Meine Nachbarschaft: Bebraer Straße
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Vorlagen
Lichtzeichenanlage Neuer Weg im Bereich Bushaltestelle Parkplatz Friedhof
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.08.2016, OF 34/16 Betreff: Lichtzeichenanlage Neuer Weg im Bereich Bushaltestelle Parkplatz Friedhof Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten. Eine Lichtzeichen-Anlage (Bitte langsam/Danke) wie bereits auf der Vilbeler Landstraße vorhanden im Bereich der Bußhaltestelle Parkplatz Friedhof bis Litfaßsäule im Neuen Weg zu installieren. Begründung: Der Neuer Weg verleitet durch die abschüssige Lage zu erhöhter Geschwindigkeit. Die von einigen geforderte Reduzierung auf 30 Km/h würde das Problem nicht beheben. Eine Kontrolle der vorgegebenen Geschwindigkeit von 40 Km/h ist ausreichend. Eine Lichtzeichen-Anlage würde zur Einhaltung dieser Geschwindigkeit beitragen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 16 am 30.08.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 34/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 16 am 04.10.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 34/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 16 am 01.11.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 34/16 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenFußgängerbedarfsampel am Zebrastreifen zum Kaufland-Gelände an der Wächtersbacher Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2016, OM 323 entstanden aus Vorlage: OF 44/11 vom 09.06.2016 Betreff: Fußgängerbedarfsampel am Zebrastreifen zum Kaufland-Gelände an der Wächtersbacher Straße Der Magistrat wird aufgefordert, an der Wächtersbacher Straße in Höhe des Großmarktes Kaufland eine Fußgängerbedarfsampel aufzustellen oder Maßnahmen zu schaffen, die ein sicheres Überqueren der Straße ermöglichen . Begründung: Die Fußgängerquerung an Frankfurts größtem Supermarkt ist zurzeit nicht sicher möglich. Der jetzige Zebrastreifen ist zu gefährlich, da die Fußgängerinnen und Fußgänger auf der Nordseite, bei einer Fahrgeschwindigkeit der Kraftfahrzeuge von 50 km/h, erst wenige Meter vor dem Zebrastreifen zu sehen sind. Kurz vor dem Zebrastreifen knickt die Fahrspur nach rechts ab und die Sicht ist durch die parkenden Fahrzeuge versperrt. Die Wächtersbacher Straße trennt die zusammengehörenden Bereiche der Nahversorgung, Schule, Kindergarten und Wohnen voneinander. Die momentanen Fahrgeschwindigkeiten von Kraftfahrzeugen auf der Wächtersbacher Straße sind zu hoch, um ein sicheres Queren zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1392 Antrag vom 30.09.2018, OF 418/11 Anregung an den Magistrat vom 29.10.2018, OM 3841 Aktenzeichen: 32 1
Neupositionierung der Altglascontainer in Fechenheim-Nord
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2016, OM 327 entstanden aus Vorlage: OF 48/11 vom 10.06.2016 Betreff: Neupositionierung der Altglascontainer in Fechenheim-Nord Der Magistrat wird aufgefordert, die Glascontainer auf der - Wächtersbacher Straße 63 (vor der Firma Cramo Adapteo GmbH), - Birsteiner Straße 110 (auf dem Fußweg Birsteiner Straße), - Birsteiner Straße (neben der Hausnummer 65) entfernen zu lassen. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, zwei neue Glascontainer auf der Wächtersbacher Straße neben dem Technikhaus vor dem Gelände von Kaufland aufstellen zu lassen. Begründung: Der Glascontainer in der Wächtersbacher Straße 63, am Firmengelände der Firma Cramo Adapteo GmbH, steht auf dem Bürgersteig. Für Fußgängerinnen und Fußgänger stellt dies eine Gefahr dar. Rollstuhlfahrerinnen sowie Rollstuhlfahrer und gehbehinderte Bürgerinnen sowie Bürger haben kaum eine Möglichkeit, an dem Container vorbeizukommen. Pkws, die einfach mitten auf der stark frequentierten Straße im absoluten Halteverbot anhalten, um Flaschen in den Container zu entsorgen, stellen eine Gefahr für den Verkehr dar. - Der Glascontainer auf der Birsteiner Straße neben der Hausnummer 65 steht entweder auf der Sperrfläche und behindert die Sicht für die Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer oder steht auf einer Parkfläche für Pkw. Parkflächen sind in diesem Gebiet rar, sodass jeder Parkplatz für die Bürgerinnen und Bürger benötigt wird. - Der Glascontainer am Ende der Birsteiner Straße 110 im Wendehammer vor dem Fußweg von der Birsteiner Straße zum Kaufland steht auf dem Bürgersteig. Dadurch ist nicht ausreichend Platz auf dem Bürgersteig vorhanden. Passanten, gehinderte Bürgerinnen und Bürger können nur erschwert passieren, Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer kommen gar nicht daran vorbei. Durch das Aufstellen von zwei Glascontainern neben dem Technikhaus vor dem Gelände von Kaufland können die Bürgerinnen und Bürger bequem beim Einkauf und auf dem sehr kurzen Weg zum Supermarkt Altglas entsorgen. Ein weiterer, mit dem Pkw anfahrbarer Glascontainer befindet sich in unmittelbarer Nähe in der Steinauer Straße gegenüber der Hausnummer 44. Für das Gebiet Fechenheim-Nord sind somit ausreichend Glascontainer vorhanden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1401 Aktenzeichen: 66 5
Geschwindigkeitskontrollen Birsteiner Straße und Baumertstraße in Fechenheim sowie Durchführung eines Ortstermins in der Birsteiner Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2016, OM 326 entstanden aus Vorlage: OF 47/11 vom 10.06.2016 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen Birsteiner Straße und Baumertstraße in Fechenheim sowie Durchführung eines Ortstermins in der Birsteiner Straße Vorgang: OM 346/11 OBR 11; ST 1834/12; OM 3135/14 OBR 11; ST 1174/14 Der Magistrat wird aufgefordert, Geschwindigkeitskontrollen in der Baumertstraße in Fechenheim abends erst ab 19:00 Uhr und in der Birsteiner Straße werktags morgens zwischen 07:30 Uhr und 09: 00 Uhr durchzuführen. Zwecks Beurteilung der generellen Verkehrssituation wird der Magistrat um einen kurzfristigen Ortstermin mit den zuständigen Ämtern und dem Ortsbeirat in der Birsteiner Straße gebeten. Begründung: Bürgerinnen und Bürger in der Birsteiner Straße und Baumertstraße klagen über die Nichteinhaltung des Tempo 30. Ursächlich wird dafür der schnurgerade sowie breit wirkende Straßenverlauf in der Birsteiner Straße genannt und die Möglichkeit, den Verkehr auf der Wächtersbacher Straße mit zwei Ampeln und drei Bushaltestellen zu umfahren. Es handelt sich dabei fast ausnahmslos um Pendlerinnen und Pendler, die ins Stadtzentrum wollen. Der Bereich Birsteiner Straße ist ebenfalls mit den Zeichen "Anlieger frei" gekennzeichnet. In der Baumertstraße wird hauptsächlich in der Zeit nach 19:00 Uhr gerast, mit einzelnen Fahrzeugen, die dort regelmäßig Beschleunigungstests fahren. Dies ist gerade dort sehr gefährlich, weil dort sehr viel kreuzender Fußgängerverkehr ist und eine hohe Verdichtung besteht (Ortskern). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2011, OM 346 Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2012, ST 1834 Anregung an den Magistrat vom 12.05.2014, OM 3135 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2014, ST 1174 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1400 Aktenzeichen: 66 0
Ampelanlage an der Wächtersbacher Straße/Cassellastraße für Fußgängerinnen und Fußgänger auf der Westseite der Kreuzung erweitern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2016, OM 322 entstanden aus Vorlage: OF 43/11 vom 09.06.2016 Betreff: Ampelanlage an der Wächtersbacher Straße/Cassellastraße für Fußgängerinnen und Fußgänger auf der Westseite der Kreuzung erweitern Der Magistrat wird aufgefordert, die Ampelanlage für Fußgängerinnen und Fußgänger auf der Westseite an der Wächtersbacher Straße/Cassellastraße zu erweitern. Begründung: Die Fußgängerquerung an der Westseite der Kreuzung ist zurzeit nur über den Umweg auf die gegenüberliegende Straßenseite an der Cassellastraße möglich. Die Hauptverkehrsbeziehung besteht für die meisten Bürgerinnen und Bürger zur Westseite hin. Die Fahrgeschwindigkeit auf der Wächtersbacher Straße ist sehr hoch. Besonders im frühen und ebenfalls im abendlichen Berufsverkehr kommt es zu Geschwindigkeitsüberschreitungen. Dort ist ein Flüsterasphalt ausgebracht, der dieses Verhalten noch unterstützt. Die hohen Geschwindigkeiten sind dort subjektiv für die Fahrerinnen und Fahrer nicht wahrnehmbar. Der Hauptausgang des Kindergartens ist auf der Westseite der Cassellastraße zur Wächtersbacher Straße hin. Sehr viele Bürgerinnen und Bürger sowie Kinder nutzen den direkten Weg auf die andere Straßenseite. Der abbiegende Verkehr hat aber bei Grün Vorfahrt, und dies ist den Fußgängerinnen und Fußgängern nicht bewusst. (c) Google Earth Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1779 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32 1
Lärmgutachten und Lärmschutzkonzept für den Ortsbezirk 11
S A C H S T A N D : Anregung vom 04.07.2016, OA 40 entstanden aus Vorlage: OF 40/11 vom 09.06.2016 Betreff: Lärmgutachten und Lärmschutzkonzept für den Ortsbezirk 11 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ein Lärmgutachten und Lärmschutzkonzept für den Ortsbezirk 11 unter Berücksichtigung folgender Punkte zu erstellen: 1. Fluglärm in Fechenheim mit den bereits erstellten und aktuellen Messungen. 2. Verkehrslärmberechnung mit Verkehrsmengenberechnung nach Fertigstellung der Unterführung Hugo-Junkers-Straße im Bereich Wächtersbacher Straße. (Anschluss der Hanauer Landstraße/Offenbach an die Borsigallee - Unterführung Hugo-Junkers-Straße) und der Autobahn 66 bei dann bestehendem Riederwaldtunnel. 3. Lärmemissionen aus dem Industriegebiet Fechenheim-Nord. (Industriegebiet ohne Lärmschutzzonen) DIN 18005-1 Schallschutz im Städtebau. 4. Lärmemissionen von der Autobahn nach der Fertigstellung des Riederwaldtunnels. 5. Lärmemissionen nach dem Bau der S-Bahn-Strecke (Planung ist ohne eine Lärmschutzwand im Norden für den Stadtteil). 6. Lärmemissionen, die durch den geplanten, zukünftig erhöhten Güterverkehr entstehen werden (täglich 120 zusätzliche Güterzüge und höhere Fahrgeschwindigkeiten auf der Strecke für alle Züge - ebenfalls ICE etc.). 7. Lärmemissionen, die durch den bereits bestehenden Zug- und Güterverkehr bestehen. 8. Verkehrslärm der Hanauer Landstraße (Pkw, Lkw und Straßenbahn). 9. Verkehrslärm der Borsigallee mit U-Bahn-Verkehr. Begründung: Die Beschwerden der Bürger über Lärmbelästigung nehmen erheblich zu. Die Bürger des Stadtteils sind bereits verschiedenen Lärmquellen ausgesetzt. Dabei handelt es sich neben dem Fluglärm um Straßenlärm, den Lärm von vielen Eisenbahnstrecken, insbesondere verursacht durch die Güterzüge, Straßenverkehrslärm durch erheblichen Lkw-Verkehrsanteil und den Lärm aus dem Industriegebiet 24 Stunden am Tag. Im Stadtteil Fechenheim-Nord sind einige, nicht unbedeutende Bauprojekte geplant, die das Quartier nicht unerheblich verändern werden. Bereits jetzt ist der Stadtteil durch umfangreiche, verschiedenartige negative Einwirkungen höher belastet als die meisten anderen Stadtteile Frankfurts. Besonders in Hinsicht auf den Faktor Lärm wird sich zukünftig noch einiges ändern. Diese Belastungen gilt es aber auch in der Summe zu betrachten und nicht nur per einzelne Projekte und deren Auswirkungen auf den Stadtteil. Bei Lärmemissionen addieren sich die Werte und führen zu einer Anhebung des Lärmpegels. Faktoren, die bei diesen Gutachten berücksichtigt werden sollten: - Im Stadtteil gibt es jetzt bereits bezahlte Angebote für passive Lärmschutzmaßnahmen für einige Wohngebäude. Das sind Schallschutzfenster und Belüftungsanlagen. Diese werden dort mit der Fertigstellung des Riederwaldtunnels nötig sein. Die Lärmgrenzen werden dort überschritten. - Eine amtliche Untersuchung im Jahr 2014 zum Fluglärm hat in Fechenheim-Nord Spitzenwerte von 83 dB gemessen. - Das Industriegebiet Fechenheim-Nord weist nicht die erforderliche Schutzzone zur Wohnbebauung auf. Das Industriegebiet darf 24 Stunden am Tag mit 70 dB und in den Spitzen sogar kurzzeitig nachts mit 90 dB und tags mit 100 dB Lärm produzieren. Dazu gehört auch der Lärm, der bei der Anlieferung von Waren, z. B. für ein Einkaufszentrum früh am Morgen, oder z. B der öfter für Unmut sorgende Motorenprüfstand von Harley Davidson. Bei der anschließenden Wohnbebauung