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NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Jetzt unverzüglich umsteuern - Existenzvernichtung am Grüneburgweg stoppen!

24.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Antrag vom 07.10.2025, NR 1405 Betreff: Jetzt unverzüglich umsteuern - Existenzvernichtung am Grüneburgweg stoppen! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird damit beauftragt, 1. den unverzüglichen Rückbau sämtlicher am Grüneburgweg erfolgten Umbaumaßnahmen zur "Fahrradstraße", einschließlich aller errichteten Zufahrtssperren für Kraftfahrzeuge, zu veranlassen und 2. nach Herstellung des ursprünglichen Zustands unter Einbeziehung aller betroffenen Bürger (einschließlich der Bewohner der umliegenden Stadtviertel) ein zukunftsfähiges und ganzheitliches Verkehrskonzept für den Grüneburgweg sowie die angrenzenden Quartiere zu entwickeln, das die Bedürfnisse von Anwohnern, Gewerbetreibenden sowie allen Verkehrsteilnehmern (Fußgänger, Fahrrad-, Autofahrer, ÖPNV-Nutzer) und des Wirtschafts- und Lieferverkehrs ausgewogen berücksichtigt. Begründung: Eine am 2. Oktober 2025 veröffentlichte Erhebung der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main belegt jetzt auch mit empirischen Daten, wovor die betroffenen Geschäftsleute - genauso wie kritische Stimmen aus der Opposition im Ortsbeirat 2 und in der Stadtverordnetenversammlung - bereits bei Bekanntwerden der Planungen des grün-rot-gelb-violetten Magistrats zum Umbau des Grüneburgwegs zur Fahrradstraße gewarnt hatten. Demnach haben die Hälfte der dort ansässigen und befragten Unternehmen mit teils erheblichen Umsatzeinbrüchen zu kämpfen. "Das Minus reicht von fünf bis 35 Prozent.", vermeldet die IHK, wobei zwei Drittel der betroffenen Unternehmen dies unmittelbar auf die Umgestaltung des Straßenraums zurückführen. In Folge dessen mussten bereits mehrere Unternehmen ihre Geschäftstätigkeit einstellen, weitere sechs der jetzt befragten Betriebe planen dies derzeit als Konsequenz aus den Umgestaltungsmaßnahmen bzw. haben vor, den Standort Grüneburgweg zu verlassen. Geschäftsschließungen bedeuten nicht nur für die betroffenen Gewerbetreibenden die dramatische Vernichtung ihrer Existenzen. Zudem haben sie für unzählige Anwohner eine schlechtere Lebensqualität zur Folge - einschließlich der Notwendigkeit, bislang im Nahbereich zu erledigende Einkäufe auf zum Teil mit weiten Wegen verbundene Einkaufsquellen zu verlagern, was wiederum bislang unnötige Autofahrten verursacht. Um weiteren Schaden für die am Grüneburgweg ansässigen Unternehmen abzuwenden und den endgültigen Niedergang der einstmals lebendigen Einkaufsstraße zu verhindern, muss der ursprüngliche Zustand der Straße zügig wiederhergestellt werden. Anschließend sollte - unter Einbeziehung aller Betroffenen - ein zukunftsfähiges und ganzheitliches Verkehrskonzept entwickelt werden, das die Bedürfnisse von Anwohnern, Gewerbetreibenden sowie allen Verkehrsteilnehmern (Fußgänger, Fahrradfahrer, Autofahrer, ÖPNV-Nutzer) und des Wirtschafts- und Lieferverkehrs ausgewogen berücksichtigt. Antragsteller: BFF-BIG Antragstellende Person(en): Stadtv. Ingeborg Leineweber Stadtv. Mathias Pfeiffer Stadtv. Dr. Uwe Schulz Stadtv. Peter Paul Thoma Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 30.10.2025, NR 1418 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 08.10.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 21.10.2025, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1405 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen AfD (= Annahme); CDU (= Votum im Ausschuss für Mobilität uns Smart-City); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 27.10.2025, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1405 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (unter Hinweis auf NR 1410), BFF-BIG und AfD (= Annahme); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 62 Beschluss: a) Die Vorlage NR 1405 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage NR 1405 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1418 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (unter Hinweis auf NR 1410), BFF-BIG und AfD (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1418) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen FDP und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1405); CDU und ÖkoLinX-ELF (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (NR 1405, NR 1418 und NR 1410 = Ablehnung) 42. Sitzung des Ältestenausschusses am 06.11.2025, TO I, TOP 7 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage NR 1405 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1418 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU (unter Hinweis auf NR 1410), BFF-BIG und AfD (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1418) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU (unter Hinweis auf NR 1410), FDP und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1405) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (NR 1405 und NR 1418 = Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 1405 = Ablehnung, NR 1418 = Annahme) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage NR 1405 wird abgelehnt. 2. a) Die Vorlage NR 1418 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Schulz und Ritter dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU (unter Hinweis auf NR 1410), BFF-BIG und AfD (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1418) zu 2. zu a) GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU (unter Hinweis auf NR 1410), FDP und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 1405) 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 43 Beschluss: Dem Antrag, sich mit der Vorlage NR 1405 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen 1 Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 Linke (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6782, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 66-0

Partei: BFF
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NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Umgestaltung der Wallanlage im Zuge des Hochhausentwicklungsplans

24.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Antrag vom 07.10.2025, NR 1404 Betreff: Umgestaltung der Wallanlage im Zuge des Hochhausentwicklungsplans Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird in Abstimmung mit dem Denkmalschutz gebeten, im Zuge des Hochhausentwicklungsplans eine Neugestaltung der Wallanlage zwischen Willy-Brandt-Platz und Mainer Landstraße vorzusehen und dabei folgende Punkte umzusetzen, um dem Konzept eines "Frankfurter Central Parks" gerecht zu werden: - Es ist darauf zu achten, dass klimagerechte und heimische Pflanzen gesetzt werden. In diesem Zusammenhang ist durch das Grünflächenamt für den gesamten Park ein möglichst effizienter Plan zur Bewässerung zu erarbeiten. - Es sollte geprüft werden, ob das Anlegen eines Teichs möglich ist. Dies würde insbesondere in den Sommermonaten für ein besseres Mikroklima sorgen und die Aufenthaltsqualität deutlich erhöhen. - Sitzgelegenheiten sollten nicht nur in Form von einfachen Bänken angeboten werden. Projekte, wie z. B. an der Frankfurt University of Applied Sciences zeigen, dass es durchaus ansprechendere Möglichkeiten gibt, Sitz- und Liegemöglichkeiten im öffentlichen Raum zu schaffen. Eine Zusammenarbeit mit der Hochschule oder ein Ideenwettbewerb für Bürgerinnen und Bürger wäre hierbei denkbar. Gleichzeitig sollte die Gestaltung dafür sorgen, dass diese Sitzgelegenheiten in der exponierten Lage an dieser Stelle, dauerhaft und gut überprüfbar eine hohe Aufenthaltsqualität bieten. - Zudem sollte eine insektenfreundliche Beleuchtung bis in die Abendstunden gewährleistet sein, insbesondere um das Sicherheitsgefühl zu erhöhen. - Um sicherzustellen, dass der Park auch nach seiner Umgestaltung ansprechend bleibt, sollten bedarfsgerechte Reinigungen durch die FES eingeplant, budgetiert und nach Fertigstellung kontinuierlich durchgeführt werden. - Sobald die Arbeiten am neuen Schauspiel abgeschlossen sind, sollte die Gestaltung der Wallanlage bis zum Main entsprechend den oben genannten Punkten fortgeführt werden. - Die Erdgeschossflächen der neuen Hochhäuser sollen nach der neuen Planung weitgehend der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Hier bietet es sich an, diese Flächen unter anderem für Hinweise auf die Kulturmeile oder auch für kulturelle Möglichkeiten wie zum Beispiel Ausstellungen der Museen oder freier Künstler, Leseräume, Cafés, Bars oder auch Räume für den Hitzeschutz in den Sommermonaten zu nutzen. Dieses Konzept bietet sich auch für den Park an - zum Beispiel mit einem Gartenlokal oder der Schaffung von grünen Oasen mit Bänken und Brunnen/Wasserspielen, die zum Verweilen einladen Gleichzeitig ist konzeptionell ein intensiver Austausch zwischen diesen Flächen und den öffentlichen Grünflächen sicherzustellen, um eine Nutzung beider Flächen durch die breite Öffentlichkeit jederzeit sicherzustellen. - Es soll geprüft werden, ob die Wallanlage - inklusive der Erdgeschossflächen der Hochhäuser - ebenfalls mit einem Skulpturenparcours ausgestattet werden kann. Dazu soll ein Konzept erarbeitet werden, das bereits bestehende Kunstwerke/Skulpturen in der Wallanlage aufgreift, sie präsenter in Szene setzt und neue ergänzt. Dafür soll geprüft werden, ob Kunstobjekte/Großskulpturen etc. aus dem Depot des Archäologischen Museums oder den Archiven weiterer kultureller Einrichtungen geeignet sind und verwendet werden können. Des Weiteren soll geprüft werden, ob solch ein Skulpturenparcours thematisch und organisatorisch in den Archäologischen Rundweg oder vergleichbare touristisch interessante Routen integriert werden könnte. - Die Begrünungskonzepte der angrenzenden Bebauung und der Parkanlage sind zu so kombinieren, dass ein auch klimatisch optimales Ergebnis entsteht. - Um einen Verlust des Sicherheitsgefühls für die breite Öffentlichkeit in den neu gestalteten Parkanlagen zu vermeiden und den Skulpturenparcours zu schützen, ist ein umfassendes Sicherheitskonzepts vorzulegen, das Spannungen in den Anlagen vermeidet. Begründung: Das Bankenviertel liegt im Herzen der Stadt und zieht daher neben vielen Beschäftigten auch Besucher an, etwa durch die Aussichtsplattformen. Die Wallanlage bildet hierbei einen Grünzug, der das Viertel mit dem Main und den ebenfalls wichtigen Einrichtungen wie Schauspielhaus und Museumsufer verbindet und für die Aufenthaltsqualität der vielfältigen Beschäftigten und der Besucher von entscheidender Bedeutung ist. Gleichzeitig ist sie mit ihren Abkühlungsflächen von entscheidender Bedeutung für das Innenstadtklima, was aber zukünftig ein ausgeklügeltes Bewässerungskonzept benötigen wird. Der neue Hochhausrahmenplan soll dies noch dadurch verstärken, dass er für diesen Grünzug das Konzept eines "Frankfurter Central Parks" verfolgt. Hierzu müssen die Konzepte aber vernetzt werden und durch eine entsprechende Neugestaltung des Parks kann sein bisheriges, teilweise eher trostloses Dasein aufgefrischt werden, um ihn so zu einem integrierten Naherholungsgebiet für alle Besucher und eine wichtige Schutzzone für das Innenstadtklima zu machen. Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Stadtv. Nathaniel Ritter Stadtv. Isabel Schnitzler Stadtv. Yanki Pürsün Stadtv. Dr. Julian Langner Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 08.10.2025 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 67 Beschluss: Die Vorlage NR 1404 wird zurückgewiesen. Abstimmung: GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Kenntnis) 39. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 23.10.2025, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1404 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 39. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 28.10.2025, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1404 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 39. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 30.10.2025, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1404 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, BFF-BIG und Volt gegen CDU und AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) FRAKTION (= Annahme) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage NR 1404 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU und AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6823, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 65-0

Partei: FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Haushalt 2026 Produktbereich: 10 Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Produktgruppe: 10.03 Integration und Antidiskriminierung Sicherung des Leistungszugangs durch Beratung zu Aufenthaltstiteln - Unterstützung für Migrant*innen durch das Frank

23.09.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 20.11.2025, OF 958/3 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 10 Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Produktgruppe: 10.03 Integration und Antidiskriminierung Sicherung des Leistungszugangs durch Beratung zu Aufenthaltstiteln - Unterstützung für Migrant*innen durch das Frankfurter Arbeitslosenzentrum e. V. (FALZ) Der Ortsbeirat möge beschließen: Zur Stärkung der Beratungsangebote für Migrant*innen stellt die Stadt Frankfurt am Main dem Frankfurter Arbeitslosenzentrum e. V. (FALZ) für den Förderzeitraum 2026-2027 projektbezogene Mittel in Höhe von 86.500 € zur Verfügung. Diese Mittel dienen der Schaffung und Durchführung eines niedrigschwelligen Unterstützungsangebots zur individuellen Beratung von Migrant*innen im Zusammenhang mit Aufenthaltstiteln und gliedern sich wie folgt: 82.500 € für die Finanzierung einer zusätzlichen halben Fachkraftstelle (0,5 VZÄ, TVöD-SuE 12) über zwei Jahre - 4.000 € für Sachmittel, z. B. Ausstattung der Beratungsplätze, Informationsmaterialien sowie bei Bedarf Dolmetscherkosten Die Förderung ist zweckgebunden für die Einzelfallberatung im Kontext aufenthaltsrechtlicher Verfahren, insbesondere bei: - Ausfüllen und Einreichen von Anträgen auf Aufenthaltstitel oder deren Verlängerung - Zusammenstellung und Erläuterung erforderlicher Unterlagen und Fristen - Unterstützung bei der Nutzung der ausschließlich online zugänglichen Dienste der Ausländerbehörde Frankfurt Der Träger verpflichtet sich zur jährlichen Berichterstattung gegenüber der Stadt Frankfurt über Nutzung, Zielerreichung und Wirkung der Maßnahme. Begründung: Ein gültiger Aufenthaltstitel ist für viele Migrant*innen die rechtliche Grundlage für den Zugang zu: - Leistungen nach dem SGB II und SGB XII - Erwerbstätigkeit und Integration in den Arbeitsmarkt - Bildung, Gesundheitsversorgung und sozialer Teilhabe Zugleich stellt das Antragsverfahren vor der Frankfurter Ausländerbehörde eine hohe strukturelle Hürde dar: Mit seinem mehrsprachigen Angebot hat das FIO bereits einen Anfang gemacht, um für mehr Menschen verständlich zu sein. Nichtsdestotrotz bleiben viele Sprachen nicht abgedeckt. Um auch Menschen mit anderen Sprachkenntnissen das Grundrecht auf Antragstellung beim FIO zu sichern, ist eine Unterstützung dieser Personen nötig. Unserer Erfahrung nach ist die Sprache des digitalen Angebots des FIO auch für Menschen mit guten Sprachkenntnissen oft schwer zu verstehen, da es sich um komplexe Sachverhalte handelt. Viele Ratsuchende verfügen weder über die digitalen Kompetenzen noch über ausreichende Sprachkenntnisse, um die Prozesse eigenständig zu bewältigen. Die Folgen sind häufig: - Verzögerungen oder Ablehnungen bei Anträgen - Leistungslücken oder der vollständige Verlust von Ansprüchen auf Grundsicherung - Unsicherheiten im Aufenthaltsstatus und Verlust von Arbeitsplätzen - Verstärkung prekärer Lebensverhältnisse Die Rolle des Frankfurter Arbeitslosenzentrums e. V.: Das FALZ ist eine etablierte Anlaufstelle in Frankfurt für Menschen in prekären Lebenslagen, insbesondere mit dem Fokus auf Arbeitslosigkeit, Erwerbsarmut und soziale Ausgrenzung. Es verfügt über langjährige Erfahrung in der sozialen und rechtlichen Beratung von Migrant*innen, auch in komplexen Fällen. Bereits jetzt erreichen das Zentrum regelmäßig Ratsuchende mit Problemen rund um Aufenthaltstitel - derzeit können diese Fälle jedoch nicht in dem nötigen Umfang bearbeitet werden. Die beantragten Mittel ermöglichen einen strukturierten Ausbau dieses Angebots. Ziele und erwartete Wirkungen: Sicherung des Aufenthaltsstatus und damit die Grundlage für soziale und berufliche Integration Vermeidung von Leistungslücken und Existenzbedrohung Abbau von Sprach- und Digitalbarrieren durch niedrigschwellige Unterstützung Stabilisierung von Lebenslagen und Förderung individueller Perspektiven Stärkung der rechtlichen Handlungskompetenz und Eigenverantwortung der Ratsuchenden Erhalt von Arbeitsplätzen und damit finanzielle Absicherung Finanzielle Auswirkungen: Kostenart 2026 (EUR) 2027 (EUR) Gesamt (EUR) Personalkosten (0,5 VZÄ TVöD-SuE 12) 41.250 41.250 82.500 Sachkosten (Beratungsausstattung, Dolmetscherkosten etc.) 2.000 2.000 4.000 Gesamtsumme 43.250 43.250 86.500 Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 04.12.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Etatanregung EA 137 2025 Die Vorlage OF 958/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und 1 FDP

Partei: LINKE
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ST (Stellungnahme des Magistrats)

Unfälle an ungeschützten Gehwegen erfordern zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen an der Haltestelle „Westend“ der U-Bahnlinien U 6 und U 7 Die Stellungnahme vom 16.12.2024, ST 2160, ist zurückzuweisen

22.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1884 Betreff: Unfälle an ungeschützten Gehwegen erfordern zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen an der Haltestelle "Westend" der U-Bahnlinien U 6 und U 7 Die Stellungnahme vom 16.12.2024, ST 2160, ist zurückzuweisen Die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) hat den Aufzug sowie alle damit verbundenen baulichen Maßnahmen gemäß des geltenden Planfeststellungsbeschlusses umgesetzt. Die auf der Westseite vorhandenen Poller wurden im Rahmen der Planfeststellung errichtet und dienen dem baulichen Schutz des Aufzugs als technischer Anlage. Auf der Ostseite befinden sich Standard-Poller, wie sie in Frankfurt allgemein zum Verhindern des Befahrens von Gehwegen und Verkehrsinseln eingesetzt werden. Diese wurden von der VGF freiwillig ergänzt, obwohl sie im Planfeststellungsverfahren nicht vorgesehen waren. Der Magistrat weist darauf hin, dass sich der Fußverkehr auf der Ostseite in einem öffentlichen Verkehrsraum befindet, der - wie an anderen vergleichbaren Standorten - nicht mit besonderen Schutzmaßnahmen gegen Fahrzeugverkehr ausgestattet ist. Für den Schutz von Passantinnen und Passanten bestehen keine Anhaltspunkte für eine besondere Gefährdungslage, die über die üblichen städtischen Sicherheitsstandards hinausgehende Maßnahmen erforderlich machen würde. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2025, OM 6368

B (Bericht des Magistrats)

Hausarzt-Versorgungslücke schließen - Verantwortung übernehmen

22.09.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Bericht des Magistrats vom 28.11.2025, B 433 Betreff: Hausarzt-Versorgungslücke schließen - Verantwortung übernehmen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6442 - NR 1319/25 CDU - Zu 1. Eine wohnortnahe ärztliche Versorgung ist von grundlegender Bedeutung für Gesundheit und Lebensqualität der Bevölkerung. Die Verteilung der Zulassungen für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte wird ausschließlich durch die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) geregelt. Diese soll die Versorgung der Versicherten sicherstellen und Gewähr gegenüber den Krankenkassen und ihren Verbänden dafür übernehmen, dass die Versorgung den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entspricht, der sogenannte Sicherstellungsauftrag. Der Magistrat hat hierzu bereits am 16. November 2023 gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen eine Veranstaltung im Gesundheitsamt Frankfurt am Main organisiert. Ziel war es, mit den Ortsbeiräten die aktuelle Situation offen zu besprechen, für das Thema zu sensibilisieren und Lösungsansätze zur Verbesserung der ambulanten Versorgung mit niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten zu erreichen. Frankfurt am Main ist für die KHV sowohl für die hausärztliche als auch die wohnortnahe fachärztliche Versorgung ein einheitlicher Planungsbereich. Eine Unterteilung - etwa nach Stadtteilen oder Ortsbezirken - ist aktuell nicht vorgesehen. Laut der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen liegt der aktuelle Versorgungsgrad in Frankfurt am Main im Bereich der hausärztlichen Versorgung bei ca. 110 %. Die KVH weist darauf hin, dass die bestehende Verteilung der Ärztinnen und Ärzte in der Stadt historisch gewachsen sei. Zur Beantwortung wurden Daten der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, Dokument "Fokus Gesundheit, Ambulante Medizinische Versorgung", Frankfurt am Main, Stadt, Q1 2025 herangezogen. Einen Versorgungsgrad von bereits unter 100% weisen folgende Stadtteile auf: - Westend Nord - Bockenheim - Sachsenhausen-Süd - Oberrad - Niederrad - Schwanheim - Griesheim - Hausen - Praunheim - Niederursel - Ginnheim - Dornbusch - Eckenheim - Preungesheim - Bonames - Berkersheim - Seckbach - Fechenheim - Sindlingen - Unterliederbach - Sossenheim - Nieder-Erlenbach - Kalbach-Riedberg - Harheim - Bergen-Enkheim - Frankfurter Berg Einen Versorgungsgrad von knapp über 100 % weisen folgende Stadtteile auf: - Gallus - Rödelheim - Zeilsheim Zu 2 und 3. Die Entscheidung über ärztliche Zulassungen zur ambulanten kassenärztlichen Versorgung liegt ausschließlich bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen. Das Gesundheitsamt Frankfurt am Main hat bisher keine Berechtigung durch die Kassenärztliche Vereinigung erhalten, kassenärztliche Leistungen abrechnen zu können. Der Magistrat setzt sich kontinuierlich für die Nachwuchsgewinnung ein, um dem Fachkräftemangel im öffentlichen Gesundheitsdienst entgegen zu wirken. Das Gesundheitsamt ist Kooperationspartner der Goethe Universität und wurde 2013 als akademische Lehreinrichtung der Universität anerkannt. Zu unterschiedlichen Zeitpunkten im Studium können Studierende einen umfangreichen Einblick in den Öffentlichen Gesundheitsdienst bekommen und verschiedene Abteilungen im Rahmen von Famulaturen und Praktika durchlaufen. Möglich ist z. B. für Medizinstudierende ein Wahltertial im öffentlichen Gesundheitswesen. Darüber hinaus bildet das Gesundheitsamt Frankfurt am Main Fachärztinnen und Fachärzte für Öffentliches Gesundheitswesen aus. Zurzeit arbeiten über zehn Ärztinnen in Weiterbildung in verschiedenen Abteilungen des Hauses, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und das Angebot des Gesundheitsamtes auch künftig zu sichern. Anlage _Daten_KVH_Fokus_Gesundheit (ca. 2,4 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 13.08.2025, NR 1319 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 03.12.2025

