Meine Nachbarschaft: Cassellastraße
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Vorlagen
Wann kommt die zweite Bauphase des Ostbahnhofs?
Antrag vom 05.10.2019, OF 381/4 Betreff: Wann kommt die zweite Bauphase des Ostbahnhofs? Vorgang: V 116/16 OBR 4; ST 1648/16 In der ST 1648 vom 05.12.2016 hat der Magistrat den Ortsbeirat zuletzt über die geplante Aufzugsanlage im Ostbahnhof unterrichtet: "Die zweite Bauphase beinhaltet die barrierefreie Erschließung des Bahnhofes, indem der Bahnsteig in Richtung Hanauer Landstraße verlängert wird, um hier eine Aufzugsanlage vom Bahnsteig zur städtischen Personenunterführung (Ebene A) zu errichten. Die Planungsvereinbarung, für das rund drei Millionen Euro umfassende Projekt, wurde kürzlich unterzeichnet. Als Baubeginn für den Aufzug ist das Jahr 2019 vorgesehen." Bislang sind jedoch keine entsprechenden Arbeiten am Bahnsteig oder der Hanauer Landstraße zu erkennen. Vor diesem Hintergrund und angesichts der inzwischen erfolgten Entwidmung des Bereichs des alten Bahnhofempfangsgebäudes bittet der Ortsbeirat um Auskunft, ob sich die Planung für die zweite Bauphase geändert hat und wann mit den Maßnahmen gerechnet werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 30.08.2016, V 116 Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1648 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 4 am 22.10.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1449 2019 Die Vorlage OF 381/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verkehrsinsel um das Kulturdenkmal Hanauer Landstraße 563 gestalterisch aufwerten
Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4938 entstanden aus Vorlage: OF 595/11 vom 17.06.2019 Betreff: Verkehrsinsel um das Kulturdenkmal Hanauer Landstraße 563 gestalterisch aufwerten Der Magistrat wird gebeten, das Areal der Verkehrsinsel um das Kulturdenkmal der ehemaligen barocken Zollstation, Hanauer Landstraße 563, gestalterisch und gärtnerisch aufzuwerten. Dies kann unter anderem dadurch erfolg en, dass im direkten Umfeld um das im Jahr 1768 erstmals erwähnte Gebäude, in dem sich heute die Pension und das Restaurant "Altes Zollhaus" befinden, die dort angebrachten Steckgeländer aus Metall durch Hochbeete aus Stein ersetzt werden. Dort könnten hochwachsend blühende Sträucher und Rankpflanzen angepflanzt werden. Weiterhin sind die im Bereich der Verkehrsinsel wild angebrachten Werbeschilder auf deren Legalität hin zu überprüfen und neu zu beordnen bzw. - wo nötig - zu entfernen. Begründung: Das derzeitige Erscheinungsbild um die Liegenschaft Hanauer Landstraße 563, auf der von Autos umfahrenen Verkehrsinsel, ist unattraktiv und wird der historischen Bedeutung des Gebäudes nicht gerecht. Es handelt sich laut Eintrag des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen um die 1768 erstmals erwähnte barocke Zollstation. Eine wichtige Rolle spielte die Station bei den "Hanauer Krawallen" 1830, als wegen der dort erhobenen Zollgebühren aufgebrachte Bürger das Haus stürmten. Heute fristet das Kulturdenkmal, umstellt von Steckgeländern, Ampeln, Verkehrs- und Werbeschildern ein tristes Dasein. Als Kulturdenkmal am Entrée Frankfurts im Frankfurter Osten erscheint es geboten, das Rondell um das historische Gebäude mit neuen Ideen gestalterisch aufzuwerten und zu begrünen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 135 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 60 10
Begrünung bzw. Grünflächen in Gewerbegebieten
Antrag vom 31.07.2019, OF 601/11 Betreff: Begrünung bzw. Grünflächen in Gewerbegebieten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt legt in ausführlicher Weise in seinen Konzeptpapieren Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim Nord/Seckbach und Grün statt Grau - Gewerbegebiete im Wandel, den Sinn von Grundstücks- und Gebäudebegrünung dar. Beide Papiere weisen auf die besondere Notwendigkeiten der Begrünung auch in Gewerbegebieten gerade in Zeiten des Klimawandels hin. Wir fragen den Magistrat: Warum wird auf den Geländen der Container - Unterbringung Asylsuchender (Hanauer Landstraße, Borsigallee) offensichtlich so wenig Wert auf die Begrünung gelegt? Warum gibt es keine nennenswerte Begrünung auf den Geländen und den Gebäuden der neuen Rechenzentren im Seckbacher Gewerbegebiet (Friesstraße) Welche Begrünung wurde bei der Neubebauung oder Ergänzungsbebauung den Betrieben in den Gewerbegebieten Seckbach und Fechenheim Nord im Rahmen des Bebauungsplanes und anderer Absprachen im Sinne des Konzeptpapieres Nachhaltiges Gewerbegebiet Fecheheim Nord / Seckbach auferlegt?. Werden die Bebauungsplanfestlegungen oder sonstige Absprachen von den Bauherren umgesetzt bzw. kontrolliert die Stadt die Einhaltung dieser Vorgaben? Begründung: Es ist allen Beteiligten heutzutage klar und präsent wie sich Asphalt und Beton einerseits, Parks, Gärten, Hausbegrünung etc. andererseits auf das Kleinklima einer hochbelasteten Großstadt auswirken. Gegenmaßnahmen werden besprochen, Parks und Grünzonen gewertschätzt und erhalten, sogar ausgeweitet wenn möglich. Innerhalb der Gewerbegebiete wird dieses Konzept aber bei Weitem nicht in hinreichender Form umgesetzt. Jeder Mann / Frau kann am eigenen Leib erfahren, wenn Sie zu Fuß oder auf dem Fahrrad z.B. zwischen Gewerbegebiet und Grünzug in Seckbach wechseln. Es werden dabei Temperaturunterschiede von bis zu fünf Grad erzeugt bzw. festgestellt. Ein weiteres abschreckendes Beispiel ist hier die Hanauer Landstraße in deren Bereich die Temperatur häufig auch bis zu fünf Grad über begrünten Bereichen in der Nachbarschaft liegt. Eine Umkehr ist hier dringend notwendig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 19.08.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1375 2019 Die Vorlage OF 601/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Kulturdenkmal Hanauer Landstraße 563 denkmalpflegerisch aufwerten
Antrag vom 17.07.2019, OF 596/11 Betreff: Kulturdenkmal Hanauer Landstraße 563 denkmalpflegerisch aufwerten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sich unter Hinzuziehung des Denkmalamtes mit dem Eigentümer und Betreiber der in der ehemaligen barocken Zollstation, Hanauer Landstraße 563, befindlichen Pension - Restaurant "Altes Zollhaus" in Verbindung zu setzen und zu prüfen und zu berichten, in welcher Materialität und Ausführung sowie zu welchen Kosten die vor einigen Jahren vom Vorbesitzer am Gebäude entfernten Fensterläden neu angefertigt und wieder angebracht werden können, um das historische Gebäude denkmalpflegerisch aufzuwerten. Weiterhin wird um eine Stellungnahme gebeten, welche weiteren Veränderungen am derzeitigen Zustand des Objektes aus denkmalpflegerischer Sicht sinnvoll erscheinen. Begründung: Vor einigen Jahren wurden die vormals am Kulturdenkmal der ehemaligen Zollstation befindlichen Fenster-läden vom damaligen Besitzer entfernt. Der jetzige Eigentümer und Betreiber hat seine grundsätzliche Bereitschaft erklärt, die fehlenden Fensterläden wieder anzubringen, sofern ihm dafür eine finanzielle Förderung gewährt wird. Die vom Magistrat erbetenen Informationen sollen dazu dienen, Umfang und Kosten einer solchen Maßnahme in Erfahrung zu bringen und Möglichkeiten für deren finanzielle Unterstützung zu prüfen, etwa in Form einer Förderung für denkmalwerten Mehraufwand und/oder eines Zuschusses aus dem Ortsbeiratsbudget. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 19.08.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1374 2019 Die Vorlage OF 596/11 wird als Anfrage an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU
Anbringung von Park- und Straßenmarkierungen in der Orber Straße und Steinauer Straße
Anregung an den Magistrat vom 17.06.2019, OM 4763 entstanden aus Vorlage: OF 569/11 vom 23.05.2019 Betreff: Anbringung von Park- und Straßenmarkierungen in der Orber Straße und Steinauer Straße Der Magistrat wird aufgefordert, Parkmarkierungen im Bereich Orber Straße 1-5 und in der Steinauer Straße anbringen und den Platzbereich zwischen Orber Straße 1 und Cassellastraße neu aufteilen zu lassen. - Im Bereich Orber Straße 1-5 sind Längsparkmarkierungen anzubringen. - Im Bereich Steinauer Straße bis Hausnummer 4 sind östlich Längsparkmarkierungen anzubringen. - Im Platzbereich zwischen Orber Straße 1 und Cassellastraße ist eine Insel mit Umfahrung zu gestalten. Begründung: Im Bereich Orber Straße 1-5 wird wegen fehlender Parkmarkierungen quer und längs geparkt. Dies führt in der Folge zu Verengungen, die Anlieferungen der hinteren Flächen mit größeren Fahrzeugen nicht mehr zulassen. Einheitliches Längsparken wäre die gewünschte Variante der anwohnenden Bürger. Im Bereich Steinauer Straße bis zur Hausnummer 4 wird, obwohl dies zulässig ist, rechts nicht geparkt. Die Anwohner haben das Gefühl, dort sei "Parken verboten". Bereits zwei Parkwinkel könnten an dieser Stelle helfen, die Parkraumsituation zu verbessern und die Geschwindigkeit in der eigentlichen "Anlieger frei"-Straße etwas zu reduzieren. Der fahrende Verkehr auf dem "Orber Platz" ist oft irritiert, weil es auf dem breiten Platz keine Markierungen gibt. Die Folge ist freies "querbeet"-Fahren und damit verbundenes Kurvenschneiden in die Steinauer Straße. Eine eindeutige Straßenführung wäre sinnvoll. . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1722 Aktenzeichen: 66 7
Rote Einfärbung des Radweges auf der Hanauer Landstraße; stadtein- und auswärts
