Schulwegsicherung durch Fußgängerüberwege (Zebrastreifen)
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D : Anregung an den
Magistrat vom 14.05.2019, OM 4668 entstanden aus Vorlage:
OF 245/16 vom
23.04.2019 Betreff: Schulwegsicherung durch Fußgängerüberwege
(Zebrastreifen) Der Magistrat wird gebeten, Fußgängerüberwege im
Kreuzungsbereich Heinrich-Bingemer-Weg/Röhrborngasse zum Zwecke der
Schulwegsicherung der Schule am Hang einzurichten. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, auch in
der Röntgenstraße, beim Familienmarkt in Höhe der Hausnummer 10, einen Fußgängerüberweg einzurichten. Begründung: Bisher ist der Schulweg für Schülerinnen und Schüler,
die südlich des Heinrich-Bingemer-Weg wohnen, ohne einen sicheren Überweg zur
Schule. Vorsorglich wird angemerkt, dass es bekannt ist, dass Fußgängerüberwege
in Tempo 30-Zonen in der Regel entbehrlich sind. Ungeachtet dessen können
Zebrastreifen mit entsprechender Begründung, zum Beispiel bei wichtigen
Fußwegverbindungen, Kindergarten- oder Schulwegen und publikumsintensiven
Institutionen, unabhängig von den Einsatzgrenzen eingerichtet werden (R-FGÜ,
2.3). "Gesicherte Überquerungsstellen (zum Beispiel Fußgängerüberwege) können
die Fortbewegung schwächerer Verkehrsteilnehmender unterstützen und sollten
nicht generell ausgeschlossen werden, zumal sie von Fahrzeugführern gut erkannt
und akzeptiert werden." Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 16
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.09.2019, ST 1795
Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR
16 am 17.09.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Aktenzeichen: 32 1