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Am 8. Oktober 2025 wurde der neue Spielplatz im Solmspark eröffnet, der nach den Kriterien der Inklusionsmatrix gebaut w

Vorlagentyp: F

Frage an den Magistrat

Das Poloturnier auf dem Poloplatz in Nied wird seit vielen Jahren durchgeführt. Die Untere Naturschutzbehörde hat erstmalig eine Genehmigung versagt. Das Turnier vom 27. bis 29.06.2025 konnte erst durch eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes durchgeführt werden. Ich frage den Magistrat: Welche Kosten sind der Stadt Frankfurt durch die Versagung der Genehmigung und das Gerichtsverfahren entstanden und wie will der Magistrat zukünftig eine solche Verschwendung von öffentlichen Mitteln verhindern?

Antwort des Magistrats

Der Frankfurter Polo-Club e. V. nutzt einen Poloplatz in Frankfurt-Nied, der sich innerhalb der hochwertigen Zone II des Landschaftsschutzgebiets "Grüngürtel und Grünzüge der Stadt Frankfurt am Main" befindet. Der Poloplatz mit der umlaufenden Sandbahn wurde 1992 gebaut. Für diesen Platz und die umlaufende Sandbahn liegt keine bau-, natur- oder landschaftsschutzrechtliche Genehmigung vor. In § 17 Absatz 8 Bundesnaturschutzgesetz heißt es: "Wird ein Eingriff ohne die erforderliche Zulassung oder Anzeige vorgenommen, soll die zuständige Behörde die weitere Durchführung des Eingriffs untersagen. Soweit nicht auf andere Weise ein rechtmäßiger Zustand hergestellt werden kann, soll sie entweder Maßnahmen nach § 15 oder die Wiederherstellung des früheren Zustands anordnen." Der Poloplatz gehört also zu einer Vielzahl von eigentlich illegalen Eingriffen in Frankfurt, deren Nutzung nicht untersagt beziehungsweise eine Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustands bislang aus Kapazitätsgründen nicht angeordnet werden konnte. Als im Jahr 2024 die Untere Naturschutzbehörde, erstmals den Umfang des Polo-Turniers, zum Beispiel mit der Nutzung von empfindlichen Wiesen außerhalb des Poloplatzes für das Parken von Fahrzeugen, erfahren hat, wurde kurzfristig ein Gespräch mit dem Verein geführt. In dem Gespräch wurde die rechtliche Situation des Platzes und dessen generelle ungenehmigte Nutzung erläutert. Es fand kurz vor dem damaligen Polo-Turnier im Jahr 2024 statt, sodass es der Unteren Naturschutzbehörde nicht verhältnismäßig erschien, das Turnier aufgrund des illegalen Charakters des Platzes kurzfristig zu untersagen. Das Turnier wurde 2024 daher geduldet. Die Naturschutzbehörde ist nach dem Gespräch davon ausgegangen, dass keine Turniere nach 2024 auf dem Platz mehr ausgetragen werden. Als wider Erwarten im Jahr 2025 kurzfristig ein Antrag für die Durchführung von drei Turnieren eingegangen ist, hat die Untere Naturschutzbehörde die beantragten Turniere nicht genehmigt. Die Naturschutzbehörde ist nach wie vor der Auffassung, dass eine Veranstaltung wie ein Polo-Turnier auf einem eigentlich illegal eingerichteten Sportplatz, der auf früheren Feucht- und Nasswiesen der Nidda-Aue ohne Genehmigung gebaut worden ist und sich zudem innerhalb der hochwertigen Landschaftsschutzzone II befindet, nicht genehmigt werden kann. Dies läuft grundsätzlich der rechtlichen Intention des § 17 Absatz 8 BNatSchG - Nutzungsuntersagung und Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustandes = Feuchtwiese - zuwider. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat einen Tag vor dem Turnier im Rahmen einer Eilentscheidung die Naturschutzbehörde verpflichtet, die Genehmigung für diese eine Veranstaltung zu erteilen. So sei nach "summarischer Prüfung" ein Anspruch auf eine Genehmigung gegeben. Unter anderem sei die Illegalität des Platzes unbeachtlich, weil sich der Antrag nur auf eine Veranstaltung auf diesem Platz bezieht und somit alleiniger Verfahrensgegenstand sei. Das Verwaltungsgericht ist dem von der Unteren Naturschutzbehörde auch als Begründung vorgetragenem Schutzbedürfnis der Zone II vor Lärmemissionen - hier: Musik und spielkommentierende Moderation - und Aufbauten - hier: Zelte et cetera - zur Qualitätssicherung der hochwertigen Schutzzone II für die Allgemeinheit zum Zwecke der stillen Erholung nicht gefolgt. Bisher betragen die Verfahrenskosten 241,50 Euro und voraussichtlich werden Kosten in Höhe von mindestens 1.270,98 Euro dazukommen. Die Naturschutzbehörde hat diesen Beschluss zur Kenntnis genommen und in Abstimmung mit dem Rechtsamt auf eine Beschwerde vor dem Verwaltungsgerichtshof Kassel verzichtet, weil sich der Beschluss lediglich auf die zweitägige Veranstaltung der unmittelbar anschließenden beiden Tage bezog und es unverhältnismäßig für alle Beteiligten erschien, das Verfahren weiterzuführen. Die Veranstaltung wurde dann wie geplant durchgeführt. Die Untere Naturschutzbehörde hat die Veranstaltung im Hinblick auf zukünftige Gespräche und Entscheidungen besucht und dokumentiert. Zwischen dem Polo-Club und der Unteren Naturschutzbehörde sind Gespräche für zukünftige Nutzungen des Geländes terminiert.

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