Im Rahmen der Gesamtverkehrsplan (GVP)-Untersuchungen ist auch ein Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost zu untersuchen
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 28.10.2019, OA 489 entstanden aus Vorlage:
OF 629/11 vom
14.10.2019 Betreff: Im Rahmen der Gesamtverkehrsplan
(GVP)-Untersuchungen ist auch ein Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am
Erlenbruch bis Bergen-Ost zu untersuchen Vorgang: B 614/07; B 236/08; B 340/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, bei den anstehenden
GVP-Untersuchungen auch einen Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch
bis Bergen-Ost zu untersuchen; gemäß der im Bericht des Magistrats vom
09.05.2008, B 236, zugesagten optionalen Flächensicherung. Hierbei könnte
die Streckenführung folgendermaßen verlaufen: Abzweigung der U-Bahn
Am Erlenbruch, Einmündung in die Gwinnerstraße, weiter über die alte
Trasse der ehemaligen Straßenbahnlinie 20 (Kirchbergweg) und ab der ehemaligen
Endstation der Straßenbahnlinie 20 im Tunnel bis an den Ortsrand Bergens
mit der Option einer Verlängerung in Richtung Niederdorfelden. Begründung: Die Einwohner Seckbachs, Bergen-Enkheims und die
Pendler aus der Gegend nordöstlich von Bergen-Enkheim benötigen dringend eine
ÖPNV-Alternative zum Individualverkehr. Der Bau der beantragten U-Bahn-Strecke
würde die Chance, die Stadtteile Bergen-Enkheim und Seckbach vom
Durchgangsverkehr zu entlasten, drastisch erhöhen. Falls im Rahmen der
GVP-Untersuchungen die Stadtbahnverlängerung von der Seckbacher Landstraße über
den Atzelberg nach Bergen kein positives Ergebnis erreicht, ist der im Tenor
beschriebene Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost
hierzu eine sinnvolle Alternative. Der Magistrat führt in seinem Bericht vom
09.05.2008, B 236, hierzu u. a. Folgendes aus: "Gleichwohl will der
Magistrat die Option für eine langfristige Anbindung Bergens an das
Schienennetz aufrecht halten. Neben der im Gesamtverkehrsplan bereits
enthaltenen Option einer weiteren Verlängerung der U 4 über die geplante
Erweiterung bis Seckbach-Atzelberg hinaus kann auch ein Abzweig von der
U 7 durch das Gewerbegebiet Seckbach eine diskussionswürdige Alternative
darstellen. Daher wird der Magistrat sowohl für die Verlängerung der U 4
als auch für den Abzweig von der U 7 eine langfristige Flächensicherung
betreiben." Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 24.08.2007, B 614
Bericht des
Magistrats vom 09.05.2008, B 236
Bericht des
Magistrats vom 16.09.2019, B 340
Antrag vom
02.01.2021, OF
798/11
Anregung vom 25.01.2021, OA 673
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket:
06.11.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR
16 am 03.12.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OA 489 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
WBE, CDU, SPD, GRÜNE, BFF und LINKE. gegen FDP (=
Ablehnung) 35. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 03.12.2019, TO I, TOP 32
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage OA 489 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER Sonstige
Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
38. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2019, TO II, TOP 68
Beschluss: Der Vorlage OA 489 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 5029, 38. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019 Aktenzeichen: 32 1