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Gaslaternen-Umrüstung - Mut zur Revision!
S A C H S T A N D : Anregung vom 01.12.2016, OA 99 entstanden aus Vorlage: OF 83/8 vom 15.11.2016 Betreff: Gaslaternen-Umrüstung - Mut zur Revision! Vorgang: M 69/14; Beschl. d. Stv.-V., § 4832/14 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten zu berichten, welche Gaslaternen im Ortsbezirk 8 gemäß des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014, § 4832 (M 69), bislang entfernt oder umgerüstet wurden. 2. Der Magistrat wird gebeten zu berichten, gegliedert nach Straßen, wann die Gaslaternen im Ortsbezirk 8 zuletzt gewartet wurden. 3. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014, § 4832 (M 69), wird einer Revision unterzogen mit dem Ziel, stadtweit historisch wertvolle "Gaslicht-Viertel" in Betrieb zu halten und damit das Lichtspektrum und die das Stadtbild prägende Originalität der Gaslaternen besonders in historischen und älteren Stadtvierteln dauerhaft als erhaltenswert für die Stadt Frankfurt am Main einzustufen. 4. Der Magistrat wird daraus folgend beauftragt, im Gebiet des Ortsbezirks 8 bestehende Gaslaternen in Betrieb zu halten: a) im Bereich innerhalb der Erhaltungssatzung Heddernheim, der den geschichtlich ältesten Teil der Gemeinde Heddernheim umfasst. Das sind die folgenden Straßen: Brühlstraße 6 bis Ende und 11 bis Ende, Heddernheimer Landstraße von Dillgasse bis Hessestraße, Bendelgasse, Gerningstraße, Cohausenstraße von Mark-Aurel-Straße bis Domitianstraße, Diezer Straße, Habelstraße von Oranienstraße bis Antoninusstraße, In der Römerstadt 1-48, Alt-Heddernheim 1-75 (Ost) bzw. 2-80 (West), Nistergasse, Oranienstraße, Wörbachstraße, Wenzelweg 24/29 bis Ende, Kastellstraße, Nassauer Straße Anfang bis Dillenburger Straße, Heddernheimer Kirchstraße, Severusstraße, Mark-Aurel-Straße, Antoninusstraße Anfang bis Habelstraße, Augustusstraße und Domitianstraße, Cohausenstraße bis Habelstraße. Als beispielhaft für den Siedlungsbau der frühen 30er- Jahre wird auch die Georg-Wolff-Straße als typisch für eine Wohnstraße mit Gaslicht bewertet. Der dortige Gaslaternen-Bestand bleibt ebenfalls in Betrieb. b) im denkmalgeschützten Teil von Niederursel, dem alten Ortskern. Das sind die folgenden Straßen: Kirchgartenstraße, Schüttgrabenstraße, Erbsengasse, Hennegasse und Alt-Niederursel. Begründung: Mit großem Aufwand hat der Magistrat 2014 ein Programm zum Austausch und zur Umrüstung von sämtlichen Gaslaternen im Gebiet der Stadt Frankfurt auf den Weg gebracht - gegen den Widerstand vieler Bürgerinnen und Bürger, die das besondere Licht sowie speziell die sehr schönen Aufsatzleuchten unter den Gaslaternen schätzen und für ihre Wohnviertel erhalten wollen. Bis 2025 soll das Programm zur Umrüstung von insgesamt 5.500 Gaslaternen abgeschlossen sein. Bislang ist in den Jahren 2015 und 2016 jedoch nur ein Bruchteil der Haushaltsmittel für das Umrüstprogramm ausgegeben worden, die Umsetzung geht Medienberichten zufolge nur schleppend voran. So sind nach Angaben des Straßenbauamts bisher nur 334 Leuchten in 33 Straßen ersetzt worden, darunter auch Leuchten im Zeilweg in Heddernheim. Die Bürgerinnen und Bürger fragen sich mittlerweile, ob die Maßnahme tatsächlich so dringlich ist, wie immer mitgeteilt wurde, stets begründet mit einer angeblich mangelhaften Standfestigkeit der Masten, zu hohem Wartungsaufwand und angeblich schlechter Verfügbarkeit thoriumfreier Glühstrümpfe. Da mittlerweile bekannt ist, dass auch thoriumfreie Glühstrümpfe lieferbar sind, unternimmt der Ortsbeirat noch einmal den Versuch, einen Bestandsschutz der im Ortsbezirk 8 vorhandenen historischen Gasbeleuchtung zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2017, ST 822 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 07.12.2016 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.01.2017, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage OA 99 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Ziffern 3. und 4. der Vorlage OA 99 werden abgelehnt. Abstimmung: zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Annahme) 7. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.01.2017, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage OA 99 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Ziffern 3. und 4. der Vorlage OA 99 werden abgelehnt. Abstimmung: zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.01.2017, TO II, TOP 42 Beschluss: a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage OA 99 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Ziffern 3. und 4. der Vorlage OA 99 werden abgelehnt. Abstimmung: zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme), LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 981, 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.01.2017 Aktenzeichen: 91 52
Nachgefragt: Neues Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Heddernheim an der Hessestraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2016, OF 67/8 Betreff: Nachgefragt: Neues Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Heddernheim an der Hessestraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Seit Jahren drängen Platznot und absolut desolate Räumlichkeiten die Freiwillige Feuerwehr Heddernheim zu Maßnahmen, die einem ehrenamtlichen Wirken zu unserer aller Sicherheit nicht würdig sind. Seit 2010 ist der Ortsbeirat intensiv bemüht, hier eine Abhilfe zu schaffen und neue Räumlichkeiten zu finden (s. OF 582/8-2010), was dem Ortsvorsteher 2011 (s. OF 78/8-2011) gelungen ist. Mit der ST 224 wurde für die Ortsfindung gedankt und mit der ST 1238 aus 2013 verkündet, das Grundstück stehe zum 01.07.2014 zur Bebauung zur Verfügung, nachdem dem bisherigen Mieter (Bauhof) gekündigt wurde. Auf der Sitzung des Ortsbeirates am 08.10.2015 (!) wurde dem Ortsbeirat die Pläne für das neue Gerätehaus präsentiert und ein Baubeginn für das Frühjahr 2016 angekündigt. Seit dem hat sich äußerlich an dem Zustand des Areals nichts geändert, der Bauhof ist weiterhin immer noch (aktiv) dort. Dieses vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat, den Magistrat nachfolgende Fragen zeitnah zu beantworten: 1. Wann ist definitiv mit einem Baubeginn an der Hessestraße zu rechnen? 2. Wann ist definitiv mit der Fertigstellung und Übergabe an die Freiwillige Feuerwehr zu rechnen? 3. Wer oder was hat den letzten Stillstand verursacht? 4. Gibt es Pläne für die weitere Nutzung des alten Areals in der Dillgasse? Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 8 am 03.11.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 240 2016 Die Vorlage OF 67/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenHeddernheimer Steg - barrierefreier/behindertengerechter Zugang