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Angekündigte Stahlabweiser in der Königsteiner Straße liefern

22.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1880 Betreff: Angekündigte Stahlabweiser in der Königsteiner Straße liefern Der Magistrat hat den Standort geprüft und kann im Bereich der Königsteiner Str. 130-132 keine weiteren Stahlabweiser auf dem Gehweg anbringen. Es handelt sich um einen Zufahrtsbereich für zwei Liegenschaften, der als Gehwegüberfahrt hergestellt ist. Die Flächen sind eindeutig geregelt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7104

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Die Fahrbahn ist kein Parkplatz - Schluss mit Bus-Blockade auf der Europa-Allee

22.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1893 Betreff: Die Fahrbahn ist kein Parkplatz - Schluss mit Bus-Blockade auf der Europa-Allee Zunächst sei erwähnt, dass die Kontrolle des ruhenden Verkehrs in der originären Zuständigkeit der Städtischen Verkehrspolizei liegt. Die Landespolizei ist außerhalb der Dienstzeiten der Städtischen Verkehrspolizei im Rahmen ihrer taktischen und personellen Möglichkeiten zuständig. Die Europa-Allee wird bereits mit einer vergleichsweise hohen Kontrolldichte vom Außendienst überwacht, zuletzt am 02.08.2025 (Stand 04.08.2025). Häufig handelt sich aufgrund hohen Parkdrucks vornehmlich um vorsätzliche Parkverstöße, bei denen eine Sanktion oft billigend in Kauf genommen wird. Gerade bei einem wechselnden Personenkreis ist ein Lerneffekt durch repressive Mittel kaum zu erwarten. Mit Mitteln der Verkehrsüberwachung lassen sich Parkverstöße nur eindämmen und nicht nachhaltig verhindern. Der Anregung, eine Regelung für den ungehinderten Linienverkehr der Buslinie in der Pariser Straße / Ecke Europa-Allee zu finden, wird teilweise entsprochen: Es wird die Einrichtung eines eingeschränkten Haltverbotes (Verkehrszeichen (VZ) 286 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)) mit dem Zusatz "Lieferverkehr frei" (VZ 1026-35 StVO) und "Montag bis Freitag, 08.00 Uhr - 16.00 Uhr" in der Parkbucht der Europa-Allee vor Hausnummern 130/132 angeordnet. An Samstagen kann durch die städtische Verkehrspolizei keine Kontrolle des Haltverbotes erfolgen, weshalb dieses nicht an Samstagen gelten soll. Ferner wird das eingeschränkte Haltverbot in der Parkbucht auf 15 Meter beschränkt. Eine Markierung auf der Fahrbahn, wie vorgeschlagen, ist im Kreuzungsbereich weder notwendig noch statthaft. Bei dem angesprochenen Parken von Fahrzeugen auf der Fahrbahn handelt es sich um vorsätzliches Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmer:innen. Das angesprochene eingeschränkte Haltverbot-Mitte-Schild, VZ 283-30 StVO, steht mittig in der Pariser Straße und ist gut einsehbar. Ein weiteres Versetzen der Position ist nicht angebracht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7162

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Holzbrücke über den Urselbach an der U-Bahn-Haltestelle „Wiesenau“

22.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1877 Betreff: Holzbrücke über den Urselbach an der U-Bahn-Haltestelle "Wiesenau" Zu 1. Ja, die Brücke, die von der Hohemarkstraße zur U-Bahn Haltestelle "Wiesenau" führt, soll abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden. Zu 2. Das Bestandsbauwerk besteht aus einer Holzkonstruktion aus dem Jahr 1954. An der Holzkonstruktion wurden in der Vergangenheit mehrfach Holzbauteile ausgetauscht und beschichtet. Dennoch hat Holz eine eingeschränkte Lebensdauer. Die Holzkonstruktion ist insbesondere durch die Nähe zum Urselbach sowie durch die Vielzahl an Bäumen in der Umgebung einem feuchten Mikroklima ausgesetzt. Eine Verdunstung wird durch das Blätterdach der Bäume verhindert. Dies fördert negative Einflüsse für das Holz, beispielsweise einen Befall mit Pilzen und Schwämmen. Eine Instandsetzung wäre wirtschaftlich nicht darstellbar. Zu 3. Die neue Brücke ist als reine Stahlkonstruktion mit beidseitigem Füllstabgeländer geplant. Aus Gründen des Hochwasserschutzes entfällt die Mittelstütze im Bachbett. Die Breite zwischen den Geländern kann von derzeit 1,74 auf 3,00 Meter aufgeweitet werden. Zu 4. und 5. Die Bauarbeiten werden voraussichtlich im Herbst 2027/Frühjahr 2028 beginnen und nach jetzigem Stand rund ein Jahr dauern. Durch den hohen Vorfertigungsgrad der Stahlkonstruktion ist die Bauzeit gegenüber einer örtlichen Herstellung vergleichsweise kurz. Zu 6. Während der Bauarbeiten ist ein Zugang von der Hohemarkstraße zur U-Bahn-Station Wiesenau nicht möglich. Der Neumühlenweg parallel zur U-Bahn-Trasse wird ebenfalls gesperrt sein. Der Zugang zur U-Bahn-Station aus nördlicher Richtung (Riedberg, Mertonviertel) kann während der Bauarbeiten erhalten werden. Für den Fuß- und Radverkehr werden umfangreiche Umleitungsbeschilderungen aufgestellt. Der Magistrat wird außerdem die betroffenen Schulen hinsichtlich der Auswirkungen auf den Schulweg gezielt unterrichten. Zu 7. Ein Neubau der Brücke ist aufgrund der derzeitigen technischen Vorgaben nicht in derselben Optik möglich. Hierzu zählt beispielsweise, dass Geländerfüllstäbe wegen der Gefahr des Überkletterns nicht horizontal verlaufen dürfen, was aktuell noch der Fall ist. Zu 8. Die Pläne für den Neubau der Brücke können dem Ortbeirat zu gegebener Zeit vorgestellt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 26.06.2025, V 1233

ST (Stellungnahme des Magistrats)

E-Mobilität im Ortsbezirk 10 weiter ausbauen

22.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1867 Betreff: E-Mobilität im Ortsbezirk 10 weiter ausbauen Bevor der Magistrat auf die konkrete Fragestellung eingeht, verweist er auf die vorherigen Stellungnahmen zum Thema E-Mobilität und auch auf das Schreiben von Herrn Stadtrat Siefert an die Ortsbeiräte vom 14.05.2025. Darin wurde das weitere Verfahren zum Aufbau von Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen ausführlich beschrieben. Zentrale Aspekte aus diesen Stellungnahmen und dem Schreiben sind folgende: Gemäß Beschluss der städtischen Gremien (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2019, § 4835 (M 140)) plant und errichtet die Stadt Frankfurt am Main selbst keine Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen. Rechtlich darf der Magistrat grundsätzlich nicht als Betreiber oder Auftraggeber fungieren. Er kann lediglich Flächen im öffentlichen Raum zur Verfügung stellen. Im Rahmen des Open-Market-Modells wurden Anträge von gewerblichen Anbietern zur Errichtung von Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen entgegengenommen und nach erfolgreicher Standortprüfung vertraglich gestattet. Der Magistrat geht davon aus, dass die erforderliche Ladeinfrastruktur in Deutschland künftig lediglich zu 15 Prozent auf öffentlichen und zu 85 Prozent auf privaten sowie halböffentlichen Flächen (Handel und Gewerbe) errichtet wird. In Frankfurt am Main soll auf öffentlichen Verkehrsflächen daher nur die unbedingt erforderliche Grundversorgung sichergestellt werden. In einer ersten Pilotphase wurden bereits 180 AC-Ladestandorte mit 430 Ladeplätzen und sieben Standorte mit schnellen DC-Hochleistungsladern vertraglich genehmigt. Die bisherigen Erfahrungen hat die Stadt ausgewertet und zur weiteren Planung eine externe Firma mit einer wissenschaftlichen Bedarfsanalyse beauftragt. Im nächsten Schritt wurden nun die Standortplanung und das weitere Vorgehen zum flächendeckenden Aufbau von Ladeinfrastruktur in Frankfurt extern ausgeschrieben. Es werden bis Ende des Jahres durch eine Fachfirma zunächst weitere 200 AC-Standorte und 20 DC-Standorte festgelegt, die, je nach Bedarf, in den kommenden Jahren sukzessive ergänzt werden. Festgelegte und veröffentlichte Standorte können auf Antrag von E-Ladeinfrastruktur-Betreibern umgesetzt werden. Den genauen Ablauf der Zuteilung auf die Bewerber wird die Stadt zu gegebener Zeit bekannt geben. Die dynamische Weiterentwicklung des Themas Elektromobilität wird künftig eine ständige Anpassung der städtischen Strategien erfordern. Für den Einbau von Ladeanschlüssen in Bordsteinen gibt es bisher noch keine Anträge von Betreibern, die dieses System im Stadtgebiet umsetzen wollen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7120

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Die Kleingartenanlage Kleeacker wird weiter erhalten

22.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1850 Betreff: Die Kleingartenanlage Kleeacker wird weiter erhalten Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, weiterhin keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Ein neuer Sachstand liegt noch nicht vor. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.06.2023, V 677

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Beschilderung am S-Bahnhof "Eschersheim": Für eine bessere Orientierung am S- Bahnhof "Eschersheim"!

22.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1839 Betreff: Beschilderung am S-Bahnhof "Eschersheim": Für eine bessere Orientierung am S- Bahnhof "Eschersheim"! Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6398

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Starkregenprävention für die Dreihäusergasse

22.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1838 Betreff: Starkregenprävention für die Dreihäusergasse Ergänzend zur Stellungnahme vom 02.12.2024 (ST 2007) teilt der Magistrat mit, dass die Baumaßnahmen der Deutschen Bahn im Bereich der Dreihäusergasse mit der Fertigstellung der Unterführung einschließlich der Anschlüsse an den Straßenbestand mittlerweile abgeschlossen sind. Die Straßeneinläufe wurden hergestellt, auf der Südseite der Unterführung wurde zudem eine Einlaufrinne eingebaut. Der Magistrat geht davon aus, dass sich damit die Entwässerung der Straßenflächen wesentlich verbessert und die baulichen Maßnahmen zur Entspannung bei Starkregenereignissen beitragen. Generell arbeitet der Magistrat in einer interdisziplinären Arbeitsgruppe am Thema Starkregenvorsorge. Um städtische Maßnahmen auf Grundlage der Starkregengefahrenkarten zu identifizieren, sie in der Folge in konkrete Konzepte umzuwandeln und entsprechende Planungen zu erstellen, bedarf es erheblicher personeller und finanzieller Ressourcen. Isolierte Betrachtungen von Einzelmaßnahmen bergen die Gefahr, ein Problem an einer Stelle zu lösen und es an anderer Stelle zu verschärfen, weshalb eine ganzheitliche Betrachtung beispielsweise von Projektgebieten notwendig ist. Um dies leisten zu können, werden derzeit die organisatorischen und personellen Voraussetzungen geschaffen. Derzeit befinden sich ein Projekt in der Mörfelder Landstraße sowie der Frankfurter Berg als Pilotgebiet in der Umsetzung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5713

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Ausbreitung des Götterbaums im Nordend stoppen

22.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1896 Betreff: Ausbreitung des Götterbaums im Nordend stoppen Der Götterbaum hat sich in Frankfurt mittlerweile flächendeckend im urbanen Raum etabliert und ist besonders auf brachliegenden oder nicht regelmäßig gepflegten Liegenschaften im innerstädtischen Bereich zu finden. Das Grünflächenamt unterhält auf Grünflächen 204 und im Straßenbegleitgrün 79 Bestandsbäume. Es werden gemäß dem Handelsverbot von 2019 keine weiteren Nachpflanzungen dieser Baumart durchgeführt. Zur Erhaltung ihrer wichtigen Funktion für das Stadtklima bleiben Bestandsbäume erhalten. Um die invasive Ausbreitung des Götterbaums einzudämmen, werden Wildlinge und aufkommende Naturverjüngung durch das Grünflächenamt auf den Flächen entnommen, die in dessen Zuständigkeit liegen. In Wohngebieten außerhalb des Zuständigkeitsbereiches kann das Grünflächenamt nicht tätig werden. Hier obliegt die Zurückdrängung des Götterbaums dem pflichtgemäßen Ermessen der bewirtschaftenden Flächenverwaltung oder des Eigentümers - eine Bekämpfungspflicht gibt es nicht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 26.06.2025, V 1226

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Landwehrgraben

22.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1842 Betreff: Landwehrgraben Zur Sicherung vor Räubern, Dieben und Raubrittern entstanden im Mittelalter, Ende des 14. Jahrhunderts, die so genannten Landwehren, das sind Gräben unterbrochen durch Gebüsch aus miteinander verschlungenen Dornenhecken die den möglichen Angreifern das Leben schwerer machen sollten. Ende des 18. Jahrhundert begann allmählich der Abbau und Verfall dieser Anlagen. Der ehemalige Landwehrgraben in Eschersheim ist kein natürliches Gewässer, hat kein Einzugsgebiet und führt nur bei Regenwetter Wasser. Sicherlich trägt die Offenlegung und Renaturierung der Gewässer erheblich zum Klimaschutz bei. Im Fall des Landwehrgrabens aber, sind die Kosten im Verhältnis zum Nutzen nicht optimal. Deshalb sieht der Magistrat zur Zeit von einer Umsetzung der Maßnahme ab. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6992

B (Bericht des Magistrats)

Angemeldete Versammlungen in Grünanlagen

22.09.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Bericht des Magistrats vom 28.11.2025, B 435 Betreff: Angemeldete Versammlungen in Grünanlagen Vorgang: A 368/25 AfD Der Magistrat nimmt wie folgt Stellung zu der Anfrage der AfD-Fraktion. Die Antworten stützen sich auf die verfassungsrechtlich garantierte Versammlungsfreiheit (Art. 8 Grundgesetz (GG) und Art. 14 Verfassung des Landes Hessen (Verf HE), das Hessische Versammlungsfreiheitsgesetz (HVersFG) sowie die geltende Rechtsprechung, insbesondere des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts, des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen, des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs und des Verwaltungsgerichts Frankfurt. Zu 1: Die Versammlungsbehörde (Dezernat IX) ist originär zuständig für die Bearbeitung aller Versammlungen, auch wenn diese auf Flächen stattfinden, die nicht im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main stehen (Konzentrationswirkung des Versammlungsrechts). Die vollständige Aufbereitung der Versammlungsakten für den angefragten Zeitraum 2014 bis 2018 ist jedoch aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von fünf Jahren nicht mehr möglich. Die gewünschten Daten können rückwirkend entsprechend ab dem Jahr 2019 bereitgestellt werden. Die nachfolgende Aufstellung beschränkt sich auf mehrtägige Versammlungen, die in Grünanlagen stattfanden und somit den Zuständigkeitsbereich des Grünflächenamtes (Amt 67) berührten: Insgesamt wurden vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2024 insgesamt 8 mehrtägige Versammlungen in den genannten Grünanlagen registriert und durchgeführt: Jahr Ort der Versammlung Zeitraum 2021 Weseler Werft 11.08.2021 - 15.08.2021 2022 Riederwald 04.11.2022 - 28.02.2023 2022 Fechenheimer Wald 07.11.2022 - 17.11.2022 2023 Riederwald 05.01.2023 - 11.01.2023 2023 Riederwald 12.01.2023 - 18.01.2023 2023 Bertramswiese 15.09.2023 - 16.09.2023 2024 Rebstockpark 22.03.2024 - 23.03.2024 2024 Niddapark 12.10.2024 - 13.10.2024 Zu 2: Die Versammlungsbehörde trägt grundsätzlich keine Kosten für Versammlungen und gewährt keine Zuschüsse. Das Grünflächenamt erfasst die Kosten nicht, die dem Amt durch die unter Frage 1 aufgeführten Versammlungen möglicherweise entstanden sind. Zu 3: Da die Kosten für die genannten Versammlungen beim Grünflächenamt nicht erfasst wurden, ist diesbezüglich keine Angabe möglich. Zu 4: Da die Kosten für die genannten Versammlungen beim Grünflächenamt nicht erfasst wurden, ist diesbezüglich keine Angabe möglich. Zu 5: Die Versammlungsbehörde trifft jede versammlungsrechtliche Entscheidung individuell auf Grundlage einer konkreten Gefahrenprognose gemäß § 14 Abs. 1 HVersFG. Da jede Versammlung eine spezifische Gemengelage von Ort, Zeit und Teilnehmerzahl aufweist, sind pauschale Aussagen zu Beschränkungen nicht möglich. Die Erstellung und Weitergabe einer umfassenden und detaillierten Liste aller verfügten Beschränkungen für die genannten mehrtägigen Versammlungen ist aus verwaltungsökonomischen und datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Grundsätzlich werden versammlungsrechtlich zulässige Beschränkungen verfügt, um eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren und Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten. Beispielhafte Kategorien von Beschränkungen, die durch die Versammlungsbehörde typischerweise verfügt werden: Sicherheit und Brandschutz: Untersagung von offenem Feuer, Grills und pyrotechnischen Erzeugnissen; Verbot des Mitführens von Gegenständen, die als Brandmittel dienen können. Schutz der öffentlichen Ordnung: Einhaltung der Nachtruhe (z.B. 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr) sowie Beschränkungen der Lautstärke (Dezibel-Grenzwerte) zum Schutz Anwohnender. Verkehrssicherung und Rettungswege: Sicherstellung der jederzeitigen Zugänglichkeit und Freihaltung von Ein- und Ausgängen, Zufahrten, Rettungswegen und Hydranten. Umwelt- und Denkmalschutz: Regelungen zur schonenden Behandlung der Grünfläche, zur ordnungsgemäßen Müllentsorgung und zur Einhaltung von Mindestabständen zu Skulpturen, Denkmälern oder sonstigen geschützten Objekten. Versammlungsleitung und Organisation: Vorgaben zur Kennzeichnung von Ordnern (Anzahl und Belehrung) und zur ständigen Erreichbarkeit der Versammlungsleitung während der Versammlung. Zu 6: Die Versammlungsbehörde trägt keine Kosten für das Camp und gewährt keine Zuschüsse. In der gegenständlichen Anfrage wird behauptet, die Stadt Frankfurt am Main hätte etwa 20 Toiletten für das Camp bezahlt. Dies ist unzutreffend. Der Magistrat übernimmt keine Kosten für Toiletten oder sonstige Versammlungsinfrastruktur, außer den unten genannten präventiven Schutzmaßnahmen. Die Bereitstellung solcher Infrastruktur fällt grundsätzlich in die Verantwortung des Anmelders. Dem Grünflächenamt sind im Zusammenhang mit dem Camp folgende Kosten entstanden. Kostenposten (Grünflächenamt) Betrag Sicherung der Spielplätze, Biotopflächen, Denkmäler 11.409,36 € Wiederherstellung Rasenfläche 2.730,16 € Entfernung Graffiti 1.458,77 € Gesamtkosten (Amt 67) 15.598,29 € Zu 7: Seitens der Umweltbehörden und dem Dezernat X wurden Einwände bezüglich der Flächenauswahl aufgrund der Schutzbedürftigkeit des Geländes vorgebracht. Aufgrund der dort befindlichen Flora, Fauna und Verhältnisse vor Ort wurde die Versammlung kritisch hinterfragt und es wurden alternative Standortvorschläge unterbreitet, welche jedoch vom Anmelder nicht angenommen wurden. Zu 8: Die genutzte Rasenfläche wurde stark beansprucht. Inwieweit Schäden an den Baumwurzeln durch die Inanspruchnahme durch das Camp entstanden sind, kann erst langfristig festgestellt werden. Zu 9: Der Magistrat ist im Rahmen der Versammlungsfreiheit zur Neutralität verpflichtet und nimmt keine inhaltliche oder politische Bewertung von Versammlungen vor. Die Bewertung der Legalität einer Versammlung erfolgt ausschließlich nach potenziellen Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, nicht nach der politischen Botschaft. Das Versammlungsrecht schützt Meinungsäußerungen, auch zu radikalen politischen Zielen oder wenn die Inhalte als unbequem empfunden werden, solange sie friedlich und ohne unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung erfolgen. Die Stadt Frankfurt am Main ist sich ihrer Verantwortung bewusst, nicht nur extreme Strömungen abzuwehren, sondern auch das Recht auf freie Meinungsäußerung und Versammlung konsequent zu verteidigen (Rechtsstaatsprinzip, Art. 20 Abs. 3 GG). Zu 10: Die Wahl des Ortes, des Zeitpunkts und des Formats (z. B. Protest-Camp) einer Versammlung liegt im Ermessen der Anmeldenden und ist Teil des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG, Art. 14 Verf HE). Das Versammlungsformat "Protest-Camp" ist in der Rechtsprechung der obersten Gerichte als zulässig anerkannt. Die notwendige Infrastruktur ist als versammlungsimmanent anerkannt und wird durch die Konzentrationswirkung des Versammlungsrechts abgedeckt, weshalb keine Sondernutzungserlaubnis des Grünflächenamtes erforderlich ist. Eine zwangsweise Verlegung des Versammlungsortes oder eine Verkürzung der Dauer ist nur möglich, wenn eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung besteht (§ 14 Abs. 1 HVersFG). Die grundsätzliche Sperrung einer öffentlichen Fläche für Versammlungen ist rechtlich nicht möglich. Zum hessischen Versammlungsrecht: Die Befugnis zur Beschränkung der Versammlungsfreiheit ist seit dem Wechsel zu Landesrecht eng auszulegen. Art. 14 Abs. 2 Verf HE regelt im Gegensatz zu Art. 8 Abs. 2 GG keinen ausdrücklichen Gesetzesvorbehalt für Beschränkungen, sondern lediglich eine Anmeldepflicht. Gemäß der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen dient die Beschränkungsbefugnis daher primär dem Schutz anderer Rechtsgüter mit Verfassungsrang nach der Verfassung des Landes Hessen (z. B. Leib, Leben, oder Freiheit). Eine verschärfte Auslegung von Beschränkungen, analog zu älteren Entscheidungen (z. B. "Fest für Friede und Freiheit" 2020), ist aufgrund diverser höchstrichterlicher Rechtsprechungen, wie dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.05.2022 (6 C 9/20), die eine andere Bewertung erfordern, nicht mehr zulässig. Die Versammlungsbehörde handelt auf Grundlage des Gesetzes und der geltenden Rechtsprechung. Sie wird weiterhin alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel prüfen, um Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten, muss jedoch die verfassungsrechtliche Gestaltungsfreiheit der Versammlungsanmeldenden respektieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 10.09.2025, A 368 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 2, 3, 4, 7, 9, 11 Versandpaket: 03.12.2025

