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Sparkassenfiliale Frankfurt-Riederwald - Schließung verhindern
Anregung an den Magistrat vom 14.05.2018, OM 3156 entstanden aus Vorlage: OF 352/11 vom 14.04.2018 Betreff: Sparkassenfiliale Frankfurt-Riederwald - Schließung verhindern Vorgang: OM 2487/17 OBR 12; ST 572/18 Der Magistrat wird aufgefordert, sich für den Erhalt der Sparkassenfiliale im Riederwald einzusetzen, die im Juli/August 2018 geschlossen werden soll. Der Magistrat wird gebeten, die Frankfurter Sparkasse daran zu erinnern, dass sie als Anstalt des öffentlichen Rechts den damit verbundenen Gemeinnützigkeitsauftrag, im Rahmen der Daseinsvorsorge, zu erfüllen hat. Die Sparkasse, Tochter der Landesbank Hessen-Thüringen, wirbt auf ihrer Homepage damit, dass ihre Stärke in der persönlichen Beratung liegt und sie hierfür über das dichteste Netz von Filialen und Beratungscentern verfügt. Der Magistrat wird gebeten, darauf zu drängen, dass dieses Versprechen eingehalten wird. Begründung: Dem Ortsbeirat liegt eine Unterschriftenliste mit 619 Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern vor, welche die Erhaltung der Filiale fordern. Auszug aus dem Unternehmensporträts der Frankfurter Sparkasse unter www.frankfurter-sparkasse.de : "Die Frankfurter Sparkasse wurde im Jahr 1822 gegründet und ist heute Marktführerin im Privatkundengeschäft im Rhein-Main-Gebiet. Die Frankfurter Sparkasse bietet als Teil des Konzerns der Helaba Landesbank Hessen-Thüringen und mit ihren Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe sämtliche Finanzdienstleistungen für Privat-, Gewerbe- und Firmenkunden. Die persönliche Beratung ist der wichtigste Grund für 40 Prozent aller Frankfurter, ihre Bankgeschäfte mit der Frankfurter Sparkasse zu tätigen. Hierfür verfügt sie in der gesamten Region über das dichteste Netz von Filialen und Beratungscentern. Online-Banking und Online-Beratung ergänzen das Serviceangebot im Internet. Darüber hinaus übernimmt die Frankfurter Sparkasse seit jeher gesellschaftliche Verantwortung. Gemeinsam mit der Stiftung der Frankfurter Sparkasse fördert und gestaltet sie das Leben der Bürger und die Zukunft der Region." Die Filiale ist, nachdem die Filiale in der Wächtersbacher Straße geschlossen wurde, nicht nur für Riederwälder Kunden, sondern auch für Fechenheim-Nord Anlaufstelle. Es gibt dort nicht einmal mehr einen Geldautomaten. Lediglich im Supermarkt Kaufland gibt es einen Automaten der ING-DiBa Bank, was bedeutet, dass die Abhebung mit Fremdnutzungsgebühren verbunden ist. Die Schließung bedeutet also nicht nur einen herben Verlust für den Stadtteil Riederwald. Die lokale Versorgung mit einem dichten Filialnetz ist für die Bürgerinnen und Bürger von elementarer Bedeutung, insbesondere für Seniorinnen und Senioren. So ist oftmals zu beobachten, dass diese aufgrund des fortgeschrittenen Alters nicht mehr in der Lage sind, den Geldautomaten zu benutzen. Auch bei sonstigen Bankgeschäften wird die Hilfe der bemühten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter benötigt. Für diesen Personenkreis ist es entscheidend, dass sich in den Stadtteilen selbst Filialen befinden. Eine lange Anfahrt in andere Stadtteile ist oftmals (insbesondere unter Beachtung der körperlichen Konstitution) nicht möglich. Ähnliches trifft auf die Mitbürgerinnen und Mitbürger zu, deren Muttersprache nicht Deutsch ist. Auch für diese Personen ist der persönliche Kontakt zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Grundvoraussetzung für die Abwicklung ihrer Bankgeschäfte. Die Schließung von Filialen in den Stadtteilen führt dazu, dass dieser Personenkreis von der alltäglichen Erledigung seiner Bankgeschäfte ausgeschlossen wird. Ein SB-Automat hilft in diesen Fällen nicht. Die Frankfurter Sparkasse nimmt als Anstalt des öffentlichen Rechts wichtige Gemeinnützigkeitsaufgaben wahr. Nach § 2 VI 2 Hessisches Sparkassengesetz ist die Erzielung von Gewinnen nicht der Hauptzweck des Geschäftsbetriebs der hessischen Sparkassen. Insofern soll sich die Frankfurter Sparkasse auf ihren Auftrag zurückbesinnen. Zwar ist es verständlich, dass gerade in den sozial schwächeren Stadtteilen ein gewinnorientiertes Betreiben von Filialen mangels investitionskräftigem Kundenstamm schwierig ist. Dies ist allerdings durch gewinnbringende Filialen im Sinne der Daseinsvorsorge auszugleichen. Eine Schließung von Filialen in den sozial schwächeren Stadtteilen trifft gerade diejenigen, die für die aktuelle betriebswirtschaftliche Lage der Sparkasse am wenigsten die Verantwortung zu tragen haben. In der Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2018, ST 572, hat der Magistrat eine Stellungnahme der Sparkasse bezüglich der erfolgten Schließung in Kalbach veröffentlicht. Vorsorglich möchte der Ortsbeirat der dortigen Argumentation entgegentreten, falls dies auch für den Riederwald angeführt wird. Die Sparkasse verweist dort darauf, dass die Filiale nicht den heutigen Diskretionsanforderungen entsprechen würde und daher eine unrentable Sanierung notwendig sei. Die Bürgerinnen und Bürger werden liebend gerne auf eine Sanierung verzichten, wenn dafür die Filiale im Stadtteil erhalten bleibt. Kunden der Sparkasse Riederwald wurde von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Filiale in Alt-Fechenheim als Ersatz angeboten. Diese Filiale ist vom Riederwald aus extrem schlecht zu erreichen. Eine direkte ÖPNV-Verbindung besteht nicht. Gerade Seniorinnen und Senioren ist es nicht zuzumuten, dass sie weite Gehstrecken über die Lahmeyerbrücke auf die Hanauer Landstraße bis zur Straßenbahnlinie 11 bewältigen oder bis zur Lahmeyerstraße gehen, um mit der Buslinie 44 nach Fechenheim zu fahren. Daher ist die Filiale in Fechenheim kein Ersatz. Von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Riederwälder Filiale wurde als Schließungsgrund auch die "häufigen Überfälle der letzten Jahre" genannt. Der Ortsbeirat weist diesen Schließungsgrund ausdrücklich zurück. Das Überfallrisiko und der im letzten Jahr erfolgte Überfall rechtfertigt keine Filialschließung. Wäre dies ein tragfähiger Grund, so müssten nach dieser Argumentation alle Filialen schließen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.12.2017, OM 2487 Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2018, ST 572 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1914 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 92 31
Kleinbus/Shuttlebus von RiederwaldMitte zur U-Bahn-Station „Schäfflestraße“ einrichten, nachdem die Gleise für den Bau des Riederwaldtunnels verlegt wurden, und ggf. weitere Haltepunkte einplanen
Anregung an den Magistrat vom 14.05.2018, OM 3159 entstanden aus Vorlage: OF 357/11 vom 23.04.2018 Betreff: Kleinbus/Shuttlebus von Riederwald-Mitte zur U-Bahn-Station "Schäfflestraße" einrichten, nachdem die Gleise für den Bau des Riederwaldtunnels verlegt wurden, und ggf. weitere Haltepunkte einplanen Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob zwischen Riederwald-Mitte und U-Bahn-Station "Schäfflestraße" ein Kleinbus/Shuttlebus eingesetzt werden kann, um Passagiere zu befördern, sobald die Gleise in Richtung Pestalozzischule verlegt wurden. Es könnte ausreichen, die Taktung von 7 Uhr bis 19 Uhr zu planen. Denkbar sind Haltepunkte in der Harkortstraße, Raiffeisenstraße/Schäfflestraße und ggf. ein weiterer Halt in der Schäfflestraße/Friedrich-List-Straße. Gegebenenfalls könnten auch weitere Stationen eingeplant werden, die für die Riederwälder Bevölkerung schlecht zu erreichen sind, z. B. der Supermarkt Kaufland auf der Wächtersbacher Straße oder die Märkte in der Victor-Slotosch-Straße. Die Prüfung sollte zeitnah geschehen, damit die Maßnahme rechtzeitig geplant werden kann. Der Ortsbeirat sollte in die Planung der Haltestellen einbezogen werden. Begründung: Die Haltestelle "Schäfflestraße" wird, sobald die Gleise verlegt wurden, nur mit einem deutlich längeren Fußmarsch zu erreichen sein. Dies stellt insbesondere für Senioren, Gehbehinderte und Familien mit Kleinkindern ein Problem dar. Ein weiteres Problem ist, dass es nur einen Discounter im Riederwald, am Waldrand, gibt. Dieser ist z. B. von der Seniorenwohnanlage sehr weit entfernt. Nachdem der REWE-Markt im Hessen-Center geschlossen hat, wäre es wünschenswert, wenn die Bürgerinnen und Bürger noch eine andere Alternative hätten. Der Supermarkt Kaufland und die Märkte in der Victor-Slotosch-Straße sind jedoch fußläufig zu weit weg und mit öffentlichen Verkehrsmitteln nur sehr umständlich zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1740 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1390 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 92 11
Erleichterung der Querung der Hanauer Landstraße - Kreuzung Grüne Straße/Uhlandstraße
Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3147 entstanden aus Vorlage: OF 237/4 vom 24.04.2018 Betreff: Erleichterung der Querung der Hanauer Landstraße - Kreuzung Grüne Straße/Uhlandstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, welche Maßnahmen er nun nach dem Ortstermin am 4. Oktober 2017 umsetzen möchte, um die fußläufige Querung der Kreuzung zu erleichtern. Folgendes wurde besprochen: 1. Auf der Südseite die bereits ausreichende Breite des Überwegs dadurch nutzbar zu machen, dass Vorkehrungen getroffen werden (Sperrfläche, Poller), damit im Überwegbereich keine Autos mehr geparkt werden können. 2. Auf der Nordseite die Aufstelllinie für die Autos ebenfalls etwas in Richtung Osten zu verschieben. 3. Die Drängelgitter auf beiden Seiten des Übergangs etwas zurückzunehmen. Begründung: Die Begehung mit verschiedenen Ämtern am 4. Oktober 2017 letzten Jahres hatte ergeben, dass eine erleichterte Querung für den Fußgängerverkehr an dieser Kreuzung wünschenswert und umsetzungsfähig ist. Insbesondere Menschen mit Rollatoren, Zwillingskinderwagen oder auch eine größere Anzahl von Fußgängerinnen und Fußgängern haben erkennbar Schwierigkeiten, die Hanauer Landstraße mit ihren an dieser Stelle drei Fußgängerampeln bequem zu queren. In der Diskussion vor Ort kristallisierten sich die oben genannten Maßnahmen heraus, die umsetzbar und geeignet sind, um eine breitere Furt für den fußläufigen Verkehr zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1865 Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 639 Antrag vom 08.10.2019, OF 382/4 Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5266 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 4 am 11.09.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Radverkehr zügiger und sicherer machen - Beschilderung im Labyrinth des Ratswegkreisels
Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM 2973 entstanden aus Vorlage: OF 221/4 vom 23.03.2018 Betreff: Radverkehr zügiger und sicherer machen - Beschilderung im Labyrinth des Ratswegkreisels Vorgang: OM 2863/09 OBR 4; OM 2794/14 OBR 4 Der Magistrat wird aufgefordert, die Radwegverbindungen und Unterführungen im Ratswegkreisel (Kreuzungsbereich Ratsweg/Hanauer Landstraße) für Fahrradfahrer und Fußgänger vollständig mit Hinweisschildern zur Orientierung zu versehen. Zusätzlich sollen an allen 90-Grad-Abbiegungen Spiegel angebracht werden, damit der Bereich eingesehen werden kann. Begründung: Der Bereich wird von vielen Radfahrern genutzt. Problematisch ist, dass die Wegeführung nicht erkennbar ist und dass die Wegeführungen in den verschiedenen Richtungen nicht parallel zur Straßenrichtung verlaufen. Zudem stellen die nicht einsehbaren 90-Grad-Abbiegungen ein Sicherheitsrisiko dar. Sinnvoll sind stadtteilbezogene Richtungsanzeiger, die eine Orientierung innerhalb des Labyrinths ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.01.2009, OM 2863 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2014, OM 2794 Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2018, ST 1308 Beratung im Ortsbeirat: 4
Absolutes Halteverbot auf der zweiten Fahrspur in der Carl-Benz-Straße, Höhe Hausnummer 13 bis Hausnummer 5, zur Freihaltung der 2. Fahrbahn Richtung Dieselstraße/Hanauer Landstraße.