Anregung an den Magistrat vom 17.06.2019, OM 4762 entstanden aus Vorlage: OF 568/11 vom 03.06.2019 Betreff: Rote Einfärbung des Radweges auf der Hanauer Landstraße; stadtein- und auswärts Der Magistrat wird aufgefordert, den Radweg auf der Hanauer Landstraße nicht nur im Bereich der Autowaschanlage Mr. Wash, sondern durchgehend an allen Ausfahrten (Bsp. Lidl, Bauhaus, Hornbach, McDonalds, Kentucky) rot einzufärben, da wegen der verschiedenen Ein- und Ausfahrten in di esem Bereich Radfahrer häufig durch unaufmerksam ein- und ausbiegende Fahrzeughalter gefährdet werden. Begründung: Der Radweg links- und rechtsseitig der Hanauer Landstraße wird täglich von vielen Radfahrern genutzt. Um die Radfahrer besser zu schützen, sollten insbesondere die Radwege im Bereich von stark frequentierten Ein- und Ausfahrten rot eingefärbt und mit den entsprechenden Piktogrammen und Linien versehen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1853 Aktenzeichen: 66 2
Änderung der Lichtsignalanlage Wächtersbacher Straße und Cassellastraße Zusätzliche Querungsmöglichkeit mit Signal auf der Westseite der Kreuzung
Anregung vom 17.06.2019, OA 430 entstanden aus Vorlage: OF 566/11 vom 26.05.2019 Betreff: Änderung der Lichtsignalanlage Wächtersbacher Straße und Cassellastraße Zusätzliche Querungsmöglichkeit mit Signal auf der Westseite der Kreuzung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der Kreuzung Wächtersbacher Straße/Cassellastraße die Lichtsignalanlage so anzupassen, dass nur Fußgänger eine eigene Grünphase haben und der restliche Verkehr eine Rotphase hat. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, an der Seite der Schule und der beiden Kindergärten den fehlenden dritten Übergang zu erstellen, damit die Kinder dort sicher kreuzen können. Begründung: Es wurde in der Vergangenheit immer wieder über die Gefährlichkeit der Kreuzung informiert und es wurden bereits in der Vergangenheit Anträge gestellt, den Bereich zu entschärfen. In ein paar Monaten wird zusätzlich an dieser Kreuzung die Kita 75 ihr neues Zuhause haben. Der dritte Kindergarten an der Kreuzung soll nächstes Jahr von der FCSF eröffnet werden. Damit werden sich direkt an dieser Kreuzung drei Kindergärten und eine Schule befinden. Die einzige Maßnahme, die ergriffen wurde, war, ein gelbes Blinklicht anzubringen. Diese Maßnahme ist nicht ausreichend gewesen. Ein Kind ist nun bereits angefahren und verletzt worden, andere Kinder kommen dort immer wieder in sehr gefährliche Situationen. Grund hierbei ist, dass die Kinder grundsätzlich beim Abbiegen nicht beachtet werden. Durch die hohe Anzahl der dort querenden Kinder und den hohen industriellen Verkehr ist es besonders wichtig, aktiv für einen höheren Schutz der Kinder zu sorgen. Die einstmalige Sparlösung mit nur zwei Kreuzungsmöglichkeiten muss auf drei Kreuzungsmöglichkeiten erweitert werden. Während der Grünphase dürfen wegen der großen Anzahl von Kindern und Fußgängern nur diese Grün haben und für alle anderen Verkehrsteilnehmer muss eine Rotphase gelten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2120 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 26.06.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.08.2019, TO I, TOP 84 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 430 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AFD gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4349, 32. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 20.08.2019 Aktenzeichen: 32 1
Zusätzliche Altglascontainer in der Wächtersbacher Straße 74
Anregung an den Magistrat vom 17.06.2019, OM 4765 entstanden aus Vorlage: OF 573/11 vom 23.05.2019 Betreff: Zusätzliche Altglascontainer in der Wächtersbacher Straße 74 Der Magistrat wird aufgefordert, neben dem Kaufland-Supermarkt in der Wächtersbacher Straße 74, auf dem Gelände der Netzdienste Rhein-Main GmbH, zwei weitere Altglascontainer aufstellen und die beiden illegal aufgestellten Altkleidercontainer entfernen zu lassen. Begründung: In der Wächtersbacher Straße 74 befindet sich Frankfurts größter Supermarkt. Dort werden viele Altglasflaschen in die Container eingeworfen. Es zeigt sich, dass eine angeregte höhere Frequenz der Leerungen nicht ausreichend ist. An dieser Stelle ist Platz für zwei weitere Altglascontainer. Die illegal und wild aufgestellten Kleidercontainer verursachen dauerhaften Reinigungsaufwand zulasten der Stadt Frankfurt. Die Container werden teils mit Müll und Bauschutt befüllt und dieser wird von den Betreibern der Altkleidercontainer vor Ort einfach liegen gelassen. Zusätzlich kommt es zu Leerungen der Altkleidercontainer durch Dritte, die ungeeignete Textilien überall auf dem Platz verstreuen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1854 Aktenzeichen: 66 5
Rote Fahrradwegmarkierung an der Ein- und Ausfahrt vom Supermarkt Kaufland
Antrag vom 23.05.2019, OF 578/11 Betreff: Rote Fahrradwegmarkierung an der Ein- und Ausfahrt vom Supermarkt Kaufland Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge eine rote, gut sichtbare Farbe bei der Ausfahrt von dem Supermarktgelände Kaufland in der Wächtersbacher Straße 74 aufbringen lassen. Begründung: Die Ein- und Ausfahrt zu dem größten Supermarkt in Frankfurt in der Wächtersbacher Straße 74 führt über einen Gehweg und Radweg. Es ist sehr wichtig, dass die aus- und einfahrenden Autos registrieren, dass hier Fußgänger und Radfahrer auf dem zu überfahrenden Gehweg/Radweg sein können und Vorrang haben. Vor allen Dingen die Radroute 12 wird dort gekreuzt. Dort fahren sehr viele schnelle Fahrradfahrer die erst spät in den für den Autofahrer sichtbaren Bereich kommen. Die Ein- und Ausfahrenden Autos/LKW übersehen diese Fahrradfahrer regelmäßig. Grund dafür ist der schräg abfallende Bürgersteig. Damit diese vor dem Ein- und Ausfahren deutlich darauf aufmerksam gemacht werden, soll eine rote, gut sichtbare und im dunkeln reflektierende Farbe dort aufgetragen werden, um so auf die Fußgänger und Radfahrer aufmerksam zu machen und diese zu schützen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 578/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 11 am 19.08.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 578/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 11 am 16.09.2019, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 578/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 578/11 wurde zurückgezogen.
Sicherer Überweg Hanauer Landstraße/Theobald-Christ-Straße
Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4552 entstanden aus Vorlage: OF 344/4 vom 23.04.2019 Betreff: Sicherer Überweg Hanauer Landstraße/Theobald-Christ-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob analog der beigefügten Präsentation eine Verbesserung der Querung Hanauer Landstraße/Theobald-Christ-Straße für (u. a.) die Grundschüler der Uhlandschule herbeizuführen ist. Begründung: Das Überqueren der Hanauer Landstraße ist nicht nur für die Schülerinnen und Schüler der Uhlandschule risikoreich. Die Verkehrsinsel ist sehr schmal und nicht geeignet, einer größeren Gruppe, die die Straße überqueren will, Platz zu bieten. Der Schulweg wird als solcher nicht wahrgenommen, parkende Autos erschweren die Situation. Anlage Anlage 1 (ca. 248 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2019, ST 1598 Beratung im Ortsbeirat: 4
Fußgängerüberweg an der Orber Straße/Cassellastraße
Antrag vom 10.04.2019, OF 560/11 Betreff: Fußgängerüberweg an der Orber Straße/Cassellastraße Vorgang: ST 379/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob ihm bewusst ist, dass die Erhebung der erforderlichen Verkehrszahlen vor dem Umzug und der Eröffnung der Freien Christlichen Schule (Orber Straße 4) stattgefunden hat und demnach höchst wahrscheinlich nicht mehr aktuell ist. Weiterhin fragt der Ortsbeirat den Magistrat, wieso es nicht möglich ist, nördlich der Kreuzung über die Cassellastraße einen Fußgängerüberweg zu installieren? Begründung: Momentane Situation (Quelle: Google Maps) Laut VwV StVO wäre ein Fußgängerüberweg nördlich der Kreuzung über die Cassellastraße möglich, da er die Vorfahrtsstraße nicht kreuzt. Wünschenswert wären natürlich vier Fußgängerüberwege, um den Schülern den bestmöglichen Schutz zu gewährleisten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2019, ST 379 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 13.05.2019, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1273 2019 Die Vorlage OF 560/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verkehrsinsel um das Restaurant „Mainkur-Stuben“ begrünen
Antrag vom 11.03.2019, OF 538/11 Betreff: Verkehrsinsel um das Restaurant "Mainkur-Stuben" begrünen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Areal der Verkehrsinsel um das Restaurant "Mainkur-Stuben", Hanauer Landstraße 563, gestalterisch aufzuwerten und zu begrünen. Um das Gebäude herum werden blühende, hoch wachsende Sträucher gepflanzt und - sofern notwendig - Hochbeete angelegt. Begründung: Die momentane Situation des denkmalgeschützten Hauses auf der von Autos umfahrenen Verkehrsinsel ist unattraktiv und wird der historischen Bedeutung des Areals nicht gerecht. Es handelt sich laut Eintrag des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen um die 1768 erstmals erwähnte barocke Zollstation. Eine wichtige Rolle spielte die Station bei den "Hanauer Krawallen" 1830, als wegen der dort erhobenen Zollgebühren aufgebrachte Bürger das Haus stürmten. Heute fristet das Areal, umstellt von Stangen, Ampeln, Verkehrs- und Werbeschildern ein tristes Dasein. Als Entree Frankfurts an der Hanauer Landstraße erscheint es geboten, das Rondell um das historische Gebäude mit neuen Ideen gestalterisch aufzuwerten und zu begrünen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 11 am 25.03.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 538/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 11 am 13.05.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 538/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 538/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 11 am 19.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 538/11 wurde zurückgezogen.
