Sparkassenfiliale im Riederwald erhalten!
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 14.05.2018, OM
3157 entstanden aus
Vorlage: OF 353/11 vom
16.04.2018 Betreff: Sparkassenfiliale im Riederwald erhalten! Vorgang: OM 2014/03 OBR 11; ST 647/03 Der Magistrat wird gebeten, über seine
Aufsichtsratsmitglieder in der Frankfurter Sparkasse
oder durch Gespräche mit deren Träger, der Landesbank Hessen-Thüringen, darauf
hinzuwirken, dass es nicht zu weiteren Filialschließungen im Frankfurter Osten
kommt. Begründung: Presseberichten zufolge soll die Filiale in der
Schäfflestraße im Riederwald im Sommer 2018 geschlossen werden. Dies muss
verhindert werden. Dem Ortsbeirat liegt eine Unterschriftenliste mit
619 Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern vor, welche die Erhaltung der
Filiale fordern.
Viele ältere Bürgerinnen und
Bürger sind auf den persönlichen Kontakt und die Unterstützung in ihrer
Bankfiliale angewiesen. Ein Geldautomat kann dies nicht ersetzen. Als die Filiale in der Wächtersbacher Straße in
Fechenheim geschlossen wurde, hat der Magistrat damals Verständnis geäußert.
In der Stellungnahme vom 19.05.2003,
ST 647, heißt es: "An diesem Standort verbleiben sowohl ein
Geldausgabeautomat als auch ein Kontoauszugsdrucker, sodass die Kunden weder
von der Bargeld- noch von der Informationsversorgung abgeschnitten werden. Die
nächste Geschäftsstelle der Frankfurter Sparkasse im Riederwald Schäfflestraße
24 befindet sich etwa in 1.000 Meter Entfernung." Genau diese Geschäftsstelle steht nun zur
Disposition. Mit großen Finanzmitteln versucht der Magistrat, dem
Einzelhandelssterben in den Stadtteilen entgegenzuwirken. Zurzeit wird die
Schäfflestraße im Riederwald durch umfangreiche Erneuerungen aufgewertet. Dazu
muss aber auch der Erhalt von Bank- und Postdiensten gehören. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an
den Magistrat vom 05.05.2003, OM 2014
Stellungnahme des
Magistrats vom 19.05.2003, ST 647
Stellungnahme des
Magistrats vom 27.08.2018, ST 1655