Unbeantwortete Vorlagen endlich beantworten
Vorlagentyp: OF BFF
Antrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die noch nicht beantworteten Vorlagen noch vor der Kommunalwahl zu beantworten.
Begründung
Gemäß §3 Abs. (9) Satz 1 der GOOBr ist der Magistrat gegenüber dem Ortsbeirat auskunftspflichtig. Ist der Magistrat mit der Beantwortung der Vorlagen des Ortsbeirats mit mehr als einem Jahr im Verzug, muß dies als Pflichtverletzung des Magistrats betrachtet werden; denn dadurch wird die gesetzlich verankerte Mitbestimmung des Ortsbeirates verletzt.