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.10.2016, OA 68 entstanden aus Vorlage: OF 52/8 vom 20.09.2016 Betreff: Heddernheimer Steg - barrierefreier/behindertengerechter Zugang Vorgang: OM 3723/14 OBR 8 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird beauftragt, eine barrierefreie und behindertengerechte Verbindung über den Heddernheimer Steg zwischen dem Bereich Titusstraße/Erich-Ollenhauer-Ring und dem Nordwestzentrum sicherzustellen, die ständig zur Verfügung steht. Um entsprechende Vorschläge wird gebeten. 2. Die ersatzlose Streichung der derzeit vorhandenen Rampe wird abgelehnt und der Magistrat stattdessen um ergebnisoffene Prüfung gebeten. 3. Der Magistrat wird gebeten zu berichten, an wie vielen Tagen der Aufzug am Heddernheimer Steg im Jahr 2015 und 2016 (getrennt nach Jahren) ausgefallen ist. 4. Der Magistrat wird beauftragt, wie dem Ortsbeirat zugesagt, die beiden Zugänge zum Aufzug mit einem Dach zu versehen, damit beim Warten ein Regenschutz besteht und die Feuchtigkeit nicht direkt in den Aufzug gelangt. Begründung: Für weite Teile der Bevölkerung von Heddernheim ist der Heddernheimer Steg die einzige direkte Verbindung zum Nordwestzentrum. Das Nordwestzentrum bietet nicht nur Einkaufsgelegenheiten zum Shopping, sondern dient auch der Nahversorgung. Im Nordwestzentrum befindet sich eine U-Bahn-Station. Darüber hinaus gibt es verschiedene Arztpraxen, das Bibliothekszentrum, eine Kindertagesstätte, das Bürgerhaus, eine Postfiliale usw. Das Nordwestzentrum befindet sich auf dem Gemarkungsgebiet von Heddernheim. Somit werden die zuvor genannten Angebote der Bevölkerung von Heddernheim zugerechnet. Damit kein Bewohner des Stadtteils von der Nutzung ausgeschlossen wird, muss ein barrierefreier und behindertengerechter Zugang jederzeit gegeben sein. Die in der Vergangenheit immer wieder aufgetretenen Ausfälle (über mehrere Tage) des Aufzugs verhindern die Inanspruchnahme der Angebote. Für die Eltern, die mit Kinderwagen u. Ä. ihre Kinder zur Kindertagesstätte bringen wollen, muss der Zugang über den Heddernheimer Steg genauso jederzeit möglich sein, wie z. B. für einen bewegungseingeschränkten Mitbürger (beispielsweise mit Gehhilfe), der einen Termin beim Arzt wahrnehmen will. Ein Ausweichen auf einen der anderen Zugänge zum Nordwestzentrum ist jeweils mit einem größeren Umweg verbunden und somit keine Lösung. Wie bereits zuvor dargelegt, wird von den Benutzern des Heddernheimer Steges bemängelt, dass der Aufzug zu oft und über mehrere Tage ausfällt. Ferner wird der Aufzug für zu klein (zu beengt) empfunden. Die Fußfläche ist bei Nässe rutschig. Mit Anregung an den Magistrat vom 04.12.2014, OM 3723, wurde bereits um Abhilfe gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.02.2017, B 41 Bericht des Magistrats vom 18.08.2017, B 267 Anregung an den Magistrat vom 13.09.2018, OM 3644 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 12.10.2016 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des Verkehrsausschusses am 08.11.2016, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 68 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.11.2016, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 68 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.11.2016, TO II, TOP 59 Beschluss: Die Vorlage OA 68 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 771, 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.11.2016 Aktenzeichen: 66 5
Hessestraße 1-3 - regelmäßige und lang anhaltende Sperrmüllablagerungen und Stolperfallen auf dem Weg zum REWE-Markt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.10.2016, OM 672 entstanden aus Vorlage: OF 59/8 vom 22.09.2016 Betreff: Hessestraße 1-3 - regelmäßige und lang anhaltende Sperrmüllablagerungen und Stolperfallen auf dem Weg zum REWE-Markt Der Platz vor der Einzäunung der Müllbehälter des Hauses Hessestraße 1-3 entwickelt sich immer mehr zu einem Schandfleck in Heddernheim. Dort wird regelmäßig Sperrmüll abgeladen und es dauert oft recht lange, bis dieser dann endlich abgeholt wird. Dort ist auch die Zufahrt zum Parkplatz des REWE-Marktes (abzweigend von der Heddernheimer Landstraße). Teile der Zufahrt haben sich so stark abgesenkt, dass dort für querende Fußgänger eine Gefahrenstelle entstanden ist. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, sich mit dem Eigentümer der Liegenschaft Hessestraße 1-3, der schwedischen AKELIUS AB ("for better living"), in Verbindung zu setzen und dafür zu sorgen, dass 1. etwaiger Sperrmüll dort zügig abgeholt wird; 2. der Zufahrtsweg zum Parkplatz, der auch gern als Weg zum Einkaufsmarkt benutzt wird, zeitnah saniert wird. Begründung: Die AKELIUS AB saniert Bestandswohnungen, auch in der Hessestraße 1-3. Zu einer dann wohl höherpreisigen Miete gehört aber auch ein ansprechendes Wohnumfeld. Hier gibt es augenscheinlich Nachholbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2016, ST 1867 Stellungnahme des Magistrats vom 06.06.2017, ST 1023 Aktenzeichen: 66-0
