dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen Linke, AfD und FRAKTION (= Ablehnung) sowie Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) zu 3. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6247, 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.06.2025 Aktenzeichen: 00-34-1

Partei: Gartenpartei
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B (Bericht des Magistrats)

On-Demand-Bus Knut: Abschaffung Tarifzuschlag bei Ersatzfahrten

02.06.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Bericht des Magistrats vom 04.08.2025, B 277 Betreff: On-Demand-Bus Knut: Abschaffung Tarifzuschlag bei Ersatzfahrten Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 08.05.2025, § 6000 - NR 1191/25 CDU - Der gültige On-Demand-Tarif ist ein vom Regierungspräsidium Darmstadt genehmigter Zuschlag, der zentraler Bestandteil des RMV-Tarifs ist. Der On-Demand-Tarif setzt sich aus Grundpreis, Komfortzuschlag und Arbeitspreis mit entsprechenden Preisspannen zusammen. Eine ausschließliche Anwendung des regulären ÖPNV-Tarifs ohne Zuschläge ist demnach derzeit nicht ohne weiteres möglich und müsste vom RMV-Aufsichtsrat beschlossen und anschließend zur Genehmigung gebracht werden. Er würde dann automatisch für alle On-Demand-Partner im RMV gelten. Entsprechende Bestrebungen sind nicht bekannt. Der On-Demand-Verkehr KNUT bietet Kund:innen ein sehr attraktives und flexibles Angebot mit sehr kurzen Wegen (unter 50 m) zur nächsten virtuellen Haltestelle, sehr komfortablen Fahrzeugen und flexibler Nutzbarkeit. Der branchenübliche Komfortzuschlag bildet diese gehobenen Produktmerkmale ab. Eine Beschränkung der Anwendung des ÖPNV-Tarifs auf die ersetzten Nachtbusfahrten ist softwareseitig nicht möglich, sondern würde stets für das gesamte KNUT-Angebot gelten. On-Demand-Verkehre sind jedoch bewusst oberhalb der ÖPNV-Tarife und unterhalb der Taxipreise positioniert. Würde KNUT grundsätzlich nur zum regulären ÖPNV-Tarif angeboten, wird diese Produktplatzierung konterkariert. Der grundsätzliche Entfall des Tarifzuschlags könnte zur Kannibalisierung des bestehenden ÖPNV, zu Fehlnutzungen für beispielsweise kürzeste Strecken oder auch zum Buchen von Fahrten und anschließendem Nichterscheinen führen, da keine weiteren Kosten anfallen. Hintergrund ist, dass die Hinterlegung eines Zahlungsmittels in der App nicht verpflichtend vorgegeben werden kann. Eine Zahlung dieser Gebühren im Fahrzeug ist aktuell technisch nicht möglich. Im bisherigen Preismodell sind lediglich No-Shows (Nichterscheinen zu einer gebuchten Fahrt) in Höhe von 1,1 % und Stornierungen in Höhe von 5,8 % zu verzeichnen. Ein Anstieg dieser Werte wäre zu erwarten, was zu einer Verringerung der Betriebsqualität für alle Fahrgäste führen würde. Der überwiegende Teil der KNUT-Nutzer:innen verfügt zudem über Zeitkarten. Für diese Nutzer entfällt bereits entsprechend der Grundpreis. Hierzu zählt auch das Deutschlandticket, welches seit Einführung im Juni 2023 als Zeitkarte akzeptiert wird. Es gibt keine Unterscheidung zwischen verschiedenen Ticketarten bei der Buchung und jedes im Bediengebiet gültige ÖPNV-Ticket wird akzeptiert. Ein zusätzlicher Entfall des Komfortzuschlags hätte negative Konsequenzen für die Bestellung und Bezahlung. Mehr als 40 % aller Kundinnen und Kunden nutzen die SumUp-Bezahlterminals im Fahrzeug. Für die Buchung per Telefon ist dies sogar die einzige Bezahlmöglichkeit. Die Bezahlterminals können technisch jedoch nur Beträge über 1 € abrechnen. Für ÖPNV-Nutzer:innen, bei denen bereits heute der Grundpreis entfällt, würde mit einem zusätzlichen Entfall des Komfortzuschlags nur noch der Arbeitspreis (0,30 Cent pro km) erhoben werden. Bei Fahrten bis 3 km, welche rund 21 % aller Fahrten ausmachen, würden dann Gesamtbeträge unter 1 € anfallen. Da diese Beträge von den Bezahlterminals nicht abgerechnet werden können, ist dann keine Mitfahrt möglich. Um dem entgegenzuwirken, müsste das Angebot so angepasst werden, dass nur noch die Bezahlung per App möglich ist, was jedoch Buchungen per Telefon ausschließen würde, da diese Kund:innen nicht über die App verfügen. Zusammengefasst kann festgehalten werden, dass der aktuelle On-Demand-Tarif - bestehend aus Grundpreis, Komfortzuschlag und Arbeitspreis - die erweiterten Leistungen des Angebots KNUT sachgerecht abbildet und entsprechend genehmigt ist. Eine Anwendung des reinen ÖPNV-Tarifs ohne Zuschläge ausschließlich für die ersetzten Nachfahrten ist technisch derzeit nicht umsetzbar und müsste zudem auf anderer Ebene beschlossen werden. Auch der Entfall des Komfortzuschlags hätte weitreichende negative Folgen, denn er würde die Zahlungsabwicklung bei Kurzstrecken erheblich erschweren, bestimmte Kundengruppen ausschließen und die Betriebsqualität durch Fehlnutzung und steigende No-Show-Raten gefährden. Zudem würde mit dem ausschließlichen Erheben des ÖPNV-Tarifs eine Reduzierung der Einnahmen und eine Verschlechterung der Wirtschaftlichkeit einhergehen. Aus diesen Gründen ist die Beibehaltung des bestehenden Tarifsystems vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 02.04.2025, NR 1191 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 8, 9, 10, 12, 13, 14, 15 Versandpaket: 06.08.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO II, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage B 277 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 8 am 04.09.2025, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage B 277 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO II, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 277 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, BFF und fraktionslos gegen CDU und Linke (= Zurückweisung) 41. Sitzung des OBR 15 am 05.09.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage B 277 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 14 am 08.09.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 277 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD und BFF gegen GRÜNE (= Zurückweisung) 41. Sitzung des OBR 13 am 09.09.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 277 wird zurückgewiesen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage B 277 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 27.10.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 277 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU, Linke und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 6668, 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 27.10.2025 Aktenzeichen: 92-11

