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Sossenheim: Kreisverkehr an der Anschlussstelle Rödelheim errichten?
Antrag vom 30.12.2017, OF 578/6 Betreff: Sossenheim: Kreisverkehr an der Anschlussstelle Rödelheim errichten? Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob an der Anschlussstelle Frankfurt-Rödelheim der A 648 in Höhe der Tankstelle (Westerbachstraße 204) ein Kreisverkehr zur Entlastung und Beruhigung des Verkehrs eingerichtet werden kann. Begründung: Insbesondere zu Zeiten des Berufsverkehrs staut sich der Verkehr an der Anschlussstelle Frankfurt-Rödelheim regelmäßig. Ein Kreisverkehr erscheint hier als Möglichkeit, die hilft, dass der Verkehr an dieser Stelle besser fließen kann. Zudem kann ein Kreisverkehr zur Beruhigung des Verkehrs auf der Westerbachstraße beitragen. Immer wieder beschweren sich Bürgerinnen und Bürger über massive Geschwindigkeitsüberschreitungen (insbesondere abends und nachts) auf der Westerbachstraße. Ein Kreisverkehr kann dazu beitragen, dass die Autofahrer langsamer von Rödelheim aus in den Stadtteil einfahren müssen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2018, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 726 2018 Die Vorlage OF 578/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Neuer Stadtteil im Frankfurter Nordwesten: Bezahlbaren Wohnraum schaffen, bestehende Stadtteile schützen und den neuen Stadtteil nachhaltig planen
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2017, OM 2455 entstanden aus Vorlage: OF 221/7 vom 13.11.2017 Betreff: Neuer Stadtteil im Frankfurter Nordwesten: Bezahlbaren Wohnraum schaffen, bestehende Stadtteile schützen und den neuen Stadtteil nachhaltig planen In Frankfurt wird dringend bezahlbarer Wohnraum benötigt. Es ist wahrscheinlich, dass dieser Bedarf in den kommenden 15 Jahren nicht nachlässt und der Verzicht auf die Ausweisung neuer Wohnbaugebiete einen rasanten Anstieg der Mieten und der Kaufpreise für Immobilien nach sich ziehen würde. Diese Entwicklung befördert letztlich die Verdrängung einkommensschwächerer Bevölkerungsschichten aus der Stadt, was nicht im Interesse einer verantwortungsvollen Politik liegen kann. Gleichzeitig führt die Entwicklung neuer Baugebiete immer auch zu Problemen für die Bevölkerung in den benachbarten Stadtteilen. Neben einem erhöhten Verkehrsaufkommen ist vor allem der Verlust beliebter Freiflächen und ein negativer Einfluss auf das Stadtklima zu nennen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, im Zuge der weiteren Planungen folgende Forderungen und Anregungen zu berücksichtigen und umzusetzen. Dem Ortsbeirat ist einmal jährlich ein detaillierter Bericht über den Stand der Planungen zu geben. Sobald eine Entscheidung gegen eine der Forderungen des Ortsbeirats im Magistrat gefallen ist, ist der Ortsbeirat unverzüglich zu informieren: A. Forderungen zum Schutz der Lebensqualität in den benachbarten Stadteilen 1. Entlang der Autobahn 5 vom Autobahnkreuz Nordwest bis zur Urselbachbrücke ist ein effektiver Lärmschutz zu errichten, der nicht mit der Realisierung des Riederwaldtunnels verknüpft ist. Zu prüfen ist eine nach neuesten Erkenntnissen konzipierte Lärmschutzbebauung, wie sie z. B. vor vielen Jahren erfolgreich entlang der Autobahn 66 realisiert wurde (Papageiensiedlung). 2. Die geplante Ortsumfahrung Praunheim ist komplett zu realisieren, bevor beiderseits des Steinbachtals die ersten Wohneinheiten entstehen. Dies schließt eine Tunnelanbindung an den Erich-Ollenhauer-Ring ein. 3. Die Stadterweiterung ist so zu planen, dass die Erschließung bevorzugt von Norden über die Rosa-Luxemburg-Straße erfolgt. 4. Die Rosa-Luxemburg-Straße erhält vor Baubeginn einen effektiven Lärmschutz, insbesondere von der Geschwister-Scholl-Schule bis zur neuen Feuerwache. Für diesen Bereich wird eine Einhausung geprüft. 5. Bei der Bebauung des Baugebiets ist ein Konzept zu entwickeln, welches dafür sorgt, dass die Frischluftschneisen nicht komplett zugebaut werden und somit die herabfallenden Taunuswinde ihre Wirkung für Frankfurt weiterhin entfalten können. Entlang des Steinbachtals sind möglichst breite Grünzonen zu erhalten, die komplett von der Bebauung freigehalten werden. Die Kaltluftzufuhr darf nicht abgeschnitten werden. 6. Es ist in diesem Zuge zu prüfen, ob die bestehende und sanierungsbedürftige Seniorenwohnanlage am Praunheimer Weg verlagert werden kann, um die Kaltluftzufuhr zu verbessern. Im Moment bildet dieser Gebäuderiegel eine unüberwindbare Barriere am Ende des Steinbachtals. 7. Der bereits beschlossene Rahmenplan Praunheim wird hinsichtlich der Verkehrsberuhigung in Alt-Praunheim und der Umgestaltung des Dalles (Seiten 26 bis 28 des Rahmenplans) bevorzugt umgesetzt. 8. Der vorhandene Tennisplatz der TSG Nordwest sowie die Kleingartenanlage des KGV Nordweststadt sollten bei der Stadterweiterung erhalten bleiben. 9. Die Regionaltangente-West wird bis zum Verknüpfungspunkt mit der U-Bahn-Linie U 6 und über eine Tunnelanbindung bis zum Nordwestzentrum weitergeführt. Zu prüfen ist zudem, ob die U-Bahn-Linie U 6 durch den neuen Stadtteil weitergeführt werden kann, diesen mit einer Haltestelle erschließt und schließlich auf die Trasse der Linie U 3 einbiegt. 10. Folgende weitere Möglichkeiten der Erschließung sind zu prüfen: Zusätzlicher S-Bahn-Haltepunkt, Linie U 6-Verlängerung bis Steinbach, direkte Buslinien über den neuen Stadtteil nach Steinbach/Eschborn/Weißkirchen. 11. Im Bereich der Wilhelm-Fay-Straße wird eine zusätzliche Anschlussstelle zur Autobahn 66 oder Bundesautobahn 648 geschaffen, um die Verkehrssituation im Bereich Westerbachstraße, Gaugrafenstraße, Am Seedam zu entschärfen und den bisherigen Verkehrsfluss über die Guerickestraße und die Heerstraße zu minimieren. 12. Die Verkehrsplanung ist so zu gestalten, dass eine Verkehrszunahme auf der Heerstraße und der Ludwig-Landmann-Straße vermieden wird. 13. Eine zusätzliche Ausfahrt von der Autobahn 5, z. B. in Höhe des Rastplatzes Taunusblick, birgt die große Gefahr, dass diese Ausfahrt als Einfallstor in die Stadt genutzt wird und der Verkehr über die Verlängerung der Ludwig-Landmann-Straße abfließt. Der Ortsbeirat lehnt eine solche Abfahrt daher ab, sofern nicht plausibel nachgewiesen werden kann, dass eine solche Abfahrt nur der Erschließung des neuen Stadtteils dient und zusätzliche Belastungen, insbesondere für die Ludwig-Landmann-Straße und die Heerstraße, ausgeschlossen werden. Auch im Falle der Errichtung einer Park-and-ride-Anlage ist sicherzustellen, dass kein zusätzlicher Verkehr durch Praunheim oder Rödelheim geführt wird. B. Anregungen zur Gestaltung des neuen Stadtteils 1. Die Planungen für den neuen Stadtteil sollten von einem Expertengremium begleitet werden (Consilium), dabei sind neben externen Experten auch Interessenvertreter der benachbarten Stadtteile zu berücksichtigen. 2. Der neue Stadtteil sollte nach den aktuellen Grundsätzen einer nachhaltigen Stadtentwicklung geplant werden. Dies schließt unter anderem eine klimafreundliche Bauweise, die Reduzierung des Individualverkehrs, die Nutzung und Erzeugung regenerativer Energien und den Bau getrennter Systeme für Trink- und Brauchwasser ein. 3. Bei der Planung sind Carsharing-Stationen, Ladestationen für E-Autos und E-Bikes sowie die Erschließung durch einen Radschnellweg (Frankfurt- Oberursel/Bad Homburg) zu berücksichtigen. 4. Die öffentliche Infrastruktur für den neuen Stadtteil (Schule, Kitas etc.) muss parallel mit dem Einzug der ersten Bewohnerinnen und Bewohner in ausreichender Kapazität zur Verfügung stehen. 5. Als ein weiterer Beitrag zur Aufwertung des neuen Stadtteils ist die Erweiterung des Grüngürtels rund um den neuen Stadtteil zu prüfen. 6. Es sollten möglichst innovative und vielfältige Architekturkonzepte gefördert werden. 7. Es sollte eine reduzierte Vergabe der Grundstücke an Großinvestoren angestrebt werden. Damit kann man eine kreativere und individuellere Architektur erreichen. Eine monotone Blockbebauung wie im Europaviertel ist auf jeden Fall zu vermeiden. 8. Die Vergabe der Grundstücke sollte in der Regel aufgrund einer Konzeptvergabe erfolgen. Dabei sollten gemeinschaftliche Wohnprojekte und Genossenschaften angemessen berücksichtigt werden. 9. Es ist sicherzustellen, dass auch bei privaten Investoren mindestens 30 Prozent der Wohnungen als geförderte Wohnungen im ersten und zweiten Förderweg entstehen. Mit den angrenzenden Nachbargemeinden ist eine einvernehmliche Regelung anzustreben. 10. Mit den von der Baumaßnahme betroffenen Landwirten ist ebenfalls eine einvernehmliche Regelung anzustreben. 11. Die Planungen für den neuen Stadtteil und die Ausbauplanungen für die Autobahn 5 sollten eng miteinander abgestimmt werden, um Zeitverzögerungen und Doppelarbeiten zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.03.2018, ST 657 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 61 1
Sichere Querung der Westerbachstraße in Höhe Gaugrafenstraße
Anregung an den Magistrat vom 24.10.2017, OM 2238 entstanden aus Vorlage: OF 213/7 vom 09.10.2017 Betreff: Sichere Querung der Westerbachstraße in Höhe Gaugrafenstraße Vorgang: OM 2576/08 OBR 7; ST 1521/08 Der Magistrat wird gebeten, an der Bushaltestelle "Gaugrafenstraße" Richtung Rödelheim einen Zebrastreifen von der Mittelinsel über die Westerbachstraße anlegen zu lassen. Die Westerbachstraße ist dafür auf eine Fahrspur zu reduzieren (siehe Skizze), z. B. durch die Verlängerung des Parkstreifens und die Anlage einer Busspur. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, die in der Stellungnahme ST 1521 zugesagte Maßnahme endlich umzusetzen. Begründung: In dem Gebiet zwischen Gaugrafenstraße, Westerbachstraße und BAB 5 befinden sich mehrere Wohngebäude und es wird ein großes Gewerbegebiet entwickelt. Bewohnerinnen und Bewohner sowie Angestellte in diesem Gebiet sollten die Möglichkeit haben, den ÖPNV gefahrlos zu nutzen. In Richtung Bahnhof Rödelheim gibt es die Bushaltestelle "Gaugrafenstraße" der Linie 55 auf der Südseite der Westerbachstraße. Diese Haltestelle ist aber nur mit großer Gefahr zu erreichen, da es keinen Fußgängerüberweg über die an dieser Stelle zweispurige Westerbachstraße Richtung Rödelheim gibt. Deshalb sollte dort ein Übergang eingerichtet werden, damit die Haltestelle, aber auch der weiterführende Weg zum Sportplatz und an die Nidda (Naherholungsgebiet) sicher erreicht werden können. Relativ unkompliziert bietet sich hierfür ein Übergang von der Mittelinsel (Einmündung Gaugrafenstraße) auf die südliche Seite der Westerbachstraße an, in Verbindung mit dem Vorschlag Punkt 4 in der Vorlage OM 2576 vom 09.09.2008. Hierzu muss, um der Verwaltungsvorschrift zu § 26 StVO zu genügen, die Westerbachstraße (Richtung Osten) auf eine Fahrspur beschränkt werden. Verkehrstechnisch ist dies kein Problem, da die Westerbachstraße von Sossenheim kommend bis zur Autobahnquerung (BAB 5) ohnehin nur über einen Fahrstreifen je Fahrtrichtung verfügt und erst an der Einmündung Gaugrafenstraße zusätzlicher Verkehr dort einfließt, der erst ab dort eine mehrspurige Verkehrsführung begründet. Die zweispurige Verkehrsführung bereits ab der Autobahnquerung führt bislang nur zu überflüssigen, teils riskanten Überholmanövern in Verbindung mit häufig überhöhten, unzulässigen Geschwindigkeiten. Der bisherige rechte Fahrstreifen in diesem Bereich könnte ab Autobahnquerung als Parkstreifen und im Bereich der Bushaltestelle bis zur Einmündung Gaugrafenstraße als Busspur ausgewiesen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2008, OM 2576 Stellungnahme des Magistrats vom 23.10.2008, ST 1521 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 261 Anregung vom 04.10.2022, OA 248 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32 1
Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung im Zentmarkweg
Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2106 entstanden aus Vorlage: OF 196/7 vom 28.08.2017 Betreff: Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung im Zentmarkweg Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um die Querung des Zentmarkwegs für die Schulkinder, die von der Brentanoschule zum Kirschbaumweg gehen, sicherer zu machen. Begründung: Die Eltern der Kinder, die den Hort der Kita St. Antonius im Kirschbaumweg 17 besuchen, sorgen sich um die Sicherheit ihrer Kinder, wenn diese auf dem Schulweg von der Brentanoschule im Biedenkopfer Weg 33 zum Hort in der Kita St. Antonius im Kirschbaumweg 17 den Zentmarkweg queren müssen. Obwohl im Zentmarkweg Tempo 30 gilt, sind oft Raser unterwegs, die keinerlei Rücksicht nehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2473 Aktenzeichen: 32 1
Besetzern der städtischen Liegenschaft In der Au 14-16 nur einen zeitlich begrenzten Mietvertrag aushändigen
Antrag vom 28.08.2017, OF 197/7 Betreff: Besetzern der städtischen Liegenschaft In der Au 14-16 nur einen zeitlich begrenzten Mietvertrag aushändigen Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat aufzufordern, den Besetzern der Städtischen Liegenschaft "in der Au 14-16"nur einen zeitlich begrenzten Mietvertrag auszuhändigen. Anschließend ist das Haus allen Bürgern dieser Stadt in der Art eines Bürgerhauses zugänglich zu machen. Dafür ist ein Nutzungskonzept zu erarbeiten. Begründung: Das besetzte Haus, welches im Eigentum der Stadt Frankfurt ist, wird zur Zeit unrechtmäßig alleine von den Besetzern mit Duldung der Stadt genutzt, denn es gehört allen Bürgern. Gleichzeitig leiden viele andere Einrichtungen wie Schulen, Sportvereine, soziale Einrichtungen und normale Bürger dieser Stadt an räumlichen Angeboten durch die Stadt. Dies ist eine Ungleichbehandlung der Bürger und darf daher nicht länger hingenommen werden. Das Gelände muss allen nach einem vorliegendem Nutzungskonzept zugänglich sein und nicht nur linken Hausbesetzern. Sonst verletzt die Stadt dauerhaft ihre Neutralitätspflicht gegenüber den Bürgern. Um eine Eskalation zu vermeiden, ist ein zeitlich begrenzter Mietvertrag sicher notwendig. Danach muss mit der Bevorzugung der Hausbesetzer Schluss sein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 7 am 12.09.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 197/7 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE und FARBECHTE gegen CDU, 1 FDP, BFF und REP (= Annahme) bei Enthaltung 1 FDP und fraktionslos
Enforcement Trailer auch im Frankfurter Westen einsetzen
Anregung an den Magistrat vom 15.08.2017, OM 1910 entstanden aus Vorlage: OF 431/6 vom 30.07.2017 Betreff: Enforcement Trailer auch im Frankfurter Westen einsetzen Seit Mitte Juli ist der Blitzanhänger ("Enforcement Trailer") als weitere Geschwindigkeitsmessanlage der städtischen Verkehrspolizei in Betrieb. Dabei handelt es sich um einen Autoanhänger, der für mehrere Tage an einem Ort aufgestellt werden kann, um dann ohne Personalaufwand 24 Stunden pro Tag Raser zu blitzen. Der Ortsbeirat 6 begrüßt die Intensivierung der Geschwindigkeitskontrollen und die Investitionen der Stadt in neue Blitzanlagen. Vor dem Hintergrund, dass gerade abends und nachts regelmäßig über Geschwindigkeitsüberschreitungen geklagt wird, ist die Anschaffung des Trailers, mit dem rund um die Uhr geblitzt werden kann, sehr sinnvoll. Eine Ausweitung der Geschwindigkeitsüberwachung in die Nachstunden wurde schon oft vom Ortsbeirat gefordert, war aber aus organisatorischen und personellen Gründen leider bisher nicht umsetzbar. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, den neuen Blitzanhänger ("Enforcement Trailer") auch in den Straßen im Ortsbezirk 6 einzusetzen, für die bereits mehrfach Geschwindigkeitskontrollen auch abends und nachts gefordert wurden. Hierzu zählen bspw. die Königsteiner Straße (Höchst), die Westerbachstraße, die Oeserstraße, die Rheinlandstraße, die Stroofstraße (im Bereich des Tempo 30-Abschnitts) und der Tannenkopfweg. Ziel ist es, mithilfe der Kontrollen durch die neue Geschwindigkeitsmessanlage die Geschwindigkeit in den Straßen rund um die Uhr zu reduzieren und die Unfallgefahr zu vermindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2017, ST 2104
Vorschläge zur Verkehrsberuhigung in Sossenheim
Antrag vom 31.07.2017, OF 442/6 Betreff: Vorschläge zur Verkehrsberuhigung in Sossenheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Vorschläge zu prüfen und wenn möglich umzusetzen: 1. Ausweitung der Tempo30Zone als nahtlose Fortführung zwischen der Fahrbahnkreuzung Westerbachstraße / CarlSonnenschein Straße und Shell Tankstelle / BAB Abfahrt A 648. 2. Sichere Querung an der Bushaltestelle "Haigerer Straße" 3. Verlegung der Bushaltestelle "Westerbachsiedlung" Verlegung der dortigen Fußgängerampel Richtung Einkaufszentrum Begründung: Die Vorschläge wurden so aus der Bevölkerung an den Ortsbeirat heran getragen. Im einzelnen wird wie folgt begründet: Zu 1.: Im gesamten Ortskern Sossenheims wurde eine Tempo30Zone eingerichtet. Unter anderem aufgrund der engen Wohnbebauung und der relativ schmalen Fahrbahn und Bürgersteige. Unverständlich, warum diese Zone nach der Kreuzung Westerbachstraße / Carl Sonnenschein Straße endet. Die Wohnbebauung und die Situation der engen Fahrbahn und zeitgleiche Gefährdung der Radfahrer ist dort ebenso gegeben. Im Gegenteil: ab hier wird die Fahrbahn noch zusätzlich durch markierte Parkplätze geschmälert und es werden Radfahrer gefährdet, die an den parkenden Autos vorbei müssen. Die Westerbachstraße wird hier zudem als Rennstrecke missbraucht, überwiegend nach dem Feierabendverkehr mit immenser Gefährdung von Fußgängern, Radfahrern und anderen Verkehrsteilnehmern, sowie großer Lärmbelästigungen für die Anwohner in den Abend und Nachtstunden. Zu 2.: Die aktuelle Verkehrssituation an der Haltestelle Haigerer Straße ist unübersichtlich und gefährlich, sowohl für den fließenden Verkehr, als auch für die Bürger, die den ÖPNV nutzen wollen. Ein "Zebrastreifen" kann hier zur Sicherheit aller beitragen und macht die Haltestelle "Haigerer Straße" für die Bürger endlich sicher erreichbar. Zu 3.: Aktuell liegen die Bushaltestellen "Haigerer Straße" und "Westerbachsiedlung" relativ nah beisammen. Bei einer Verlegung der Haltestelle "Westerbachsiedlung" in Richtung Einkaufszentrum (Rewe, Burger King, dm, Takko) wäre die Erreichbarkeit der Haltestelle aus der Westerbachsiedlung gleich, eine gute Erreichbarkeit des dortigen Einkaufszentrums mit ÖPNV jedoch erstmals gegeben. Eine Verlegung der Haltestelle "Westerbachsiedlung" und der dazugehörigen Fußgängerampel an der Autobahnbrücke wäre also für alle von Vorteil. Zudem ist es für Fußgänger an diesem Einkaufszentrum aktuell nicht möglich, die Westerbachstraße sicher zu überqueren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 6 am 15.08.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 442/6 wird so lange zurückgestellt, bis ein Ortstermin mit den zuständigen Fachämtern in Sossenheim stattgefunden hat. 2. Die Ortsvorsteherin wird beauftragt, die Organisation des Ortstermins zu veranlassen. Nach Möglichkeit soll im Rahmen des Ortstermins auch die Kreuzung Westerbachstraße/Betzdorfer Straße/Anschlussstelle der A 648 erneut unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit betrachtet werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 6 am 07.11.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 442/6 wird aufgrund der erzielten Ergebnisse des am 26. Oktober 2017 stattgefundenen Ortstermins in Frankfurt am Main-Sossenheim für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Nachgehakt: Fahrradständer statt Autoparkplätze
Anregung an den Magistrat vom 20.04.2017, OM 1434 entstanden aus Vorlage: OF 159/3 vom 01.02.2017 Betreff: Nachgehakt: Fahrradständer statt Autoparkplätze Vorgang: OM 3444/14 OBR 3; ST 1629/14; OM 4634/15 OBR 3; ST 336/17 Der Magistrat wird gebeten, die Anregung des Ortsbeirates OM 4634 noch einmal zu prüfen und dem Ortsbeirat die Ergebnisse vor einer Umsetzung vorzustellen. Begründung: Der Magistrat hatte den Ortsbeirat in seiner Stellungnahme ST 1629 um konkrete Standortvorschläge für Fahrradstellplätze gebeten, was mit der Anregung OM 4634 geschehen ist. Bei der Prüfung/Umsetzung der Anregung ergab sich aber offensichtlich ein Missverständnis. In der Auflistung hatte der Ortsbeirat jeweils die Anzahl der Parkplätze genannt, die für möglichst viele Fahrradständer genutzt werden sollen, geantwortet hat der Magistrat in dem Sinn, dass die Zahlen als Anzahl der aufzustellenden Fahrradständer verstanden wurden. Darum bittet der Ortsbeirat um eine erneute Bearbeitung im eigentlichen Sinn der Ursprungsanregung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.09.2014, OM 3444 Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1629 Anregung an den Magistrat vom 08.10.2015, OM 4634 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2016, ST 1029 Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 336 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1256 Aktenzeichen: 66 2