B (Bericht des Magistrats)

Pilotprojekt: Kostenlose Menstruationsprodukte an Schulen und Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit

22.09.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Bericht des Magistrats vom 24.11.2025, B 427 Betreff: Pilotprojekt: Kostenlose Menstruationsprodukte an Schulen und Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.11.2021, § 822 - NR 88/21 Linke, NR 124/21 GRÜNE/SPD/FDP/Volt - Das Pilotprojekt "Kostenlose Menstruationsprodukte an Schulen" wurde im Schuljahr 2022/23 mit fünf teilnehmenden Schulen umgesetzt: Steffi-Jones-Schule Judith-Kerr-Schule Gymnasium Riedberg Josephine-Baker-Schule Otto-Hahn-Schule Schillerschule Im beigefügten Abschlussbericht befindet sich eine ausführliche Projektbeschreibung, ein Bericht zur Umsetzung und die Ergebnisse der Evaluierung. Auf Grundlage der Auswertungsergebnisse wird eine Verstetigung des Angebots und eine Ausweitung der Bereitstellung von kostenlosen Menstruationsprodukten in allen Schulen empfohlen. Die am Pilotprojekt beteiligten Schulen haben aktuell die Möglichkeit, Menstruationsprodukte zu bestellen und über das Schulbudget abzurechnen. Für eine Ausweitung des Angebots auf alle Schulen wurden Mittel für den kommenden Haushalt 2026 angemeldet. Anlage _Abschlussbericht_Pilotprojekt (ca. 2,6 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 09.07.2021, NR 88 Antrag vom 05.10.2021, NR 124 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 26.11.2025

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Ampelschaltung An der Mainkur sicherer machen

22.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1840 Betreff: Ampelschaltung An der Mainkur sicherer machen Zu 1.: Der Anregung wird entsprochen. Zu 2.: Die Planung und Anordnung der Maßnahme ist abgeschlossen. Die eigentliche Umsetzung wird aufgrund von erforderlichen Tiefbauarbeiten im Rahmen des Gesamtleitungs- und Trassenplans voraussichtlich frühestens im 3. Quartal 2026 erfolgen können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2025, OM 6946

NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Jahresbericht Wirtschaftsstandort Frankfurt durch den Bericht der Wirtschaftsförderung ersetzen

17.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Antrag vom 07.10.2025, NR 1397 Betreff: Jahresbericht Wirtschaftsstandort Frankfurt durch den Bericht der Wirtschaftsförderung ersetzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Jahresbericht Wirtschaftsstandort Frankfurt, zuletzt durch die B 309/21 verabschiedet, soll durch den jährlichen Bericht der Wirtschaftsförderung Frankfurt ersetzt werden. Begründung: Der Jahresbericht des Wirtschaftsdezernates geht auf den Beschluss des Antrags NR 1663 vom 13.01.2005 zurück. In diesem Beschluss wurde festgelegt, dass der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung jährlich über die Fortschritte und Maßnahmen zur Umsetzung der in der damaligen IHK-Studie identifizierten Handlungsempfehlungen berichten soll. Im Laufe der Jahre hat sich der Fokus des Berichts zunehmend auf die allgemeine wirtschaftliche Situation der Stadt verlagert. Dieser inhaltliche Wandel hat dazu geführt, dass er sich nun in vielerlei Hinsicht mit dem Jahresbericht der Wirtschaftsförderung überschneidet. Durch die Ersetzung des Magistratsberichts mit dem Rapport der Wirtschaftsförderung können redundante Arbeitsprozesse vermieden und die Effizienz der Berichterstattung gesteigert werden. Dies entlastet den Magistrat und stellt sicher, dass die relevanten Informationen gebündelt und in konsolidierter Form zur Verfügung gestellt werden. Somit kann eine klarere und kohärentere Darstellung der wirtschaftlichen Entwicklungen in Frankfurt erreicht werden. Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Stadtv. Nathaniel Ritter Stadtv. Isabel Schnitzler Stadtv. Yanki Pürsün Stadtv. Dr. Julian Langner Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 13.01.2005, NR 1663 Bericht des Magistrats vom 03.09.2021, B 309 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 08.10.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 21.10.2025, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1397 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen FDP, AfD und FRAKTION (= Annahme); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1397 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, FDP, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage NR 1397 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU, FDP, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6816, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 92-3

Partei: FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Frankfurter Westen: Bilanz „100 Jahre Eingemeindung der westlichen Stadtteile“ erstellen

14.09.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

Antrag vom 14.09.2025, OF 1369/6 Betreff: Frankfurter Westen: Bilanz "100 Jahre Eingemeindung der westlichen Stadtteile" erstellen Am 1. April 2028 jährt sich zum 100. Mal die Eingemeindung der westlichen Stadtteile Frankfurts - ein historisch bedeutsames Ereignis für die damaligen Gemeinden und ihre Bürgerinnen und Bürger. Für die Bürgermeister war es ein Kraftakt, die Eigenständigkeit der Gemeinden und der Kreisstadt Höchst in der Großstadt Frankfurt zu sichern. Industrie und Gewerbe brachten den Stadtteilen wirtschaftliche Bedeutung und Steuereinnahmen. Im Laufe der Zeit veränderte sich die Industrie, teilweise wurden Betriebe stillgelegt, Flächen neu entwickelt. Unternehmen bauten Wohnungen für ihre Mitarbeiter, wodurch die Bevölkerung wuchs. Die Stadtteile entwickelten sich kulturell und gesellschaftlich weiter: Zahlreiche Vereine, Gaststätten und kleine Geschäfte prägten das Leben. Über die Jahrzehnte wurden die Stadtteile vielfältiger, während viele Gaststätten und kleine Geschäfte verschwanden. Neue Gebäude entstanden, Altes verschwand - dokumentiert unter anderem von den Geschichtsvereinen. Die Eingemeindungsverträge von 1928 sicherten den vormals eigenständigen Gemeinden und der Kreisstadt Höchst nicht nur Pflichten, sondern auch Vorteile und eine gewisse Selbständigkeit zu. Durch die Einrichtung einer Bezirksverwaltung in Höchst wurde eine weitgehend selbständige Verwaltung gewährleistet. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde diese aufgelöst; seit 1966 betreut ein eigenes Dezernat unter der Leitung des Oberbürgermeisters die Angelegenheiten der westlichen Stadtteile. Viele vertraglich zugesicherte Punkte wurden umgesetzt, andere sind noch offen oder wurden als nicht umsetzbar nicht weiterverfolgt. Vor dem Hintergrund des bevorstehenden 100-jährigen Jubiläums ist es an der Zeit, eine umfassende Bilanz zu ziehen. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat 6 beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine Bilanz "100 Jahre Eingemeindung der westlichen Stadtteile" zu erstellen, die die folgenden Punkte umfasst: Umgesetzte Versprechen und Zusagen aus den Eingemeindungsverträgen. Noch offene Versprechen und Zusagen, einschließlich Angaben zum geplanten Zeitpunkt der Umsetzung vor dem 100. Jahrestag. Nicht umgesetzte Versprechen und Zusagen, mit Begründung, warum diese nicht realisiert wurden. Die Bilanz soll bis zum 30. Juni 2026 erstellt und dem Ortsbeirat 6 zur Verfügung gestellt werden. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6

Parteien: CDU SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Unterliederbach - Zufahrt zum Kleingartenverein Teutonenweg 1992 e. V.

13.09.2025 · Aktualisiert: 03.11.2025

Antrag vom 13.09.2025, OF 1298/6 Betreff: Unterliederbach - Zufahrt zum Kleingartenverein Teutonenweg 1992 e. V. der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, mit dem Vorsitzenden des Kleingartenvereins Teutonenweg e.V. und dem Ortsbeirat einen Ortstermin zu vereinbaren, um die Verkehrssituation im Umfeld des Kleingartenvereins hinsichtlich zugeparkter Wege und Zufahrtsmöglichkeiten bzw. Behinderungen für Rettungsfahrzeuge zu klären und Maßnahmen festzulegen, um Falschparken zu verhindern. Begründung: Der Vorsitzende schilderte im Ortsbeirat, dass öfters durch Falschparker die Zufahrt zum Kleingartenverein für Rettungsfahrzeuge behindert bis unmöglich ist und zudem am Ende des Cheruskerwegs bis ins Feld geparkt wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 1298/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen 2 SPD, GRÜNE und Linke (= Annahme) bei Abwesenheit 1 SPD

Partei: SPD
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ST (Stellungnahme des Magistrats)

Konzept gegen die Verunreinigung durch Hundekot

12.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1761 Betreff: Konzept gegen die Verunreinigung durch Hundekot Es gibt kein tragfähiges Konzept gegen das Liegenlassen von Hundekot ohne Mitwirkung der Hundebesitzer:innen, des Ortsbeirats und der Anwohner:innen. Bislang geht die Stadt Frankfurt am Main mehrstufig vor, um das Problem des Hundekots in den Griff zu bekommen: Wirkungsvoll ist eine gezielte Ansprache der Verursacher:innen (Hundehalter:innen) wie auch eine Ahndung der Ordnungswidrigkeit bei den "Unbelehrbaren". Für beide Maßnahmen bedarf es der Konkretisierung des Sachverhaltes, eine genaue Benennung der Örtlichkeit und idealerweise der Zeitpunkte, wann die Verschmutzungen in der Regel festgestellt/ verursacht wurden. In der Regel handelt es sich um "Wiederholungstäter:innen", heißt, Zeit und Gassi-Runde sind häufig gleich und wer den Kot nicht aufnimmt und keine Konsequenz erfährt, macht dies regelhaft. Die Stadtpolizei kann die Ordnungswidrigkeit nur ahnden, wenn der Verursachende "in Flagranti" erwischt wird. Die Wahrscheinlichkeit, jemanden zu überführen, ist im Rahmen der allgemeinen Bestreifung gering. Liegen jedoch konkrete Hinweise vor, kann gezielt kontrolliert und geahndet werden. Gleiches gilt für die Aufklärung. Hier besteht die Möglichkeit, Halter:innen durch unsere Sauberkeitsbotschafter:innen anzusprechen. Ausgestattet mit Hundekotbeuteln gehen diese ins Gespräch und klären auf. Es gibt darüber hinaus die Möglichkeit, das Angebot für die Hundehalter:innen, einfach an Hundekotbeutel zu gelangen, zu erhöhen, in dem sich Pat:innen im Stadtteil/ betroffenen Bereich finden, die bereit sind, sich um einen entsprechenden Spender zu kümmern/ zu befüllen. Das Grünflächenamt bietet die Möglichkeit an, in Grünflächen einen Spender aufzustellen, wenn sich ein Pate hierfür findet. Zur Reinigung der Straßen: Sowohl die Reinigung der öffentlichen Verkehrslinien (Fahrbahn, Gehwege) als auch die dazugehörige Papierkorbleerung, erfolgt im Turnus der festgelegten Reinigungsklasse des jeweiligen Straßenabschnittes. Sollte der OBR der Auffassung sein, dass die Reinigungshäufigkeit in einem konkreten Straßenabschnitt nicht ausreicht, kann die Erhöhung der Reinigungsklasse beim Umweltamt beantragt werden. Die Reinigungsklassenerhöhung ist verbunden mit einer Erhöhung der Straßenreinigungsgebühr aller angrenzenden Liegenschaftseigentümer:innen. Im Rahmen der fachlichen Überprüfungen wurden genügend Papierkörbe festgestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6901

M (Vortrag des Magistrats)

Frankfurter Vertrag zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der Jüdischen Gemeinde K.d.ö.R.

12.09.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Vortrag des Magistrats vom 26.09.2025, M 143 Betreff: Frankfurter Vertrag zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der Jüdischen Gemeinde K.d.ö.R. Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 15.07.2021, § 388 (M 80) 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Stadt Frankfurt am Main am 20.12.1990 unter dem Titel "Frankfurter Vertrag" eine Vereinbarung mit der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main K.d.ö.R. getroffen hat. Darin verpflichtet sich die Stadt, sich an den Aufwendungen für Verwaltung, Betrieb und Unterhaltung der Gemeindeeinrichtungen finanziell zu beteiligen. Diese Verpflichtung wurde mit fünf Ergänzungsverträgen fortgeschrieben (jeweils vom 05.09.2005, 08.07.2008, 08.11.2013, 03.03.2017, 01.09.2021). 2. Um das Vertragswerk klarer zu fassen, wurde es nun auf Grundlage der bisherigen Verträge neu aufgesetzt. So wurden vor allem die finanziellen Zuschüsse der verschiedenen Verträge zusammengefasst. Der Vertrag ist als Anlage beigefügt. Er regelt die Unterstützung der Jüdischen Gemeinde und die Verwendung der Mittel. 3. Die Jüdische Gemeinde Frankfurt am Main K.d.ö.R. hat besondere Belastungen für Verwaltung, Betrieb und Unterhaltung der Gemeindeeinrichtungen, für steigende Sicherheitskosten und die Mitfinanzierung der Jüdischen Schule im Philantropin. Zur Mitfinanzierung der Aufwendungen beteiligt sich die Stadt Frankfurt am Main wie folgt: 2026 mit einem jährlichen Betrag von 7.495.602,74 Euro, 2027 und 2028 mit einem jährlichen Betrag von 7.695.602,74 Euro, 2029 bis 2031 mit einem jährlichen Betrag von 8.195.602,74 Euro. 4. Es dient zur Kenntnis, dass die in Punkt 3 genannten Finanzierungsmittel durch das Dezernat II, Produktgruppe 10.03, Sachkonto 71280000 "Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere Finanzausgaben" bereitgestellt werden. Die Finanzierung im Jahr 2026 erfolgt aus den im Haushaltsentwurf 2026 vorgesehenen Mitteln, dessen Beschlussfassung durch den Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung noch aussteht, zuzüglich weiterer vorhandener Mittel im Dezernat II, inklusive Übertragung dortiger Budgetüberträge zum Jahresabschluss 2025. Die in den Jahren 2027 ff. benötigten Mittel sind vom Dezernat II im Rahmen der Eckwerte für die kommenden Haushalte geeignet einzuplanen bzw. zu berücksichtigen. 5. Der Vertrag ist als Anlage beigefügt. Er regelt die Unterstützung der Jüdischen Gemeinde und die Verwendung der Mittel. Dem Abschluss dieses Vertrags wird zugestimmt. 6. Das Dezernat II wird beauftragt, alles Weitere zu veranlassen. Begründung: A. Zielsetzung Jüdisches Leben in Frankfurt ist so alt wie die Stadt selbst. Die vielfältige Gemeinde hat die Stadtgesellschaft entscheidend mitgeprägt. Aber die jüdischen Frankfurter:innen standen über die Jahrhunderte immer wieder der antisemitischen Verfolgung gegenüber. Anfeindungen, Ausschlüsse, Ghettoisierung und auch Pogrome gehörten zu den regelmäßigen Erfahrungen, die Jüdinnen und Juden erleiden mussten. Von 1933 bis 1945 gipfelte die antisemitische Ideologie in der systematischen Entrechtung und schließlich bestialischen Ermordung der europäischen Jüdinnen und Juden. Die Stadt Frankfurt stellte sich in großer Mehrheit dem Nationalsozialismus nicht entgegen, sondern wurde zu seinem willigen Vollstrecker. Jüdische Nachbar:innen wurden über Nacht zum Feind erklärt, deren Besitztümer man rauben und deren Deportation in den Tod man zusehen konnte. Hass, Kälte und Indifferenz machte den Zivilisationsbruch möglich. Nach dem Krieg und dem Schrecken der Shoah begann sich in Frankfurt wieder ein Gemeindeleben zu etablieren. Die Gründung der Jüdischen Gemeinde Frankfurt in der Gesellschaft der Täter:innen war für die Überlebenden und ihre Nachkommen ein unfassbarer schwerer Schritt, der von zahlreichen Ambivalenzen begleitet war. Die Stadtgesellschaft machte den Neuanfang nicht leicht. Eine "zweite Schuld" trifft die junge Bundesrepublik, weil sie die Augen vor der eigenen Verantwortung verschloss. Jüdinnen und Juden mit Extremtraumatisierungen, seelischen und körperlichen Verletzungen, wurden missachtet oder mit skandalös niedrigen Abfindungen sich selbst überlassen. Es ist ein Wunder, dass unter diesen Bedingungen die Jüdische Gemeinde Frankfurt eine der größten und herzlichsten des ganzen Landes wurde. Dass es diese Gemeinde gibt, ist ein Triumph über die Ideologie des Hasses, ein Triumph des Lebens. Die Stadtgesellschaft erkannte ihre Verantwortung gegenüber der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main K.d.ö.R. an, als sie am 20. Dezember 1990 einen Vertrag miteinander schlossen. Dieser Vertrag soll mit diesem Beschluss neu gefasst werden, um auch zukünftig eine tragfähige und dauerhafte Finanzierung der Jüdischen Gemeinde sicherzustellen. B. Alternativen Der derzeit geltende fünfte Änderungsvertrag läuft bis zum 31.12.2025. Die Alternative besteht darin, den Vertrag nicht zu verlängern. Zum Tragen käme dann wieder der ursprüngliche Vertrag vom 20.12.1990 mit entsprechend geringeren Zahlungen. C. Lösung Der Vertrag wird auf Grundlage der bisherigen Verträge wie oben geschildert neu gefasst und von der Jüdischen Gemeinde und der Stadt Frankfurt unterzeichnet. D. Kosten Nach Abschluss des Vertrags sind Zuweisungen und Zuschüsse in folgender Höhe zu zahlen: 2026 mit einem jährlichen Betrag von 7.495.602,74 €. 2027 und 2028 mit einem jährlichen Betrag von 7.695.602,74 €. 2029 bis 2031 mit einem jährlichen Betrag von 8.195.602,74 €. Auf den Stellenplan hat der Beschluss keine Auswirkungen. Das Dezernat II bestätigt die Deckung für den Haushalt 2026 und veranschlagt die weiteren Zuweisungen und Zuschüsse für 2027 ff. Anlage 1_Vertrag_Neufassung (ca. 103 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.10.2001, M 206 Vortrag des Magistrats vom 06.05.2005, M 80 Vortrag des Magistrats vom 25.01.2008, M 14 Vortrag des Magistrats vom 17.05.2013, M 79 Vortrag des Magistrats vom 15.08.2016, M 153 Vortrag des Magistrats vom 11.06.2021, M 80 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Versandpaket: 01.10.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 30.10.2025, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 143 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt; ÖkoLinX-ELF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, BFF-BIG, AfD, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 143 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 55 Beschluss: Der Vorlage M 143 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6836, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 14-0

M (Vortrag des Magistrats)

Konsolidierter Gesamtabschluss 2024 der Stadt Frankfurt am Main (Konzernabschluss)

12.09.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Vortrag des Magistrats vom 26.09.2025, M 144 Betreff: Konsolidierter Gesamtabschluss 2024 der Stadt Frankfurt am Main (Konzernabschluss) Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat den konsolidierten Gesamtabschluss 2024 für die Stadt Frankfurt am Main wie folgt aufgestellt und dem Revisionsamt zur Prüfung zugesandt hat: Die Gesamtvermögensrechnung mit einer Summe von 29.294.754.529,55 €, den Konzernjahresüberschuss nach Anteilen Dritter von 532.768.190,72 €, und den Konzernbilanzgewinn von 1.740.697.020,94 €. Begründung: A. Zielsetzung Die Stadt Frankfurt am Main verfügt über ein umfassendes Beteiligungsportfolio. Ein großer Aufgabenbereich wird heute durch eine Vielzahl von Gesellschaften, Betrieben und Institutionen in unterschiedlicher Rechtsform erfüllt. Im Wesentlichen handelt es sich um Unternehmen in privater Rechtsform, aber auch um Sondervermögen in Form der Eigenbetriebe bzw. der Zusatzversorgungskasse. Der vorgelegte konsolidierte Gesamtabschluss 2024 liefert den Blick auf sämtliches Vermögen, sämtliche Schulden, das Gesamteigenkapital, das Gesamtergebnis und die Gesamtfinanzrechnung der Stadt Frankfurt am Main. Im Gegensatz zum Beteiligungsbericht, der den Fokus auf die einzelnen Gesellschaften und Betriebe legt, stellt der Gesamtabschluss die Vermögens-, Ergebnis- und Finanzlage der Stadt Frankfurt am Main als rechtliche und wirtschaftliche Einheit unter Eliminierung/Konsolidierung sämtlicher konzerninterner Verflechtungen dar. Nähere Erläuterungen zu den einzelnen Positionen der Gesamtvermögens-, Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzrechnung befinden sich im Anhang (Kapitel 2.5). Die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Konzerns Stadt Frankfurt am Main ist im Konsolidierungsbericht (Kapitel 2.6) erläutert. Der konsolidierte Gesamtabschluss 2024 wird an das Revisionsamt zur Prüfung weitergeleitet. Er wird nach Abschluss der Prüfung mit dem Bericht des Revisionsamtes der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. B. Alternativen Fehlanzeige C. Lösung Fehlanzeige D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Fehlanzeige Anlage 1_Gesamtabschluss (ca. 7,5 MB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Sonderausschuss für Controlling und Revision Versandpaket: 01.10.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision am 20.10.2025, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 144 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION; BFF-BIG (= Enthaltung) sowie CDU und ÖkoLinX-ELF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 144 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Enthaltung) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 56 Beschluss: Der Vorlage M 144 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung); BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6837, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 40-30