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Die FNP berichtete am 12.06.2025 in dem Artikel „Am Bürgerwunsch vorbeigeplant“, dass die Stadt Frankfurt in einer Konze

28.05.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Frage vom 26.06.2025, F 3362 Die FNP berichtete am 12.06.2025 in dem Artikel "Am Bürgerwunsch vorbeigeplant", dass die Stadt Frankfurt in einer Konzeptstudie zur Aufwertung der Grünflächen in Griesheim zwischen Schwarzerlenweg und Espenstraße sowie an der Kiefernstraße keine Beleuchtung eingeplant habe. Und das, obwohl viele Bürger genau das gefordert hätten, sogar an erster Stelle einer entsprechenden Umfrage. Vor allem Sicherheitsaspekte seien hierfür ausschlaggebend gewesen. Ich frage den Magistrat: Warum hat die Beleuchtung keinen Eingang in diese Konzeptstudie gefunden, obwohl gerade dies von den Bürgern als wichtig erachtet wurde? Antwort des Magistrats: Die Problematik der fehlenden Beleuchtung des Fußwegs in der Grünfläche zwischen Schwarzerlenweg und Espenstraße ist dem Magistrat schon länger bekannt. Insbesondere im Rahmen der Lokalen Partnerschaft Griesheim-Mitte wurde das Thema mehrfach aufgerufen und diskutiert. Die Grünfläche samt Wegeverbindung wird von den Anwohnerinnen und Anwohnern sehr rege genutzt, auch in den Tagesrandstunden. Zudem handelt es sich bei den Wegen um Schulwege. Es gibt also durchaus sachlich nachvollziehbare Gründe für eine Beleuchtung, insbesondere mit Blick auf die Nutzbarkeit der Flächen im Winterhalbjahr. Im Rahmen der zurückliegenden Befassung mit dem Thema hat auch eine Begehung durch den Präventionsrat und die städtebauliche Kriminalprävention der Polizei stattgefunden. Diese hat ergeben, dass der Weg aufgrund der fehlenden Beleuchtung als Angstraum wirkt. Diesen guten Gründen stehen jedoch auch konkrete übergeordnete Belange gegenüber: Grünanlagen sollen grundsätzlich nicht oder nur im bereits bestehenden Maß beleuchtet werden. Dies dient vor allem dem Schutz von Fauna und Flora, der Verringerung der Lichtverschmutzung und somit dem dauerhaften Erhalt der Biodiversität durch einen maßvollen Umgang mit künstlichem Licht. Im Rahmen des Stadterneuerungsprozesses findet ein intensiver Austausch mit Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Akteuren im Stadtteil statt. Der Magistrat prüft derzeit, wie eine Beleuchtung des Fußwegs in der Grünfläche zwischen Schwarzerlenweg und Espenstraße hergestellt werden kann. Sobald diese Prüfung abgeschlossen ist, wird die Maßnahme in die weiteren Planungen aufgenommen. Antragstellende Person(en): Stadtv. John Csapo Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Beim Aktionstag „sicher.mobil.leben - Kinder im Blick“ Anfang Juni dieses Jahres hat die Frankfurter Polizei laut Presse