handelt es sich auch um ein "Reines Wohngebiet" mit Lärmwertgrenzen von 35 dB nachts und 50 dB tagsüber, mit kurzzeitigen zulässigen Spitzenwerten von +6 dB. Diese können nicht eingehalten werden. - Die neue Verkehrsader mit Unterführung, welche die Anbindung der Hanauer Landstraße und Offenbachs über das Gelände des Kleeackers und dann weiter zur Autobahn 66 über die Wächtersbacher Straße/Borsigallee führt. - Die neuen Gleise der Nordmainischen S-Bahn werden zur Kapazitätserhöhung für den Güterzugverkehr und den Personenzugverkehr auf der Strecke gebaut. Gleichzeitig wird mit diesen neuen Gleisen und der Schließung des Bahnübergangs die Fahrgeschwindigkeit der Züge wesentlich erhöht. Eine Erhöhung der Geschwindigkeiten und der Frequenzen bedeutet eine wesentliche Zunahme des Lärms. Im Moment sind auf der Nordseite noch nicht einmal Lärmschutzwände für die Bewohner des Stadtteils geplant. Die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist zwingend für die Kommunen. Diese haben folgende Arbeiten durchzuführen: - Erfassung und Darstellung der Geräuschbelastung in Form von strategischen Lärmkarten. - Betroffenheitsanalyse, Ermittlung der Zahl der von Lärm betroffenen Personen. - Information der Öffentlichkeit über den Umgebungslärm und seine Auswirkungen. - Erstellung von Aktionsplänen auf Basis der Lärmkarten unter Beteiligung der Öffentlichkeit. Die Analyse "Lärmminderungsplanung" ist dringend notwendig, und dies wurde bereits vor langer Zeit erkannt. Es wurde bereits im Jahr 2004 damit begonnen. Die Lärmminderungsplanungsentwürfe findet man auf der Webseite der Stadt Frankfurt unter: https://www.frankfurt.de/sixcms/media.php/738/Faltblat t_RF_PDF.pdf Ein dort geplanter "Runder Tisch Lärmminderung" für Fechenheim-Nord ist bisher nicht zusammengekommen. Ergebnisse sind nicht umgesetzt worden. Es wird Zeit, das Thema Lärmminderung endlich professionell anzugehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1650 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 13.07.2016 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 01.09.2016, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 40 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 464, 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 01.09.2016 Aktenzeichen: 79 3
Auf Verlängerung der Hugo-JunkersStraße in Fechenheim-Nord, nördlich der Unterführung verzichten und den Verkehr über die Orber Straße und Schlitzer Straße führen
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2016, OF 41/11 Betreff: Auf Verlängerung der Hugo-Junkers-Straße in Fechenheim-Nord, nördlich der Unterführung verzichten und den Verkehr über die Orber Straße und Schlitzer Straße führen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Auf die Verlängerung der Hugo-Junkers Straße in Fechenheim-Nord, nördlich der Unterführung zu verzichten und den Verkehr über die Orber Straße und Schlitzer Straße zu führen. Die Orber Straße und Schlitzer Straße in ihrem Verlauf zu erneuern und anstelle dafür diese als ausgebaute vorfahrtsberechtigte Straße rund um die Uhr, ebenfalls für LKW, zum Autobahnanschluss A66 zu führen. Begründung: Die neue Unterführung, welche als Anbindung der Hanauer Landstraße und Offenbachs über das Gelände der Kleingartenanlage Kleeacker und dann weiter zur Autobahn 66 über die Wächtersbacher Straße/ Borsigallee geplant ist, kann nicht an 24 Stunden am Tag für alle Verkehrsteilnehmer genutzt werden. Die neu geplante Straße mit Kreuzung wird auch für LKW's von 22-6 Uhr nicht nutzbar sein, da in diesem Bereich ein Fahrverbot für LKW's besteht. Ein solches Fahrverbot ist auch wichtig und unumgänglich da das Gebiet nördlich der Wächtersbacher Straße entlang ein "Reines Wohngebiet" ist. In diesem Wohngebiet befinden sich die Schulen (Grund-/Haupt-/Realschule), Kindergarten, Hort und ein Altersheim. Diese Einrichtungen unterliegen einem besonderen zusätzlichen Lärmschutz, der bereits über den eines "Reinen Wohngebietes" hinaus geht. Alle LKW müssen nachts abbiegen und über die Orber Straße und Schlitzer Straße fahren. Die Großmetzgerei Rewe-Brandenburg hat einen 24-Stunden-Betrieb mit 950 Beschäftigten in Fechenheim-Nord und sehr starkem Groß-Lkw-Verkehr. Eine enge Kreuzung wäre eine große Belastung, nicht nur für diesen einen Betrieb. Die Firma REWE Brandenburger hat sich schon in dieser Angelegenheit an die Stadt Frankfurt und den Regierungspräsidenten gewandt und einen Einspruch gegen die Planungen im Planfeststellungsbeschluss der nordmainischen S-Bahn eingelegt. Von seitens des Regierungspräsidiums wurde mitgeteilt, es sei berechnet worden und ein Abbiegen eines Sattelschleppers sei am Tunnelausgang nach links technisch möglich. "Es sei nicht einfach, aber möglich !" so ein Planer des Stadtplanungsamtes. Wie aus der Presse bekannt wurde, sucht Rewe-Brandenburg jetzt bis zum Ende des Jahres nach Möglichkeiten den Betrieb an einen anderen Ort zu verlagern. Die Großmetzgerei Rewe-Brandenburg ist, wie auch alle anderen Betriebe im Industriegebiet auf gute und beschränkungsfreie Zu- und Abfahrten angewiesen. Die Orber Straße und Schlitzer Straße verfügen zum Teil noch über Kopfsteinpflaster. Es im Interesse der Großmetzgerei und vieler dort ansässigen Betriebe die Straße aufzuwerten und die Liegenschaften besser zu erschließen. Die jetzt geplante Straße "Neue Hugo Junkers Straße" nördlich der Unterführung wird keinen Anschluss an irgendwelche Grundstücke/Liegenschaften entlang der Straße ermöglichen. Von daher hat diese neu geplante Straße nur einen geminderten Nutzen. Von 22:00h-06:00h wird die geplante "Neue Hugo Junkers Straße" zur Sackgasse für LKW. Die neu geplante Straße ( Verlängerung der Hugo-Junkers-Straße) wird auch für LKW's von 22-6 Uhr nicht nutzbar sein, da in dem Bereich Wächtersbacher Straße, auf den die Straße führt, ein Fahrverbot für LKW's besteht. Ein solches Fahrverbot ist auch wichtig und unumgänglich da das Gebiet nördlich der Wächtersbacher Straße entlang ein "Reines Wohngebiet" ist. In diesem Wohngebiet befinden sich die Schulen (Grund-/Haupt-/Realschule), Kindergarten, Hort und ein Altersheim. Diese Einrichtungen unterliegen einem besonderen zusätzlichen Lärmschutz, der bereits über den eines "Reinen Wohngebietes" hinaus geht. Erhebliche Beeinträchtigung durch Lärm für Fechenheim-Nord Das Gebiet Fechenheim Nord ist durch vielfältige Lärmquellen bereits schon jetzt in Mitleidenschaft gezogen. Mit der Fertigstellung des Riederwaldtunnel hat der Stadtteil konstanten Lärmeintrag aus nördlicher und östlicher Richtung. Für dieses Gebiet liegen bereits Lärmkarten vor, da durch die Autobahn A 66 und den Riederwaldtunnel dieses Gebiet von Norden her durch Lärm stark beansprucht ist. Durch den Bau des Riederwaldtunnel werden viele Liegenschaften Anspruch auf Schadensersatz haben und einen Anspruch auf Einbau von Schallschutzfenstern und Lüftungsanlagen haben. Dazu käme nun der Lärm von LKW die auf die Wächtersbacher Straße geführt werden. Keine Schutzzone zwischen Industriegebiet und "Reinem Wohngebiet" Zwischen dem Industriegebiet und dem reinen Wohngebiet muss eine Schutzzone liegen. Diese Schutzzone ist nur ein 10 Meter breiter Streifen, den die Wächtersbacher Straße in sich darstellt. Diese Schutzzone ist unangemessen und entspricht nicht den Vorschriften. Bereits jetzt kommt es zu nicht unerheblichen Lärmbelastungen durch die bereits angesie delten Firmen wie z.B. Harley Davidson und deren Motorenprüfstände. Sowie der Großanlage Klassikstadt in der an Wochenenden und Feiertagen regelmäßig Veranstaltungen stattfinden, die weit in den Stadtteil zu hören sind. Eine weitere Hauptverkehrsachse von der Autobahnabfahrt Borsigallee zur Hanauer Landstraße entlang der Wächterbacher Straße/ "Neue Hugo Junkers Straße" würde zu keiner akzeptablen Belastung für die Menschen im Stadtteil führen. Es sind alle Lärmquellen gemeinschaftlich zu betrachten, ein Lärmgutachten, das allen Umständen gerecht wird, fehlt. die Streckenführung wie geplant durchgeführt werden kann. Bessere Verkehrsführung mit positiven Effekten für Gewerbetreibende und erhebliches Einsparungspotential beim Straßenbau Sinnvoll wäre es, dass nach der Unterführung die neue Straße entlang der Orber Straße / Schlitzer Straße geführt wird um dann die Anschlussstelle Borsigallee zu erreichen. Diese Straße könnte vorfahrtsberechtigt durch das bereits bestehende Industriegebiet geführt werden. Dies würde zu einer weiteren Belebung des bereits bestehenden Industriegebiets führen. Das Gebiet zeigt seit geraumer Zeit nicht unerheblichen Leerstand auf. Durch die eben beschriebene Maßnahme könnte Abhilfe geschaffen werden. Da das Industriegebiet notleidend ist, hat unsere Stadt Frankfurt am Main ein Entwicklungskonzept für dieses Industriegebiet entwickelt. Durch die alternative Streckenführung lassen sich viele Gewerbebetriebe sehr gut erreichen. Dies bringt auch wesentliche Einsparungen im Bauvorhaben mit sich. Kosten für zwei große Kreuzungsbereiche mit großen Ampelanlagen würden komplett entfallen. Es ist ein flüssiger Ablauf des Verkehrs zu erwarten. Mit der aktuellen Planung und dem zahlreichen abbiegenden Schwerlastverkehr in die Orber Straße ist zu befürchten, dass Rückstauungen weit in den Bereich der Hanauer Landstraße erfolgen werden. Die alternativ aufgezeigte Möglichkeit wäre ein für große LKW komfortabler Anschluss an die Liegenschaften im Industriegebiet. Die Straße wäre 24 Stunden nutzbar, was wiederum zu einem großen Plus bei den Gewerbetreibenden führen würde. Zusätzlich zu dem bisherigen Sparpotential würde sich die Stadt den Bau einer aufwendigen und breiten Straße mit Fuß und Radwegen beidseitig und einer Länge von ca. 330 Metern komplett sparen. Bei der Planung des Bauvorhabens lagen nicht alle Information vor und einige Punkte wurden nicht im Gutachten von Speer + Partner aus dem Jahr 2007/08 mit geprüft. Zusätzlich haben sich In den letzten 10 Jahren in Fechenheim viele Änderungen ergeben, diesen wurde bisher nicht Rechnung getragen. ( Verkehrsbeziehungen, Zuzug von Unternehmen, Klassikstadt, Kaufland, zahlreiche neue Wohnhäuser und Flüchtlingsheime etc. ). Vernichtung von Grünflächen im Stadtteil Eine Rodung der Flächen des Gebietes Kleeacker für die Kreuzung und Straße nördlich der Unterführung der S-Bahnstation Fechenheim muss dafür durchgeführt werden. Damit entspricht das Bauvorhaben auch nicht mehr dem Bebauungsplan B 849 des Stadtplanungsamtes Frankfurt. In Kapitel 12.2 des Bebauungsplan B 849 werden Belastungen und Defizite des Naturhaushalts festgestellt. Verschiedene Maßnahmen werden in Punkt 8.1 zur Behebung bzw. Minimierung der Landschaftsplanerisch-ökologischen Entwicklungsziele definiert. Die notwendige Erhöhung des Grünvolumens durch zusätzliche Baumpflanzung und Grünbedachungen wäre in großen Teilen nicht notwendig, wenn der Grünzug Kleeacker, bestehen bleiben kann. Davon würde das Industriegebiet sehr profitieren. Eine Baumpflanzungsverpflichtung sowie Grünbedachung durch die im Industriegebiet ansässigen Firmen und die öffentliche Hand könnte weitgehend entfallen. Es ist bereits seitens der Stadt festgestellt worden, dass das Industriegebiet insgesamt Not leidend ist. Immobilien im Industriegebiet sind derzeit sehr schwer zu vermieten. Ziel der Stadt Frankfurt am Main ist es das Gebiet aufzuwerten. Hierfür wäre eine Sanierung der Schlitzer Straße und Orber Straße unumgänglich und die Sontraer Straße sollte ebenfalls mit berücksichtigt werden. Diese drei Straßen haben in Bereichen noch Kopfsteinpflasterungen oder sind stark in Mitleidenschaft gezogen. Eine Streckenführung der neuen Verbindung zwischen Hanauer Landstraße/OF und Borsigallee/BAB wäre eine Möglichkeit, zwei längst fällige Straßen zu sanieren und das Industriegebiet insgesamt attraktiver für die Ansiedelung von Gewerbe zu machen. Momentan versuchen viele Immobilieneigentümer, ihre Gebäude dort umzubauen, sei es für das Betreiben von Beherbungsbetrieben, zum Unterbringen von Flüchtlingen oder für osteuropäische Leiharbeiter, um wenigstens eine Nutzung mit Mieteinnahmen der Immobilie sicherzustellen. Derartige Nutzungen in den raren Industriegebieten der Stadt Frankfurt am Main kann längerfristig nicht im Interesse der Stadt Frankfurt am Main sein. In der Stadt Frankfurt am Main ist eine Ansiedlung von großen Einzelhandesgeschäften in Industrie- und Gewerbegebieten nicht erwünscht. Nach verlorenen Klageverfahren musste die Stadt Frankfurt am Main den größten Supermarkt der Stadt in der Wächtersbacher Straße dulden. Das bedeutet ein weiteres erhöhtes Verkehrsaufkommen durch die Zu- und Abfahrten und ein neues nicht eingeplantes Hindernis auf der Wächtersbacher Straße. Dies ist bereits jetzt deutlich zu bemerken. Es fahren sehr viele Fahrzeuge in diesem Bereich bereits heute auf und von dem Gelände der Firma Kaufland. Sollte die bisherige Planung umgesetzt werden würde es alleine hier schon zu massiven Störungen für den Verkehr führen. Mindestens wäre an dieser Ausfahrt des Supermarkts eine weitere Ampelanlage notwendig, wenn auf die Wächtersbacher Straße noch mehr Verkehr geleitet wird. Mit der Fertigstellung des Riederwaldtunnels wird wieder angefangen werden müssen nach Alternativen zu suchen, um den Verkehr in diesem Bereich zu verteilen und zu entlasten. Ein Anschluss an das Verkehrswegesystem südlich der Bahngleise wird zu einem Dauerkollaps in Fechenheim-Nord führen. Bereits heute staut sich der Verkehr oft mehrere hundert Meter auf der Wächtersbacher Straße zurück. Es ist unumgänglich eine neue sinnvolle Planung, die sämtlich Gegebenheiten berücksichtigt, vorzunehmen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 04.07.2016, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 41/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 41/11 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 11 am 05.12.