Temporäre Asylbewerberunterkunft Fechenheim - Hanauer Landstraße und Borsigallee
Antrag vom 03.02.2019, OF 514/11 Betreff: Temporäre Asylbewerberunterkunft Fechenheim - Hanauer Landstraße und Borsigallee Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Auskunft zu erteilen, ob in der Anlage auf der Liegenschaft Hanauer Landstraße 567 b, welche 2015 als eine temporäre Einrichtung zur Unterbringung von Flüchtlingen bis Januar 2018 genehmigt wurde: - noch Asylbewerber beherbergt werden und wenn ja, in welcher Anzahl? - falls sich dort noch Personen im Asylverfahren befinden, diese damit rechnen können, die Containeranlage zu verlassen und in einen für Integration und Teilhabe besser geeignetem Wohnumfeld unterzukommen? - Ferner beziehen sich die vorab genannten Fragen auch auf die Containeranlage in der Borsigallee Begründung: In der ST 16/2017 wurde die Containeranlage als temporäre Unterkunft für Asylsuchende bezeichnet. Aufgrund der befristeten Genehmigung wurden eine qualitative Begrünung der Anlage und ein entsprechender Schallschutz zur Hanauer Landstraße hin, als nicht realisierbar und nachhaltig vertretbar angesehen. Die Zahl der Asylsuchenden ist mittlerweile in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken. Hessenweit werden temporäre Flüchtlingsunterkünfte aufgelöst und die Bewohner in einem qualitativ hochwertigeren Wohnumfeld langfristig untergebracht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 18.02.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1168 2019 Die Vorlage OF 514/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2019 Kostenlosen WLAN-Angebot in den Stadtteilen, Einrichtung von Hotspots
Antrag vom 17.11.2018, OF 503/11 Betreff: Haushalt 2019 Kostenlosen WLAN-Angebot in den Stadtteilen, Einrichtung von Hotspots Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden ausreichend Mittel in den Haushalt eingestellt, um an den zentralen Stellen der Stadtteile des Ortsbezirkes ein kostenloses WLAN-Angebot zu realisieren. In Fechenheim könnte dies entlang der Mainufer-Promenade, auf dem Kita-Vorplatz Alt-Fechenheim, auf dem Burglehen und am kleinen Einkaufszentrum in der Wächtersbacher Straße, in Seckbach auf dem Atzelbergplatz und im Riederwald in der Schäfflestraße und/oder in der Max-Hirsch-Straße sein. Begründung: Das Internet ist mittlerweile zu einer bedeutenden Informationsquelle geworden. Viele Informationen und Angebote der Kommunen, des ÖPNVs (Verspätungen, Ausfall etc.) werden ausführlich nur noch im Internet bereitgestellt. Viele Städte in Deutschland, aber auch weltweit bieten deshalb Ihren Bürgern die Möglichkeit eines kostenlosen Internetzugangs per WLAN an. Die Bürger im Ortsbezirk 11 sollten ebenfalls die Möglichkeit bekommen, das Internet in öffentlichen Bereichen kostenlos nutzen zu können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 312 2018 Die Vorlage OF 503/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und BFF
Verlängerung der Ferdinand-Happ-Straße
Antrag vom 17.11.2018, OF 446/11 Betreff: Verlängerung der Ferdinand-Happ-Straße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft, wie weit die Planung für die Verlängerung der Ferdinand-Happ-Straße bis zur Dieselstraße inzwischen vorangeschritten ist, und ob mit eine Realisierung in den nächsten Jahren zu rechnen ist. Begründung: Die östliche Verlängerung der Ferdinand-Happ-Straße hat eine hohe Bedeutung in verkehrstechnischer als auch in wirtschaftlicher Hinsicht. Die Straße ist ein Gewinn für das ansässige Gewerbe, dass dann auch von der nördlichen Seite angedient werden könnte. Gleichzeitig wird der auf die Hanauer Landstraße wirkende Verkehrsdruck vermindert. Eine positive Folge könnte das Unterbleiben der Entladung von LKWs auf der Hanauer Landstraße und den Fuß- und Fahrradwegen sein. Eine Erhöhung der Störungsfreiheit auf der Straße, eine Erhöhung der Sicherheit auf Fuß- und Radwegen könnten die positiven Folgen sein. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1088 2018 Die Vorlage OF 446/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Worte "zur Dieselstraße" durch die Worte "in den Ortsbezirk 11" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2019 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Notwendige Mittel für zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und notwendige Gerätschaft für die Überwachung des ruhenden und fließenden V
Antrag vom 17.11.2018, OF 451/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Notwendige Mittel für zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und notwendige Gerätschaft für die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für verstärkte Kontrollen des ruhenden und fließenden Verkehrs im Ortsbezirk 11 werden die notwendigen Mittel für zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die notwendigen Geräte in den Haushalt eingestellt. Begründung: Entlang der Hanauer Landstraße, aber auch innerhalb der einzelnen Stadtteile des Ortsbezirks 11 werden permanent Verkehrsregeln missachtet, Geschwindigkeitsüberschreitungen begangen und Rad- sowie Gehwege zugeparkt. Dies führt dazu, dass Rad- und Fußgänger behindert oder in hohem Maße zusätzlichen Gefahren ausgesetzt werden. Fechenheim, Riederwald und Seckbach sind als östliches Tor für Pendler in Richtung A 661, Frankfurt Stadtmitte sowie in Richtung A 66 einer extremen Verkehrsbelastung ausgesetzt. Die Überwachung des fließenden Verkehrs und die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten auf den entsprechenden Hauptverkehrswegen ist daher verstärkt mit Geräten zur Geschwindigkeitsmessung zu kontrollieren und zu ahnden. Die Stadtpolizei ist offensichtlich personell zu schwach besetzt, um in den östlichen Stadtteilen für die entsprechenden Ordnungsmaßnahmen zu sorgen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 267 2018 Die Vorlage OF 451/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Radwegenetz im Ortsbezirk 11
Antrag vom 17.11.2018, OF 465/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Radwegenetz im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt, um wichtige, stadtteilverbindende und teils nur in Teilstücken bestehende Radwege, in einen leistungsgerechten und sicheren Zustand zu versetzen. Bestehende Radwegeteilstücke sind, wenn dies sinnvoll ist, zu verbinden. Ehemalige Radwege sind wieder zu reaktivieren und in das Radwegenetz einzubinden, wenn dies eine Strecke komplettiert und sinnvoll ist. Zusammenhängende Strecken sind mit der Angabe von Zwischenzielen und Zielen kenntlich zu machen und auszuweisen. So sind zum Beispiel teilbestehende Radwege wie die Verbindung Fechenheim → Fechenheim Nord (Orber Straße) → Ostpark → Ostend und die Verbindung Fechenheim Nord → Gwinnerstraße/Friesstraße → ehemalige Trasse Linie 12 und weiter Richtung Bergen beziehungsweise Seckbach/Bornheim in leistungsstarke, durchgehende Strecken mit sicheren Zustand zu entwickeln. Begründung: Will man dem Fahrrad im Zusammenklang der Verkehrsträger eine wichtige Rolle zuweisen, so sind erheblich mehr Mittel notwendig als die, die zur Zeit für diesen Bereich in Frankfurt eingesetzt werden. Andere Städte im In- und Ausland machen es Frankfurt vor. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 278 2018 Die Vorlage OF 465/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2019 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Blitzanlagen auf der Hanauer Landstraße in Fechenheim
Antrag vom 17.11.2018, OF 454/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Blitzanlagen auf der Hanauer Landstraße in Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind ausreichend Mittel in den Haushalt einzustellen, um auf der Hanauer Landstraße, im Bereich der Omega-Brücke und der westlichen Mainkur, Rundum-Blitzanlagen, in der Funktionsart der Blitzanlage "PoliScan speed", zur Erhöhung der Sicherheit in diesem Bereich, zu installieren. Mit diesen Anlagen ist der nach Frankfurt einfahrende wie der ausfahrende Verkehr geschwindigkeitstechnisch zu überwachen. Begründung: Sowohl bei der Einfahrt nach Frankfurt von Osten als auch bei der Ausfahrt wird die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 50 km/h von vielen Verkehrsteilnehmern überschritten. In diesem Bereich hat das erhebliche Sicherheitsrisikos sowohl für Fußgänger und Radfahrer als auch für andere motorisierte Verkehrsteilnehmer zur Folge. So ist zum Beispiel das normale Einfädeln für den von der Omega-Brücke von Osten kommenden Verkehr in der Regel unmöglich. Nach Osten wird in gefährlichen Überholmanövern von der linken Spur stadtauswärts auf die Omega-Brücke abgebogen. Diese Beispiele stellen nur einen kleinen Ausschnitt der sicherheitsrelevanten Überschreitungen von Verkehrsregeln an der Kreuzung Mainkur dar. Nur die kontinuierliche Überwachung der Geschwindigkeit in diesem Bereich kann hier zu einer Verbesserung der Situation führen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 269 2018 Die Vorlage OF 454/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, LINKE., GRÜNE, BFF und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Radweg entlang der Hanauer Landstraße