Anregung an den Magistrat vom 09.04.2018, OM 2947 entstanden aus Vorlage: OF 349/11 vom 23.03.2018 Betreff: Absolutes Halteverbot auf der zweiten Fahrspur in der Carl-Benz-Straße, Höhe Hausnummer 13 bis Hausnummer 5, zur Freihaltung der 2. Fahrbahn Richtung Dieselstraße/Hanauer Landstraße. Der Magistrat wird aufgefordert, die zweite Fahrspur der Carl-Benz-Straße, in Höhe der Hausnummern 13 bis 5 (Richtung Dieselstraße), durch eindeutige Anbringung des Verkehrszeichen StVO 283 dauerhaft von parkenden Kraftfahrzeugen frei zuhalten. Begründung: Insbesondere im Berufsverkehr kommt es an der o.g. Stelle zu einer starken Staubildung. Einbiegende Fahrzeuge, aus der Adam-Opel-Straße kommend, sowie der Verkehrsstrom aus Offenbach treffen in der Carl-Benz-Straße, ab Höhe Hausnummer 13 auf ein "Nadelöhr". Parkende Fahrzeuge blockieren dauerhaft die zweite Fahrspur, die für einen reibungslosen Verkehrsfluss Richtung Dieselstraße/Hanauer Landstraße jedoch unerlässlich ist. Die dort ansässigen Firmen verfügen über ausreichende Parkmöglichkeiten im Hof. Die Einhaltung des absoluten Parkverbotes ist durch das Ordnungsamt dauerhaft sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1371 Beratung im Ortsbeirat: 11
Park-and-ride-Plätze in Fechenheim Bericht des Magistrats vom 09.03.2018, B 77
Anregung vom 09.04.2018, OA 240 entstanden aus Vorlage: OF 351/11 vom 08.04.2018 Betreff: Park-and-ride-Plätze in Fechenheim Bericht des Magistrats vom 09.03.2018, B 77 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat möge bei der Prüfung der Park-and-ride-Flächen für Fechenheim, außer der Nordmainischen S-Bahn, ebenfalls die Auswirkungen durch den Bau der Autobahn durch den Frankfurter Osten (Riederwaldtunnel) in die Betrachtungen mit einbeziehen Begründung: Nach den jetzigen Planungen sollen die Nordmainische S-Bahn und der Riederwaldtunnel mit der Autobahn durch den Frankfurter Osten zeitgleich fertiggestellt werden. Dadurch ergeben sich erhebliche Entlastungen für die Hanauer Landstraße und freier Verkehr in die Innenstadt. Der Fahrzeugverkehr auf der Hanauer Landstraße soll sich nach den Verkehrsuntersuchungen von Hessen Mobil durch den Autobahnbau dort halbieren (-20.000 Kfz). Der nach der Fertigstellung der Anbindung der Autobahn A 66 massiv zunehmende Stau morgens und abends auf der A 661, wird im Jahr 2030 grundsätzlich ein Park-and-ride-Angebot weiterhin attraktiv erscheinen lassen. Bei Fertigstellung der Autoanbindung A 66 an die A 661 werden die Fahrzeuge Park-and-ride-Angebote an den Autobahnabfahrten bevorzugen, da für die Angebote auf der Hanauer Landstraße die Autobahn bereits in Maintal mit einem Umweg verlassen werden muss. Einige Menschen werden durch die bessere Anbindung allerdings die Park-and-ride-Angebote Borsigallee nicht mehr in Anspruch nehmen und lieber die Autobahnabfahrten von der A 661 nutzen. Bei entsprechenden Flächen dort sollten hier ebenfalls Lösungen gesucht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 09.03.2018, B 77 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1408 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 18.04.2018 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Verkehrsausschusses am 15.05.2018, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 77 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 240 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF (B 77 = Kenntnis, OA 240 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 77 = Zurückweisung, OA 240 = Annahme) 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.05.2018, TO II, TOP 22 Beschluss: 1. Die Vorlage B 77 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 240 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2747, 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 24.05.2018 Aktenzeichen: 66 3
Verkehrssicheres Gestalten der Zufahrt Kaufland (Wächtersbacher Straße 75) - Wegfall von zwei Parkbuchten
Antrag vom 27.03.2018, OF 361/11 Betreff: Verkehrssicheres Gestalten der Zufahrt Kaufland (Wächtersbacher Straße 75) - Wegfall von zwei Parkbuchten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Zufahrt der Wächtersbacher Str. 75 durch geeignete Maßnahmen (Wegfall von zwei Parkbuchten rechts und links der Zufahrt) verkehrssicherer zu gestalten. Begründung: Durch die Fa. Kaufland findet ein starker Verkehr an der Zufahrt Wächtersbacher Str. 75 und auf der Wächtersbacher Str. allgemein statt. Es kam in der Vergangenheit zu mindestens einem schwerwiegenden Unfall an dieser Zufahrt. Zwar besteht die Zufahrt Wächtersbacher Str. 75 aus drei Fahrstreifen (je ein Links- und ein Rechtsabbieger in Richtung Wächtersbacher und einem Fahrstreifen in Richtung Fa. Harley-Davidson) und ist breit ausgestaltet. Aber durch das Parken an den eingezeichneten Parkbuchten rechts und links der Zufahrt auf der Wächtersbacher Str., wird die Sicht der Verkehrsteilnehmer derart beeinträchtigt, dass es ohne ein Eintasten auf die Wächtersbacher Str. nicht möglich ist, auf diese überhaupt einzufahren. Das führt zu gefährlichen Situationen, die durch den Wegfall der beiden rechts und links befindlichen Parkbuchten behoben werden könnten. Aus der Zufahrt kommend rechts in Richtung Klassikstadt befindet sich die Bushaltestelle "Lauterbacher Straße". Zwischen Zufahrt und Bushaltestelle befindet sich eine Parkbucht. Durch Wegfall wäre der Blick auf die Wächtersbacher Str. in Richtung Klassikstadt frei und ein Einfahren gefahrlos möglich. Durch den Wegfall der linksseitigen ersten Parkbucht in Fahrtrichtung Riederwald würde der Blick auf den von dort kommenden Verkehr ebenfalls frei sein. Siehe beiliegende Bilder. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 11 am 14.05.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: a) Die Vorlage OF 361/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Der stellv. Ortsvorsteher wird beauftragt, einen Ortstermin mit den zuständigen Ämtern zu vereinbaren. Abstimmung: Zu a) und b) Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 11 am 11.06.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 361/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 11 am 13.08.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 361/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 11 am 17.09.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 361/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 11 am 29.10.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 361/11 wurde zurückgezogen.
Stärkerer Ausbau von Tempo-30 Zonen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Reduzierung von Lärm und Abgasen durch Fördermittel des Landes
Antrag vom 23.03.2018, OF 340/11 Betreff: Stärkerer Ausbau von Tempo-30 Zonen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Reduzierung von Lärm und Abgasen durch Fördermittel des Landes Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: Seit 2016 hat das Land Hessen ein Förderprogramm aufgelegt, um Tempo-30 Zonen stärker auszubauen. Tempo-30-Zonen verminderten Lärm und Abgase, während sie die Sicherheit erhöhen. Das alleinige Aufstellen von Tempo-30-Schildern reicht oft nicht aus, um die Geschwindigkeit innerhalb der Zonen tatsächlich zu senken. Das Programm sieht daher unter anderem Maßnahmen, wie eine Verengung der Fahrbahn, Verbreiterung der Gehwege oder den Bau von Verkehrsinseln vor. Die Investitionen werden vom Land mit bis zu 85 Prozent der Kosten bezuschusst. Wie aus der Presse Ende letzten Jahres jedoch zu entnehmen war, hat die Stadt Frankfurt bisher keine Fördermittel beantragt. 1. Ist dem Frankfurter Magistrat das Förderprogramm bekannt? 2. Wenn ja, wieso wurden in 2016 und 2017 keine Fördergelder beantragt? 3. Ist der Magistrat in 2018 bestrebt, Fördergelder zu beantragen, um die Verkehrssicherheit insbesondere in den von Verkehr stark belasteten Einfallsgebieten des Pendlerstroms zu erhöhen? 4. Wie ist der aktuelle Sachstand diesbezüglich für den Ortsbezirk11? Begründung: Der Frankfurter Osten ist eine der Hauptverkehrsadern der täglichen Pendlerströme. Regelmäßig kommt es bei Staubildungen wie bspw. auf der Hanauer Landstraße, Borsigallee oder der Wächtersbacherstraße zu Ausweichrouten der Pendler über Wohngebiete. Ungeachtet der dort eingerichteten Tempo-30 Zonen kommt es regelmäßig zu Geschwindigkeitsverstößen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 11 am 09.04.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 799 2018 Die Vorlage OF 340/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, LINKE., GRÜNE, BFF und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Verkehrssituation in der Ferdinand-Happ-Straße
Anregung an den Magistrat vom 06.03.2018, OM 2820 entstanden aus Vorlage: OF 208/4 vom 16.02.2018 Betreff: Verkehrssituation in der Ferdinand-Happ-Straße Vorgang: OM 3054/09 OBR 4; ST 1575/09 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob angesichts der jüngsten Wohnungsbauentwicklung 1. im Einmündungsbereich der Launhardtstraße ein zusätzlicher, markierter Fußgängerüberweg über die Ferdinand-Happ-Straße eingerichtet werden kann; 2. entgegen der Einschätzung in der Stellungnahme vom 09.11.2009, ST 1575, in der Ferdinand-Happ-Straße zwischen 5. Polizeirevier und Einmündung in die Hanauer Landstraße Tempo 30 angeordnet werden kann; 3. der E inmündungsbereich der Launhardtstraße in die Ferdinand-Happ-Straße mittelfristig eine Planung zur Neugestaltung erhalten kann. Begründung: Die zahlreichen neuen Wohnungen in der Ferdinand-Happ-Straße (insbesondere mit der aktuellen Fertigstellung des Projekts Schwedler Gärten) sorgen für zusätzlichen Fußgängerverkehr, der in der Verkehrsführung berücksichtigt werden sollte. Der Einmündungsbereich der Launhardtstraße in die Ferdinand-Happ-Straße weist mit den bislang großräumig abgepollerten Asphaltflächen nur eine notdürftige Struktur auf. Hier sollte daher eine Planung für eine dauerhafte Lösung angegangen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.03.2009, OM 3054 Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2009, ST 1575 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1096
Bund und Land Hessen zur Luftreinhaltung innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte auffordern