28.05.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Frage vom 26.06.2025, F 3420 Beim Aktionstag "sicher.mobil.leben - Kinder im Blick" Anfang Juni dieses Jahres hat die Frankfurter Polizei laut Presseberichten unmittelbar vor Kindertagesstätten und Schulen insgesamt 2.697 Fahrzeuge kontrolliert. Dabei wurden 975 Regelverstöße verzeichnet. Zusammen mit Kindern wurden gelbe oder grüne Karten an die kontrollierten Verkehrsteilnehmer verteilt. Die grüne Karte gab es für verkehrskonformes, die gelbe für regelwidriges Verhalten. Ich frage den Magistrat: Welche Fahrzeugarten umfassten die Kontrollen an diesem Aktionstag, und wie gestaltete sich das Verhältnis von grünen und gelben Karten bei kontrollierten Radfahrern und E-Scooter-Nutzern? Antwort des Magistrats: Auf Anfrage nimmt die hessische Landespolizei wie folgt Stellung: "Der bundesweite Aktionstag "sicher.mobil.leben - Kinder im Blick" fand unter Koordinierung des Bundeslandes Bremen statt. Das Polizeipräsidium Frankfurt am Main hat die Pressemitteilung für die Polizei Hessen verfasst. Die ausgewiesenen Zahlen umfassen insofern die Kontrolltätigkeiten des Polizeipräsidiums Nordhessen, Polizeipräsidiums Osthessen, Polizeipräsidiums Südosthessen, Polizeipräsidiums Mittelhessen, Polizeipräsidiums Westhessen, Polizeipräsidiums Südhessen und des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main. Im Fokus der Kontrollaktion "sicher.mobil.leben - Kinder im Blick" stand der Fahrzeugverkehr rund um neuralgische Örtlichkeiten für Kinder, wie bspw. Schulen oder Kindertagesstätten. Für die Kontrollaktion waren grundsätzlich alle Fahrzeuge von Relevanz. Den Schwerpunkt bildeten Personenkraftwagen und Fahrräder, welche statistisch erfasst wurden. In Frankfurt am Main wurden an elf Kontrollstellen insgesamt 240 Fahrzeuge durch die Polizei kontrolliert. Hiervon betroffen waren 166 Fahrzeuge vor Schulen und 26 Fahrzeuge vor Kindertagesstätten. 48 Fahrzeuge entfallen auf sonstige Örtlichkeiten. Insgesamt wurden 125 Regelverstöße beanstandet. 16 Verstöße standen im Zusammenhang mit einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, 12 Verstöße betreffen eine Ablenkung von der fahrerischen Tätigkeit und 69 Verstöße entfallen auf regelwidriges Parken im Bereich von Schulen und Kindertagesstätten. Der bundesweit einheitliche Erfassungsbogen beinhaltet keine Erhebung der verteilten grünen oder roten Karten an Verkehrsteilnehmende." Die Stadtpolizei Frankfurt war bei dem Aktionstag nicht beteiligt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Mathias Pfeiffer Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Die FNP berichtete am 03.06.2025, dass Spaziergänger, Jogger und Radfahrer am Welscher Weg in Sachsenhausen bis auf Weit

28.05.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Frage vom 26.06.2025, F 3412 Die FNP berichtete am 03.06.2025, dass Spaziergänger, Jogger und Radfahrer am Welscher Weg in Sachsenhausen bis auf Weiteres einen Umweg nehmen müssten. Im Oktober 2023 sei begonnen worden, die baufällige Brücke abzureißen. Seitdem sei nichts geschehen, obwohl damals seitens der Bahn und der Stadt verlautbart worden sei, dass die Brücke wiederhergestellt werden solle, bis "frühestens Ende 2024". Nun plane die Ba hn aber, eine neue Fuß- und Radwegüberführung an einer anderen Stelle als die der bisherigen Brücke zu errichten. Ich frage den Magistrat: Wie kam es zu dieser Umplanung, und in welchem Jahr können die Bürger mit einer neuen Brücke rechnen? Antwort des Magistrats: Zur Umplanung seitens der DB kam es aufgrund des geplanten Ersatzneubaus der in der Nähe befindlichen Kreuzungsbauwerk "Forsthausbrücke" - hier kreuzt die DB-Strecke die VGF-Strecke. Ein genauer Zeitpunkt kann noch nicht genannt werden, da die Planung noch nicht abgeschlossen ist. Antragstellende Person(en): Stadtv. John Csapo Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Nutzung des Geländes nördlich der Offenbacher Landstraße neben der S-Bahn-Haltestelle „Mühlberg“