M (Vortrag des Magistrats)

Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main: Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2025

12.09.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Vortrag des Magistrats vom 22.09.2025, M 140 Betreff: Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main: Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2025 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5428 (M 135) 1. Auf Vorschlag der Betriebskommission des Eigenbetriebs Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main wird die Schüllermann und Partner AG Robert-Bosch-Straße 5 63303 Dreieich als Abschlussprüferin für den Jahresabschluss 2025 bestellt (§ 5 Ziffer 13 und § 7 Abs. 3 Ziffer 7 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes). 2. Neben dem im Eigenbetriebsgesetz geregelten Prüfungsumfang (§ 27 Abs. 2 EigBGes) umfasst der Prüfungsauftrag an den Abschlussprüfer auch im Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Stadt Frankfurt am Main aufgeführte Prüfungsinhalte: · Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften · Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (Fragenkatalog gem. IDW PS 720) · Ausführlicher Erläuterungsteil zum Jahresabschluss, wie er vor der Einführung des KonTraG üblich war · Prüfung der Einhaltung des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Stadt Frankfurt am Main Begründung: A. Zielsetzung Für die Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss eines Eigenbetriebes finden die Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes Hessen (EigBGes) in der Fassung vom 09. Juni 1989, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 01.04.2025, Anwendung. Die Stadtverordnetenversammlung ist gemäß § 5 Ziffer 13 und § 27 Abs. 2 EigBGes zuständig für die Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss. B. Alternativen Keine C. Lösung Der gemäß § 22 EigBGes und § 16 Betriebssatzung aufzustellende Jahresabschluss und der Lagebericht sind nach § 27 Abs. 2 EigBGes durch einen Abschlussprüfer zu prüfen. Dieser hat den Jahresabschluss nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches zu prüfen. Die Prüfung erstreckt sich auch auf die Buchführung, auf die nach § 24 Abs. 3 EigBGes vorgeschriebene Erfolgsübersicht und auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung. Dabei ist zu untersuchen, ob zweckmäßig und wirtschaftlich verfahren wurde. Neben den im EigBGes benannten Prüfungen umfasst die Abschlussprüfung gemäß PCGK weitere Prüfungsinhalte. Die für den Eigenbetrieb maßgeblichen Prüfungen wurden berücksichtigt. Die Betriebskommission sah keine Veranlassung, eine Empfehlung über besondere Prüfungsschwerpunkte an die Stadtverordnetenversammlung auszusprechen. Gemäß § 7 Abs. 3 Ziffer 7 EigBGes schlägt die Betriebskommission der Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main den Abschlussprüfer für den Jahresabschluss vor, der gemäß § 5 Ziffer 13 EigBGes von der Stadtverordnetenversammlung bestellt wird. Mit Beschluss vom 04.07.2025 hat die Betriebskommission vorgeschlagen, die Prüfungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG, Robert-Bosch-Straße 5, 63306 Dreieich, als Prüferin für den Jahresabschluss 2025 zu bestellen. D. Kosten Durch das Beteiligungsmanagement (Stadtkämmerei - 20.3) wurden im Rahmen einer regelmäßigen beschränkten Ausschreibung sieben Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Von diesen sieben Gesellschaften erteilten vier eine Absage aufgrund mangelnder zeitlicher Kapazitäten, eine weitere Gesellschaft erteilte eine Absage, da diese bereits die Steuerprüfung des Eigenbetriebs durchführt. Zwei Prüfungsgesellschaften gaben innerhalb der Frist Angebote ab, welche durch das Beteiligungsmanagement ausgewertet wurden. Das Ausschreibungsverfahren wird regelmäßig, alle fünf Jahre wiederholt, wobei der bisherige Abschlussprüfer nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert wird. Die Prüfungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG hat für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2023 bis 2027 das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Die Prüfungsleistungen für den Jahresabschluss 2025 werden zu einem Festpreis einschließlich Nebenkosten von 12.000 EUR netto erbracht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 07.10.2024, M 135 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 24.09.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 21.10.2025, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 140 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Gartenpartei (= Ablehnung) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO II, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 140 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 52 Beschluss: Der Vorlage M 140 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6834, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 90-0

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Auskunftsersuchen zum Konzept und zu Maßnahmen, um Ratten von Spielplätzen und besonders von den Müllbehältern dort und in Parks fernzuhalten

12.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2025, ST 1807 Betreff: Auskunftsersuchen zum Konzept und zu Maßnahmen, um Ratten von Spielplätzen und besonders von den Müllbehältern dort und in Parks fernzuhalten Das Ordnungsamt ist in das Thema Rattenbekämpfung immer dann involviert, wenn Rattenbefall gemeldet wird und der Grundstückseigentümer seiner Verpflichtung zur Bekämpfung der Schädlinge nicht nachkommt. Ratten benötigen Unterschlupf und Nahrungsquellen. Abfälle sind in Frankfurt reichlich vorhanden und insbesondere in Parks und auf Spielplätzen sind Nahrungsmittelreste häufig darin vorzufinden. Stellt der mit der Inaugenscheinnahme der Örtlichkeit beauftragte Außendienst dann einen Rattenbefall fest und kann auch noch ausmachen, dass die Ursache (oder zumindest ein begünstigender Umstand für eine sich weiter ausbreitende Rattenpopulation) in übervollen Abfallbehältern liegt, wird diese Erkenntnis an das Umweltamt weitergeleitet. Nur, wenn die Ursachen beseitigt werden, kann eine dauerhafte Dezimierung des Rattenbestandes an der Stelle erreicht werden. Ratten in den Grünflächen werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben zur Schädlingsbekämpfung durch den Einsatz von Fachfirmen bekämpft. Zur Reduzierung der Futterquellen werden die Reinigungsintervalle an das Müllaufkommen angepasst und geeignete Müllbehälter aufgestellt. Illegale Tierfütterungen und achtlos weggeworfener Müll führen allerdings dazu, dass den Tieren immer wieder ein Nahrungsangebot geschaffen wird. Der Magistrat kümmert sich um die Beseitigung von solchen Müllansammlungen und Speiseabfällen auf städtischen Grünanlagen. Hierbei ist auch der Einfluss angrenzender Liegenschaften, einschließlich der Abwasserentsorgungssysteme, zu berücksichtigen. Zur Meldung besonderer Vorkommnisse in Grünanlagen einschließlich der Spielplätze steht die Hotline des Grünflächenamtes zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.03.2025, V 1149

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Planung ändern, um Bäume zu erhalten

12.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2025, ST 1800 Betreff: Planung ändern, um Bäume zu erhalten Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, weiterhin noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können, da sich der Projektstand seitens der Bundesbank noch nicht verändert hat. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.12.2023, OM 4882

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Auf den Friedhöfen ist vieles nicht in Ordnung. Kaputte Wege, fehlende Gießkannen, ungeschnittene Bäume und Sträucher sc

11.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Frage vom 30.10.2025, F 3591 Auf den Friedhöfen ist vieles nicht in Ordnung. Kaputte Wege, fehlende Gießkannen, ungeschnittene Bäume und Sträucher schaffen einen zumindest unbefriedigenden, teils gefährlichen Zustand. Um solche Defizite und Fehlentwicklungen aufzugreifen und zu beheben, gibt es auch die Friedhofskommission. Die Kommission wurde vom Umweltdezernat in dieser Wahlperiode kein einziges Mal einberufen. Offenbar ist dort das Interesse an einem würdigen Abschied und Gedenken an Verstorbene und allgemein an dem Kulturgut Friedhof nicht ausgeprägt. Ich frage den Magistrat: Warum wurde die Friedhofskommission seit 2021 nicht einberufen und wann tagt sie das nächste Mal? Antwort des Magistrats: Die Friedhofskommission wurde seit dem Jahr 2021 in regelmäßigen Abständen einberufen. Die letzte Sitzung fand am 30.08.2024 statt. In dieser wurden beispielsweise die vorgesehenen Änderung der Friedhofsordnung, FO, und der Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung, FBGO, der Stadt Frankfurt am Main mit den Interessensvertreter:innen des Friedhofswesens beraten, siehe auch M 164/24. Es ist auch weiterhin beabsichtigt, die Friedhofskommission als Beteiligungsinstrumentarium zu nutzen. Ein Termin für die kommende Sitzung wurde aktuell noch nicht bestimmt. Ergänzend zu den Sitzungen der Friedhofskommission finden regelmäßig Gespräche zwischen der Friedhofsabteilung und den Gewerken beziehungsweise Interessensvertreter:innen zum fachlichen Austausch statt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Claudia Korenke Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

In der letzten Fragestunde gestand der OB, er sei intellegtuell überfordert mit den Fragen der Gartenpartei. Dabei geht

11.09.2025 · Aktualisiert: 05.11.2025

Frage vom 11.09.2025, F 3435 In der letzten Fragestunde gestand der OB, er sei intellegtuell überfordert mit den Fragen der Gartenpartei. Dabei geht es um emotionale Intelligenz. Der Dalailama war kürzlich zu Besuch in Frankfurt, "Mitgefühl" dafür steht er. Es gab in der Corona Zeit viele Menschen, die haben sich auf den Schlips getreten gefühlt, von Josef, Steinmeier und zum Beispiel Frau Facer. Im hier und jetzt zu bleiben, war damals unerträglich. Ihren Raum (nicht nur im Römer) bekamen Menschen entzogen. ich frage den OB und appliere an sein Mitgefühl: Wissen Sie noch, was die Frau in der Corona Zeit am schlimmsten fand, die ich aus der Vorstellung "Testzentrum" (https://mrna-entertainment.de) in der letzten aktuelle Stunde zitierte? Antwort des Magistrats: Oberbürgermeister Mike Josef: Frau Vorsteherin, sehr geehrter Herr Schwichtenberg! Ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Nein. (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Herr Schwichtenberg hat eine Zusatzfrage. Bitte! Stadtverordneter Tilo Schwichtenberg, Gartenpartei: (Zusatzfrage) Das spricht leider nicht für Ihr Mitgefühl. Ich sage es Ihnen, die Frau hat am meisten gelitten unter der Spaltung in der Gesellschaft. Ich werde gleich in der Aktuellen Stunde von einer Schauspielerin erzählen, der ist was widerfahren. Bleiben Sie hier sitzen und hören Sie zu, dann können Sie in der nächsten Fragestunde auch meine Fragen beantworten. Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 3435 Stadtverordneter Tilo Schwichtenberg, Gartenpartei: Lange Zeit war fragen verboten. Was du auch immer fragen wolltest, es war rechts, es war SA - Schwurbelalarm. Der satirische Abend "Testzentrum" von Prayon und Binger hat mich schwer beeindruckt. Christine Prayon stand übrigens letzten Freitag in der "Käs" auf der Bühne mit dem Stück "Abschiedstour" und hat den Spagat zwischen eigenem Impfschaden, Coronaaufarbeitung und eigenem Abschied wieder prächtig hinbekommen. Möge der Abschied doch noch ewig dauern! Menschen mit Rückgrat gibt es viel zu wenige. Damit sind wir beim Oberbürgermeister Josef, der heute mal wieder versagt hat. An die Frau, welche die Spaltung der Gesellschaft in der Coronazeit am allerschlimmsten fand, konnte er sich nicht erinnern. Ich hatte die Frau in der letzten Aktuellen Stunde erwähnt. Es wäre ein Leichtes gewesen für Josef, heute die Spaltung der Gesellschaft aufzugreifen und daran zu erinnern. Doch den Türken in der Coronazeit, der so viel Rassismus erlebte, nur weil er sich nicht impfen ließ, hat Josef nicht auf dem Schirm, genauso seine Angst, für immer weggesperrt und vergessen zu werden. Sie erahnen es schon, heute kommt eine neue Person ins Spiel, eine junge Schauspielerin, die jetzt "Nazi" ist. Hören Sie gut zu, Herr Josef. Das ist meine Frage für die nächste Aktuelle Stunde. Also, Coronaaufarbeitung, indem man sich an die Gefühle leidender Menschen erinnert. Darum geht es hier. Philine Conrad kam an das Mikro, selbst Schauspielerin in Bonn bei dem satirischen Abend "Testzentrum". Sie berichtete: Ein Workshop, den sie im Theater mit Jugendlichen geben sollte, wurde kürzlich abgesagt, weil sie sich vor Jahren kritisch gegen Impfungen ausgesprochen hat. Das passiert in 2025. Sie verliert einen Auftrag und plötzlich steht sie wieder in der Naziecke. "Meine Güte, wo bleibt die Aufarbeitung all die Jahre? Wo soll das hinführen?", fragte sie, und ich frage Sie hier im Saal: Wo soll das hinführen? Spaltung überwinden, aufeinander zugehen, dafür warb sie. Doch kann sich das auch unser Oberbürgermeister merken? Sie erfahren es in der nächsten Fragestunde. Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Gemäß der Ergebnisse des Passivsammlers an der Mainzer Landstraße ist diese Straße eine der am meisten mit Stickstoffdio

11.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Frage vom 30.10.2025, F 3618 Gemäß der Ergebnisse des Passivsammlers an der Mainzer Landstraße ist diese Straße eine der am meisten mit Stickstoffdioxid belasteten Straßen in ganz Hessen. Ich frage den Magistrat: Was unternimmt der Magistrat, um hier gegenzusteuern und die Belastung durch insbesondere Stickstoffdioxid an der Mainzer Landstraße zu reduzieren? Antwort des Magistrats: Die Luftqualität im Frankfurter Stadtgebiet hat sich in den vergangenen Jahren stetig verbessert. Auch an besonders belasteten Straßen, wie der Mainzer Landstraße, hat sich die Belastung der Luft mit Stickoxiden deutlich verringert. Seit 2020 werden die derzeit geltenden Grenzwerte für Stickstoffdioxid flächendeckend eingehalten. Neben der Modernisierung der Fahrzeugflotte wurden insbesondere durch den Ausbau des Radewegenetzes und des öffentlichen Nahverkehrs Verbesserungen erreicht. Der Magistrat setzt sich weiterhin gezielt durch viele verschiedene Maßnahmen zur Stärkung des von Nah-, Rad- und Fußverkehr für einen umweltfreundlicheren Verkehr ein. Ab 2030 werden aufgrund der Novelle der EU-Luftqualitätsrichtlinie jedoch neue, strengere Grenzwerte in Kraft treten - für Stickstoffdioxid liegt der Grenzwert ab 2030 bei nur noch 20 µg/m³ im Jahresmittel. Die Konzentrationen an der Mainzer Landstraße und weiteren Stellen im Stadtgebiet liegen aktuell noch deutlich darüber. Das für die Luftreinhaltung zuständige Land Hessen wird daher in den nächsten Jahren Luftreinhaltefahrpläne aufstellen und in Abstimmung mit dem Magistrat weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität entwickeln. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Am 8. Oktober 2025 wurde der neue Spielplatz im Solmspark eröffnet, der nach den Kriterien der Inklusionsmatrix gebaut w

11.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Frage vom 30.10.2025, F 3554 Am 8. Oktober 2025 wurde der neue Spielplatz im Solmspark eröffnet, der nach den Kriterien der Inklusionsmatrix gebaut worden ist. Darüber hinaus wurden Kinder aus dem Stadtteil Rödelheim in die Planung mit eingebunden. Ich frage den Magistrat: Wie viele inklusive Spielplätze gibt es bereits in Frankfurt und wie ist die weitere Planung, insbesondere unter Berücksichtigung der UN-Kinderrechtskonvention? Antwort des Magistrats: Mit der Veröffentlichung der sogenannten Inklusionsmatrix als Teil der DIN/TS 18034-2 im Jahr 2024 steht erstmals ein verbindliches und objektiv nachvollziehbares Instrument zur Verfügung, um Spielräume unter dem Aspekt der Inklusion zu planen und zu bewerten. Der Magistrat hat sich seitdem verpflichtet, diese Matrix bei allen Sanierungen und Neugestaltungen von Spielplätzen anzuwenden. Damit wird sichergestellt, dass Spielplätze in Frankfurt so gestaltet werden, dass sie Kindern mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Bedürfnissen gleichermaßen Anreize und Teilhabe ermöglichen. Ein Beispiel hierfür ist der im Oktober 2025 eröffnete Spielplatz im Solmspark, der nach den Kriterien der Inklusionsmatrix gestaltet und unter aktiver Beteiligung von Kindern aus dem Stadtteil Rödelheim geplant wurde. Auf einer Fläche von rund 1.000 Quadratmetern gibt es nun unter anderem ein Kleinkinderbereich mit Sandspielfläche, ein Sandspielgerät mit Kleinkinderrutsche und Sandbaustelle, verschiedene Schaukeln, eine integrativ nutzbare Stehwippe sowie eine Balancier- und Kletteranlage. Auch die Vogelnestschaukel und die Partnerschaukel sind besonders zur integrativen Nutzung geeignet. Leitstreifen erleichtern die Orientierung bei eingeschränkter Sehfähigkeit. Der Spielplatz ist nun offen und nutzbar für alle, unabhängig von den individuellen Fähigkeiten, sodass jede und jeder sein persönliches Spielen entdecken kann. Bereits vor Einführung der Inklusionsmatrix wurden auf vielen Frankfurter Spielplätzen einzelne inklusive Elemente umgesetzt, etwa barrierearme Zugänge, multifunktionale Spielgeräte oder Bereiche, die gemeinsames Spielen unabhängig von körperlichen Voraussetzungen fördern. Hierzu zählen zum Beispiel die grunderneuerten Kinderspielanlagen in der Konstanzer Straße in Fechenheim, Am Liederbach in Höchst, Schaumburger Straße in Sossenheim oder Chamissostraße in Ginnheim. Auch die Neuanlage des Spielplatzes im Grünzug Platenstraße berücksichtigt bereits viele Aspekte, die in der Matrix enthalten sind. Die barrierefreie Erschließung ist auch schon lange Standard, die zum Beispiel auch bei der Grunderneuerung der denkmalgeschützten Wasserspielanlage Günthersburgpark berücksichtigt wurde. Die genaue Anzahl inklusiver Spielplätze lässt sich jedoch nicht konkret beziffern. Ziel des Magistrats ist es, bei jeder zukünftigen Erneuerung oder Neuanlage von Spielplätzen die Kriterien der Inklusionsmatrix konsequent anzuwenden und so Schritt für Schritt ein flächendeckendes Angebot inklusiver Spielräume zu schaffen. Durch die neue Planungsgrundlage erfolgt nun eine systematische und ganzheitliche Umsetzung inklusiver Spielräume im gesamten Stadtgebiet. Damit trägt die Stadt Frankfurt am Main aktiv zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention bei, insbesondere zu Artikel 23, der das Recht von Kindern mit Behinderung auf aktive Teilhabe und Förderung ihrer Entwicklung betont. Inklusion bedeutet in diesem Sinne, dass jedes Kind unabhängig von seinen individuellen Fähigkeiten mitspielen, mitgestalten und dazugehören kann. Antragstellende Person(en): Stadtv. Thomas Schlimme Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Die Römerkoalition hat in den Jahren 2022 bis 2025 in fünf „Klimatöpfen“ insgesamt 245 Millionen Euro für dringend notwe