Schulwegsicherheit/Verkehrssicherheit an der Heddernheimer Kirchstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.10.2016, OM 670 entstanden aus Vorlage: OF 57/8 vom 10.09.2016 Betreff: Schulwegsicherheit/Verkehrssicherheit an der Heddernheimer Kirchstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Heddernheimer Kirchstraße folgende Maßnahmen zu veranlassen, um die Querung der Straße insbesondere für Schulkinder verkehrssicherer zu gestalten: 1. An der Kreuzung zur Gerningstraße ist ein weiterer Fußgängerüberweg einzurichten, weil viele Kinder auch dort über die Straße gehen; 2. der Gehweg vor allen Fußgängerüberwegen ist zu verbreitern, um die Querung zu verkürzen; 3. vor den Fußgängerüberwegen ist der gesetzlich geforderte Abstand von fünf Metern z. B. mit Pollern einzufordern, sonst nützt der Fußgängerüberweg nichts; 4. die Beschilderung des Fußgängerüberwegs ist auf Augenhöhe mit blau-weißen Reflektoren auffälliger zu kennzeichnen; 5. die Piktogramme sind zu erneuern und durch weitere Markierungen, die auf die Fußgängerüberwege/die Schulkinder hinweisen, zu ergänzen und/oder es ist eine Fahrbahnverengung aufzutragen; 6. regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen sind durchzuführen. Begründung: - Gerade diese Straße queren viele Kinder jeden Tag mehrfach an verschiedenen Stellen auf ihrem Hin- und Rückweg zu den vielen Einrichtungen: Robert-Schumann-Schule, Sporthallen der Turnerschaft, Hort "Dinos Freunde", Kita "Sunshine", Thomas-Kita, "Klub für Kids". - Vor der Grundschule müssen die Kinder hinter parkenden Autos hindurch, um auf den Zebrastreifen zu gelangen. Sie selbst überblicken das Verkehrsgeschehen erst, wenn sie bereits auf der Fahrbahn sind. Als kleinere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sind die Kinder aus dem Blickfeld der Autofahrer und werden schlecht gesehen. - Die Beschilderung der Fußgängerüberwege ist aus Autofahrerperspektive nicht optimal sichtbar. - Der Streckenverlauf der Durchgangsstraße Heddernheimer Kirchstraße lädt viele Auto- und Busfahrerinnen und Busfahrer zum Gas geben ein. An Tempo 30 halten sich längst nicht alle. - Erst vor Kurzem ist ein Schulkind von einer Autofahrerin gestreift worden. Weder Kind noch Autofahrerin konnten einander sehen. Zum Glück fuhr sie nicht zu schnell. Der erste Zebrastreifen vor dem Hort "Dinos Freunde": Der zweite Zebrastreifen vor der Grundschule: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2016, ST 1837 Aktenzeichen: 32 1
Installation eines gelb blinkenden Warnlichts an der Kreuzung Dillenburger Straße/Heddernheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.09.2016, OM 514 entstanden aus Vorlage: OF 43/8 vom 18.08.2016 Betreff: Installation eines gelb blinkenden Warnlichts an der Kreuzung Dillenburger Straße/Heddernheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass an der Kreuzung Dillenburger S traße/Heddernheimer Landstraße (Höhe ATU/Müllverbrennungsanlage) ein gelb blinkendes Warnlicht zum Schutz der Fußgänger installiert wird. Begründung: Die Fahrzeuge, die aus Niederursel auf der Heddernheimer Landstraße in Richtung Nordweststadt abbiegen, sowie Fahrzeuge, die von der Heddernheimer Landstraße links in Richtung Nordweststadt abbiegen, übersehen häufig die Fußgänger, die bei Grün die Fahrbahn der Dillenburger Straße überqueren. Deshalb ist die Installation einer Warnblinkanlage unerlässlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2016, ST 1465 Aktenzeichen: 32 1
Bebauungsplan Nr. 889 - Sandelmühle - Vortrag des Magistrats vom 11.07.2016, M 141
S A C H S T A N D : Anregung vom 01.09.2016, OA 54 entstanden aus Vorlage: OF 17/8 vom 20.06.2016 Betreff: Bebauungsplan Nr. 889 - Sandelmühle - Vortrag des Magistrats vom 11.07.2016, M 141 Vorgang: V 418/12 OBR 8; ST 1512/12; OM 1667/12 OBR 8; ST 122/13; OM 3542/14 OBR 8; ST 509/16 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. für das Bebauungsplangebiet Nr. 889 eine zweite Zufahrt von der Olof-Palme-Straße über die Straße Kaltmühle einzuplanen; 2. die Zufahrt für Baufahrzeuge und die Zulieferung der Baumaterialien ausschließlich über die zweite Zufahrt zuzulassen; 3. die Bauerstellung der Kindertagesstätte zeitgleich mit der Wohnbebauung durchzuführen; 4. entlang der U-Bahn-Strecke nach Bad Homburg (stadtauswärts rechts - beginnend von der Straße An der Sandelmühle) eine Fahrradtrasse (zwei Meter breit) einzuplanen; 5. ersatzweise zu 4. einzuplanen, dass der Fahrradweg an der zweiten Zufahrt stadtauswärts beginnt und mit einem Übergang über den Urselbach der Fahrradverkehr durch das Neubaugebiet zur Straße An der Sandelmühle geführt wird. Begründung: Zu Punkt 1: Der Kreuzungsbereich Hessestraße/Olof-Palme-Straße/Kupferhammer mit dem Bahnübergang Sandelmühle ist jetzt schon überlastet. Der Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2012, ST 1512, ist zu entnehmen, dass der Kreuzungsbereich von über 8.000 Fahrzeugen täglich befahren wird. Unter anderem fehlen Abbiegespuren, die bei der Planung des Neubaugebietes entlang der Hessestraße bzw. Olof-Palme-Straße nicht eingeplant wurden. Demnächst stehen auch noch die Bauarbeiten für den Neubau der Freiwilligen Feuerwehr Heddernheim in der Hessestraße (in unmittelbarer Nähe des Kreuzungsbereiches) an. Nach Fertigstellung der Feuerwache wird je nach Einsatzort bzw. bei entsprechender Überlastung der Hessestraße die Kreuzung durch Feuerwehrfahrzeuge belastet. Ferner entsteht auch noch zusätzlicher Verkehr durch die Wehrleute bei der Fahrt zur Wache und nach Hause. Zu Punkt 2: Die überlastete Kreuzung darf mit Bauverkehr (Baufahrzeuge, Anlieferung von Baumaterial und Abfuhr von Aushub) nicht noch zusätzlich belastet werden. Zu Punkt 3: Die in Heddernheim dringend benötigten Betreuungsplätze in Kindertagesstätten sollten so schnell als möglich zur Verfügung gestellt werden. Der Stadtteil Heddernheim ist unterversorgt und es muss vermieden werden, dass die Betreuungsplätze erst nach Fertigstellung der Wohnbebauung zur Verfügung gestellt werden. Zu Punkt 4 und 5: Die Olof-Palme-Straße ist laut Stellungnahme vom 28.01.2013, ST 122, zu schmal für die Einrichtung von Fahrradspuren in beide Richtungen. Bei der Planung des Mertonviertels wurde eine leistungsfähige Fahrradverbindung Richtung Riedberg und den weiteren Stadtteilen im Frankfurter Norden sowie in den Taunus vergessen. Diese Verbindungsstrecke kann auf Stelzen (wegen des Status Naturschutzgebiet östlich der U-Bahn-Strecke nach Bad Homburg) gebaut werden und hat damit dem Vorteil, dass die Radfahrer unbeeinflusst vom übrigen Straßenverkehr sehr naturnah fahren können. In jedem Fall muss die Fahrradtrasse so geführt werden, dass die Radfahrer nicht ausschließlich über den überlasteten Kreuzungsbereich fahren müssen. Deshalb sollte die Trasse direkt an der Straße An der Sandelmühle beginnen und östlich entlang der U-Bahn-Strecke geführt werden. Ersatzweise sollte der Radverkehr durch das Neubaugebiet geführt werden und mit einer Brücke über den Urselbach an die dann nach dem Urselbach beginnende Trasse angeschlossen werden. Der oben genannte Kreuzungsbereich und damit auch die Olof-Palme-Straße wird