Antrag vom 04.03.2018, OF 345/11 Betreff: Bund und Land Hessen zur Luftreinhaltung innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte auffordern Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: - Die Stadt Frankfurt macht Einwendungen zur Luftreinhaltung im Bereich Erlenbruch im aktuellen Planfeststellungsbeschluß zum Riederwaldtunnel. (Neubau der Bundesautobahn A 66 Frankfurt am Main - Hanau, Teilabschnitt Tunnel Riederwald Neubau einschl. AD Erlenbruch und AS Borsigallee ) Einwendungsfrist: 20.März 2018 - Fordert Nachbesserungen Luftreinhaltung und geeignete Maßnahmen, um weitere Verschlechterungen zu verhindern, durch die gesetzliche Grenzwerte im Stadtgebiet eingehalten werden können und nicht wie geplant weiter ansteigen. - Fahrverbote für die Frankfurter Bürger sind durch geeignete Luftreinhaltemaßnahmen zu verhindern. Begründung: Im Jahre 2017 wurden vom Umweltamt der Stadt Frankfurt die Stickoxydwerte im Riederwald gemessen. Diese waren im Jahresdurchschnitt um 36,5% über den gesetzlich maximal zulässigen Grenzwerten. Der Riederwald kann damit "gesundheitlich" als eines der "dreckigsten Quartiere" in Frankfurt bezeichnet werden. Durch den Riederwaldtunnel und seine geplante Streckenführung am Erlenbruch sollen ab 2030 zusätzlich 120.000 Kraftfahrzeuge fahren so dass die Schadstoffe in diesem Bereich weiter ansteigen werden, so Hessen Mobil im Planfeststellungsbeschluss. (Neubau der Bundesautobahn A 66 Frankfurt am Main - Hanau, Teilabschnitt Tunnel Riederwald Neubau einschl. AD Erlenbruch und AS Borsigallee; Planänderung Tunnel einschließlich AD Erlenbruch, Obere Ebene und Lärmschutz Unterlage 15.4.2a Lufthygienische Untersuchung - Erläuterungsbericht - ) Dem Gutachten zu Grunde gelegt sind bereits der steigende Anteil an Elektrofahrzeugen, sauberere Fahrzeuge und die deutliche Verringerung an Dieselfahrzeugen mit hohen NOX Werten. Das Gutachten kommt dabei zu der folgenden Erkenntnis: "Die Bewertungsfaktoren zeigen, dass für Stickstoffdioxide (NO2) eine Verminderung und für Feinstaub (PM) eine Erhöhung bewertet wird für den Vergleich der Prognoseszenarien 2030" (Quelle: S.9 Untersuchung zur lufthygienischen Auswirkung der Planänderung ) Das Gutachten "Untersuchung zur lufthygienischen Auswirkung der Planänderung," welches von Hessen Mobil in Auftrag gegeben wurde und Teil der Planfeststellung ist, geht von einer Vorbelastung im Erlenbruch von nur 25 μg/m3 aus. Dadurch kommt das Gutachten auf eine Reserve (Puffer) von zusätzlichen 15 μg/m3 bis der Grenzwert von 40 μg/m3 erreicht ist. Bei Messungen durch das Umweltamt der Stadt Frankfurt wurden für das gesamte Jahr 2017 folgende gemittelten Stickstoffdioxid-Messwerte ermittelt: - Am Erlenbruch 80: 52,4 μg/m3 - Am Erlenbruch 130: 54,6 μg/m3 Es gibt bei Messungen immer Schwankungen und immer wieder erhöhte Pegelwerte. Diese Pegelwerte werden durch die jährliche Erfassung und der Verwendung eines Jahresdurchschnittswertes erheblich gemildert. Die Nachtwerte und die ruhigen Wochenenden gleichen dabei die Tageswerte aus, und trotzdem kommt es im Erlenbruch zu massiven Überschreitung dieser Grenzwerte. Die generelle Belastungen sind tagsüber und während der Hauptverkehrszeit weit höher als der gesetzlich vorgegebene Grenzwert von 40,0 μg/m3. Legt man die prognostizierten Werte laut dem Gutachten von Hessen Mobil für 2030 von NO2 an, werden ohne die 120.000 Fahrzeuge der Autobahn im 2030 weiterhin die Grenzwerte um weit mehr als 11% überschritten. Die Feinstaubbelastung geht sogar laut diesem Gutachten, ohne die 120.000 Fahrzeuge der Autobahn, für den Bereich Riederwald in 2030 von einer 50%igen Erhöhung des Feinstaubs durch den Kraftfahrzeugverkehr aus. Ursache dafür sind die modernen Benzinmotoren. An einer Stelle im Frankfurter Osten werden seit langer Zeit Messungen vom HLNUG (Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie) durchgeführt. Unter anderem wurde für das Gutachten zum Riederwaldtunnel diese eine bereits lange Zeit bestehende Messstation an der Hanauer Landstraße verwendet. Die Stadt Frankfurt hat (unabhängig von Hessen Mobil) aktuelle Messungen im Erlenbruch über das gesamte Jahr 2017 durchgeführt. Bei der Berechnung von Hessen Mobil sind die aktuellen Werte der Stadt Frankfurt nicht berücksichtigt worden. Obwohl dies die richtigen und genaueren Werte zur Beurteilung der Belastung gewesen wären. Mit den Werten der Messstation auf der Brücke der Hanauer Landstraße wäre die Belastung knapp unter den gesetzlichen Grenzwerten. Es müssen die Belastungen allerdings vom Ort verwendet werden, an dem die Belastung stattfindet. Dies wären die Werte am Erlenbruch und nicht Werte, die auf einem Hügel und in der weiteren Entfernung gemessen worden sind. Die Messwerte der Station an der Hanauer Landstraße ist durch eine vor langen Jahren geschickt gewählten Position daher nicht maßgebend und unbrauchbar für die Zwecke einer Bewertung der Belastung. Dies haben die örtlichen Messungen der Stadt Frankfurt gezeigt. Um Stickoxide genau messen zu können, ist zwingend eine Messung nahe an der Straße nötig, so das Umweltamt der Stadt Frankfurt. Luftmesswerte in einer Entfernung von 1,35 km Luftlinie, zudem in erhöhter Position auf einer Brücke, im erhöhten und freien Windzug, sind weder gerichtlich belastbar, noch mit allgemeinen Menschenverstand vertretbar. Fazit ist, dass die neuen aktuell gemessenen Werte der Stadt Frankfurt anzusetzen sind und entsprechende Maßnahmen vom Bund bzw. Hessen Mobil von der Stadt Frankfurt einzufordern wären. Sollte dies nicht geschehen ist davon auszugehen, das dieses Thema uns weiterhin grundsätzlich lange beschäftigen wird und es sei auf folgendes hingewiesen: Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird es keine Fahrverbote für die Nutzer der Autobahn geben. Aber, es ist davon auszugehen, dass es ein Fahrverbot für die Bürger der Stadt Frankfurt (auch Riederwald, Fechenheim-Nord, Fechenheim-Süd, Bergen-Enkheim, Seckbach ua.)und der Nachbargemeinden geben wird, die den Erlenbruch zur Anfahrt in die Stadt nutzen möchten. Es ist davon auszugehen, dass es keine andere Möglichkeit geben wird, die Abgaswerte in den Griff zu bekommen. Weitere Belastungen: PM10 und PM2.5 Es ist davon auszugehen, dass die Grenzwerte für PM10 und PM2.5 ebenfalls nicht eingehalten werden können. Zur Zeit liegen dafür noch keine rechtlich belastbaren Daten vor. Private Messungen im Bereich, die bereits jetzt starke Überschreitungen zeigen, und die ansteigende Feinstaubbelastung durch die modernen Benzinmotoren um 50% im Jahre 2030, sowie die nicht berücksichtigten Belastungen durch Braunkohlestaubkraftwerke in der Nähe, lassen dies bisher allerdings mangels amtlicher Messungen nur vermuten. Der Bund ist in keiner Verpflichtung mehr nach Fertigstellung der Autobahn durch den Riederwald. Nur die Stadt Frankfurt hat dann eine Pflicht. Das bedeutet, alle Maßnahmen, die wegen dem Problem der Luftschadstoffe zu treffen sind, gehen zu Lasten der Stadtkasse der Stadt Frankfurt. Dadurch werden die Frankfurter Bürger doppelt bestraft: durch die schlechte und gesundheitsschädliche Luft und durch Fahrverbote für die Bürger der Stadt Frankfurt. Auf der Autobahn, die durch den Riederwald führen wird, wird es kein Fahrverbot geben und keine Umweltzone gelten. Alle Nichtbürger der Stadt Frankfurt und dem Umland, so auch alle LKW's, Dieselfahrzeuge aller Klassen, können die Autobahn nutzen und die Luft verpesten. Die Bürger der Stadt Frankfurt und dem nahen Umland dürfen nicht fahren, weil die Fahrt außerhalb der Autobahn beginnt, und außerhalb der Autobahn ein Fahrverbot gilt. Fahrverbote in Umweltzonen sind bei innerstädtischen Autobahnen ausgenommen. Es sind Maßnahmen zu ergreifen, die dafür sorgen, dass die Grenzwerte in der Stadt Frankfurt eingehalten werden, dies gilt nicht nur für das Westend und das Nordend, sondern ebenfalls für die Arbeiterstadtteile Fechenheim-Nord, Fechenheim-Süd, Riederwald sowie Seckbach und Bergen-Enkheim. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 11 am 09.04.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 345/11 wurde zurückgezogen.
Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Grundhafte Sanierung und Umgestaltung der Orber Straße und Schlitzer Straße im Zusammenhang mit der Nordmainischen S-Bahn und der Revitalisierung des Industriegebiet
Antrag vom 16.01.2018, OF 319/11 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Grundhafte Sanierung und Umgestaltung der Orber Straße und Schlitzer Straße im Zusammenhang mit der Nordmainischen S-Bahn und der Revitalisierung des Industriegebietes Fechenheim-Nord Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für die grundhafte Sanierung und Umgestaltung der Orber Straße und Schlitzer Straße - die erforderlichen Mittel bereits 2018 in den Haushalt einzustellen. Begründung: Im Zuge der Planung zur grundhaften Sanierung und Umgestaltung der Orber Straße und Schlitzer Straße im Zusammenhang mit der Nordmainischen S-Bahn und der Revitalisierung des Industriegebietes Fechenheim-Nord sind diese Maßnahmen vordringlich durchzuführen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 81 2018 Die Vorlage OF 319/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2018 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.9 Grün- und Freiflächen Sanierung und Neugestaltung des Spielplatzes Wächtersbacher Straße
Antrag vom 16.01.2018, OF 320/11 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.9 Grün- und Freiflächen Sanierung und Neugestaltung des Spielplatzes Wächtersbacher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert für den Spielplatzes an der Wächtersbacher Straße die notwendigen Mittel in den Haushalt einzustellen um dort die dringend anstehende Grundsanierung komplett durchzuführen. Begründung: Der Spielplatz besteht aus einem ungeordneten Rasenbereich und Sandbereich im Osten. Dieser Bereich wird zur Zeit von Hunden nebst Hundebesitzern, Erwachsenen, Jugendlichen, Kleinkindern und den umliegenden Kindergärten gemeinsam genutzt. Das Gebiet hat eine verdichtete Bebauung und eine hohe Bevölkerungsdichte. In der unmittelbaren Nähe befinden sich zwei Kindertagesstätten und ein Hort, welche den Spielplatz früher umfangreich nutzten. Der Spielplatz steht bereits seit längerem für eine Grundsanierung an und in diesem Rahmen sollten die Vorschläge der beteiligten Gremien unter Beachtung der OM1508 realisiert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 82 2018 Die Vorlage OF 320/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2018 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Zusätzliche Mitarbeiterinnen sowie Mitarbeiter und notwendige Gerätschaft für die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs
Antrag vom 01.01.2018, OF 276/11 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Zusätzliche Mitarbeiterinnen sowie Mitarbeiter und notwendige Gerätschaft für die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2018 werden für zusätzliche Mitarbeiter*innen und notwendiges Gerät für die verstärkte Kontrolle des ruhenden und fließenden Verkehrs im Ortsbezirk 11 die notwendigen Mittel eingestellt. Begründung: Entlang der Hanauer Landstraße, aber auch innerhalb der einzelnen Stadtteile des Ortsbezirks 11 werden permanent Verkehrsregeln missachtet, Geschwindigkeitsüberschreitungen begangen und Rad sowie Gehwege zugeparkt. Dies führt dazu, dass Rad- und Fußgänger behindert oder in hohem Maße zusätzlichen Gefahren ausgesetzt werden. Fechenheim, Riederwald und Seckbach sind als östliches Tor für Pendler in Richtung A661, Frankfurt Stadtmitte sowie in Richtung A66 einer extremen Verkehrsbelastung ausgesetzt. Die Überwachung des fließenden Verkehrs und die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten auf den entsprechenden Hauptverkehrswegen, ist daher verstärkt mit Geräten zur Geschwindigkeitsmessung zu kontrollieren und zu ahnden. Die Stadtpolizei ist offensichtlich personell zu schwach besetzt, um in den östlichen Stadtteilen für die entsprechenden Ordnungsmaßnahmen zu sorgen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 46 2018 Die Vorlage OF 276/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2018 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Blitzanlagen auf der Hanauer Landstraße in Fechenheim
