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Meine Nachbarschaft: Borsigallee

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Vorlagen

OA (Anregung Ortsbeirat)

Bäume am Erlenbruch erhalten

10.01.2022 · Aktualisiert: 15.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 10.01.2022, OA 119 entstanden aus Vorlage: OF 155/11 vom 12.12.2021 Betreff: Bäume am Erlenbruch erhalten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Kastanien in der Straße Am Erlenbruch, zwischen der Schäfflestraße und der Lahmeyerstraße, im kommenden Jahr nicht zu fällen. Durch die Verschiebung der Rodung des Fechenheimer Waldes gibt es keine Notwendigkeit der Fällung der Kastanien im Winter 2022/2023. Die allgemein erfolgte Erlaubnis an die Autobahn GmbH ist zurückzunehmen. Begründung: Die Kastanien in der Straße Am Erlenbruch gehören zum Stadtteil Riederwald und seiner Identität. Ihre Fällung wird den Stadtteil verändern und sollte unterbleiben, bis es gar nicht mehr anders geht. Durch die Verschiebung der Rodung des Teufelsbruchs kann nun auch die Fällung der Bäume am Erlenbruch verschoben werden. Außerdem sollten in Zeiten des Umdenkens im Verkehrs- und Klimabereich keine Maßnahmen erfolgen, die dann nicht mehr umkehrbar sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1567 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 19.01.2022 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 10.02.2022, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 119 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 12. Sitzung des OBR 11 am 27.06.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 1261, 5. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 10.02.2022 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Ertüchtigung und Lückenschluss Radweg entlang der Vilbeler Landstraße

05.12.2021 · Aktualisiert: 27.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.12.2021, OF 73/16 Betreff: Ertüchtigung und Lückenschluss Radweg entlang der Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert das Grünflächenamt und das Straßenverkehrsamt dazu aufzufordern einen Radweg entlang der Vilbeler Straße zwischen den Kreuzungen Vilbeler/Borsigallee/Leuchte und Vilbeler/Am Hessencenter/Philip-Puth-Str. einzurichten und den bestehenden Radweg zwischen der Kreuzung Vilbeler/Am Hessencenter/Philip-Puth-Str. und Vilbeler/Kilianstädter Str./Birsteiner Str. auf eine angemessene Ausbaustufe zu bringen. Der zurückgesetzte Fußgängerweg soll renaturiert, der Radweg dafür deutlich breiter gestaltet werden. Begründung: Der jetzige Radweg ist auf Enkheimer Gemarkung nicht durchgehend, was zu unsicheren Situationen für Radfahrende führt, außerdem ist der Radweg - vor allem auf der Fechenheimer Gemarkung - deutlich zu schmal (an der schmalsten Stelle gerade mal 1,30m). Die Benutzung des Radweges wird zusätzlich dadurch erschwert, dass der Radweg - vor allem in der nassen und dunklen Jahreszeit - oft von Fußgänger:innen mitbenutzt wird, die verständlicherweise nur ungern den zurückgesetzten Fußgängerweg im Wald benutzen, da dieser nass, matschig und unbeleuchtet ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 16 am 18.01.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, die Vorlage OF 73/16 zuständigkeitshalber dem Ortsbeirat 11 zuzuleiten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radweg auf der Borsigallee

30.11.2021 · Aktualisiert: 30.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2021, OM 1172 entstanden aus Vorlage: OF 65/16 vom 03.11.2021 Betreff: Radweg auf der Borsigallee Der Magistrat wird aufgefordert, den Radweg auf der Borsigallee von dem P+R-Haus (Borsigallee 24A) und der Kreuzung Borsigallee/Vilbeler Landstraße auf eine angemessene Ausbaustufe zu bringen, die ein sicheres und komfortables Fahren für Radfahrerinnen bzw. Radfahrer und ein ebensolches Gehen für Fußgängerinnen und Fußgänger ermöglicht. Gefordert wird eine ordentliche Radfahrspur, die farblich markiert und vom Fußgängerweg getrennt ist. D er Fußgängerweg soll so ausgestaltet werden, dass er auch für mobilitätseingeschränkte Menschen geeignet ist (vor allem an der Anschlussstelle der A 66 auf die Borsigallee). Begründung: Der Radweg auf der oben genannten Strecke befindet sich mit auf dem Fußgängerweg, der auch noch an einigen Stellen deutlich zu schmal ist, bspw. entlang des Hessen-Centers. Entlang des Hessen-Centers steht zudem auch noch die Straßenbeleuchtung mitten auf dem Fußgängerweg/Radweg, was eine zusätzliche Behinderung darstellt. Der Fußgängerüberweg über die Anschlussstelle der A 66 auf die Borsigallee weist sehr hohe Bordsteinkanten auf, die weder mit einem Fahrrad vernünftig befahrbar sind noch mit einem Rollator oder einem Kinderwagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 826 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherheit im Ortsbeirat 1 - hier: Gehwegbeleuchtung Schwalbacher Straße sicherstellen

23.11.2021 · Aktualisiert: 20.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1117 entstanden aus Vorlage: OF 219/1 vom 03.11.2021 Betreff: Sicherheit im Ortsbeirat 1 - hier: Gehwegbeleuchtung Schwalbacher Straße sicherstellen Der Magistrat wird gebeten, die Gehwegbeleuchtung auf der östlichen Straßenseite in der Schwalbacher Straße zwischen Kleyerstraße und Lahnstraße zu überprüfen, die Leuchtstärke zu messen und zwei zusätzliche Leuchten in Höhe der Hausnummern 18 und 24 ergänzen zu lassen, um zu Fuß Gehenden sicheres Gehen zu ermöglichen. Begründung: Der genannte Abschnitt wird von vielen zu Fuß Gehenden von der Straßenbahnhaltestelle "Galluspark" in Richtung Lahnstraße genutzt. Da die bestehende Straßenbeleuchtung sich auf der westlichen Straßenseite befindet, von Bäumen und den vielen parkenden Autos verdeckt wird und hauptsächlich die Straße ausleuchtet, liegt der östliche Gehweg im absoluten Dunkeln. Insbesondere Frauen wählen nach Einbruch der Dunkelheit lieber einen besser beleuchteten Umweg, um sicher nach Hause zu kommen. Bild: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 579 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91 52

OF (Antrag Ortsbeirat)

Weihnachtsbeleuchtung für Bergen-Enkheim

16.11.2021 · Aktualisiert: 01.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2021, OF 72/16 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung für Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Aufgrund des kurzfristig abgesagten Weihnachtsmarktes in Bergen-Enkheim finanziert der Ortsbeirat die Weihnachtsbeleuchtung in der Triebstraße und in der Marktstraße im Jahr 2021 mit einem Betrag in Höhe von maximal 3.780 Euro aus dem Ortsbeiratsbudget des Ortsbeirates 16. Der Gewerbeverein Bergen-Enkheim hat sich bereit erklärt, sich auch in diesem Jahr um die Umsetzung zu kümmern. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Um die Weihnachtsbeleuchtung in der Triebstraße und in der Marktstraße kümmert sich regelmäßig der Gewerbeverein Bergen-Enkheim, der die Kosten für die Montage, Lagerung und Strom übernimmt. Finanziert wird dies normalerweise aus den Gewinnen der eigenen Stände des Gewerbevereins auf dem Bergen-Enkheimer Weihnachtsmarkt. Da schon die coronabedingte kurzfristige Absage des Weihnachtsmarktes eine große Enttäuschung für die Bevölkerung bedeutet, ist der Ortsbeirat der Meinung, dass die Weihnachtsbeleuchtung im Ortsbezirk trotzdem ein wenig Weihnachtsstimmung aufkommen lassen sollte, was in diesem Fall nicht zu Lasten des Gewerbevereins gehen kann. Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 16 am 30.11.2021, TO I, TOP 18 Die Vorlage wird zum Interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 63 2021 Die Vorlage OF 72/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Leuchte für den Frankfurter Berg

15.11.2021 · Aktualisiert: 16.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 156/10 Betreff: Leuchte für den Frankfurter Berg Zwischen dem Berkersheimer Weg 8 und der Julius-Brecht-Straße 5 befindet sich ein öffentlich frei zugänglicher, ausgebauter und stark frequentierter Fußweg (auf Flurstück 22/34). Der ca. 34 Meter lange Weg befindet sich nicht auf städtischen Grund. Die entlang des Weges befindlichen Bäume- und Sträucher sorgen insbesondere mit Blattbestand dafür, dass die umliegend vorhandenen Leuchten den Weg nicht mit Licht versorgen können. Der Regionalrat Frankfurter Berg beschloss am 04. Oktober 2021 eine Resolution, mit der die Wohnungsbaugesellschaft sowie der Präventionsrat Frankfurt gebeten werden, an der o.g. Stelle, mit deren Mitteln eine ergänzende Leuchte installieren zu lassen. Gemäß Kostenvoranschlag der Straßenbeleuchtung RheinMain sind für die Maßnahme voraussichtlich Gesamtausgaben i.H.v. rund 6.960 EUR inkl. MwSt. zu veranschlagen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Zur Verbesserung der Sichtverhältnisse und der deutlichen Verbesserung der gefühlten Sicherheit unterstützt der Ortsbeirat diese Maßnahme mit bis zu 3.480 EUR aus seinem Budget. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 10 am 30.11.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 65 2021 Die Vorlage OF 156/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE. und FDP

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserung der Straßenbeleuchtung in der Oberlindau

03.11.2021 · Aktualisiert: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2021, OM 1049 entstanden aus Vorlage: OF 183/2 vom 17.10.2021 Betreff: Verbesserung der Straßenbeleuchtung in der Oberlindau Der Magistrat wird gebeten, die Straßenbeleuchtung in der Oberlindau entsprechend den nachfolgenden Punkten zu verbessern: 1. Prüfung der Lichtstärke der bestehenden Leuchtmittel - entsprechen diese den Anforderungen der EU-konformen DIN EN 13201; 2. ggf. Ersatz der bisherigen Leuchtmittel durch energiesparende Leuchtmittel mit höherer Leuchtkraft; 3. ggf. Aufbau zusätzlicher Straßenlaternen. Begründung: Klagen von Anwohnern: Straßenlampen in der Oberlindau geben in der Dunkelheit viel zu wenig Licht. Die Leuchtstärke ist so gering, dass sich die Begrenzungen des Gehwegs nicht erkennen lassen. Dies ist gerade für ältere Anwohner, aber auch für jüngere Kinder, die zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind, eine besondere Belastung und wird dem bestehenden Wohngebiet nicht gerecht. LED-Leuchten bilden häufig ein dunkleres Lichtbild als herkömmliche Leuchten. Daher schlägt der Ortsbeirat vor, auf LED-Leuchten mit höherer Leuchtkraft zu setzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 609 Aktenzeichen: 91 52

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradwege - 08 - Deutliche Markierung des Radwegbeginns und Wegeführung des Radweges von der Vilbeler Landstraße auf die alte Straßenbahntrasse

25.10.2021 · Aktualisiert: 14.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2021, OM 843 entstanden aus Vorlage: OF 98/11 vom 18.07.2021 Betreff: Fahrradwege - 08 - Deutliche Markierung des Radwegbeginns und Wegeführung des Radweges von der Vilbeler Landstraße auf die alte Straßenbahntrasse Der Magistrat wird gebeten, den Bereich der Einmündung der alten Straßenbahntrasse auf die Vilbeler Landstraße neu zu planen. - Bei der Neuplanung ist ein sicherer Übergang für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer zu gewährleisten, und zwar von nördlich kommend auf die Straßenbahntrasse sowie von der Straßenbahntrasse auf die Vilbeler Landstraße - dort gegebenenfalls über die Ampelanlage. - Die Nutzung des Fahrradweges in beide Richtungen ist zu kennzeichnen. Begründung: Der Übergang aus Bergen in Richtung Seckbach ist eine viel genutzte Fahrradstrecke und in die Gegenrichtung. Der Übergang ist schlecht markiert und häufig zugeparkt. Aus Sicht des Ortsbeirates sollte die Schranke und der Radweg dort neu geplant werden und der Radweg zur Straßenseite an der Schranke vorbeiführen. Bilderquelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 401 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bodenmarkierungen im Bereich Fechenheim-Nord