gemäß der Vorlage ST 1512 vom 14.09.2012 von über 8.000 Fahrzeugen täglich befahren. Darüber hinaus häufen sich laut Stellungnahme vom 18.03.2016, ST 509, die Geschwindigkeitsüberschreitungen (2015 über 11 Prozent). Deshalb werden auch im Jahr 2016 entsprechende Kontrollen durchgeführt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.07.2016, M 141 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 14.06.2012, V 418 Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2012, ST 1512 Anregung an den Magistrat vom 01.11.2012, OM 1667 Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2013, ST 122 Anregung an den Magistrat vom 09.10.2014, OM 3542 Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2016, ST 509 Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2017, ST 538 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2017, ST 2365 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 07.09.2016 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.09.2016, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 141 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 54 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 3. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 06.09.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 141 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 54 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.09.2016, TO II, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 141 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 54 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 4. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 26.09.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 141 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 54 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 4. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 04.10.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 141 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 54 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.10.2016, TO II, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 141 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 54 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 5. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 07.11.2016, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 141 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 54 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 5. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 08.11.2016, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Frauen die Beratung der Vorlage M 141 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Frauen die Beratung der Vorlage OA 54 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.11.2016, TO I, TOP 23 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 141 wird im Rahmen der Vorlage NR 157 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 157 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 54 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie LINKE. und FDP (= Ablehnung), FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen OA 54) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Ablehnung); BFF (= Votum im Plenum) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 141 und NR 157 = Ablehnung, OA 54 = Annahme) 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.11.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Der Vorlage M 141 wird im Rahmen der Vorlage NR 157 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 157 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. a) Die Vorlage OA 54 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Tafel-Stein, Pawlik, Stock, Yilmaz und Mund dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Annahme), LINKE. und FDP (= Ablehnung) sowie BFF und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen OA 54) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 3. zu a) CDU. SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 711, 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.11.2016 Aktenzeichen: 61 00
Verkehrsspiegel an der Einmündung vom Erich-Ollenhauer-Ring in die Titusstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.09.2016, OM 509 entstanden aus Vorlage: OF 22/8 vom 21.06.2016 Betreff: Verkehrsspiegel an der Einmündung vom Erich-Ollenhauer-Ring in die Titusstraße Der Magistrat wird gebeten, am Radfahrübergang im Bereich der Einmündung vom Erich-Ollenhauer-Ring in die Titusstraße ein Verkehrsspiegel aufzustellen. Begründung: Der Verkehrsspiegel sollte in der Mitte der Titusstraße (zwischen den beiden Fahrtrichtungen - siehe Markierungen in den beiden Darstellungen) am Fahrradüberweg aufgestellt werden. Der Spiegel soll den aus Richtung Erich-Ollenhauer-Ring und auch Rosa-Luxemburg-Straße kommenden und in die Titusstraße abbiegenden Verkehr sichtbar machen und damit für eine verbesserte Sicherheit sorgen. Der Radüberweg wird auch von Fußgängerinnen und Fußgängern benutzt. Für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie für die Fußgängerinnen und Fußgänger, die aus Richtung Römerstadt und Ernst-Kahn-Straße - ungerade Hausnummern (aus dem Bereich vor der neuen Feuerwehrwache) kommen, ist der Kurvenbereich der Einmündung vom Erich-Ollenhauer-Ring in die Titusstraße nur schwer einzusehen. Zusätzlich wird die Sicht noch durch den Bewuchs erschwert. Dieser Kurvenbereich wird von vielen Fahrzeugen befahren. Quelle: OpenStreetMap Quelle: Google Earth Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1566 Aktenzeichen: 66 7
Sicherstellung der Leerungszyklen der Altkleidercontainer an der U-Bahn-Station „Heddernheim“ und an der Busstation „Habelstraße“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.09.2016, OM 513 entstanden aus Vorlage: OF 39/8 vom 31.07.2016 Betreff: Sicherstellung der Leerungszyklen der Altkleidercontainer an der U-Bahn-Station "Heddernheim" und an der Busstation "Habelstraße" Der Magistrat wird gebeten, für die Sondernutzungsrechte der Altkleidercontainer an der U-Bahn-Station "Heddernheim" und an der Busstation "Habelstraße" im öffentlichen Verkehrsraum vertraglich sicherzustellen, dass eine regelmäßige Leerung erfolgt und ein Überlaufen der Container verhindert wird. Darstellung des Allgemeinzustandes Begründung: In den letzten Monaten ist es regelmäßig (fast immer) vorgekommen, dass diese beiden Altkleidercontainer überfüllt waren. Die Altkleider wurden in Säcken oder lose vor den Containern abgestellt. Die Säcke wurden aufgerissen und der Inhalt hat sich über eine geraume Fläche verteilt. Dies ist nicht nur unschön, sondern kommt auch der Intension der Altkleiderabgeber nicht nach. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1565 Aktenzeichen: 79 4