Schuhmaschinenfabrik für Künstler und Kleingewerbe erhalten
Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1422 entstanden aus Vorlage: OF 157/7 vom 03.04.2017 Betreff: Schuhmaschinenfabrik für Künstler und Kleingewerbe erhalten Vorgang: F 519/17 Der Magistrat wird beauftragt, auf dem Gelände der ehemaligen Schuhmaschinenfabrik in der Westerbachstraße 47 keine Befreiungen von den Bestimmungen des Bebauungsplans auszusprechen. Begründung: Die Fläche zwischen Westerbachstraße und Strubbergstraße ist im gültigen Bebauungsplan Nr. 285 als Gewerbegebiet ausgewiesen. Bei den verbliebenen Flächen handelt es sich um ein funktionsfähiges, genutztes Gewerbegebiet. In der ehemaligen Schuhmaschinenfabrik haben sich mehrere Ateliers, Fritz Deutschland, Handwerksbetriebe und weitere Gewerbetreibende angesiedelt. Die Mieter des südlichen Teils einschließlich des ehemaligen Kesselhauses haben vom Eigentümer des Geländes eine Kündigung erhalten. In der Antwort vom 23.03.2017 auf die kleine Anfrage F 519 teilt der Magistrat mit, dass er bereits am 21.12.2015 in einem Bauvorbescheid von der festgesetzten Nutzung Gewerbe zugunsten von Wohnen befreit hat. Dadurch werden die bisherigen Nutzerinnen und Nutzer von dem Gelände vertrieben. Gerade für Künstlerinnen und Künstler sowie kleine Gewerbebetriebe ist es schwierig, in Frankfurt bezahlbare Ersatzflächen zu finden, sodass sie in ihrer Existenz bedroht sind. Trotz der Wohnungsnot in Frankfurt ist es nicht hinnehmbar, dass diese Nutzergruppen aus der Stadt vertrieben werden. Die in der Schuhmaschinenfabrik angesiedelten Ateliers führen regelmäßig Veranstaltungen durch, sodass auch das kulturelle Leben in Rödelheim beeinträchtigt würde. Die Schuhmaschinefabrik ist Teil der Route der Industriekultur und stellt einen schützenswerten Rest der ehemaligen Industrie Rödelheims dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 16.03.2017, F 519 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1213 Aktenzeichen: 63 0
Ausweitung der „Westerbachhöfe“
Antrag vom 04.04.2017, OF 158/7 Betreff: Ausweitung der "Westerbachhöfe" Teile der ehemaligen Schuhmaschinenfabrik auf dem Gelände zwischen Westerbachstraße und Strubbergstraße sollen abgerissen werden und in Eigentumswohnungen (Ausweitung der "Westerbachhöfe, http://www.westerbach-hoefe.de) umgewandelt werden. Nach Kenntnis des Ortsbeirats handelt es sich bei dem Gelände jedoch um Gewerbegebiet. Vor diesem Hintergrund fragt der Ortsbeirat den Magistrat: Welche Planung liegt für das Gelände vor? Werden die Gebäude abgerissen oder umgebaut? Welche Gebäude genau? Gibt es eine Bauvoranfrage? Wenn ja, wie wurde sie beschieden? Ist eine Änderung des Bebauungsplans vorgesehen oder geht der Magistrat von einer Befreiung aus? Was passiert mit den Gewerbetreibenden und Künstlergruppen, die momentan die Räumlichkeiten nutzen? Steht der Magistrat in Kontakt mit den KünstlerInnen und Gewerbetreibenden, deren Mietverhältnisse gekündigt wurden? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 7 am 18.04.2017, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 158/7 wurde zurückgezogen.
Kein öffentlich geförderter Wohnungsbau in den sog. Westerbachhöfen
Antrag vom 25.03.2017, OF 156/7 Betreff: Kein öffentlich geförderter Wohnungsbau in den sog. Westerbachhöfen Ist es richtig, dass ein Teil des Grundstücks, auf dem die neuen Wohnungen der sog. Westerbachhöfe entstanden sind, in Erbpacht, d.h. im Besitz der Stadt Frankfurt sind? Warum gestattete der Magistrat die Errichtung von ausschließlich Eigentumswohnungen in dieser Liegenschaft? Welche Gründe gab es, im Zusammenhang mit der Liegenschaft Westerbachstraße 45 gegenüber dem Investor auf die Bedingung zu verzichten, dass mindestens 30% der Wohnbebauung geförderter Wohnungsbau ist und damit der Schaffung bezahlbaren Wohnungen gedient hätte? Begründung: Die Bebauung hatte zur Voraussetzung, dass der rechtsgültige Bebauungsplan ausgesetzt und dem Investor eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde. Die Verknappung des Wohnungsmarktes vor allem mit geförderten Wohnungen ist hinlänglich bekannt. Jahr für Jahr fallen Wohnungen aus der Sozialbindung heraus und werden in der Regel auf dem freien Wohnungsmarkt zu einem wesentlich höheren Preis vermietet. Ein Ersatz oder Ausgleich ist nicht in Sicht. Dies führt insgesamt zu einem Anstieg aller Mietpreise und demzufolge zur Gentrifizierung, also zur Vertreibung von Menschen mit geringem Einkommen. Dies ist das Gegenteil der Absichtserklärungen und von Koalitionsvereinbarungen, die immer wieder die Notwendigkeit von sozialer Durchmischung betonten. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 7 am 18.04.2017, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 399 2017 Die Vorlage OF 156/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, FARBECHTE, GRÜNE und FDP gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung REP
Alte Schuhmaschinenfabrik/Westerbachstraße
Antrag vom 23.03.2017, OF 155/7 Betreff: Alte Schuhmaschinenfabrik/Westerbachstraße Die Alte Schuhmaschinenfabrik grenzt direkt an das Gelände an, auf dem mit den sog. Westerbachhöfen ein neues Wohngebiet - vornehmlich mit Eigentumswohnungen -entstanden ist. Sowohl die Westerbachhöfe als auch die Alte Schuhmaschinenfabrik liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans 285, der ein Gewerbegebiet ausweist. Obwohl somit der Bau von Wohnungen nur mit einer Befreiung vom Bebauungsplan möglich war, hat der damalige schwarz-grüne Magistrat bei den Westerbachhöfen ganz offensichtlich auf eine Auflage zum Bau von gefördertem Wohnraum verzichtet. In der Alten Schuhmaschinenfabrik hat sich eine vielfältige Gewerbemischung etabliert, der auch ca. 20 KünstlerInnen mit ihren Ateliers angehören. Einigen Mietern wurde nun gekündigt, weil offensichtlich die Absicht besteht auch auf Teilen der Schuhmaschinenfabrik Wohnungen zu errichten. Es wird die Befürchtung geäußert, dass die Alte Schuhmaschinenfabrik komplett abgerissen wird. Die vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat um die Beantwortung der folgenden Fragen: Ist dem Magistrat ein Bauvorhaben zur Errichtung von Wohnungen auf dem Areal der Schuhmaschinenfabrik bekannt? Gibt es bereits eine Befreiung vom bestehenden Bebauungsplan für den Bauherrn? Welche Teile des Areals sind von den Baumaßnahmen betroffen bzw. welche Teile des Areals bleiben unangetastet und stehen weiterhin gewerblichen Nutzern zur Verfügung? Hat der Magistrat diesmal darauf geachtet den Bau von 30 % gefördertem Wohnraum fest zu schreiben? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 7 am 18.04.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 398 2017 Die Vorlage OF 155/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Hundekot auf den Grünflächen Eschborner Landstraße/Breitlacherstraße und Eschborner Landstraße/Am Seedamm
Anregung an den Magistrat vom 07.03.2017, OM 1313 entstanden aus Vorlage: OF 120/7 vom 18.02.2017 Betreff: Hundekot auf den Grünflächen Eschborner Landstraße/Breitlacherstraße und Eschborner Landstraße/Am Seedamm Der Magistrat wird gebeten, auf den o. g. Grünflächen die folgenden Maßnahmen umzusetzen: 1. Es werden Verbotsschilder für kotende Hunde aufgestellt, auf denen das zu zahlende Bußgeld zu erkennen ist. 2. Es werden Abfalleimer aufgestellt, um Hundekotbeutel entsorgen zu können. 3. Es werden unregelmäßig Kontrollen auf den Grünflächen durchgeführt. Begründung: Es gibt für die o. g. Flächen massive Beschwerden über Hundebesitzer, die den Hundekot nicht entsorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.06.2017, ST 1043 Aktenzeichen: 67 0
Situation in der Unterkunft für Geflüchtete in der Au
Antrag vom 25.02.2017, OF 138/7 Betreff: Situation in der Unterkunft für Geflüchtete in der Au Der Magistrat wird aufgefordert, über die Situation in der Unterkunft für Geflüchtete "In der Au" Auskunft zu geben und zwar hinsichtlich folgender Fragestellungen: Wieviel Menschen leben aktuell in der Unterkunft und aus welchen Herkunftsländern stammen sie? Wann ist mit einer weiteren Belegung zu rechnen? Wann werden die zugesagten Begegnungsräume fertig gestellt? Welche Angebote gibt es aktuell für die dortigen Bewohner*innen? Wann wird sich die Unterkunft zum Stadtteil öffnen? Wann wird eine Sozialbetreuung eingerichtet, die den Geflüchteten die notwendige Unterstützung und Beratung - auch in rechtlichen Fragen - gibt, bzw. vermittelt? Wird die Trägerschaft weiterhin bei den Johannitern liegen? Begründung: Die von den Johannitern anfangs zugesagte Kooperation mit und Öffnung zum Stadtteil, ist bisher nicht erfolgt. Stattdessen war über Dritte zu erfahren, dass eine schwangere Frau mit einer vierjährigen Tochter während der Jahreswende wegen Konflikten mit Mitbewohner*innen praktisch von heute auf Morgen die Unterkunft verlassen musste und in Unterliederbach (Turnhalle) untergebracht wurde, obwohl sie zu dem Personenkreis der besonders Schutzbedürftigen gehört. Die Kita, in der die Tochter betreut wird, bemühte sich um Klärung und wandte sich an die Heimleitung, allerdings ohne Erfolg. Im Nachhinein war zu erfahren, dass diese das Arbeitsverhältnis gekündigt und ein Mitarbeiter die kommissarische Leitung übernommen hat, ebenso, dass der zugesagte Sozialdienst (noch?) nicht eingerichtet wurde. Aktuell gibt es auch Gerüchte, bezüglich der zukünftigen Trägerschaft der Unterkunft. Angesichts dieser offensichtlich unklaren Situation ist es umso beunruhigender, dass ebenfalls zu erfahren war, dass die Stimmung unter den Bewohner*innen sehr angespannt ist, angesichts der bestehenden Angst vor drohenden Abschiebungen. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 7 am 07.03.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 367 2017 Die Vorlage OF 138/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Stadthaus für alle