25.10.2021 · Aktualisiert: 14.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2021, OM 840 entstanden aus Vorlage: OF 93/11 vom 26.08.2021 Betreff: Bodenmarkierungen im Bereich Fechenheim-Nord Der Magistrat wird gebeten, - im Bereich der Bebraer Straße an der Querungshilfe Bodenmarkierungen "Achtung Kinder" aufzubringen; - im Bereich der Birsteiner Straße 79 bis 103, südlich, an den Eingängen zu den Häusern/Mülltonnenplätzen kleine schmale Sperrflächen auf die Straße aufzubringen. Begründung: Im Bereich der Birsteiner Straße, bei den Liegenschaften der ABG, wird der Müll oft nicht abgeholt. Grund sind dort die dicht an dicht parkenden Fahrzeuge. Die Mülltonnen können von der FES nicht vom Müllplatz zwischen den parkenden Autos zum Müllwagen geschoben werden. Es ist nicht ersichtlich, wo der "Spalt" für die Durchfuhr der Tonnen eingehalten werden muss. Es gibt zwar am Zaun einen entsprechenden Hinweis, doch am Boden keine Absenkung oder Markierung. Es wäre sehr hilfreich, dort eine entsprechende Markierung anzubringen, damit klar wird, wer dort nicht zu Abholzeiten parken darf. Viele Kinder überqueren in diesem Bereich die Straße zur Schule, Spielplatz usw. Nicht unbedingt immer an der Querungshilfe, daher ist es wichtig, Fahrzeugführer auf diese Gefahrenquelle hinzuweisen und Kinder zu schützen. Der Kindergarten befindet sich westlich der Bebraer Straße und die Kinder der Schule in der Wächtersbacher Straße kreuzen zur Schule dort von der Bushaltestelle "Heinrich-Kraft-Park" kommend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 398 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Lärmvermeidung durch Tempo 100 auf der A 5 und A 661

18.10.2021 · Aktualisiert: 04.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 99/12 Betreff: Lärmvermeidung durch Tempo 100 auf der A 5 und A 661 Der Ortsbeirat bittet die Ortsvorsteherin gemäß der ST 1163 vom 25.05.2021 an die zuständige Außenstelle Frankfurt/Gelnhausen der Autobahn GmbH (Autobahn GmbH, Außenstelle Frankfurt/Gelnhausen, Röntgenstraße 7-9, 60388 Frankfurt) einen Brief mit folgendem Inhalt zu schreiben: Sehr geehrte Damen und Herren, als Ortsvorsteherin des Frankfurter Ortsbezirks Kalbach-Riedberg wende ich mich an Sie aufgrund von Beschwerden über den Lärm der Autobahnen A 661 und A 5 im Bereich unseres Ortsbezirks. Auf der A 661 ist auf fast der gesamten Strecke durch das Stadtgebiet von Frankfurt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h oder weniger ausgewiesen, sicherlich überwiegend aus Lärmschutzgründen. Als die A 661 gebaut wurde, existierte das Neubaugebiet Riedberg noch nicht und eine Geschwindigkeitsbegrenzung wurde wohl daher nicht ausgewiesen. Nun leben im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg aber mittlerweile über 22.000 Menschen. In Teilen wurden an der Anschlussstelle Heddernheim Lärmschutzwälle errichtet, zwischen Riedberg und Kalbach allerdings fehlen diese. Noch gravierender ist die Situation an der A 5 zwischen dem Bad Homburger Kreuz und der Überführung der L 3019. Dort ist seit Jahren ein Lärmschutzwall planfestgestellt, wird aber mit Verweis auf noch laufende Studien nicht errichtet. Ich möchte Sie daher bitten, mindestens bis zum Schließen der Lücken in den Lärmschutzwällen in diesen Bereichen zur Lärmverringerung eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 100 km/h auszuweisen. Insbesondere auf der A 661 scheint dies zusätzlich angesichts des dort sehr kurvigen Verlaufs und der dichten Abfolge von Auf- und Abfahrten geboten zu sein. Mit freundlichen Grüßen ... Begründung: Die ST 1163 vom 25.05.2021 informiert über die geänderten Zuständigkeiten für räumliche Geschwindigkeitsbegrenzungen und regt an, sich mit der Forderung aus OF 674/12 direkt an die Autobahn GmbH zu wenden. Der Fokus verschiebt sich in Richtung Schutz vor Lärm und Abgasen, da die durch die Stadt Frankfurt eingeholte Stellungnahme der Autobahn GmbH nahelegt, dass eine reine Fokussierung auf die Verkehrssicherheit erst dann Erfolg hätte, wenn es vermehrt zu Unfällen kommt. Offenbar ist Unfallprävention bislang keine relevante Größe in diesem Thema. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 99/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Beleuchtung auf dem Spielplatz im Holzhausenpark

03.10.2021 · Aktualisiert: 09.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.10.2021, OF 145/3 Betreff: Beleuchtung auf dem Spielplatz im Holzhausenpark Der Holzhausenpark wird von vielen Kindern und Jugendlichen genutzt. Gerade in den Herbst- und Wintermonaten in denen es früh dunkel und die Spielzeit damit extrem kurz. 2 weitere Leuchten würden den Bereich der Tischtennisplatten etwas besser beleuchten und ein echter Gewinn für die Kinder und Jugendlichen sein. Eine Verbesserung der Beleuchtungssituation auf der Holzhausenstraße wäre ein weiterer Punkt für die Aufenthaltsqualität in den späten Nachmittag- und frühen Abendstunden. Dazu gibt es eine Initiative der Kinderbeauftragten im Ortsbeirat 3. Dies vorausgeschickt möge der OBR 3 beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten ob - die Beleuchtungssituation auf der Holzhausenstraße insbes. im Bereich Holzhausenpark durch den Einsatz anderer Leuchtmittel verbessert werden kann - im Bereich des Spielplatzes 2 weitere Leuchten installiert werden können. Planskizze s.u. Quelle: Lorenz Gempper, Google Maps Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 145/3 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bedarf für eine zusätzliche Sporthalle und Außensportanlagen in Bergen-Enkheim

14.09.2021 · Aktualisiert: 28.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.09.2021, OM 748 entstanden aus Vorlage: OF 57/16 vom 13.09.2021 Betreff: Bedarf für eine zusätzliche Sporthalle und Außensportanlagen in Bergen-Enkheim Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die im vergangenen Jahr von den Vereinen Sportgemeinschaft Enkheim e. V. und FC Germania 1911 Enkheim e. V. vorgetragenen Planungen bezüglich eines Hallenbaus mit ergänzenden Außenanlagen umgesetzt und realisiert werden, um das Angebot von Breitensport für alle Interessensgruppen zu erhalten und auszubauen. Begründung: Nach dem Vortrag der beiden Sportvereine besteht in Enkheim der Bedarf nach einer weiteren Sporthalle sowie weiteren Sportflächen im Außenbereich. Die SG Enkheim und der FC Germania Enkheim erreichen mit ihren knapp 2.000 Mitgliedern eine große Zahl von Sportinteressierten im Stadtteil, können jedoch aufgrund der aktuellen Infrastruktur das benötigte Trainingsangebot kaum mehr realisieren und nicht ausbauen. Die Bebauung des Neubaugebietes Leuchte und die zu beobachtende starke Verdichtung der Wohngebiete wird die Situation verschärfen. Außerdem verfügt die SG Enkheim über keine eigene Sporthalle und ist darauf angewiesen, Räume der Schulen und der Saalbau zu nutzen. Leider werden die Nutzungsverträge von diesen Institutionen oft wegen anderweitigem Bedarf gekündigt. Die Sporthalle würde von der Sportgemeinschaft Enkheim errichtet werden, die Sportflächen im Außenbereich müssten von der Stadt Frankfurt am Main hergestellt werden. Die Planungen der beiden Vereine liegen bei der Stadt Frankfurt am Main vor, Vorgespräche mit dem Sportamt wurden in diesem und im vergangenen Jahr bereits geführt. Für den Stadtteil bedeutet ein attraktives Angebot von Bewegungs- und Sportmöglichkeiten Lebensqualität und Gesundheitsförderung für alle. Bei der Realisierung auf dem Areal zwischen Rangenbergstraße und Leuchte werden neben den wichtigen gesundheitlichen und sozialen Aspekten auch Möglichkeiten zur Sanierung der Bodenflächen geschaffen, denn im Rahmen der Erstellung der nahe gelegenen Tennishalle wurden bedenkliche Schadstoffansammlungen festgestellt. Eine neue Bebauung sollte nach aktuellem ökologischen Stand erfolgen. Der Ortsbeirat unterstützt die Vorhaben der beiden Sportvereine zur Verbesserung der Sportinfrastruktur im Stadtbezirk und bittet den Magistrat, entsprechend tätig zu werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2096 Auskunftsersuchen vom 04.06.2024, V 968 Aktenzeichen: 52 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neuer Schaukasten für die Akteure des Stadtteils

13.09.2021 · Aktualisiert: 10.05.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 799 entstanden aus Vorlage: OF 46/11 vom 20.05.2021 Betreff: Neuer Schaukasten für die Akteure des Stadtteils Der Magistrat wird gebeten, einen Schaukasten für die Mikroinitiativen aus dem Stadtteil wie das Quartiersmanagment, die Kirchen, das Jugendzentrum, dem Schutzmann vor Ort sowie Initiativen aus dem Stadtteil aufzustellen. Standort soll der Gehweg von der Birsteiner Straße zur Wächtersbacher Straße, links am Rand der Grünanlage und zum Zebrastreifen am Kaufland Gelände hin, werden. Copyright: Apple Maps Begründung: Es fehlt im Stadtteil Fechenheim-Nord eine einfache Möglichkeit, Informationen an lokale Bewohner weiterzugeben. Der letzte genutzte Schaukasten stand gegenüber des öffentlichen Bücherschranks. Der alte Schaukasten wurde durch den Bau des neuen Hauses an dieser Stelle vor einem Jahr entfernt. Eine Wiederverwendung des alten Schaukastens aus den 80er-Jahren war unwirtschaftlich. Die meisten Informationen erreichen die Menschen jetzt nur noch über mündliche Weitergabe. Es gibt keinen Schaukasten mehr für alle Akteure des Stadtteils, der zudem zentral gelegen und von den Menschen gelesen wird. Es ist für die allgemeine Kommunikation, die Akteure des Stadtteils und für die Mikroinitiativen wichtig, Informationen in die Stadtteile zu tragen. Die Verwaltung des Schaukastens würden die Stadtbezirksvorsteherin und das Quartiersmanagment übernehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 252 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 13.09.2022, OIB 165 Antrag vom 06.03.2023, OF 542/10 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 21.03.2023, OIB 216 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Bedarf für eine zusätzliche Sporthalle und Außensportanlagen in Bergen-Enkheim

13.09.2021 · Aktualisiert: 17.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.09.2021, OF 57/16 Betreff: Bedarf für eine zusätzliche Sporthalle und Außensportanlagen in Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass die im vergangenen Jahr von den Vereinen Sportgemeinschaft Enkheim e.V. und FC Germania 1911 Enkheim e.V. vorgetragenen Planungen bezüglich eines Hallenbaus mit ergänzenden Außenanlagen umgesetzt und realisiert werden, um das Angebot von Breitensport für alle Interessensgruppen zu erhalten und auszubauen. Begründung: Nach dem Vortrag der beiden Sportvereine besteht in Enkheim der Bedarf nach einer weiteren Sporthalle sowie weiteren Sportflächen im Außenbereich. Die SG Enkheim und der FC Germania Enkheim erreichen mit ihren knapp 2000 Mitgliedern eine große Zahl von Sportinteressierten im Stadtteil, können jedoch aufgrund der aktuellen Infrastruktur das benötigte Trainingsangebot kaum mehr realisieren und nicht ausbauen. Die Bebauung des Neubaugebietes Leuchte und die zu beobachtende starke Verdichtung der Wohngebiete wird die Situation verschärfen. Außerdem verfügt die SG Enkheim über keine eigene Sporthalle und ist darauf angewiesen, Räume der Schulen und der Saalbau zu nutzen. Leider werden die Nutzungsverträge von diesen Institutionen oft wegen anderweitigem Bedarf gekündigt. Die Sporthalle würde von der Sportgemeinschaft Enkheim errichtet werden, die Sportflächen im Außenbereich müssten von der Stadt Frankfurt am Main hergestellt werden. Die Planungen der beiden Vereine liegen bei der Stadt Frankfurt am Main vor, Vorgespräche mit dem Sportamt wurden in diesem und im vergangenen Jahr bereits geführt. Für den Stadtteil bedeutet ein attraktives Angebot von Bewegungs- und Sportmöglichkeiten Lebensqualität und Gesundheitsförderung für Alle. Bei der Realisierung auf dem Areal zwischen Rangenbergstraße und Leuchte werden neben den wichtigen gesundheitlichen und sozialen Aspekten auch Möglichkeiten zur Sanierung der Bodenflächen geschaffen, denn im Rahmen der Erstellung der nahegelegenen Tennishalle wurden bedenkliche Schadstoffansammlungen festgestellt. Eine neue Bebauung sollte nach aktuellem ökologischem Stand erfolgen. Der Ortsbeirat unterstützt die Vorhaben der beiden Sportvereine zur Verbesserung der Sportinfrastruktur in unserem Stadtteil und bittet den Magistrat, entsprechend tätig zu werden. Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 26.08.2021, OF 48/16 Antrag vom 27.08.2021, OF 49/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 16 am 14.09.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 49/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 57/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: WBE, CDU, GRÜNE, SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Rechenzentren im Ortsbezirk 11 - Gewerbesteuer, erteilte Genehmigung, Auflagen, Bebauungsplan