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 41/11 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenBlauweiße Manschetten an allen Zebrastreifen am Kreisel Vilbeler Landstraße/ Victor-Slotoschstraße und Richtzeichen 350-10 an allen Lichtmasten bei den Überwegen mit Zebrastreifen im Bereich des Kreisels
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.04.2016, OF 4/16 Betreff: Blauweiße Manschetten an allen Zebrastreifen am Kreisel Vilbeler Landstraße/ Victor-Slotoschstraße und Richtzeichen 350-10 an allen Lichtmasten bei den Überwegen mit Zebrastreifen im Bereich des Kreisels Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit der Schulwegekommission zu veranlassen, dass 1. die Zebrastreifen am Kreisel Vilbeler Landstraße/Victor-Slotoschstraße alle mit den blau-weißen Manschetten der Schulwegsicherung ausgestattet werden, um die Sichtbarkeit der Zebrastreifen und evtl. verdeckt dort stehender Passanten für die Autofahrer zu erhöhen, die sich vor dem Kreisel bei stärkerem Verkehr oft vor den Zebrastreifen aufstauen. 2. An den Lichtmasten an jedem Zebrastreifen im Bereich des Kreisels das amtliche Richtzeichen 350-10 in gut sichtbarer Höhe anzubringen. Begründung: Da dieser Kreisel auch von Schulkindern aus dem Wohngebiet "An der alten Gießerei" überquert werden muss und auch aus Enkheim inzwischen viele ältere Menschen zu Fuß zu den Supermärkten laufen, muss dieser verkehrsumtoste Kreisel für alle Verkehrsteilnehmer als Querung für Fußgänger besser und eindeutig erkennbar werden. Wenn sich der Verkehr vor den Einfahrten in den Kreisel staut, und das ist sehr oft der Fall, sind die Zebrastreifen für die Fahrer der aufgestauten Fahrzeuge nicht sichtbar und auch insbesondere kleine Fußgänger leicht zu übersehen. Bei flüssigerem Verkehr kommt hinzu, dass manche Fahrer zu schnell in den Kreisel einfahren und Fußgänger sprinten müssen, um die rettenden Mittelinseln zu erreichen. Da hier schon ein schwerer Unfall an einem Zebrastreifen passiert ist, sollten die Peitschenlampen an den Zebrastreifen mit solchen blauweißen, gut sichtbaren Manschetten ausgestattet werden und oben drüber das amtliche Richtschild 350-10 angebracht werden, denn es gilt hier Menschen zu schützen. Die Stadt Bad Vilbel hält das so an allen Kreiseln im Stadtgebiet und sie haben derer viele. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 16 am 03.05.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 4/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Gleichzeitig soll ein Ortstermin vereinbart werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
Weiter lesenBlauweiße Manschetten an allen Zebrastreifen am Kreisel Vilbeler Landstraße/Victor-Slotoschstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.04.2016, OF 3/16 Betreff: Blauweiße Manschetten an allen Zebrastreifen am Kreisel Vilbeler Landstraße/Victor-Slotoschstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit der Schulwegekommission zu veranlassen, dass die Zebrastreifen am Kreisel Vilbeler Landstraße/Victor-Slotoschstraße alle mit den blau-weißen Manschetten der Schulwegsicherung ausgestattet werden, um die Sichtbarkeit der Zebrastreifen und evtl. verdeckt dort stehender Passanten für die Autofahrer zu erhöhen, die sich vor dem Kreisel bei stärkerem Verkehr oft vor den Zebrastreifen aufstauen. Begründung: Da dieser Kreisel auch von Schulkindern aus dem Wohngebiet "An der alten Gießerei" überquert werden muß und auch aus Enkheim inzwischen viele ältere Menschen zu Fuß zu den Supermärkten laufen, muß dieser verkehrsumtoste Kreisel besser für alle Verkehrsteilnehmer als Querung für Fußgänger erkennbar werden. Wenn sich der Verkehr vor den Einfahrten in den Kreisel staut, und das ist sehr oft der Fall, sind die Zebrastreifen für die Fahrer der aufgestauten Fahrzeuge nicht sichtbar und auch insbesondere kleine Fußgänger leicht zu übersehen. Bei flüssigerem Verkehr kommt hinzu, daß manche Fahrer zu schnell in den Kreisel einfahren und Fußgänger sprinten müssen, um die rettenden Mittelinseln zu erreichen. Da hier schon ein schwerer Unfall passiert ist, sollten die Peitschenlampen an den Zebrastreifen mit solchen blauweißen, gut sichtbaren Manschetten ausgestattet werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 16 am 03.05.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 3/16 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
Weiter lesenGestattung von halbseitigem Parken auf dem Gehweg in der Vilbeler Landstraße vor Hausnummer 244
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.01.2016, OF 354/16 Betreff: Gestattung von halbseitigem Parken auf dem Gehweg in der Vilbeler Landstraße vor Hausnummer 244 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, auf der Vilbeler Landstraße vor Hausnummer 244 (das deckt den kompletten Bereich zwischen Heilsberger Straße und Nordring ab) das halbseitige Parken auf der Fahrbahn zu gestatten. Begründung: Auf dem Gehweg, insbesondere unmittelbar vor der Fußgängerampel in der Vilbeler Landstraße kommt es durch parkende Fahrzeuge, die vorschriftsmäßig der Beschilderung folgend mit beiden Rädern auf dem Gehweg parken dazu, dass der verbleibende Platz für Fußgänger kaum noch ausreicht. Es könnte nun mittels Pollern auf der Länge von mindestens 5 Metern von der Ampel weg eine Fläche zum Parken gesperrt werden. Viel sinnvoller erscheint es jedoch, angesichts der zur Verfügung stehenden Fahrbahnbreite und des sich zur Ampel hin ohnehin verschmälernden Fahrweges, unkompliziert das halbseitige Parken zu gestatten, wie es ja auch auf Betreiben des Ortsbeirates in der Vilbeler Landstraße zwischen Hausnr. 231 und dem Klingenweg bereits eingerichtet worden ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 16 am 16.02.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 354/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und WBE gegen 3 GRÜNE und SPD (= Annahme) bei Enthaltung1 GRÜNE und BFF
Partei: SPD
Weiter lesenEinrichtung einer Express-Buslinie zwischen „Bergen Ost“ und U-Bahn-Station „Enkheim“
S A C H S T A N D : Anregung vom 12.01.2016, OA 703 entstanden aus Vorlage: OF 351/16 vom 07.01.2016 Betreff: Einrichtung einer Express-Buslinie zwischen "Bergen Ost" und U-Bahn-Station "Enkheim" Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, eine Express-Buslinie zwischen "Bergen Ost" und U-Bahn-Station "Enkheim" einzurichten. Diese Buslinie soll spätestens bis zu den nächsten geplanten Umbauarbeiten an der Wilhelmshöher Straße Mitte 2016 eingeführt werden. Die Verbindung wird durch eine gleichzeitige leichte Reduzierung der Taktung der Buslinie 43 von ein bis zwei Minuten kostenneutral eingerichtet. Durch diese Umlegung wird eine zeitintensive Neuausschreibung vermieden. Folgende Stationen sollen angefahren werden: 1. "Bergen Ost" 2. "Karl-Wessendorft-Straße" 3. "Am Michlersbrunnen" 4. "Marktstraße/Landgraben" 5. "Kirchgasse" 6. "Vilbeler Landstraße" 7. Sozialrathaus Enkheim (müsste neu eingerichtet werden) 8. U-Bahn-Station "Enkheim" Begründung: Alle folgenden Zahlen basieren auf den Angaben von traffiQ aus der Besprechung vom 09.07.2015 beziehungsweise den am 17.12.2015 übermittelten Ergebnissen der Fahrgastzählung und der Verspätungsaufzeichnungen: Ungefähr 25 Prozent der Fahrgäste der Buslinie 43 pendeln zwischen Bergen und der Seckbacher Landstraße, um von dort mit der U-Bahn-Linie U 4 in die Stadt zu fahren. Vor allem im Berufsverkehr ist der lange Fahrweg über Seckbach mit großen Verspätungen verbunden, die die Fahrzeit nach Seckbach sogar verdoppeln können. TraffiQ berichtet, dass die Verspätungen im Durchschnitt im Berufsverkehr sieben Minuten betragen. Dazu kommen längere Wartezeiten auf die U 4, weil kein planmäßiger Anschlusszug genutzt werden kann. Im April 2014 wurde die Buslinie 43 aufgrund von Bauarbeiten in Seckbach als Verbindung zwischen Bergen Ost und Enkheim umgeleitet. In dieser Zeit erreichten Pendlerinnen und Pendler die U-Bahn-Station "Enkheim" innerhalb von sieben Minuten bei nur einer Minute Verzögerung im Berufsverkehr. Die U-Bahn-Station "Enkheim" ist durch die U 4 und U 7 gut an das Frankfurter U-Bahn-Netz angeschlossen, deshalb nutzen viele Einwohnerinnen und Einwohner, auch Mitglieder des Ortsbeirats, den Pkw, um morgens nach Enkheim zu fahren und dort in die U-Bahn zu steigen. Bei der Einführung einer schnellen Verbindung zwischen Bergen und Enkheim kann deshalb gleichzeitig die Taktung der Buslinie 43 reduziert werden. Die Buslinie 43 fährt im Berufsverkehr derzeit alle siebeneinhalb Minuten. Diese Taktung kann auf einen Abstand von neun Minuten verlängert werden, um die neue Pendelverbindung kostenneutral mit den freigewordenen Fahrzeugen einzurichten. Weitere Vorteile von der Einrichtung sind die Zeiteinsparung für die Einwohnerinnen und Einwohner von Bergen, die abhängig von der Tageszeit im Schnitt bis zu sieben Minuten pro Strecke sparen könnten, die Entlastung der Straßen und der Bevölkerung in Seckbach und eine Reduzierung des Parkens von Pendlerinnen und Pendlern in Enkheim. Um die neue Verbindung schnell bekannt zu machen, bittet der Ortsbeirat den Magistrat, der Empfehlung von traffiQ zu folgen, die neue Verbindung gemeinsam mit den Umbauarbeiten dieses Jahr an der Wilhelmhöher Straße einzurichten, da dann die Buslinie 43 zu dieser Zeit eingestellt/umgeleitet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 20.05.2016, B 142 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 20.01.2016 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des Verkehrsausschusses am 16.02.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 703 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6810, 47. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 16.02.2016 Aktenzeichen: 92 11
Bolzplatz Birsteiner Straße in Fechenheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.12.2015, OM 4808 entstanden aus Vorlage: OF 379/11 vom 22.11.2015 Betreff: Bolzplatz Birsteiner Straße in Fechenheim Der Magistrat wird gebeten, eine Kostenplanung für die Sanierung des Bolzplatzes am Ende der Birsteiner Straße in Fechenheim-Nord zu erstellen und dem Ortsbeirat vorzulegen. Bis dahin, aber spätestens im Frühjahr 2016, ist der Bolzplatz in einen nutzbaren Zustand zu versetzen, sind die gröbsten Mängel zu beseitigen und Abfallbehälter aufzustellen. Begründung: Der Bolzplatz in der Birsteiner Straße in Fechenheim-Nord ist in keinem guten Zustand. Viele Eltern und Kinder beschweren sich über die Unbespielbarkeit des Platzes. Eine Sanierung ist angezeigt. Der Ortsbeirat bittet, die Kosten einer Sanierung zu ermitteln und dem Ortsbeirat zu berichten. Bis zu einer eventuellen Sanierung ist der Bolzplatz in einen nutzbaren Zustand zu versetzen. Dies soll spätestens bis zum Frühjahr 2016 geschehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2016, ST 541 Aktenzeichen: 67 2