27.05.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7223 entstanden aus Vorlage: OF 1459/5 vom 05.06.2025 Betreff: Nutzung des Geländes nördlich der Offenbacher Landstraße neben der S-Bahn-Haltestelle "Mühlberg" Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine allgemeine Nutzung des Geländes unmittelbar neben der S-Bahn-Haltestelle "Mühlberg" nördlich der Offenbacher Landstraße, beispielsweise als Bolzplatz oder Tischtennisplatz möglich ist. Begründung: Der obige Bereich ist momentan verwahrlost. Offensichtlich bestand früher dort ein Bolzplatz. Eine verwahrloste Tischtennisplatte ist noch vorhanden. Es wäre sinnvoll, dieses Gelände für Freizeitaktivitäten zu nutzen. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1740 Beratung im Ortsbeirat: 5

V (Auskunftsersuchen)

Holzbrücke über den Urselbach an der U-Bahn-Haltestelle „Wiesenau“

27.05.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Auskunftsersuchen vom 26.06.2025, V 1233 entstanden aus Vorlage: OF 581/8 vom 02.06.2025 Betreff: Holzbrücke über den Urselbach an der U-Bahn-Haltestelle "Wiesenau" Der Magistrat wird um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: 1. Soll die Holzbrücke, die von der Hohemarkstraße zur U-Bahn-Haltestelle "Wiesenau" führt, abgerissen und neu gebaut werden? 2. Warum muss die Holzbrücke abgerissen werden? 3. In welchem Stil/Optik ist der Neubau der Brücke geplant? 4. Wann sind die Bauarbeiten geplant? 5. Wie lange werden die Bauarbeiten voraussichtlich dauern? 6. Ist während der Bauarbeiten ein Zugang aus der Hohemarkstraße bzw. aus der Wiesenau zur U-Bahn- Haltestelle weiterhin möglich? 7. Ist ein Neubau als Holzbrücke in derselben Optik möglich? 8. Vor dem Hintergrund des Interesses der Bürger: Können die Pläne für den Neubau sowie die Bauarbeiten dem Ortsbeirat vorgestellt werden? Begründung: Dem Vernehmen nach soll die Holzbrücke, die von der Hohemarkstraße zur U-Bahn-Haltestelle "Wiesenau" führt, abgerissen und neu gebaut werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1877 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 55 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Erwerb des Gebäudes der ehemaligen Post Marktstraße 3 - Nutzung als Hort

26.05.2025 · Aktualisiert: 26.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1086 Betreff: Erwerb des Gebäudes der ehemaligen Post Marktstraße 3 - Nutzung als Hort Zu Frage 1: Ein Erwerb der Liegenschaft Marktstraße 3 durch die Stadt Frankfurt ist derzeit nicht vorgesehen. Seitens des Eigentümers liegt dem Magistrat keine Verkaufsabsicht vor. Darüber hinaus ist aus Sicht der Stadt aktuell keine Nutzung für das Gebäude geplant. Zu berücksichtigen ist zudem, dass sich das Gebäude in einem seit langem ungenutzten Zustand befindet. Es ist davon auszugehen, dass eine umfassende Sanierung erforderlich wäre, die mit erheblichen Kosten verbunden wäre. Vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage und der Priorisierung anderer Projekte kommt ein Ankauf daher nicht derzeit nicht in Betracht. Zu Frage 2: Die Marktstraße 3 liegt im Schulbezirk der Schule am Hang. Diese Schule befindet sich derzeit in Auslagerung und wird in einem modernen Neubau untergebracht, in dem sie künftig im Rahmen des "Pakts für den Ganztag" betrieben wird. Durch die schulischen Angebote sowie die Kooperation mit außerschulischen Trägern - einschließlich bestehender Hortstrukturen - kann der Bedarf an Betreuungsplätzen im Grundschulalter abgedeckt werden. Ein zusätzlicher Ausbau durch einen weiteren Hortstandort ist für den Schulbezirk aktuell nicht vorgesehen. Zu Frage 3: Sofern keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung vorliegt, bestehen für die Stadt Frankfurt nur begrenzte rechtliche Möglichkeiten, auf den Zustand privater Gebäude und Grundstücke Einfluss zu nehmen. Eine Einflussnahme auf das äußere Erscheinungsbild ist dabei in der Regel nur sehr eingeschränkt möglich Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 10.09.2024, V 1011