11.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Frage vom 30.10.2025, F 3562 Die Römerkoalition hat in den Jahren 2022 bis 2025 in fünf "Klimatöpfen" insgesamt 245 Millionen Euro für dringend notwendige Investitionen in Klimaschutz, Klimaanpassung, Energiewende, Wärmewende und Mobilitätswende in Frankfurt zur Verfügung gestellt: "Klimafonds/Frankfurt frischt auf": 35 Millionen Euro, "Klimawandelanpassung Infrastruktur": 35 Millionen Euro, "Erneuerbare-Energien-Fonds": 35 Millionen Euro, "Energetische Ertüchtigung Bestandsgebäude": 87,5 Millionen Euro und "Ladeinfrastruktur E-Mobilität": 52,5 Millionen Euro. Ich frage den Magistrat: Wie viele der eingeplanten Mittel der fünf "Klimatöpfe" wurden bereits verausgabt beziehungsweise verbindlich verplant und welche konkreten Maßnahmen konnten beziehungsweise können damit durch diese Töpfe ermöglicht werden? Antwort des Magistrats: Mit Beschluss vom 12.05.2022, § 1650, zur NR 316 "Klimaneutrales Frankfurt 2035 - Grundsatzbeschlüsse" hat sich die Stadt Frankfurt am Main zum Ziel gesetzt, bis 2035 auf ihrem Gebiet - innerhalb der Stadtverwaltung bis 20230 - klimaneutral zu werden. Ein Bestandteil dieses Beschlusses ist es, Investitionsprojekte, die zur THG-Reduzierung und damit zum Klimaschutz beitragen können, verstärkt anzugehen. Beispielhaft werden die energetische Sanierung von städtischen Gebäuden, die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf energiesparende LED-Technik, die Anschaffung von städtischen Fahrzeugen mit klimafreundlichen Antriebstechnologien oder Baumpflanzprogramme genannt. Mit dem im Investitionsprogramm 2022-2025 verorteten "Klimatöpfen" wurden explizit Mittel zur Finanzierung von Investitionen als Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt. Innerhalb dieser Klimaprogramme sind seitdem eine Vielzahl von Maßnahmen geplant - teilweise in der Umsetzung oder bereits abgeschlossen worden, die zur Reduzierung der Treibhausgase beitragen, die Nutzung regenerativer Energien Fördern oder im Rahmen der Klimaanpassung für Verschattung, Begrünung sorgen und den Umbau zur Schwammstadt bzw. den Ausbau der blaugrünen Infrastruktur vorantreiben. Ein Bestandteil ist das in 2023 neu aufgelegte Förderprogramm "Klimabonus", siehe M 152/23. Hierfür sind im Programm 5.010847 "Klimafonds/ Frankfurt frischt auf" für die Jahre 2023 bis 2025 insgesamt elf Millionen Euro für Zuschüsse im Rahmen des Förderprogramms für Begrünungsmaßnahmen und Regenwassermanagement reserviert. Davon wurden insgesamt rund sieben Millionen Euro an Fördersumme in über 700 Anträge positiv beschieden, ausgezahlt sind davon aktuell rund vier Millionen Euro. Hinzu kommen zehn Millionen Euro vorgesehene Fördermittel im Bereich 5.010740 "Erneuerbare Energien-Fonds" für PV-Anlagen und Batteriespeicher. Bis dato wurden für den Förderbereich Klimaschutz im "Klimabonus" rund 4.800 Anträge mit insgesamt rund 12,5 Millionen Euro positiv beschieden. Davon wurden bereits rund 3,5 Millionen Euro ausgezahlt. Gerade bei Klimaanpassungsmaßnahmen vergeht oft eine recht lange Zeitspanne zwischen Antragstellung und Ausführung der Maßnahme und anschließender Abrechnung, weswegen die ausgezahlten Mittel noch deutlich unter den Beträgen der Förderbescheide liegen. Neben dem Förderprogramm "Klimabonus" wurden einige weitere Investitionsmaßnahmen des Magistrats angegangen beziehungsweise vorgesehen. Dies sind beispielsweise: - ein Zisternenprogramm zur Vorhaltung von Regenwasser zur Bewässerung auf den städtischen Friedhöfen, rund 600.000 Euro, sowie in Grünanlagen, 600.000 Euro. Ebenso ist am Dom der Einbau einer Zisterne vorgesehen, rund 430.000 Euro; - die Unterstützung der Umrüstung von Geräten, Maschinen und Fahrzeugen auf E-Antrieb inklusive der entsprechenden Ladeinfrastruktur im Bereich der Grünpflege mit rund fünf Millionen Euro; - die Verschattung von Spielplätzen, 2,8 Millionen Euro; - Bezuschussung Green it up Begrünungsprogramm, 98.000 Euro; - Beschleunigte Umrüstung der Gasleuchten, insgesamt rund zwölf Millionen Euro; - Klimaangepasste Umgestaltung von Plätzen, hier Riedbergplatz mit rund drei Millionen Euro, siehe M 63/25; - Umsetzung der Exposés aus dem Klimaallianz-Prozess - zum Beispiel BKRZ, Stadtteilbibliothek Sossenheim, Sozialrathaus Bornheim, JUKUZ Höchst, Kinderhaus Griesheim, Bürgeramt Sachsenhausen, Inobhutnahme Medienstudio Bornheim - mit Maßnahmen wie beispielhaft Wärmedämmung, Austausch alter Fenster, Fassadenbegrünung, PV in Höhe von 3.645 T€ - Umsetzung "Klimaneutralität auf städtischen Dächern" siehe M 53/25 mit 20 Millionen Euro für den ersten Bauabschnitt; - Umsetzung des Etatantrags E 122/22, "Photovoltaik auf städtischen Dächern" mit einer Million Euro pro Jahr; - PV-Anlagen auf diversen KIZ mit rund 300.000 Euro; - Fernwärmeanschluss von Schulen, M 20/23, mit insgesamt 42,6 Millionen Euro; - Anschluss des Zoos an die Fernwärme, 12.769 T€; - Einrichtung von Mobilitätsstationen, 4,79 Millionen Euro, gemäß NR 908/24; Daneben wurden kleinere Maßnahmen wie die Anschaffung einer Thermaldrohne für das Stadtvermessungsamt finanziert. Auch der Bau von Trinkbrunnen wurde weiter vorangetrieben. Hier konnte allerdings die Förderung des Landes in Anspruch genommen werden, sodass kaum Eigenmittel benötigt wurden. Mit den vorgesehenen Maßnahmen wurden im Zeitraum 2022 bis 2025 von den zur Verfügung stehenden Mittel insgesamt rund 160 Millionen Euro verplant, rund 102 Millionen Euro verausgabt beziehungsweise umgebucht. Aufgrund von Verzögerungen bei einzelnen Maßnahmen bei der Umsetzung beziehungsweise Planung werden reservierte und bereitgestellte Mittel teilweise erst in den Folgejahren verausgabt. Für die Folgejahre sind aktuell rund 30 Millionen Euro für Maßnahmen wie Baumpflanzungen, Verschattungsmaßnahmen und weitere Fördermittel über den "Klimabonus, rund 16 Millionen Euro für Maßnahmen zum klimaangepassten Umbau des öffentlichen Raums, weitere Zisternen zur Regenwassernutzung und den Bau weiterer Trinkbrunnen sowie rund 23 Millionen Euro für die Auszahlung weiterer Fördermittel über den Klimabonus, die Umrüstung weiterer Gasleuchten und die Maschinen für die Grünpflege verplant. Antragstellende Person(en): Stadtv. David Edelmann Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Mit Stadtverordnetenbeschluss vom 03.03.2021, § 7335, M 42/21, wurde das Dezernat V beauftragt, mit dem Land Hessen Grun

11.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Frage vom 30.10.2025, F 3563 Mit Stadtverordnetenbeschluss vom 03.03.2021, § 7335, M 42/21, wurde das Dezernat V beauftragt, mit dem Land Hessen Grundstückstauschverträge abzuschließen. Demnach sollte die Stadt unter anderem 14.971 Quadratmeter Grundstück entlang der Miquel-/Adickesallee eintauschen gegen 20.154 Quadratmeter, die auf das Land übergehen sollen, nachdem Schulbauten auf dem eingetauschten Grundstück entstanden sind. Ferner sollte die Stadt unter der Bedingung einer vollständigen Verlagerung der Philipp-Holzmann-Schule eine Fläche von 31.208 Quadratmetern an das Land verkaufen, das diese Flächen für die Zentralbibliothek benötigt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Wann wurden die Verträge beurkundet oder welche Gründe stehen einer Beurkundung mehr als vier Jahre später entgegen? Antwort des Magistrats: Ein Vertragsentwurf entsprechend dem vorbezeichneten Beschluss der Stadtverordnetenversammlung liegt seit 2021 endverhandelt bei der Landesregierung, die Beurkundung ist jedoch noch nicht erfolgt. Auch gibt es seitens der Landesregierung seither keine Reaktion auf mündliche oder schriftliche Anfragen der Stadt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Thomas Dürbeck Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Die Wirtschaftsförderung Frankfurt und die IHK haben gemeinsam eine Befragung der Gewerbetreibenden im Grüneburgweg durc

11.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Frage vom 30.10.2025, F 3561 Die Wirtschaftsförderung Frankfurt und die IHK haben gemeinsam eine Befragung der Gewerbetreibenden im Grüneburgweg durchgeführt, welche offensichtlich mit dem Ziel eines Rückbaus der Verkehrsmaßnahmen durchgeführt wurde, anstatt einen wissenschaftlichen Anspruch zu verfolgen. Für evidenzbasierte politische Entscheidungen ist es aber unabdingbar, dass insbesondere von städtischen Stellen belastbare Fakten erhoben werden. Ich frage: Warum wurden bei der Befragung weder Kund*innen befragt noch der Fragebogen veröffentlicht? Antwort des Magistrats: Die Wirtschaftsförderung Frankfurt und die IHK haben gemeinsam eine Befragung der Gewerbetreibenden im Grünburgweg durchgeführt, da die Befragung, welche durch die Frankfurt University of Applied Sciences im Auftrag des Mobilitätsdezernates durchgeführt und im Mai letzten Jahres veröffentlicht wurde, zu massiver Kritik seitens des Einzelhandels und der Gastronomie im Befragungsgebiet an den vorgelegten Ergebnissen sowie an der Stadt geführt hat. Die tatsächliche Situation des Gewerbes wird nach Aussage von Betroffenen in den Ergebnissen nicht widergespiegelt. Darüber hinaus gab es Rückmeldungen, dass sich einige Betriebe mittel- bis langfristig mit der Schließung bzw. der Standortverlagerung auseinandersetzen. Dies haben Wirtschaftsförderung und IHK zum Anlass genommen, kurzfristig mit eigenen Ressourcen die betroffenen Handels- und die Gastronomischen Nutzungen in Erdgeschosslagen zu befragen, um auf deren aktuelle Situation aufmerksam zu machen. Die Befragung von Kundinnen und Kunden zur aktuellen Situation des Einzelhandels in den betroffenen Gebieten bringt dabei keine verwertbaren Erkenntnisse. Der Fragebogen wurde und wird jederzeit von der IHK Frankfurt zur Verfügung gestellt und ist damit öffentlich. Antragstellende Person(en): Stadtv. Johannes Hauenschild Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Die Werbekampagne „Grün=Wert“ des Umweltdezernats zeigt bei der graphischen Gestaltung, den Farbtönen und der Begrifflic