Antrag vom 01.01.2018, OF 277/11 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Blitzanlagen auf der Hanauer Landstraße in Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind ausreichend Mittel in den Haushalt einzustellen um auf der Hanauer Landstraße im Bereich der Omega-Brücke und der westlichen Mainkur Rundum-Blitzanlagen in der Funktions-Art der Blitzanlage Polyscan speed zur Erhöhung der Sicherheit in diesem Bereich zu installieren. Mit diesen Anlagen ist der nach Frankfurt einfahrende wie der ausfahrende Verkehr geschwindigkeitstechnisch zu überwachen. Begründung: Sowohl bei der Einfahrt nach Frankfurt von Osten als auch bei der Ausfahrt wird die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 50 km/h von vielen Verkehrsteilnehmern überschritten. In diesem Bereich hat das erhebliche Sicherheitsrisikos sowohl für Fussgänger und Radfahrer als auch für andere motorisierte Verkehrsteilnehmer zur Folge. So ist zum Beispiel das normale Einfädeln für den von der Omega-Brücke von Osten kommenden Verkehr in der Regel unmöglich. Nach Osten wird in gefährlichen Überholmanövern von der linken Spur stadtauswärts auf die Omega-Brücke abgebogen. Diese Beispiele stellen nur einen kleinen Ausschnitt der sicherheitsrelevanten Überschreitungen von Verkehrsregeln an der Kreuzung Mainkur dar. Nur die kontinuierliche Überwachung der Geschwindigkeit in diesem Bereich kann hier zu einer Verbesserung der Situation führen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 47 2018 Die Vorlage OF 277/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme gegen CDU (= Ablehnung)
Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe; 16.03 Verkehrsanlagen Radwegenetz im Ortsbezirk 11
Antrag vom 01.01.2018, OF 285/11 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe; 16.03 Verkehrsanlagen Radwegenetz im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind die notwendigen Mittel einzustellen um wichtige, stadtteilverbindende und teils nur in Teilstücken bestehende Radwege in einen leistungsgerechten und sicheren Zustand zu versetzen. Bestehende Radwegeteilstücke sind, wenn dies sinnvoll ist, zu verbinden. Ehemalige Radwege sind wieder zu reaktivieren und in das Radwegenetz einzubinden, wenn dies eine Strecke komplettiert und sinnvoll ist. Zusammenhängende Strecken sind mit der Angabe von Zwischenzielen und Zielen kenntlich zu machen und auszuweisen. So sind zum Beispiel teilbestehende Radwege wie die Verbindung Fechenheim → Fechenheim Nord (Orber Straße) → Ostpark → Ostend und die Verbindung Fechenheim Nord → Gwinner-/Friesstraße → ehemalige Trasse Linie 12 und weiter Richtung Bergen bzw. Seckbach/Bornheim in leistungsstarke, durchgehende Strecken mit sicheren Zustand zu entwickeln. Begründung: Will man dem Fahrrad im Zusammenklang der Verkehrsträger eine wichtige Rolle zuweisen, so sind erheblich mehr Mittel notwendig als die, die zur Zeit für diesen Bereich in Frankfurt eingesetzt werden. Andere Städte im In- und Ausland machen es Frankfurt vor. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 54 2018 Die Vorlage OF 285/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Radweg entlang der Hanauer Landstraße
Antrag vom 01.01.2018, OF 286/11 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Radweg entlang der Hanauer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind die notwendigen Mittel einzustellen um den Radweg entlang der Hanauer Landstraße zwischen Mainkur und Ratswegkreisel auf beiden Seiten zu erneuern und derart in seiner Gestaltung anzupassen, dass ein sicheres Befahren dieses Weges unter besonderer Berücksichtigung der Firmeneinfahrten möglich wird. Begründung: Der Radweg entlang der Hanauer Landstraße wird von vielen Menschen als Weg zu Arbeit, Schule, Einkauf etc. genutzt. Der Weg ist in einem schlechten - immer wieder ausgebesserten - Zustand. Der Missbrauch des Fahrradwegs als Parkstreifen zum Be- und Entladen diverser Firmen, bildet eine weitere Gefahr für die Nutzer des Fahrradwegs. Oft sind die Radler*innen gezwungen auf die Straße auszuweichen - nicht immer ganz einfach zwischen den LKWs. Dieser Zustand muss möglichst schnell abgestellt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 55 2018 Die Vorlage OF 286/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2018 Kostenlosen WLAN-Angebot in den Stadtteilen, Einrichtung von Hotspots
Antrag vom 01.01.2018, OF 304/11 Betreff: Haushalt 2018 Kostenlosen WLAN-Angebot in den Stadtteilen, Einrichtung von Hotspots Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ausreichend Mittel einzustellen um an den zentralen Stellen der Stadtteile des Ortsbezirkes 11 ein kostenloses WLan-Angebot zu realisieren. In Fechenheim könnte dies entlang der Mainufer-Promenade, Kita-Vorplatz Alt Fechenheim, auf dem Burglehen und am kleinen Einkaufszentrum der Wächtersbacher Straße, in Seckbach auf dem Atzelbergplatz und im Riederwald in der Schäfflestraße und/oder in der Max-Hirsch-Straße sein. Begründung: Das Internet ist mittlerweile zu einer bedeutenden Informationsquelle geworden. Viele Städte in Deutschland, aber auch weltweit bieten deshalb Ihren Bürgern die Möglichkeit eines kostenlosen Internetzugangs per WLan an. Die Bürger im Ortsbezirk 11 sollten ebenfalls die Möglichkeit bekommen, das Internet in öffentlichen Bereichen kostenlos nutzen zu können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 304/11 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, LINKE., BFF und 1 FDP gegen SPD, GRÜNE und 1 FDP (= Annahme)
Ausbau der Lichtsignalanlage Wächtersbacher Straße/Cassellastraße
Anregung an den Magistrat vom 04.12.2017, OM 2490 entstanden aus Vorlage: OF 263/11 vom 16.11.2017 Betreff: Ausbau der Lichtsignalanlage Wächtersbacher Straße/Cassellastraße Der Magistrat wird gebeten, die Lichtsignalanlage am Überweg Cassellastraße, Einmündung Wächtersbacher Straße, mit einer Erweiterung auszustatten, damit eine Gefährdung von Fußgängern vermieden wird. Es sollen zwei Warnleuchten, blinkendes Gelblicht, jeweils an den Masten der Lichtsignalanlage am Überweg Cassellastraße an der Einmündung in die Wächtersbacher Straße angebracht werden. Begründung: An dieser Einmündung befindet sich in der Cassellastraße 2 die Kindertagesstätte St. Hildegard. Der Überweg in der Cassellastraße wird vor allem von Eltern mit ihren Kindern genutzt. Die Lichtsignalanlage ist so geschaltet, dass bei einer Grünphase für die Wächtersbacher Straße die Fußgängerampel in der Cassellastraße ebenfalls Grünlicht zeigt. Die Fußgängerampel in der Cassellastraße ist für Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, die aus der Wächtersbacher Straße in die Cassellastraße einbiegen, nur sehr schlecht zu erkennen. Anwohnerinnen und Anwohner berichten, dass es trotz Grünlicht für die Fußgängerinnen und Fußgänger auf dem Überweg in der Cassellastraße immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt, da der abbiegende Verkehr von der Wächtersbacher Straße die Fußgängerinnen und Fußgänger auf dem Überweg in der Cassellastraße nur spät oder überhaupt nicht wahrnimmt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 458 Aktenzeichen: 32 1
Wann kommt die Verlängerung der Ferdinand-Happ-Straße?
Antrag vom 11.11.2017, OF 181/4 Betreff: Wann kommt die Verlängerung der Ferdinand-Happ-Straße? Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft, wie weit die Planung für die Verlängerung der Ferdinand-Happ-Straße bis zur Dieselstraße inzwischen vorangeschritten ist, und ob auf eine Realisierung in den nächsten Jahren begründete Hoffnung besteht. Begründung: Die Hanauer Landstraße und der Ratswegkreisel stellen schon seit längerer Zeit ein Nadelöhr für den Verkehrsfluss im Frankfurter Osten dar, weshalb nach dem Stadtverordnetenbeschluss vom Mai 2009 die Ferdinand-Happ-Straße bis zur Dieselstraße verlängert werden soll. Die letzte Information zu dem Vorhalben erhielt der Ortsbeirat vor rund zweieinhalb Jahren (ST 908 vom 19.06.2015), sodass die darin genannten offenen Punkte wie die Fragen zur Kreuzungslösung mit den Gleisanlagen der Hafenbetriebe sowie die Genehmigungsfähigkeit durch das Regierungspräsidium Darmstadt inzwischen geklärt sein könnten. Eine aktuelle Information scheint daher angebracht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 4 am 28.11.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 684 2017 Die Vorlage OF 181/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Einrichtung einer Sperrfläche in der Bebraer Straße zwischen Hausnummer 11 und 13
Anregung an den Magistrat vom 06.11.2017, OM 2347 entstanden aus Vorlage: OF 253/11 vom 22.10.2017 Betreff: Einrichtung einer Sperrfläche in der Bebraer Straße zwischen Hausnummer 11 und 13 Der Magistrat wird gebeten, eine Sperrfläche hinter der Garagenausfahrt (in Richtung Wächterbacher Straße) der Häuser 11 und 13 einzurichten. Begründung: Die Bewohner der Häuser 11 und 13 beschweren sich, dass das Ausfahren aus der Tiefgarage nur sehr schwer möglich ist, da die Sicht auf den fließenden Verkehr oft durch parkende Autos versperrt wird. Die Einrichtung einer Sperrfläche würde hier Besserung verschaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 393 Aktenzeichen: 32 1
Tempo 30 auf der Wächtersbacher Straße Bericht des Magistrats vom 22.09.2017, B 316
Anregung vom 06.11.2017, OA 198 entstanden aus Vorlage: OF 249/11 vom 19.10.2017 Betreff: Tempo 30 auf der Wächtersbacher Straße Bericht des Magistrats vom 22.09.2017, B 316 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Antrag auf eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 im Bereich der Bebraer Straße/Wächtersbacher Straße bis zur Schlitzer Straße erneut, unter Beantwortung, Beachtung und Bewertung der nachstehend aufgeführten Punkte, zu prüfen: Im Bericht des Magistrats vom 22.09.2017, B 316, sind drei Argumente angeführt, die zu einer negativen Entscheidung der Anregung führen könnten: Erstes Zitat aus dem Bericht des Magistrats: "Aufgrund (...) des hohen Schwerlastverkehrs und des öffentlichen Personennahverkehrs ist die Einrichtung einer Tempo-30 Zone nicht möglich." Der Straßenabschnitt, auf dem zukünftig eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeregt wird, hat keinen erhöhten Schwerlastverkehr. Schwerlastverkehr fährt dort zurzeit noch in einem akzeptablen und normal üblichen Rahmen. Von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr morgens ist dort jeglicher Schwerlastverkehr über 7,5 Tonnen komplett verboten. 1. Würde bei erhöhtem Schwerlastverkehr ein weiterer Grund vorliegen, um neue Maßnahmen zu ergreifen? 2. Wäre damit nicht die Verkehrssicherheit in diesem Bereich unverzüglich zu erhöhen? 3. Bereits im Jahr 2003 gab es seitens des Magistrats Planungen, den Bereich, inklusive der Wächtersbacher Straße und der Bebraer Straße, in eine großflächige Tempo-30-Zone umzuwandeln. Eine Umsetzung war damals noch als rechtlich möglich eingeschätzt worden. Welche Vorschriften lassen dies heute nicht mehr möglich erscheinen? 4. Warum ist auf den typgleichen Verkehrswegen mit Personennahverkehr im selben Stadtteil eine Umsetzung mit reduzierter Geschwindigkeit möglich und im Gegensatz dazu auf der Wächtersbacher Straße nicht (z. B. Dieburger Straße, Starkenburger Straße, Straße Alt-Fechenheim)? In der Straße Alt-Fechenheim, vom Ortskern in Richtung zum Cassella-Industriegelände, ist die letzte Reduzierung auf Tempo 30 im Jahr 2016 umgesetzt worden. 5. Was war im Jahr 2016 der Unterschied in der Betrachtung der Einrichtung von Tempo 30 zur Wächtersbacher Straße und Alt-Fechenheim? 6. Gab es hier unfallbedingte Zahlen oder handelte es sich um eine Unfallhäufungsstelle, die von der Unfallkommission behandelt wurde? Zweites Zitat aus dem Bericht des Magistrats: "Unfallzahlen aufgrund überschrittener Geschwindigkeiten liegen nicht vor." In dem Bereich darf zurzeit Tempo 50 gefahren werden. Es hat im Jahr 2017 mindestens zwei Unfälle mit Schwerverletzten auf der Wächtersbacher Straße gegeben. 