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Eine Lokomotive für den Gleisfeldpark

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat kann die Anregung des OBR 1 nachvollziehen, jedoch sind die Platzverhältnisse in der sog. Spielkammer, welche mit einer Betonsitzmauer eingefasst ist, vollkommen ausgeschöpft. Nach den gültigen DIN-Vorschriften werden die vorhandenen Flächen als Fall- und Freiräume benötigt und dürfen nicht mit weiteren Spielgeräten bestückt werden. Das Aufstellen des Feuerwehrautos und des Starkwindschirmes waren jüngst nur möglich, nachdem ein anderes Spielgerät entfernt wurde, welches deutlich weniger Spielwert als das Feuerwehrauto hatte.

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