Fahrradtrasse östlich der U-Bahn-Strecke von der Sandelmühle bis Marie-Curie-Straße
S A C H S T A N D : Anregung vom 07.07.2016, OA 43 entstanden aus Vorlage: OF 18/8 vom 20.06.2016 Betreff: Fahrradtrasse östlich der U-Bahn-Strecke von der Sandelmühle bis Marie-Curie-Straße Vorgang: V 418/12 OBR 8; ST 1512/12; OM 1667/12 OBR 8; ST 122/13; OM 3542/14 OBR 8; OM 4606/15 OBR 12; ST 41/16; ST 509/16 Zwischenbescheide des Magistrats vom 15.12.2016, 10.05.2017 und 20.09.2017 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. entlang der U-Bahn-Strecke nach Bad Homburg (stadtauswärts rechts von der Bahnstrecke - beginnend an der Straße An der Sandelmühle bis zur Marie-Curie-Straße) eine Fahrradtrasse (zwei Meter breit) zu bauen; 2. im Bebauungsplan Nr. 889 diese Trasse entsprechend einzuplanen . Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 41, wird darauf hingewiesen, dass der Bereich Olof-Palme-Straße ein übergeordnetes Netzelement für eine Verbindung zwischen Riedberg-Kalbach und der Innenstadt darstellt. Danach ist erkennbar, dass in jedem Fall ein größerer Eingriff in den Straßenraum bzw. in die derzeitige Verkehrsabwicklung erfolgen müsste. Der Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2013, ST 122, ist zu entnehmen, dass die Fahrbahn der Olof-Palme-Straße zum Einrichten von Fahrradschutzstreifen zu schmal ist. Die Olof-Palme-Straße ist einerseits durch die U-Bahn-Linie in Richtung Bad Homburg und andererseits durch die zum Teil nahe Bebauung am Straßenrand begrenzt. Insbesondere im Bereich der Kreuzung Hessestraße/Olof-Palme-Straße/Kupferhammer und des Bahnübergangs An der Sandelmühle ist der Straßenraum sehr eng und kann nicht erweitert werden. In diesem Bereich fehlen zusätzlich noch Abbiegespuren. Bei der Entwicklung des Mertonviertels wurden die Verkehrsräume zu eng geplant. Bei der Planung des Mertonviertels wurde eine leistungsfähige Fahrradverbindung Richtung Riedberg und den weiteren Stadtteilen im Frankfurter Norden sowie in den Taunus vergessen. Diese Verbindungsstrecke kann auf Stelzen (wegen des Status Naturschutzgebiet östlich der U-Bahn-Strecke nach Bad Homburg) gebaut werden und hat damit den Vorteil, dass die Radfahrer unbeeinflusst vom übrigen Straßenverkehr sehr naturnah fahren können. In jedem Fall muss die Fahrradtrasse so geführt werden, dass die Radfahrer nicht ausschließlich über den oben genannten überlasteten Kreuzungsbereich fahren müssen. Deshalb sollte die Trasse direkt an der Straße An der Sandelmühle beginnen und östlich entlang der U-Bahn-Strecke geführt werden. Ersatzweise sollte der Radverkehr durch das Neubaugebiet geführt werden und mit einer Brücke über den Urselbach an die dann nach dem Urselbach beginnende Trasse angeschlossen werden. Der oben genannte Kreuzungsbereich wird gemäß der Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2012, ST 1512, von über 8.000 Fahrzeugen täglich befahren. Darüber hinaus häufigen sich laut Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2016, ST 509, die Geschwindigkeitsüberschreitungen (2015 über 11 Prozent). Deshalb werden auch im Jahr 2016 entsprechende Kontrollen durchgeführt. Es ist an der Zeit, dass vor dem Bebauungsplan eine Planung für eine leistungsfähige Radverkehrsverbindung erfolgt. Ansonsten wird mit dem Bebauungsplan Nr. 889 der schon jetzt überlastete Bereich verplant, und für eine Radtrasse bleibt kein Platz mehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 14.06.2012, V 418 Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2012, ST 1512 Anregung an den Magistrat vom 01.11.2012, OM 1667 Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2013, ST 122 Anregung an den Magistrat vom 09.10.2014, OM 3542 Anregung an den Magistrat vom 09.10.2015, OM 4606 Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 41 Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2016, ST 509 Bericht des Magistrats vom 09.02.2018, B 30 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 13.07.2016 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.09.2016, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 43 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 3. Sitzung des Verkehrsausschusses am 06.09.2016, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 43 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER 4. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 26.09.2016, TO I, TOP 37 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 43 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 4. Sitzung des Verkehrsausschusses am 04.10.2016, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 43 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) 8. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.02.2017, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 43 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 12. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.06.2017, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 43 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 15. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.11.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 43 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 567, 4. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 04.10.2016 § 1036, 8. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 14.02.2017 § 1517, 12. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 20.06.2017 § 1919, 15. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 07.11.2017 Aktenzeichen: 92 10
