Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Bebauungsplan Nr. 949 - Östlich A 5/Eschborner Landstraße - Teilbereich 2 - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB

Vorlagentyp: M

Beschlussvorschlag

Für das Gewerbegebiet - Östlich A5 / Eschborner Landstraße - Teilbereich 2 - in Frankfurt am Main - Rödelheim ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen: Der Bebauungsplan verfolgt das Ziel, für den dringenden Bedarf an beruflichen Schulen Planungsrecht zu schaffen. Auf den bisher gewerblich genutzten Flächen soll ein moderner, bedarfsgerechter Bildungscampus für Handwerksberufe mit Internat entwickelt werden. Es dient zur Kenntnis, dass die frühzeitige Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (1) BauGB vom 28.06.2023 bis 28.07.2023 und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB vom 14.03.2023 bis 14.04.2023 durchgeführt wurden. Der Magistrat wird beauftragt, beim Regionalverband FrankfurtRheinMain die Änderung des Regionalplans Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 zu beantragen und beim Regierungspräsidium Darmstadt, Geschäftsstelle der Regionalversammlung Südhessen, einen Antrag auf Zielabweichung zu stellen. Der räumliche Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 942 - Östlich A5 / Eschborner Landstraße - wird um die im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 949 - Östlich A5 / Eschborner Landstraße - Teilbereich 2 - gelegenen Flächen reduziert.

Begründung

Das Ziel ist die Entwicklung eines Bildungscampus für Handwerksberufe mit Internat, um den Fachkräftemangel zu bekämpfen und die Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wirtschaft zu stärken.