11.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Frage vom 30.10.2025, F 3534 Die Werbekampagne "Grün=Wert" des Umweltdezernats zeigt bei der graphischen Gestaltung, den Farbtönen und der Begrifflichkeit eine auffällige Nähe zu den Werbeauftritten der Partei Bündnis 90/Die Grünen. Angesichts der Parteizugehörigkeit der Umweltdezernentin und der bevorstehenden Kommunalwahl drängt sich der Verdacht auf, dass dies kein Zufall sein könnte. Der Magistrat ist jedoch dem parteipolitischen Neutralitätsgebot verpflichtet. Damit steht auch ein Missbrauch von Steuergeldern im Raum. Ich frage den Magistrat: Wie hoch sind die Kosten für die Kampagne und wie bewertet er die Ähnlichkeit der Gestaltung mit den Werbeauftritten der Grünen-Partei angesichts des Neutralitätsgebots für die Verwaltung? Antwort des Magistrats: Stadträtin Tina Zapf-Rodriguez: Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Kolleg:innen! Stadtgrün wird vielfach als selbstverständlich wahrgenommen, obwohl es zunehmend unter Druck steht, etwa durch Klimawandel, Nachverdichtung und konkurrierende Nutzungsinteressen. Schutz, Pflege und Wertschätzung urbaner Grünflächen sind daher zentrale Zukunftsaufgaben, die von der Stadtverordnetenversammlung in verschiedenen Beschlüssen, zuletzt in Zusammenhang mit Stadtbäumen, Antrag NR 1323 vom 13. August 2025, an den Magistrat adressiert wurden. Die "Grün=Wert"-Kampagne greift diesen Auftrag auf und verfolgt das Ziel, die Bedeutung des Stadtgrüns für Klima, Lebensqualität und Biodiversität stärker ins öffentliche Bewusstsein zu rücken. Das Thema Wert des Grüns wird im Dezernat für Klima, Umwelt und Frauen seit mehr als einem Jahr kontinuierlich fachlich bearbeitet und ist Bestandteil zahlreicher Redebeiträge, Projekte und Veranstaltungen, beispielsweise auch im Rahmen der Frankfurt-Green-City-Soiree mit dem Nachhaltigkeitsforum am 18. Februar 2025 unter dem Titel "Der Wert des Grüns - Biodiversität in Frankfurt". Darüber hinaus wurde eine repräsentative Umfrage zur Nutzung und Bedeutung städtischer Parks und Grünanlagen durchgeführt. Der Fragebogen wurde in Zusammenarbeit mit dem Bürgeramt Statistik und Wahlen auf Grundlage der am 21. Februar 2025 beschlossenen Satzung über die Durchführung standardisierter repräsentativer Umfragen und von Umfragen zu fachberufsspezifischen Themen in der Stadt Frankfurt am Main entwickelt. Die Plakatkampagne ist ein weiterer Baustein einer langfristigen, fachbezogenen Kommunikationsstrategie, nicht jedoch Teil einer parteipolitischen Positionierung. Sie bündelt die fachlichen Aktivitäten verschiedener Ämter und Stabsstellen des Dezernats unter einem einheitlichen Dach beziehungsweise Label, um die Arbeit der Verwaltung transparent und nachvollziehbar darzustellen. Die Plakatkampagne und die anschließende Etablierung der Dachmarke und Kommunikationsstrategie wurden im Mai/Juni 2025 unter dem Arbeitstitel "Wert des Grüns - Kommunikationsplanung und kreative Umsetzung" nach den städtischen Vergaberichtlinien ausgeschrieben. Die Submission erfolgte am 12. Juni. Den Zuschlag erhielt die Agentur "4 für Texas", die die Visualisierung in den darauffolgenden Wochen weiter ausgearbeitet hat. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung am 30. September hat bedauerlicherweise dazu geführt, dass im politischen Raum vornehmlich Farbgestaltung und Kosten diskutiert wurden und den inhaltlichen Aussagen und Zielsetzungen leider weniger Beachtung geschenkt worden ist. Die Gestaltung und inhaltliche Ausrichtung der Kampagne entsprechen der sachlichen, fachbezogenen Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Frankfurt am Main. Sprache und Farbwahl sind thematisch begründet und orientieren sich an thematisch passenden Naturtönen und sind nicht an parteispezifische Gestaltungsmerkmale angelehnt. Beispielsweise sind Dienstkleidung und Dienstfahrzeuge des Grünflächenamts im gleichen Farbton gehalten. Ziel ist die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Umwelt- und Klimaschutzbelange, nicht die Beeinflussung politischer Meinungsbildung. Das Dezernat für Klima, Umwelt und Frauen ist als Absenderin klar erkennbar. Die Kosten der Plakatkampagne setzen sich aus dem Agenturhonorar für die Ausarbeitung und Umsetzung (17.200 Euro netto) sowie den technischen Aufwendungen und Produktionskosten über die Restflächenvermarktung (42.163,76 Euro) zusammen. Insgesamt wurden für die Plakatkampagne also rund 60.000 Euro verausgabt. Der Vollständigkeit halber sei hier angemerkt, dass die bereits angesprochene übergreifende Kommunikationsstrategie für die Weiterentwicklung zur Dachmarke, die bis Sommer 2026 beauftragt ist, aktuell mit 7.680 Euro netto veranschlagt ist. Für die Entwicklung der Kreatividee zum "wahren Luxus" beziehungsweise die Nutzung der Parks als Markenbotschafter, welche über die nächsten Jahre Bestand haben soll, sind 15.080 Euro netto angefallen. Zusätzlich sind in diesem Kontext kleinere Produkte wie T-Shirts entstanden, wodurch Produktionskosten in Höhe von 2.108,53 Euro angefallen sind. Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des Dezernats für Klima, Umwelt und Frauen. Die kumulierten Kosten für die Plakatkampagne und die Kommunikationsstrategie entsprechen 0,14 Prozent der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, welche sämtliche Mittel umfassen, die dem Dezernat X im Jahr 2025 insgesamt für seine Arbeit und für die Aufgaben seiner Dienststellen zur Verfügung stehen. Die Kosten für die Plakatkampagne alleine entsprechen 0,1 Prozent dieser Aufwendungen. Angesichts der Wichtigkeit des Erhalts städtischen Grüns und der gleichzeitigen Verletzlichkeit - sei es durch mutwillige Vergiftungen von Stadtbäumen, illegale Müllablagerungen im Wald oder Flächeninanspruchnahme durch Infrastrukturprojekte, Auslagerungsflächen oder Wohnungsbau - handelt es sich hierbei im Verhältnis zum Budget und im Verhältnis zu vergleichbaren Kampagnen um einen sinnvoll eingesetzten Beitrag. Danke! (Beifall) Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Danke, Frau Stadträtin! Es sind sechs Zusatzfragen möglich, diese Zahl ist schon ausgeschöpft. Die erste Zusatzfrage stellt Herr Schwander. Bitte schön! Stadtverordneter Yannick Schwander, CDU: (Zusatzfrage) Vielen Dank für die Erläuterungen! Allerdings sprachen Sie bei den Aufwendungen immer von Nettozahlen, deshalb die Frage: Wie sind die Bruttozahlen? Gibt es Dinge, die wir nicht wissen? Deshalb würde ich gerne die gesamten Summen genannt bekommen. (Zurufe) Lassen Sie mich ausreden. Wie sind die Bruttozahlen oder gibt es Dinge, bei denen wir nicht wissen, dass die Stadt teilweise die Mehrwert- oder Umsatzsteuer nicht zu zahlen hat? Stadträtin Tina Zapf-Rodriguez: (fortfahrend) Ich kann Ihnen die Bruttozahlen nicht aus dem Kopf nennen, Sie müssen halt jeweils 19 Prozent draufrechnen. (Zurufe) Nein, die Zahlen sind die Nettozahlen. (Zurufe) Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Die nächste Zusatzfrage kommt von Frau Eberz. Bitte schön! Stadtverordnete Julia Eberz, GRÜNE: (Zusatzfrage) Vielen Dank, Frau Stadträtin! Der Kollege Amann vermutet ja, dass das Logo des Umweltdezernats versehentlich auf die Plakate gekommen ist. Wie schätzen Sie das ein: Ist das Foto des Oberbürgermeisters versehentlich auf das Cover des neuesten Flyers der Stadtbibliothek gekommen? Stadträtin Tina Zapf-Rodriguez: (fortfahrend) Ich kenne den Flyer nicht, das kann ich nicht beurteilen. Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Die nächste Zusatzfrage kommt von Herrn Wehnemann. Bitte! Stadtverordneter Nico Wehnemann, FRAKTION: (Zusatzfrage) Vielen Dank! Netto, brutto, das ist natürlich schwer zu rechnen, das muss man der CDU auch mal nachsehen. (Zurufe) Ansonsten könntet ihr, um den Hausfrieden zu wahren, euch vielleicht vorstellen, eine alternative Plakatkampagne zu entwerfen: in schönem Grau, in der Einfachheit eines CDU-Plakats - weil das Design nun wirklich kein Hexenwerk ist -, und dort unsere schönen Asphaltflächen herausstellen, vielleicht auch eine Autolawine, ein bisschen Parkplatz und ein bisschen Stau, damit die CDU, die FDP und die AfD auch was davon haben? Die Fotos zu machen, kann ja nicht viel kosten, das ist bestimmt einfach zu haben, und das CDU-Design kann ich euch schicken. Stadträtin Tina Zapf-Rodriguez: (fortfahrend) So eine Plakatkampagne kommt sicherlich nicht aus dem Umweltdezernat, aber wer weiß, vielleicht nimmt ja jemand die Idee mit. Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Die nächste Zusatzfrage kommt von Herrn Stadtverordneten Yilmaz. Bitte schön! Stadtverordneter Eyup Yilmaz, fraktionslos: (Zusatzfrage) Es werden 60.000 Euro aus dem Budget des Dezernats Klima, Umwelt und Frauen ausgegeben. Es gibt so viele Schüler:innen, die ohne Frühstück zur Schule gehen. Es gibt einen großen Bedarf an Mittagessen, da die Familien der Kinder sich dieses manchmal nicht leisten können, und auch die Frauenhäuser sind in einem desolaten Zustand. An diesen Stellen braucht es viele Informationen und Investitionen. Warum also stecken Sie gerade vier Monate vor der Wahl 60.000 Euro in Plakate? Stadträtin Tina Zapf-Rodriguez: (fortfahrend) Es steht außer Frage, dass es viele wichtige Projekte in der Stadt gibt, die die Stadtregierung angeht und in die sie unterschiedliche finanzielle Mittel steckt. Es steht auch außer Frage, dass Sie wichtige Themen angesprochen haben, aber nichtsdestotrotz gehören natürlich auch die Information und die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für gewisse Themen - in meinem Fall geht es um den Wert des Stadtgrüns - zum Aufgabenbereich. (Beifall) Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat jetzt Herr Stadtverordneter Ritter das Wort. Bitte! Stadtverordneter Nathaniel Ritter, FDP: (Zusatzfrage) Vielen Dank! Wir haben jetzt sehr viel über Details gesprochen, deswegen frage ich einfach noch mal ganz direkt: Ist Ihnen bewusst, dass viele Menschen in unserer Stadt diese Plakatkampagne mit Plakaten von Bündnis 90/Die Grünen verwechseln, und war das bei der Planung jemals ein Thema bei Ihnen im Haus? Stadträtin Tina Zapf-Rodriguez: (fortfahrend) Ich kann gerne noch mal wiederholen, was ich bereits gesagt habe: Ich glaube, die Absenderin - das Dezernat für Klima, Umwelt und Frauen - ist auf jedem Plakat klar erkennbar. Die visuelle Gestaltung orientiert sich am thematischen Inhalt der Plakate, von daher sehe ich da keine Verwechslungsgefahr. (Beifall) Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Die letzte Zusatzfrage kommt von Herrn Stadtverordneten Müller. Bitte! Stadtverordneter Michael Müller, Linke: (Zusatzfrage) Vielen Dank, Frau Stadträtin! Noch eine weitere, ganz einfache Frage: Würden Sie die gleiche Kampagne genauso noch mal wiederholen, oder findet aufgrund der ganzen Diskussionen, die diese Plakate ausgelöst haben, eine kritische Reflexion statt, da das Ganze von der erwünschten und richtigen Intention von dem, was man mit solchen Plakaten erreichen will, ablenkt? Stadträtin Tina Zapf-Rodriguez: (fortfahrend) Wie ich in meiner Antwort bereits gesagt habe, hat der Zeitpunkt der Veröffentlichung leider dazu geführt, dass zumindest im politischen Raum die Inhalte nicht so diskutiert worden sind, wie ich mir das gewünscht hätte. Von daher ist die Antwort, dass ich mir sehr wünschen würde, dass wir über die Inhalte diskutieren und über den Wert des Stadtgrüns, über den Wert unserer Grünanlagen, Bäume und des Stadtwalds und dass wir eben nicht über Farbgestaltung und Farbtöne sprechen. (Beifall) Aktuelle Stunde zu den Fragen Nr. 3534, Nr. 3535 und Nr. 3539 Stadtverordneter Yannick Schwander, CDU: Sehr geehrter Herr Vorsteher, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es vorhin schon gehört, für den Magistrat gilt Neutralitätspflicht und wer dieses Gebot verletzt, der muss mit Kritik rechnen und - das betone ich jetzt - es lag ganz gewiss nicht am Zeitpunkt der Kampagne, dass es diese Kritik gab. Wer diese Pflicht nicht nur verletzt, sondern in unseren Augen parteipolitisch und wahlkampftaktisch übergeht, der kann sich auch nicht auf die Position zurückziehen, dass eben zufällig auch alle Pflanzen oder viele Pflanzen grün sind. Das ist nun wirklich absurd. (Beifall) Heute kam noch ein weiterer Kritikpunkt hinzu, denn heute haben wir keine korrekten Zahlen erhalten, nach denen wir gefragt haben. Wir wissen nicht, sind die Zahlen, die vorgestellt wurden, vollständig oder nicht, aber das gehört zum Gesamtlagebild dazu. Und auch diese Kritik müssen Sie aushalten, Frau Dezernentin. Wer davon überzeugt ist, dass Grünflächen und Parks einen Mehrwert bieten - und ich glaube, das sind wir alle in diesem Haus -, der braucht doch eine solche Kampagne eigentlich überhaupt nicht. Die letzte Umfrage hat das bewiesen. Die Menschen in Frankfurt sind zufrieden mit ihren Grünflächen. Für was braucht es dann eine solche Kampagne? Deshalb bleibt es dabei: Diese Kampagne hatte nur einen Zweck, und zwar einen vorgezogenen Wahlkampf für die Partei der Grünen auf Kosten der Steuerzahler. (Beifall) Was soll denn jetzt das Ziel gewesen sein, die Attraktivität von Parks und Grünflächen herauszustellen? Das sehen doch die Frankfurter, das wissen doch die Frankfurter, wir sehen das doch an jedem Tag, wie diese Grünflächen genutzt werden, dafür braucht es keine Kampagne. Soll das Ziel der Kampagne gewesen sein, Spielplätze in den Fokus zu stellen? Das ist richtig und wichtig, denn die Frankfurter Familien lieben ihre Spielplätze. Vor allem lieben sie sie, wenn sie diese modern, saniert und in einem guten Zustand vorfinden. Vielleicht wäre ein Teil des Geldes - es ist nicht viel - besser in die Spielplätze investiert gewesen als in Kampagnen mit Plakaten und im Internet. (Beifall) Das sollten Sie angehen, nicht weitere Plakate drucken und hängen, nicht große Kampagnen auf Citylight-Postern und sonst was machen. Die Frankfurterinnen und Frankfurter brauchen keine Nachhilfe für ihr Gefallen an Grünflächen und Parks. (Zurufe) Ziel dieser Werbung war es - egal wie die Betroffenheitsbeauftragten bei den GRÜNEN jetzt auch brüllen - Werbung für die Partei der Grünen zu machen und das ist eines Magistrats nicht würdig. (Beifall) Wir müssen auch sagen, dass diese Kritik, auch wenn das immer so behauptet wird, nicht nur aus einer Richtung kommt, sie kommt von allen Menschen, die mit offenen Augen durch Frankfurt laufen und sagen, das geht so nicht, das können wir nicht verstehen, das finden wir auch nicht richtig. Dafür wollen wir unsere Steuerzahler nicht finanziert wissen. Deshalb können wir zum Schluss auch nur sagen. Wir wissen, hier läuft aus dem Umweltdezernat eine Kampagne nach der anderen, es gibt jetzt schon wieder eine neue. Zum Schluss ist deshalb festzustellen: Sie sind wohl nicht nur die Umwelt- und Frauendezernentin, Frau Zapf-Rodriguez, Sie sind anscheinend auch die Kampagnendezernentin der Stadt Frankfurt. Vielen Dank! (Beifall) Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Als Nächstes hat das Wort für die SPD-Fraktion Herr Stadtverordneter Witsch. Bitte schön! Stadtverordneter Simon Witsch, SPD: Sehr geehrter Herr Vorsteher, liebe Kolleginnen und Kollegen! In den vergangenen Jahren war es ein paar Mal der Fall, dass wir möglicherweise als SPD oder auch unser ehemaliger Oberbürgermeister die ein oder andere Kritik haben einstecken müssen, was die Öffentlichkeitsarbeit angeht. (Zurufe) Deswegen möchte ich doch mal die Kritikführer zu Wort kommen lassen, die damals mit kritisiert haben, manche kennen sie: Manuela Rottmann, ehemalige Dezernentin, hat damals in der FNP gesagt, als es um die Amtsstruktur des PIA ging, dass es sich um einen Aufbau einer steuerfinanzierten Feldmann-PR-Maschine handeln würde. Die Stadtverordnete Ursula auf der Heide sagte ebenfalls in der FNP, es sei schlecht für die Demokratie, wenn Strukturen ganz auf eine Person zugeschnitten werden, wir hätten doch keine autokratische Verfassung. (Zurufe) An anderen Stellen sprach man vom Sonnenkönig, der sich in Flyern und auf Plakaten darstellen lasse und mit Erfolgen von anderen schmücke. Immer ganz vorne dabei waren die Grünen und auch die GRÜNE-Fraktion. Ich kann für die SPD-Fraktion sagen, die Kritik hat damals wehgetan, ganz unberechtigt war sie nicht. Wir haben aus diesen Fehlern gelernt, für uns ist klar, amtliche Ressourcen dürfen eben nicht für Parteiwerbung zweckentfremdet werden. Wir wissen um diese Verantwortung und wir respektieren daher das Neutralitätsgebot, besonders eben im Wahlkampf. Erst letzte Woche hat der Frankfurter Wahlleiter auch noch einmal daran erinnert, dass Verstöße gegen die Neutralitätspflicht eben sogar zu einer Anfechtbarkeit der Wahl führen können. Umso irritierender ist, was wir jetzt aktuell erleben, dass ausgerechnet die GRÜNEN, die uns früher auch moralisch die Leviten gelesen haben, so eine Kampagne starten und sich dann, wie wir gehört haben, keiner Schuld bewusst sind. (Zurufe) Kritik wird weggewischt, so empfinde ich jetzt auch Ihre Kommentare dazu, doch wenige Monate vor der Kommunalwahl erstrahlt die Stadt in grünem Design und da sagen sich eben viele, unter anderem auch die Jusos, bekannt als Law-and-Order-Partei ... (Heiterkeit) ... die sich jetzt auch ans Innenministerium und an die Kommunalaufsicht gewandt haben: Das Gleiche, was 2018 schlecht für die Demokratie war, das ist es auch jetzt. Und genau deswegen müssen wir auch jetzt kritisieren, wenn es zu dieser Zweckentfremdung von Mitteln kommt und deswegen müssen wir dieselben Maßstäbe anlegen und auch gerade diejenigen, die das früher so laut kritisiert haben. Um zum Schluss zu kommen: Eine funktionierende Demokratie lebt von freien, fairen Wahlen und deswegen müssen sich Amtsinhaber auch an diese Regeln halten. Wenn die Öffentlichkeit den Eindruck gewinnt, dass Amtszeit und parteipolitische Kampagnen miteinander verwoben sind, gerade in einer Zeit, in der Institutionen immer weiter in die Kritik geraten und in der auch die Demokratie immer weiter in die Kritik gerät und ... Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Kommen Sie bitte zum Schluss. Stadtverordneter Simon Witsch, SPD: (fortfahrend) ... an Zustimmung verliert, brauchen wir einen Wahlkampf, in dem alle an die Integrität der Wahlen glauben, dazu sind wir alle verpflichtet. Danke für die Aufmerksamkeit! (Beifall) Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Nun hat das Wort für die AfD-Fraktion, Herr Stadtverordneter Schneider. Bitte schön! Stadtverordneter Jens-Friedrich Schneider, AfD: Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Stadtverordnete, sehr geehrter Magistrat! Könnten Sie mir bitte 60.000 Euro geben? Wir möchten das Geld für den AfD-Wahlkampf verwenden und nicht die eigene Kasse belasten. (Zurufe) Nein? Genau das aber hat eine in dieser Versammlung vertretene Partei mit den Frankfurtern gemacht, nur, dass sie die Menschen dieser Stadt nicht um 60.000 Euro gebeten, sondern sie ihnen einfach weggenommen hat, um damit dann Plakate aufzuhängen, auf denen Slogans zu lesen sind wie "Mehr Grün" oder "Grün=Wert Frankfurt". Um diese Schamlosigkeit zu kaschieren, wurde ein Feigenblatt, pardon, ein Wappen der Stadt Frankfurt auf die Plakate gesetzt, in der Erwartung, dass alle schon den Mund halten werden. Ich glaube nicht, dass man im Magistrat nicht verstanden hat, dass ein Amt im Magistrat kein Parteiamt ist und auch das Geld der Stadt keiner Partei gehört. Deswegen frage ich, interessiert Sie das einfach nicht oder sieht man hier nur eine Herausforderung, um einen Weg zu finden, mit dem man die Regeln umgeht? Oder ist das einfach nur ein Ausdruck dessen, was gemeint ist, wenn von unserer Demokratie die Rede ist. Es wird immer klarer, dass man dabei das Possessivpronomen "unsere" im wahrsten Sinne des Wortes als besitzanzeigendes Fürwort versteht. (Beifall) Da passt es übrigens auch ins Bild, wenn die Amtsstellung genutzt wird, um etwa der missliebigen politischen Konkurrenz den Besuch eines Müllwerks zu untersagen. In einer Demokratie, die nach ihrem Handeln und Verständnis ganz offensichtlich Ihnen gehört, ist es auch das gute Recht, nach Gutsherrenart zu verfahren. Es ist immer viel die Rede von den Gefahren für die Demokratie. Wer in einer Zeit, in der überall das Geld so knapp ist, dass Krankenkassenbeiträge erhöht werden sollen, dass Praxisgebühren wieder nötig sein sollen, in einer Zeit, in der man den Rentnern wieder ans Geld will und sie länger arbeiten schicken möchte, in einer Zeit, in der aufgrund von Verbrenner-Aus und der unbezahlbaren Energiewende massenweise Arbeitsplätze verloren gehen, das Geld der Steuerzahler so unverschämt für seine Zwecke gebraucht, der ist die wahre Gefahr für die Demokratie, und zwar für die Demokratie, die allen Bürgern gehört. (Beifall) Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Die nächste Wortmeldung kommt von der FDP-Fraktion, Herr Stadtverordneter Ritter, Sie haben das Wort. Bitte schön! Stadtverordneter Nathaniel Ritter, FDP: Vielen Dank! Sehr geehrter Herr Vorsteher, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bekam letztens eine Nachricht von einem Freund aus Oberrad, der wenig in der politischen Bubble unterwegs ist, und er fragte mich, ab wann man eigentlich zur Kommunalwahl in Frankfurt plakatieren dürfe, das käme ihm irgendwie so ein bisschen komisch vor. Ich fragte dann kritisch nach, ob es sich vielleicht um eine Veranstaltung einer Fraktion handelt, die beworben wird, es sich vielleicht um ein Plakat aus dem Bundestagswahlkampf, das immer noch hängt; ich meine, das passiert den Besten, dass man das mal vergisst. Ich bat ihn, mir doch ein Foto zu schicken, und was kam, ja, das können Sie sich denken. Ich sage Ihnen ganz ehrlich, wir stehen wenige Monate vor der Kommunalwahl, in einer Zeit, in der die Bürger in Frankfurt genau hinschauen, wem sie für die nächsten fünf Jahre ihr Vertrauen schenken. Gerade dann, wenn es um Transparenz und Glaubwürdigkeit geht, müssen wir als gewählte Vertreter besonders sensibel sein. Doch was wir in den vergangenen Wochen erlebt haben, gibt Anlass zur Sorge. Die Kampagne "Grün=Wert Frankfurt", der jüngste Tätigkeitsbericht der Bürgermeisterin, aber auch parteinahe Social-Media-Auftritte des Dezernates V werfen eine grundsätzliche Frage auf: Wird in unserem Magistrat noch sauber zwischen amtlicher Information und parteipolitischer Werbung getrennt? Die Antwort darauf fällt leider deutlich aus: N ein! Wir erleben zunehmend, dass öffentliche Kommunikationskanäle im Stile einer Wahlkampagne geführt werden, mit einseitigen Botschaften, gefärbter Sprache und Bildern, die mehr an Parteipolitik als an Verwaltungshandeln erinnern. Das gilt für Plakate, die aussehen wie Plakate von Bündnis 90/Die Grünen, das gilt aber auch für Plakate, die nur eine einzige Person und sonst eigentlich gar nichts zeigen. Die Rechtslage ist eindeutig: Seitens des Hessischen Staatsgerichtshofs ist klar festgelegt, dass bereits fünf Monate vor einer Wahl eine Phase äußerster Zurückhaltung gilt. Das bedeutet, amtliche Kommunikation muss neutral, sachlich und frei von jeder parteipolitischen Werbung sein. Information ja, Werbung nein. Hierbei handelt es sich nicht mehr um einen groben Zufall, den wir erleben, es ist ein politisches Signal und dieses Signal untergräbt das Vertrauen in die Unabhängigkeit unserer Stadträte und das Vertrauen des Steuerzahlers in die ordnungsgemäße Verwendung der Steuern. Wir erwarten deshalb, dass das Neutralitätsgebot von allen Mitgliedern des Magistrats konsequent beachtet wird, und wir fordern von der Kommunalaufsicht, dass sie sich die aktuellen Vorgänge anschaut und unmissverständlich klarstellt, wo die Grenzen amtlicher Kommunikation liegen. Unsere Stadt braucht Magistratsmitglieder, die überparteilich informieren, sachlich arbeiten und die das Vertrauen aller Frankfurterinnen und Frankfurter verdienen. Vielen Dank! (Beifall) Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Nun hat das Wort für die BFF-BIG-Fraktion Herr Stadtverordneter Dr. Schulz. Bitte schön! Stadtverordneter Dr. Uwe Schulz, BFF-BIG: Herr stellvertretender Vorsteher, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich gesehen habe, dass zu dem Thema Grüne-Plakataktion gleich drei Fraktionen eine Frage gestellt haben, habe ich mir erst gedacht: Mein Gott, hat Frankfurt denn keine anderen Probleme? Haben wir keine anderen Probleme, als dass die Umweltdezernentin irgendwelche Plakate aufhängt, deren intellektueller Gehalt, drücken wir es mal vorsichtig aus, doch überschaubar ist? Die drei anfragenden Fraktionen CDU, SPD und AfD haben offensichtlich programmatisch so wenig zu bieten, dass sie mit solchen Fragen hier Micky Maus spielen müssen. Dabei ist es doch eigentlich Kernkompetenz der GRÜNEN, aus Nichtigkeiten skandalisierende Empörungsarien zu machen. Nur, wo wir schon einmal dabei sind. Was ist zu der Sache selbst zu sagen? Die gesamte Plakataktion ist überflüssig - eine Vergeudung von Steuergeldern. Außer wir hier in unserer Bubble wird sich in der Bevölkerung niemand auch nur in irgendeiner Weise mit diesen Plakaten beschäftigen. Der Vorgang hat aber nicht nur eine haushaltspolitische, sondern auch eine kommunalrechtliche Komponente. Wir müssen nämlich differenzieren zwischen der politischen Funktion des Stadtverordneten als kommunalpolitischer Mandatsträger und einem kommunalen Wahlbeamten. Letzterer ist, wie die Dezernentin, Teil der Exekutive und für diese, so wie für den ganzen Magistrat, gilt das kommunalrechtliche Neutralitätsgebot. Das ist übrigens eine Struktur, die aus unserer Geschichte entstanden ist. Vor diesem Hintergrund ist diese dezidiert grüne Plakataktion natürlich rechtswidrig. Ich glaube aber, dass die GRÜNEN da ohne jedes Unrechtsbewusstsein sind. Ihr versteht wahrscheinlich gar nicht die ganze Aufregung, weil ihr offensichtlich die Differenzierung zwischen politischer Funktion, Exekutive und Neutralitätsgebot gar nicht versteht. Die GRÜNEN als oberste moralische Instanz dürfen das. Das ist eben das Denken außerhalb unserer Rechtsordnung. Aber der Rechtsstaat ist eben nicht jedem sein Ding. Ich danke Ihnen! (Beifall) Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Nun hat das Wort der Stadtverordnete Schlimme für die GRÜNE-Fraktion. Bitte schön! Stadtverordneter Thomas Schlimme, GRÜNE: Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage Sie, welche Farbe soll denn das Grünflächenamt verwenden, wenn es Plakate macht, um für den Wert des Grüns in der Stadt zu werben? Sollen die Plakate in Schwarz gehalten werden, der Parteifarbe der CDU? Am besten noch schwarze Schrift auf schwarzem Grund. Ich bin nicht der Erste, der kommentierend feststellt, dass die Farbe Grün bei einer Kampagne des Grünflächenamts für den Wert von Grün in der Stadt eine durchaus logische Wahl ist. Welche Inhalte soll denn das Grünflächenamt bewerben? Soll das Grünflächenamt lieber Werbung machen für breitere Straßen, für mehr Autos in der Stadt und für Parkplätze statt für Parkanlagen? Ich sehe grinsendes Nicken bei der CDU, aber sorry, das wäre nicht die Aufgabe des Grünflächenamts. Die Aufgabe des Grünflächenamts ist und bleibt, sich für die Grünflächen einzusetzen. Das Stadtgrün steht sehr unter Druck: Die Grünanlagen werden durch Abfall verunreinigt - übrigens oft kritisiert von der CDU. Die Bäume werden vergiftet und in Vorgärten breitet sich der Schotter aus. In Sindlingen habe ich bei einem Ortstermin erlebt, wo Anwohner:innen - ich gendere übrigens, noch hat die CDU nicht die Macht, es auch hier im Parlament zu verbieten - eine Grünanlage in einen Parkplatz umwandeln wollten. Eine Kampagne, die sich für die Wertschätzung städtischen Grüns einsetzt, ist dringend notwendig. Eins muss ich noch einmal ganz deutlich sagen: Wenn wir GRÜNE die einzige Partei sind, die in Verbindung mit Umweltschutz oder als Schützende der Grünanlagen oder als Schützende von Grün in Frankfurt wahrgenommen werden, dann hat das Grün natürlich ein erhebliches Problem. Eigentlich wäre es wünschenswert, dass eine Kampagne für die Grünanlagen als Kampagne auch der CDU oder auch der SPD verstanden wird. (Beifall) Schwarz-Rot dreht ja gerade den Umweltschutz zurück im Bund und Land. Die Wirtschaftsministerin der CDU auf Bundesebene ignoriert ein von ihr selbst bestelltes Gutachten zur Energiewende und will mit Volldampf zurück zu den fossilen Energieträgern. In Hessen wird das weltweit anerkannte FSC-Siegel für die Waldbewirtschaftung auf Eis gelegt und Autobahnen sollen verbreitert werden - alles vorangebracht von schwarz-roten Koalitionen. Ihre Kampagne gegen die Plakate des Grünflächenamtes ist eine offensichtliche Ablenkungsmaßnahme. CDU und leider auch SPD verabschieden sich auf Landes- und Bundesebene ... Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Letzter Satz bitte. Stadtverordneter Thomas Schlimme, GRÜNE: (fortfahrend) ... von den Zielen des Umweltschutzes. Bäume und Wiesen werden aber grün bleiben, da können Sie gar nichts dran ändern. Vielen Dank! (Beifall) Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Nun bitte ich den Videostream auszuschalten, denn als Nächstes hat das Wort der Stadtverordnete Schwichtenberg. Bitte schön! Stadtverordneter Tilo Schwichtenberg, Gartenpartei: Sagen Sie mal, geht es hier wirklich um das Aussehen von Plakaten? Sollte es nicht darum gehen, was wirklich passiert? Wie wird wirklich mit dem Grün umgegangen? Schauen Sie sich Ihre Voten bei TOP 16. an und hören Sie nachher gut zu, was dort auf der Steinern Straße zerstört wird und stimmen Sie für den Erhalt der grünen Oase statt für die Vernichtung von Grün und für die sofortige Herausgabe des Baumgutachtens. Eine Kampagne starten - das Gegenteil machen: Sind 60.000 Euro zu viel und peinlich für die GRÜNEN? Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Danke schön! Der Videostream kann wieder eingeschaltet werden. Als Nächstes hat das Wort die Stadtverordnete Ditfurth von ÖkoLinX-ELF. Bitte schön! Stadtverordnete Jutta Ditfurth, ÖkoLinX-ELF: Schönen guten Abend! Ich finde 71.400 Euro inklusive Mehrwertsteuer für 550 Plakate ziemlich teuer - 130 Euro pro Stück, das ist das Doppelte dessen, was wir aus eigenen Mitteln für den gesamten Wahlkampf haben. Ich kann schon verstehen, dass die GRÜNEN versucht haben zu sparen. Interessant ist, dass überhaupt nicht über die Ästhetik der Plakate gesprochen wird. Auf jedem Plakat ist der Hintergrund unter der jeweiligen Schrift in monochromem Jägergrün. Es gab offensichtlich nicht genug Natur in der Stadt zu finden, die man unten und oben ins Bild hätte tragen können. Die Blätter, die Zweige und unten die Wiesen - gucken Sie mal hin - sind alle scherenschnittartig in einem ganz schrecklichen Grün gehalten. Ich schenke jetzt mal dem Amt, dem Dezernat eine Kampagne. Was sagen die Plakate aus? Mehrwert Grün - da kann man nicken und weg -, da ist ja kein Gehalt drin, keine Aufforderung, kein Plan, keine Idee. Die Idee wäre - und die verschenke ich jetzt einfach, denn wir können es eh nicht bezahlen, Plakate zu erstellen -, Vorschläge an alle zu unterbreiten, was man gegen die Überhitzung der Stadt im Sommer zum eigenen und fremden Schutz machen kann. Es sollte das, was wir vorhaben, also unsere Ideen in die Diskussion gebracht werden und nicht nur so etwas Banales. Ich weiß nicht, ob die GRÜNEN alle ihre Archive beseitigt haben, bevor die Realos die Macht übernahmen, aber wenn nicht, dann würde man noch einen Sticker, den wir im Wahlkampf in den 80ern gemacht haben, finden. Da stand drauf: "Viel mehr Grün der Kinder wegen", darauf war eine Zeichnung mit Bäumen und einer Ampel, und die wurden an die Pfosten der Zebrastreifenübergänge geklebt, über die man kaum drüberkam. Das war aber ganz klar Wahlkampf und da stand auch "Die Grünen" drunter, also wir wussten das schon noch zu trennen. Der Zeitpunkt soll falsch gewesen sein, sagte Frau Zapf-Rodriguez, nur gibt es fast kein Jahr ohne Wahlkämpfe, dann wäre der Zeitpunkt eigentlich immer falsch. Es geht wohl um ein grundsätzliches Problem, das nichts mit dem Jahr zu tun hat. Also wann ist es je richtig? Und zum Schluss möchte ich noch darauf hinweisen, dass es ein ganz zauberhaftes Plakat gibt, da sieht man die Dezernentin Eileen O'Sullivan von Volt, und sie sagt: "Demokratie ist, wenn du 365 Tage im Jahr mitgestalten kannst." Da fehlt nur noch ein kleines "Volt" irgendwo unten in der Ecke, denn mit "du" meint sie natürlich sich: Guckt mal, Volt, wir können 365 Tage im Jahr mitgestalten. Das ist so platt und so auffällig, also es trifft nicht nur die GRÜNEN. (Beifall) Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Nun hat das Wort die Stadträtin, Frau Zapf-Rodriguez. Bitte schön! Stadträtin Tina Zapf-Rodriguez: Sehr geehrter Herr Vorsteher, werte Kolleg:innen, meine Damen und Herren! Grün ist Lebensgrundlage, Grün ist Lebensqualität, Grün ist unser wahrer Luxus. Wenn ich das sage, wissen Sie alle ganz genau, dass ich von urbanem Stadtgrün und nicht von Parteifarben spreche. Es sind Bäume, Wiesen, Flächen, Beete, Hecken, Flussufer und Straßenbegleitgrün. Es sind Sauerstoffspender, Hitzepuffer, Schatten, Lärmschlucker, Spielräume für Kinder, Ruheinseln für gestresste Menschen, Lebensräume für Tiere, Regenrückhalt und damit Schutz vor Überflutung. Das Grün ist ökologische Infrastruktur und Lebensgrundlage und ich nenne Ihnen gerne ein paar Gründe, warum eine solche Kampagne in meinen Augen notwendig ist und war. Frankfurt wächst und damit geht ein zunehmender Druck auf unversiegelte und grüne Flächen einher. Offizielle Flächennutzungsanalysen zeigen, dass Grünflächen durch Umwandlung in versiegelte Flächen verloren gehen, da hat auch Herr Schwichtenberg mal einen Punkt. Hinzu kommen große Infrastrukturprojekte: Der bereits genannte geplante Riederwaldtunnel wird als größtes innerstädtisches Autobahnprojekt in Hessen beschrieben - Rodungen und Eingriffe in Waldflächen sind die Folge. Dieses Projekt mit seinen Auswirkungen auf Frankfurts Wälder und Erholungsräume ist überhaupt nicht mehr zeitgemäß. (Beifall) Wir sehen auch häufig genug eine Verlagerung von Bildungseinrichtungen auf Flächen, die zuvor als Grün- oder Freiflächen genutzt wurden, weil Schulgebäude logischerweise saniert werden müssen. Im baurechtlichen Außenbereich sowie auf Flächen, die in Bebauungsplänen als Grünflächen festgesetzt sind, befinden sich aktuell acht Auslagerungsflächen für Schulen. Hierunter sind unter anderem auch Flächen im Landschaftsschutzgebiet sowie im Grüngürtel, die über einen langen Zeitraum, teilweise über zehn Jahre, ihre eigentliche Funktion verlieren. Zudem gibt es weitere rund 27 Auslagerungen auf Grünflächen im Siedlungsbereich wie aktuell im Tiroler Park. Solche Auslagerungen sind manchmal unabdingbar und nachvollziehbar. Sie verschärfen aber nichtsdestotrotz den Flächendruck und verändern Nutzungsprofile vor Ort. Und was noch hinzukommt, sind die mutwilligen Zerstörungen des Grüns. Die alten Platanen am Merianplatz, die jahrzehntelang Schatten schenkten, wurden gezielt vergiftet und zerstört. Parallel dazu ist illegale Müllentsorgung ein Dauerthema, in Frankfurt werden jährlich Tausende davon registriert. Das belastet Wälder, Parks und Grünzüge ökologisch wie finanziell. Auch Feiern, die eigentlich den Gemeinschaftssinn stärken sollen, wie Abifeiern im Grüneburgpark, hinterlassen immer wieder Spuren und Schäden, wenn Verantwortungslosigkeit überwiegt. Ich finde, das geht uns alle an, denn das städtische Grün ist für alle wichtig. Sei es im Bereich der Klimaanpassung, dass Bäume und Grünflächen lokale Temperaturen senken und ein entscheidender Baustein gegen sommerliche Hitzeinseln sind. Es geht um die Biodiversität und Bodenfunktion als innenstadtnahes Grün, als Rückzugsraum für Tiere, als Vernetzungsfläche und es geht auch um den gesellschaftlichen Nutzen für die Gesundheit, Erholung und soziale Kontakte. Studien zeigen klar, dass der Zugang zu Grün die Lebensqualität und vor allem auch die psychische Gesundheit verbessert. Wenn wir nicht handeln, verlieren wir nicht nur Flächen, wir verlieren auch Erinnerungen, Nachbarschaften und Alltagsrituale. Das ist der Wert des Grüns in meinen Augen und die oft kritisierte Kostenfrage möchte ich an der Stelle auch noch mal aufgreifen und einen Vergleich in den Raum stellen: Wir haben jetzt schon mehrfach von den Platanen am Merianplatz gehört. Der Verlust der beiden Platanen am Merianplatz verursachte mit Baumgutachten, Fällungen und Leitungsprüfungen Kosten in Höhe von rund 30.000 Euro. Damit genau so etwas nicht mehr passiert, ist die "Grün=Wert Frankfurt"-Kampagne ins Leben gerufen worden. Sie soll nicht polarisieren, sondern informieren und den Wert des Grüns als Teil des öffentlichen Raums und kommunalen Vermögens deutlich machen. Ich möchte Sie daher bitten, die Kampagne in diesem Zusammenhang zu bewerten und nicht im Kontext eines Wahlkampfs, der offenbar leider schon begonnen hat. Es geht um den Schutz und die Pflege unserer Grünflächen als gesamtstädtische Aufgabe, die eigentlich parteiübergreifend getragen werden sollte. Das fände ich wichtig. (Beifall) Genau das wollten wir mit unserer Kampagne erreichen. Es geht um eine Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die ökologische und gesellschaftliche Bedeutung - es wäre schön, wenn Sie mir zuhören würden - des Stadtgrüns. Es geht um die Förderung eines verantwortungsvollen und achtsamen Nutzens von Grünflächen. Es geht um eine Stärkung des Bewusstseins für den Erhalt und die Pflege städtischer Natur. Und es geht auch um den Respekt und die Wertschätzung für die Mitarbeitenden, die sich um Parks und Grünanlagen, Stadtbäume und unseren Frankfurter Stadtwald kümmern. Es geht um das Thema als Querschnittsaufgabe - ich habe die verschiedenen Funktionen schon angesprochen - für die Stadtentwicklung, für den Klimaschutz, für die Klimaanpassung und auch für die soziale Gerechtigkeit. Die große repräsentative Umfrage zum städtischen Grün hat klar offenbart, was die Frankfurter:innen wirklich bewegt: Es sind nicht diese Fragen innerhalb der Stadtpolitik, welcher Farbton auf welches Plakat gehört und ob vielleicht noch andere Grüntöne draufgehören und ob sie vielleicht hässlich sind, sondern die Umfrage bestätigt den hohen emotionalen und funktionalen Wert des Stadtgrüns. Die Leute wollen den Schutz und die Weiterentwicklung unseres Grüns, sie wollen Parks zur Erholung und sie stehen bei Nutzungskonflikten aufseiten des Erhalts. Nichtsdestotrotz gibt es die mutwilligen Zerstörungen und die Müllablagerungen und deswegen, finde ich, müssen wir auf den Wert des Grüns aufmerksam machen. Es sind genau die Themen, für die wir uns einsetzen sollten: für die notwendigen Mittel, für den Erhalt der Anlagen, für den gebührenden Respekt vor der Arbeit der vielen städtischen Kolleg:innen in den Ämtern, die bei Wind und Wetter für das Grün wirken, für die Unterstützung in der Bevölkerung, für bürgernahe Kommunikation, für innovative Ideen genau in diesem Bereich, bis hin zu einer Bundesgartenschau in 20 Jahren - da sind wir uns ja zufällig mal einig oder ein Teil von uns zumindest. Denn jede Stadt ist nur so lebenswert wie ihre Menschen und ihre Natur. Ich meine, wir haben Glück damit, Parks und Wälder in Reichweite zu haben, wir sollten aber nicht zulassen, dass sie uns abhandenkommen. Es geht um die Luft, die wir atmen, die Orte, an denen Kinder spielen, und um eine Stadt, die stolz auf ihre Parks und Grünanlagen sein kann. Antragstellende Person(en): Stadtv. Yannick Schwander Vertraulichkeit: Nein

