Schleichverkehr stoppen, Raiffeisenstraße sperren!
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 21.01.2019, OM
4104 entstanden aus Vorlage:
OF 506/11 vom
01.01.2019 Betreff: Schleichverkehr stoppen, Raiffeisenstraße
sperren! Der Magistrat wird aufgefordert, die Raiffeisenstraße
in Höhe der evangelischen Philippusgemeinde, nach dem Friedrich-Manz-Weg
(stadteinwärts), mit Pollern für die Durchfahrt zu sperren. Im Bereich der
dadurch entstehenden Sackgasse, zwischen Roscher Straße und dem
evangelischen Kindergarten, wird die Einbahnstraßenregelung
aufgehoben. Begründung: Seit Jahren gefährden Autofahrerinnen und Autofahrer
die Anwohnerinnen und Anwohner, vor allem auch Kinder im Bereich des
evangelischen Kindergartens in der Raiffeisenstraße. Durch den Dauerstau auf
der Straße Am Erlenbruch versuchen tagtäglich Staugeplagte ein paar Meter
gutzumachen, indem sie rechtswidrig gegen die Einbahnstraße die
Raiffeisenstraße befahren. Um dies schnell zu schaffen, wird regelmäßig mit
überhöhter Geschwindigkeit und teils über den Gehweg gefahren, besonders am
Ende der Strecke, im Bereich des evangelischen Kindergartens. Während der
Einweihungsfeier der Schäfflestraße am 18.12.2018 konnten die anwesenden
Dezernenten dies selbst hautnah erleben. Da sich die Situation am Erlenbruch
durch die Vorbereitungsarbeiten am Riederwaldtunnel weiter verschärfen wird,
muss dringend gehandelt werden, bevor ein scherwiegender Unfall geschieht. Dass
der Verkehrsfluss insgesamt nicht beeinträchtigt wird, wurde während der
Baumaßnahmen in der Schäfflestraße deutlich. Die vom Ortsbeirat vorgeschlagene
Maßnahme bestand zur Freude der Anwohnerinnen und Anwohner über mehrere Monate,
ohne dass Schwierigkeiten für Feuerwehr, Polizei oder FES aufgetreten sind.
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 29.07.2019, ST 1391
Antrag vom
05.11.2019, OF
640/11
Auskunftsersuchen vom 02.12.2019, V 1506
Stellungnahme des
Magistrats vom 20.03.2020, ST 609
Antrag vom
22.07.2020, OF
755/11
Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6610
Anregung an den
Magistrat vom 25.10.2021, OM 852
Auskunftsersuchen
vom 07.02.2022, V 306
Auskunftsersuchen vom 07.02.2022, V 307 Beratung
im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR
11 am 17.06.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1