30.08.2021 · Aktualisiert: 25.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 88/11 Betreff: Rechenzentren im Ortsbezirk 11 - Gewerbesteuer, erteilte Genehmigung, Auflagen, Bebauungsplan Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat und bittet zu prüfen und zu berichten: 1. Wie hoch ist die Gewerbesteuereinnahme der sich in Frankfurt befindlichen Rechen-zentren in den letzten 5 Jahren. Wie ist die Prognose für die nächsten 5 Jahre? 2. Wie viele Rechenzentren welcher Bauherren/Betreiber sind im Stadtteil Seckbach und Fechenheim bereits genehmigt und welche davon bereits gebaut bzw. in Bau befindlich sowie welche davon bereits in Betrieb? 3. Wie viele weitere Rechenzentren welcher Bauherren/Betreiber befinden sich derzeit im Baugenehmigungsverfahren? 4. Welches ist die exakte Lage bereits genehmigter, erbauter bzw. im Bau sowie im Genehmigungsverfahren befindlicher Rechenzentren nach postalischer Adresse und Kataster (Übersichtskarte erwünscht)? 5. Wie hoch wird der Strombedarf in 2, 5, 10 Jahren der Rechenzentren in Seckbach und Fechenheim perspektivisch eingeschätzt? Wie hoch ist daran der Anteil klimaneutral erzeugten Stroms? Wie wird die Abwärme genutzt? 6. Mangels qualifizierten oder vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das betreffende Gebiet in den Stadtteilen Seckbach und Fechenheim müssen Baugenehmigungen auf Grundlage von § 34 BauGB erteilt werden: a) Wie fügen sich (1) die bereits genehmigten und erbauten bzw. in Bau befindlichen Bauvorhaben sowie (2) die im Genehmigungsverfahren befindlichen Bauvorhaben nach Auffassung des Magistrats jeweils nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll bzw. wurde und derzeit noch wird, in die (vorherige) Eigenart der näheren Umgebung ein? Wie bleiben die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nach Auffassung des Magistrats gewahrt? Wie wird das Ortsbild nach Auffassung des Magistrates beeinträchtigt? b) Was gedenkt der Magistrat bei den bereits erbauten und insbesondere bei den in Bau sowie im Genehmigungsverfahren befindlichen Bauvorhaben für eine Wahrung der vielfältigen Nachbarschaftsbelange von Anwohnern, Gewerbetreibenden und der sonstigen öffentlichen Interessen, insbesondere denen des Naturschutzes für das unmittelbar benachbarte Naturschutzgebiet, zu tun? c) Wie stellt der Magistrat sicher, dass im Rahmen der (Einzel-) Baugenehmigungsverfahren hinreichende, insbesondere für Verschattung und den Immissionsschutz bedeutsame Abstände zwischen Rechenzentren im Gewerbegebiet einerseits und der Wohnbebauung im unmittelbar angrenzenden Wohngebiet, dem Naturschutzgebiet Seckbacher Ried und anderer in Fechenheim befindlichen Naturschutzgebiete andererseits eingehalten werden? Wie stellt der Magistrat sicher, dass die sonstigen Belastungen von Umwelt und Anwohnern so weit wie möglich reduziert werden? Welche Abstände und Maßnahmen sind dies im Einzelnen? Hier ist vor allem auf die Gesichtspunkte 1. Schutz gegen Geräusche, Lärm 2. Schutz gegen Luftschadstoffe, Gerüche, Wärme 3.Schutz vor übermäßigen Lichtemissionen 4. Schutz vor technisch erzeugten (künstlichen) elektrischen, magnetischen, elektromagnetischen Feldern 5. Schutz vor Sicherheitsrisiken (Sabotage, Terrorakte, Brand) einzugehen und eine entsprechende Analyse vorzulegen. d) In welcher Weise sieht sich der Magistrat in der Lage und auf welcher Grundlage, im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren höchste technische und damit zeitgemäße Umweltschutzstandards abzuverlangen? In der Antwort ist insbesondere auf den mit (Diesel-) Notstromaggregaten typischerweise verbundenen erheblichen Ausstoß von Stickoxiden und Feinstaub einzugehen, die durch zahlreiche Dieselgeneratoren, Schornsteine, Kondensatoren, Entlüftungen und Klimaanlagen der Rechenzentrumsgebäude in die unmittelbare Umgebung und Umwelt emittiert werden. e) Sind die bereits vorhandenen und nach und nach ständig weitergebauten zusätzlichen umfangreichen Antennenanlagen, Entlüftungsstutzen etc. an und auf Fassaden sowie Dächern zulässig und auf welcher Grundlage? 5. Wann betreibt der Magistrat das Verfahren des bereits seit dem 24.5.1984 in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans B558 "Gwinnerstraße" weiter und kommt damit seiner Planungshoheit und -verantwortlichkeit zur Steuerung der städtebaulichen und - nach Landesbauordnung - gestalterischen Entwicklung des betreffenden Gebiets, insbesondere mit Blick auf Rechenzentrumsbauten, nach, in dessen Rahmen die öffentlichen und privaten Belange und Interessen förmlich eingebracht und zum Ausgleich gebracht werden könnten, was sie bei der derzeitigen Praxis der Einzel-Baugenehmigungsverfahren nach § 34 BauGB nicht oder nur unzureichend können bzw. werden? 6. In § 1 BauGB heißt es u.a. auch, dass Bauleitpläne aufzustellen sind, "sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist". Erkennt der Magistrat die jahrelangen Spannungen zwischen den Rechenzentrumsbetreibern auf der einen Seite und der Wohnbevölkerung und den kleineren Gewerbetreibenden auf der anderen Seite an? Erkennt der Magistrat an, dass derzeit eine städtebaulich unerwünschte oder negative Tendenz abzeichnet und diese einen Bebauungsplan erforderlich macht? 7. Wie beurteilt der Magistrat die Auswirkungen der stetig zunehmenden Rechenzentrumsbauten in Frankfurt auf das Umweltklima, insbesondere auf das Mikroklima in Frankfurt und seinen Stadtteilen? Wie schätzt der Magistrat in Bezug auf das Pariser Klimaschutzabkommen und der Erreichung der Ziele in Frankfurt ein? Sieht der Magistrat eine politische Mitverantwortung im Rahmen der Genehmigungspraxis und erforderlicher Bebauungsplanverfahrens vor dem Schutz vor Klimawandel? Begründung: Seit Jahren dominieren in der öffentlichen und (nicht nur kommunal-) politischen Debatte die (zweifelsohne bestehenden) positiven Aspekte der Digitalisierung. Für Frankfurt am Main ist es vor allem von wirtschaftlichem Interesse, dass seine standortbedingte Attraktivität (Stichwort: DE-CIX) für Rechenzentrumsbetreiber weltweit so reizvoll ist, obwohl Deutschland im internationalen Vergleich besonders hohe Strompreise hat. Abgesehen von Gewerbesteuereinnahmen sind auch die Stromerlöse des kommunalen Stromversorgers Mainova AG gewichtige Argumente. Der Rechenzentrumsboom hat jedoch auch negative Aspekte, die nicht vergessen werden dürfen, insbesondere nicht vor dem Hintergrund der Belastungen für Anwohner, Gewerbetreibende und Umwelt sowie der Verdrängungseffekte zulasten von angestammten Gewerbeunternehmen etc. Es gebietet die politische Verantwortlichkeit, sich mit allen vielfältigen umweltpolitischen, städtebaulichen und sonstigen öffentlichen und privaten Belangen und Interessen auseinanderzusetzen, die mit dem Rechenzentrumsboom (nicht nur, ab er vor allem) in Frankfurt am Main zwangsläufig verbunden sind. Aus diesem Grund wollen wir mit diesem Auskunftsersuchen Antworten auf detaillierte Fragen und mit diesen Fakten dann weiter planen zu können. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 169 2021 Die Vorlage OF 88/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Unterstützung der Einrichtung des Sportzentrums Frankfurt Ost

27.08.2021 · Aktualisiert: 17.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 49/16 Betreff: Unterstützung der Einrichtung des Sportzentrums Frankfurt Ost Der Ortsbeirat möge beschließen, dass der Magistrat das Sportzentrum Frankfurt Ost realisiert und der Ortsbeirat über den Stand der Planungen informiert wird. Die Grünen Bergen-Enkheim unterstützen die Initiative der SG Enkheim e.V. und des FC Germania 1911 Enkheim e.V. durch das Sportzentrum das Angebot von Breitensport für alle Interessensgruppen zu erhalten und auszubauen. Begründung: Die Sportvereine SG Enkheim und FC Germania Enkheim erreichen mit ihren knapp 2000 Mitgliedern eine große Zahl von Sportinteressierten im Stadtteil, können jedoch aufgrund der aktuellen Infrastruktur das benötigte Trainingsangebot kaum mehr realisieren und nicht ausbauen. Die Bebauung des Neubaugebietes Leuchte wird die Situation verschärfen. Außerdem verfügt die SG-Enkheim über keine eigene Turnhalle und ist darauf angewiesen, von der Saalbau und der Riedschule Räume zu nutzen, die leider oft von diesen Institutionen selbst gebraucht werden. Für den Stadtteil bedeutet ein attraktives Angebot von Bewegungs- und Sportmöglichkeiten Lebensqualität und Gesundheitsförderung für alle Bürger*innen. Das Sportzentrum Ost ermöglicht den Ausbau der zielgruppenspezifischen Jugend -und Senior*innenangebote, die Ausübung von Hallensportarten und bietet gleichzeitig die Chance, niederschwellige Angebote zur Bewegung im Freien zu realisieren. Neben den wichtigen gesundheitlichen und sozialen Aspekten werden Möglichkeiten zur Sanierung der Bodenflächen geschaffen, denn im Rahmen der Erstellung der nahegelegenen Tennishallen wurde bedenkliche Schadstoffansammlungen festgestellt. Eine neue Bebauung sollte die Einhaltung aktueller ökologischer Standards ermöglichen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 13.09.2021, OF 57/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 16 am 14.09.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 49/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 57/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Temporäre Wohnbehausungen in der Borsigallee und Hanauer Landstraße

26.08.2021 · Aktualisiert: 05.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2021, OF 104/11 Betreff: Temporäre Wohnbehausungen in der Borsigallee und Hanauer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, - wann werden die Containeranlagen der Geflüchteten zum temporären Wohnen in der Hanauer Landstraße und der Borsigallee wieder abgebaut ? - Wie lange durchschnittlich müssen die Menschen in den Containern leben, bevor ihnen richtige und adäquate Unterkünfte zur Verfügung gestellt werden ? Begründung: Als die Flüchtlingsströme nach Deutschland kamen, hat man die "Containerdörfer" als Übergangswohnbehausungen, aus der Not heraus, aufgebaut. Die Geflüchteten sollten dort nur kurzzeitig untergebracht werden, bis man entsprechende Räumlichkeiten für diese gefunden hat. Es wurde damals mitgeteilt, diese Anlagen würden nur für ein bis maximal zwei Jahre bestehen und dann wieder aufgelöst. Nun sind einige Jahre vergangen und diese Not-Containerunterkünfte sind immer noch vorhanden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage OF 104/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 186 2021 Die Vorlage OF 104/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neue Verkehrsführung Vilbeler Landstraße, Philipp-Puth-Straße, Leuchte