7. Wenn es keine Unfälle aufgrund überschrittener Geschwindigkeit von 50 km/h gab, ist es dann richtig, dass die bereits erlaubten 50 km/h in diesem Bereich als zu hoch einzustufen sind und eine geringere Geschwindigkeit durchaus Sinn macht? Die dem Ortsbeirat bekannten schweren Unfälle im Jahr 2017 sind alle bei einer Geschwindigkeit unter 50 km/h erfolgt. Es war trockenes Wetter und helllichten Tag. 8. Wären diese Unfälle auch passiert, wenn die Fahrzeuge nur 30 km/h gefahren wären? Die Aufzählung der schützenswerten Bereiche sind nachfolgend festgehalten. Dazu kommt noch Frankfurts größter Supermarkt, der für viele kreuzende Fußgänger sorgt und das Straßenbild dort merklich verändert hat. Die Struktur des Stadtteils hat sich in den Jahren 2016 und 2017 drastisch verändert. Weitere Projekte sind geplant. Es gibt ein städtisches Planungsprojekt, das Industriegebiet zu revitalisieren und dort mehr Arbeitsplätze zu schaffen. Der kreuzende Fußgängerverkehr hat hier erheblich zugenommen und wird in der Zukunft noch weiter ansteigen, da dort zusätzlich eine S-Bahn-Station geplant ist. 9. Wie viele Tote oder Schwerverletzte reichen aus, um eine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit rechtfertigen zu können? Drittes Zitat aus dem Bericht des Magistrats: "Auch schützenswerte Einrichtungen, wie Schulen, Kindergärten oder Altenheime finden sich auf dem genannten Abschnitt nicht." Am Ende des Bereichs sind die Praunheimer Werkstätten (Behindertenwerkstatt) direkt an der Wächtersbacher Straße gelegen. Ein weiterer großer kultureller Veranstaltungsort ist die "Klassikstadt". Sie liegt direkt an der Wächtersbacher Straße mit Veranstaltungen wie dem Streetfood Festival und vielen anderen, nicht nur automobilzentrierten Veranstaltungen. Eine besonders an den Wochenenden immer wieder für chaotische Verkehrsverhältnis sorgende Lokalität. Ein schwerer Unfall mit einem Fahrradfahrer ereignete sich 2017, während eine solche Veranstaltung stattfand. Es befinden sich direkt an der Straße weitere besonders schützenswerte Anlieger: - Eine Schule - Gymnasium, Realschule und Grundschule (FCSF) - Ein Kinderhort mit Kindergarten (Eröffnung 2018) - Eine Kindertagesstätte (St. Hildegard, Caritas) - Zwei Sporthallen, die von Kindern genutzt werden (Fabriksporthalle und FCSF) Weniger als 100 Meter davon in den Seitenstraßen gelegen: - Eine Haupt-, Real- und Grundschule (KHS) - Ein Kindergarten mit Hort (Sonnenschein) Fuldaer Straße Weniger als 150 Meter davon in der Seitenstraße gelegen: - Kindertagesstätte 75 - Lauterbacher Straße Der größte Supermarkt Frankfurts, mit sehr großem kreuzenden Verkehr von Radfahrern und Fußgängern, befindet sich in dem Bereich. Die Schüler und Kindergartenkinder müssen auf weiten Strecken des Bereichs auf die gegenüberliegende Seite der Wächtersbacher Straße kreuzen, um von/zu den Kindergärten und Schulen, unter anderem zu den Bushaltestellen oder der beidseitigen Wohnbebauung zu gelangen. 10. Sind diese schützenswerte Orte bei der Prüfung übersehen oder nicht bekannt gewesen? Zur notwendigen Verbesserungen der Kreuzungsmöglichkeiten gab es in letzter Zeit bereits fünf Anträge für diesen Bereich. Diese Kreuzungsmöglichkeiten waren zum Teil explizit für die Schüler und Kindergartenkinder vor ihren eigenen Einrichtungen an der Wächtersbacher Straße vorgesehen. Keine ist bisher umgesetzt worden. 11. Besteht aufgrund der geschilderten Sachlage Hoffnung, diese vorhergehenden Anträge nun erneut zu prüfen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen durchzuführen? Begründung: Bereits heute ergeben sich in dem Bereich Wächtersbacher Straße täglich sehr gefährliche Situationen. Im Jahr 2017 hat es bei Unfällen auf der Wächtersbacher Straße bisher mindestens vier Schwerverletzte gegeben. Schnelles Überholen von Bussen und das Umfahren von Querungshilfen auf der Gegenfahrbahn (Verkehrsinseln mit Zebrastreifen) sind mittlerweile an der Tagesordnung. Mit den Beschränkungen im südlichen Fechenheim hat man sehr gute Erfahrungen gemacht und sie haben zu einer merklichen Verbesserung der Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer geführt. Weshalb auf den typgleichen Verkehrswegen Dieburger Straße und Starkenburger Straße im selben Stadtteil eine solche Umsetzung mit reduzierter Geschwindigkeit möglich ist und auf der Wächtersbacher Straße nicht möglich sein soll, ist den Bürgern nicht zu vermitteln. Es gibt bereits in der Verwaltungsvorschrift zur StVO zu Zeichen 274 aus gutem Grund folgende Öffnungsklausel: "Geschwindigkeitsbeschränkungen können sich im Einzelfall schon dann empfehlen, wenn aufgrund unangemessener Geschwindigkeiten häufig gefährliche Verkehrssituationen festgestellt werden." Wenn Kinder und Erwachsene von Querungsstellen, die beleuchtet und gut markiert sind, von Fahrzeugen "weggefegt" werden, ist davon auszugehen, dass hier Fahrzeuge zu schnell fahren. So mehrfach in 2017 geschehen. Wenn man Schwerverletzte oder tödlich verunglückte Kinder und Erwachsene nur zählt, bis man Sicherungsmaßnahmen durchführt, ist dies sehr bedauerlich. Auf und an der Wächtersbacher Straße ist es gefährlich. Wie viele schwerverletzte Menschen mit an ihre Unfälle erinnernden bleibenden Schäden oder sogar Toten bedarf es, um Maßnahmen zu ergreifen? Man sollte präventiv arbeiten und solche Unfälle bereits im Vorfeld vermeiden. Jeder Unfall mit verletzten Menschen ist einer zu viel. Alle Unfälle dieses Jahr hätten schon nicht passieren sollen und wären vermeidbar gewesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.09.2017, B 316 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.06.2018, B 163 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 15.11.2017 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.12.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 316 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 198 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 17. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.01.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 316 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 198 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 18. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.02.2018, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 316 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 198 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis) sowie LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 316 = Zurückweisung, OA 198 = Annahme) 21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.03.2018, TO II, TOP 37 Beschluss: 1. Die Vorlage B 316 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 198 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 2402, 21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.03.2018
Schrägparken auf einem Teilstück der Hanauer Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 24.10.2017, OM 2247 entstanden aus Vorlage: OF 178/4 vom 05.10.2017 Betreff: Schrägparken auf einem Teilstück der Hanauer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf der Südseite der Hanauer Landstraße zwischen Hausnummer 30 und dem Vorfahrtsschild an der Einmündung Rückertstraße Schrägparken angeordnet werden kann. Begründung: Der Ortsbeirat verspricht sich davon eine gewisse Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeiten, da dadurch die Fahrbahn etwas verschmälert wird. Anwohnende beklagten sich über erhöhte Geschwindigkeiten hinter dem fest installierten Blitzgerät. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 240
Fragen zum Konzept für das Interkommunale Gewerbegebiet (Bebauungsplan Nr. 921) - Wilhelmsbader Weg
Antrag vom 02.09.2017, OF 241/11 Betreff: Fragen zum Konzept für das Interkommunale Gewerbegebiet (Bebauungsplan Nr. 921) - Wilhelmsbader Weg Der Magistrat weist im Rahmen seiner selbst verfassten Studie "Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel" auf die Bedeutung sogenannter Frischluftenstehungsgebiete hin. Hierzu zählt auch das interkommunale Gewerbegebiet Wilhelmsbader Weg an der Grenze zu Maintal. Bei Ostwetterlagen hat dieser Bereich große Bedeutung für das Klima im Frankfurter Osten. Auf diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: Hält der Magistrat eine Verschlechterung der Luftqualität durch die weitere Versiegelung großer Flächen im Zuluftkorridor des östlichen Frankfurts für die Bevölkerung im Frankfurter Osten, die bereits heute durch Abgase und Lärm aus Gewerbe und Verkehr hoch belastet ist, für zumutbar und im Sinne des Klimawandels und den damit zu erwartenden negativen Veränderungen des Stadtklimas für opportun? Ausgehend von der Tatsache einer Klimaerwärmung und einer zunehmenden Überhitzung der urbanen Gebiete in den Sommermonaten, die die weitere Versieglung ehemaliger Grün- und Brachflächen im neuen Interkommunalen Gewerbegebiet ... negativ unterstützen wird, fragen wir den Magistrat, wie er im Frankfurter Osten dieser Entwicklung entgegenwirken wird? Welche Gewerbe- und Industriebetriebe sind als Nutzer dieses neuen Gewerbegebietes im Fokus des Magistrats? Hält der Magistrat eine in 1,5 Kilometer Entfernung gelegene S-Bahnstation und einfachen Fahrtkosten von 4,80 Euro pro Strecke von Frankfurt in das Gewerbegebiet für eine gute verkehrliche Anbindung durch den ÖPNV? Ist der Magistrat der Überzeugung, dass die heutige Infrastruktur des Straßenraums mit seinen schon heute an der Kapazitätsgrenze operierenden Verkehrsabwicklung im Bereich Mainkur, Hanauer Landstraße, Vilbeler Landstraße, Wächtersbacher Straße, Kilianstädter Straße, Wilhelmsbader Weg ausreichend ist ein neues Gewerbegebiet andienen zu können? Mit den Gewerbegebieten Seckbach Süd, Fechenheim Nord, Borsigallee gibt es im Frankfurter Osten Gewerbegebiete mit Leerstand und alter Infrastruktur. Diese Gewerbegebiete stehen erst noch vor ihrer Erneuerung und Optimierung. Ist es nicht sinnvoll diesen Prozess zuerst abzuschließen und dann erneut zu überprüfen, ob weiterer Gewerberaum benötigt wird - das vor allem auf dem Hintergrund der oben beschriebenen ungünstigen Entwicklungen des Stadtklimas? Hält es der Magistrat für sinnvoll weiteren Gewerberaum bzw. neue Gewerbegebiete zu etablieren, obwohl Frankfurt schon heute nicht ausreichend bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung stellen kann und die bestehende verkehrstechnische Infrastruktur kaum noch neue Pendler verkraften kann? Begründung: Aus der Veröffentlichung des Umweltamtes: Von großer Bedeutung für das Frankfurter Stadtklima sind neben den städtebaulichen Rahmenbedingungen die Kalt- und Frischluftproduktionsflächen im Stadtgebiet und auch im Umland sowie die Ventilationsbahnen entlang des Mains, der Nidda und der verschiedenen Taunusbäche. Es zeichnet sich ab, dass es in Frankfurt am Main zukünftig mildere und feuchtere Winter, zahlreichere und heftigere Unwetter sowie stärkere und länger andauernde Hitzeperioden im Sommer geben wird. Dies belegen auch erste Ergebnisse einer Studie, die das Umweltamt der Stadt Frankfurt am Main gemeinsam mit dem Deutschen Wetterdienst (DWD) erarbeitet hat. Es ist mit einer deutlichen Zunahme der sommerlichen Tages- und Nachtemperaturen, speziell in den bebauten Bereichen der Stadt, zu rechnen. Ziel muss es daher sein, die Überwärmungstendenzen auf ein erträgliches Maß zu begrenzen und die Durchlüftung des Stadtkörpers zu erhalten, bzw. womöglich auch zu fördern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 11 am 18.09.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 587 2017 Die Vorlage OF 241/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fahrradwege und Straßenraum als Entladezone auf der Hanauer Landstraße?