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Entwicklung der Römerstadtschule

26.05.2025 · Aktualisiert: 26.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1073 Betreff: Entwicklung der Römerstadtschule Die Planungsmittelfreigabe für die Umsetzung der Maßnahme geht noch vor der Sommerpause 2025 in den Geschäftsgang. Nach deren Beschluss kann die Bau- und Finanzierungsvorlage vorbereitet werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.03.2025, V 1155

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 15

Erstellen einer Zisternenanlage zur Regenwassersammlung und späterer Nutzung auf der Sportanlage/Schwimmbad/Tennisanlage in NiederEschbach

23.05.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7198 entstanden aus Vorlage: OF 363/15 vom 04.06.2025 Betreff: Erstellen einer Zisternenanlage zur Regenwassersammlung und späterer Nutzung auf der Sportanlage/Schwimmbad/Tennisanlage in Nieder-Eschbach 1. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Bau einer (evtl. auch Mehr-)Zisternenanlage zur Regenwassersammlung und die spätere Nutzung auf der Sportanlage/Schwimmbad/Tennisanlage in Nieder-Eschbach sinnvoll ist und zur Kosteneinsparung beitragen kann. 2. Sollte die Prüfung positiv ausfallen, so wird der Magistrat gebeten, diese (Mehr-)Zisternenanlage zu installieren. In die Überlegungen sollte die in Planung befindliche Skateranlage einbezogen werden. Begründung: Regenwasser kann für die Toilettenspülung in den Gebäuden der drei Sportanlagen, die Reinigung von Wegen, Tribünen, Umkleiden und Trainingsgeräten sowie zur Gartenpflege rund um die Anlagen (z. B. Zierpflanzen, Rasenflächen neben den Spielfeldern bzw. dem Schwimmbecken) verwendet werden. Ebenso kann Regenwasser aus einer Zisterne zur automatischen Beregnung von Fußball- oder Tennisplätzen genutzt werden. Dies führt zu einer Senkung der Betriebskosten und trägt zum Umweltschutz durch Ressourcenschonung bei, womit ein Beitrag zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Sport- und Freizeitanlagen geleistet wird. Kunstrasenplätze haben oft ein Drainagesystem, das Regenwasser ableitet. Dieses Wasser kann vom Sportplatz in Nieder-Eschbach evtl. in eine Zisterne geleitet und gespeichert werden. Auch die geplante Skateranlage kann einen Beitrag leisten, wie auch die Dachflächen der Gebäude auf den Sportanlagen. Nutzung von Regenwasser entlastet die Kanalisation, da weniger Regenwasser direkt dorthin abgeleitet wird und mildert das Risiko von Überschwemmungen bei Starkregen. Die Umsetzung ist technisch gut machbar und sicherlich bei Anlagen mit mehreren Gebäuden und einem Kunstrasenplatz wirtschaftlich sinnvoll, was für die o. g. Sportanlagen in Nieder-Eschbach zutrifft. Die Zisterne sammelt Regenwasser von den Dachflächen der Gebäude und ggf. umliegenden Flächen (Kunstrasenplatz, geplante Skateranlage). Eine Pumpe mit Filteranlage speist das Wasser ins interne Brauchwassersystem. Benötigt werden zwei getrennte Leitungsnetze für Brauchwasser (für Bewässerung, WC, Reinigung) und Trinkwasser (für Duschen, Küche, Trinkstellen). Beispielsweise gibt es in Frankfurt Sportanlagen, die Regenwasser für verschiedene Zwecke nutzen, u. a. der Deutsche Bank Park: Das Stadion verfügt über drei Regenwasserzisternen, die zur Bewässerung des Spielfelds und für die WC-Anlagen verwendet werden. Auch im Ahorn Camp Sportpark Dreieich (U 21 der Eintracht) wird eine Regenwasserzisterne eingesetzt, um das Spielfeld und die Grünanlagen zu bewässern (s. a.: https://klub.eintracht.de/nachhaltigkeit/esg-performance-und-projekte/environmen t/). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2025, ST 1691 Aktenzeichen: 52-1

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