Anregung an den Magistrat vom 14.02.2017, OM 1274 entstanden aus Vorlage: OF 238/1 vom 30.01.2017 Betreff: Stadthaus für alle Der Ortsbeirat 1 spricht sich gegen eine museale Nutzung des Stadthauses aus und erteilt entsprechenden Ideen eine klare Absage. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat beauftragt, 1. die Räumlichkeiten des Stadthauses unverzüglich der seit Langem geplanten Nutzung als Veranstaltungsort zuzuführen und dafür zu sorgen, dass die hierzu notwendige Infrastruktur bereitgestellt wird; 2. mit dem Betreiber zusammen möglichst bald ein Konzept für das Stadthaus zu entwickeln und umzusetzen, wonach die Räumlichkeiten zu einem ähnlichen Preisniveau wie die Räumlichkeiten der Saalbau GmbH vermietet werden. Begründung: In der Ausschusssitzung des Sonderausschusses "Dom-Römer" am 23. Januar 2017 gab Stadtrat Schneider an, dass das neue Stadthaus zu einer Tagesmiete von 3.500 Euro (sowie an 50 Terminen im Jahr ermäßigt für 1.500 Euro) angemietet werden könne. Beträge in dieser Höhe sind für den Großteil der Frankfurter Bürgerinnen und Bürger nicht bezahlbar und nicht vergleichbar mit den Preisen der städtischen Saalbau GmbH. Da die Stadtgesellschaft mit Steuergeldern für den Bau aufgekommen ist, muss die Vermietung nun so gestaltet werden, dass alle die Räume nutzen können und nicht allein eine kleine Oberschicht. Die innenstadtnahe Lage kann kein Grund für die hohen Preise sein, da das Grundstück und das Gebäude darauf der Stadt gehören. Das ab sofort zu erarbeitende Konzept hat zum Ziel, dass das Stadthaus nicht in der Hauptsache als Ausweichstandort für Termine dient, die zurzeit im Römer stattfinden - wie bisher geplant -, stattdessen soll jede bzw. jeder die Möglichkeit haben, das Stadthaus anzumieten. Eine museale Nutzung würde nach den Worten des Geschäftsführers der DomRömer GmbH aber Umplanungen und Umbauten am gerade bezugsfertigen Gebäude bedeuten. Daher sollte dem Ansinnen einer musealen Nutzung eine klare Absage erteilt werden und das Stadthaus endlich seiner vom Magistrat seit Langem vorgesehenen und kommunizierten Bestimmung zugeführt werden. Das Gebäude bereits so kurz nach seiner Fertigstellung umzubauen, wäre in höchstem Maße unsinnig und würde eine unnötige Geldverschwendung bedeuten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2017, ST 785 Aktenzeichen: 23 20
Sossenheim: Verkehrssicherheit in der Westerbachstraße erhöhen
Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1097 entstanden aus Vorlage: OF 296/6 vom 12.12.2016 Betreff: Sossenheim: Verkehrssicherheit in der Westerbachstraße erhöhen Nachdem sich in den vergangenen Wochen einige Verkehrsunfälle im Bereich der Kreuzung Westerbachstraße/Betzdorfer Straße/Anschlussstelle der A 648 ereignet haben, wird der Magistrat gebeten, geeignete Maßnahmen an dieser Stelle zu ergreifen, um der Gefahr von Unfällen präventiv entgegenzuwirken. Da die Unfälle insbesondere auf Rotlichtverstöße, aber auch auf überhöhte Geschwindigkeiten zurückzuführen sind, sollten insbesondere die Rotlicht- und Geschwindigkeitskontrollen intensiviert bzw. auch die Installation einer stationären Rotlicht-/Geschwindigkeitskontrollanlage geprüft werden. Die Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung sollte an der Kreuzung Westerbachstraße/Wilhelm-Fay-Straße aufgestellt werden. Wenn dies nicht möglich sein sollte, wird der Magistrat gebeten, in den verkehrsschwachen Zeiten - vormittags und in den späten Abendstunden sowie an Wochenenden - Kontrollen durchzuführen. Begründung: In den vergangenen Wochen wurde von mehreren Unfällen im Bereich der o. g. Kreuzung berichtet (u. a. am 20.10.2016 und 30.11.2016). Mindestens bei einem dieser Unfälle hat ein Mensch Verletzungen erlitten und ein Fahrzeug wurde so erheblich beschädigt, dass ein wirtschaftlicher und technischer Totalschaden entstanden ist. Auch Anwohnerinnen und Anwohner der Westerbachsiedlung berichten vermehrt von den zunehmenden Rotlichtverstößen. Um weitere Unfälle zu vermeiden bzw. das Unfallrisiko zu verringern, sollten deshalb dringend entsprechende Maßnahmen (u. a. Verkehrskontrollen) ergriffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 680
Hintergrundinformationen zum Verkauf von Arrondierungsflächen in dem Gewerbegebiet Eschborner Landstraße/Gaugrafenstraße
Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1115 entstanden aus Vorlage: OF 112/7 vom 14.01.2017 Betreff: Hintergrundinformationen zum Verkauf von Arrondierungsflächen in dem Gewerbegebiet Eschborner Landstraße/Gaugrafenstraße Vorgang: M 32/16; V 15/16 OBR 7; ST 1003/16 Die Antwort des Magistrats in der Stellungnahme ST 1003 wird als unzureichend zurückgewiesen. Ziel der Anfrage V 15 war, zu erfahren, welche Investoren Interesse am Kauf des oben genannten Grundstücks gezeigt haben. Dies geht aus der Anfrage deutlich hervor. Umso unbefriedigender ist die Antwort des Magistrats. Er bleibt damit weit hinter den Informationen zurück, die den Ortsbeiratsmitgliedern aus anderer Quelle bereits vorliegen. Da davon auszugehen ist, dass ein zukünftiger Gewerbestandort in diesem Gebiet mit großer Wahrscheinlichkeit gravierende Auswirkungen auf die Verkehrssituation besonders in den Bereichen Gaugrafenstraße/Westerbachstraße und Am Seedamm/Guerickestraße haben wird, wird der Magistrat aufgefordert, folgende Fragen konkret zu beantworten: - Welches Gewerbe ist für die Liegenschaft Gaugrafenstraße/Eschborner Landstraße vorgesehen? - Mit welcher zusätzlichen Verkehrsbelastung wird kalkuliert? - Existiert bereits ein übergreifendes Verkehrskonzept, welches alle möglichen Verkehrswege (auch über die Heerstraße) betrachtet? Weiterhin wird der Magistrat in diesem Zusammenhang aufgefordert, ein umfassendes und übergreifendes Verkehrskonzept vorzustellen, welches alle verkehrstechnischen Mehrbelastungen, die aus der Entwicklung des Gewerbegebiets Gaugrafenstraße/Eschborner Landstraße, dem Gewerbegebiet nördlic h der Heerstraße und dem Neubau des Gymnasiums in Westhausen resultieren, beinhaltet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.02.2016, M 32 Auskunftsersuchen vom 03.05.2016, V 15 Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2016, ST 1003 Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2017, ST 736 Anregung vom 04.10.2022, OA 248 Aktenzeichen: 23 11
Geschwindigkeitskontrollen und Verkehrssicherheit in der Westerbachstraße
Antrag vom 01.01.2017, OF 297/6 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen und Verkehrssicherheit in der Westerbachstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und berichten, ob es möglich ist, auf der Westerbachstraße durch festinstallierte Kontrolleinrichtungen die Geschwindigkeit zu überwachen und an der Anschlussstelle Frankfurt Rödelheim/Sossenheim, Betzdorfer Straße eine kombinierte Blitzanlage zu installieren, die sowohl die Geschwindigkeitsüberschreitungen als auch die Rotlichtverstöße überwacht. Die Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung sollte an der Kreuzung Wilhelm- Fay Straße aufgestellt werden. Wenn das nicht möglich sein sollte, sollten in den verkehrsschwachen Zeiten vormittags und in den späten Abendstunden sowie am Wochenende Kontrollen durchgeführt werden. Begründung: Es wurde dem Antragsteller berichtet, dass es in diesem Bereich des Öfteren Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung gibt. Die Beobachtung, dass das Rotlicht an der Kreuzung der Autobahnanschlussstelle oft nicht beachtet wird, hat der Antragsteller auch selbst öfters gemacht. Durch die hohe Verkehrsdichte auf dieser Straße sind hier Kontrollen für Geschwindigkeitsverstöße in verkehrsschwachen Zeiten nötig, daher hält der Antragsteller hier fest installierte Anlagen für sinnvoll. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2017, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 297/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 296/6 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Sachbeschädigung durch Fassaden-Beschmierungen besonders in Rödelheim beenden
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 979 entstanden aus Vorlage: OF 96/7 vom 15.11.2016 Betreff: Sachbeschädigung durch Fassaden-Beschmierungen besonders in Rödelheim beenden Der Magistrat wird gebeten, 1. geeignete Maßnahmen gegen die permanenten Fassaden-Beschmierungen zu ergreifen bzw. für deren umgehende Beseitigung zu sorgen; 2. dafür zu sorgen, dass die sehr oft auch pol itisch motivierten Beschädigungen durch die dafür zuständigen Behörden rechtlich verfolgt werden. Begründung: Die Stadt Frankfurt leidet seit Jahren unter einer permanenten Sachbeschädigung durch oft politisch motivierte Schmierereien auf Hausfassaden, Brücken und Unterführungen. Selbst vor Bahnen, Lkws und Bussen wird nicht haltgemacht. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich dabei um öffentliches oder privates Eigentum handelt. Besonders schlimm ist die Situation im westlichen Teil Rödelheims im Bereich Brentanopark, der Straße Auf der Insel bis weit in die Westerbachstraße hinein. Der Gipfel der kriminellen Handlung war jedoch die Beschmierung des Synagogen-Denkmals im Inselgäßchen/Brentanopark. Dieses durch bürgerliches Engagement errichtete Denkmal wurde skrupellos beschädigt. Eine weitere Duldung darf es nicht mehr geben. Mit dieser Auffassung steht der Ortsbeirat nicht allein, wie ja auch die Anträge der KAV zeigen. Daher wird der Magistrat aufgefordert, zusammen mit den Sicherheitsbehörden aktiv zu werden und nicht länger dem Treiben hilflos zuzusehen. Die Bürger fordern mit Recht Lösungen von der Politik. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2017, ST 446 Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2017, ST 1561 Aktenzeichen: 32 4
Überquerungshilfe für die Gaugrafenstraße und die Westerbachstraße
Antrag vom 14.11.2016, OF 98/7 Betreff: Überquerungshilfe für die Gaugrafenstraße und die Westerbachstraße Um Fußgänger_innen die sichere Überquerung der Gaugrafenstraße stadtauswärts, als auch die Überquerung der Westerbachstraße in Höhe der Gaugrafenstraße gefahrlos zu ermöglichen, sind - wenn möglich - Zebrastreifen aufzutragen oder eine andere Überquerungshilfe zu schaffen. Begründung: Die Begründung ergibt sich aus der anschaulich vorgetragenen und gut nachvollziehbaren Darstellung Rödelheimer Bürger_innen in der Ortsbeiratssitzung am 01. November bezüglich der Gefährdungssituation der Fußgänger_innen und in besonderem Maße der Kinder auf dem Weg zur Schule in diesem Straßenabschnitt. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 7 am 29.11.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 98/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Ortsvorsteherin wird beauftragt, einen Ortstermin in der Angelegenheit zu vereinbaren. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 98/7 wird bis zur Sitzung am 07.03.2017 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 7 am 07.03.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 98/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 7 am 18.04.2017, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 98/7 wurde zurückgezogen.
