Kosten der Schülerbeförderung zu Sportstätten
Vorlagentyp: A CDU
Fragen an den Magistrat
Da zahlreiche Schulen keine eigenen Sportstätten besitzen und noch weniger Schulen über ein eigenes Schulschwimmbad verfügen, müssen immer wieder Busse für die Fahrten der Schülerinnen und Schülern zu anderen Sportstätten und Schwimmbädern angemietet oder Fahrkarten für den ÖPNV bezahlt werden. Dabei geht zum einen wichtige Bewegungszeit für die Schülerinnen und Schüler verloren. Zum anderen könnte das Geld, das für die Schülerbeförderung ausgegeben wird, besser in die Sanierung vorhandener oder den Bau zusätzlicher Sportanlagen investiert werden. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Welche Kosten fielen in den Jahren 2023, 2024 und 2025 für die regelmäßigen Fahrten der Schülerinnen und Schüler (aufgeschlüsselt nach Grundschulen und weiterführenden Schulen) zu Sporthallen oder Sportplätzen an?
- Welche Kosten fielen in den Jahren 2023, 2024 und 2025 für die regelmäßigen Fahrten der Schülerinnen und Schüler (aufgeschlüsselt nach Grundschulen und weiterführenden Schulen) zu Schwimmhallen an?
- Welcher Betrag davon (aufgeschlüsselt nach Grundschulen und weiterführenden Schulen) fiel für provisorische Schul- und Auslagerungsstandorte an?
- Welcher Betrag davon (aufgeschlüsselt nach Grundschulen und weiterführenden Schulen) fiel für Schulen an, in deren Umfeld keine Sportstätten gebaut werden können?
- Welche vorhandenen Sporthallen und Schwimmbäder an Schulen sind derzeit für die Schulgemeinden nicht nutzbar und wann werden die betreffenden Sportstätten wieder geöffnet?