Antrag vom 02.09.2017, OF 242/11 Betreff: Fahrradwege und Straßenraum als Entladezone auf der Hanauer Landstraße? Der Ortsbeirat möge beschließen: immer wieder benutzen die Autohäuser auf der Hanauer Landstraße östlich der Riederhöfe den Radweg oder auch die Fahrbahn der Hanauer Landstraße als Entladezone und dies obwohl laut Auskunft der Behörden die Genehmigungen der Ansiedlung der Autohäuser unter der Maßgabe erfolgten, daß angelieferte Fahrzeuge auf dem jeweiligen Gelände entladen werden. Alle Autohäuser verfügen ein dafür geeignetes Gelände. Die Entlade-Praxis aber führt zu Staus, Gefahr für die Fahrradfahrer*innen und kaputten Fahrradwegen. Auf diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: werden die Unternehmen bzw. Autohäuser bei zukünftigen Sanierungen der Fahrradwege an den Kosten beteiligt? wie wird der Magistrat die Sicherheit für Fahrradfahrer*innen in diesem Bereich gewährleisten, wenn diese - verursacht und blockiert durch LKWs, die auf dem Fahrradweg entladen - auf die Straße ausweichen müssen? Wie wird die Stadt Frankfurt zukünftig Staus und ein daraus resultierendes Verkehrs-Chaos auf der Hauptpendler-Achse des Frankfurter Ostens, verursacht durch be- und entladende LKWs auf der Hanauer Landstraße verhindern? Wird die Stadt Frankfurt diesen Firmen durch die östliche Weiterführung der Ferdinand-Happ-Straße eine weitere Option für die Erreichbarkeit und Befahrbarkeit ihrer Gelände und damit auch der Belademöglichkeiten anbieten und wenn ja, wann? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 11 am 18.09.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 588 2017 Die Vorlage OF 242/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fahrverbote für Dieselfahrzeuge im Ortsbezirk 11
Antrag vom 02.09.2017, OF 240/11 Betreff: Fahrverbote für Dieselfahrzeuge im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, in den Straßen Am Erlenbruch, der Wilhelmshöher Straße, der Wächtersbacher Straße, der Straße Alt Fechenheim, der Baumertstraße, der Starkenburger Straße und der Dieburger Straße - stark befahrenen Straßen im Ortsbezirk 11, die auch durch viele Wohnungen gekennzeichnet sind - ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge zu verhängen. Ausgenommen sind Dieselfahrzeuge der Euro 6 Norm oder auf Euro 6 umgerüstete Fahrzeuge, wenn diese nachweislich auch die Euro 6 Norm und ihre Vorgaben einhalten. Begründung: "Rund 38 000 Menschen sind einer Hochrechnung zufolge wegen nicht eingehaltener Abgasgrenzwerte bei Dieselfahrzeugen allein im Jahr 2015 vorzeitig gestorben. 11 400 dieser Todesfälle entfallen auf die EU, wie ein wissenschaftliches Team um Susan Anenberg von der Environmental Health Analytics in Washington berichtet. Die Gesamtzahl vorzeitiger Todesfälle durch Stickoxide aus Dieselabgasen lag demnach für die elf größten Automärkte der Welt bei 107 600" - so die FAZ im Mai 2017. Auch wenn die Zahlen nicht als absolut angesehen werden, sagen selbst Kritiker dieser Zahlen, das vorbelastete und alte Menschen und auch Kinder unter den Folgen der NOX Belastung stark leiden. Lungen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind die Folge. Da die Autoindustrie kein Interesse zeigt ihre durch Betrug in den Handel gebrachten Diesel-Fahrzeuge effizient auf ihre Kosten nachzurüsten, und eine Belastung älterer Dieselfahrzeuge stattfindet, ist ein Fahrverbot in hoch belasteten Gebieten alternativlos um Schaden von der Bevölkerung abzuwenden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 11 am 18.09.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 240/11 wird abgelehnt. Abstimmung: Annahme gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Verbreiterung der Verkehrsinsel in der Einfahrt der Straße Am Gansbühel
Anregung an den Magistrat vom 21.08.2017, OM 1982 entstanden aus Vorlage: OF 228/11 vom 03.08.2017 Betreff: Verbreiterung der Verkehrsinsel in der Einfahrt der Straße Am Gansbühel Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsinsel an der Kreuzung Am Gansbühel/ Jakobsbrunnenstraße/Konstanzer Straße in der Straße Am Gansbühel zu verbreitern, um die Einfahrt zu verkleinern. Dies soll verhindern, dass Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, aus der Jakobsbrunnenstraße kommend, die Einfahrt "schneiden", das Verkehrszeichen 260 StVO übersehen und die Straße als Schleichweg zur Umgehung der Hanauer Landstraße nutzen. Begründung: Beim Ortstermin im Februar 2017 wurde beschlossen, die Einfahrt mit dem Verkehrszeichen 260 StVO zu kennzeichnen sowie die Einfahrt ("Scheunentor" lt. ASE) in die Straße durch eine Vergrößerung der Verkehrsinsel zu verkleinern. Damit soll erreicht werden, dass die Einfahrt weniger einladend wirkt. Das Verkehrszeichen wurde im Mai installiert. Es fand jedoch keine Verbreiterung der Verkehrsinsel statt. Da das Verkehrszeichen 260 StVO überhaupt nicht die gewünschte Wirkung erzeugt, sind weitere Maßnahmen zur Kenntlichmachung der Verkehrsführung notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2017, ST 2108 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2018, ST 808 Antrag vom 07.11.2023, OF 521/11 Anregung an den Magistrat vom 27.11.2023, OM 4750 Aktenzeichen: 66 0
Umbau Straßenbahnhaltestellen zwischen Osthafenplatz und Riederhöfe
Anregung an den Magistrat vom 15.08.2017, OM 1937 entstanden aus Vorlage: OF 145/4 vom 30.07.2017 Betreff: Umbau Straßenbahnhaltestellen zwischen Osthafenplatz und Riederhöfe Vorgang: V 115/16 OBR 4; ST 1585/16 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob bei der Planung der barrierefreien Gestaltung der Straßenbahnhaltestellen "Osthafenplatz" und "Schwedlerstraße" eine Umsetzung mit teilweise erhöhtem Fahrbahnniveau der Hanauer Landstraße vorgesehen werden kann (wie schon bei der Haltestelle "Ostbahnhof/Honsellstraße"). Über die aktuelle Planung der Straßenerneuerung zwischen Ostbahnhof und Ratswegkreisel würde der Ortsbeirat zudem gerne in öffentlicher Sitzung informiert werden. Begründung: Die beiden Haltestellen "Osthafenplatz" und "Schwedlerstraße" sollen in den nächsten Jahren ebenfalls barrierefrei umgebaut werden (ST 1585). Der Ortsbeirat würde dabei eine partielle Erhöhung der Fahrspuren favorisieren. Wiederholt haben sich Anwohner über deutliche Geschwindigkeitsüberschreitungen von Autofahrern in diesem Bereich beschwert. Durch die bauliche Maßnahme erhofft sich der Ortsbeirat neben dem barrierefreien Zugang zur Straßenbahn auch eine förderliche Wirkung zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 30.08.2016, V 115 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1585 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2167
Überweg Hanauer Landstraße/Grüne Straße/Uhlandstraße
Antrag vom 31.07.2017, OF 146/4 Betreff: Überweg Hanauer Landstraße/Grüne Straße/Uhlandstraße Der Ortsvorsteher wird gebeten einen Ortstermin mit den zuständigen Stellen auszumachen, um den Überweg über die Strab-Gleise an der Hanauer Landstrasse, zw. Grüne Strasse und Uhlandstrasse sicherer zu gestalten. Begründung: Wie in der letzten Ortsbeiratssitzung besprochen, ist die Situation am oben genannte Überweg verbesserungswürdig. Der Ortstermin soll zu dieser Verbesserung beitragen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 4 am 15.08.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 146/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Bebauung Mercedes-Gelände Hanauer Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 20.06.2017, OM 1829 entstanden aus Vorlage: OF 140/4 vom 19.06.2017 Betreff: Bebauung Mercedes-Gelände Hanauer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, das Bebauungsplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 900 weiterzuführen und den Bebauungsplan für das Mercedes-Gelände zu verabschieden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2017, ST 2093 Beratung im Ortsbeirat: 4
Bebauung Mercedes-Gelände Hanauer Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 20.06.2017, OM 1824 entstanden aus Vorlage: OF 130/4 vom 29.05.2017 Betreff: Bebauung Mercedes-Gelände Hanauer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, so schnell wie möglich in einer öffentlichen Veranstaltung über die Fortschritte beim Bebauungsplanverfahren zum ehemaligen Gelände der Mercedes-Niederlassung an der Hanauer Landstraße 121 (Bebauungsplan Nr. 900) und damit zusammenhängende Fragen zu berichten. Begründung: Die Anwohner und Anlieger an der Hanauer Landstraße sollen zeitnah über die Bebauung des Geländes der ehemaligen Mercedes-Niederlassung informiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2017, ST 2056 Beratung im Ortsbeirat: 4
Verbesserte Anbindung Gewerbegebiet Fechenheim-Nord an den ÖPNV
Anregung an den Magistrat vom 19.06.2017, OM 1804 entstanden aus Vorlage: OF 213/11 vom 01.06.2017 Betreff: Verbesserte Anbindung Gewerbegebiet Fechenheim-Nord an den ÖPNV Der Magistrat wird aufgefordert, eine Anbindung des Gewerbegebiets Fechenheim-Nord durch den ÖPNV, von Montag bis Samstag, adäquat sicherzustellen, um den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, ohne Auto einkaufen zu können. Begründung: Seit der Ansiedlung des Warenhauses Kaufland in der Wächtersbacher Straße wird dieses sehr stark frequentiert. Die Busse der Linien 41 und 44 verkehren größtenteils in sehr ausgedünntem Takt und stellen keine Alternative zum Auto für die Bürgerinnen und Bürger dar. Aufgrund des geringen Taktes kommt es häufig vor, dass Eltern mit Kinderwagen, Bürgerinnen und Bürger mit Rollatoren und/oder anderen Transportwagen keinen Platz in den Bussen finden. Gerade für ältere Bürgerinnen und Bürger ist es eine Belastung, weitere dreißig Minuten zu warten oder längere Strecken mit den Einkäufen zu Fuß zu erledigen. Des Weiteren würde sicherlich die ein oder andere Bürgerin sowie der ein oder andere Bürger sein Auto stehen lassen, sofern von Fechenheim-Nord eine ordentliche Busanbindung besteht, die insbesondere auch von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Industriegebiet Fechenheim genutzt werden könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1870 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 460
Radweg zwischen Mainkur und Hafenpark
Anregung an den Magistrat vom 19.06.2017, OM 1806 entstanden aus Vorlage: OF 215/11 vom 01.06.2017 Betreff: Radweg zwischen Mainkur und Hafenpark Der Magistrat wird gebeten, den schon heute in großen Teilen vorhanden Fuß- und Radweg (zwischen Mainkur, entlang der Wächtersbacher Straße, der Orber Straße, südlich des Licht- und Luftbades Riederwald (nördlich der Gleise), der Riederspießstraße, am südlichen Rand des Ostparks, der Ostparkstraße, Danziger Platz und Philipp-Holzmann-Weg) als zusammenhängenden Weg zwischen dem Frankfurter Osten und der Frankfurter City auszuweisen, in einen für Radfahrerinnen und Radfahrer sicheren Zustand zu bringen und als West-Ost-Route, alternativ zur Hanauer Landstraße weiterzuentwickeln. Hierzu ist eine Planung zu erstellen, diese dem Ortsbeirat vorzustellen und anschließend in Absprache mit dem Ortsbeirat umzusetzen. Begründung: Die Politik hat erkannt, dass das Fahrrad ein ernstzunehmendes Fortbewegungsmittel ist, um Menschen auf kurzen Distanzen, bis zehn Kilometer, von A nach B zu transportieren. Es ist eines der Instrumente der Mobilität, den Verkehrskollaps des Individualverkehrs in den Städten und deren Peripherie abzuwenden. Dieser Verkehrsträger muss dazu aber auch in die Lage versetzt werden, diese Rolle zu übernehmen. Gerade in den Wegebeziehungen zwischen der Peripherie und dem Stadtzentrum ist dringend eine Entwicklung und Verbesserung geboten. Die Hanauer Landstraße, als Weg für den Fahrradverkehr, stellt sich als gefährlich und absolut nicht adäquat ausgebaut dar. Firmenein- und -ausfahrten sind eine permanente Gefahrenquelle. Die Wegeführung ist nicht angepasst an eine flotte Fortbewegung mit dem Fahrrad. Der oben skizzierte Weg entlang der Eisenbahntrasse bietet die große Chance, dem Fahrradverkehr einen für ihn priorisierten Weg zur Verfügung zu stellen, der sicheres und schnelles Fortkommen gewährleisten kann. Ungefähre Routenführung (Google maps) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1866 Anregung an den Magistrat vom 14.05.2018, OM 3163 Aktenzeichen: 61 1