Förderung des Wohnens im Bereich zwischen Victor-Slotosch-Straße, Vilbeler Landstraße, Borsigallee und Röntgenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2015, OF 345/16 Betreff: Förderung des Wohnens im Bereich zwischen Victor-Slotosch-Straße, Vilbeler Landstraße, Borsigallee und Röntgenstraße Prolog: Wohnraum in Frankfurt am Main ist knapp und teuer. Nachdem -entgegen zurückliegender Prognosen- Frankfurt stark wächst, werden selbst vor Jahren nicht weiterverfolgte Neubaugebiete teils gegen erhebliche Widerstände wieder ins Gleis gesetzt. Wohnen ist als eines der wichtigsten Themen längst zurückgekehrt auf die politische Agenda. Auch in Bergen-Enkheim ist nach dem Bezug des Neubaugebietes Leuchte kein weiteres Areal mehr vorhanden, das in der Fläche beplant werden könnte, um dem Wohndruck zu begegnen. Gewerbeflächen stellen das Rückgrat dar für den Wohlstand Frankfurts, damit auch der Region, Hessens und der Republik. Doch unser Gewerbegebiet in Enkheim hat sich in den vergangenen Jahrzehnten stark gewandelt und auch einen anderen Weg genommen als das direkt anschließende Areal in Seckbach und Fechenheim-Nord. Wir teilen die Schwierigkeit, dass produzierendes Gewerbe verschwunden ist und viele Areale zwischen Kümmernutzung und Leerstand schwanken. Jedoch hat sich auf dem Gelände der ehemaligen Eisengießerei Slotosch das Wohnen einen festen Platz erobert, nebenan sind auf den Flächen Discountermärkte empor gewachsen, Getränkemärkte, Reinigung und Fitnessstudios. Neben einer Kinderbetreuungseinrichtung in der Bessemerstraße sprechen auch die hervorragende Erschließung mit U-Bahn und Bus, die fußläufige Erreichbarkeit Enkheims wie des Hessencenters, sowie die gut mit dem Wohnen zu vereinbarende verbliebene gewerbliche Nutzung dafür, dem Wohnen hier eine verstärkte Rolle zukommen zu lassen. Antrag: Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, seine Vorplanungen fortsetzend - In einem Teil-Areal des Gewerbegebietes Enkheim, das begrenzt werden soll von der Vilbeler Landstraße, Victor-Slotosch-Str., der Borsigallee und der Roentgenstraße, Möglichkeiten zu eröffnen, unkompliziert leerstehenden Gewerberaum zu Wohnzwecken umzuwidmen, sei es durch Abriss und Neubau, sei es durch Umwandlung des angejahrten Gewerberaumes in Wohnungen, wo dies möglich erscheint und gewünscht wird. Ansässiges Gewerbe im genannten Areal bleibt selbstverständlich davon unberührt und es bleibt auch ungehindert möglich, weiterhin Gewerbebetriebe auf den geeigneten Flächen anzusiedeln. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 16 am 01.12.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 345/16 wird durch die Annahme der Vorlage OF 341/16 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenSicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer bei Querung der Vilbeler Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.11.2015, OM 4733 entstanden aus Vorlage: OF 365/11 vom 23.09.2015 Betreff: Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer bei Querung der Vilbeler Landstraße Vorgang: OM 4212/10 OBR 11; ST 1128/10 Am oberen Ende des Radwegs an der Vilbeler Landstraße kommt es vor allem bei deren Querung immer wieder zu gefährlichen Situationen mit motorisierten Verkehrsteilnehmerinnen sowie Verkehrsteilnehmern. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, Maßnahmen vorzuschlagen, wie durch zusätzliche Beschilderung oder eine Verkehrsinsel die Situation verbessert werden kann. Begründung: Die Stadt Frankfurt am Main verfolgt das Ziel, den Anteil des Fahrradverkehrs deutlich zu erhöhen. Dazu müssen unterstützende Maßnahmen zur Verkehrssicherheit erarbeitet werden. Auf dem ehemaligen Gleisbett der Straßenbahn nach Bergen wurde auf Wunsch des Ortsbeirats ein Radweg angelegt, der gut angenommen und frequentiert wird. Für diesen Bereich wurde mit der Stellungnahme vom 13.08.2010, ST 1128, eine Ampelanlage in die Vormerkliste für Lichtsignalanlagen aufgenommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.05.2010, OM 4212 Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2010, ST 1128 Stellungnahme des Magistrats vom 22.01.2016, ST 175 Aktenzeichen: 32 1
Verzögerung der Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung auf der Vilbeler Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.10.2015, OM 4560 entstanden aus Vorlage: OF 349/11 vom 15.09.2015 Betreff: Verzögerung der Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung auf der Vilbeler Landstraße Der Magistrat wird aufgefordert, die Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung auf der Vilbeler Landstraße so zu ändern, dass zwischen Endhaltestelle Enkheim ab der Brücke und Birsteiner Straße nach Ankunft der letzten U-Bahn noch ein beleuchteter Heimweg für die Bürger möglich ist. Begründung: Die Nachtabschaltung erfolgt in diesem Bereich so frühzeitig, dass bei Ankunft mit der letzten U 7 oder U 4 an der Endhaltestelle Enkheim der Fußweg in Richtung Birsteiner Straße in totaler Finsternis erfolgen muss. Die lange Waldstrecke stellt dabei eine für das Wohlbefinden der Fußgänger und Radfahrer unzumutbare und beängstigende Belastung dar. Die Beleuchtung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze dient in erster Linie der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung, der sogenannten Kriminalitätsvorbeugung und im Speziellen der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Die Vilbeler Landstraße ist auf dem besagten Stück zu späteren Stunden weniger befahren, sodass von der Verkehrssicherheit der Kfz-Verkehrsteilnehmer wohl ausgegangen werden kann, jedoch kann dies für die Fußgänger, die zu später Stunde diese Strecke zurücklegen, nicht behauptet werden. Bei der Strecke handelt es sich um eine Waldstrecke, der Fußboden ist völlig naturbelassen und dort befinden sich keine bebauten oder beleuchteten Flächen, die auch nur ein wenig Licht werfen würden. Der Fußweg liegt zum Teil unter und abseits des Straßenniveaus. Es liegen dort Hindernisse auf dem Laufweg, die bei entsprechender Beleuchtung rechtzeitig erkennbar wären. Ob die Teilabschaltung der Beleuchtung auch zu einer Steigerung der Kriminalität führt, ist bis dato umstritten, doch führt sie mit Sicherheit bei einer nicht unbeachtlichen Anzahl an Menschen zusätzlich zu einer unangenehmen Gefühlslage, der sich niemand aussetzen möchte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 54 Aktenzeichen: 91 52
Überprüfung der Verkehrsplanung: Anbindung der Hanauer Landstraße an die Wächtersbacher Straße durch die Kleingartenanlage Kleeacker (nordmainische S-Bahn)
S A C H S T A N D : Anregung vom 05.10.2015, OA 668 entstanden aus Vorlage: OF 351/11 vom 17.09.2015 Betreff: Überprüfung der Verkehrsplanung: Anbindung der Hanauer Landstraße an die Wächtersbacher Straße durch die Kleingartenanlage Kleeacker (nordmainische S-Bahn) Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die jetzige Planung der Trassenführung von der Ernst-Heinkel-Straße zur Wächtersbacher Straße zu überprüfen und abzuwägen auf 1. Umweltverträglichkeit und Einhaltung aller Grenzwerte; 2. Einhaltung der EU-Umgebungslärmrichtlinie; 3. Verträglichkeit und Belastungen durch fehlende Schutzzonen zwischen Industriegebiet und einem reinen Wohngebiet; 4. wirtschaftliche Aspekte (keine Nutzbarkeit für Lkw von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr); 5. zukünftig zu erwartende Verkehrsmengen in Verbindung mit Störungen durch Gewerbetreibende (z. B. Kaufland); 6. inwieweit die neue Verkehrsachse von Süd (Offenbach) zur BAB mit Riederwaldtunnel die Verkehrszahlen auf der Wächtersbacher Straße verändern wird und welche Auswirkungen dies auf das Wohngebiet haben wird; 7. dringenden Sanierungsbedarf Schlitzer Straße/Orber Straße; 8. wirtschaftliche Interessen der Unternehmer im Industriegebiet. Begründung: Bei der jetzigen Planung zur Anbindung sind verschiedene Umstände nicht ausreichend oder gar nicht berücksichtigt worden, weil diese damals nicht bekannt waren oder sich erst später ergeben haben. Daher wird dringend angeregt, die Planung zu prüfen und gesamtheitlich zwischen den Alternativen abzuwägen. Im Stadtteil Fechenheim-Nord sind einige nicht unbedeutende Bauprojekte geplant oder bereits im Bau, welche das Quartier nicht unerheblich verändern werden. Alle Planungen müssen gemeinschaftlich betrachtet werden und nicht jedes Projekt singulär. Bereits jetzt ist der Stadtteil durch umfangreiche Belastungen sehr beeinträchtigt. Besonders in Hinsicht auf den Faktor Lärm wird sich im Stadtteil Fechenheim-Nord zukünftig einiges ändern. Diese Belastungen gilt es auch in der Summe zu betrachten und nicht nur per einzelnem geplanten Projekt oder bereits realisiertem Zustand, sondern dessen gesamtheitliche Auswirkungen auf den Stadtteil. Bei Lärmimmissionen addieren sich z. B. die Werte und führen zu einer nicht unerheblichen Anhebung des Lärmpegels. Allein wegen diesem Umstand ist eine Gesamtbetrachtung unumgänglich. Faktoren, die bei dieser Planung berücksichtigt werden sollten: Im Stadtteil gibt es jetzt bereits bezahlte Angebote für passive Lärmschutzmaßnahmen für einige Wohngebäude. Das sind Schallschutzfenster und Belüftungsanlagen. Diese werden mit der Fertigstellung des Riederwaldtunnels dort nötig sein. Die Lärmgrenzen werden dort nach Fertigstellung des Riederwaldtunnels überschritten. Eine amtliche Untersuchung im Jahr 2014 zum Fluglärm hat in Fechenheim-Nord Spitzenwerte von 83 dB gemessen. Das Industriegebiet Fechenheim-Nord weist nicht die erforderliche Schutzzone zur Wohnbebauung auf. Das Industriegebiet darf 24 Stunden am Tag mit 70 dB und in den Spitzen sogar kurzzeitig nachts mit 90 dB und tags mit 100 dB Lärm produzieren. Dazu gehört auch Lärm der bei der Anlieferung von Waren, z. B. für ein Einkaufszentrum früh am Morgen, oder der öfter für Unmut sorgende Motorenprüfstand von Harley Davidson. Bei der anschließenden Wohnbebauung handelt es sich auch um ein reines Wohngebiet mit Lärmwerten von 35 dB nachts und 50 dB tagsüber, mit kurzzeitigen Spitzenwerten von plus 6 dB. Die neuen Gleise der nordmainischen S-Bahn werden zur Kapazitätserhöhung für den Güterzugverkehr und den Personenzugverkehr gebaut. Gleichzeitig wird mit diesen neuen Gleisen und der Schließung des Bahnübergangs die Fahrgeschwindigkeit der Züge wesentlich erhöht. Eine Erhöhung der Geschwindigkeiten und der Zugfrequenzen bedeutet eine wesentliche Zunahme des Lärms. Im Moment sind auf der Nordseite noch nicht einmal Lärmschutzwände für die Bewohner des Stadtteils geplant. Um diesem Umstand der bestehenden Lärmbeeinträchtigungen nur ein wenig gerecht zu werden, wurde die Sanierung der Wächtersbacher Straße bereits mit Flüsterasphalt ausgeführt. Alleine die Wächtersbacher Straße stellt die Schutzzone zwischen Industriegebiet und Wohngebiet dar. Dies wäre heutzutage bei Planungen undenkbar. Die neue Verkehrsader mit Unterführung, welche als Anbindung der Hanauer Landstraße und Offenbachs über das Gelände der Kleingartenanlage Kleeacker und dann weiter zur Autobahn 66 über die Wächtersbacher Straße/Borsigallee geplant ist, könnte umweltverträglich an 24 Stunden am Tag für alle Verkehrsteilnehmer genutzt werden. Bei der jetzigen Planung ist eine Nutzung für Lkw von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr morgens nicht möglich. Dies schränkt die Gewerbetreibenden im Industriegebiet bereits heute sehr ein. Ein Beispiel: Die Firma Brandenburger hat einen 24-Stunden-Betrieb mit 1.200 Beschäftigten in Fechenheim-Nord und sehr starkem Groß-Lkw-Verkehr. Dies wäre eine große Belastung, nicht nur für diesen einen Betrieb. Die Firma REWE/Brandenburger hat sich schon in dieser Angelegenheit an die Stadt Frankfurt und den Regierungspräsidenten gewandt und einen Einspruch gegen die Planungen im Planfeststellungsbeschluss der nordmainischen S-Bahn eingelegt. Schon alleine unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Aspekte macht solch eine Trassenführung wenig Sinn, die Variante Schlitzer Straße/Orber Straße würde immerhin 24 Stunden am Tag nutzbar sein und es müsste keine neue Straße