Nahversorgungssituation Eschersheim - Kurzstreckenfahrkarte zum nächsten Supermarkt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.06.2016, OM 202 entstanden aus Vorlage: OF 25/9 vom 29.05.2016 Betreff: Nahversorgungssituation Eschersheim - Kurzstreckenfahrkarte zum nächsten Supermarkt Der Magistrat wird gebeten, mit traffiQ bzw. der VGF über eine geringfügige Ausweitung des Geltungsbereichs einer Kurzstreckenfahrkarte für die Verbindung mit der Buslinie 60 von der Haltestelle "Im Uhrig" bis zum nächstgelegenen Supermarkt in der Cohausenstraße in Heddernheim zu verhandeln. Begründung: Mit der Schließung des Netto-Marktes am Weißen Stein im Januar und dem Abriss und Neubau des REWE-Markts in der Maybachstraße ab Mitte Juni haben viele Tausend Bewohner im Norden Eschersheims keinen Supermarkt mehr, der fußläufig zu erreichen ist. Besonders ältere Menschen ohne Auto sind davon betroffen. Für die Bewohner nördlich der Bahnlinie, zum Beispiel Im Mellsig, ist die per Bus (Linie 60) nächstgelegene Einkaufsmöglichkeit in Heddernheim. Aufgrund der Streckenführung wird allerdings bei der Hinfahrt zur Cohausenstraße die Zweikilometergrenze für eine Kurzstrecke knapp überschritten. Die Fahrkarte kostet damit 2,80 Euro. Die Rückfahrt vom REWE-Markt erfolgt von der Haltestelle "Heddernheim Kirche" und kostet nur 1,80 Euro. Einen einheitlichen Kurzstreckentarif für diese Verbindung einzurichten, wäre eine pragmatische und einfach umzusetzende Lösung, die den Bewohnern des Wohngebiets Im Mellsig das Einkaufen bis zur Wiedereröffnung eines Supermarktes in der Maybachstraße erleichtern würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1129 Aktenzeichen: 92 15
Beseitigung von Graffiti an Häusern Hessestraße 35 - 43
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2016, OF 673/8 Betreff: Beseitigung von Graffiti an Häusern Hessestraße 35 - 43 Der Ortsbeirat 8 möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu veranlassen, dass durch den Eigentümer der Liegenschaft Hessestraße 35 - 43 die Graffiti (insbesondere der Schriftzug "IS") beseitigt werden. Begründung: Insbesondere der oben genannte Schriftzug fällt u.a. wegen seiner Größe jedem U-Bahnnutzer der Linie U1 und U3 sowie jedem Straßennutzer der Hessestraße (am Bahnübergang) in Richtung Heddernheim auf. Die bisherigen Bemühungen der Stadtbezirksvorsteherin haben nicht dazu geführt, dass der Eigentümer aktiv wurde. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 8 am 18.02.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 673/8 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenSchulwegsicherheit in der Gerningstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2016, OM 4942 entstanden aus Vorlage: OF 668/8 vom 05.01.2016 Betreff: Schulwegsicherheit in der Gerningstraße Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass 1. die Schulwegsicherheit in der Gerningstraße (zwischen Mark-Aurel-Straße und Heddernheimer Kirchstraße) erhöht wird, 2. Flächen gegen unberechtigtes Parken geschützt werden, 3. die Markierungen der Parkflächen vervollständigt werden und 4. bestehende oder genutzte Parkflächen hinsichtlich Verkehrssicherheit überprüft werden. Begründung: Zu 1.: Im Kreuzungsbereich Mark-Aurel-Straße/Gerningstraße wird auf der Fahrbahnerhöhung geparkt und damit bewirkt, dass die in die Gerningstraße einfahrenden Fahrzeugführer sehr nah an den in Fahrrichtung befindlichen linken Bürgersteig heranfahren. Durch die Fahrbahnerhöhung hebt sich der Bürgersteig gegenüber der Fahrbahn mit nur wenigen Zentimeter Höhe ab. Da der Bürgersteig in diesem Bereich sehr schmal ist, sind die Fußgänger (insbesondere Kinder auf dem Schulweg) gefährdet. Bei dem Ortstermin wurde vonseiten von Mitgliedern des Ortsbeirats auf diese Gefahrenstelle hingewiesen. Die ausgeführten Umbaumaßnahmen habe bisher keine Besserung bewirkt. Der Bürgersteig zu Beginn der Gerningstraße (in Fahrrichtung links) sollte besser gesichert werden. Zu 2.: Das Parken auf der Fahrbahnerhöhung sollte durch mobile Hindernisse unterbunden werden, damit die von der Mark-Aurel-Straße kommenden Fahrzeugführer besser in die Gerningstraße einbiegen können und nicht bis an den linken Bürgersteig heranfahren müssen. Zu 3.: Einzelne Markierungen der Parkflächen im oben genannten Bereich sind unvollständig. Der Beginn der Parkfläche wird mit einer entsprechenden Markierung dargestellt, während das jeweilige Ende durch fehlende Markierung unklar ist. Zu 4.: Im Kreuzungsbereich Gerningstraße/Heddernheimer Kirchstraße wird bis an den Kreuzungsbereich geparkt. Durch die begrenzte Straßenbreite in der Gerningstraße werden die erlaubterweise gegen die Einbahnstraße fahrenden Radfahrer immer wieder gefährdet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2016, ST 603 Aktenzeichen: 32 1
Gehwegreinigung Hundekot Heddernheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2016, OF 667/8 Betreff: Gehwegreinigung Hundekot Heddernheimer Landstraße Der Ortsbeirat 8 möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu veranlassen, dass die Gehwege (Bürgersteige) in der Hedderheimer Landstraße hinsichtlich der Verunreinigung durch Hundekot geeignete Maßnahmen (z.B. Reinigung in kürzeren Abständen; Kontrolle der Reinigungsarbeiten und das Verhalten der Hundebesitzer) beseitigt wird. Ferner wird der Magistrat um Auskunft gebeten, mit welchen weiteren Maßnahmen der oben genannten Verunreinigung entgegen gewirkt werden kann. Begründung: Von den Bürgerinnen und Bürgern, die die Gehwege in der Heddernheimer Landstraße benutzen, wird über einen längeren Zeitraum immer wieder die Verunreinigung bemängelt. Insbesondere von Eltern, die ihre Kinder in entsprechende Kindereinrichtung bringen bzw. holen, wird die Beeinträchtigung angeprangert. Dankenswerterweise wurde von interessierten Einwohnern der Versuch unternommen, durch Schilder auf diesen Missstand durch Schilder hinzuweisen. Ferner waren sie durch die Bereitschaft der Betreuung des Beutelspenders für Hundekot etwas dagegen zu unternehmen. Da die Verwaltung mit Ablehnung der Aufstellung von Beutelspender für Hundekot und mit Beseitigung der Schilder reagierte, fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, dafür Sorge zu tragen, dass durch geeignete Maßnahmen (Reinigung in kürzeren Intervallen) und durch eigene Vorschläge auf die Verunreinigung zu reagieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 8 am 21.01.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 667/8 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenKonsequenzen aus dem Segregationsmonitoring - wie geht es weiter im Stadtbezirk 432?