Sofortige Entlastung vom Autoverkehr im Frankfurter Osten durch Verbesserung des ÖPNV Tarifsystems und Erhöhung der Regionalbahnfrequenz, sowie der Errichtung weiterer Park- und Ride Parkplätze in den angrenzenden Gemeinden und Einrichtung von Pförtneramp
Antrag vom 29.05.2017, OF 221/11 Betreff: Sofortige Entlastung vom Autoverkehr im Frankfurter Osten durch Verbesserung des ÖPNV Tarifsystems und Erhöhung der Regionalbahnfrequenz, sowie der Errichtung weiterer Park- und Ride Parkplätze in den angrenzenden Gemeinden und Einrichtung von Pförtnerampeln am Ende der A 66 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge unserem Vorschlag folgen und zeitnah mit den angrenzenden Gemeinden Maintal und Hanau über eine Anpassung der ÖPNV Tarife sowie der Errichtung weiterer Park und Ride Parkplätze in Nähe der Hanauer und Maintaler Bahnstationen zu verhandeln. Zusätzlich soll geprüft werden ob am Ende der A66 eine Pförtnerampel installiert werden kann. Begründung: Es ist davon auszugehen dass mit der Fertigstellung des Riederwaldtunnels frühestens 2027 oder später zu rechnen ist. Mit dem Bau der nordmainischen S-Bahn wird erst Ende 2021 begonnen. Wir brauchen daher ein Sofortkonzept um den, durch Pendlerverkehr stark belasteten Frankfurter Osten zu entlasten, insbesondere der Erlenbruch, die Wilhelmshöher Straße und die Hanauer Landstraße sind zu nennen, aber auch alle Nebenstraßen werden von Pendlern zur Umgehung der Dauerstaus immer stärker genutzt. Die RMV Tarifzone rund um Maintal soll in eine Übergangszone zu Frankfurt (Frankfurter Tarif) umgewandelt werden. Diese Maßnahme verbilligt auch die Tickets ab Hanau und kann dafür sorgen das Pendler verstärkt auf den ÖPNV umsteigen. Zusätzlich brauchen wir eine höhere Frequenz der eingesetzten Züge. Derzeit kostet ein Ticket für die einfache Fahrt von Hanau nach Frankfurt 8,35 € für 15 km. Selbst mit der Nutzung eines Monatstickets ist der ÖPNV wesentlich teurer als die Fahrt mit dem PKW, diese Tarifungerechtigkeit kann unter den gegebenen Umständen nicht akzeptiert werden. Wir müssen den Pendlern jetzt eine Alternative bieten. Dies ist auch im Hinblick auf die erforderliche Einhaltung der gesetzlich zugelassenen NO2 Werte notwendig. Schon jetzt zeigen die im Riederwald gemessenen NO2 Werte deutliche Überschreitungen. Park und Ride Möglichkeiten an den Bahnstationen Maintal und Hanau sollen die Maßnahme ergänzen. Zusätzlich soll die Installation von Pförtnerampeln am Ende der A66 geprüft werden, es gibt keinen Grund den Stau mit seinen gesundheitsgefährdenden Schadstoffen, wie bisher, mitten in den Wohngebieten zu lassen. Die Tarifzonenreform sollte bereits mit dem Fahrplanwechsel im Dezember diesen Jahres erfolgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 11 am 19.06.2017, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 221/11 wurde zurückgezogen.
Witterungsschutz und Überdachung an der Straßenbahnhaltestelle „Cassellastraße“ auf der Hanauer Landstraße in Richtung Mainkur
Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1682 entstanden aus Vorlage: OF 207/11 vom 07.05.2017 Betreff: Witterungsschutz und Überdachung an der Straßenbahnhaltestelle "Cassellastraße" auf der Hanauer Landstraße in Richtung Mainkur Der Magistrat wird gebeten, an der Haltestelle "Cassellastraße" (Straßenbahnlinie 11) ein Wartehäuschen mit Sitzmöglichkeiten und einem seitlichen Witterungsschutz für die Fahrgäste installieren zu lassen. Begründung: Die wartenden Fahrgäste sind den Witterungsverhältnissen ungeschützt ausgesetzt. Aufgrund der geografischen Lage (West-Ost-Schneise) und dem hohen Verkehrsaufkommen ist es dort sehr zugig und die Wartesituation unzumutbar. Die Überdachung, die Sitzmöglichkeiten und der seitliche Windschutz würden daher vielen Fahrgästen die Wartezeit erleichtern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1536 Antrag vom 03.06.2019, OF 572/11 Auskunftsersuchen vom 17.06.2019, V 1314 Aktenzeichen: 92 13
Hanauer Landstraße/Mainkur - Bauarbeiter als Ersatz für Ampeln?
Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1680 entstanden aus Vorlage: OF 201/11 vom 06.05.2017 Betreff: Hanauer Landstraße/Mainkur - Bauarbeiter als Ersatz für Ampeln? Der Magistrat wird gebeten, im Falle von Baumaßnahmen an Hauptverkehrsstraßen sowie Knotenpunkten und einer Abschaltung oder eines Ausfalles der Ampeln, wie am Wochenende 06./07.05.2017 auf der Hanauer Landstraße im Bereich Mainkur geschehen, durch den Einsatz von Polizeikräften oder Kräften des Ordnungsamtes dafür zu sorgen, die Verkehrsregelungen an Kreuzungen aufrechtzu erhalten. In den umliegenden Bereichen ist dafür Sorge zu tragen, dass ein unerlaubtes Einfahren in den Baustellenbereich oder in Kreuzungsbereiche, die innerhalb der Baustelle liegen (wie am 06.05.2017 vielfach geschehen), unterbunden wird. Es muss verhindert werden, dass in der Konsequenz Bauarbeiter, ohne diesen Aufgabenbereich, als Ausweg die Regelung des Verkehrs übernehmen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1780 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66 0
Tempo 30 auf der Wächtersbacher Straße
Anregung vom 22.05.2017, OA 160 entstanden aus Vorlage: OF 206/11 vom 07.05.2017 Betreff: Tempo 30 auf der Wächtersbacher Straße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für den Bereich der Bebraer Straße und der Wächtersbacher Straße bis zur Schlitzer Straße Tempo 30 einzuführen. Begründung: Die Tempo-30-Zone in Fechenheim-Süd auf der Starkenburger Straße und der Dieburger Straße sowie die gerade erweiterte Tempo-30-Zone für Alt-Fechenheim sind positive Beispiele für gute innerörtliche, sichere und durch die Bürgerinnen und Bürger akzeptierte Konzepte. Die Wächtersbacher Straße zerschneidet den Stadtteil Fechenheim-Nord in zwei Teile. Im Norden der Wächtersbacher Straße befindet sich umfangreiche Wohnbebauung der Deutschen Wohnen AG, Nassauischen Heimstätte und der Wohnheim GmbH sowie weiterer Wohnbestand, eine große Sportanlage von mehreren Vereinen, die Vogelschutzwarte, zwei Kindergärten, Spielplätze, eine Grund-, Haupt- und Realschule, die evangelische Glaubenskirche und das Jugendzentrum. Im Süden der Wächtersbacher Straße befinden sich nicht unerhebliche Wohnbebauungen sowie neu entstandene Wohnbebauungen. Ein Flüchtlingsheim/Obdachlosenheim, circa zehn Glaubensgemeinschaften und Kirchen, Ärzte, Apotheke, zwei Supermärkte (davon einer der größte Supermarkt Frankfurts), diverser Einzelhandel, die zukünftige S-Bahn-Station, zwei neue Kindergärten/Hort, eine neue große Schule (Grund-, Realschule und Gymnasium), Klassikstadt, Gastronomie, Theater, Werkstätten, Handwerksbetriebe sowie umfangreiche Arbeitsplätze bei z. B. der Fleischwarenfabrik Brandenburger oder dem Zoll. Im Bereich Wächtersbacher Straße gibt es nach wie vor Forderungen nach besseren und sichereren Querungsmöglichkeiten zwischen der nördlichen und der südlichen Straßenseite. Es gibt dort im gesamten Bereich umfangreichen Querungsverkehr. In der Vergangenheit hat es mehrfach Anträge gegeben, um die Situation auf der Wächtersbacher Straße sicherer zu gestalten. Es gab bereits Anträge für 1. Zebrastreifen an der Meerholzer Straße/Ecke Bebraer Straße; 2. Fuldaer Straße - Antrag für eine Ampelanlage; 3. Cassellastraße - Antrag für eine Änderung der Ampelanlage; 4. Kaufland - Antrag für eine Ampelanlage; 5. Schlitzer Straße - Antrag für eine Ampelanlage. Die Wächtersbacher Straße wird zu schnell befahren. Bevorzugt werden Verkehrsinseln auf der Gegenspur umfahren, wenn der Bus an der Haltestelle hält und Menschen vor dem Bus die Straße kreuzen. In den zwei letzten Monaten hat es auf der Wächtersbacher Straße zwei Unfälle mit Personenschaden gegeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.09.2017, B 316 Bericht des Magistrats vom 04.06.2018, B 163 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 31.05.2017 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.06.2017, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 160 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.06.2017, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 160 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FRAKTION (= Annahme), FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.06.2017, TO II, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage OA 160 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme), FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1575, 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.06.2017 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrschaos in Fechenheim und auf den Zufahrten nach Frankfurt
Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1679 entstanden aus Vorlage: OF 200/11 vom 07.05.2017 Betreff: Verkehrschaos in Fechenheim und auf den Zufahrten nach Frankfurt Der Magistrat wird aufgefordert, sofort Maßnahmen zu ergreifen, um die Verkehrssituation im Frankfurter Osten in den Griff zu bekommen. Bauarbeiten müssen zügig durchgeführt werden und der Verkehr darf nicht über Gebühr behindert werden. Die Baustellen auf den Hauptverkehrsadern müssen 24 Stunden am Tag sowie an Sonn- und Feiertagen in Betrieb sein. Begründung: Der Frankfurter Osten ist zum Erliegen gekommen. Stadtteile lassen sich zum Teil mit dem Kraftfahrzeug nicht mehr verlassen, ohne sich in ewigen Staus anzustellen. In Fechenheim und dem Riederwald stehen Fahrerinnen und Fahrer mit ihren Kraftfahrzeugen zu den Hauptverkehrszeiten in den Wohnvierteln Schlange, verpesten die Luft und kommen nicht "vom Fleck". Seckbach ist ebenfalls davon betroffen. Besonders betroffen sind die Hanauer Landstraße, die Dieburger Straße, Alt-Fechenheim zur Hanauer Landstraße, die Wächtersbacher Straße, der Erlenbruch und die Borsigallee. Ortsansässigen Betrieben in den Industriegebieten entsteht immenser Schaden, sei es durch Kundinnen und Kunden, die nicht zu den Betrieben kommen, oder die eigenen Angestellten, die wertvolle Arbeitsstunden im Stau stehen. Fahrzeiten aus Fechenheim in die Stadt oder auf die Autobahn sind in einen nicht mehr akzeptablen Zeitrahmen gerutscht. Betriebe werden ihren Standort in Frankfurt überdenken müssen, wenn die Situation sich nicht bald verbessert, und erhebliche Steuereinnahmen könnten dadurch der Stadt verloren gehen. Diese betriebswirtschaftlichen Schäden für sämtliche Unternehmen und die verlorenen Zeiten, die Menschen von außerhalb Frankfurts und die Frankfurter Bürgerinnen und Bürger im stehenden Verkehr verbringen, sind nicht mehr akzeptabel. Von den Umweltaspekten einmal ganz zu schweigen. Die Situation wird sich zum Winter hin noch dramatischer verschärfen, wenn nicht gehandelt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1779 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66 0