durch den Kleingartenverein gebaut werden. Eine neue Straßenführung würde mindestens zwei Ampelanlagen komplett einsparen. Der Verkehrsfluss ohne Ampeln und vorfahrtsberechtigt, komplett durch das Industriegebiet, würde einen hohen Durchsatz an Fahrzeugen mit sehr viel geringerer Lärmbelästigung der Bürger ermöglichen. Die Immobilien an stark frequentierten und gut erreichbaren Straßen sind attraktiver und interessanter für Gewerbetreibende. Damit gewinnt in der Folge das Industriegebiet an Attraktivität und somit hat die Stadt Frankfurt am Main dadurch mehr Gewerbeeinnahmen. Es ist davon auszugehen, dass bei der jetzigen Planung eine dann einsetzende Debatte über die Lärm- und Abgasbelastungen eintritt. Die Folgen wären sicher Forderungen nach einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h und einem generellen ganztägigen Lkw-Verbot auf der Wächtersbacher Straße. Bereits jetzt gibt es berechtigte Klagen gegen die zukünftige Lärmbelastung von der BAB/Riederwaldtunnel und Einsprüche von Bürgern aus dem Stadtteil gegen den Bau der nordmainischen S-Bahn ohne Lärmschutzwand. Es ist bereits seitens der Stadt festgestellt worden, dass das Industriegebiet insgesamt Not leidend ist. Ein entsprechendes Gutachten ist von der Stadt Frankfurt am Main veranlasst worden. Immobilien im Industriegebiet sind derzeit sehr schwer zu vermieten. Ziel der Stadt Frankfurt am Main ist es, das Gebiet aufzuwerten. Hierfür wäre eine Sanierung der Schlitzer Straße und Orber Straße unumgänglich und die Sontraer Straße sollte ebenfalls mit berücksichtigt werden. Diese drei Straßen haben fast im gesamten Bereich noch Kopfsteinpflasterungen oder sind stark in Mitleidenschaft gezogen. Eine Streckenführung der neuen Verbindung zwischen Hanauer Landstraße/OF und Borsigallee/BAB wäre eine Möglichkeit, zwei längst fällige Straßen zu sanieren und das Industriegebiet insgesamt attraktiver für die Ansiedelung von Gewerbe zu machen. Momentan versuchen viele Immobilieneigentümer, ihre Gebäude dort umzubauen, sei es für Bordellbetriebe oder Flüchtlinge, um wenigstens eine Nutzung mit Mieteinnahmen der Immobilie sicherzustellen. Derartige Nutzungen in den raren Industriegebieten der Stadt Frankfurt am Main kann längerfristig nicht im Interesse der Stadt Frankfurt am Main sein. In der Stadt Frankfurt am Main ist eine Ansiedlung von großen Einzelhandesgeschäften in Industrie- und Gewerbegebieten nicht erwünscht. Nach verlorenen Klageverfahren muss die Stadt Frankfurt am Main ein großes Einzelhandelsgeschäft in der Wächtersbacher Straße dulden. Das bedeutet ein weiteres erhöhtes Verkehrsaufkommen und Hindernis auf der Wächtersbacher Straße. Es werden sehr viele Fahrzeuge in diesem Bereich auf und von dem Gelände der Firma Kaufland ein- und ausfahren. Dies wird jetzt nach der bevorstehenden Eröffnung zu massiven Störungen führen. Es könnte sein, dass an dieser Ausfahrt eine weitere Ampelanlage notwendig werden könnte. Wenn auf die Wächtersbacher Straße noch mehr Verkehr geleitet wird, wie dies momentan mit der Fertigstellung des Riederwaldtunnels ohnehin schon geplant ist, wird man anfangen, nach Alternativen zu suchen, um den Verkehr zu verteilen. Ein Anschluss an das Verkehrswegesystem südlich der Bahngleise wird zu einem Dauerkollaps in Fechenheim-Nord führen. Bereits heute staut sich der Verkehr morgens oft mehrere hundert Meter auf der Wächtersbacher Straße zurück. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2016, ST 256 Stellungnahme des Magistrats vom 11.07.2016, ST 913 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 14.10.2015 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.11.2015, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 668 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 10.11.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 668 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 6473, 44. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 10.11.2015 Aktenzeichen: 61 10
Aufhebung der Sondergenehmigungen zur Einfahrt in den Grüngürtel der Stadt Frankfurt am Main im Bereich Teufelsbruch
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.10.2015, OM 4562 entstanden aus Vorlage: OF 354/11 vom 17.09.2015 Betreff: Aufhebung der Sondergenehmigungen zur Einfahrt in den Grüngürtel der Stadt Frankfurt am Main im Bereich Teufelsbruch Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass 1. eine Zufahrt von der Borsigallee über das Gelände der Hessen Mobil (welches längerfristig für ein Flüchtlingsheim zur Verfügung gestellt wird) zum Kleingartenverein Teufelsbruch bei der Gestaltung der Anlage berücksichtigt wird; 2. alle Sondergenehmigungen zur Einfahrt in den Grüngürtel der Stadt Frankfurt am Main im Bereich Teufelsbruch aufgehoben werden; 3. die Zufahrtsmöglichkeiten von der Borsigallee, abgehend am Waldrand zum Teufelsbruch sowie von der Wächtersbacher Straße, mit geeigneten Pfosten gesperrt werden. Begründung: Der Kleingartenverein Teufelsbruch hat einen großen Teil seiner Fläche durch den Bau des Riederwaldtunnels verloren. Momentan besteht keine Zufahrtsmöglichkeit direkt vor die Kleingärten. Die Kleingärtner fahren mit ihren Fahrzeugen durch den Waldweg, der überwiegend von Fußgängern und Radfahrern genutzt wird. Auf die Fußgänger und Radfahrer wird wenig Rücksicht genommen. Bei feuchter Witterung leidet der Waldweg sehr darunter und wird beschädigt. Der Teufelsbruch wird ebenfalls als Zufahrt genutzt. Der Teufelsbruch ist ein Teil des Grüngürtels und Landschaftsschutzgebiet. Eine Nutzung von Fahrzeugen in diesem Bereich ist von den Bürgern, die dort spazieren gehen und sich erholen wollen, nicht gewünscht. Die Stadt Frankfurt hat Sondergenehmigungen für die Zufahrt über den Teufelsbruch ausgestellt. Die Folge ist nun eine ausufernde und dauerhafte Nutzung des Grüngürtels als Straße und Parkplatz. Mit einer Zufahrt von der Borsigallee und einer Parkmöglichkeit beim Kleingartengelände hinter dem Flüchtlingsheim würde sich die Situation entspannen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2016, ST 275 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2016, ST 910 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 67 0
Erweiterte 30 km/h-Geschwindigkeitsbegrenzung Victor-Slotosch-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.09.2015, OM 4557 entstanden aus Vorlage: OF 332/16 vom 14.09.2015 Betreff: Erweiterte 30 km/h-Geschwindigkeitsbegrenzung Victor-Slotosch-Straße Der Magistrat wird aufgefordert, die 30 km/h-Geschwindigkeitsbegrenzung auf beide Straßenseiten der Victor-Slotosch-Straße zwischen dem Kreisel Vilbeler Landstraße und der Röntgenstraße zu erweitern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1616 Aktenzeichen: 32 1
Erstellung einer Planungsstudie und Kontaktaufnahme mit der Stadt Bad Vilbel mit dem Ziel der Verlängerung der Straßenbahnlinie 18 entlang der Friedberger Landstraße mindestens bis zum Heiligenstock, ggfs. Weiterführung über B.V.-Heilsberg nach Bad Vilbel
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2015, OF 335/16 Betreff: Erstellung einer Planungsstudie und Kontaktaufnahme mit der Stadt Bad Vilbel mit dem Ziel der Verlängerung der Straßenbahnlinie 18 entlang der Friedberger Landstraße mindestens bis zum Heiligenstock, ggfs. Weiterführung über B.V.-Heilsberg nach Bad Vilbel Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, eine Planungsstudie mit folgendem Ziel in Auftrag zu geben - Verlängerung der Straßenbahnlinie 18 mit den Haltstellen BG-Unfallkrankenhaus, Lohrberg, Heiligenstock, sowie in Absprache mit der Stadt Bad Vilbel über BV-Heilsberg ggfs. weiter entlang der Frankfurter Straße bis Bad Vilbel Innenstadt - Planung eines gemeinsamen Parkhauses mit der Stadt Bad Vilbel auf Frankfurter oder Bad Vilbeler Grenzgemarkung entweder am Heiligenstock oder weiter zur T-Kreuzung der B521 gelegen. Begründung: Viel Verkehr fließt derzeit über die Nordumgehung Bergens (B521) und staut sich im Berufsverkehr von der Vilbeler Landstraße aus zurück. Ein beträchtlicher Teil des Verkehrs mit Ziel Frankfurt geht von dort aus auch über die Vilbeler Landstraße nach Enkheim zur U-Bahn-Endhaltestelle, oder über die Wilhelmshöher Straße (verzweigte halblegale Wege über den Lohrberg) zur Seckbacher Landstraße, um dort auf das Schienennetz umzusteigen. Weder in Enkheim noch an der Haltestelle der U4 in der Seckbacher Landstraße stehen Kapazitäten zur Verfügung, um diese erheblichen Verkehrsmengen mit Parkraum zu versorgen. Da die Stadt Bad Vilbel ebenfalls ein Interesse haben dürfte, mittels eines Parkhauses vor der Stadt und einer guten Nahverkehrsverbindung die Innenstadt vom Autoverkehr zu entlasten, bietet sich eine gute Gelegenheit für eine interkommunale Kooperation der beiden Städte. Vorteile auf der Frankfurter Seite: Mögliche Verkehrsentlastung der Friedberger Landstraße, bessere Erreichbarkeit der University of Applied Sciences (ehemals FH) für Pendler von außen, Eindämmung des Schleichverkehrs über den Lohrberg, Verkürzung des Arbeitsweges für viele Pendler, und schließlich für Bergen-Enkheim und den Frankfurter Osten Entlastung der Vilbeler Landstraße und der Wilhelmshöher Straße, sowie Entlastung der Parkräume um die U-Bahn Endhaltestelle in Enkheim und die U4-Haltestelle in der Seckbacher Landstraße. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 16 am 29.09.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Dem Antrag, sich mit der Vorlage OF 335/16 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenAusbau der Parkkapazitäten im P+R-Parkhaus in der Borsigallee und Erhalt der Zufahrt von der Borsigallee
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2015, OF 336/16 Betreff: Ausbau der Parkkapazitäten im P+R-Parkhaus in der Borsigallee und Erhalt der Zufahrt von der Borsigallee Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, - die Parkkapazitäten im Parkhaus in der Borsigallee der gesteigerten Nachfrage anzupassen, und so auszulegen, dass auch ein ausreichendes Kontingent an Parkplätzen für Nicht-Dauerparker zur Verfügung steht. Dies könnte durch Aufstockung und / oder Erweiterung auf einer der benachbarten Flächen geschehen - auf jeden Fall die Zufahrt zum P+R-Parkhaus von der Borsigallee aus zu erhalten, da sonst das gesamte Parkumfeld in den Wohnstraßen um die Endhaltestelle der U4 / U7 und der Erlenbruch mehr noch als bisher im Parkchaos versinken würden. Begründung: Aus den Plänen zur zukünftigen Andienung des P+R-Parkhauses nach Fertigstellung des "Riederwaldtunnels" geht hervor, dass auf die Zu- und Abfahrt in die Borsigallee dann ganz verzichtet werden soll. Die Andienung soll dann ausschließlich direkt von der Autobahn aus erfolgen. Da die Pendler, die in Enkheim die Wohnstraßen zustellen (und mittlerweile ja aufgrund der Vollbelegung des P+R-Parkhauses gar keine Alternative mehr angeboten bekommen), bei Weitem nicht alle über die Autobahn kommen, sondern auch etwa über die Umgehungsstraße in Bergen und die Vilbeler Landstraße, würde ein Wegfall der Zufahrt von der Borsigallee aus Enkheim hart treffen, und vermutlich ebenso den Riederwald. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 16 am 29.09.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, den Antrag OF 336/16 dem zuständigen Ortsbeirat 11 mit der Bitte um Beratung zuzuleiten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenBänke am Jean-Kempf-Weg zwischen Vilbeler Landstraße und Waldrand
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.09.2015, OF 333/16 Betreff: Bänke am Jean-Kempf-Weg zwischen Vilbeler Landstraße und Waldrand Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, die von Spaziergängern gewünschten Bänke so aufzustellen, daß die Erholungsuchenden nicht zwischen den geparkten Autos sitzen, sondern am sonnigen Weg mit Blick in die Gärten Begründung: Die gegenüber der Einfahrt zum Kleingartengelände aufgestellte Bank, wird abgelehnt, da sie meist von parkenden Autos der Kleingärtner und Geflügelzüchter eingerahmt ist. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 16 am 29.09.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 333/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