Antrag vom 17.11.2018, OF 475/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Radweg entlang der Hanauer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt, um den Radweg entlang der Hanauer Landstraße, zwischen Mainkur und Ratswegkreisel, auf beiden Seiten zu erneuern und derart in seiner Gestaltung anzupassen, dass ein sicheres Befahren dieses Weges, unter besonderer Berücksichtigung der Firmeneinfahrten, möglich wird. Begründung: Der Radweg entlang der Hanauer Landstraße wird von vielen Menschen als Weg zu Arbeit, Schule, Einkauf et cetera genutzt. Der Weg ist in einem schlechten - immer wieder ausgebesserten - Zustand. Der Missbrauch des Fahrradwegs als Parkstreifen, zum Be- und Entladen durch diverse Firmen, bildet eine weitere Gefahr für die Nutzer des Fahrradwegs. Oft sind die Radlerinnen und Radler gezwungen auf die Straße auszuweichen - nicht immer ganz einfach zwischen den Lkws. Dieser Zustand muss möglichst schnell abgestellt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 287 2018 Die Vorlage OF 475/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung des öffentlichen Nahverkehrs Einrichtung eines Quartierbusses/Shuttlebusses im Riederwald
Antrag vom 17.11.2018, OF 478/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung des öffentlichen Nahverkehrs Einrichtung eines Quartierbusses/Shuttlebusses im Riederwald Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Haushalt 2019 werden ausreichend Mittel zur Einführung eines Quartierbusses / Kleinbusses im Riederwald zur Verfügung gestellt. Die Route und die Fahrzeiten orientieren sich am Bedarf und werden mit dem Ortsbeirat abgestimmt. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 nicht eingestellt werden können, werden die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2020 vom Magistrat angemeldet. Begründung: Zum einen wird sich der Fußweg von der Siedlung Riederwald zur U-Bahn Haltestelle Schäfflestraße enorm verlängern, sobald die Station, wegen dem Autobahnbau, in Richtung Pestalozzischule verlegt wird; zum anderen gibt es auch andere wichtige Ziele die für die Riederwälder Bevölkerung schlecht zu erreichen sind. Dazu zählen z.B. der Supermarkt Kaufland in der Wächtersbacher Straße oder die Märkte in der Victor Slotosch Straße, sowie die nächste erreichbare Station um zur Sparkassenfiliale in Fechenheim zu gelangen. Mit einem Kleinbus kann die Möglichkeit geschaffen werden einzelne Ziele direkt zu erreichen oder zumindest zur nächsten Station befördert zu werden. Im Riederwald gibt es eine große Anzahl Senioren, die auf ein solches Angebot hoffen. Im Stadtteil gibt es kaum noch Angebote um notwendige Besorgungen zu erledigen. Auch könnte der Einsatz eines Busses ein Anreiz sein, das Auto stehen zu lassen. Denkbar sind im Riederwald Haltepunkte in der Harkortstraße, Raiffeisenstraße und Schäfflestraße. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 290 2018 Die Vorlage OF 478/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz der Begründung an den Tenor angehängt und um den Halbsatz ". .und eine Anbindung an die U-Bahn-Stationen" ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Grundhafte Sanierung und Umgestaltung der Orber Straße und Schlitzer Straße im Zusammenhang mit der Nordmainischen S-Bahn und der Revitalisierung des Industriegebiet
Antrag vom 16.11.2018, OF 468/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Grundhafte Sanierung und Umgestaltung der Orber Straße und Schlitzer Straße im Zusammenhang mit der Nordmainischen S-Bahn und der Revitalisierung des Industriegebietes Fechenheim-Nord Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die grundhafte Sanierung und Umgestaltung der Orber Straße und Schlitzer Straße werden die erforderlichen Mittel in den Haushalt 2019 eingestellt. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 nicht eingestellt werden können, werden die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2020 vom Magistrat angemeldet. Begründung: Im Zuge der Planung zur grundhaften Sanierung und Umgestaltung der Orber Straße und Schlitzer Straße im Zusammenhang mit der Nordmainischen S-Bahn und der Revitalisierung des Industriegebietes Fechenheim-Nord sind diese Maßnahmen vordringlich durchzuführen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 280 2018 Die Vorlage OF 468/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verkehrssicheres Gestalten der Kaufland-Zufahrt (Wächtersbacher Straße 75)
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2018, OM 3842 entstanden aus Vorlage: OF 420/11 vom 06.09.2018 Betreff: Verkehrssicheres Gestalten der Kaufland-Zufahrt (Wächtersbacher Straße 75) Der Magistrat wird aufgefordert, die Zufahrt vom Grundstück Wächtersbacher Straße 75 durch - Wegfall einer Parkbucht rechts zwischen Zufahrt und Bushaltestelle; - bessere Positionierung des Spiegels gegenüber der Einfahrt verkehrssicherer zu gestalten. Begründung: Durch die Firma Kaufland findet ein starker Pkw-Verkehr an der Zufahrt Wächtersbacher Straße 75 und auf der Wächtersbacher Straße allgemein statt. Es kam in der Vergangenheit zu mindestens einem schwerwiegenden Unfall an dieser Zufahrt. Zwar besteht die Zufahrt Wächtersbacher Straße 75 aus drei Fahrstreifen (je ein Links- und ein Rechtsabbieger in Richtung Wächtersbacher Straße und einem Fahrstreifen in Richtung der Firma Harley-Davidson) und ist breit ausgestaltet, aber durch das Parken an der eingezeichneten Parkbucht, rechts der Zufahrt auf der Wächtersbacher Straße, wird die Sicht der Verkehrsteilnehmer derart beeinträchtigt, dass es ohne ein Eintasten auf die Wächtersbacher Straße nicht möglich ist, auf diese überhaupt einzufahren. Das führt zu gefährlichen Situationen, die durch den Wegfall der rechten Parkbucht und einer vorteilhaften und besseren Positionierung des Spiegels gegenüber der Zufahrt behoben werden könnten. Aus der Zufahrt kommend rechts in Richtung Klassikstadt befindet sich die Bushaltestelle "Lauterbacher Straße". Zwischen Zufahrt und Bushaltestelle befindet sich eine Parkbucht. Durch Wegfall dieser wäre der Blick auf die Wächtersbacher Straße in Richtung Klassikstadt frei und ein Einfahren gefahrlos möglich. Durch die bessere Positionierung des Spiegels würde der Blick auf den vom Riederwald kommenden Verkehr ebenfalls frei und erheblich verbessert. Siehe Bild. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 207 Aktenzeichen: 32 1
Bebauungsplan Nr. 921 - Gewerbegebiet - südlich Wilhelmsbader Weg
Anregung vom 29.10.2018, OA 323 entstanden aus Vorlage: OF 422/11 vom 13.10.2018 Betreff: Bebauungsplan Nr. 921 - Gewerbegebiet - südlich Wilhelmsbader Weg Vorgang: M 121/17 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, von weiteren Planungen des Gebietes am Wilhelmsbader Weg als Gewerbegebiet abzusehen. Von einem potenziellen Verkauf von städtischen Flächen an die Stadt Maintal ist ebenfalls abzusehen. Die Aufstellung eines Bebauungsplans als Gewerbegebiet wird zum derzeitigen Zeitpunkt nicht weiter verfolgt. Begründung: Der Klimaplanatlas der Stadt Frankfurt weist die Fläche ausdrücklich als Entstehungsgebiet für Frisch- und Kaltluft aus. Die Stadtteile Fechenheim und Riederwald gehören bereits zu den Überwärmungsgebieten 1 und 2. Die Stadt Maintal favorisiert in ihrer Aufstellung des Bebauungsplans für das Gewerbegebiet Maintal-Süd die Verlängerung der Gutenbergstraße mit Anschluss an den Wilhelmsbader Weg südlich der A 66. Dies hat zur Folge, dass der Wilhelmsbader Weg zu einer der wichtigsten Verkehrsadern für das geplante Gewerbegebiet wird, was auch einen negativen Einfluss auf die bereits jetzt schon überlastete Wächtersbacher Straße, Kilianstädter Straße, Hanauer Landstraße sowie die Omega-Brücke und die daran angrenzenden Wohn- und Naherholungsgebiete nach sich zieht. Die Bedeutung des Gebietes als Frischluftentstehungsgebiet und Luftleitbahn wird im öffentlichen Interesse höher bewertet, als ein mögliches Gewerbegebiet, dessen Nutzungskonzept noch nicht existiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 09.06.2017, M 121 Stellungnahme des Magistrats vom 23.04.2019, ST 704 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 07.11.2018 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 03.12.2018, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 323 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) 26. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 04.12.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 323 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3404, 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 03.12.2018 Aktenzeichen: 61 00