06.07.2021 · Aktualisiert: 01.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.07.2021, OM 532 entstanden aus Vorlage: OF 32/16 vom 20.06.2021 Betreff: Neue Verkehrsführung Vilbeler Landstraße, Philipp-Puth-Straße, Leuchte Vorgang: OA 191/17 OBR 16; B 64/18 Der Magistrat wird aufgefordert, kurzfristig, vor den Sommerferien, einen U-Turn an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße in Richtung Bergen einzurichten und unverzüglich Maßnahmen zu planen und umzusetzen, wie die direkte Öffnung zur Straße Leuchte aus nördlicher und westlicher Richtung ermöglicht werden kann; z. B. durch Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Borsigallee/Vilbeler Landstraße/Leuchte/Triebstraße oder durch andere geeignete Maßnahmen. Begründung: Die Kreuzung Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße/Am Hessen-Center zeigt, dass es erforderlich ist, die Straße Leuchte besser an den Verkehr anzubinden. Diese genannte Linksabbiegespur wurde von den aus Norden und Westen kommenden Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern hauptsächlich genutzt, um nach einer 180°-Kurve in die Straße Leuchte einzubiegen, da eine direkte Zufahrt in die Leuchte aus nördlicher oder westlicher Richtung kommend nicht möglich ist. Durch die Sperrung dieser Linksabbiegerspur wird der Zielverkehr zur Leuchte nun hauptsächlich durch die ohnehin schon überlastete Wohnstraße Barbarossastraße und weitere kleine Straßen geführt. Die o. g. Maßnahmen würden für Anwohnerinnen bzw. Anwohner sowie Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer eine substanzielle Entlastung bedeuten. Noch wichtiger ist, dass mit der nun begonnenen Erschließung des Baugebiets Leuchte (Start war am 16. Juni 2021) die Öffnung der Straße Leuchte jetzt dringend geboten ist. Die Erschließung des Baugebiets kann nicht durch die engen Wohnstraßen Barbarossastraße und Riedstraße erfolgen. Der Baustellenverkehr kann nur über die breite Straße Leuchte abgewickelt werden. Der Durchgangs- und Schleichverkehr von der Leuchte in den Fritz-Schubert-Ring und die Straße Im Sperber ist dabei durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Bereits im September 2017 (OA 191) hat der Ortsbeirat die Einrichtung eines Kreisverkehrs für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße gefordert, um die Erschließung des Baugebiets durch den Anschluss der Leuchte zu ermöglichen. Die Anbindung der Leuchte ist nun dringend erforderlich, wenn nicht durch einen Kreisverkehr, dann mittels anderer, schneller zu realisierender Maßnahmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.10.2017, OA 191 Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64 Stellungnahme des Magistrats vom 19.11.2021, ST 2068 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerquerungen besser sichern an U-Bahn-Haltestellen

05.07.2021 · Aktualisiert: 28.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 502 entstanden aus Vorlage: OF 63/11 vom 01.06.2021 Betreff: Fußgängerquerungen besser sichern an U-Bahn-Haltestellen Vorgang: M 55/21 Der Ortsbeirat 11 stimmt der Vorlage M 55 unter der Maßgabe, dass bei Ziffer V, Kriterium B8, Sicherheit der Haltestellen und Stationen, der folgende Punkt Beachtung findet und in zukünftigen Leistungsbeschreibungen mit eingearbeitet wird: An unbeschrankten Bahnübergängen für U-Bahnen und Straßenbahnen sind, wenn möglich, zusätzlich zu den "normalen" Fußgänger-Lichtzeichenanlagen im Boden mit hoher Frequenz blinkende rote Lichtbänder einzubringen. Der Magistrat wird gebeten, das Entsprechende zu veranlassen. Begründung: Bereits in der Vergangenheit ist es zu häufig vorgekommen und es ist zu erwarten, dass dies bei unbeschrankten Gleisübergängen zukünftig immer wieder an U-Bahn- und Straßenbahnhaltestellen in Frankfurt zu schwersten Unfällen mit Verletzungen und zu tödlichen Unfällen kommen. Als Beispiel sei der tödliche Unfall einer Passantin an der Station "Gwinnerstraße" zu erwähnen oder der tragische Tod der Schülerin an der nebenan liegenden Station "Schäfflestraße". Die Übergänge an den Gleisanlagen wirken, wenn man heutige Sicherheitsstandards ansetzt, antiquarisch. Jeder Mensch, der dort verletzt wird, ist ein Mensch zu viel. Man muss die Menschen, die solche Gefahren an den Bahnübergängen nicht erkennen können, schützen. Daher wird gebeten, um zu vermeiden, dass weitere Menschen schwer verletzt oder zu Tode kommen, weitere Sicherungen an den oberirdischen U-Bahn- und Straßenbahnhaltestellen einzurichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.04.2021, M 55 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 148 Antrag vom 21.05.2024, OF 628/11 Anregung vom 27.05.2024, OA 462 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 11 am 22.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradwege - 02 - Verbindung vom Stadtteil Riederwald zum Max-Bromme-Steig und zurück

05.07.2021 · Aktualisiert: 17.01.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 499 entstanden aus Vorlage: OF 38/11 vom 24.05.2021 Betreff: Fahrradwege - 02 - Verbindung vom Stadtteil Riederwald zum Max-Bromme-Steig und zurück Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrsführung vom Max-Bromme-Steig zur Straße Am Erlenbruch neu geregelt werden kann, um als Fahrradfahrerin bzw. Fahrradfahrer sicher vom Stadtteil Riederwald zum Max-Bromme-Steig und zurück zu kommen. Begründung: Der Max-Bromme-Steig ist ein sicherer und gern genutzter Weg für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer, insbesondere zur Verbindung vom Riederwald nach Bornheim. Am Ende des Max-Bromme-Steigs im Bereich des Stadions des FSV ist die Verkehrsführung jedoch bisher ungeregelt. Am Stadion entlang sind oft Autos unterwegs, die nicht mit Radfahrerinnen bzw. Fahrradfahrer rechnen. Der Weg entlang der Haltestelle der U 7 ist eng und nicht für beidseitigen Radverkehr geeignet. Die Querung der Bahnstrecke ist ungesichert und die Querung des Erlenbruchs in der Kurve ebenfalls hochgefährlich. Quelle: C. Zielonka/Google Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2145 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Mehr Sicherheit für Kinder und Fußgänger

05.07.2021 · Aktualisiert: 08.10.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 05.07.2021, OA 40 entstanden aus Vorlage: OF 29/11 vom 20.04.2021 Betreff: Mehr Sicherheit für Kinder und Fußgänger Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um die Gefahren am Zebrastreifen Wächtersbacher Straße/Kaufland für Kinder und ältere Menschen zu beseitigen, wie bei der Ortsbegehung 2018 vereinbart. Begründung: Seit Jahren ist der Zebrastreifen am Kauflandgelände durch die zu spät einsehbare Wartefläche der Fußgänger und der nach rechts verschwenkten Fahrbahn ganz besonders für Kinder eine Gefahrenstelle. Es kamen bereits vielfache Hinweise an die Behörde aus der Bevölkerung und von der Bürgerinitiative zu diesem Umstand. Das Straßenverkehrsamt erachtet den Übergang als sicher und führte aus, es seien bisher keinerlei Unfälle mit Fußgängern aufgenommen worden. Es bestände keinerlei Veranlassung für Änderungen. Folgende Problemlage ergibt sich dort: - Der Anhalteweg ist nicht ausreichend; - der vorgeschriebene Sichtbezug auf den Warteraum entsprechend der Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) an Zebrastreifen wird nicht eingehalten (Mindestentfernungen für Erkennbarkeit und Sicht vor Fußgängerüberwegen). Für die Sicherheit überquerender Fußgänger ist entscheidend, dass Zebrastreifen frühzeitig zu erkennen sind und zwischen Personen auf den Warteflächen und den Fahrzeugführern eine ausreichende Sichtweite besteht. Diese Sichtweiten werden in diesem Fall nicht eingehalten. Fußgänger sind im Straßenverkehr besonders schutzbedürftig, da sie keine "Knautschzone" haben. Der eingeschränkte Sichtwinkel auf den Zebrastreifen lässt den Blick auf Kinder erst frühestens 25 Meter vor dem Übergang zu (siehe Grafik 1). Grund dafür sind die bis fünf Meter vor dem Zebrastreifen parkenden Fahrzeuge. Grafik 1 Copyright: Apple Maps Der normale Bremsweg bei 50 km/h wird mit 25 Meter festgesetzt. (Quelle: Bussgeldkatalog.org) Bremsweg + Reaktionsweg = Anhalteweg Somit wäre die Summe für den Anhaltweg bei Tempo 50 km/h nicht ausreichend. Da bei einer Reaktionszeit von nur einer Sekunde bereits 14 Meter zurückgelegt werden. 25 Meter Bremsweg + 14 Meter Reaktionsweg = 39 Meter Anhalteweg Von einem etwaigen Puffer für etwas zu schnell fahrende Fahrzeuge ist noch gar nicht die Rede. Der Anhalteweg bei Tempo 50 ist bei Sichtkontakt bereits länger als der Weg bis zum Zebrastreifen. Der Autofahrer hat quasi keine Chance, wenn das Kind nicht selbst auf sich achtet. Erschwerend kommt hinzu, dass konstruktiv die Sichtweite auf die Wartezone des Zebrastreifens auf nur 25 Meter beschränkt ist. Entsprechend der Tabelle 2 verlangt ein Zebrastreifen entsprechend der Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) eine Sichtweite von 50 Metern auf den Warteraum am Zebrastreifen. Dies ist an diesem Zebrastreifen nicht gegeben. Es handelt sich offensichtlich um eine Unbedachtheit in der Planung der Querungsstelle. Nur acht Meter hinter dem Zebrastreifen beginnt ein mehrere Hundert Quadratmeter großer Spielplatz mit einem neuen Spielgelände und zusätzlichem Bolzplatz mit Fitnessgeräten. Der Zebrastreifen wird ebenfalls von vielen Schülern genutzt, die an der Bushaltestelle aussteigen, um dort zur Haupt- und Realschule zu gehen. Der Zebrastreifen wird so oft genutzt, dass es eigentlich schon angebracht wäre, eine Lichtzeichensignalanlage an diesem Ort aufzustellen. Den ganzen Tag überqueren dort Menschen die Straße. Dort ist die am meisten frequentierte Bushaltestelle im Ortsteil und Frankfurts größter Supermarkt "Kaufland". Der Supermarkt ist mit seinen zusätzlichen Geschäften der Nahversorger in Fechenheim für alle Dinge des Lebens mit den zusätzlichen Angeboten wie Post, Metzger, Friseur und Bäckerei. Ein sehr großer Teil der Kunden und besonders viele Kinder queren die Straße an diesem Zebrastreifen. Warum will der Ortsbeirat solche Änderungen: Besonders schutzbedürftig: Kinder und ältere Menschen. "Aus dem Straßenseitenraum können Kinder wegen ihrer Körpergröße nicht über parkende Kraftfahrzeuge hinwegblicken, und sie können keine Möglichkeiten zum Überqueren erkennen. Auch für Kfz-Führer sind sie kaum erkennbar. Zebrastreifen mit guten Sichtbeziehungen zwischen Kindern und Fahrzeugführer verringern die Gefahr, dass Kinder für Fahrzeugführerinnen und -führer überraschend auf die Fahrbahn treten. Bis zu einem Drittel der Kinder im Grundschulalter zeigt bei Überquerungen außerhalb von Überquerungsanlagen ein unsicheres bis riskantes Verhalten. Kindliches Fehlverhalten ist mit 50 Prozent die Hauptursache für Fußgänger- und Radfahrerunfälle im Kindesalter. Bei Unfällen von Kindern als Fußgänger sind das plötzliche Überqueren der Fahrbahn, ohne auf den Verkehr zu achten (47 Prozent), und das plötzliche Hervortreten hinter Sichthindernissen (25 Prozent) die häufigsten Fehlverhaltensweisen. An Ampeln, Zebrastreifen und sonstigen Kreuzungen machen die Kinder seltener Fehler (6 Prozent)." Quelle: "Fußgängerüberwege" Leitfaden zur Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen, Ministerium für Verkehr B.-W. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 14.07.2021 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.09.2021, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 40 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE. (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.09.2021, TO II, TOP 61 Beschluss: Der Vorlage OA 40 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei gegen LINKE. (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 668, 6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.09.2021 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradwege - 01 - Linksabbiegespur Borsigallee in Richtung Wächtersbacher Straße