Verwendung der gewährten Projektmittel für die Initiative W.i.R.
Antrag vom 12.10.2016, OF 87/7 Betreff: Verwendung der gewährten Projektmittel für die Initiative W.i.R. Der Initiative W.i.R. (Willkommen in Rödelheim), die es sich zur Aufgabe gemacht hat, die in Rödelheim untergebrachten Geflüchteten mit vielfältigen Angeboten zur Integration zu unterstützen, wird gestattet, die vorhandenen Restmittel des - vom Ortsbeirat bewilligten - Zuschusses in Höhe von Euro 5000 in das Jahr 2017 zu übertragen. Begründung: Zum Beginn des Jahres 2016 wurden der Ortsbeirat und die Rödelheimer_innen vom Sozialdezernat darüber informiert, dass eine zusätzliche Unterkunft mit bis zu 400 Personen in einer Liegenschaft on der Straße "In der Au" geplant sei. Mit der Belegung sei ab Ende März bis zum Ende der Sommermonate zu rechnen. Für die Aktiven der Flüchtlingsinitiative bedeutete dies, dass sie mit dem bewilligten Zuschuss in Höhe von Euro 5000 sorgfältigst umgehen müssten, um über genügend finanzielle Ressourcen für die Unterstützung der Neuhinzugekommenen zu verfügen. Alle notwendigen Anschaffungen wurden deshalb so weit wie möglich durch private Spenden getätigt. Aus nicht näher bekannten Gründen verzögert sich jedoch die geplante Belegung. Derzeit leben lediglich 11 Frauen mit ihren Kindern in der Liegenschaft. Wann eine weitere Belegung erfolgt, ist ungewiss. Fakt ist jedoch, dass die Initiative aus diesen Gründen noch über finanzielle Mittel verfügt, die sie für ihre Arbeit im kommenden Jahr dringend benötigen wird und dann sinnvoll verwenden möchte. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 7 am 01.11.2016, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 87/7 wurde zurückgezogen.
Sossenheim: Verkehrssicherheit erhöhen
Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 607 entstanden aus Vorlage: OF 171/6 vom 18.09.2016 Betreff: Sossenheim: Verkehrssicherheit erhöhen Vorgang: OM 243/16 OBR 6; ST 1157/16 Der Magistrat wird gebeten, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um in der Straße Alt-Sossenheim, der Siegener Straße und der Westerbachstraße der Gefahr von Unfällen durch überhöhte Geschwindigkeit und Rotlichtverstöße (insbesondere an der Kreuzung Alt-Sossenheim/Siegener Straße und an der Anschlussstelle Eschborn) präventiv entgegenzuwirken. Die ablehnende Haltung gegenüber regelmäßigen Verkehrskontrollen in diesen Straßen, die in der Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1157, dargelegt wird, sollte vor dem Hintergrund, dass es hier sehr oft zu brenzligen Situationen aufgrund von Geschwindigkeitsüberschreitungen und Rotlichtverstößen kommt, noch einmal überdacht werden. Kontrollen sollten zur Vermeidung von Unfällen stattfinden und nicht nachdem Unfälle passiert sind. Begründung: In seiner Stellungnahme vom 29.08.2016, ST 1157, lehnt der Magistrat Geschwindigkeits- und Rotlichtkontrollen mit der Begründung ab, dass hier "kein rotlicht- oder geschwindigkeitsbedingter Unfallschwerpunkt" vorliege. Dabei ist es vielmehr Glück, dass es an den beschriebenen Stellen noch zu keinem Unfall gekommen ist. Tagtäglich beobachten Verkehrsteilnehmer und Anwohner, dass Autofahrer in den genannten Straßen (insbesondere auch nach der Abfahrt von der Autobahn bzw. aus Eschborn kommend) die vorgeschriebene Geschwindigkeit oft erheblich überschreiten. Außerdem ist zu beobachten, dass vermehrt Autofahrer das Rotlicht an den Ampeln nicht beachten und weiterfahren, obwohl diese schon seit mehreren Sekunden auf Rot geschaltet sind. Ziel der Verkehrskontrollen sollte es sein, Unfälle zu vermeiden bzw. das Unfallrisiko zu verringern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.06.2016, OM 243 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1157 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2016, ST 1824 Aktenzeichen: 32 1
Tempo 30 in der Westerbachstraße
Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 609 entstanden aus Vorlage: OF 174/6 vom 25.08.2016 Betreff: Tempo 30 in der Westerbachstraße Der Magistrat wird gebeten, die in der Straßenfolge Westerbachstraße/Alt-Sossenheim/Kurmainzer Straße zwischen der Carl-Sonnenschein-Straße und dem Dunantring gültige Begrenzung der Geschwindigkeit auf 30 km/h bis zur Westerbachstraße 210 zu verlängern. Begründung: Die in der Straßenfolge Westerbachstraße/Alt-Sossenheim/Kurmainzer Straße zwischen der Carl-Sonnenschein-Straße und dem Dunantring gültige Begrenzung der Geschwindigkeit auf 30 km/h hat die Verkehrssicherheit in diesem Bereich deutlich verbessert und den Fahrzeuglärm vermindert. Diese Verbesserungen sollen auch zwischen der Anschlussstelle der A 648 und der Carl-Sonnenschein-Straße ermöglicht werden. Deshalb ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung auch in diesem Bereich sinnvoll und notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2016, ST 1822 Anregung an den Magistrat vom 16.01.2018, OM 2592 Aktenzeichen: 32 1
Aufruf zum Zukunftsdialog - Frankfurt Deine Stadt 2030
Antrag vom 26.08.2016, OF 64/12 Betreff: Aufruf zum Zukunftsdialog - Frankfurt Deine Stadt 2030 Die Ortsvorsteherin wird gebeten, nachfolgenden Brief an Magistrat, Stadtplanungsamt, zu richten: Sehr geehrte Damen und Herren, mit Erstaunen nimmt der Ortsbeirat 12 zur Kenntnis, dass seit einiger Zeit seitens der Verwaltung offensichtlich Bestrebungen bestehen, die Namensbezeichnung unseres Ortsbezirks Kalbach zu verändern. Im Schriftverkehr mit dem Ortsbeirat verwendet die Verkehrsgesellschaft VGF-Frankfurt (15.1.16) die Schreibweise unseres Ortsbezirks mit "h" (Kahlbach). In der Aufforderung zum Zukunftsdialog "Frankfurt - Deine Stadt 2030" wird in der vom Magistrat herausgegebenen Zeitung zu Frankfurt 2030, Ausgabe 1, die Umbenennung unseres Ortsbezirks Kalbach-Riedberg zu "Karlbach-Riedberg" vorgeschlagen. Historiker verweisen darauf, dass die Namensgebung des Ortsbezirks Kalbach nicht auf einer Persönlichkeit Namens Karl beruht, auch nicht von der Kalbach umgebenden kahlen Feldflur abzuleiten ist, sondern auf den Kalbach durchfließenden Bach zurückgeht, der historisch als "calte Bach" bezeichnet wurde. Dies führte zu der aus dem Jahr 779 dokumentierten ersten urkundlichen Erwähnung des fränkischen Dorfs "Caltebach" und in Folge zu dem Namen Kalbach. Da diese Namensbezeichnung Kalbachs seit über 1200 Jahren dokumentiert ist, bittet der Ortsbeirat nachdrücklich, die Umbenennung nach einem unbekannten Karl und auch die Änderung der Schreibweise Kalbachs mit "h" zu unterlassen. Der Ortsbeirat hofft, dass entsprechend den Zielsetzungen des Stadtentwicklungskonzepts grundlegende Perspektiven und Ideen für die Zukunft der Stadt gesucht werden und davon Abstand genommen wird, historische Siedlungsbereiche lediglich mit neuen Namen zu versehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 09.09.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 64/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen 2 SPD (= Ablehnung); 2 SPD und FDP (= Enthaltung)
Anbringung eines Verkehrsspiegels gegenüber der Ausfahrt vom Parkplatz des Netto- Marktes an der Westerbachstraße
Anregung an den Magistrat vom 07.06.2016, OM 179 entstanden aus Vorlage: OF 3/7 vom 22.05.2016 Betreff: Anbringung eines Verkehrsspiegels gegenüber der Ausfahrt vom Parkplatz des Netto- Marktes an der Westerbachstraße Der Magistrat wird gebeten, an oben genanntem Ort einen Verkehrsspiegel anzubringen, damit die Fahrer der Fahrzeuge, die vom Parkplatz des Netto-Marktes kommen, die Westerbachstraße nach rechts einsehen können. Begründung: Fahrer der Fahrzeuge, die vom Parkplatz des Netto-Marktes kommen, haben keine freie Sicht auf den Verkehr, der sich auf der Westerbachstraße von rechts nähert. Durch parkende Pkw, aber auch durch Lkw-Anhänger und Lkw rechts der Ausfahrt ist es nicht möglich zu sehen, ob sich Fahrzeuge nähern, die aus Richtung Sossenheim kommen. Man muss schon halb auf die Westerbachstraße fahren, um Einblick auf den fließenden Verkehr zu haben. Dadurch ist es laut Kunden schon des Öfteren zu brenzligen Situationen gekommen. Durch das Anbringen eines Spiegels wäre die Situation wesentlich zu entschärfen und es könnten auch eventuelle spätere Personenschäden vermieden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2016, ST 1183 Aktenzeichen: 66 7
Sossenheim: Sichere Querung der Siegener Straße gewährleisten
Anregung an den Magistrat vom 01.12.2015, OM 4765 entstanden aus Vorlage: OF 1530/6 vom 15.11.2015 Betreff: Sossenheim: Sichere Querung der Siegener Straße gewährleisten Vorgang: V 1311/10 OBR 6; ST 1083/10 Der Magistrat wird gebeten, in der Siegener Straße in Höhe des Supermarkts (Lidl-Markt) bzw. des Sossenheimer Friedhofs entweder eine Querungshilfe (ähnlich der in der Westerbachstraße in Höhe Haigerer Straße 2) oder "im Bereich der bestehenden Signalisierung eine sichere Querung für Fußgänger" (vgl. ST 1083) einzurichten. Begründung: An der o. g. Stelle überqueren viele Menschen die Siegener Straße, um bspw. zu dem Supermarkt, der Bushaltestelle oder dem Friedhof zu gehen. Da die Siegener Straße breit und stark frequentiert ist, kommt es hier immer wieder zu gefährlichen Situationen. Ein Fußgängerüberweg und eine Verkehrsinsel wurden vor nunmehr sechs Jahren abgelehnt, stattdessen wurde vorgeschlagen, "im Bereich der bestehenden Signalisierung eine sichere Querung für Fußgänger einzurichten" (vgl. ST 1083). Da die Situation für die Fußgänger jedoch unverändert ist, es zwischenzeitlich aber sowohl bauliche Veränderungen in der Straße gab als auch ggf. neue Möglichkeiten zur Einrichtung von Querungshilfen vorhanden sind, wird der Magistrat gebeten, auch diese Option noch einmal zu prüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 11.05.2010, V 1311 Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2010, ST 1083 Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 331 Antrag vom 25.02.2017, OF 343/6 Anregung an den Magistrat vom 14.03.2017, OM 1378 Aktenzeichen: 32 1
Querungshilfe in der Westerbachstraße
Antrag vom 13.10.2015, OF 1502/6 Betreff: Querungshilfe in der Westerbachstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und berichten, ob eine Querungshilfe auf der Westerbachstraße in Höhe der Haus-Nr. 293 und 300 eingerichtet werden kann. Begründung: Zu und von der Bushaltestelle "Westerwaldstraße" bewegen sich täglich mehrere hundert Nutzer über die Straße, wobei es regelmäßig zu gefährlichen Situationen zwischen Fußgängern und Autofahrern kommt. Die Querungshilfe könnte kostengünstig auf der Fahrbahn aufgebracht und markiert werden. Es sind keine Umbauarbeiten erforderlich, da die Bordsteine wegen der Ausfahrten der o. g. Haus-Nr. bereits auf hinreichend langer Strecke abgesenkt sind. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 03.11.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1479 2015 Die Vorlage OF 1502/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Bürgersteig in der Straße In der Au zwischen Westerbachstraße und Strubbergstraße auf der rechten Seite durch parkende Fahrzeuge nur begrenzt nutzbar