Schadstoffmessstation für den Erlenbruch
Anregung vom 29.10.2018, OA 324 entstanden aus Vorlage: OF 429/11 vom 04.10.2018 Betreff: Schadstoffmessstation für den Erlenbruch Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, für den besonders belasteten Erlenbruch eine Luftmessstation aufstellen zu lassen, um die Belastungen von NOx und Feinstaub dauerhaft vor, während und nach den Bauarbeiten zum Tunnel zu dokumentieren. Der Standort ist gemeinsam mit dem Ortsbeirat festzulegen. Begründung: Im Jahre 2017 wurden vom Umweltamt der Stadt Frankfurt mittels Passivsammlern die Stickoxidwerte im Riederwald gemessen. Diese waren im Jahresdurchschnitt um 36,5 Prozent über den maximalen gesetzlich zulässigen Grenzwerten. Der Ortsbeirat weiß, dass dies geglättete Durchschnittswerte sind und die Belastung in der Realität deutlich höhere Spitzen aufweist. Die Messung mittels Passivsammlern war die erste Maßnahme dieser Art. Zuvor wurden die Werte der Messstation in der Hanauer Landstraße zugrunde gelegt. Dies macht aber allein aufgrund der Lage keinen Sinn und kann nicht als Grundlage für den Erlenbruch dienen. Die Messergebnisse der Passivsammler bestätigen dies. Der Erlenbruch liegt außerhalb der Umweltzone und ist somit vom bevorstehenden Dieselfahrverbot ausgenommen. Mit der Fertigstellung des Riederwaldtunnels ist nach aktuellem Stand nicht vor 2027 zu rechnen. Die Prognosen rechnen auch nach Fertigstellung nur mit einer Verkehrsentlastung von 30 Prozent für den Erlenbruch. Zusätzlich wird auch der Autobahnverkehr nach Austritt aus dem Tunnel für Lärm- und Schadstoffbelastungen sorgen, besonders in den Hauptverkehrszeiten, wo auf der Autobahn eine Geschwindigkeit von 30 km/h prognostiziert wird. Dies bedeutet am Autobahnkreuz Erlenbruch Stop-and-go-Verkehr und hohe Belastungen. Eine Messstation muss genau dort installiert werden, wo nachweislich der meiste Dreck entsteht, und das ist am Erlenbruch. Nur mit validen Zahlen lassen sich Maßnahmen begründen und planen, sind negative oder auch positive Effekte messbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 72 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Versandpaket: 07.11.2018 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 29.11.2018, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 324 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. (= Annahme) sowie FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 26. Sitzung des Verkehrsausschusses am 04.12.2018, TO I, TOP 44 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 324 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3405, 26. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 29.11.2018 Aktenzeichen: 79 3
Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen vor der Freien Christlichen Schule Frankfurt
Antrag vom 04.10.2018, OF 423/11 Betreff: Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen vor der Freien Christlichen Schule Frankfurt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten in der Orber Straße Kurzzeitparkplätze gegenüber der Freien Christlichen Schule Frankfurt einzurichten. Begründung: Bereits an der alten Schule kam es zu Beschwerden, weil Elternfahrgemeinschaften den Verkehr behindert haben. Daher möge der Magistrat prüfen wie Kurzzeitparkplätze vor der Schule eingerichtet werden können, damit die Fahrzeuge zukünftig nicht den Fahrstreifen blockieren müssen. Zur Zeit gibt es vor dem Eingang keine Parkmöglichkeiten. Auf ein zeitliches Minimum beschränktes halten wäre dort sehr sinnvoll. Der Einzugsbereich der Schule ist sehr groß und kann noch nicht optimal durch den RMV bedient werden. Daher gibt es viele private Fahrgemeinschaften und ein eigenes schulisches Busliniensystem. Sinnvoll wäre diese Maßnahme zeitnah und im Einklang mit den Zebrastreifen die an der Kreuzung Cassellastraße / Orber Straße angebracht werden und im Dialog mit der Schulleitung durchzuführen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 11 am 29.10.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 423/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Der Ortsvorsteher wird beauftragt, einen Ortstermin zu vereinbaren. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 423/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 11 am 21.01.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 423/11 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 11 am 16.09.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 423/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 423/11 wurde zurückgezogen.
Erstellung eines Entwicklungskonzepts für eine gemischte, parkähnliche Gestaltung des Platzes an der Orber Straße, ab Cassellastraße, östlicher Teil der Orber Straße
Antrag vom 04.10.2018, OF 419/11 Betreff: Erstellung eines Entwicklungskonzepts für eine gemischte, parkähnliche Gestaltung des Platzes an der Orber Straße, ab Cassellastraße, östlicher Teil der Orber Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten ein Entwicklungskonzept für den Bereich/Platz ab der Cassella Straße / östlicher Teil der Orber Straße zu entwickeln. Faktoren die dabei u.a. zu berücksichtigen sind: - Verkehrsverbesserung Steinauer Straße, Cassellastraße - Kurzzeitparkraum nur für PKW - Parkähnliche Struktur mit Parkplätzen und Erholungszonen mit Bänken und Bäumen auf dem Platz für Anwohner, Schüler und Beschäftigte - vorhandene alte Gleisanlagen evtl. in die Planung integrieren - Ladestationen für e-Autos ( Nachhaltiges Gewerbegebiet ) - neue Einbahnstraßenregelung prüfen - Öffentliche Teilhabe der Anwohner, Kitas, Schulen und Gewerbetreibenden Begründung: Der Platz ist ein wichtiger Schnittpunkt im Zentrum des Stadtteils. Der Platz ist in einem sehr unansehnlichen und schlechtem Zustand. Im Moment werden dort viele Schrottfahrzeuge und alte Anhänger und Unrat abgestellt bzw. abgeladen. Vor einem Monat brannten 5 Fahrzeuge ab. Durch langzeitig alte abgestellte Anhänger wachsen bereits Bäume durch. Mit der Ansiedlung der neuen Schule und dem Neubau der anliegenden Reihenhäuser sowie der großen Wohnanlage Orber Straße 1-5 ist es an der Zeit endlich die Optik des Platzes zu verändern. Bürger wünschen sich einen grünen Platz, einen optimaleren und geordneten PKW Parkraum, der ohne Anhänger und nur für zeitlich beschränktes stundenweises bzw. tägliches Parken ist. Für die Angestellten im Gewerbegebiet und Besucher der Schule fehlt eine grüne Oase mit Sitzmöglichkeiten für Pausen- und Erholungszeiten. Die Verkehrsregelung wird in dem Bereich überhaupt nicht eingehalten und die "Anlieger frei" Schilder in der Steinauer Straße werden von hunderten Fahrern täglich absichtlich missachtet. Das teilweise dazu gehörende angrenzende Gebiet gehört zum Förderprogramm Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord / Seckbach. Von daher wäre es sinnvoll dort zukunftsorientierte Planungen für Elektromobilität zu prüfen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 11 am 29.10.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 419/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Der Ortsvorsteher wird beauftragt, einen entsprechenden Ortstermin zu vereinbaren. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 419/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 11 am 21.01.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 419/11 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 11 am 16.09.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 419/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 419/11 wurde zurückgezogen.
