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Unbeantwortete Vorlagen endlich beantworten

Vorlagentyp: OF CDU

Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die noch nicht beantworteten Vorlagen noch vor der Kommunalwahl zu beantworten.

Begründung

Gemäß §3 Abs. (9) Satz 1 der GOOBr ist der Magistrat gegenüber dem Ortsbeirat auskunftspflichtig. Ist der Magistrat mit der Beantwortung der Vorlagen des Ortsbeirats mit mehr als einem Jahr im Verzug, muß dies als Pflichtverletzung des Magistrats betrachtet werden; denn dadurch wird die gesetzlich verankerte Mitbestimmung des Ortsbeirates verletzt.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 43
OBR 6
TO I, TOP 6
Angenommen
Etatanregung EA 32 2025 Die Vorlage OF 1337/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Alle