Anregung an den Magistrat vom 06.10.2015, OM 4587 entstanden aus Vorlage: OF 543/7 vom 16.06.2015 Betreff: Bürgersteig in der Straße In der Au zwischen Westerbachstraße und Strubbergstraße auf der rechten Seite durch parkende Fahrzeuge nur begrenzt nutzbar Der Magistrat wird gebeten, die Parkplätze vor dem Bereich In der Au zwischen Westerbachstraße und Strubbergstraße auf der rechten Seite so zu markieren, dass der dort verlaufende Bürgersteig von allen Bürgern, also auch von Mensche n mit Gehhilfen, benutzt werden kann. Begründung: Der Bürgersteig vor dem genannten Bereich wird zurzeit von dort parkenden Fahrzeugen sehr großzügig zugestellt. Das hat zur Folge, dass Fußgänger, besonders solche mit Gehhilfen, diesen Gehweg an dieser Stelle kaum noch nutzen können. Hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 40 Aktenzeichen: 32 1
Sossenheim: Busbetrieb auf der Westerbachstraße optimieren
Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4444 entstanden aus Vorlage: OF 1441/6 vom 17.08.2015 Betreff: Sossenheim: Busbetrieb auf der Westerbachstraße optimieren Vorgang: V 143/11 OBR 6; ST 478/12 Der Magistrat wird gebeten, nachfolgende Maßnahmen umzusetzen mit dem Ziel, durch eine Optimierung des Busbetriebs den Verkehr auf der Westerbachstraße zu entlasten: 1. Einrichtung einer bedarfsorientierten Busspur (bspw. in der Zeit zwischen 15 Uhr und 19 Uhr) im Bereich zwischen den Haltestellen "Gaugrafenstraße" und "Westerbachsiedlung" zwecks Unterstützung eines zuverlässigen und pünktlichen Busbetriebs; 2. Verlängerung der Buslinie 56 von "Eschborn Südbahnhof" kommend über das Gewerbegebiet Sossenheim zur Haltestelle "Rödelheim Bahnhof" (Ergänzung um die Haltestellen "Wilhelm-Fay-Straße", "Westerbachstraße" und "Eschborner Landstraße") zur Steigerung der Attraktivität des ÖPNV für Pendler. In dem Zusammenhang wird der Magistrat zudem gebeten zu prüfen, ob die Bushaltestelle "Westerbachsiedlung" näher in Richtung des Nahversorgers verlegt werden kann. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2012, ST 478, wird eine Verlängerung der Buslinie 56 dann als sinnvoll erachtet, wenn das Gewerbegebiet noch weiter entwickelt (erhöhtes Nachfragepotenzial für den Streckenabschnitt) und der Umbau des Bahnhofs Rödelheim (Westseite) abgeschlossen ist. Beide Bedingungen sind mittlerweile erfüllt. In dieser Stellungnahme wird auch darauf hingewiesen, dass die allgemeine Verkehrssituation auf der Westerbachstraße keinen zuverlässigen und pünktlichen Busbetrieb erlaubt. Doch statt mit diesem Argument die Verlängerung der Buslinie abzulehnen, erscheint es sinnvoller - auch mit Blick auf das bestehende Bus-Angebot -, Maßnahmen zur Lösung des Problems zu erarbeiten, bspw. die Einrichtung einer Busspur. Ziel der Maßnahmen ist es, das ÖPNV-Angebot insbesondere für Pendler attraktiver zu gestalten, damit die Pendler vom Auto auf den ÖPNV umsteigen und der Verkehr auf der Westerbachstraße etwas entlastet wird. Durch Verlegung der Bushaltestelle soll den Einwohnern Sossenheims (insbesondere bewegungseingeschränkte Menschen, Senioren) der Zugang zu einem Nahversorger mit dem ÖPNV erleichtert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 25.10.2011, V 143 Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2012, ST 478 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1618 Stellungnahme des Magistrats vom 09.05.2016, ST 751 Antrag vom 12.10.2016, OF 271/6 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 957 Antrag vom 17.04.2018, OF 678/6 Anregung vom 08.05.2018, OA 254 Antrag vom 31.10.2021, OF 229/6 Auskunftsersuchen vom 23.11.2021, V 229 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrskontrollen in Sossenheim - insbesondere in den Abendstunden - wieder intensivieren
Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4443 entstanden aus Vorlage: OF 1440/6 vom 17.08.2015 Betreff: Verkehrskontrollen in Sossenheim - insbesondere in den Abendstunden - wieder intensivieren Vorgang: OM 1512/12 OBR 6; ST 24/13; OM 2964/14 OBR 6; ST 1051/14 Aufgrund der erneut zunehmenden Geschwindigkeitsüberschreitungen in Sossenheim - insbesondere abends und nachts zu beobachten - wird der Magistrat gebeten, 1. die Geschwindigkeitskontrollen in der Kurmainzer Straße, der Straße Alt-Sossenheim und der Westerbachstraße zu intensivieren bzw. zu wiederholen (mit Schwerpunkt auf die Abendstunden ab 18 Uhr); 2. über die in seiner Stellungnahme vom 18.08.2014, ST 1051, angekündigten Ergebnisse der Langzeitmessung und mit der Polize i erörterten notwendigen Maßnahmen zu berichten; 3. in Erfahrung zu bringen, inwieweit die Ausweitung der Geschwindigkeitsüberwachung in die Nachstunden bei der Einsatzplanung der Landespolizei Berücksichtigung gefunden hat (siehe ST 24 und ST 1051). Begründung: Dass es im Sossenheimer Ortskern immer wieder zu Geschwindigkeitsübertretungen kommt, ist bekannt und wurde von den bisher durchgeführten Geschwindigkeitskontrollen bestätigt. Gerade abends und nachts überschreiten zahlreiche Autofahrer die zulässige Geschwindigkeit oft erheblich. Die in 2012 und 2013 vom Ortsbeirat 6 geforderten und vom Straßenverkehrsamt durchgeführten Geschwindigkeitskontrollen hatten zu einem deutlichen Rückgang der Übertretungsquote geführt (siehe Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST 1051). Leider werden seit ein paar Monaten wieder verstärkt teils hohe Geschwindigkeitsüberschreitungen beobachtet - insbesondere abends und nachts. Eine erneute Intensivierung der Verkehrskontrollen soll hier Abhilfe schaffen. Bezüglich einer Ausweitung der Geschwindigkeitsüberwachung in die Nachtstunden wurde auf die Landespolizei verwiesen, jedoch ist dem Ortsbeirat nicht bekannt, inwieweit hier Kontrollen schon stattfanden oder in Planung sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.09.2012, OM 1512 Stellungnahme des Magistrats vom 07.01.2013, ST 24 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2964 Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST 1051 Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2015, ST 1706 Aktenzeichen: 32 4
Die statistischen Daten des Schulentwicklungsplans für 2015 - 2019 bezüglich der Grundschulen im Ortsbezirk 7 der Realität anpassen und die sich daraus ergebenden Maßnahmen einleiten Vortrag des Magistrats vom 29.05.2015, M 93
Anregung vom 30.06.2015, OA 648 entstanden aus Vorlage: OF 548/7 vom 09.06.2015 Betreff: Die statistischen Daten des Schulentwicklungsplans für 2015 - 2019 bezüglich der Grundschulen im Ortsbezirk 7 der Realität anpassen und die sich daraus ergebenden Maßnahmen einleiten Vortrag des Magistrats vom 29.05.2015, M 93 Im Statistikteil des oben genannten Planes sind sowohl die Kerschensteinerschule als auch der Grundschulbereich der Michael-Ende-Schule (MES) als Schulen gekennzeichnet, deren maximale Zügigkeit unterschritten ist, und zwar bis hinein in das Schuljahr 2020/2021. Dies bedeutet nichts anderes, als dass beide Schulen bezüglich ihrer Aufnahmekapazität als nicht ausgelastet gelten. Dieses Ergebnis steht in direktem Widerspruch zu der Situation, wie sie sich in den Schulen aktuell darstellt: fehlende Klassenräume für das kommende erste Schuljahr, marode Container, in denen Unterricht nicht mehr verantwortbar ist, drohender Verlust von Fachräumen, da diese als Klassenräume genutzt werden müssen. Die Ursache für die Fehleinschätzung findet sich im Statistikteil: Dort werden die Schülerzahlen der Klassen 1 bis 4 eines Schuljahres addiert, anschließend durch 4 (die Jahrgangsstufen) und dann noch einmal durch 25 (theoretisch die maximale Klassenstärke) geteilt. Danach entsteht ein Durchschnittswert, der z. B. an der Michael-Ende-Schule für die kommenden sechs Jahre eine durchschnittliche Anzahl von Klassen pro Jahrgang von 3,3 bis 3,5 prognostiziert. Zum Nachweis, dass eine solche Statistik reiner Unsinn ist, hierzu ein konkretes Beispiel aus dem Statistikteil des Schulentwicklungsplans. Prognose für das Schuljahr 2015/2016 für den Grundschulbereich der MES: 1. Jahrgang: 97 Kinder 2. Jahrgang: 66 Kinder 3. Jahrgang: 81 Kinder 4. Jahrgang: 88 Kinder Gesamtzahl : 332 Kinder Geteilt durch die vier Jahrgänge sind das 83 Kinder. Diese Zahl geteilt durch 25 ergibt 3,32 Züge pro Jahrgang. Eine solche Berechnung ist fern jeder Realität, aber nur so kommt das Ergebnis zustande, dass die maximale Zügigkeit (laut Statistik 4 Klassen pro Jahrgang) unterschritten ist und die Schule noch über Erweiterungskapazitäten verfügt. Tatsache ist jedoch, dass für das Schuljahr 2015/2016 folgende Klassen gebildet werden müssten: 1. Schuljahr bei 97 Kindern: 4 Klassen mit 24 bis 25 Kindern 2. Schuljahr bei 66 Kindern: 3 Klassen mit 22 Kindern 3. Schuljahr bei 81 Kindern: 4 Klassen mit 20 bis 21 Kindern 4. Schuljahr bei 88 Kindern: 4 Klassen mit 22 Kindern. Dies macht ein Unterschied zwischen laut Statistik 12 benötigten Klassenräumen und mindestens 15 tatsächlich notwendigen (Nicht berücksichtigt hierbei wurde, dass sich die tatsächlichen Schülerzahlen im Verhältnis zu der Prognose bereits erhöht haben.). So kommt es, dass im kommenden Schuljahr in beiden Schulen Klassenräume für die Aufnahme neuer Schüler fehlen, da z. B. in der Michael-Ende-Schule - entgegen der statistischen Prognose von 3,3 Zügigkeit - 5 erste Klassen gebildet werden müssen. Die Statistik weist jedoch noch weitere Mängel auf: Bei der Erhebung "Raumbestände" gibt es bei der MES lediglich eine Angabe der Gesamtzahl der Klassen- und Fachräume. Es ist zu vermuten, dass die Tatsache der örtlichen Trennung von Grund- und Haupt-/Realschule nicht bekannt, zumindest nicht berücksichtigt wurde. Bezüglich der Wohnbaupotenziale - und einer damit verbundenen wachsenden Schülerzahl - wurde lediglich das Projekt "Nördliche Kollwitzstraße" genannt. Nicht berücksichtigt wurden - die geplante Umgestaltung der Siedlung im Füldchen mit immerhin 68 3-Zimmer- und 24 4-Zimmer-Wohnungen, - die vorgesehene Nachverdichtung in der Heinrich-Lübke-Siedlung, - die Bautätigkeiten im Industriehof und im Rödelheimer Bahnweg, - der getätigte Umbau in der Breitlacherstraße und in der Eschborner Landstraße und - der geplante Neubau in der Breitlacherstraße. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Dem Magistrat wird dringend nahegelegt, die statistischen Daten für die Zukunftsprognose bezüglich des Bedarfs an Schulen - inklusive Klassen- und Fachräumen - so zu überarbeiten, dass sie der Realität gerecht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 29.05.2015, M 93 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.10.2015, ST 1553 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 01.07.2015 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 06.07.2015, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage M 93 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage NR 1244 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage NR 1247 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 641 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 645 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 646 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 648 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 6. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 7. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 8. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.07.2015, TO I, TOP 21 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 93 wird im Rahmen der Vorlage NR 1251 zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1. bis 3. der Vorlage NR 1244 werden abgelehnt. b) Die Ziffer 4. der Vorlage NR 1244 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 1247 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1251 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 641 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 642 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. Die Vorlage OA 645 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 8. Die Vorlage OA 646 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 9. Die Vorlage OA 648 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 10. Die Vorlage OA 656 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1194 und NR 1244), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1244, OA 641, OA 642, OA 645, OA 646, OA 648 und OA 656), FDP (Annahme im Rahmen NR 1247), BFF (= Ablehnung) und RÖMER (= Annahme) zu 2. a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) NR 1244 Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 3. Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) Ziffern 3. bis 6.: CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 4. Ziffern 1.a), 1.c), 2.a), 2.c), 3. und 4.: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 1.b) und 1.d): CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und BFF (= Ablehnung) Ziffer 2.b): CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Ablehnung) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD, LINKE., FDP und RÖMER (= Annahme) zu 6. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) zu 7. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) zu 8. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) zu 9. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 10. CDU und GRÜNE, gegen SPD, LINKE., FDP und BFF (= Annahme) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 93, NR 1247, NR 1251 und OA 645 = Ablehnung, NR 1244 = Annahme bei Ablehnung M 93, OA 641, OA 642, OA 648 und OA 656 = Annahme, OA 646 = Prüfung und Berichterstattung) REP (M 93, NR 1244, NR 1247, NR 1251, OA 641, OA 642, OA 645, OA 646 und OA 656 = Annahme, OA 648 = Ablehnung) Stv. Krebs (M 93 = Ablehnung, NR 1244, NR 1247, NR 1251, OA 641, OA 642, OA 645, OA 646, OA 648 und OA 656 = Enthaltung) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.07.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Der Vorlage M 93 wird im Rahmen der Vorlage NR 1251 zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1. bis 3. der Vorlage NR 1244 werden abgelehnt. b) Die Ziffer 4. der Vorlage NR 1244 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 1247 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1251 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 641 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 642 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. Die Vorlage OA 645 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 8. Die Vorlage OA 646 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 9. Die Vorlage OA 648 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 10. a) Die Vorlage OA 656 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 11. a) Die Vorlage NR 1194 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 12. a) Die Vorlage NR 1233 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 13. a) Die Vorlage OA 556 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 14. a) Die Vorlage OA 590 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 15. a) Die Vorlage OA 595 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 16. Begründung der Städtepartnerschaft mit Philadelphia a) Stadtverordnetenvorsteher Siegler begrüßt anlässlich der Unterzeichnung des Städtepartnerschaftsvertrages am 16.07.2015 als Ehrengast aus der neuen Partnerstadt Philadelphia (USA) Herrn Bürgermeister Michael Nutter. b) Die Dankadresse des Bürgermeisters Nutter aus Philadelphia dient zur Kenntnis. (Unterbrechung der Beratungen des Tagesordnungspunktes 5. von 19.45 Uhr bis 19.55 Uhr.) Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1194 und NR 1244), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1244, OA 641, OA 642, OA 645, OA 646, OA 648 und OA 656), FDP (Annahme im Rahmen NR 1247), BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie RÖMER und REP (= Annahme) zu 2. a) Ziffern 1. und 3.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, RÖMER und REP (= Annahme), ÖkoLinX-ARL (= Annahme bei Ablehnung der Vorlage M 93); BFF (= Enthaltung), Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., RÖMER und REP (= Annahme), ÖkoLinX-ARL (= Annahme bei Ablehnung der Vorlage M 93); BFF (= Enthaltung) b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, RÖMER und REP (= Annahme), ÖkoLinX-ARL (= Annahme bei Ablehnung der Vorlage M 93); BFF (= Enthaltung) zu 3. Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, FDP, RÖMER und REP (= Annahme); BFF (= Enthaltung) Ziffern 3. bis 6.: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP, RÖMER und REP (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 4. Ziffern 1.a), 1.c), 2.a), 2.c), 3. und 4.: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und REP gegen LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 1.b) und 1.d): CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.b): CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD, LINKE., FDP, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) zu 6. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) zu 7. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF, RÖMER und REP (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 8. CDU und GRÜNE gegen SPD und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF, RÖMER und REP (= Annahme) zu 9. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und REP (= Ablehnung) zu 10. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 11. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., RÖMER und REP (= Annahme), FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ARL (= Annahme bei Ablehnung der Vorlage M 93) zu 12. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) zu 13. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) zu 14. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF, RÖMER und REP (= Annahme) sowie FDP und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) zu 15. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF, RÖMER und REP (= Annahme) sowie FDP und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6128, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.07.2015 Aktenzeichen: 40 1
Kreuzung Westerbachstraße/Otto-Brenner-Straße
Anregung an den Magistrat vom 19.05.2015, OM 4167 entstanden aus Vorlage: OF 1357/6 vom 26.04.2015 Betreff: Kreuzung Westerbachstraße/Otto-Brenner-Straße Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahnmarkierung in der Fahrbahnmitte der Westerbachstraße im Bereich der Kreuzung mit der Otto-Brenner-Straße zu verbessern, um zu verhindern, dass Fahrzeuge, die aus Richtung Rödelheim kommen, verbotswidrig nach links in die Otto-Brenner-Straße einfahren. Alternativ ist zu prüfen, ob durch bauliche Maßnahmen eine Hürde geschaffen werden kann. Ähnliches wurde an der Anschlussstelle der A 648 in Höhe der Tankstelle schon gemacht. Begründung: Anwohner haben berichtet, dass an dieser Kreuzung oft verbotswidrig abgebogen wird. Die Verkehrsteilnehmer möchten sich so den Bogen nach rechts durch die Carl-Sonnenschein- Straße sparen. Da es aber sehr gefährlich ist, wenn hier nach links abgebogen wird, möchte der Ortsbeirat, dass geprüft wird, welche Maßnahmen für mehr Sicherheit an der Kreuzung sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1318 Aktenzeichen: 32 1
Glascontainer In der Au/Ecke Biedenkopfer Weg verstellen
Anregung an den Magistrat vom 20.01.2015, OM 3787 entstanden aus Vorlage: OF 479/7 vom 06.01.2015 Betreff: Glascontainer In der Au/Ecke Biedenkopfer Weg verstellen Der Magistrat wird gebeten, den Glascontainer, der zurzeit an der Ecke der Straßen In der Au/Biedenkopfer Weg steht, an einen anderen Standort zu stellen. Vorstellbar wäre ein Platz auf der linken Seite zwischen Strubbergstraße und In der Au in Richtung Westerbachstraße. Oder es könnte hierfür einer der Parkplätze auf der Fläche In der Au neben der Firma Ambrosius verwendet werden. Wenn nicht, wäre es besser, auf den Glascontainer ganz zu verzichten. Begründung: Zurzeit steht der Glascontainer direkt vor einem Wohnhaus an der Ecke In der Au/Biedenkopfer Weg mitten in einem Wohngebiet. Da die Altglasentsorgung leider ohne Einhaltung von vorgegebenen Zeiten sowohl nachts als auch an Sonntagen rücksichtslos vorgenommen wird, ist die Belastung für die Anwohner unerträglich. Viele Zeitgenossen liefern ihr Altglas mit dem Auto an, welches rücksichtslos mit laufendem Motor abgestellt wird. Die vorgeschlagenen Alternativen könnten eine Möglichkeit sein, das Problem zu lösen. Wenn nicht, wäre es besser, auf den Glascontainer ganz zu verzichten, zumal sich die nächsten Glascontainer im Breidensteiner Weg und auf der Westerbachstraße gegenüber des Aldi-Marktes befinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2015, ST 526 Aktenzeichen: 66 5
Grundstück der Firma Ambrosius in Rödelheim, In der Au 4 - 12
Antrag vom 31.12.2014, OF 480/7 Betreff: Grundstück der Firma Ambrosius in Rödelheim, In der Au 4 - 12 Vor einigen Monaten hat die Firma Ambrosius ( Messebau ) Insolvenz angemeldet. Daraufhin wurde das Unternehmen an ein anderes Unternehmen verkauft und das oben genannte Grundstück an einen Investor. Aus sicherer Quelle konnten wir erfahren, dass dieser Investor dort den Bau von Wohnungen plant. Im Gegensatz zur gegenüberliegenden Straßenseite, die durch den Bebauungsplan 285 abgedeckt wird, existiert für den og. Bereich nur ein Fluchtlinienplan. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Welcher Investor hat das Grundstück erworben? 2. Weiche Art von Wohnungen sollen dort errichtet werden (Eigentumswohnungen, sozialer Wohnungsbau oder normaler Wohnungsbau)? 3. Welche Ausnutzung des Geländes ist aufgrund der rechtlichen Situation möglich? 4. Wann ist mit dem Baubeginn zu rechnen? Um rechtzeitige Informationen an den Ortsbeirat wird gebeten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 20.01.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1231 2015 Die Vorlage OF 480/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Wie groß ist die Kontaminierung des Geländes Gaugrafenstraße als Verkaufshindernis tatsächlich?