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2015, OF 645/8 Betreff: Konsequenzen aus dem Segregationsmonitoring - wie geht es weiter im Stadtbezirk 432? Die Fortschreibung des Monitorings zur Sozialen Segregation und Benachteiligung 2013 stellt für den Stadtbezirk 432 in der Zusammenschau der sozialen Benachteiligung in allen Frankfurter Stadtbezirken seit 2009 eine negative Entwicklung und eine sehr hohe soziale Benachteiligung fest. Begründungen finden sich im Monitoring nur andeutungsweise: So ist die Arbeitslosendichte deutlich höher als im Nachbarbezirk 431, die Alleinerziehendenhaushalte haben einen besonders starken Anteil an den Familienhaushalten und die Anzeichen für Kinderarmut sind in diesem Stadtteil überdurchschnittlich. Ein Teilbereich des Bezirks rund um die Bernadottestraße befindet sich als nachbetreutes Quartier im Unterstützungsmanagement des "Frankfurter Programms - Aktive Nachbarschaft". Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Was genau hat sich im Stadtteil seit 2009 verändert? 2. Welche kleinräumigen Analysen - etwa zu bestimmten Straßen wie der Bernadottestraße, In der Römerstadt, Konstantinstraße oder Antoninusstraße - kann der Magistrat dem Ortsbeirat zusätzlich zu den im Monitoring gemachten, insgesamt stadtteilspezifischen, Angaben zu den Ursachen dieser Entwicklung (S. 218) zur Verfügung stellen? 3. Welche Strategien hat der Magistrat, die Situation zu verändern? 4. Gedenkt er das Programm "Aktive Nachbarschaft" fortzusetzen und auf den ganzen Bezirk 432 auszudehnen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 8 am 05.11.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1505 2015 Die Vorlage OF 645/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenEinspurigkeit der Eschersheimer Landstraße - zwischen Hügelstraße und Weißer Stein in beiden Richtungen
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2015, OF 980/9 Betreff: Einspurigkeit der Eschersheimer Landstraße - zwischen Hügelstraße und Weißer Stein in beiden Richtungen Vorgang: M 182/14 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Überprüfung der in der Ortsbeiratssitzung vom 01. Oktober 2015 vorgestellten Ergebnisse sind nicht allgemein relevant, da die Voraussetzungen für eine objektive Beurteilung nicht gegeben waren. (Verkehrsarmezeit durch Ferien und Feiertage/ Baustellen) Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf eine erneute Erhebung durchzuführen. Begründung: In der letzten Ortsbeiratssitzung wurde von Herrn Stadtrat Majer dargelegt, dass die Verkehrsströme auf der Eschersheimer Landstraße durch die Neuregelung in keinster Weise beeinträchtigt würden. Jedoch waren die die entsprechenden Grundvoraussetzungen nicht gegeben, da sich im besagten Zeitraum der Testphase (April-August 2015) im Bereich des Stadtteils Heddernheim (auf der Dillenburger Straße/Abzweig Zeilweg sowie Hessestraße) eine Großbaustelle befand, welche auf den Verkehrsfluss auf der Eschersheimer Landstraße Auswirkung gezeigt hat. Die sonst üblichen Verkehrsströme wurden durch die Baustelle schon dort stark beeinträchtigt. Aus diesem Grund sind die im Erfassungszeitraum gesammelten Daten irrelevant; sie bilden nicht die Tatsachen ab, welche ohne besagte Baustelle vorliegen. Dass diesem Wissen im Verkehrsdezernat zum Trotz diese Zahlen nun vorgestellt wurden, ist schlicht und ergreifend eine Vorspiegelung falscher Tatsachen. Die Fakten und Zahlen sind andere. Künftige Baugebiete und Nachverdichtungen, welche ebenfalls eine reibungslose Ver- und Entsorgung benötigen, sind hier noch nicht berücksichtigt worden. Spätestens nach deren Bau wird es zu einem Verkehrskollaps kommen. Die Erhebung erfolgte von April bis August, also einer Jahreszeit, in welches es warm und in diesem Jahr auch trocken war und viele Verkehrsteilnehmer, welche von Eschersheim und Umgebung täglich aus beruflichen Gründen stadteinwärts, bzw. stadtauswärts unterwegs waren, das Auto stehen ließen und auf das Fahrrad umgestiegen sind. In der kalten Herbst- und Winterzeit wird sich hier mit Sicherheit ein anderes Bild zeigen. Wenn eine Verlagerung des Autoverkehrs nicht festgestellt werden konnte und der Verkehr ruhiger floss, dann bleibt doch die Frage offen, wohin denn die Autos alle verschwunden sind, welche dort vorher unterwegs waren und die man auch heute wieder dort sieht. Die Testphase wurde doch offensichtlich bewusst so terminiert, dass die dabei erwarteten Ergebnisse den Umbau rechtfertigen würden. Natürlich sollte dem Bürgerwunsch vor Ort wenn möglich entsprochen werden, wenn es darum geht, verkehrsberuhigende Maßnahmen durchzuführen. Inwiefern dies auf Hauptverkehrsstraßen jedoch sinnvoll ist, bleibt jedoch unbeantwortet. Zu welchen unerwünschten "Nebenwirkungen" eine einspurige Verkehrsführung