Weiter lesenAusbau einer Radwegeverbindung durch das Voltenseegebiet zwischen Enkheim und Seckbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4473 entstanden aus Vorlage: OF 329/16 vom 25.08.2015 Betreff: Ausbau einer Radwegeverbindung durch das Voltenseegebiet zwischen Enkheim und Seckbach Der Magistrat wird aufgefordert, den Voltenseeweg zwischen Vilbeler Landstraße und Seckbach so auszubauen, dass er als offizieller Radwanderweg in das Radwegenetz der Stadt Frankfurt am Main Eingang finden kann. Begründung: Den Voltenseeweg zum wetterfesten Radwanderweg auszubauen, war bereits mehrfach gefordert worden, wurde aber immer mit Blick auf die fertigzustellende Fließwasserverbindung in die Zukunft verschoben. Da sich für diese Fließwasserverbindung längst eine weit sinnvollere Alternative in Planung befindet, ist es jetzt an der Zeit, diesen nach Regen schlecht passierbaren, ebenerdigen Weg auszubauen und damit das Netz der städtischen Radwanderwege Richtung Enkheimer Ried/Riedbad oder in Richtung Fechenheim sinnvoll zu ergänzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1611 Stellungnahme des Magistrats vom 09.05.2016, ST 757 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1572 Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5272 Aktenzeichen: 61 1
Grunderneuerung der Victor-Slotosch-Straße zwischen Vilbeler Landstraße und Röntgenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.09.2015, OF 331/16 Betreff: Grunderneuerung der Victor-Slotosch-Straße zwischen Vilbeler Landstraße und Röntgenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Victor-Slotosch-Straße zwischen Vilbeler Landstraße und Röntgenstraße schnellstmöglich grundhaft zu erneuern und Im Rahmen dieser Arbeiten die bereits zugesagte Querungshilfe baulich umzusetzen. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sollte diese entweder mit einem Fußgängerüberweg versehen oder die besondere Verkehrssituation durch einen andersfarbigen Asphalt verdeutlicht werden. Antragsteller: CDU WBE BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 16 am 29.09.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 331/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen WBE und BFF (= Annahme)
Parteien: CDU, WBE, BFF
Weiter lesenTischtennisplatte für den Spielplatz in der Birsteiner Straße, Höhe Hausnummer 77a
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2015, OF 339/11 Betreff: Tischtennisplatte für den Spielplatz in der Birsteiner Straße, Höhe Hausnummer 77a Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem Gelände des genannten Spielplatzes eine wetterfeste Tischtennisplatte zu beschaffen, und in der Nähe der Bänke seitlich des Klettergerüstes installieren zu lassen. Die Maßnahme ist durch das Ortsbeiratsbudget zu finanzieren bis zu einem Höchstwert von 500 Euro. Begründung: Im Bereich Fechenheim-Nord gibt es keine Möglichkeit für ältere Kinder und Jugendliche diesen Sport auszuüben. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE LINKE. BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 11 am 07.09.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 367 2015 Die Vorlage OF 339/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, FDP
Weiter lesenEinrichtung einer Querungshilfe in der Victor-Slotosch-Straße zwischen dem Kreisel in der Vilbeler Landstraße und Bessemerstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2015, OM 4196 entstanden aus Vorlage: OF 314/16 vom 19.05.2015 Betreff: Einrichtung einer Querungshilfe in der Victor-Slotosch-Straße zwischen dem Kreisel in der Vilbeler Landstraße und Bessemerstraße Vorgang: ST 571/15 Der Magistrat wird gebeten, die mit der Stellungnahme ST 571 zugesagte Einrichtung einer Querungshilfe in der Victor-Slotosch-Straße zwischen dem Kreisel in der Vilbeler Landstraße und der Bessemerstraße nicht erst bei einer zukünftigen grundhaften Erneuerung der Victor-Slotosch-Straße einzurichten, sondern sofort. Gegebenenfalls ist die Querungshilfe auf die Fahrbahn aufzuschrauben. Zudem sollte die vorhandene 30 km/h-Beschränkung beidseitig bis zum Kreisel ausgedehnt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2015, ST 571 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1303 Aktenzeichen: 32 1
Bestehendes Lkw-Durchfahrtsverbot für Seckbach durchsetzen hier: Durchführung von Kontrollen und Anbringung eines zusätzlichen Hinweisschildes
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.04.2015, OM 4111 entstanden aus Vorlage: OF 318/11 vom 30.03.2015 Betreff: Bestehendes Lkw-Durchfahrtsverbot für Seckbach durchsetzen hier: Durchführung von Kontrollen und Anbringung eines zusätzlichen Hinweisschildes Vorgang: OM 2086/13 OBR 11; ST 926/13 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. das Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht an sämtlichen Zufahrtsstraßen nach Seckbach verstärkt zu kontrollieren. In der Gelastraße, der Straße Im Trieb sowie der Nussgartenstraße ist zusätzlich das Durchfahrtsverbot für Busse zu kontrollieren. Kontrollen sind in folgenden Bereichen durchzuführen: - Seckbacher Landstraße/Heinz-Herbert-Karry-Straße/Wilhelmshöher Straße; - Vilbeler Landstraße/Wilhelmshöher Straße; - Berger Weg/Nussgartenstraße; - Gwinnerstraße/Gelastraße; - Flinschstraße/Gelastraße/Im Trieb; 2. zusätzlich zu dem vorhandenen Hinweisschild (Richtung stadtauswärts) vor der Straßenkreuzung Seckbacher Landstraße/Weidenbornstraße/Rendeler Straße ein zweites Hinweisschild zum Durchfahrtsverbot (Richtung stadtauswärts) hinter dieser Straßenkreuzung anzubringen. Begründung: Der Ortsbeirat weist die Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 926, zurück. Es geht nicht darum, nur das Einfahrtsverbot, sondern das Durchfahrtsverbot (Ein- und Ausfahrt) für Lkw zu kontrollieren. Selbst der Verkehrsdezernent Herr Majer zeigte sich anlässlich der Bürgerinformationsveranstaltung am 20. März 2015 in Seckbach für solche Kontrollen offen. Wegen der Enge der Seckbacher Straßen wurde für schwere Kraftfahrzeuge zu Recht vor Jahren ein Durchfahrtsverbot durch den Stadtteil ausgewiesen. Allerdings sind die aufgestellten Verbotsschilder offensichtlich für Lkw- und Busfahrer längst kein Hinderungsgrund mehr, die Strecke durch den Stadtteil zwecks Wegeabkürzung zu durchfahren. Das vorhandene Hinweisschild ist für die Lkw-Fahrerinnen und Lkw-Fahrer, die von der Rendeler Straße oder Weidenbornstraße in die Seckbacher Landstraße in Richtung Seckbach einbiegen, nicht einsehbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2013, OM 2086 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 926 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST 1097 Aktenzeichen: 32 4
Geplanter Minikreisel Ecke Wilhelmshöher Straße/Im Trieb
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.04.2015, OM 4110 entstanden aus Vorlage: OF 317/11 vom 09.04.2015 Betreff: Geplanter Minikreisel Ecke Wilhelmshöher Straße/Im Trieb Der Magistrat wird gebeten, die geplante Umgestaltung/Erneuerung der Wilhelmshöher Straße und die Planung eines Minikreisels zu überprüfen und einen solchen Kreisel besser am Ende der Wilhelmshöher Straße/Ecke Einfahrt zur Vilbeler Landstraße zu planen. Begründung: In der engen und an dieser Stelle wegen einer leichten Kurve schlecht einsehbaren Fahrbahn ist ein Kreisel zu verhindern. Besser wäre es, ein Kreisel am Ende der Wilhelmshöher Straße, nämlich zur reibungslosen Eingliederung in die Vilbeler Landstraße, anzubringen. Durch einen Kreisel könnte besonders im Berufsverkehr dieser sowie auch der gesamte sonstige Verkehr mühelos, ohne lange Standzeiten und den damit verbundenen Rückstaus einfädeln und würde den fließenden Verkehr nicht blockieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST 1096 Aktenzeichen: 66 0
Wendehammer der Volkshausstraße mit Abgrenzung zur VictorSlotosch-Straße/Kreisel an der Vilbeler Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2014, OF 276/16 Betreff: Wendehammer der Volkshausstraße mit Abgrenzung zur Victor-Slotosch--Straße/Kreisel an der Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, am Wendehammer Volkshausstraße wieder alle Absperrungen zur Victor-Slotosch- Straße und dem neuen Kreisel Vilbeler Landstraße anzubringen, da seit dem Bau des Kreisels und den Umbauten im Straßenraum die Absperrung zur Volkshausstraße teilweise verschwunden und eine breite Lücke entstanden ist. Begründung: Dauerparker aus dem Wendehammer fahren jetzt durch die entstandene Lücke über den Bürgersteig in den Kreisel ein. Das ist gefährlich, da weder Fußgänger noch Autofahrer damit rechnen. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 16 am 02.12.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 276/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FREIE_WÄHLER
Weiter lesenErrichtung von Schieberillen an der Treppe des Verbindungsweges Vilbeler Landstraße 177 und Kirchgasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2014, OM 3619 entstanden aus Vorlage: OF 270/16 vom 20.10.2014 Betreff: Errichtung von Schieberillen an der Treppe des Verbindungsweges Vilbeler Landstraße 177 und Kirchgasse Der Magistrat wird aufgefordert, an der Treppe des Verbindungsweges Vilbeler Landstraße 177 und Kirchgasse eine Schieberampe mittels zweier Schieberillen zu errichten. Diese soll die Nutzung der Treppe am Ende des neu errichteten Fahrradwegs auf der ehemaligen Straßenbahnstrecke für Fahrradfahrer und Kinderwagen ermöglichen. Begründung: Die neue Fahrradroute von Seckbach nach Bergen auf der alten Straßenbahnstrecke erfreut sich großer Beliebtheit. Allerdings endet die Fahrradstrecke abrupt an der alten Endhaltestelle. Um weiter auf eine befahrbare Strecke zu gelangen, muss das Fahrrad oder von vielen Familien der Kinderwagen eine Treppe hochgetragen werden, was vor allem für Kinder und junge Mütter mit Schwierigkeiten verbunden ist. Diese werden dann gezwungen, die viel befahrene und enge Vilbeler Landstraße zu nutzen. Die Einrichtung einer Rampe auf dem kleinen Treppenstück ist eine kostengünstige Verbindungsmöglichkeit zweier bestehender Fahrradwege. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 274 Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2015, ST 760 Aktenzeichen: 92 1
Aufstellung eines Bebauungsplanes Entenbachgebiet zwischen der Taschnerstraße, der Vilbeler Landstraße und dem Florianweg, um die unhaltbare Situation der illegalen Bebauung dieses Landschaftsschutzgebietes I zu beordnen
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2014, OF 268/16 Betreff: Aufstellung eines Bebauungsplanes Entenbachgebiet zwischen der Taschnerstraße, der Vilbeler Landstraße und dem Florianweg, um die unhaltbare Situation der illegalen Bebauung dieses Landschaftsschutzgebietes I zu beordnen Der Ortsbeirat wolle beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, für diese, als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesene, relativ kleine Fläche zwischen bestehender Bebauung an der Taschnerstraße und dem Florianweg, und der breiten Durchgangsstraße Vibeler Landstraße, einen Bebauungsplan zu erstellen, damit die seit Jahren immer weiter ausgeuferte, illegale Bebauung beordnet bzw. auch entfernt werden kann, um eine rechtsgültige, überprüfbare und genehmigungsfähige Bebauung zu ermöglichen. Begründung: Wie eine Ortsbegehung des OBR 16 mit den Leitern des Umweltamtes und der Unteren Naturschutzbehörde ergeben hat, gibt es im Entenbachgebiet eine Ansammlung von provisorischen Hütten, die zum Teil offensichtlich beheizt werden, wenig ansehnlichen Altglasanbauten, Gestellen und Schuppen, sowie provisorische Zäune aus Metallschrott und altem Bauholz, die die einzelnen durchaus gepflegten Gemüsegärten mit hervorragendem Gartenboden einfrieden. Diese unübersichtliche, illegale Gemengelage befindet sich zwischen zwei gepflegten Wohnstraßen und sollte aus Ordnungs- aber auch aus Sicherheitsgründen (z.B. Feuerstätten) einer geordneten Bebauung, z.B. als Kleingartenanlage, zugeführt werden. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 16 am 04.11.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 268/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 16 am 02.12.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 268/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 16 am 14.01.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 268/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 16 am 10.02.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 268/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 16 am 10.03.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 268/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 16 am 28.04.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 268/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 16 am 19.05.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 268/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 16 am 30.06.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 268/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 16 am 08.09.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 268/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen WBE und BFF (= Annahme)