05.07.2021 · Aktualisiert: 09.11.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 498 entstanden aus Vorlage: OF 37/11 vom 24.05.2021 Betreff: Fahrradwege - 01 - Linksabbiegespur Borsigallee in Richtung Wächtersbacher Straße Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich die Linksabiegemöglichkeit für Radfahrerinnen und Radfahrer zu gewährleisten, die von der Borsigallee kommend auf die Wächtersbacher Straße einbiegen wollen. Begründung: Während der Baumaßnahmen, deren Dauer auf mehrere Monate bzw. Jahre ausgelegt ist, wurde der Fahrradweg gekappt. Dadurch entsteht eine sehr gefährliche Situation. Die Einrichtung eines Fahrradstreifens für die auf die Wächtersbacher Straße einbiegenden Radfahrerinnen bzw. Radfahrer ist also eine notwendige Maßnahme zur Sicherung der Verkehrssicherheit. Quelle: C. Zielonka /Google Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1924 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Nachtrag von Grabdenkmälern der Stadtteilfriedhöfe

16.06.2021 · Aktualisiert: 14.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2021, OF 45/15 Betreff: Nachtrag von Grabdenkmälern der Stadtteilfriedhöfe Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten darauf hinzuwirken, unter dem Aspekt der Denkmalpflege auch den Grabstein des ehemaligen Pfarrers Wilhelm Buchhold im Alten Teil , Feld C 1, ohne Nummer mit in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessens aufnehmen zu lassen. Foto: Beate Lamb Begründung: An dieser Stelle wurde der evangelische Pfarrer Wilhelm Emil Buchhold 1934 und 1941 seine Ehefrau Emma Karoline (Karola) geb. Hoffmann bestattet. Pfarrer Buchhold kam 1924 mit seiner Ehefrau und zwei Töchtern von Hainichen-Limeshain nach Nieder-Eschbach. Er war Pfarrer bis zu seinem letztem Tag und sehr beliebt in der Gemeinde. Sein wohl bekanntester Satz den er häufig verwendete, steht auf seinem Grabstein und lautet: "Dein Weg ist unseres Fußes Leuchte". Bei der Beerdigung war die ganze Gemeinde anwesend." Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 15 am 02.07.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 45/15 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Aufhebung der Sperrung der Linksabbiegespur Vilbeler Landstraße nach Osten an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße/Am Hessen-Center

16.06.2021 · Aktualisiert: 08.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2021, OF 33/16 Betreff: Aufhebung der Sperrung der Linksabbiegespur Vilbeler Landstraße nach Osten an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße/Am Hessen-Center Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass die Sperrung der Linksabbiegespur in der Vilbeler Landstraße nach Osten unverzüglich rückgängig gemacht wird. Begründung: Die Anfang Juni 2021 erfolgte schlechte Umsetzung der Vorlage OF 270/16 bzw. OM 5343 vom Oktober 2019 durch das Dezernat VI Verkehr hat zu großer Empörung in der Bevölkerung geführt. Inhalt und Absicht der Vorlage war, den Durchgangs- und Schleichverkehr durch die Philipp-Puth-Straße zu unterbinden, in dem die Einfahrt in die Philipp-Puth-Straße von der Vilbeler Landstraße kommend gesperrt wird. Mit Umsetzung der Maßnahme wurde jedoch auch die Linksabbiegespur in der Vilbeler Landstraße Richtung Osten gesperrt. Diese Linksabbiegespur wurde von den Verkehrsteilnehmern hauptsächlich genutzt, um nach einer 180°-Kurve in die Straße Leuchte einzubiegen, da eine direkte Zufahrt in die Leuchte aus nördlicher oder westlicher Richtung kommend nicht möglich ist. Der Kurvenradius ist zwar eng, Pkws und kleine Lkws konnten die 180°-Kurve aber jahrzehntelang in einem Zug durchfahren. Durch die Sperrung dieser Linksabbiegespur wird der Zielverkehr zur Leuchte nun über große Umwege hauptsächlich durch die ohnehin schon überlastete Wohnstraße Barbarossastraße geführt. Eine Veränderung der Ampelsteuerung ist nicht erforderlich, da die bisherige Schaltung schon seit Jahrzehnten funktioniert hat. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 33/16 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

U-Turn für Pkw an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße wiederherstellen

15.06.2021 · Aktualisiert: 08.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2021, OF 34/16 Betreff: U-Turn für Pkw an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße wiederherstellen Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten: 1. Die im Zusammenhang mit der Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße weggenommene Wendemöglichkeit für stadtauswärts fahrende PKW an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter auf und in die östliche Fahrbahn der Vilbeler Landstraße für diese wiederherzustellen. 2. Während der Bauzeit der Leuchte ist der Schwerkraftverkehr, wie insbesondere etwa der Baustellenverkehr zur bevorstehenden Erschließung des Baugebiets Leuchte, Container-Fahrzeuge der FES zum Kleinmüllplatz Enkheim und sonstiger Schwerlast-Andienungsverkehr auf die südliche Fahrbahn der Borsigallee zu leiten und an der Abbiegung Borsigallee / Am Hessencenter die Route über die Straße "Am Hessencenter" zur "Zufahrt in die "Leuchte" auszuschildern, und bis zur Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter zu führen. Damit ist das Einbiegen von Schwerlastverkehr in die Vilbeler Landstraße mit Abbiegen in die "Leuchte" vor der Ampelanlage "Leuchte" problemlos möglich, weil der kleine Wendekreis des U-Turns nicht ausreicht. 3. An der Kreuzung Barbarossastraße/Leuchte/Zufahrt zum Kleinmüllplatz Enkheim ein Durchfahrtsverbot für Schwerlastverkehr ab einer festzulegenden Tonnage und Abmessung festzulegen, weil dieser oft in der Röhrborngasse nicht durchkommt und rückwärts über die Straße "Am Sperber" wieder zurückrangieren muss, wobei es in der Vergangenheit bereits zu Beschädigungen an den historischen Häusern kam, 4. Der Baustellen-Schwerverkehr kann über die Ampelanlage Leuchte jederzeit auf die Borsigallee und die Vilbeler Landstraße nach Süden, Westen und Norden abgeleitet werden. Begründung: Mit der vom Ortsbeirat 16 mit der OM 5343 (29.10.2019) geforderten Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße war keinesfalls der Wegfall der Möglichkeit des U-Turns an dieser Stelle beabsichtigt, wie dies jetzt aber seit der erst kürzlich erfolgten Umsetzung der Maßnahme der Fall ist. Motorisierte Verkehrsteilnehmer, die von Bergen aus in südlicher Richtung auf der Vilbeler Landstraße unterwegs sind, haben mit Wegfall des U-Turns an der Ampelanlage Philipp-Puth-Straße/Am Hessencenter seither keinerlei Möglichkeit mehr, auf einigermaßen unmittelbarem und damit sowohl effizientem als auch ökologisch sinnvollem Weg in die Straßen "Leuchte" und "Triebstraße" bzw. auf die östliche Seite der Vilbeler Landstraße zu gelangen, da das Linksabbiegen bereits an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee nicht möglich ist. Ein früheres Linksabbiegen, etwa von der Vilbeler Landstraße in die Barbarossastraße würde zu zusätzlichem Durchgangsverkehr im Wohngebiet des alten Enkheimer Ortskerns führen, zumal damit das Problem der Zufahrt in die Triebstraße aufgrund der bestehenden Einbahnstraßenregelung zwischen Barbarossastraße und Vilbeler Landstraße nicht gelöst wäre. Insbesondere für Ortsunkundige ist ein U-Turn an der bisherigen Stelle unerlässlich, da diese im ungünstigsten Fall erst knapp einen Kilometer weiter in Fechenheim die Möglichkeit haben zu wenden und diesen dann auch wieder zurückfahren müssen, um schließlich doch noch an das gewünschte Ziel zu gelangen. Auch aus diesem Grund macht die zusätzliche - aus Platzgründen ohnehin erforderliche - Ausschilderung der Route für den Schwerlastverkehr über die Straßen Borsigallee / Am Hessencenter einen Sinn und würde die dauerhafte Flutung der Wohngebiete von Bergen-Enkheim mit überörtlichem Schleich- und Durchgangsverkehr durch einen Kreisel nach Fertigstellung des Neubaugebietes verhindern (siehe St 1154 vom 3.7.2017). Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 18 Die Antragstellerin legt folgende geänderte Fassung der Vorlage OF 34/16 vor: Der Magistrat wird gebeten, 1. die im Zusammenhang mit der Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße weggenommene Wendemöglichkeit für stadtauswärts fahrende PKW an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter auf und in die östliche Fahrbahn der Vilbeler Landstraße für diese wiederherzustellen; 2. während der Bauzeit der Leuchte ist der Schwerkraftverkehr, wie insbesondere etwa der Baustellen-verkehr zur bevorstehenden Erschließung des Baugebiets Leuchte, Container-Fahrzeuge der FES zum Kleinmüllplatz Enkheim und sonstiger Schwerlast-Andienungsverkehr auf die südliche Fahrbahn der Borsigallee zu leiten und an der Abbiegung Borsigallee / Am Hessencenter die Route über die Straße "Am Hessencenter" zur "Zufahrt in die "Leuchte" auszuschildern, und bis zur Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter zu führen. Damit ist das Einbiegen von Schwerlastverkehr in die Vilbeler Landstraße mit Abbiegen in die "Leuchte" vor der Ampelanlage "Leuchte" problemlos möglich, weil der kleine Wendekreis des U-Turns nicht ausreicht; 3. an der Kreuzung Barbarossastraße/Leuchte/Zufahrt zum Kleinmüllplatz Enkheim ein Durchfahrtsverbot für Schwerlastverkehr ab einer festzulegenden Tonnage und Abmessung festzulegen, weil dieser oft in der Röhrborngasse nicht durchkommt und rückwärts über die Straße "Am Sperber" wieder zu-rückrangieren muss, wobei es in der Vergangenheit bereits zu Beschädigungen an den historischen Häusern kam; 4. Der Baustellen-Schwerverkehr kann über die Ampelanlage Leuchte jederzeit auf die Borsigallee und die Vilbeler Landstraße nach Süden, Westen und Norden abgeleitet werden. Begründung: Mit der vom Ortsbeirat 16 mit der OM 5343 (29.10.2019) geforderten Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße war keinesfalls der Wegfall der Möglichkeit des U-Turns an dieser Stelle beabsichtigt, wie dies jetzt aber seit der erst kürzlich erfolgten Umsetzung der Maßnahme der Fall ist. Motorisierte Verkehrsteilnehmer, die von Bergen aus in südlicher Richtung auf der Vilbeler Landstraße unterwegs sind, haben mit Wegfall des U-Turns an der Ampelanlage Philipp-Puth-Straße/Am Hessen-center seither keinerlei Möglichkeit mehr, auf einigermaßen unmittelbarem und damit sowohl effizientem als auch ökologisch sinnvollem Weg in die Straßen "Leuchte" und "Triebstraße" bzw. auf die östliche Seite der Vilbeler Landstraße zu gelangen, da das Linksabbiegen bereits an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee nicht möglich ist. Ein früheres Linksabbiegen, etwa von der Vilbeler Landstraße in die Barbarossastraße würde zu zusätzlichem Durchgangsverkehr im Wohngebiet des alten Enkheimer Ortskerns führen, zumal damit das Problem der Zufahrt in die Triebstraße aufgrund der bestehenden Einbahnstraßenregelung zwischen Barbarossastraße und Vilbeler Landstraße nicht gelöst wäre. Insbesondere für Ortsunkundige ist ein U-Turn an der bisherigen Stelle unerlässlich, da diese im ungünstigsten Fall erst knapp einen Kilometer weiter in Fechenheim die Möglichkeit haben zu wenden und diesen dann auch wieder zurückfahren müssen, um schließlich doch noch an das gewünschte Ziel zu gelangen. Auch aus diesem Grund macht die zusätzliche - aus Platzgründen ohnehin erforderliche - Ausschilderung der Route für den Schwerlastverkehr über die Straßen Borsigallee / Am Hessencenter einen Sinn und würde die dauerhafte Flutung der Wohngebiete von Bergen-Enkheim mit überörtlichem Schleich- und Durchgangsverkehr durch einen Kreisel nach Fertigstellung des Neubaugebietes verhindern (siehe St 1154 vom 3.7.2017). Beschluss: Die Vorlage OF 34/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Annahme)

