Änderung der Lichtsignalanlage Wächtersbacher Straße und Cassellastraße Zusätzliche Querungsmöglichkeit mit Signal auf der Westseite der Kreuzung
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 17.06.2019, OA 430 entstanden aus Vorlage:
OF 566/11 vom
26.05.2019 Betreff: Änderung der Lichtsignalanlage
Wächtersbacher Straße und Cassellastraße Zusätzliche Querungsmöglichkeit
mit Signal auf der Westseite der Kreuzung Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an
der Kreuzung Wächtersbacher Straße/Cassellastraße die Lichtsignalanlage so
anzupassen, dass nur Fußgänger eine eigene Grünphase haben und der restliche
Verkehr eine Rotphase hat. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, an der
Seite der Schule und der beiden Kindergärten den fehlenden dritten Übergang zu
erstellen, damit die Kinder dort sicher kreuzen können. Begründung: Es wurde in der Vergangenheit immer wieder über die
Gefährlichkeit der Kreuzung informiert und es wurden bereits in der
Vergangenheit Anträge gestellt, den Bereich zu entschärfen. In ein paar Monaten wird zusätzlich an dieser
Kreuzung die Kita 75 ihr neues Zuhause haben. Der dritte Kindergarten an der
Kreuzung soll nächstes Jahr von der FCSF eröffnet werden. Damit werden sich
direkt an dieser Kreuzung drei Kindergärten und eine Schule befinden. Die einzige Maßnahme, die ergriffen wurde, war, ein
gelbes Blinklicht anzubringen. Diese Maßnahme ist nicht ausreichend gewesen.
Ein Kind ist nun bereits angefahren und verletzt worden, andere Kinder kommen
dort immer wieder in sehr gefährliche Situationen. Grund hierbei ist, dass die
Kinder grundsätzlich beim Abbiegen nicht beachtet werden. Durch die hohe Anzahl der dort querenden Kinder und
den hohen industriellen Verkehr ist es besonders wichtig, aktiv für einen
höheren Schutz der Kinder zu sorgen. Die einstmalige Sparlösung mit nur zwei
Kreuzungsmöglichkeiten muss auf drei Kreuzungsmöglichkeiten erweitert
werden. Während der Grünphase dürfen wegen
der großen Anzahl von Kindern und Fußgängern nur diese Grün haben und für alle
anderen Verkehrsteilnehmer muss eine Rotphase gelten. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.11.2019, ST 2120
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Versandpaket: 26.06.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 20.08.2019, TO I, TOP 84
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage OA 430 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE und AFD gegen LINKE., BFF und
FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4349, 32. Sitzung
des Verkehrsausschusses vom 20.08.2019 Aktenzeichen: 32 1