Partei: FREIE_WÄHLER
Weiter lesenGeschwindigkeitskontrollen in der Stargarder Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2014, OF 269/16 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen in der Stargarder Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, während der einseitigen Sperrung der östlichen Barbarossastraße, wegen der Erschließung des Baugebietes Leuchte und der Bauarbeiten in der Riedstraße, bei einseitiger Sperrung und Betrieb einer Behelfsampel, in der von Ost nach Süd durchgängigen, schmalen, schnurgeraden und einseitig beparkten Stargarder Straße, regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. Begründung: Seit Beginn der Verkehrsbeschränkungen nutzen Anwohner und Ortskundige diese Wohnstraße vermehrt, gerne auch mit erhöhter Geschwindigkeit, um schnell und ohne weitere Ampeln auf die Ausfahrt Leuchte in die Vilbeler Landstraße zu kommen. Das ist zwar verständlich, nicht aber, dass die zugelassene Höchstgeschwindigkeit laufend erheblich überschritten wird. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 16 am 04.11.2014, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 269/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FREIE_WÄHLER
Weiter lesenHaushalt 2015/2016 Blindenanforderungstaster an den Querungsstellen mit Lichtsignalanlage Vilbeler.Landstraße/Kilianstädter Straße und Pfortenstraße/Baumertstraße nachzurüsten.
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2014, OF 278/11 Betreff: Haushalt 2015/2016 Blindenanforderungstaster an den Querungsstellen mit Lichtsignalanlage Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße und Pfortenstraße/Baumertstraße nachzurüsten. Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Nachrüstung von Blindenanforderungstastern an den Querungsstellen mit Lichtsignalanlage Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße und Pfortenstraße / Baumertstraße werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: im Ortsteil Fechenheim-Nord beheimatet. Wenn sehbehinderte Menschen ihre Hunde von dieser Schule übernehmen, leben diese für eine Weile im Hotel in der Vilbeler Landstraße, damit die Tiere sich an die neuen Eigentümerinnen und Eigentümer gewöhnen können. Die Querungsstelle Pfortenstraße/Baumertstraße ist die am meisten genutzte Querungsstelle in Fechenheim und liegt im Zentrum von Fechenheim mit seinen Geschäften. Ampeln für sehbehinderte Menschen sind mit am Ampelmast in einer Höhe von circa 2,10 Metern montierten trichterförmigen akustischen Signalgebern ausgerüstet. Im Normalfall müssen bei diesen Ampeln die Signale über die Fußgängergrünphase von sehbehinderten Menschen angefordert werden. Dafür ist ein Kästchen mit dem Anforderungstaster in etwa 0,85 Meter Höhe vorgesehen. Mit diesem akustischen und taktilen Signal wird im Normalfall keine Freigabe für die Fußgängerinnen und Fußgänger, sondern nur das Freigabesignal für sehbehinderte Menschen angefordert. Besteht die Möglichkeit der Anforderung der Grünphase, so ist für die sehenden Fußgängerinnen und Fußgänger ein gekennzeichneter Taster vorgesehen. Die sehbehinderten Menschen fordern durch Drücken ihres Anforderungstasters für das Freigabesignal gleichzeitig die Grünphase an. Nähern sich die sehbehinderten Menschen dem Ampelmast, so orientieren sie sich anhand des "Klopfgeräusches". Nach Erreichen des Ampelmastes ertasten die sehbehinderten Menschen mit ihrer freien Hand das Anforderungskästchen. Den Anforderungstaster für die Freigabesignale finden die sehbehinderten Menschen an dessen Unterseite. Ein während einer Grünphase betätigter Anforderungstaster aktiviert das Freigabesignal erst zur nächsten Grünphase. Eine Grundorientierung vermittelt ihm ein auf einem Vibrationsplättchen aufgebrachter, in Überquerungsrichtung weisender Pfeil. Bei einzelnen Bauformen sind Vibrationsplättchen verbaut. Das Vibrationsplättchen ist vor allem für hör- und sehbehinderte Menschen hilfreich, aber auch sehbehinderte Menschen ohne Hörbehinderung nutzen meist diese zusätzliche Information über die auf die Vibrationsplättchen aufgelegten Finger. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 11 am 06.10.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 10 2014 Die Vorlage OF 278/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenHaushalt 2015/2016 Ersatz des aufgemalten Gehwegs durch Bau eines circa 15 Meter langen erhobenen Gehwegs und Anschluss an den bereits bestehenden Bürgersteig in der Birsteiner.Straße/Langenselbolder.Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2014, OF 279/11 Betreff: Haushalt 2015/2016 Ersatz des aufgemalten Gehwegs durch Bau eines circa 15 Meter langen erhobenen Gehwegs und Anschluss an den bereits bestehenden Bürgersteig in der Birsteiner Straße/Langenselbolder Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Um den Bürgersteig, der nur auf der Fahrbahn der Birsteiner Straße durch Markierungen aufgezeichnet ist in einen erhobenen und normalen üblichen gepflasterten Gehsteig umzuwandeln, werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Der auf die Fahrbahn gemalte Bürgersteig befindet sich gegenüber der Konrad-Hänisch-Schule und ist im Schulwegeplan enthalten. Der auf die Straße "gemalte" Gehsteig ist als solcher nicht klar zu erkennen. Dieser wird auch von Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern nicht als Gehsteig erkannt und daher befahren oder zugeparkt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 11 am 06.10.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 11 2014 Die Vorlage OF 279/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenHaushalt 2015/2016 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten Sportanlage Birsteiner Straße: Umwandlung des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2014, OF 272/11 Betreff: Haushalt 2015/2016 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten Sportanlage Birsteiner Straße: Umwandlung des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Umwandlung des Tennenplatzes der Sportanlage Birsteiner Straße in einen Kunstrasenplatz werden ausreichende Mittel bereitgestellt. Die Finanzierung erfolgt aus den vorhandenen Mitteln der Produktgruppe. Hierzu ist die Maßnahme in die Prioritätenliste A für das Jahr 2015 aufzunehmen. Begründung: Auf der Sportanlage Birsteiner Straße spielen und trainieren zurzeit zwei Vereine mit insgesamt drei Männermannschaften und einigen Jugendmannschaften. Hinzu kommen noch die Fußballmädchen von Eintracht Frankfurt. Auch der auf dem Anwesen befindliche Jugendclub Fechenheim Nord möchte die Anlage für sportliche Aktivitäten nutzen. Der Rasenplatz ist deshalb jedes Jahr sehr strapaziert und muss kostenintensiv neu hergerichtet werden. Die Umwandlung des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz ist hier dringend angezeigt. Die Stadt Frankfurt muss endlich zu Ihrer Verpflichtung stehen, das Projekt Jugendclub und Sportverein auf einem Gelände mit einem Kunstrasenplatz zu unterstützen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 11 am 06.10.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 4 2014 Die Vorlage OF 272/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenHaushalt 2015/2016 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.9 Grün- und Freiflächen. Sicherung des Spielplatzes Wächtersbacher Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2014, OF 280/11 Betreff: Haushalt 2015/2016 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.9 Grün- und Freiflächen. Sicherung des Spielplatzes Wächtersbacher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für den Spielplatzes an der Wächtersbacher Straße werden die notwendigen Mittel in den Haushalt einzustellen, um dort die dringend anstehende Grundsanierung durchzuführen und durch eine gartenarchitektonische Gestaltung die Spielbereiche räumlich von der Hundewiese zu trennen. Begründung: Auf dem städtischen Flurstück 116/114 nördlich der Wächtersbacher Straße sind die beiden Spielplätze von den dazwischenliegenden Rasenbereich räumlich zu trennen und die verbleibende Rasenfläche als Hundewiese auszuweisen. Der Spielplatz bedarf einer Grundsanierung. Der Spielplatz besteht aus einem Rasenbereich und einem Sandbereich im Osten. Dieser Bereich wird zur Zeit von Hunden nebst Hundebesitzern, Erwachsenen, Jugendlichen, Kleinkindern und den umliegenden Kindergärten gemeinsam genutzt. Das Gebiet hat eine verdichtete Bebauung und eine hohe Bevölkerungsdichte. In der unmittelbaren Nähe befinden sich zwei Kindertagesstätten und ein Hort, welche den Spielplatz früher umfangreich nutzten. Durch die nicht klare Trennung der Spielplätze von den übrigen Flächen und den Durchgangswegen, kommt es auf den Spielplätzen zu starken Verschmutzungen durch Müll und Hundekot. In dem gesamten Bereich laufen Hunde jeder Größe und Gefährlichkeit frei herum. Auf den Spielplätzen ist das gesundheitliche Risiko für Kinder zu erkranken sehr hoch. Durch eine klare Trennung in Spielplatzbereich und freien Bereich wird sich eine Verbesserung der Situation ergeben. Durch eine planerische Öffnung des Spielplatzes nur an bestimmten Stellen durch Schleusen oder Tore wird eine Zweckentfremdung erschwert. Eine klare Zuweisung eines Rasenbereiches nur für Hunde kann die Situation zusätzlich noch entschärfen. Die heutzutage übliche Einzäunung von Spielplätzen wird eine Reduzierung der Reinigungskosten und Instandhaltungskosten bewirken, da für den Bereich eine klare Nutzung definiert und zielgruppenorientiert ist. Die hygienischen Zustände werden sich dadurch ebenfalls verbessern und die Grünflächen und deren dort befindlichen Spielgeräte wieder benutzbar sein. Mittlerweile gibt es einen dritten Kindergarten in unmittelbarer Nähe von dem der Spielplatz auch genutzt werden könnte. Der Spielplatz steht bereits für eine Grundsanierung an und in diesem Rahmen sollten die Vorschläge der beteiligten Gremien unter Beachtung der OM1508 realisiert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 11 am 06.10.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 12 2014 Die Vorlage OF 280/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenEinrichtung einer Querungshilfe zwischen dem Kreisel in der Vilbeler Landstraße und der Bessemerstraße
S A C H S T A N D : Anregung vom 09.09.2014, OA 549 entstanden aus Vorlage: OF 258/16 vom 17.08.2014 Betreff: Einrichtung einer Querungshilfe zwischen dem Kreisel in der Vilbeler Landstraße und der Bessemerstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Victor-Slotosch-Straße im Bereich zwischen der Vilbeler Landstraße und der Bessemerstraße eine Querungshilfe anzulegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.12.2014, ST 1515 Antrag vom 12.04.2015, OF 302/16 Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2015, ST 571 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 17.09.2014 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.10.2014, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 549 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5134, 33. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 07.10.2014 Aktenzeichen: 66 2
