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Kleine Hunde benötigen sichere und geschützte Auslaufflächen. In einigen Kommunen gibt es bereits eigens ausgewiesene Hu

Vorlagentyp: F

Frage an den Magistrat

In vielen Stadtteilen wird durch örtliche Vereine oder Initiative eine Weihnachtsbeleuchtung installiert. Die Kosten dafür sind zwar erheblich gestiegen, aber laut ST 1701/24 werden die Kosten auf Antrag von der Stabsstelle Stadtmarketing zumindest teilweise übernommen. Nun wird berichtet, dass nur Gewerbevereine einen solchen Antrag stellen können, was der gängigen Praxis in vielen Stadtteilen widerspricht. Ich frage daher den Magistrat, wie er sicherstellen wird, dass auch andere Vereine oder Initiativen von einer Förderung der Weihnachtsbeleuchtung profitieren können.

Antwort des Magistrats

Der Magistrat unterstützt seit vielen Jahren Weihnachtsbeleuchtungen in zahlreichen Stadtteilen und wird dies auch künftig tun - allerdings erfolgt aktuell die Förderung über den Wirtschaftsbereich, weshalb ein klarer wirtschaftlicher Bezug erkennbar sein muss. Das Wirtschaftsdezernat als Fördermittelgeber hat als zentralen Auftrag die Förderung der Wirtschaft in Frankfurt am Main. Die Wirtschaftsförderung ist die operative Umsetzungseinheit des Förderprogramms zur Unterstützung von Weihnachtsbeleuchtungen in den Frankfurter Stadtteilen. Die Stabstelle Stadtmarketing kümmert sich zudem um die Weihnachtsbeleuchtung in Teilen der Innenstadt, unter anderem Zeil, Freßgass. Mittel, die aus dem Budget des Wirtschaftsdezernats verausgabt werden, müssen dem genannten Auftrag gerecht werden und entsprechend geförderte Maßnahmen auf das Gewerbe in den Stadtteilen einzahlen. Deswegen wird auch weiterhin ein sichtbarer Bezug der betreffenden Weihnachtsbeleuchtungen zu den Unternehmen im Stadtteil Voraussetzung für eine Förderung sein. Weihnachtsbeleuchtungen sind in diesem Zusammenhang als Teil einer verkaufsfördernden Aufenthaltsqualität in der Vorweihnachtszeit zu betrachten. Somit sollte eine Weihnachtsbeleuchtung in einem räumlichen Zusammenhang mit den lokalen Hauptgeschäftslagen oder mit von Gewerbetreibenden organisierten Aktionen stehen. Der Magistrat verfolgte in diesem Zusammenhang immer eine enge Zusammenarbeit mit den Gewerbevereinen und Interessengemeinschaften der Wirtschaft in den jeweiligen Stadtteilen, da hier eine klare gemeinsame Zielsetzung besteht. Dies ist bewährte Praxis. Aufgrund diverser Anfragen wurde der Kreis der Antragsberechtigten nun erweitert. Sind die zuvor genannten Voraussetzungen gegeben und wird der Antrag vollständig und rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme gestellt, können auch andere Institutionen, Initiativen und Vereine Zuschüsse für die Montage, Demontage und Einlagerung der Weihnachtsbeleuchtung erhalten. Um die Unterstützung der Weihnachtsbeleuchtung durch andere Institutionen außerhalb des wirtschaftlichen Bezugs zu ermöglichen, würde es sich um eine neue oder Erweiterung des Auftrags beziehungsweise der Maßnahme handeln und müsste entsprechend beschlossen werden. Zusätzliche finanzielle Mittel müssten bereitgestellt werden.

Reden im Parlament

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