Einrichtung eines Verkehrskreisels: Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße/Bebraer Straße
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 17.06.2019, OA 432 entstanden aus Vorlage:
OF 575/11 vom
23.05.2019 Betreff: Einrichtung eines Verkehrskreisels: Vilbeler
Landstraße/Kilianstädter Straße/Bebraer Straße Die
Stadtverordnetensammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, den Kreuzungsbereich
Vilbeler Landstraße, Kilianstädter Straße, Bebraer Straße durch einen
Verkehrskreisel zu verbinden. Begründung: Auf die Ampelanlage könnte völlig verzichtet
werden. An der Kreuzung Kilianstädter Straße,
Bebraer Straße, Vilbeler Landstraße herrscht ein hohes Verkehrsaufkommen. Der
Verkehr würde flüssiger laufen und es gäbe weniger Verkehrsunfälle. Durch die dort herrschende Ampelschaltung kommt es
regelmäßig zu Unfällen. Es sind Menschen nicht unerheblich verletzt worden und
erhebliche Sachschäden sind entstanden. Um den gesamten Bereich sicherer zu machen und zu
entspannen, ist es sinnvoll, die drei Straßen durch einen Verkehrskreisel zu
verbinden. Der Verkehrskreisel sollte so konzipiert werden, dass von Maintal
aus kommend zwei Spuren befahren werden können, wobei die rechte Spur nur für
rechts abbiegenden Verkehr sein sollte. Dem von Enkheim kommenden Verkehr
sollte weiter zwei Spuren zur Verfügung stehen, damit von dort flüssig rechts
in die Bebraer Straße eingefahren werden kann. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 24.01.2020, ST 71
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket:
26.06.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 20.08.2019, TO I, TOP 85
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage OA 432 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AFD und FDP (=
Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FRAKTION (= Annahme)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4350, 32. Sitzung
des Verkehrsausschusses vom 20.08.2019 Aktenzeichen: 66 0