Geschwindigkeitskontrollen in Bornheim und im Ostend
Anregung an den Magistrat vom 11.09.2018, OM 3634 entstanden aus Vorlage: OF 259/4 vom 23.07.2018 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen in Bornheim und im Ostend Vorgang: OM 663/16 OBR 4 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob vermehrte Geschwindigkeitskontrollen in den Tempo-30-Zonen in Bornheim und im Ostend, hier vor allem in Alt-Bornheim, der Bornheimer Landwehr, der Ringelstraße, der Rendeler Straße und der Rhönstraße, durchgeführt werden können. Begründung: Bereits mit der Vorlage OM 663 wurde auf das Raserproblem auf der Hanauer Landstraße und dem Frankfurter Alleenring hingewiesen. Maßgeblich wären daher nicht nur regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen auf der Hanauer Landstraße als wichtigste östliche Ausfallstraße und dem Frankfurter Alleenring, sondern außerdem wiederholt Kontrollen in den Tempo-30-Zonen vor Schulen, Altenheimen, Krankenhäusern und Spielplätzen/Parkanlagen. Geschwindigkeitskontrollen sind hier ein adäquates Mittel für Verkehrssicherheit und dienen somit dem Schutz aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 663 Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST 2307
Mehr Grün am Osthafenplatz
Antrag vom 27.08.2018, OF 276/4 Betreff: Mehr Grün am Osthafenplatz Der Magistrat wird gebeten, am Osthafenplatz anstelle von Parkbuchten entlang des Mittelstreifens Grünflächen und Bepflanzungen zu erstellen. Begründung: Am 23. August 2018 wurde die Vorlage M 123 beschlossen, die eine Verbesserung der verkehrstechnischen Erschließung des Osthafenplatzes vorsieht. Entlang des breiten Mittelstreifens sind zurzeit ein Hochbeet, ein Brunnen und sechs einzelne Fahrradbügel geplant. Zwei Bäume sollen erhalten werden, drei neue kommen hinzu. Außerdem sind 36 Parkbuchten vorgesehen. Statt diesem Vorrang für die Automobilinfrastruktur, die nur wenigen Autofahrenden nutzt, wird die wichtige Wegeverbindung zwischen Hanauer Landstraße und Main begrünt. So trägt sie zur Verbesserung des Stadtklimas bei. Gerade an dieser Stelle im Ostend ist eine verstärkte Begrünung wünschenswert, da die nahe gelegene vierspurige Hanauer Landstraße eine starke Belastung des Mikroklimas darstellt. In nahe gelegenen vorherigen Baumaßnahmen, wie beispielsweise der Neupflasterung des Südausgangs des Ostbahnhofes, der Neugestaltung der Ecke Hanauer Landstraße/Grusonstraße und der Errichtung der Louis-Appia-Passage überwiegen die gepflasterten Abschnitte deutlich gegenüber den begrünten. Dies macht sich in einer extremen Windentwicklung bemerkbar und verringert die Aufenthaltsqualität. Auch die bisherigen Pläne der angrenzenden Fläche "Honselldreieck" lassen nicht auf eine ausgiebige Begrünung schließen. Das soll bei der Neugestaltung des Osthafenplatzes vermieden werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 4 am 11.09.2018, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 276/4 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, CDU, BFF und dFfm gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); FDP (= Enthaltung)
Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm „Sitzbänke - ausgeruht mobil“ auch in Fechenheim, Seckbach und Riederwald umsetzen
Anregung an den Magistrat vom 13.08.2018, OM 3512 entstanden aus Vorlage: OF 386/11 vom 18.07.2018 Betreff: Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" auch in Fechenheim, Seckbach und Riederwald umsetzen Vorgang: Beschl. d. Stv.-Vers., § 1314/17 Der Magistrat wird in Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 04.05.2017, § 1314, zum Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" aufgefordert, an folgenden Standorten zusätzliche Sitzbänke sowie ausreichende Abfallbehälter aufzustellen: - Mainufer Fechenheim, Ende Starkenburger Straße, rechts zur Carl-Ulrich-Brücke - vor der Trauerhalle Fechenheim, Einbiegler Weg, vor der Tür zur Trauerhalle - Wächtersbacher Straße, an geeigneter Stelle; laut Beschluss - gegenüber des Fechenheimer Schwimmbads, Konstanzer Straße - Anlegestelle Primusline in Fechenheim - Fechenheim, direkt am Mainufer, an geeigneter Stelle; laut Beschluss - Ende der Steinauer Straße, am Eingang zum Wald - Fechenheim-Nord, an geeigneter Stelle; laut Beschluss - Riederwald, an geeigneter Stelle; laut Beschluss - alte Straßenbahnstrecke (Kirchbergweg) nach Bergen, zwischen Bitzweg und Wilhelmshöher Straße - vor dem Eingangstor der Pestalozzischule, bei den Fahrradständern (mindestens zwei Bänke) - Gustav-Behringer-Straße, an geeigneter Stelle; laut Beschluss - Am Sausee an geeigneter Stelle; laut Beschluss - Galerie Seckbach, an geeigneter Stelle. Begründung: Sitzbänke sind ein wichtiges Element für eine gute Lebensqualität im Stadtteil. Dabei geht es nicht nur darum, einen Platz zum Hinsetzen, zum Betrachten sowie Genießen der Umgebung und zum Gespräch mit anderen zu haben. Sie tragen vielmehr auch dazu bei, den Straßenraum fußgängerfreundlich zu gestalten und die Mobilität zu erleichtern, indem sie eine Station zum Ausruhen bieten, die es vor allem auch Senioren erleichtert, Wege im Stadtteil, etwa zum Einkaufen oder zu einer Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs, selbstständig zurückzulegen. Die Stadtverordnetenversammlung hat daher das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" beschlossen und Mittel im städtischen Haushalt bereitgestellt, um im Stadtgebiet zusätzliche Sitzbänke aufzustellen. Dabei wurde auch festgelegt, dass die Ortsbeiräte über die Standorte der Sitzbänke entscheiden. Über dieses Programm sollten auch in den Stadtteilen des Ortsbezirks 11 weitere Sitzgelegenheiten geschaffen werden. Die genannten Standorte wurden von Bürgern bei einer von der CDU-Stadtverordnetenfraktion durchgeführten Befragung vorgeschlagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2098 Aktenzeichen: 67 0
Verkehrsberuhigung Wilhelmshöher Straße
Anregung vom 13.08.2018, OA 292 entstanden aus Vorlage: OF 388/11 vom 16.07.2018 Betreff: Verkehrsberuhigung Wilhelmshöher Straße Vorgang: V 291/16 OBR 11; ST 601/17 Zwischenbescheid des Magistrats vom 19.12.2018 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. verkehrslenkende Maßnahmen zu ergreifen, um eine Reduzierung des Durchgangsverkehrs auf der Wilhelmshöher Straße zu erreichen. Nördlich Seckbachs sollte der überörtliche Verkehr über die B 521 (Friedberger Landstraße und Vilbeler Landstraße sowie Nordumfahrung Bergen) geführt werden. Hierzu ist es erforderlich, dem auf der B 521 bleibenden Verkehr an den beiden Kreuzungsbereichen - Friedberger Landstraße/Vilbeler Landstraße und Vilbeler Landstraße/Berger Nordumfahrung - noch mehr Vorrang als bisher einzuräumen. Zwecks Verbesserung des Verkehrsflusses sind die Kreuzungsbereiche auszubauen. Südlich Seckbachs sollte der Verkehr über die Hanauer Landstraße geführt werden. 2. einen standortfesten Blitzer in der Wilhelmshöher Straße im Bereich des Fußgängerüberwegs Zentgrafenschule/ev. Kirchengemeinde sowie im Bereich des Fußgängerüberwegs Höhe Hausnummer 69 installieren zu lassen. 3. die für den fließenden Verkehr zuständige Landespolizei aufzufordern, das Durchfahrtsverbot für Lastkraftwagen ab 7,5 Tonnen im Wohngebiet Seckbach kontinuierlich zu kontrollieren. Lediglich im Rahmen der Streifen Kontrollen durchzuführen, ist nicht ausreichend (wie in der Stellungnahme vom 17.03.2017, ST 601, ausgeführt). Begründung: Die Wilhelmshöher Straße wird täglich von mindestens 12.000 Kraftfahrzeugen befahren. Viele Autopendler nutzen die Wilhelmshöher Straße nur deshalb als Durchgangsstraße, weil ihnen bessere Alternativen fehlen. Diese Alternativen könnten durch die im Tenor beschriebenen Maßnahmen geschaffen werden. Außerdem kommt es, vorzugsweise in den Zeiten außerhalb der Berufsverkehrszeiten, immer wieder zu deutlichen Überschreitungen der vorgeschriebenen Geschwindigkeit von 30 km/h. Weiterhin sind die verbotswidrig durch Seckbach fahrenden Lastkraftwagen in der engen Wilhelmshöher Straße mit ihren schmalen Bürgersteigen ein Problem. Eine konsequente Durchfahrtskontrolle könnte hier Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.12.2016, V 291 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 601 Antrag vom 13.11.2018, OF 453/11 Etatanregung vom 03.12.2018, EA 268 Bericht des Magistrats vom 13.05.2019, B 165 Anregung vom 07.02.2022, OA 140 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 22.08.2018 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.09.2018, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 292 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 28. Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.02.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 292 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 3111, 24. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 18.09.2018 § 3720, 28. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 19.02.2019 Aktenzeichen: 32 1
Für ein sauberes Gelände „Uhlandschule/AHRS/KiZ“
Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3425 entstanden aus Vorlage: OF 253/4 vom 24.07.2018 Betreff: Für ein sauberes Gelände "Uhlandschule/AHRS/KiZ" Der Ortsbeirat 4 unterstützt den runden Tisch "Gelände Uhlandschule/AHRS/KiZ" und bittet den Magistrat, die nötigen Rahmenbedingungen für ein im Sinne der betroffenen Kinder ordentliches, sauberes und sicheres Gelände zu schaffen. Unter anderem sind folgende Maßnahmen zu prüfen und darüber zu berichten: 1. Verlegen der Schuleingänge Ostendstraße und Hanauer Landstraße auf einen bereits angelegten Durchgang (aktuell Tartanbahn) hinter der Abendhaupt-/ und Abendrealschule (AHRS) und der Turnhalle der Uhlandschule und Schließen der bisherigen Zugänge zum Pausenhof; 2. Öffnen des bereits angelegten Durchgangs hinter der AHRS und der Turnhalle der Uhlandschule und Bestehenbleiben der bisherigen Zugänge. Elternlotsen sind bereit, für einen gewissen Zeitraum an den Zugängen zur Uhlandschule zu stehen und die Passantinnen und Passanten auf den neuen Durchgang hinzuweisen ; 3. Schaffen einer Raucherzone für die Raucherinnen und Raucher der AHRS, z. B. mit einem Unterstand und einem Aschenbecher auf der von der Uhlandschule wegweisenden Seite; 4. Verlegen des Haupteingangs der AHRS auf die gegenüberliegende Seite (Haupt- und Noteingang würden auf diese Weise vertauscht); 5. Trennen der Schulzugänge von Uhlandschule und AHRS. Die bisherigen Zugänge würden nur für die Uhlandschule gelten. Der Haupteingang der AHRS müsste verlegt und der bereits angelegte Durchgang hinter der AHRS und der Turnhalle der Uhlandschule geöffnet werden. Begründung: Aktuell wird das Gelände unerlaubt als Durchgang für Passantinnen und Passanten genutzt sowie bspw. mit Kippen und von abendlichen bzw. nächtlichen Besucherinnen und Besuchern hinterlassenem Müll wie Pizzaverpackungen und Flaschen verunreinigt. Der Elternbeirat der Uhlandschule hat daher gemeinsam mit dem Kinderbüro einen runden Tisch "Gelände Uhlandschule/AHRS/KiZ" initiiert. Im Sinne des Kindesschutzes müssen die Grundlagen für ein sauberes und sicheres Gelände geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2057 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 846
Fußgängerüberwege an der Orber Straße/Cassellastraße
Anregung an den Magistrat vom 11.06.2018, OM 3321 entstanden aus Vorlage: OF 378/11 vom 26.04.2018 Betreff: Fußgängerüberwege an der Orber Straße/Cassellastraße Der Magistrat wird aufgefordert, zwei weitere Fußgängerüberwege an der Orber Straße/Cassellastraße einzurichten, um die Schulwegsicherung im Schuljahr 2018/2019 sicherzustellen. Begründung: Die Freie Christliche Schule zieht noch in diesem Jahr von der Jakobsbrunnenstraße in ihren Neubau auf das Gelände der Klassikstadt, sodass das nächste Schuljahr in dem neuen Gebäude beginnen wird. Der Haupteingang der Schule wird über die Zufahrt der Klassikstadt in der Orber Straße 4a zu erreichen sein. Dies wird auch die postalische Anschrift werden. Momentan ist an der Kreuzung bereits ein Fußgängerüberweg über die Orber Straße, rechtsseitig in Richtung Wächtersbacher Straße, angelegt. Es sollte mindestens noch ein weiterer Fußgängerüberweg über die Cassellastraße angelegt werden, um den Schülern das gefahrlose Überqueren der Cassellastraße zu ermöglichen. Wünschenswerterweise könnte die gesamte Kreuzung mit Fußgängerüberwegen ausgestaltet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1741 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2019, ST 379 Aktenzeichen: 32 1
Hinweisschild auf einen Radweg nach Bischofsheim
Anregung an den Magistrat vom 11.06.2018, OM 3318 entstanden aus Vorlage: OF 375/11 vom 27.05.2018 Betreff: Hinweisschild auf einen Radweg nach Bischofsheim Der Magistrat wird aufgefordert, an der Zufahrt der Kilianstädter Straße 1 ein Hinweisschild für Fußgänger und Radfahrer aufzustellen, auf welchem über die alternative Route durch den Fechenheimer Wald nach Bischofsheim informiert wird. Begründung: An der Kilianstädter Straße ist in linksseitiger Fahrtrichtung Bischofsheim ein gemeinsamer Geh- und Radweg (Verkehrszeichen 240) eingerichtet. Dieser führt Fußgänger und Radfahrer über die Omegabrücke auf die Hanauer Landstraße in Richtung Maintal-Bischofsheim. Dieser offiziell eingerichtete gemeinsame Geh- und Radweg soll nicht geschmälert werden, da er über eine der meistbefahrensten Hauptstraßen mit ständigem Staupotenzial führt, doch würde es der Ortsbeirat begrüßen, auf die alternative grüne Route durch den Fechenheimer Wald mindestens einmal hinzuweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1968 Aktenzeichen: 66 7
Poller auf dem Gehweg Wächtersbacher Straße, zwischen Hausnummer 89 und 101
Anregung an den Magistrat vom 11.06.2018, OM 3320 entstanden aus Vorlage: OF 377/11 vom 26.04.2018 Betreff: Poller auf dem Gehweg Wächtersbacher Straße, zwischen Hausnummer 89 und 101 Der Magistrat wird aufgefordert, auf dem Gehweg Wächtersbacher Straße, zwischen den Hausnummern 89 und 101, Poller aufzustellen. Begründung: Der Verkehr auf der Wächtersbacher Straße staut sich regelmäßig in Fahrtrichtung Riederwald. Ungeduldige Pkw-Fahrer nutzen vermehrt den breiten Geh- und Radweg mit seinen diversen Einfahrten zum lokalen Gewerbe, um den Stau großzügig zu umfahren, indem sie links in eine Einfahrt abbiegen, über den Geh- und Radweg in Richtung Firma Wilhelm Brandenburg vorziehen, um dann aus einer der dortigen Einfahrten wieder links auf die Wächtersbacher Straße einzubiegen. Dies ist nicht nur verboten, es gefährdet auch in hohem Maße Fußgänger und Fahrradfahrer auf dem Geh- und Radweg. Durch das Aufstellen beispielsweises eines Pollers an einigen Einfahrten oder eben an jeder Einfahrt, nimmt man dem verbotsmäßigen Befahren die Grundlage. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1969 Aktenzeichen: 66 7
Sparkassenfiliale im Riederwald erhalten!
Anregung an den Magistrat vom 14.05.2018, OM 3157 entstanden aus Vorlage: OF 353/11 vom 16.04.2018 Betreff: Sparkassenfiliale im Riederwald erhalten! Vorgang: OM 2014/03 OBR 11; ST 647/03 Der Magistrat wird gebeten, über seine Aufsichtsratsmitglieder in der Frankfurter Sparkasse oder durch Gespräche mit deren Träger, der Landesbank Hessen-Thüringen, darauf hinzuwirken, dass es nicht zu weiteren Filialschließungen im Frankfurter Osten kommt. Begründung: Presseberichten zufolge soll die Filiale in der Schäfflestraße im Riederwald im Sommer 2018 geschlossen werden. Dies muss verhindert werden. Dem Ortsbeirat liegt eine Unterschriftenliste mit 619 Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern vor, welche die Erhaltung der Filiale fordern. Viele ältere Bürgerinnen und Bürger sind auf den persönlichen Kontakt und die Unterstützung in ihrer Bankfiliale angewiesen. Ein Geldautomat kann dies nicht ersetzen. Als die Filiale in der Wächtersbacher Straße in Fechenheim geschlossen wurde, hat der Magistrat damals Verständnis geäußert. In der Stellungnahme vom 19.05.2003, ST 647, heißt es: "An diesem Standort verbleiben sowohl ein Geldausgabeautomat als auch ein Kontoauszugsdrucker, sodass die Kunden weder von der Bargeld- noch von der Informationsversorgung abgeschnitten werden. Die nächste Geschäftsstelle der Frankfurter Sparkasse im Riederwald Schäfflestraße 24 befindet sich etwa in 1.000 Meter Entfernung." Genau diese Geschäftsstelle steht nun zur Disposition. Mit großen Finanzmitteln versucht der Magistrat, dem Einzelhandelssterben in den Stadtteilen entgegenzuwirken. Zurzeit wird die Schäfflestraße im Riederwald durch umfangreiche Erneuerungen aufgewertet. Dazu muss aber auch der Erhalt von Bank- und Postdiensten gehören. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.05.2003, OM 2014 Stellungnahme des Magistrats vom 19.05.2003, ST 647 Stellungnahme des Magistrats vom 27.08.2018, ST 1655
Bund und Land Hessen zur Luftreinhaltung innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte auffordern