Strom für die Verkehrsinsel des Kreisverkehrs Vilbeler Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2014, OM 3412 entstanden aus Vorlage: OF 259/16 vom 26.08.2014 Betreff: Strom für die Verkehrsinsel des Kreisverkehrs Vilbeler Landstraße Der Magistrat wird aufgefordert, einen Stromanschluss für die Verkehrsinsel des Kreisverkehrs auf der Vilbeler Landstraße herzustellen. Dies sollte aus Kostengründen durch "schießen" der Leitung erfolgen. Falls dies aufgrund bereits vorhandener Leitungen nicht möglich sein sollte, wäre die Methode der Spülbohrung zu prüfen. Begründung: Der Ortsbeirat berät aktuell noch über die genaue Gestaltung der Verkehrsinsel, welche aus dem Verschönerungsetat des Ortsbeirates bezahlt werden soll. Für die weitere Planung zur Gestaltung der Verkehrsinsel wird ein Stromanschluss vorausgesetzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1636 Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2015, ST 686 Stellungnahme des Magistrats vom 06.11.2015, ST 1578
Ausweisung von zusätzlichen Parkplätzen an der Sportanlage Birsteiner Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.05.2014, OM 3135 entstanden aus Vorlage: OF 247/11 vom 06.04.2014 Betreff: Ausweisung von zusätzlichen Parkplätzen an der Sportanlage Birsteiner Straße Der Magistrat wird aufgefordert, zusätzliche Flächen für Parkplätze an der Sportanlage Birsteiner Straße für Pkws auf der Nordseite der Birsteiner Straße von der Langenselbolder Straße bis zur Steinauer Straße und auf der Südseite ab der Hausnummer 61 auszuweisen. Begründung: An der Sportanlage trainieren sehr viele Vereine und es werden dort unterschiedlichste Wettkämpfe verschiedenster Disziplinen durchgeführt. Zu den Veranstaltungen der Vereine kommen an die Sportanlage viele Sportlerinnen und Sportler sowie Zuschauerinnen und Zuschauer. In diesem Bereich befinden sich keine ausreichenden Parkplätze, um die periodisch auftretenden Massen an Besucherinnen und Besuchern zu bewältigen. Auch die Situation in den angrenzenden Straßen kann keine Entlastung schaffen, da durch die dichte Wohnbebauung nur sehr wenige freie Parkplätze zu finden sind. Es sollten daher Parkmöglichkeiten auf beiden Seiten der Birsteiner Straße bis zur Steinauer Straße ausgewiesen werden, auf der Südseite in diesem Bereich erst ab der Hausnummer 61, da sich ab dort der Gehsteig verjüngt. Eine zusätzliche Ausweisung von Parkplätzen käme dem Ziel, den Verkehr in diesem Bereich zu verlangsamen, entgegen, ohne die Durchfahrt in diesem Bereich für zwei sich entgegenkommende Fahrzeuge zu verhindern. Gerade bei größeren Veranstaltungen wäre eine Sicherheit dadurch erreicht, wenn Fahrzeuge nicht so zügig fahren können. In diesem Bereich ist die Birsteiner Straße breiter als im restlichen Bereich und die Fahrzeuge werden angehalten, halbseitig auf dem Bürgersteig zu parken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2014, ST 1174 Anregung an den Magistrat vom 04.07.2016, OM 326 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32 1
Anforderungstaster für sehbehinderte Menschen an den Querungsstellen mit Lichtsignalanlage Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße und Pfortenstraße/Baumertstraße nachzurüsten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.05.2014, OM 3134 entstanden aus Vorlage: OF 246/11 vom 06.04.2014 Betreff: Anforderungstaster für sehbehinderte Menschen an den Querungsstellen mit Lichtsignalanlage Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße und Pfortenstraße/Baumertstraße nachzurüsten Der Magistrat wird aufgefordert, für sehbehinderte Menschen an den Lichtsignalanlagen der Querungsstellen Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße und Pfortenstraße/Baumertstraße Blindenanforderungstaster nachzurüsten. Begründung: In beiden Wohngebieten gibt es sehbehinderte Menschen. Auch eine Schule für Blindenhunde ist im Ortsteil Fechenheim-Nord beheimatet. Wenn sehbehinderte Menschen ihre Hunde von dieser Schule übernehmen, leben diese für eine Weile im Hotel in der Vilbeler Landstraße, damit die Tiere sich an die neuen Eigentümerinnen und Eigentümer gewöhnen können. Die Querungsstelle Pfortenstraße/Baumertstraße ist die am meisten genutzte Querungsstelle in Fechenheim und liegt im Zentrum von Fechenheim mit seinen Geschäften. Ampeln für sehbehinderte Menschen sind mit am Ampelmast in einer Höhe von circa 2,10 Metern montierten trichterförmigen akustischen Signalgebern ausgerüstet. Im Normalfall müssen bei diesen Ampeln die Signale über die Fußgängergrünphase von sehbehinderten Menschen angefordert werden. Dafür ist ein Kästchen mit dem Anforderungstaster in etwa 0,85 Meter Höhe vorgesehen. Mit diesem akustischen und taktilen Signal wird im Normalfall keine Freigabe für die Fußgängerinnen und Fußgänger, sondern nur das Freigabesignal für sehbehinderte Menschen angefordert. Besteht die Möglichkeit der Anforderung der Grünphase, so ist für die sehenden Fußgängerinnen und Fußgänger ein gekennzeichneter Taster vorgesehen. Die sehbehinderten Menschen fordern durch Drücken ihres Anforderungstasters für das Freigabesignal gleichzeitig die Grünphase an. Nähern sich die sehbehinderten Menschen dem Ampelmast, so orientieren sie sich anhand des "Klopfgeräusches". Nach Erreichen des Ampelmastes ertasten die sehbehinderten Menschen mit ihrer freien Hand das Anforderungskästchen. Den Anforderungstaster für die Freigabesignale finden die sehbehinderten Menschen an dessen Unterseite. Ein während einer Grünphase betätigter Anforderungstaster aktiviert das Freigabesignal erst zur nächsten Grünphase. Eine Grundorientierung vermittelt ihm ein auf einem Vibrationsplättchen aufgebrachter, in Überquerungsrichtung weisender Pfeil. Bei einzelnen Bauformen sind Vibrationsplättchen verbaut. Das Vibrationsplättchen ist vor allem für hör- und sehbehinderte Menschen hilfreich, aber auch sehbehinderte Menschen ohne Hörbehinderung nutzen meist diese zusätzliche Information über die auf die Vibrationsplättchen aufgelegten Finger. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST 1067 Aktenzeichen: 32 1
Illegale Gärten im Entenbachgebiet und an der Vilbeler Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2014, OF 238/16 Betreff: Illegale Gärten im Entenbachgebiet und an der Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, die wilden Gärten im Entenbachgebiet zu beordnen und dafür Sorge zu tragen, dass die Ansammlung von provisorischen Hütten, die zum Teil offensichtlich beheizt werden, und die wenig ansehnlichen Altglasanbauten, Gestelle und Schuppen, die sich zwischen zwei gepflegten Wohnstraßen befinden, entfernt werden. Begründung: Im Landschaftsschutzgebiet am Entenbach ist zwischen Taschnerstraße und Florianweg eine von der Vilbeler Landstraße aus einsehbare "Favela" entstanden, die einen ungepflegten, nicht zumutbaren Slum-Eindruck vermittelt. Da es sich immer noch um ein Landschaftsschutzgebiet handelt, ist dieser unhaltbare Zustand umgehend zu beenden. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 06.05.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 238/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 16 am 17.06.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 238/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 16 am 08.07.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 238/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 16 am 09.09.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 238/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Es soll ein Ortstermin mit der Unteren Naturschutzbehörde vereinbart werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 16 am 30.09.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 238/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 16 am 04.11.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 238/16 wurde zurückgezogen.
Partei: FREIE_WÄHLER
Weiter lesenEinrichtung eines Zebrastreifens
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2014, OM 2878 entstanden aus Vorlage: OF 231/11 vom 17.01.2014 Betreff: Einrichtung eines Zebrastreifens Der Magistrat wird aufgefordert, in der Bebraer Straße, in Höhe der Meerholzer Straße, einen Zebrastreifen einzurichten und dafür Sorge zu tragen, dass an der Bushaltestelle "Meerholzer Straße" zumindest eine einfache Sitzgelegenheit zur Verfügung gestellt wird. Begründung: Auf der Bebraer Straße herrscht viel Verkehr. Die Ecke an der Meerholzer Straße ist eine der wenigen Stellen, um auf die andere Straßenseite zu gelangen. Dort befindet sich die wichtige Haltestelle für die Verbindung ins Stadtzentrum von Fechenheim und Offenbach, die von vielen älteren Menschen genutzt wird. Auch für diese ist eine Rastmöglichkeit an der Haltestelle sehr wichtig. In unmittelbarer Nähe befindet sich der Kindergarten Sonnenschein und die Kirche von Fechenheim-Nord. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2014, ST 833 Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2015, ST 173 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66 7
Gelände auf dem Sportplatz Birsteiner Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2014, OM 2877 entstanden aus Vorlage: OF 229/11 vom 03.02.2014 Betreff: Gelände auf dem Sportplatz Birsteiner Straße Der Magistrat wird aufgefordert, das Gelände in der Birsteiner Straße, welches durch den Abriss der ehemaligen Trinkhalle nunmehr unbebaut ist, dem dort befindlichen Sportplatz zuschlagen und dies durch ein Versetzen des Zaunes sichtbar zu machen. Begründung: Das Gelände ist zurzeit eine Grünfläche mit altem Eichenbestand. Das an drei Seiten anschließende abgezäunte Sportplatzgelände ist gleichartig gestaltet und hat in diesem Bereich ebenfalls einen alten Baumbestand. Im Moment wird dieses Grundstück nicht gepflegt und ist von der Südseite frei zugänglich. Erste Müllablagerungen haben dort stattgefunden. Der Erhalt des Geländes als Grünfläche, das zurzeit in den Plänen der Stadt Frankfurt am Main als Teil des Sportplatzes ausgewiesen wird, ist empfehlenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2014, ST 675 Aktenzeichen: 52 2
Änderung der Grünphase der Ampelanlage Vilbeler Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.02.2014, OF 228/16 Betreff: Änderung der Grünphase der Ampelanlage Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ) die Grünphase für die Fußgänger an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße in Höhe Nordring zu verlängern. ) eine Rotlichtampel anzubringen, die Richtung Nordring ausgerichtet ist. Begründung: Autofahrer fahren auch noch bei Rotlicht über diese Ampel hinweg, wenn bereits für Fußgänger "grün" angezeigt wird. Fußgänger können erst sicher die Straße überqueren, wenn wirklich die Fahrzeuge still stehen. Dadurch "verkürzt" sich die Grünphase und die Fußgängerampel zeigt bereits wieder "rot" bevor ältere und langsam laufende Personen oder Kinder die andere Straßenseite erreicht haben. Auch wird von Autofahrern die aus dem Nordring nach links in die Vilbeler Landstraße einbiegen die Ampel bei "rot" zu spät erkannt, weil diese sich hauptsächlich auf eine Lücke in dem fließenden Verkehr konzentrieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 16 am 18.03.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 228/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenAufstellung eines Abfallbehälters in der Vilbeler Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.02.2014, OF 227/16 Betreff: Aufstellung eines Abfallbehälters in der Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Vilbeler Landstraße im Bereich des Ärzte- und Geschäftshauses Nr. 255 einen Abfallbehälter nebst Spender für Hundekottüten aufzustellen Begründung: Der o.g. Bereich sowie die angrenzenden Streuobstwiesen werden sehr stark von Hundehaltern zum Ausführen Ihrer Hunde genutzt. Verhalten sich diese im öffentlichen Straßenraum noch einigermaßen diszipliniert, was die Beseitigung des Hundekots betrifft, fallen die Hemmungen, wenn der gepflasterte Bürgersteig verlassen wird. Die Grünanlagen in dem parallel zur Casimirstraße verlaufenden Fußweg und die angrenzenden Wiesen sind von Hundekot übersät. Da aber ein Abfallbehälter in erreichbarer Nähe fehlt, wird manche "Hinterlassenschaft" der Hunde zwar noch verpackt aber in den Büschen entsorgt. Dieser Bereich ist Start und Ziel für den dort beheimateten Waldkindergarten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 16 am 18.03.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 227/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
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