Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Jahr 2024 sowie Bestellung des Wirtschaftsprüfers für den Jahresabschluss 2025 des Eigenbetriebs "Kita Frankfurt"
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Es dient zur Kenntnis, dass der Jahresabschluss einschließlich des Lageberichts des Eigenbetriebs Kita Frankfurt für das Wirtschaftsjahr 2024 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM Ebner Stolz GmbH & Co KG geprüft und der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk im Bericht über die Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2024 erteilt wurde.
- Der Jahresabschluss einschließlich des Lageberichts des Eigenbetriebs "Kita Frankfurt" wird in der vorgelegten Form festgestellt
- a)mit einer Bilanzsumme von 200.957.425,90 €
- b)Die Gewinn- und Verlustrechnung weist übereinstimmend mit der Bilanz einen Jahresfehlbetrag von - 179.675.211,09 € aus.
- c)Der Jahresfehlbetrag in Höhe von -179.675.211,09 € wird durch Teilauflösung der Kapitalrücklage aus Einlagen durch die Stadt Frankfurt am Main ausgeglichen. Der im Jahr 2024 geleistete Zuschuss betrug 155.000.000,00 €. Damit lag der ausgezahlte Zuschuss 24.675.211,09 € unter dem Jahresergebnis.
- Der Bericht der Betriebskommission über das Geschäftsjahr 2024 einschließlich des Berichts zum Public Corporate Governance Kodex, des Compliance-Berichts sowie die Ergebnisse der Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) und der Überkompensationskontrolle werden zur Kenntnis genommen.
- Des Weiteren wird die Firma RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Mendelssohnstr. 87 60325 Frankfurt am Main zum Prüfer des Jahresabschlusses einschließlich des Lageberichts 2025 des Eigenbetriebs Kita Frankfurt bestellt.
Begründung
Gemäß § 7 Abs. 3 Ziffer 5 des Eigenbetriebsgesetzes hat die Betriebskommission zum Jahresabschluss und dem Lagebericht Stellung zu nehmen. Zur Bestreitung der laufenden Betriebsausgaben im Jahre 2024 zahlte die Stadt Frankfurt am Main eine Einlage in Höhe von 155.000.000 €, die der Kapitalrücklage des Eigenbetriebs zugeführt wurde. Die Gesamtaufwendungen des Betriebes wurden bis zur Höhe von 179.675.211,09 € nicht aus eigenen Erträgen erwirtschaftet, so dass sich ein Jahresfehlbetrag in dieser Höhe ergibt. Das Jahresergebnis liegt damit um 24.675.211,09 € über den im Jahr 2024 von der Stadt Frankfurt am Main bereitgestellten Mitteln. Die Differenz zwischen Einlage und Jahresergebnis in Höhe von 24.675.211,09 € resultiert aus Aufwendungen, die erst in zukünftigen Jahren zu Auszahlungen führen (insbesondere Altersteilzeit- und Pensionsrückstellung). Die Liquidität des Betriebes ist dadurch sichergestellt. Der Jahresfehlbetrag ist aus der Kapitalrücklage für den laufenden Geschäftsbetrieb zu decken.