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Einrichtung eines Naturerfahrungsraums im Ortsbezirk 9

05.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2025, ST 1684 Betreff: Einrichtung eines Naturerfahrungsraums im Ortsbezirk 9 In der Bildungsregion Mitte-Nord - mit den Stadtteilen Eschersheim, Ginnheim und Dornbusch - gibt es bestehende Beispiele einer gelungenen Verbindung von Bildung, sozialpädagogischer Begleitung und Umweltpädagogik. An einzelnen Schulstandorten wurden in Kooperation mit Vereinen Lernräume für Schüler*innen geschaffen, bei denen beispielsweise bestehende Schulgärten weiterentwickelt wurden. Die Nutzung von Naturerfahrungsräumen ist an Schulstandorten des Ortsbezirks inzwischen häufig fester Bestandteil des pädagogischen Alltags. In Schulen mit Schulgärten findet Unterricht regelmäßig im Freien statt. Die Kinder übernehmen Verantwortung, arbeiten gemeinsam an konkreten Aufgaben und entwickeln dabei ein vertieftes Verständnis für Natur, Nachhaltigkeit und Selbstwirksamkeit. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Einrichtung von Naturerfahrungsräumen ein komplexes Vorhaben darstellt, das intensive interdisziplinäre Planungen sowie die Sicherstellung entsprechender personeller und finanzieller Ressourcen erfordert. Des Weiteren bedarf es eines speziellen pädagogisch betreuten Betreibermodells, das eine öffentliche Nutzung einer solchen Fläche ermöglicht (Beispiel: Abenteuerspielplatz Coloradopark). Zu 1. Mögliche Partner wie Schulen, Kitas, Vereine und Träger Im Ortsbezirk 9 gibt es zahlreiche Schulen, Kitas, und Vereine, die von einem Naturerfahrungsraum partizipieren könnten. Vor allem die ganztägig arbeitenden Grundschulen könnten solche Erfahrungsräume in ihre Konzepte mit einbinden. Zu 2. prüfen, ob bestehende Einrichtungen wie Schülergärten oder Abenteuerspielplätze in ein solches Konzept einbezogen werden könnten Es gibt an einzelnen Schulstandorten Schulgärten. Beispiele hierfür wären die Anne-Frank-Schule, die Ludwig-Richter-Schule und die Heinrich-Seliger-Schule. Ob diese durch schulfremde Akteur*innen nutzbar sind, müsste mit den Schulen vor Ort geklärt werden. Zu 3. Geeignete Flächen in Dornbusch, Eschersheim und Ginnheim zu identifizieren, die für einen Naturerfahrungsraum genutzt werden könnten Die drei Stadtteile des Ortsbezirks 9 bieten eigene Naturerfahrungsräume für Schüler*innen, die durch verschiedene Vereine und Initiativen bereits genutzt werden. In Ginnheim findet regelmäßig die Klimawerkstatt für Kinder statt, bei der ein Fokus auf den Jahreszeiten liegt, ebenso finden regelmäßig Grün Gürtel Exkursionen in den Niddapark statt. Ein Bienenlehrpfad, der ökologische Kreisläufe sichtbar macht, ist mittlerweile fester Bestandteil des Stadtteils. Im Stadtteil Dornbusch liegt der Sinaipark, der mit "Sinai-Wildnis" Naturbeobachtungen bietet. In Eschersheim gibt es den "Tortuga Garten", ein Gemeinschaftsgartenprojekt im Stadtteil, bei dem Insektenweiden und Pflanzung im Vordergrund von Umweltbildung stehen. Eine Verbindung der beiden Stadtteile Dornbusch und Ginnheim zeigt sich im stadtgestalterischen Großprojekt "Grünes Ypsilon", benannt nach der Ypsilon Form des Gebietes. Hier finden regelmäßig zum Beispiel Blühwiesen Mitmachaktionen statt, bei der Kinder bzw. Schulklassen teilnehmen. Die Prüfung neuer geeigneter Flächen für einen Naturerfahrungsraum müssten eng mit dem Grünflächenamt abgestimmt werden. Zu 4. Ein Konzept für die Integration in die Ganztagsbetreuung zu entwickeln, das sich an den erfolgreichen Beispielen aus Stuttgart und Berlin orientiert Grundsätzlich ist die Struktur des Ganztages an Grundschulen/Grundstufen, basierend auf den Vorgaben und Rahmenkonzepten von Stadt und Land für eine Kooperation im Sinne der Anfrage geeignet. Beispielsweise könnten entsprechende Ganztagsangebote am Vormittag oder Nachmittag angeboten werden. Ebenfalls könnten solche Flächen auch im Rahmen der Ferienbetreuung genutzt werden. Die konkrete Umsetzung der Ganztagsbetreuung liegt in der Verantwortung der Schulstandorte mit ihren Ganztagsträger vor Ort und den umliegenden Horteinrichtungen. Informationen über die Konzepte aus Stuttgart und Berlin können den Trägern über die üblichen Informationskanäle zugänglich gemacht werden. Eine weitere Möglichkeit ist das Kooperationsbudget der Stadt für Schulen und Ihre Ganztagsträger, mit denen sie sich auch zu diesem Thema beraten lassen könnten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7184

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 15

Gefahrlose Nutzung der Rollschuhbahn an der Heinrich-BeckerStraße in Nieder-Eschbach

05.09.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7581 entstanden aus Vorlage: OF 385/15 vom 04.10.2025 Betreff: Gefahrlose Nutzung der Rollschuhbahn an der Heinrich-Becker-Straße in Nieder-Eschbach Der Magistrat wird gebeten, umgehend für eine Überprüfung und Sicherung der Rollschuhbahn an der Heinrich-Becker-Straße in Nieder-Eschbach zu sorgen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Bahn frei von Reißnägeln und anderen gefährlichen Gegenständen genutzt werden kann. Eine gefahrlose Nutzung der Sport- und Freizeitflächen ist im Interesse der gesamten Bevölkerung und insbesondere der Kinder und Jugendlichen, die die Rollschuhbahn aufsuchen. Begründung: Im Bereich der städtischen Rollschuhbahn wurde ein privates Schild angebracht, das auf die mögliche Anwesenheit von Reißnägeln hinweist. Dies stellt eine ernsthafte Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit der Nutzerinnen und Nutzer dar. Neben dem Risiko von Stürzen können insbesondere Verletzungen an den Füßen und Infektionen entstehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein

B (Bericht des Magistrats)

Transparenz bei der Tourismusabgabe

05.09.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Bericht des Magistrats vom 14.11.2025, B 412 Betreff: Transparenz bei der Tourismusabgabe Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 11.07.2024, § 4973 - NR 315/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 202/24 - Die Tourismus+Congress GmbH Frankfurt am Main (TCF) als ehrenamtliche Geschäftsstelle des Tourismusbeirats hat in Zusammenarbeit mit den beteiligten Dezernat I - Hauptverwaltung und Sport, Dezernat IV - Wirtschaft, Recht und Stadtmarketing und Dezernat VII - Kultur und Wissenschaft entsprechend des Stadtverordnetenbeschlusses § 1469 vom 31.03.2022 eine Übersicht über die Verwendung aller des Tourismusbeitrags und deren Zuordnung zu den Handlungsfeldern des Masterplans Tourismus Frankfurt am Main 2030 (B 237 vom 28.05.2021) für das Tourismusbeitragsjahr 2023 erstellt. Der Tourismusbeitrag wird seit dem 01.01.2018 gem. § 13 Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main (Tourismusbeitragssatzung) zur teilweisen Deckung des Aufwandes für die Schaffung, Erweiterung, Unterhaltung und Vermarktung der zu Fremdenverkehrszwecken bereitgestellten Einrichtungen (Tourismuseinrichtungen) und für die zu diesen Zwecken durchgeführten Veranstaltungen ganzjährig erhoben. Der Tourismusbeirat besteht allgemein aus 12 Mitgliedern. Diese vertreten die Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main, den Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Hessen, Kreisverband Frankfurt am Main e.V., die TCF, die Stadt Frankfurt am Main, das Kulturdezernat sowie die Stadtverordnetenversammlung. In seiner Sitzung vom 26.11.2018 hat der Tourismusbeirat folgenden Verteilungsschlüssel der Einnahmen aus dem Tourismusbeitrag auch für die Folgejahre empfohlen: Kassen- und Steueramt 400.000,00 € für Personal- und Sachmittel zur Erhebung des Beitrags, die vorrangig abgezogen werden, hiernach Tourismus+Congress GmbH (TCF) 50 % für den Bereich Tourismus Dezernat VII 20 % für den Bereich Kultur Dezernat IV (damals Dezernat IX) 20 % für den Bereich Wirtschaft und Sport Dezernat IV (damals Dezernat I) 10 % für den Bereich Citymarketing Für das Jahr 2023 standen Gesamteinnahmen aus dem Tourismusbeitrag in Höhe von 6.987.476,00 € zu Verfügung. Der Tourismusbeitrag wird quartalsweise erhobenen, so dass die jeweiligen Einnahmen im Haushalt der Stadt Frankfurt am Main dem Folgequartal zugeschrieben werden. Die hier genannten Einnahmen resultieren somit aus den Erhebungsquartalen IV. 2022 bis III. 2023. Entsprechend des oben aufgeführten Schlüssels ergibt sich für die Mittelverwendung folgende Verteilung des Tourismusbeitrags für das Jahr 2023: Kassen- und Steueramt 400.000,00 € Tourismus 50 % somit 3.293.738,00 € Bereich Kultur 20 % somit 1.317.495,20 € Bereich Wirtschaft und Sport 20 % somit 1.317.495,20 € Citymarketing 10 % somit 658.747,60 € Aus den Mitteln des Tourismusbeitragsjahres 2022 wurden folgende Budgetüberträge gebildet: Tourismus 272.789,43 € Bereich Kultur 0,00 € Bereich Wirtschaft und Sport 341.629,25 € Citymarketing 351.876,00 € Somit standen den einzelnen Bereichen folgende Gesamtmittel aus dem Tourismusbeitrag für das Jahr 2023 zur Verfügung: Tourismus 3.566.527,43 € Bereich Kultur 1.317.495,20 € Bereich Wirtschaft und Sport 1.659.124,45 € Citymarketing 1.010.623,60 € Die Mittelverwendung, untergliedert in die einzelnen Bereiche des Verteilungsschlüssels, wurde in den jeweiligen Dezernaten abgefragt und ist in tabellarischer Form diesem Bericht als Anlage beigefügt. Am Anfang des Berichts ist der aus dem Haushaltsplan 2023 der Stadt Frankfurt am Main abgeleitete Planwert der Einnahmen des Tourismusbeitrags 2023 und die Gesamtsumme der gebildeten Budgetüberträge aus dem Vorjahr aufgeführt. Die Bezeichnung des jeweiligen Projektes ist dort ergänzt mit einer Beschreibung angegeben, gegebenenfalls untergliedert in zugehörige Maßnahmen. Zu allen Projekten/Maßnahmen wurde eine Zuordnung zu Handlungsfeldern des Masterplans Tourismus Frankfurt am Main 2030 angegeben. Sollte die Realisierung eines Projektes oder einer Maßnahme nicht oder nur zu Teilen erfolgt sein, ist dies entsprechend vermerkt. Die Kosten der Projekte sowie die Gesamtsummen innerhalb eines Bereichs werden jeweils als Ist-Angabe in Tausend Euro gelistet. Am Ende des jeweiligen Bereichs findet sich die Angabe möglicher Budgetüberträge sowie die Angabe des tatsächlich gewährten Budgetübertrags mit Beschluss des Jahresabschlusses 2023 der Stadt Frankfurt am Main. Die Geschäftsstelle des Tourismusbeirats berichtet jährlich nach endgültiger Feststellung der Einnahmen des jeweiligen Tourismusbeitragsjahres und der vorgesehenen Budgetüberträge durch das Finanzdezernat in der vorgelegten Form über die Maßnahmen des Tourismusbeirats und deren Zuordnung zu den jeweiligen Handlungsfeldern der Stadtverordnetenversammlung. Die rechtmäßige Verwendung der Mittel aus dem Tourismusbeitrag wird in bestimmten Zeitrhythmen durch das Revisionsamt geprüft. Die Anforderungen aus dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 1469 vom 31.01.2022 in die Geschäftsordnung des Tourismusbeirates wurde in der Sitzung des Tourismusbeirates am 09.07.2024 beschlossen. Anlage 1 (ca. 122 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 14.03.2022, NR 315 Bericht des Magistrats vom 17.05.2024, B 202 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 19.11.2025