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrs- und Insektenfreundliche Mähpolitik

11.06.2021 · Aktualisiert: 08.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2021, OF 37/16 Betreff: Verkehrs- und Insektenfreundliche Mähpolitik Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert das Grünflächenamt und das Straßenverkehrsamt dazu aufzufordern, ein Konzept für ein verkehrs- und umweltfreundliches Mähen für städtische Grünflächen zu entwickeln. Wo ein hoher Graswuchs nicht stört, soll spät gemäht werden, nachdem Insekten Gelegenheit hatten, zu brüten. An den Stellen, wo der Verkehr beeinträchtigt wird, soll nur ein schmaler Streifen direkt an der Fahrbahn/dem Radweg frühzeitig gemäht werden. Zudem sollen als Nahrungsquelle für Insekten "Wiesenblumen" gesät werden. Begründung: Wildwuchs auf Grünflächen stellt einen wertvollen Beitrag zur Biodiversität dar, die seit Jahrzehnten rückläufig ist, aber unbedingt erhalten werden muss. Nist- und Nahrungsmöglichkeiten für Insekten tragen einen entscheidenden Beitrag zur Nahrungskette und damit auch zur menschlichen Ernährung bei. Momentan schlägt sich dies aber nicht genügend in der Mähpolitik der Stadt nieder. Dort, wo es schön aussehen soll, wird zuerst gemäht, wie bspw. auf der Mittelinsel in der Leuchte. Bei manchen Radwegen stattdessen wird sehr lange gewartet. Es würde einen enormen Mehrwert für Verkehrsteilnehmende zum einen und für die Natur zum anderen darstellen, wenn nach obengenanntem Konzept vorgegangen würde. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 37/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE und CDU gegen GRÜNE, SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) bei Enthaltung FDP

Partei: SPD

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Anpassung des Fahrbetriebs der Buslinien 38 und 40 während der Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58

07.06.2021 · Aktualisiert: 28.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 07.06.2021, OA 23 entstanden aus Vorlage: OF 26/11 vom 21.05.2021 Betreff: Anpassung des Fahrbetriebs der Buslinien 38 und 40 während der Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58, wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass noch zum Fahrplanwechsel am 12.12.2021 für die Dauer der Bauarbeiten, abhängig vom Fahrgastaufkommen, der Fahrbetrieb der Buslinie 38 an die Gegebenheiten angepasst und auf der Buslinie 40 der Takt zumindest in den Hauptverkehrszeiten verdichtet wird. Der Magistrat wird ferner gebeten, sich mit der traffiQ in Verbindung zu setzen, um während der Bauzeit zur Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße, die u. a. Maßnahmen zu prüfen und ggf. umzusetzen: 1. Es wird das Fahrgastaufkommen auf den Buslinien 38 und M43 an den drei Haltestellen "Atzelberg Ost", "Atzelberg Mitte" und "Atzelberg West" nach Aufhebung der coronabedingten Maßnahmen (voraussichtlich im Herbst 2021) ermittelt. 2. Falls das Fahrgastaufkommen es zulässt, sollte der Fahrbetrieb frühmorgens später beginnen und spätabends früher enden. Identische Abfahrtszeiten der 38er- und M43er- Busse sollten vermieden werden. Falls erforderlich, sollte die Buslinie M43 mindestens teilweise bis zum Panoramabad Bornheim geführt werden. 3. Statt der großen Standardbusse ist der Einsatz kleinerer Busse auf der Buslinie 38 zu prüfen. 4. Der Fahrplan der Buslinie 38 ist an die verkürzte Fahrstrecke anzupassen (Haltestellen "Hufeland-Haus", "Altebornstraße", "Atzelberg Ost" und "Atzelberg Mitte" entfallen). 5. Die Buslinie 38 ist wieder als echte Ringbuslinie, mit einer einzigen Endhaltestelle am Panoramabad Bornheim, zu betreiben. Wartezeiten bzw. Pausen an der Haltestelle "Atzelberg West" sind zu unterlassen und der Ausstiegs- und Einstiegsstandort sollten identisch sein. Es sollte nur noch ein Stopp des Busses, entweder an der Atzelbergstraße 30 oder im Wendekreisel, stattfinden. 6. Bei der Buslinie 40 sind die dichteren Takte (Hauptverkehrszeiten (HVZ) 7,5 Minutentakt; Normalverkehrszeiten (NVZ) 10 Minutentakt; Schwachverkehrszeiten (SVZ) 15 bzw. 30 Minutentakt), die während der Vollsperrung der Wilhelmshöher Straße galten, auf Dauer beizubehalten. Eine Aufweitung des Taktes wird abgelehnt. Abhängig vom Fahrgastaufkommen ist eher ein noch engerer Takt einzuführen. Begründung: Bedingt durch die vom 15. März 2021 bis voraussichtlich zum 1. Quartal 2024 andauernden Baumaßnahmen zur Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße verkehrt die Buslinie 38 nur noch bis zur Haltestelle "Atzelberg West". Die Haltestellen liegen aktuell an der Atzelbergstraße 30 (Ausstieg) und im Wendekreisel (Einstieg) vor dem Atzelbergplatz. Zwischen der Ausstiegs- und der Einstiegsstelle machen viele Busfahrer einen zusätzlichen Pausenstopp (und das mit laufendem Motor), um die überschüssige Zeit abzusitzen. Dadurch bedingt kommt es zum dreimaligen Stoppen und dreimaligen Anfahren. Dies verursacht unnötig starke Belastungen der dortigen Anwohnerinnen und Anwohner. Die Abgase werden direkt auf die Balkone und Terrassen geblasen. Derzeit stehen des Öfteren bis zu drei 38er-Busse gleichzeitig vor bzw. im Wendekreisel, wobei ein Bus Fahrgäste aufnimmt und die anderen zwei ohne Fahrgäste dem ersten Bus hinterherfahren. Seit dem 10. Mai 2021 wird die Buslinie M43 über den Atzelberg und die dort vorhandenen drei Haltestellen geführt. Der Metrobus M43 fährt im 24-Stunden-Betrieb; zu den Hauptverkehrszeiten im 4 bzw. 5 Minutentakt, in den Normalverkehrszeiten alle acht bis zehn Minuten und in den Schwachverkehrszeiten überwiegend im Abstand von 15 Minuten. Laut Magistratsvortrag M 58 soll die Buslinie M43 zum Fahrplanwechsel (ab 12.12.2021) in der morgendlichen Verkehrsspitze zusätzlich auf einen 3,75 Minutentakt verdichtet werden. Die Buslinie 40 wiederum bietet direktere und schnellere Fahrten zwischen Bergen und Enkheim an. Sie ist eine attraktive Alternative zur staubelasteten und in den nächsten Jahren zusätzlich über den Atzelberg umgeleiteten Buslinie M43. Auf die neu eingerichtete Buslinie 40, zwischen der U-Bahn-Endhaltestelle "Enkheim" und "Bergen Ost" (via Vilbeler Landstraße), werden voraussichtlich vermehrt Fahrgäste in Bergen und Enkheim umsteigen und nicht mehr die Buslinie M43 durch Seckbach nutzen. Somit kann erwartet werden, dass der aus Bergen-Enkheim kommende Metrobus M43 zukünftig selbst in den Hauptverkehrszeiten noch Fahrgäste an der Haltestelle "Atzelberg West" aufnehmen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.09.2021, OA 78 Anregung vom 14.03.2022, OA 158 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 09.06.2021 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.06.2021, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 58 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 18 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 23 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 58 = Annahme, OA 18 und OA 23 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ELF (M 58 = Ablehnung, OA 18 = Enthaltung, OA 23 = Prüfung und Berichterstattung) FREIE WÄHLER (M 58, OA 18 und OA 23 = Annahme) Gartenpartei (M 58 = Enthaltung, OA 18 und OA 23 = Annahme) 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.06.2021, TO II, TOP 28 Beschluss: 1. Der Vorlage M 58 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 18 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 23 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, FRAKTION und FREIE WÄHLER gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, FREIE WÄHLER und Gartenpartei gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, FREIE WÄHLER und Gartenpartei gegen AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 145, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.06.2021 Aktenzeichen: 92 11

OA (Anregung Ortsbeirat)

Rechenzentren in Frankfurt und „Masterplan 100 Prozent Klimaschutz - Generalkonzept“

07.06.2021 · Aktualisiert: 08.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 07.06.2021, OA 26 entstanden aus Vorlage: OF 22/11 vom 24.05.2021 Betreff: Rechenzentren in Frankfurt und "Masterplan 100 Prozent Klimaschutz - Generalkonzept" Vorgang: B 474/20; B 41/21; B 53/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für die Erstellung eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts zu Rechenzentren (Vorlage B 474) konkret messbare und überprüfbare Vorgaben zu folgenden Aspekten zu machen: 1. Weitere Rechenzentren können nur bei deutlicher Verbesserung von Energieeffizienz und Abwärmenutzung genehmigt werden. Bei bestehenden Rechenzentren ist eine entsprechende Nachrüstung einzufordern. Dazu können jährliche Mindestzielwerte für technische Kennzahlen wie Power Usage Effectiveness (PUE) und Data Center Infrastructure Efficiency (DCIE) dienen. Bei der Genehmigung ist der neueste Stand der Technik anzusetzen. 2. Rechenzentren sollten künftig nicht mehr an gut mit dem ÖPNV erschlossenen Grundstücken gebaut werden, da sie kaum Arbeitsplätze schaffen und wenig Besucherverkehr haben, der den ÖPNV nutzten könnte. 3. Benachbarte Wohngebiete sollten weder durch Lärmemission (z. B. stundenlanges Testen der Notstromaggregate) noch durch Abwärme beeinträchtigt werden. 4. Der "Masterplan 100 Prozent Klimaschutz" berichtet nur alle fünf Jahre und dient dazu, das Ziel 100 Prozent Klimaschutz erst im Jahr 2050 zu erreichen. Der Masterplan sollte kurzfristiger erscheinen. Der Erfüllungshorizont 2050 sollte auf 2035 verkürzt werden. Zwischenziele sollten im Masterplan festgehalten werden. Begründung: Rechenzentren ballen sich im Gebiet der Ortsbeirats 11, deshalb wird hier eine besondere Betroffenheit und Verantwortung gesehen. Rechenzentren sind eine positive Entwicklung, denn sie generieren Gewerbesteuer und unterstreichen die zentrale Funktion von Frankfurt als globaler Knotenpunkt von Infrastruktur. Aber es besteht die Gefahr, dass der negative Klimaeffekt der Rechenzentren alle anderen guten Anstrengungen des "Masterplan 100 Prozent Klimaschutz" mehr als aufwiegt und die Frankfurter Klimapolitik zu entwerten, siehe auch den "Masterplan 100 Prozent Klimaschutz" (Vorlage B 53). Rechenzentren sind der mit Abstand größte Stromverbraucher in der Stadt. Wie im Magistratsbericht B 474 "Rechenzentren in Frankfurt" ausgeführt, ist mit einem weiteren Ausbau und entsprechend rasant weiter steigendem Stromverbrauch zu rechnen. Gleichzeitig wird die Abwärme weitgehend ungenutzt abgestrahlt, die Energieeffizienz im Betrieb ist suboptimal. Bei der Genehmigung scheinen klimapolitische Ziele bisher kaum eine Rolle gespielt zu haben. Bereits angestoßene Pilotprojekte und Studien, wie etwa im "Nachhaltigen Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach", gehen in die richtige Richtung, reichen aber bei weitem nicht aus. Sinnvolle Projekte der Stadt müssen nicht zu Konflikten mit den Betreibern führen. Die Wirtschaft orientiert sich im Zuge der Klimatransformation immer mehr an Nachhaltigkeitszielen, auch weil Kunden und Investoren dies erwarten. Steigende CO2-Preise üben einen finanziellen Druck in Richtung auf mehr Nachhaltigkeit aus. Alternative Notstromversorgungsanlagen mit Brennstoffzellen (Wasserstoff) oder elektrische Batteriespeicherlösungen können Notstromaggregate mit fossilen Brennstoffen ersetzen und dabei sogar noch positive wirtschaftliche und ökologische Nebeneffekte generieren. Die bereits geschaffene und teuer bezahlte Verkehrsinfrastruktur in Frankfurt wird entwertet, wenn Rechenzentren direkt an ÖPNV-Haltestellen platziert werden. So ist an der Haltestelle "Gwinnerstraße", auf dem Gelände der ehemaligen Firmen Lurgi/Zimmer mit ehemals über 2.500 Arbeitsplätzen, ein Rechenzentrum im Bau. Dieses Rechenzentrum wird zukünftig weit weniger Menschen Arbeit geben. Auf dem ehemaligen Neckermann Gelände ist ein weiteres Rechenzentrum geplant. Dort wurde gerade erst die Haltestelle "Hugo-Junkers-Straße" für über eine Millionen Euro erneuert, eine Haltestelle der Nordmainischen S-Bahn ist dort ebenfalls vorgesehen. Auch hier werden nur wenige Arbeitsplätze entstehen und kaum Besucher erwartet. Die Rechenzentren dürfen den Umweltlärm nicht weiter erhöhen und damit die bereits hoch belasteten angrenzenden Wohngebiete beeinträchtigen. Der Masterplan sollte öfter reflektieren, ob die bereits umgesetzten Maßnahmen der Verwaltung ihr Ziel erreichen konnten oder dazu beitragen, ein positives Ergebnis zu erreichen. Dafür wäre es sinnvoll, Zwischenziele einzusetzen. Der Masterplan sollte kurzfristiger erscheinen. Fünf Jahre sind ein sehr langer Zeitraum. Trends können dadurch bereits vorher erkannt und korrigiert werden. Der Erfüllungshorizont ist sehr weit entfernt gewählt worden. Dieses Ziel sollte bereits ehrgeizig auf 2035 vorgezogen werden. Es sollten verbindliche Zwischenziele im Masterplan festgehalten werden, damit erkannt werden kann, ob das Gesamtziel mit den bisherigen Anstrengungen noch zu erreichen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 21.09.2020, B 474 Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 41 Bericht des Magistrats vom 08.02.2021, B 53 Bericht des Magistrats vom 18.10.2021, B 376 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 16.06.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 253 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 26 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 66 Beschluss: Die Vorlage OA 26 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, BFF-BIG und IBF gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 418, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 Aktenzeichen: 79 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Zusätzliche notwendige Maßnahmen zum Klimaschutzteilkonzept Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach

07.06.2021 · Aktualisiert: 23.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 07.06.2021, OA 25 entstanden aus Vorlage: OF 21/11 vom 24.05.2021 Betreff: Zusätzliche notwendige Maßnahmen zum Klimaschutzteilkonzept Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach Vorgang: M 168/15; M 22/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die folgenden zusätzlichen Punkte beim Klimaschutzteilkonzept zu beachten: 1. Es sollten belastbare Kennzahlen zu den Klimaschutzmaßnahmen definiert werden. Dazu gehören beispielsweise die Temperaturmessung der lokalen Erwärmung durch die erhöhte Abwärme der Rechenzentren, zusätzliche begrünte Flächen (Außenflächen, Dachflächen), Anzahl zusätzlicher Bäume und die Summe der Leistungen der Fotovoltaikanlagen und die durchschnittliche Power Usage Effectiveness (PUE) und Data Center Infrastructure Efficiency (DCIE), Zahlen aller Rechenzentren. 2. Die Auswirkungen der Rechenzentren und anderer emittierender Unternehmen im Projektgebiet in Bezug auf die Umweltlärm- und Wärmebelastung auf die umliegenden Wohngebiete sollten mituntersucht werden. Bei Überschreitung von Grenzwerten müssen Maßnahmen zur Verringerung erarbeitet und umgesetzt werden. 3. Bei der Nutzung der Abgabe der Prozesswärme kann die Schnittstelle der Abnehmer auch außerhalb des Projektgebietes erfolgen, z. B. Allessa Chemie Gelände. 4. Es sollen Maßnahmen erarbeitet und umgesetzt werden, die eine Notstromversorgung mit regenerativen Energiequellen gewährleisten, z. B. mit Brennstoffzellen (Nutzung Wasserstoff) oder mit Batteriespeichersystemen, welche ebenfalls im normalen Betrieb mit eingesetzt werden könnten. Dies könnte dazu beitragen, die Spitzen im Stromnetz zu glätten und gleichzeitig damit positive wirtschaftliche Effekte zu generieren. 5. Es soll kein neues Blockheizkraftwerk gebaut werden . Die Anzahl der mit fossilen Brennstoffen betriebenen Kraftwerksanlagen muss sich in Frankfurt verringern. 6. Es sind in Frankfurt Mindestzielwerte für PUE und DCIE bei Rechenzentren zu definieren und bereits bei der Genehmigung neuer Rechenzentren anzusetzen. 7. Es ist nicht nur der Mobilitätsknotenpunkt "Gwinnerstraße" zu entwickeln, sondern der S-Bahn-Anschluss Fechenheim-Nord muss mit diesem Mobilitätsknoten "Gwinnerstraße" zusammenwachsen und mit diesem Fernverkehrspunkt engstens verbunden sein. 8. Im Mobilitätskonzept ist bei der "Verkehrsplanung mit Hinblick auf den Klimaschutz" zusätzlich der vorbildhafte Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge voranzutreiben. 9. Es werden die zusätzlichen Maßnahmen aus dem Umweltausschuss zur weiteren Begrünung der Fassaden und der Entsiegelung von Ausgleichsflächen unterstützt. Begründung: Es ist wichtig, dass die Anzahl der Rechenzentren für ein Gebiet so begrenzt wird, dass keine wesentliche Erwärmung stattfindet. Im neusten Bericht der Projektgruppe war nicht ersichtlich, wie viel Klimaschutzmaßnahmen quantitativ entstanden sind. Es fehlten Kennzahlen. Lärmbelästigung erfolgt durch erhöhte und permanente Bautätigkeit und die Kühlsysteme, hier müssen die Lärmbelastungsgrenzen eines Gewerbegebietes auf die umliegende Wohnbevölkerung aufgezeigt werden. Wichtig ist hier auch die Betrachtung der Tieffrequenzbeschallung. Notstrom: Die regelmäßigen Notstromtests mit Dieselgeneratoren sind laut und es werden Luftschadstoffe und CO2 ausgestoßen. Diese müssen mit modernen Ansätzen ersetzt werden. Der Projektbereich "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord" ist kleiner als das Industriegebiet Fechenheim-Nord. Der Projektbereich befindet sich nur nördlich der Hanauer Landstraße. Im Süden der Hanauer Landstraße befindet sich das große Gelände der Allessa Chemie, welches ebenfalls eigentlich zu Fechenheim-Nord gehört. Die Maßnahmen für die Nutzung von Wärmepotentialen dürfen nicht an den Grenzen des Projektgebietes aufhören, sondern sollten, den größten Nutzer von Prozesswärme miteinbeziehen. Mit der Entwicklung der Nordmainischen S-Bahn entsteht eine Station mitten im "Nachhaltigen Gewerbegebiet Fechenheim-Nord". Diese Standortvorteile sollten unbedingt genutzt werden. Die Punkte "Gwinnerstraße" und S-Bahn-Station Fechenheim-Nord müssen vorbildlich zusammengebracht werden. Die Verbindung sollte dem Anspruch eines Umsteigeortes genügen können. Blockheizkraftwerke sind in der Regel Kraftwerke mit fossilen Brennstoffen. Davon sollte inzwischen grundsätzlich Abstand genommen werden. Kraftwerksanlagen werden für eine Betriebsdauer von Jahrzehnten geplant. Eine Tendenz ist heute schon absehbar, und diese Art von Kraftwerken werden in naher Zukunft nicht nur nicht mehr rentabel arbeiten können, sondern verschmutzen die Umwelt. Die zu zahlenden CO2-Kompensationen werden einen rentablen Betrieb nicht mehr zulassen. Diese Art von Kraftwerken sollten daher bereits jetzt im Ortsbezirk vermieden werden. Es stehen ohnehin bereits zu viele solcher Kraftwerke im Ortsbezirk. Ein Beschluss zu Blockheizkraftwerken der Stadtverordnetenversammlung von 1990 sollte hierzu nicht mehr maßgeblich sein. In den Gremien sitzen heute z. T. Menschen, die damals noch nicht einmal geboren waren. Auf den Punkt der öffentlichen Ladestruktur im Projekt "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord/Seckbach" ist im Vortrag nicht eingegangen worden. Gerade für Ortsfremde sollten an den angefahrenen Zielorten Ladepunkte in ausreichender Menge für elektrisch betriebene Fahrzeuge verfügbar sein. Dieser Punkt ist wichtig für Besucher der lokalen Unternehmen und ebenfalls wichtig für die Betriebe und Angestellten dieser Unternehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 09.10.2015, M 168 Vortrag des Magistrats vom 01.02.2021, M 22 Bericht des Magistrats vom 17.09.2021, B 328 Bericht des Magistrats vom 18.02.2022, B 80 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 16.06.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 252 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 25 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 65 Beschluss: Die Vorlage OA 25 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, BFF-BIG und IBF gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 417, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021

OA (Anregung Ortsbeirat)

Für die Dauer der Bauarbeiten zur Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße ist auf der Buslinie 40 der Takt in der Hauptverkehrszeit zu verdichten Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58

01.06.2021 · Aktualisiert: 06.07.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 01.06.2021, OA 18 entstanden aus Vorlage: OF 16/16 vom 15.05.2021 Betreff: Für die Dauer der Bauarbeiten zur Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße ist auf der Buslinie 40 der Takt in der Hauptverkehrszeit zu verdichten Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58, wird unter der Maßgabe beschlossen, dass die im Antragstext beschriebenen Maßnahmen zum Fahrplanwechsel am 12.12.2021 berücksichtigt werden. 2. Der Magistrat wird gebeten, sich mit der traffiQ in Verbindung zu setzen, um während der Bauzeit zur Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße die unten angeführten Maßnahmen zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen: a) Bei der Buslinie 40 sind die dichteren Takte (Hauptverkehrszeiten (HVZ) 7,5 Minutentakt; Normalverkehrszeiten (NVZ) 10 Minutentakt; Schwachverkehrszeiten (SVZ) 15 bzw. 30 Minutentakt), die während der Vollsperrung der Wilhelmshöher Straße gelten, auf Dauer beizubehalten. Eine Aufweitung des Taktes wird abgelehnt. Abhängig vom Fahrgastaufkommen ist eher ein noch engerer Takt einzuführen. b) Die sich daraus ergebende, eventuelle Fahrplanänderung ist zum nächsten planmäßigen Fahrplanwechsel (12.12.2021) vorzunehmen. Begründung: Die Buslinie 40 bietet direkte und schnelle Fahrten zwischen Bergen und Enkheim an. Sie ist eine attraktive Alternative zur staubelasteten und in den nächsten Jahren zusätzlich über den Atzelberg umgeleiteten Buslinie M43. Auf die neu eingerichtete Buslinie 40, zwischen der U-Bahn-Endhaltestelle in Enkheim und Bergen-Ost (via Vilbeler Landstraße) werden voraussichtlich vermehrt Fahrgäste in Bergen und Enkheim umsteigen und nicht mehr die Buslinie M43 durch Seckbach nutzen. Somit wird erwartet, dass der aus Bergen-Enkheim kommende Bus zukünftig selbst in den Hauptverkehrszeiten noch Fahrgäste aufnehmen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 09.06.2021 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.06.2021, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 58 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 18 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 23 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 58 = Annahme, OA 18 und OA 23 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ELF (M 58 = Ablehnung, OA 18 = Enthaltung, OA 23 = Prüfung und Berichterstattung) FREIE WÄHLER (M 58, OA 18 und OA 23 = Annahme) Gartenpartei (M 58 = Enthaltung, OA 18 und OA 23 = Annahme) 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.06.2021, TO II, TOP 28 Beschluss: 1. Der Vorlage M 58 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 18 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 23 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, FRAKTION und FREIE WÄHLER gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, FREIE WÄHLER und Gartenpartei gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, FREIE WÄHLER und Gartenpartei gegen AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 145, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.06.2021 Aktenzeichen: 92 11

OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrsführung für Fahrradfahrende Vilbeler Landstraße/Klingenweg

30.05.2021 · Aktualisiert: 01.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2021, OF 24/16 Betreff: Verkehrsführung für Fahrradfahrende Vilbeler Landstraße/Klingenweg Präambel Das Überfahren der durchgezogenen Linie im Bereich der viel befahrenen Vilbeler Landstraße/Klingenweg ist aus gutem Grund eine gefährliche Ordnungswidrigkeit und kostet richtig Geld. Fahrradfahrende sind nach der Straßenverkehrsordnung verpflichtet auf einem, in diesem Fall für Fahrräder ausgewiesenen Fußgängerüberweg mit Ampel abzusteigen und das Rad zu schieben. Damit ist auch für Radfahrer ein sicherer Übergang über diese Hauptverkehrsstraße gefahrlos möglich. Eine zusätzliche Fahrradampel würde den fließenden Verkehr mit farbiger Abbiegespur enorm behindern und alle Abbieger in den Klingenweg, die Marktstraße und die Vilbeler Landstraße unnötig aufstauen, von den Kosten einer solchen Aktion mal ganz abgesehen. Der Ortsbeirat wolle deshalb beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Radfahrenden mit einem etwas größeren Schild auf die vorhandene Ampelkreuzung hinzuweisen und das für alle Verkehrsteilnehmer gefährliche Überfahren der durchgezogenen Fahrbahnteilung auch zu ahnden. Begründung siehe oben. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 13.05.2021, OF 20/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 16 am 01.06.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 24/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 24/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 16 am 14.09.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 24/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 16 am 02.11.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 24/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 16 am 30.11.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 24/16 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Sichere Verkehrsführung für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer Vilbeler Landstraße/Klingenweg

13.05.2021 · Aktualisiert: 01.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2021, OF 20/16 Betreff: Sichere Verkehrsführung für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer Vilbeler Landstraße/Klingenweg Der Ortsbeirat möge beschließen, dass der Magistrat gebeten wird, eine sichere Verkehrsführung für Fahrradfahrer*innen von der Vilbeler Landstraße aus südwestlicher Richtung kommend zur Abbiegung in Richtung Klingenweg zu prüfen. Aktuell ist der Modus, vom Fahrrad abzusteigen und die Fußgängerampel über die Vilbeler Landstraße zu nutzen. Nichts weist auf diesen Modus hin, bis auf ein kleines Fahrradschild, welches an der Ampel angebracht ist. Dies führt dazu, dass viele Fahrradfahrer*innen die Vilbeler Landstraße von der Straßenmitte aus kreuzen. Das kann zu gefährlichen Szenen führen, wenn der Gegenverkehr nicht mit einer roten Ampel konfrontiert ist. Die Strecke ist die Hauptverbindung von Bergen Richtung Lohrberg und zum Nordosten von Frankfurt und ist auch von vielen nicht ortskundigen Fahrradfahrer*innen stark frequentiert. Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsführung für Fahrradfahrer*innen eindeutig kenntlich zu machen (z.B. durch einen Fahrradstreifen am rechten Straßenrand mit Pfeil nach links und durch eine kombinierte Fußgänger-/Fahrradfahrer*innenampel oder eine zusätzliche Fahrradampel) oder eine Alternative vorzuschlagen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 30.05.2021, OF 24/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 16 am 01.06.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 24/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 24/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 16 am 14.09.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 24/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 16 am 02.11.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 24/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 16 am 30.11.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 24/16 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Call-A-Bike in Bergen-Enkheim

12.05.2021 · Aktualisiert: 02.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2021, OF 21/16 Betreff: Call-A-Bike in Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen, daß sich der Magistrat beim Bike-Sharing Anbieter Call-A-Bike dafür einsetzt, das Kerngebiet Frankfurt um den Stadtteil Bergen-Enkheim zu erweitern. Begründung: Bike-Sharing ist eine sinnvolle Ergänzung zum öffentlichen Nahverkehr, um insbesondere die individuelle und flexible Verbindung zwischen Zielort und Nahverkehrshaltestelle zu überbrücken. Call-A-Bike arbeitet mit festen Rückgabestationen, durch Zuzahlung ist die Rückgabe an einem beliebigen Ort im Kerngebiet möglich. Es gibt somit einen Anreiz, die Rückgabestationen zu nutzen. Es handelt sich um ein Angebot der DB Bahn mit soliden Fahrrädern, welches sich seit fast zwei Jahrzehnten in Frankfurt bewährt hat. Sharing Angebote sind praktisch, nutzen der Umwelt, sind ressourcenschonend und stellen einen Beitrag zur Verbesserung der Parkplatz- und Verkehrssituation dar. Gegenwärtig ist der Stadtteil Bergen-Enkheim von der Nutzung des Call-A-Bike-Angebotes ausgeschlossen - die Abdeckung endet westlich der Vilbeler Landstraße. Foto 1: Die Call-A-Bike Station mit Fahrrädern in Enkheim (eigene Aufnahme) Foto 2/3: Das Call-A-Bike Kerngebiet Frankfurt mit Ausschluss von Bergen-Enkheim (Quelle: eigene Aufnahmen von https://www.callabike.de/de/rad-finden?city=50.110556%7C8.682222) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 16 am 01.06.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 21/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, SPD und BFF gegen GRÜNE, FDP und LINKE. (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Überbauung von Parkplätzen

04.05.2021 · Aktualisiert: 08.11.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 17 entstanden aus Vorlage: OF 4/16 vom 19.04.2021 Betreff: Überbauung von Parkplätzen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine Überbauung von Parkplätzen mit Wohnungen auch im Stadtteil Bergen-Enkheim möglich ist. Anbieten würde sich u. a. der Parkplatz Schwimmbad an der Leuchte. Begründung: Nicht nur in unserer Stadt ist der Bau günstiger Wohnungen ein zentrales Thema. Doch die Flächen sind rar. Eine mögliche Lösung für dieses Platz-Problem: Stellflächen überbauen. Zudem würde es zusätzliche Verdichtungen von wertvollen Grünflächen vermeiden (siehe https://www. merkur.de/ lokales/muenchen/stadt-muenchen/spektakulaeres-konzept-wohnen-wir-kuenftig-auf-s telzen-6975572.html) Quelle: wochenanzeiger-muenchen.de "Wohnen auf Stelzen" Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.07.2021, ST 1352 Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erneuerung und Erweiterung der Straßenmarkierung

04.05.2021 · Aktualisiert: 08.11.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 15 entstanden aus Vorlage: OF 2/16 vom 07.04.2021 Betreff: Erneuerung und Erweiterung der Straßenmarkierung Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass im Kreuzungsbereich Riedstraße/Triebstraße/Alt-Enkheim/Florianweg eine Erneuerung und Erweiterung der Straßenmarkierungen aufgebracht wird. Zudem sollten die Zufahrten in die Triebstraße, aus dem Florianweg wie aus der Riedstraße, mit einem zusätzlichen Hinweis "STOP" als Fahrbahnmarkierung auf der Straße gekennzeichnet werden. Begründung: Immer öfter kommt es in diesem Bereich durch die unklare Verkehrsführung zu Fast-Unfällen, da alle Fahrbahnmarkierungen, die auf Fußgängerüberwege hinweisen, abgefahren sind und die so schon komplizierte vorgeschriebene Verkehrsführung nicht mehr klar erkennbar ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1731 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 16 am 14.09.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verlegung der Fußgängerquerung in der Cassellastraße/Wächtersbacher Straße näher an die Einmündung

03.05.2021 · Aktualisiert: 28.10.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2021, OM 7 entstanden aus Vorlage: OF 5/11 vom 19.04.2021 Betreff: Verlegung der Fußgängerquerung in der Cassellastraße/Wächtersbacher Straße näher an die Einmündung Der Magistrat wird gebeten, den Fußgängerübergang in der Cassellastraße in Richtung Norden direkt an die Wächtersbacher Straße zu versetzen. Begründung: An dieser vernachlässigten Kreuzung befinden sich drei Kindergärten und eine Schule. Das Straßenverkehrsamt hatte zur Verbesserung der Verkehrssicherheit anstelle der durch den Ortsbeirat vorgeschlagenen Änderungen ein gelbes Blinklicht installiert. Diese Maßnahme war bisher nicht ausreichend, um die notwendige Verkehrssicherheit herzustellen. Dies hat bisher nicht wesentlich zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beigetragen. Gründe dafür sind: 1. Kinder und Erwachsene laufen noch immer meistens den kürzesten Weg an der Kreuzung und nicht zum versetzten Fußgängerüberweg; 2. es fehlt ein direkter Übergang auf der westlichen Seite der Ampelanlage und man versucht abzukürzen; 3. Autofahrer, die auf der Wächtersbacher Straße in Richtung Westen abbiegend in die Cassellastraße unterwegs sind, überfahren oft die rote Ampel, weil die wartenden Fahrzeuge in der Cassellastraße nicht zu sehen sind. Es entsteht für die Fahrer der Eindruck, dass die "Bahn frei sei". Bei Grün müssen dann die von der Cassellastraße linksabbiegenden Autofahrer oft stark bremsen, um die spät bei Rot Abbiegenden nicht aus deren Bahn zu schieben; 4. durch den weit zurückgesetzten Fußgängerüberweg und das Grün der Ampelanlage erwarten die Fahrer der abbiegenden Autos und Lkw keine Fußgänger mehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1710 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schulwegsicherung Haenischstraße

03.05.2021 · Aktualisiert: 08.11.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2021, OM 6 entstanden aus Vorlage: OF 4/11 vom 19.04.2021 Betreff: Schulwegsicherung Haenischstraße Der Magistrat wird gebeten, vor dem Fußgängerüberweg über die Haenischstraße in Richtung Norden an der Kreuzung mit der Straße Am Erlenbruch zusätzlich zur Blinkanlage eine auffällige Markierung (Piktogramm) am Boden zum Schutz der Schulkinder anzubringen und/ oder weitere Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Begründung: Viele Schulkinder auf dem Schulweg und andere Personen überqueren an dieser Stelle die Fußgängerampel. Der Übergang ist gefährlich, da die Autos beim Abbiegen von der Straße Am Erlenbruch unwillkürlich auf eine vermeintlich drohende Gefahr von der Stadtbahn (U 4/U 7) achten und die Fußgängerinnen und Fußgänger leicht übersehen. Wer bei Grün die Haenischstraße überquert, ist daher gefährdet. Es wurden dankenswerter Weise bereits Sicherungsmaßnahmen unternommen. Es gibt eine Blinkanlage und Warnschilder "Achtung Kinder". Dennoch sind gefährliche Begegnungen von Fußgängerinnen und Fußgänger mit Autos immer wieder zu beobachten. Das Problem ist häufig kommuniziert worden und hinreichend bekannt. Eltern und die Schulleitung der Grundschule Pestalozzischule berichten, dass sich viele Eltern nicht trauen, ihre Kinder alleine über diesen Fußgängerüberweg zu schicken. Die Grundschüler werden entweder dauerhaft begleitet oder mit dem Auto gefahren. Dadurch entsteht überflüssiger Verkehr, die Gefährdung nimmt zu. Die Stadt hat auf den geplanten Totalumbau der Kreuzung beim Bau des Riederwaldtunnels hingewiesen. Dieser lässt indes auf sich warten. Die Gefahr für die Schulkinder besteht aber jetzt. Der finanzielle Aufwand dieser Maßnahme kann als gering angesehen werden. Im Zuge einer Sicherungsmaßnahme könnte auch das vorhandene Piktogramm auf der Straße Am Erlenbruch aufgefrischt werden. Derzeit fügt es sich wie zur Tarnung unauffällig in die Straßenschäden des Erlenbruchs ein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1595 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66 2

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