Neugestaltung Bereich Cassellastraße/Orber Straße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 28.10.2019, OM
5323 entstanden aus Vorlage:
OF 632/11 vom
15.10.2019 Betreff: Neugestaltung Bereich Cassellastraße/Orber
Straße Der Magistrat wird aufgefordert, die während des
Ortstermins am 15.10.2019 besprochenen Punkte umzusetzen: 1. Im Bereich Orber Straße 1-5 sind, so möglich,
beidseitig, sonst mindestens auf einer Straßenseite, Längsparkmarkierungen mit
Parkwinkeln entsprechend zu kennzeichnen. 2. Die Zufahrt in die Orber Straße von der
Cassellastraße Richtung Steinauer Straße ist durch bauliche Maßnahmen für den
Autoverkehr zu sperren. Der Fußweg im Kreuzungsbereich ist fortzuführen und der
vorhandene Fußgängerüberweg entfällt. 3. Im Platzbereich zwischen Orber Straße 1 und
Cassellastraße sind auf der nördlichen und südlichen Seite Querparkplätze mit
entsprechender Markierung einzurichten. 4. So möglich, ist im Platzbereich zwischen Orber
Straße 1 und Cassellastraße die Asphaltfläche mittig zu entsiegeln und durch
einen Grünsteifen mit Baumbewuchs/Büschen zu ersetzen. 5. Nördlich der Kreuzung Cassellastraße/Orber Straße
wird ein Fußgängerüberweg im Bereich der vorhandenen Blindenleitlinien
eingerichtet. 6. Vor der
Freien Christlichen Schule werden links und rechts des Schulhofeingangs
sogenannte Drängelgitter installiert, um das auf die Straße Rennen von Kindern
beim Verlassen des Schulgeländes zu verhindern. Die Platzierung ist mit der
FCSF abzusprechen. 7. Im
Fahrbahnbereich der Freien Christlichen Schule in der Orber Straße wird "Tempo
30" eingerichtet. Ebenfalls werden entsprechende Schilder sowie auf der
Fahrbahn ein Piktogramm "Achtung spielende Kinder" aufgebracht. 8. In der Wächtersbacher Straße wird
von der Salmünsterer Straße bis zur Steinauer Straße "Tempo 30"
eingerichtet. Ebenfalls werden entsprechende Schilder
sowie auf der Fahrbahn ein Piktogramm "Achtung spielende Kinder"
aufgebracht. 9. Der geteerte
Bereich südlich der Orber Straße, gegenüber der freien Christlichen Schule,
wird für das Beparken freigegeben. Zusätzlich wird ein eingeschränktes
Parkverbot von 07:00 Uhr bis 09:00 Uhr und 12:30 Uhr bis
15:00 Uhr eingerichtet. Begründung: Die oben genannten Punkte stellen das Ergebnis des
Ortstermins dar und wurden mit den anwesenden Vertretern von Ämtern, Anwohnern
und Ortsbeirat besprochen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 17.02.2020, ST 308
Stellungnahme des
Magistrats vom 23.11.2020, ST 2034
Stellungnahme des
Magistrats vom 02.08.2021, ST 1392
Stellungnahme des
Magistrats vom 14.03.2022, ST 687
Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR
11 am 21.09.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR
11 am 26.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 60 10