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Unbeantwortete Vorlagen endlich beantworten

Vorlagentyp: OF BFF

Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die noch nicht beantworteten Vorlagen noch vor der Kommunalwahl zu beantworten.

Begründung

Gemäß §3 Abs. (9) Satz 1 der GOOBr ist der Magistrat gegenüber dem Ortsbeirat auskunftspflichtig. Ist der Magistrat mit der Beantwortung der Vorlagen des Ortsbeirats mit mehr als einem Jahr im Verzug, muß dies als Pflichtverletzung des Magistrats betrachtet werden; denn dadurch wird die gesetzlich verankerte Mitbestimmung des Ortsbeirates verletzt.