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Basketballfläche am Brückenspielplatz mit Lärmschutz

02.09.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7420 entstanden aus Vorlage: OF 1485/5 vom 22.08.2025 Betreff: Basketballfläche am Brückenspielplatz mit Lärmschutz Der Magistrat wird gebeten, beim Umbau des Brückenspielplatzes für Lärmschutz für die Nachbarschaft zu sorgen. Insbesondere die Basketballfläche ist mit Lärmschutz, wie lärmdämmenden Rückwänden und Bodenbelägen auszustatten. Ein Standort wie bisher, weit weg von der Wohnbebauung, der Straße und des E. I. S.-Gebäudes ist vorzuziehen. Begründung: Rund um den Brückenspielplatz gibt es schon seit vielen Jahren abends im Sommer Konflikte aufgrund von Lärm. Nun hat die Nachbarschaft des Brückenspielplatzes sich besorgt gezeigt, weil die Basketballfläche näher an die Wohnbebauung gerückt werden soll, ohne dass der Lärmschutz für die Nachbarschaft ersichtlich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

V (Auskunftsersuchen)

Sirenennetz im Stadtteil Kalbach-Riedberg

02.09.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Auskunftsersuchen vom 12.09.2025, V 1281 entstanden aus Vorlage: OF 629/12 vom 28.08.2025 Betreff: Sirenennetz im Stadtteil Kalbach-Riedberg Vorgang: OM 2123/22 OBR 12; ST 1723/22; V 728/23 OBR 12; ST 2311/23 Der Magistrat wird gebeten, das Ergebnis der Veröffentlichung der Ausschreibung der Fachplanung mitzuteilen. Begründung: Da die Veröffentlichung der Ausschreibung der Fachplanung im Laufe des 4. Quartals 2023 erfolgen sollte, ist es nun denkbar, dass ein Ergebnis vorliegt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.05.2022, OM 2123 Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2022, ST 1723 Auskunftsersuchen vom 14.07.2023, V 728 Stellungnahme des Magistrats vom 06.11.2023, ST 2311 Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2056

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Schaukel für den Spielplatz in der Siedlung Friedenau

31.08.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Antrag vom 10.11.2025, OF 1351/6 Betreff: Schaukel für den Spielplatz in der Siedlung Friedenau Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Spielplatz Siedlung Friedenau mit einer Dreifachschaukel (2 Schaukelsitze und Vogelnest) auszustatten. Der Ortsbeirat unterstützt diese Maßnahme mit bis zu 10.000 Euro aus seinem Ortsbeiratsbudget. Begründung: Im Bereich Risselsteinweg/Hesselbergweg/Kellerskopfweg/Rabenkopfweg wohnen immer mehr kleine Kinder, die den Spielplatz "Siedlung Friedenau" verstärkt nutzen. Aus der Elternschaft wurde der Wunsch an den Antragsteller herangetragen, die Attraktivität dieses Platzes der Friedenau-Siedlung durch Aufstellen einer Schaukel zu erhöhen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 6 am 25.11.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 442 2025 Die Vorlage OF 1351/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Sachstand zur Gedenkplakette zur Gründung des FSV Frankfurt 1899 e. V. am Glauburgplatz

28.08.2025 · Aktualisiert: 18.09.2025

Antrag vom 28.08.2025, OF 909/3 Betreff: Sachstand zur Gedenkplakette zur Gründung des FSV Frankfurt 1899 e. V. am Glauburgplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den aktuellen Sachstand zur geplanten Anbringung einer Gedenkplakette am großen Stein am Glauburgplatz mitzuteilen. Dabei soll insbesondere berichtet werden, wann mit der Umsetzung zu rechnen ist. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1272 2025 Die Vorlage OF 909/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Drohnen statt Hubschrauber bei Stadionveranstaltungen

22.08.2025 · Aktualisiert: 26.09.2025

Antrag vom 22.08.2025, OF 1510/5 Betreff: Drohnen statt Hubschrauber bei Stadionveranstaltungen Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, mit Rücksicht auf die Lärmbelästigung der Wohnbevölkerung in den umliegenden Stadtteilen zukünftig die Luftüberwachung bei Veranstaltungen im Waldstadion durch leise Drohnen und nicht mehr durch laute Hubschrauber sicherzustellen. Begründung: Die Hubschrauberüberflüge bei Veranstaltungen im Waldstadion verursachen eine Lärmbelastungen für die Nachbarschaft, zusätzlich zum Fluglärm durch den Flughafen. Diese Lärmbelastung lässt sich vermeiden, wenn Drohnen anstelle von Hubschraubern eingesetzt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 66 Beschluss: Die Vorlage OF 1510/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, Linke, BFF, FDP gegen GRÜNE (= Annahme)

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Basketballfläche am Brückenspielplatz mit Lärmschutz

22.08.2025 · Aktualisiert: 26.09.2025

Antrag vom 22.08.2025, OF 1485/5 Betreff: Basketballfläche am Brückenspielplatz mit Lärmschutz Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, beim Umbau des Brückenspielplatzes auf Lärmschutz für die Nachbarschaft zu sorgen. Insbesondere die Basketballfläche ist mit Lärmschutz wie lärmdämmenden Rückwänden und Bodenbelägen auszustatten. Ein Standort wie bisher, weit weg von der Wohnbebauung und im Bereich der Straße und des EIS Gebäudes ist vorzuziehen. Begründung: Rund um den Brückenspielplatz gibt es schon seit vielen Jahren im Sommer abends Konflikte aufgrund von Lärm. Nun hat die Nachbarschaft des Brückenspielplatzes sich besorgt gezeigt, weil die Basketballfläche näher an die Wohnbebauung gerückt werden soll, ohne dass der Lärmschutz für die Nachbarschaft ersichtlich ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7420 2025 Die Vorlage OF 1485/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Fußballspielen auf dem Karl-Perrott-Platz ab 21:00 Uhr untersagen

20.08.2025 · Aktualisiert: 22.09.2025

Antrag vom 20.08.2025, OF 605/8 Betreff: Fußballspielen auf dem Karl-Perrott-Platz ab 21:00 Uhr untersagen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Nutzung des Karl-Perrott-Platzes als Kick- und Fußballplatz nach 21.00 Uhr zu untersagen, dies entsprechend auszuschildern und das Verbot insbesondere in den Abendstunden zu kontrollieren. Begründung: Der Karl-Perrott-Platz ist von Wohnbebauung umgeben, der Bereich ist hellhörig. Gastronomische Angebote in Verbindung mit dem Wochenmarkt am Freitag erhalten u.a. auch deswegen keine Genehmigung für eine Verlängerung bis in die späteren Abendstunden. Allerdings sind zur Sunset-Zeit neuerdings regelmäßig Menschengruppen auf dem Platz, die dort auch nach 21.00 Uhr Fußball spielen und keine Rücksicht auf die Anwohnenden nehmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8 am 04.09.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7454 2025 Die Vorlage OF 605/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung); 2 GRÜNE und Linke (= Enthaltung)

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Sportplätze an der Wilhelm-Epstein-Straße

20.08.2025 · Aktualisiert: 06.11.2025

Antrag vom 20.08.2025, OF 1078/9 Betreff: Sportplätze an der Wilhelm-Epstein-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat gebeten, die Sportplätze neben dem neuen Makkabi Frankfurt Areal an der Wilhelm-Epstein-Straße schnellstmöglich wieder vollständig instandzusetzen und den Ortsbeirat über den dafür vorgesehenen Zeitplan zu informieren. Ziel sollte sein, die Instandsetzung mit den Bauarbeiten auf dem Makkabi Frankfurt Areal zu parallelisieren, um zu vermeiden, dass eine später erfolgende Maßnahme auf den städtischen Sportplätzen den Spielbetrieb auf dem Makkabi Frankfurt Areal beeinträchtigt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 1078/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7677 2025 Die Vorlage OF 1078/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE; bei Abwesenheit 1 CDU

Partei: FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Wem gehört der Campingplatz Heddernheim

19.08.2025 · Aktualisiert: 22.09.2025

Antrag vom 19.08.2025, OF 598/8 Betreff: Wem gehört der Campingplatz Heddernheim Vorgang: OM 5150/24 OBR 8; ST 854/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: In der ST 854 stellt der Magistrat der Stadt Frankfurt folgendes fest: Gegen eine weitere Nutzung der Liegenschaft als Campingplatz bestehen aufgrund der planungsrechtlichen Festsetzungen keine Bedenken. Die Liegenschaft befindet sich jedoch nicht im Eigentum der Stadt Frankfurt. Der Magistrat hat daher keinen Einfluss auf die Entscheidung des Eigentümers hinsichtlich einer zukünftigen Nutzung. Etwaige Interessenten müssen sich direkt an die City Camp Frankfurt GmbH wenden. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat 8 erneut um Auskunft über die exakten Besitzverhältnisse des besagten Geländes. Außerdem fordern wir den Magistrat auf, sich aktiv (ggfls. als Moderator) für die Reaktivierung des Geländes als Campingplatz einzusetzen. Begründung: Potenziellen Käufern wurde mitgeteilt, dass einige Flurstücke der Stadt Frankfurt, einige der Waisenhausstiftung und ein größerer Teil einem privaten Investor gehören. Wem was gehört bleibt unklar und wird in keinster Weise aufgeschlüsselt, sodass potenzielle Interessenten nicht einschätzen können, welche Risiken sie ggfls. eingehen. Dieser Stillstand führt mittlerweile zu einer unhaltbaren Situation, denn der Platz verwildert, es wurden bereits Ratten gesichtet, es hat sich dort in den Sommermonaten eine nächtliche Partyszene etabliert, inklusive offenen Lagerfeuer und Verschmutzung des Geländes durch Abfälle und menschlicher Hinterlassenschaften. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.02.2024, OM 5150 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 854 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8 am 04.09.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7451 2025 Die Vorlage OF 598/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 4

Boulderwand für Erwachsene im Hafenpark errichten

19.08.2025 · Aktualisiert: 24.09.2025

Antrag vom 19.08.2025, OF 535/4 Betreff: Boulderwand für Erwachsene im Hafenpark errichten Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob im Hafenpark eine Boulderwand für die Nutzung durch erwachsene Personen errichtet werden kann. Begründung: Den Ortsbeirat erreichten verschiedene Hinweise durch interessierte Menschen, die sich für die Errichtung einer Boulderwand im Hafenpark einsetzen. Diese Klettersportart hat in der Vergangenheit in kurzer Zeit zahlreiche aktive Anhänger*innen gewonnen, so dass im Hafenpark von einer hohen Nachfrage für ein solches Sportgerät ausgegangen werden kann. Die Kosten werden von aktiven Nutzern mit ca. € 20.000.- für die Wand selbst angegeben. Hinzukommen die Kosten für das Fundament und die Montage. Verschiedene Personen haben in Aussicht gestellt, sich um die Wartung und Pflege der Wand zu kümmern. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 4 am 09.09.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7358 2025 Die Vorlage OF 535/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Installation eines Kneipp-Tretbeckens zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität am Platz neben dem neuen Wildlauf der Nidda (Praunheimer Brücke)

19.08.2025 · Aktualisiert: 11.09.2025

Antrag vom 19.08.2025, OF 533/7 Betreff: Installation eines Kneipp-Tretbeckens zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität am Platz neben dem neuen Wildlauf der Nidda (Praunheimer Brücke) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, am Platz neben dem neuen Wildlauf der Nidda an der Praunheimer Brücke ein öffentlich zugängliches Kneipp-Tretbecken zu installieren. Begründung: Der Bereich am neuen Wildlauf der Nidda in Höhe der Praunheimer Brücke entwickelt sich zunehmend zu einem beliebten Aufenthalts- und Erholungsort für Anwohnerinnen und Anwohner. Die Installation eines Kneipp-Tretbeckens würde die Attraktivität des Standortes erheblich steigern und einen gesundheitsfördernden Mehrwert schaffen. Gerade in den Sommermonaten wäre ein solches Angebot eine sinnvolle Ergänzung für Familien, Seniorinnen und Senioren sowie Erholungssuchende und würde die Aufenthaltsqualität am Niddaufer deutlich erhöhen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 02.09.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 533/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU (= Annahme); BFF (= Enthaltung)

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Erhalt und Nutzung des Schotterwegs, der von der Deuil-La-Barre-Straße direkt zum Schwimmbad führt, als Rettungsweg

19.08.2025 · Aktualisiert: 12.09.2025

Antrag vom 19.08.2025, OF 378/15 Betreff: Erhalt und Nutzung des Schotterwegs, der von der Deuil-La-Barre-Straße direkt zum Schwimmbad führt, als Rettungsweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Eine ortsansässige Familie hat auf eigene Initiative und in Eigenleistung einen Schotterweg geschaffen, der unter anderem über städtische Grundstücke (Flur 1 Flurstücke 564 und 565 sowie Flur 5 Flurstück 637/2) führt. Dieser Weg stellt eine wertvolle infrastrukturelle Ergänzung dar, insbesondere im Hinblick auf seine mögliche Nutzung als Rettungsweg. Der Magistrat wird deshalb darum gebeten: 1. den angelegten Schotterweg, der von der Deuil-La-Barre Straße direkt zum Schwimmbad führt, zu erhalten, 2. diesen Weg offiziell als Rettungsweg für Einsatzfahrzeuge zum Schwimmbad, Sportplatz und den Tennisplätzen anzuerkennen und freizugeben und 3. die rechtliche und bauliche Absicherung dieses Weges in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen der Stadt Frankfurt sicherzustellen. Begründung: Bei größeren Veranstaltungen im Schwimmbad und den Sportstätten (Sportplatz und Tennisplätze) an der Heinrich-Becker-Straße ist der dort vorhandene Rettungsweg regelmäßig zugeparkt oder nicht frei zugänglich, was im Ernstfall zu erheblichen Verzögerungen für Rettungskräfte führen kann. Die Nutzung des alternativ bereits bestehenden Schotterwegs würde eine zuverlässige Zufahrtsmöglichkeit für Einsatzfahrzeuge sicherstellen. Darüber hinaus würde sie die Anwohnerinnen und Anwohner der Heinrich-Becker-Straße 19 und 20 deutlich entlasten, da weniger Durchfahrtsverkehr und Blockaden vor ihren Grundstücken zu erwarten wären. Der Schotterweg ist bereits vorhanden, verkehrstauglich und würde ohne größeren finanziellen oder baulichen Aufwand eine wichtige Funktion übernehmen können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 15 am 05.09.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7353 2025 Die Vorlage OF 378/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE und SPD (= Ablehnung)

Partei: CDU
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NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Gründung einer Förderschule im Schwerpunkt Geistige Entwicklung

19.08.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Antrag vom 10.09.2025, NR 1366 Betreff: Gründung einer Förderschule im Schwerpunkt Geistige Entwicklung Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. unverzüglich die Gründung einer weiteren eigenständigen Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung (GE) in Frankfurt am Main in die Wege zu leiten. Ziel ist es, den massiv gestiegenen und weiter prognostizierten Schulplatzbedarf zeitnah und nachhaltig zu decken und damit den besonderen Bedürfnissen von Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf Geistige Entwicklung sowie ihren Familien gerecht zu werden; 2. parallel dazu - begleitend zur konkreten Gründungsplanung - einen aktualisierten und transparenten Bericht über die Entwicklung der Schülerzahlen mit diagnostiziertem Förderschwerpunkt GE in den letzten fünf Jahren in Hessen und in Frankfurt am Main (aufgeschlüsselt nach Jahren) zu erstellen; 3. einen Bericht zu den Unterrichtsbedingungen in den Außenklassen zu erstellen. Dabei sind insbesondere folgende Fragen zu beantworten: a) An welchen Schulen sind derzeit wie viele Außenklassen angesiedelt? Welche Förderschule verwaltet welche Außenklassen? b) Welche Außenklassen können nicht das volle Ganztagsprofil 3 anbieten und wie viele Schülerinnen und Schüler betrifft dies? c) In welchen Außenklassen fehlen Möglichkeiten der gemeinsamen Schulverpflegung und wie viele Schülerinnen und Schüler betrifft dies? d) Welche weiterführenden Schulangebote sind nach der vierten Klasse für Schülerinnen und Schüler der GE-Außenklassen an den Grundschulen vorgesehen angesichts der Tatsache, dass die Förderschulen mit diesem Schwerpunkt ausgelastet sind? 4. unverzüglich kurzfristige Maßnahmen zur Entlastung der bestehenden Förderschulen und zur Verbesserung der Situation in den Außenklassen umzusetzen. Dazu gehören der Ausbau zusätzlicher Containerklassen, die Sicherstellung einer vollumfänglichen ganztägigen Förderung inklusive Verpflegung, die Bereitstellung fachspezifischer Räume (z.B. für Körperpflege, Wickeln, Rückzugsräume etc.) sowie die Gewährleistung sozialer Integration. Über den Fortschritt der Gründungsmaßnahmen, der Kapazitätserweiterungen und Verbesserungen im Bereich der Inklusion ist die Stadtverordnetenversammlung halbjährlich zu informieren. Begründung: Der Bedarf an Schulplätzen im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung ist in den letzten Jahren stark gestiegen und wird voraussichtlich weiter zunehmen. Die bisherigen Kapazitäten an Frankfurter Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt GE reichen seit Jahren nicht mehr aus, um allen Schülerinnen und Schülern mit diesem Förderbedarf eine angemessene und fachgerechte Beschulung zu gewährleisten. Die Panoramaschule, ursprünglich für 144 Schülerinnen und Schüler gebaut, besuchen inzwischen 238 Schülerinnen und Schüler. Deshalb mussten dort der Musikraum, der Kunstfachraum und der Werkraum in Klassenräume umgewandelt werden. Ein ähnliches Bild zeigt sich auch an der Mosaikschule. Die Umwandlung des GE-Zweigs der Charles-Hallgarten-Schule in eine eigenständige Einheit zeigt den Bedarf an zusätzlicher Förderung, der über das Angebot der bisherigen Förderschulen hinausgeht. Auch die Viktor-Frankl-Schule hat einen GE-Zweig erhalten, um zusätzliche Kapazitäten zu schaffen, die allerdings nicht ausreichend sind. Das Hessische Kultusministerium hat die Stadt Frankfurt bereits mehrfach aufgefordert, den Schulentwicklungsplan im Förderschwerpunkt GE an den tatsächlichen Bedarf anzupassen und erforderliche Maßnahmen zu ergreifen. Familien sind auf verlässliche schulische Perspektiven angewiesen, insbesondere im Übergang von Grundschulen zu weiterführenden Einrichtungen. Vor diesem Hintergrund ist die Gründung einer neuen Förderschule im Schwerpunkt GE zwingend notwendig und darf nicht weiter verzögert werden. Nur mit einer klaren Priorität für diesen Schritt kann den Familien endlich Planungssicherheit, echte Wahlfreiheit und angemessene Unterstützung geboten werden. Die bisherigen Förderangebote und Außenklassen stoßen zunehmend an ihre Grenzen. Insbesondere durch die Zunahme von Außenklassen an Grundschulen entsteht eine große Unsicherheit bezüglich der weiteren schulischen Förderung nach der Grundschulzeit. Auch ist die Beschulung im Ganztagsprofil 3, die an GE-Schulen Standard ist, nicht bei allen Außenklassen möglich. Viele Familien sind dadurch erheblich belastet, teilweise müssen Eltern ihre Erwerbstätigkeit aufgeben, um die Betreuung und Förderung ihrer Kinder sicherzustellen. Auch in Ausstattung und Angeboten können Außenklassen häufig nicht leisten, was eine Förderschule den Kindern und Jugendlichen bieten kann. Es fehlen Differenzierungs- und Rückzugsräume. Die Versorgung mit Schulessen findet in Außenklassen oft aus räumlichem Mangel nicht oder rudimentär statt, obwohl das gemeinsame Schulessen Bestandteil des GE-Förderschulunterrichts, also des Lehrplanes ist. Diese Förderung zur Selbständigkeit findet hier nicht statt. Zudem werden Außenklassen mit GE-Kindern oft nicht in das soziale Schulleben der Gastschulen integriert. Gemeinsame Bundesjugendspiele, gemeinsame Schulfeste, gemeinsame Pausenzeiten finden oft nicht statt. An GE-Schulen erleben die Kinder hingegen viele Mitschülerinnen und Mitschüler und haben zahlreiche wichtige soziale Kontakte. Insbesondere ist an den Förderschulen neben der entsprechenden Therapieinfrastruktur auch die Kontinuität des Bildungsweges gewährleistet. Dort werden Kinder und Jugendliche durchgängig 12 - 13 Jahre beschult, stets mit dem Ziel, sie fit für ein selbstständiges Leben zu machen. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Sara Steinhardt Stadtv. Anita Akmadza Stadtv. Christian Becker Stadtv. Carolin Friedrich Stadtv. Claudia Korenke Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 17.09.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 27.10.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1366 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6649, 39. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 27.10.2025

Partei: CDU
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