Anregung vom 14.05.2018, OA 260 entstanden aus Vorlage: OF 355/11 vom 27.04.2018 Betreff: Bund und Land Hessen zur Luftreinhaltung innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte auffordern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. Einwendungen zur Luftreinhaltung im Bereich Erlenbruch im aktuellen Planfeststellungsbeschluss zum Riederwaldtunnel zu machen (Neubau der Bundesautobahn 66 Frankfurt am Main - Hanau, Teilabschnitt Tunnel Riederwald, Neubau einschl. AD Erlenbruch und AS Borsigallee); 2. Nachbesserungen zur Luftreinhaltung und geeignete Maßnahmen zu fordern, um weitere Verschlechterungen zu verhindern, damit die gesetzliche Grenzwerte im Stadtgebiet eingehalten werden können; 3. Fahrverbote für die Frankfurter Bürger durch geeignete Luftreinhaltemaßnahmen zu verhindern. Begründung: Im Jahre 2017 wurden vom Umweltamt der Stadt Frankfurt die Stickoxidwerte im Riederwald gemessen. Diese lagen im Jahresdurchschnitt um 36,5 Prozent über den gesetzlich maximal zulässigen Grenzwerten. Der Riederwald kann damit "gesundheitlich" als eines der "dreckigsten Quartiere" in Frankfurt bezeichnet werden. Durch den Riederwaldtunnel und seine geplante Streckenführung, ab 2030 durch das Wohngebiet am Erlenbruch, sollen zusätzlich 120.000 Kraftfahrzeuge fahren. Die Schadstoffe in diesem Bereich werden weiter ansteigen, so Hessen Mobil im Änderungsverfahren zum Planfeststellungsbeschluss. Dem Gutachten zugrunde gelegt sind bereits der steigende Anteil an Elektrofahrzeugen, sauberere Fahrzeuge und die deutliche Verringerung an Dieselfahrzeugen mit hohen NOX-Werten. Das Gutachten kommt dabei zu der folgenden Erkenntnis: "Die Bewertungsfaktoren zeigen, dass für Stickstoffdioxide (NO2) eine Verminderung und für Feinstaub (PM) eine Erhöhung bewertet wird, für den Vergleich der Prognoseszenarien 2030" (Quelle: S.9 Untersuchung zur lufthygienischen Auswirkung der Planänderung) Das Gutachten "Untersuchung zur lufthygienischen Auswirkung der Planänderung", welches von Hessen Mobil in Auftrag gegeben wurde und Teil der Planfeststellung ist, geht von einer Vorbelastung im Erlenbruch von nur 25 μg/m3 aus. Dadurch kommt das Gutachten auf eine Reserve (Puffer) für sich von zusätzlichen 15 μg/m3, bis der gesetzliche Grenzwert von 40 μg/m3 erreicht ist. Bei gesonderten Messungen durch das Umweltamt der Stadt Frankfurt wurden für das gesamte Jahr 2017 folgende gemittelten Stickstoffdioxid-Messwerte ermittelt: - Am Erlenbruch 80: 52,4 μg/m3 - Am Erlenbruch 130: 54,6 μg/m3 Es gibt bei Messungen immer Schwankungen sowie erhöhte Pegelwerte. Diese Pegelwerte werden durch die jährliche Erfassung und der Verwendung eines Jahresdurchschnittswertes erheblich gemildert. Die Nachtwerte und die ruhigen Wochenenden gleichen dabei die Tageswerte aus, und trotzdem kommt es im Erlenbruch zu massiven Überschreitung dieser gesetzlichen Grenzwerte. Die generellen Belastungen sind tagsüber und während der Hauptverkehrszeit weit höher als der gesetzlich vorgegebene Grenzwert von 40,0 μg/m3. Legt man die prognostizierten Werte laut dem Gutachten von Hessen Mobil für 2030 von NO2 an, werden ohne die 120.000 Fahrzeuge der Autobahn im Jahr 2030 weiterhin die Grenzwerte um weit mehr als 11 Prozent überschritten. Die Feinstaubbelastung geht sogar laut diesem Gutachten, ohne die 120.000 Fahrzeuge der Autobahn, für den Bereich Riederwald im Jahr 2030 von einer 50-prozentigen Erhöhung des Feinstaubs durch den Kraftfahrzeugverkehr aus. Ursache dafür sind die modernen Benzinmotoren. An einer entfernten Stelle im Frankfurter Osten werden seit langer Zeit Messungen vom Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) durchgeführt. Für das Gutachten zum Riederwaldtunnel wurde diese bereits lange Zeit bestehende Messstation an der Hanauer Landstraße verwendet. Die Stadt Frankfurt hat (unabhängig von Hessen Mobil) aktuelle Messungen im Erlenbruch über das gesamte Jahr 2017 durchgeführt. Bei der Berechnung von Hessen Mobil sind die aktuellen Werte der Stadt Frankfurt nicht berücksichtigt worden. Obwohl diese die richtigen und genaueren Werte zur Beurteilung der Belastung gewesen wären. Mit den Werten der Messstation auf der Brücke der Hanauer Landstraße wäre die Belastung knapp unter den gesetzlichen Grenzwerten. Es müssen die Belastungen allerdings vom Ort verwendet werden, an dem die Belastung stattfindet. Dies wären die Werte am Erlenbruch und nicht Werte, die auf einem Hügel und in der weiteren Entfernung gemessen worden sind. Stickoxide zerfallen auf diese Entfernung. Die Messwerte der Station an der Hanauer Landstraße sind daher nicht maßgebend und unbrauchbar für die Zwecke einer Bewertung der Belastung. Dies haben die örtlichen Messungen der Stadt Frankfurt gezeigt. Um Stickoxide genau messen zu können, ist zwingend eine Messung nahe an der Straße nötig, so das Umweltamt der Stadt Frankfurt. Luftmesswerte in einer Entfernung von 1,35 Kilometer Luftlinie, zudem in erhöhter Position auf einer Brücke, im erhöhten und freien Windzug, sind weder gerichtlich belastbar noch mit allgemeinem Menschenverstand vertretbar. Fazit ist, dass die neuen, aktuell gemessenen Werte der Stadt Frankfurt anzusetzen sind und entsprechende Maßnahmen vom Bund bzw. Hessen Mobil von der Stadt Frankfurt einzufordern sind. Sollte dies nicht geschehen, ist davon auszugehen, das dieses Thema dem Ortsbeirat weiterhin noch lange beschäftigen wird, und es sei auf Folgendes hingewiesen: - Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird es keine Fahrverbote für die Nutzer der Autobahn geben. - Es ist davon auszugehen, dass es Fahrverbote nur für die Bürger der Stadt Frankfurt und der Nachbargemeinden geben wird, die den Erlenbruch zur Anfahrt in die Stadt nutzen möchten. Weitere Belastungen PM10 und PM2.5: Es ist davon auszugehen, dass die Grenzwerte für PM10 und PM2.5 ebenfalls nicht eingehalten werden können. Zurzeit liegen dafür noch keine rechtlich belastbaren Daten vor. Private Messungen im Bereich, deren Ergebnis schon jetzt teilweise starke Überschreitungen zeigen, und die ansteigende Feinstaubbelastung durch die modernen Benzinmotoren um 50 Prozent im Jahre 2030 sowie die nicht berücksichtigten Belastungen durch Braunkohlestaubkraftwerke in der Nähe lassen dies bisher allerdings mangels amtlicher Messungen und Gutachten nur vermuten. Der Bund ist in keiner Verpflichtung zur Nachbesserung nach Fertigstellung der Autobahn im Frankfurter Osten. Nur die Stadt Frankfurt hat dann eine Pflicht. Das bedeutet, alle Maßnahmen, die wegen des Problems der Luftschadstoffe zu treffen sind, gehen dann zulasten der Stadtkasse der Stadt Frankfurt. Dadurch würden die Frankfurter Bürger doppelt bestraft: 1. Durch die schlechte und gesundheitsschädliche Luft und 2. durch Fahrverbote für die Bürger der Stadt Frankfurt. Auf der Autobahn, die durch den Riederwald führen wird, wird es kein Fahrverbot geben und auch keine Umweltzone gelten. Fahrverbote in Umweltzonen sind bei innerstädtischen Autobahnen ausgenommen. Alle können die Autobahn nutzen und die Luft der Stadt Frankfurt verpesten, so auch alle Lkws und Dieselfahrzeuge aller Klassen. Es sind Maßnahmen zu ergreifen, die dafür sorgen, dass die Grenzwerte in der Stadt Frankfurt eingehalten werden. Dies gilt nicht nur für das Westend und das Nordend, sondern für die Gesundheit aller Bürger der Stadt Frankfurt, so auch für den Frankfurter Osten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1942 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Versandpaket: 23.05.2018 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 07.06.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 260 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Prüfung und Berichterstattung) FRANKFURTER (= Annahme) 22. Sitzung des Verkehrsausschusses am 12.06.2018, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 260 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2786, 22. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 07.06.2018 Aktenzeichen: 79 1
Weg zwischen RiederwaldRiederbruch und Orber Straße entlang der Bahnlinie kurzfristig durch eine neue Fahrbahndecke als sichere Fahrradstrecke von und nach Frankfurt etablieren
Anregung an den Magistrat vom 14.05.2018, OM 3163 entstanden aus Vorlage: OF 366/11 vom 17.04.2018 Betreff: Weg zwischen Riederwald-Riederbruch und Orber Straße entlang der Bahnlinie kurzfristig durch eine neue Fahrbahndecke als sichere Fahrradstrecke von und nach Frankfurt etablieren Vorgang: OM 1806/17 OBR 11; ST 1866/17 Der Magistrat wird aufgefordert, den bestehenden Weg zwischen südlichem Ende des Riederbruchs und der Orber Straße, der Gegenstand der Stellungnahme ST 1866 vom 18.09.2017 ist, durch eine neue Asphaltdecke kurzfristig zu ertüchtigen als alternative Radstrecke aus dem Osten Frankfurts und des Umlands in die Frankfurter Innenstadt zu etablieren. In der Fortsetzung nach Osten ist die Einrichtung von Fahrradstreifen in der Orber Straße zeitnah zu realisieren. Begründung: Nach wie vor stellt die Hanauer Landstraße zwischen östlicher Frankfurter Stadtgrenze und Riederhöfe/Ostpark die einzige ernst zu nehmende Radverbindung zwischen dem Frankfurter Osten/östlichen Frankfurter Umland und der Frankfurter Innenstadt dar. Der bestehende Radweg entlang der Hanauer Landstraße ist aufgrund der Bedeutung der Hanauer Landstraße für den motorisierten Verkehr für Radfahrerinnen und Radfahrer aus lufthygienischer und sicherheitstechnischer Sicht ein nur schwer zumutbarer Weg. Auch die Strecke entlang der Wächtersbacher Straße und dem Erlenbruch ist auf Jahre hinaus aufgrund der Bausituation durch den Riederwaldtunnel keine wirkliche Alternative. So scheint es zwingend notwendig, will man mit einer Förderung des Radverkehrs ernst machen, andere Alternativen schnell einzurichten und anzubieten. Das bestehende tägliche Verkehrschaos im Frankfurter Osten und die lufthygienische Situation zwingen dazu. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.06.2017, OM 1806 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1866 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1738 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66 5
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