Dringende Dachsanierung Papageno Musiktheater
Antrag
- Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest, dass die Voraussetzungen des § 100 HGO vorliegen, da die Darlehensgewährung Ø unvorhergesehen ist, da der konkrete und zeitkritische Sanierungsbedarf im laufenden Haushaltsjahr nicht absehbar war; Ø unabweisbar ist, da ein Aufschub der Maßnahme zu erheblichen Nachteilen bis hin zur Einstellung des Spielbetriebs führen würde und eine anderweitige kurzfristige Finanzierung nicht rechtzeitig realisierbar ist; Ø dringlich ist, da bei Ausbleiben zeitnaher Maßnahmen eine Gefährdung des Kulturbetriebs sowie Folgeschäden zu erwarten sind.
- Das Darlehen wird zinslos gewährt und ist innerhalb eines Zeitraums von 15 Jahren in angemessenen jährlichen Raten zurückzuzahlen. Einzelheiten regelt ein zwischen der Stadt und der Papageno Musiktheater gGmbH abzuschließender Darlehensvertrag.
- Der Magistrat wird beauftragt, die Mittel unverzüglich bereitzustellen, den Darlehensvertrag abzuschließen und die zweckentsprechende Verwendung der Mittel sicherzustellen. Er prüft vor Auszahlung die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Darlehensnehmers.
- Die Gewährung des Darlehens erfolgt einmalig und ohne Begründung eines Anspruchs auf weitere finanzielle Leistungen oder Förderungen der Stadt.
- Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Förderverein Papageno Musiktheater e.V. auf, sich freiwillig zu verpflichten, zukünftig eine Rücklage für Bauunterhalt und Gebäudesanierung zu bilden.
Begründung
Das Papageno Musiktheater ist ein privater, jedoch für das kulturelle Leben der Stadt bedeutsamer Theaterbetrieb mit sehr hoher Publikumsresonanz. Es hat bundesweit den Ruf, eines der besten Theater für Kinder- und Jugendarbeit zu sein. Es gibt ca. 280 Vorstellungen im Jahr, davon einige an Vormittagen für Kindertagesstätten und Schulen aus dem gesamten Rhein-Main-Gebiet. Der voll klimatisierte Holz-Membranbau für 199 Besucherinnen und Besucher steht bereits seit 24 Jahren im Frankfurter Palmengarten, obwohl ihm nur eine Lebensdauer von 15 Jahren vorausgesagt wurde. Es besteht ein dringender Sanierungsbedarf für das Dach, denn falls Wasser von außen eintritt, würden Dämmmaterial und Elektrik direkt beschädigt und die Spielstätte müsste unverzüglich schließen. Die Sanierung mit voraussichtlichen Gesamtkosten von rund 350.000 EUR kann nicht kurzfristig und vollständig aus eigenen Mitteln gedeckt werden. Ein Bankkredit ist nicht möglich, da sich das Theater aus Spenden u.a. an den gemeinnützigen Förderverein Papageno e.V. finanziert und auch die für den Theaterbetrieb verantwortliche Papageno Musiktheater gGmbH Sicherheiten nicht vorweisen kann. Die Schäden am Gebäude sind jetzt lange genug bekannt (vgl. B 323/25) und der Magistrat hätte die Mittel für das Darlehen oder einen außerordentlichen Zuschuss bereits in den Entwurf des Haushaltes 2026 einstellen können. Bis zu einer Genehmigung des Haushaltes 2026, mit der nicht vor Herbst zu rechnen ist, kann das Theater nicht mehr warten. Ohne umgehende Maßnahmen droht die Einstellung des Spielbetriebs. Die Ausgabe ist im laufenden Haushalt nicht veranschlagt. Die Voraussetzungen des § 100 HGO liegen jedoch vor, da ein Abwarten bis zur Rechtskraft des Haushalts 2026 zu nicht vertretbaren Nachteilen für dieses öffentlich relevante Kulturangebot führen würde.
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