Verkehrssicheres Gestalten der Kaufland-Zufahrt (Wächtersbacher Straße 75)
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2018, OM
3842 entstanden aus Vorlage:
OF 420/11 vom
06.09.2018 Betreff: Verkehrssicheres Gestalten der
Kaufland-Zufahrt (Wächtersbacher Straße 75) Der Magistrat wird aufgefordert, die
Zufahrt vom Grundstück Wächtersbacher Straße 75 durch - Wegfall einer Parkbucht rechts zwischen Zufahrt und
Bushaltestelle; - bessere
Positionierung des Spiegels gegenüber der Einfahrt verkehrssicherer zu gestalten. Begründung: Durch die Firma Kaufland findet ein starker
Pkw-Verkehr an der Zufahrt Wächtersbacher Straße 75 und auf der
Wächtersbacher Straße allgemein statt. Es kam in der Vergangenheit zu mindestens einem
schwerwiegenden Unfall an dieser Zufahrt. Zwar besteht die Zufahrt
Wächtersbacher Straße 75 aus drei Fahrstreifen (je ein Links- und ein
Rechtsabbieger in Richtung Wächtersbacher Straße und einem Fahrstreifen in
Richtung der Firma Harley-Davidson) und ist breit ausgestaltet, aber durch das
Parken an der eingezeichneten Parkbucht, rechts der Zufahrt auf der
Wächtersbacher Straße, wird die Sicht der Verkehrsteilnehmer derart
beeinträchtigt, dass es ohne ein Eintasten auf die Wächtersbacher Straße
nicht möglich ist, auf diese überhaupt einzufahren. Das führt zu gefährlichen Situationen, die durch den
Wegfall der rechten Parkbucht und einer vorteilhaften und besseren
Positionierung des Spiegels gegenüber der Zufahrt behoben werden könnten.
Aus der Zufahrt kommend rechts in Richtung
Klassikstadt befindet sich die Bushaltestelle "Lauterbacher Straße".
Zwischen Zufahrt und Bushaltestelle befindet sich eine Parkbucht. Durch Wegfall
dieser wäre der Blick auf die Wächtersbacher Straße in Richtung
Klassikstadt frei und ein Einfahren gefahrlos möglich. Durch die bessere Positionierung des Spiegels würde
der Blick auf den vom Riederwald kommenden Verkehr ebenfalls frei und erheblich
verbessert. Siehe Bild. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 25.01.2019, ST 207
Aktenzeichen: 32 1