Antrag vom 02.12.2014, OF 475/7 Betreff: Wie groß ist die Kontaminierung des Geländes Gaugrafenstraße als Verkaufshindernis tatsächlich? Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat folgende Fragen zu beantworten: 1. Ist die Kontaminierung des Gewerbegrundstückes Gaugrafenstraße tatsächlich so umfangreich, dass ein Ankauf für die Stadt ein unkalkulierbares Risiko darstellen würde? 2. Verzichtet die Stadt deshalb auch auf ihr Vorkaufsrecht? 3. Wie kommt es, dass die "Bima" im Gegensatz zur Stadt das Risiko geringer einschätzt? Begründung: In der Ausgabe vom 2.12.2014 berichtet die FNP über die Gründe der Stadt, z. Zt. das Gelände Gaugrafenstraße nicht vom Bund kaufen zu wollen. Nach Einschätzung der Stadt scheinen die Risiken durch Bodenverunreinigungen offensichtlich zu hoch. Die Risikobewertung des Immobilien-Vermarkters des Bundes ist dagegen weniger dramatisch. Steht hier Aussage gegen Aussage? Auszug aus der Verkaufsausschreibung der BIMA: Unter 7. Besonderheiten Bodenverunreinigungen/Altlasten "Das Areal wurde hinsichtlich möglicher Boden- und Grundwasserbelastungen umfangreichen umwelttechnischen Untersuchungen mittels Boden-, Bodenluft- und Grundwasserbeprobungen unterzogen. Im Ergebnis sämtlicher Untersuchungen ergibt sich nach Auffassung der Oberfinanzdirektion Niedersachsen (Leitstelle des Bundes für Boden- und Grundwasserschutz) kein weiterer Handlungsbedarf. Es wurden vereinzelt lediglich lokale, eng begrenzte Bodenverunreinigungen meist in versiegelten Bereichen vorgefunden, die jedoch keine Gefährdung des Grundwasser darstellen. Es liegt kein hinreichender Verdacht auf eine schädliche und damit sanierungsbedürftige Bodenveränderung bzw. auch keine relevante Grundwasserverunreinigung vor, so dass sich insgesamt auf Grundlage der durchgeführten Untersuchungen kein weiterer Handlungsbedarf für vertiefende umwelttechnische Untersuchungen ergibt." Aus: http://www.bundesimmob)lien.de/immobilienportal/qewerbe/77848726?search formfcateqories1[1=office&s earch form[cateqoriesin=store&search form[cateqoriesin=industry&search form[cateqorieslf1=qastrono mv&search formrcateqohes"in=tradesite&search formrcateqories1P=specialpurpose&5earch formfcateqori esiri=investment&search form[location1=60489&5earch formrradiusl=25&search form["sortinq1=distance& search form[type1=radius Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 7 am 02.12.2014, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1191 2014 Die Vorlage OF 475/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FARBECHTE, FDP und fraktionslos
.Sofortgrün. an der Bedarfsampel in der Lorscher Straße
Antrag vom 13.11.2014, OF 463/7 Betreff: "Sofortgrün" an der Bedarfsampel in der Lorscher Straße In der Lorscher Straße befindet sich zwischen der Niddagaustraße und der Fuchstanzstraße eine Bedarfsampel für Fußgänger. Allerdings sind hier die Wartezeiten - bis die Ampel auf Grün springt - so lange, dass die Straße dann doch bei Rot überquert wird. Dies ist besonders problematisch, da der Übergang auch von Kindern auf dem Weg zur Schule genutzt wird. Aus diesem Grunde beantragen wir, dass bei Bedienung der Drucktaste die Ampel auf "Sofortgrün" umspringt, wie es z.B. auch in der Westerbachstraße in Höhe der Straße "Langer Weg" der Fall ist. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 7 am 02.12.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 463/7 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FREIE WÄHLER, FDP und REP gegen FARBECHTE, GRÜNE und fraktionslos (= Annahme)
Haushalt 2015/2016 Anbindung Westerbachsiedlung
Antrag vom 28.10.2014, OF 1181/6 Betreff: Haushalt 2015/2016 Anbindung Westerbachsiedlung Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für den Umbau der Kreuzung Westerbachstraße / Betzdorfer Straße (Einrichtung eines Linksabbiegers) 420.000 Euro in den Haushalt 2015 (Produktgruppe 16.03 - Verkehrsanlagen ) einzustellen sowie die notwendige Beteiligung von Hessen Mobil am Umbau der Kreuzung im Jahr 2015 sicherzustellen. Die Mittel für diese zusätzliche Investition werden aus der Produktgruppe 16.06 - Verkehrseinrichtungen -, Produktdefinition 5.002459 "Neubau Verkehrsleitzentrale" entnommen, deren nicht verausgabe Mittel aus dem Budgetübertag 2014 auch 2015 weiterhin zur Verfügung stehen und um 420.000 Euro reduziert werden. Begründung: Für Autofahrer ist es unmöglich, von der Westerbachstraße aus Richtung Westen kommend nach links in die Betzdorfer Straße / Westerbachsiedlung abzubiegen. Anwohner und Besucher, die aus dieser Richtung in die Westerbachsiedlung fahren möchten, müssen einen Umweg über die Wilhelm-Fay-Straße oder Rödelheim nehmen. Das kostet nicht nur Zeit, sondern führt auch zu zusätzlichen Schadstoffemissionen und einer weiteren Belastung der schon stark beanspruchten Westerbachstraße. Der Ortsbeirat 6 setzt sich deshalb bereits seit Jahren für die Errichtung eines Linksabbiegers ein. Mit der Bereitstellung der erforderlichen Mittel im Haushalt 2015 kann die Kreuzung im im kommenden Jahr endlich umgebaut werden. Da von der Maßnahme auch Flächen des Landes Hessen betroffen sind, muss sichergestellt werden, dass auch Hessen Mobil einem Umbau im Jahr 2015 zustimmt und sich daran beteiligt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 04.11.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 49 2014 Die Vorlage OF 1181/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Bushaltestelle Am Seedamm/Seegewann
Anregung an den Magistrat vom 16.09.2014, OM 3484 entstanden aus Vorlage: OF 438/7 vom 25.08.2014 Betreff: Bushaltestelle Am Seedamm/Seegewann Bei der Bushaltestelle an der Straßenecke Am Seedamm/Seegewann des Busses der Linie 60 in Richtung Rödelheim handelt es sich um eine sogenannte Ersatzhaltestelle. Dieser Begriff impliziert, dass es sich hierbei um eine kurzzeitige, befristete Maßnahme handelt. Dies ist in diesem Fall nicht gegeben. Die Haltestelle besteht seit ca. drei Jahren und eine mögliche Rückverlegung in die Eschborner Landstraße wird frühestens erfolgen, wenn der Busbahnhof auf der westlichen Seite des Rödelheimer Bahnhofs fertiggestellt ist. Dies setzt jedoch voraus, dass zuvor der Neubau des Bürogebäudes in der Breitlacherstraße abgeschlossen, der vorhandene REWE-Markt abgerissen, der neue REWE-Markt erbaut und eröffnet wird und anschließend die Neugestaltung und Fertigstellung des Busbahnhofs erfolgt. Ob danach seitens der VGF zur alten Fahrtroute zurückgekehrt wird, sei dahingestellt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat dringend gebeten, die oben genannte Ersatzhaltestelle für die Nutzer des ÖPNV mit einem Wind und Regen geschützten Wartebereich inklusive Sitzgelegenheiten auszustatten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.12.2014, ST 1544 Aktenzeichen: 92 13
Bahnhofsvorplatz Rödelheim Westseite Vortrag des Magistrats vom 11.08.2014, M 131
Anregung vom 16.09.2014, OA 552 entstanden aus Vorlage: OF 440/7 vom 14.09.2014 Betreff: Bahnhofsvorplatz Rödelheim Westseite Vortrag des Magistrats vom 11.08.2014, M 131 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Der Zebrastreifen auf der nördlichen Seite zur Querung der Breitlacherstraße soll erhalten bleiben. Das Blindenleitsystem wird entsprechend ergänzt. 2. Der Aufzugzugang wird in das Blindenleitsystem einbezogen: Ein Leitstreifen sollte zum Taster führen, dann können die Noppen entfallen oder zumindest nur vor dem Taster liegen. Begründung: Zu 1: Die Planung sieht vor, dass der existierende Zebrastreifen über die Breitlacherstraße im Zuge der Nordseite der Westerbachstraße entfernt werden soll (und damit auch keine Querung für Blinde und Sehbehinderte vorgesehen ist). Damit ist es nicht mehr möglich, von der Nordseite der Westerbachstraße über gesicherte Überwege den Bahnhof und die Bushaltestellen zu erreichen. Der vom Amt geplante Umweg über die Südseite der Westerbachstraße hat auch keinen Zebrastreifen. Bei der abknickenden Vorfahrt ist die Querung nicht zu bewältigen, und diese Querung ist eine der Hauptwegebeziehungen. Die Lebenserfahrung besagt, dass die Menschen - zumal in einer Busbahnhofsituation - immer den kürzesten Weg zu den Haltestellen der Busse nehmen. Dies wäre die oben beschriebene Querung über die Westerbachstraße auf Höhe des jetzigen REWE-Marktes. Das Argument, dass die Busfahrten gestört würden, wird entkräftet durch die derzeitige Praxis mit Zebrasteifen, die keinerlei Probleme hervorgerufen hat. Zu 2: Das Noppenfeld vor dem Aufzug ist unlogisch. Es fehlt eine Hinführung zum Aufzug. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.08.2014, M 131 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2014, ST 1502 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 17.09.2014 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.09.2014, TO I, TOP 34 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 131 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 552 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, ELF Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 552) und FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL und REP (M 131 und OA 552 = Annahme) NPD (M 131 = Ablehnung, OA 552 = Enthaltung) 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.09.2014, TO II, TOP 35 Beschluss: 1. Der Vorlage M 131 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 552 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, ELF Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 552) sowie FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) und NPD (= Ablehnung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5090, 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.09.2014 Aktenzeichen: 61 00
Aufhebung des absoluten Halteverbots am Taxi-Halteplatz Westerbachstraße/Ecke Breitlacherstraße
Anregung an den Magistrat vom 16.09.2014, OM 3483 entstanden aus Vorlage: OF 437/7 vom 29.08.2014 Betreff: Aufhebung des absoluten Halteverbots am Taxi-Halteplatz Westerbachstraße/Ecke Breitlacherstraße Der Magistrat wird gebeten, das absolute Halteverbot im Bereich des Taxi-Halteplatzes Westerbachstraße/Ecke Breitlacherstraße aufzuheben. Außerdem sind entspreche nd des Hinweisschildes "drei Taxi-Halteplätze" auch drei Plätze auszuweisen. Begründung: Zurzeit wird gut die Hälfte der Westerbachstraße zwischen Breitlacherstraße und Lohoffstraße als öffentlicher Parkraum unnötigerweise blockiert. Neben einem sehr großzügig angelegten Taxi-Halteplatz für angeblich drei Fahrzeuge, der locker auch für sechs reichen würde, ist der Rest der freien Fläche durch absolutes Halteverbot für die Öffentlichkeit gesperrt. Dies ist nicht hinnehmbar, da völlig unnötig. Es gibt dort weder eine störende Baustelle noch müssen Linienbusse ausweichen. Außerdem müssen die Anwohner durch die Verlegung des Taxihalteplatzes wegen des Bahnhofsumbaus jetzt schon seit Jahren auf Parkplätze an dieser Stelle verzichten. Das hat der Ortsbeirat zwar alles schon einmal kritisiert, sich jedoch den Zwängen des Baustellenverkehrs durch den Rödelheimer Bahnhof gefügt. Diese Gründe sind jetzt weggefallen. Der Ortsbeirat erwartet eine bürgerfreundliche Lösung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2014, ST 1500 Aktenzeichen: 32 1
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