Dauerhafte Sperrung der Waldwege in Fechenheim-Nord verhindern
Antrag vom 07.05.2017, OF 204/11 Betreff: Dauerhafte Sperrung der Waldwege in Fechenheim-Nord verhindern Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf den Forst des Landes Hessens einzuwirken die dauerhafte Sperrung der Waldwege für Fußgänger im Fechenheimer Wald zu verhindern. Begründung: Das Waldstück dient der Erholung der Menschen im Stadtteil. Es schließt direkt an die Wohnbebauung an. Es soll nun für die Bürger geschlossen worden, weil eine Gruppe von 10-15 Fledermäusen auf drängen von Hessen Mobil dorthin umgesiedelt werden sollen. Die anderen Fledermäuse die angelockt werden sollen sind dort z.Zt. überhaupt nicht ansässig. Hessen Mobil befürchtet durch den Bau des Riederwaldtunnels könnten die Tiere zu schaden kommen, wenn sie nicht umgesiedelt werden. Der Wald soll zum Teil gerodet werden für die Fahrbahn der Autobahn und ein ca. 100m x 100m großes Waldstück wird durch die Autobahn abgetrennt. Der Überflug für die ca. 10-15 Fledermäuse über die Autobahn sei lebensgefährlich. Das Vorgehen des Umsiedelns für die Kleingruppe von 10-15 Fledermäuse ist grundsätzlich nicht zu Beanstanden. Allerdings hätte ebenfalls eine Umsiedlung in den 500m entfernten und wesentlich ruhigeren und besser geeigneten Teil des Waldes östlich der Vilbeler Landstraße erfolgen sollen. Dort befinden sich zwei größere Wasserfläche die für Fledermäuse sehr wichtig sind, da die Tiere von Insekten leben und erhebliche Mengen an Nahrung benötigen. Das Waldstück ist quasi menschenleer und ruhig. Auf Nachfragen wurde mitgeteilt, der Autobahnlärm im zukünftig gesperrten Bereich sei nicht störend für die Tiere nur die Nähe der Autobahn sei ein Problem und stelle eine Gefahr für die Fledermäuse dar, weil viele Fledermäuse nur bis 5m hoch fliegen würden. Die LKW könnten die Population reduzieren. Da Fledermäuse nachtaktiv sind, tagsüber in Höhlen in den Wipfeln irgendwo im Wald schlafen, stellen tagsüber ein paar Fußgänger unten auf den Waldwegen keine Störung dar. Die jetzt nur noch verbleibenden zwei Wege für die Bürger führen um das gesperrte Gebiet. Der eine Weg führt direkt an der Autobahn entlang und ist sehr laut. Man kann sich dort nicht unterhalten. Der zweite Weg im Süden ist eine Fahrradroute geworden und wurde neulich als schönste Fahrradstrecke in Frankfurt bezeichnet. Konflikte zwischen Radfahrern, Fußgängern und Hundebesitzern sind vorprogrammiert. Der geplante zu sperrende Hauptweg ist nicht wie vom Forst erwähnt nur ein Trampelpfad sondern ein vollwertiger Weg. Es ist der Grenzweg der beiden Ortsbezirke 11 und 16. Er soll mit kleinen Bäumen bepflanzt und unbegehbar gemacht werden und bald nicht mehr sichtbar sein. Der Ortsbeirat 16 ist über die Maßnahmen nicht informiert worden. Der Wald soll in diesem Bereich nicht mehr bewirtschaftet werden und soll zukünftig sich selbst überlassen werden. Kontrollen sollen dort nicht mehrt stattfinden. Dies ist in Anbetracht der starken Nutzung durch die Bürger sehr gefährlich. Für Kinder besteht ein noch größere Gefahr, weil diese gerade solche Gebiete gerne erkunden. Im Jahr 2016 ist im Riederwald durch eine umfallende Buche ein Hund erschlagen worden, der Hundebesitzer überlebte. Direkt am Waldrand befindet sich die Kindertagesstätte 75 und ein dicht besiedeltes Wohngebiet mit sehr hohem Kinderanteil. Viele Kinder spielen im Wald. Die sich im Stadtteil befindeten Kindergärten/Schulen/Hort unternehmen regelmäßig Ausflüge in den Wald. Die Kita 75 ist durch den Ortsbeirat bei der damaligen Planung des Gebiets absichtlich wegen des Waldes an diesen Ort gelegt worden und die dort geplante katholische Kirche musste in die Cassella-straße ausweichen. Diesen sich im Stadtteil befindenten Kindergärten/Schulen/Hort nimmt man den Wald "vor der Haustür weg". Es wurde sogar davon gesprochen, in diesem Bereich über den Waldweg von der Kruppstraße kommend Waldparkplätze im Grüngürtel einzurichten und den Bereich für Kraftfahrzeuge befahrbar zu machen. Der zukünftig für Fußgänger gesperrte Steinbruchweg ist angeschlossen an den zukünftig befahrbaren Waldweg. Das würde überhaupt nicht zusammen passen. Es gab einen großen "Aufschrei" aus dem Ortsteil wegen der Sperrung der Waldwege. Warum dort keine Fußgänger mehr durch den Wald laufen dürfen ist für die Bürger nicht vermittelbar. Es wäre sehr sinnvoll diese Entscheidung zu überdenken und alternative Lösungen zu suchen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 11 am 22.05.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 204/11 wurde zurückgezogen.
Ampelanlage oder Zebrastreifen an der Kreuzung Schlitzer Straße/Wächtersbacher Straße
Anregung an den Magistrat vom 24.04.2017, OM 1488 entstanden aus Vorlage: OF 189/11 vom 13.03.2017 Betreff: Ampelanlage oder Zebrastreifen an der Kreuzung Schlitzer Straße/Wächtersbacher Straße Der Magistrat wird aufgefordert, an der Kreuzung Schlitzer Straße/Wächtersbacher Straße eine Verkehrsampel oder einen Zebrastreifen einrichten (Südseite der Wächtersbacher Straße zum Queren der Schlitzer Straße) zu lassen. Begründung: Auf der Wächtersbacher Straße ist sehr viel Verkehr und diese oben genannte Kreuzung hat sehr viel divergierenden Verkehr. Es gab mehrfach von Personen den berechtigten Hinweis auf die Schwierigkeiten einer Querung dieser Stelle. An dieser Stelle ist reger Personenverkehr, da sich durch die Ansiedlung an vielfältigem Einzelhandel ein erheblich größerer Personenverkehr als früher entwickelt hat. Im südlichen Industriegebiet gibt es inzwischen mehr als zehn kulturelle, ethnische und religiöse Einrichtungen, ein Flüchtlingsheim und Arbeiterwohnheime sowie in Zukunft eine S-Bahn-Station und mehr Gewerbebetriebe als noch vor einiger Zeit. Es ist schwierig, an dieser Stelle auf die andere Straßenseite zu gelangen. Die Fahrbahn ist in der Schlitzer Straße an dieser Stelle, um den Lkw ein besseres Abbiegen zu ermöglichen, sehr breit. Eine Querungshilfe gibt es in dem Bereich nicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1417 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 392 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32 1
Ehemalige Tankstelle zwischen Zobel- und Bärenstraße an der Hanauer Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 07.03.2017, OM 1325 entstanden aus Vorlage: OF 97/4 vom 18.02.2017 Betreff: Ehemalige Tankstelle zwischen Zobel- und Bärenstraße an der Hanauer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob er etwas über die beabsichtigte Nutzung des erwähnten ehemaligen Tankstellengrundstücks weiß und ob er sicherstellen kann, dass von diesem ungesicherten Grundstück keine Gefahren und Belästigungen ausgehen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner berichten, dass sich dort Personengruppen treffen, dort und in der Nähe ihre Notdurft verrichten, Müll hinterlassen und in nicht winterlichen Nächten allerhand Lärm verursachen. Außerdem sei die Feuerwehr schon dreimal zu Einsätzen dort gewesen. Überdies werde auf dem Bürgersteig kein Winterdienst versehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2017, ST 1140
Haushalt 2017 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Blitzanlagen auf der Hanauer Landstraße in Fechenheim
Antrag vom 26.02.2017, OF 159/11 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Blitzanlagen auf der Hanauer Landstraße in Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind ausreichend Mittel in den Haushalt einzustellen um auf der Hanauer Landstraße im Bereich der Omega-Brücke und der westlichen Mainkur Rundum-Blitzanlagen in der Funktions-Art der Blitzanlage Polyscan speed zur Erhöhung der Sicherheit in diesem Bereich zu installieren. Mit diesen Anlagen ist der nach Frankfurt einfahrende wie der ausfahrende Verkehr geschwindigkeitstechnisch zu überwachen. Begründung: Sowohl bei der Einfahrt nach Frankfurt von Osten als auch bei der Ausfahrt wird die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 50 km/h von vielen Verkehrsteilnehmern überschritten. In diesem Bereich hat das erhebliche Sicherheitsrisikos sowohl für Fussgänger und Radfahrer als auch für andere motorisierte Verkehrsteilnehmer zur Folge. So ist zum Beispiel das normale Einfädeln für den von der Omega-Brücke von Osten kommenden Verkehr in der Regel unmöglich. Nach Osten wird in gefährlichen Überholmanövern von der linken Spur stadtauswärts auf die Omega-Brücke abgebogen. Diese Beispiele stellen nur einen kleinen Ausschnitt der sicherheitsrelevanten Überschreitungen von Verkehrsregeln an der Kreuzung Mainkur dar. Nur die kontinuierliche Überwachung der Geschwindigkeit in diesem Bereich kann hier zu einer Verbesserung der Situation führen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 92 2017 Die Vorlage OF 159/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2017 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und notwendige Gerätschaft für die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs
Antrag vom 26.02.2017, OF 158/11 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und notwendige Gerätschaft für die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2017 werden für zusätzliche Mitarbeiter*innen und notwendiges Gerät für die verstärkte Kontrolle des ruhenden und fließenden Verkehrs im Ortsbezirk 11 die notwendigen Mittel eingestellt. Begründung: Entlang der Hanauer Landstraße, aber auch in innerhalb der einzelnen Stadtteile des Ortsbezirks 11 werden permanent Verkehrsregeln missachtet und Rad sowie Gehwege zugeparkt. Dies führt dazu, dass die dem KFZ-Verkehr eigentlich übergeordneten Rad- und Fußgänger behindert oder zusätzlichen Gefahren ausgesetzt werden, da sie auf die Straße ausweichen müssen. Fechenheim, Riederwald und Seckbach sind als östliches Tor für Pendler in Richtung A661, Frankfurt Stadtmitte sowie in Richtung A66 einer extremen Verkehrsbelastung ausgesetzt. Die Überwachung des fließenden Verkehrs und die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten auf den entsprechenden Hauptverkehrswegen, ist daher verstärkt mit Geräten zur Geschwindigkeitsmessung zu kontrollieren und zu ahnden. Die Stadtpolizei sowie das 7. Polizeirevier sind personell zu schwach besetzt, um in den östlichen Stadtteilen für die entsprechenden Ordnungsmaßnahmen zu sorgen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 91 2017 Die Vorlage OF 158/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung zur grundhaften Sanierung und Umgestaltung der Orber Straße und Schlitzer Straße im Zusammenhang mit der Nordmainischen S-Bahn und der Revitalisierung des In
Antrag vom 25.02.2017, OF 143/11 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung zur grundhaften Sanierung und Umgestaltung der Orber Straße und Schlitzer Straße im Zusammenhang mit der Nordmainischen S-Bahn und der Revitalisierung des Industriegebietes Fechenheim-Nord Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für die weiterführende Planung zur grundhaften Sanierung und Umgestaltung der Orber Straße und Schlitzer Straße - die erforderlichen Mittel in den Haushalt einzustellen. Begründung: Im Zuge der Planung zur grundhaften Sanierung und Umgestaltung der Orber Straße und Schlitzer Straße im Zusammenhang mit der Nordmainischen S-Bahn und der Revitalisierung des Industriegebietes Fechenheim-Nord sind diese Maßnahmen durchzuführen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 78 2017 Die Vorlage OF 143/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
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