auf einer Haupt-Ein- und Ausfallstraße führen kann, darf seit zwanzig Jahren auf der Hügelstraße zwischen Ginnheimer Hohl und Eschersheimer Landstraße beobachtet werden. Dort stauen sich die Autos morgens und abends zum Teil hinauf bis zur Paquetstraße im Süden oder bis zur Chamissostraße, was immerhin jeweils einer Staulänge von rund 700 Metern entspricht. Erst wenn eine Alternative für den Autoverkehr auf der Eschersheimer Landstraße gefunden wurde, kann man dort die geplante Maßnahme durchführen. Jetzt einen mittleren einstelligen Millionenbetrag in die Hand zu nehmen und eine Maßnahme durchzuführen, die evtl. verfehlt wäre und am Ende auch noch einen ebenso kostenintensiven Rückbau nach sich zieht, ist aus heutiger Sicht nicht sinnvoll. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.10.2014, M 182 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 9 am 05.11.2015, TO I, TOP 7 Die FDP stellt den Geschäftsordnungsantrag, alle Vorlagen des Tagesordnungspunktes 7. bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: 1. Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 980/9 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1.: GRÜNE, SPD, LINKE. und fraktionslos gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 2.: 2 CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und fraktionslos gegen FDP und BFF (= Annahme) bei drei Enthaltungen CDU
Partei: BFF
Weiter lesenWas wird aus der Hessestraße 23?
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2015, OF 644/8 Betreff: Was wird aus der Hessestraße 23? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, nachfolgende Fragen zu beantworten: Seit geraumer Zeit steht das Haus Hessestraße 23 leer und verfällt zusehends. 1. Ist dem Magistrat dieser Zustand bekannt? 2. Welche Gründe sind hierfür ursächlich? 3. Bestehen Pläne seitens der Stadt oder des Eigentümers dieses Areal wieder zu revitalisieren? Begründung: Viele Heddernheimer kennen noch den "Gasthof Klaa Paris" oder vielleicht das "Ebbo", die in diesem Haus beheimatet waren. Seit der Schließung der Gaststätte steht dieses Haus komplett leer und verfällt. Das Areal verschmutzt immer mehr. In Zeiten, in denen über eine Nachverdichtung geredet wird, wirkt es doch sehr verwunderlich, eine solche Immobilie ungeachtet vergammeln zu lassen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 8 am 05.11.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1503 2015 Die Vorlage OF 644/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenErneuerung Stadtbahnquerung und Bürgersteigverlängerung in der Hessestraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2015, OF 648/8 Betreff: Erneuerung Stadtbahnquerung und Bürgersteigverlängerung in der Hessestraße Der ST 1110 vom 28.10.2011 ist zu entnehmen, dass die Stadtbahnquerung in der Hessestraße im Jahr 2012 erneuert werden soll. Ferner ist in der ST 1332 vom 07.10.2010 ausgeführt, dass das Grundstück für die Verlängerung des Bürgersteigs in der Hessestraße (stadtauswärts auf der linken Seite ab der Stadtbahnquerung) erworben wurde. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat 8 beschließen, den Magistrat um Auskunft zu bitten, wann die Erneuerung der Stadtbahnquerung in der Hessestraße und die Verlängerung des Bürgersteigs in der Hessestraße (stadtauswärts auf der linken Seite ab der Stadtbahnquerung) erfolgt. Begründung: Wie den mündlichen Ausführungen von Stadtrat Markus Frank und Prof. Ries (Leiter der Branddirektion und Geschäftsführer BKRZ) in der Bürgersprechstunde des Ortsbeirats 8 am 08.10.2015 zu entnehmen war, soll in nächster Zeit mit dem Neubau des Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Heddernheim in der Hessestraße (unmittelbar nach der Stadtbahnquerung stadtauswärts auf der rechten Seite) begonnen werden. Vom Neubau des Gerätehauses aus gesehen, ist die kürzeste Straßenverbindung zum größten Teil von Heddernheim die Hessestraße mit der oben genannten Stadtbahnquerung. Würde die Stadtbahnquerung wegen Umbauarbeiten - möglicherweise für längere Zeit - gesperrt werden, dann müssten die Einsatzkräfte bei der Fahrt zum Gerätehaus und dann die Einsatzfahrzeuge über den engen Zeilweg oder als Alternative gar über die Marie-Curie-Straße und Olof-Palme-Straße fahren. Diese beiden Umwege wären mit erheblichem Zeitverlust verbunden. Deshalb sollte die Straßenbahnquerung vor der Fertigstellung des Feuerwehrgerätehauses erneuert werden. Im Zusammenhang mit der Bürgersteigverlängerung ist schwer zu verstehen, warum nach fünf Jahren das erworbene Grundstück als Bürgersteig den Fußgängern immer noch nicht zur Verfügung gestellt wird. Die Fußgänger in diesem Bereich (z.B. auf dem Weg zwischen Dillenburger Straße und der Haltestelle Sandelmühle oder einem Verbrauchermarkt in der Olof-Palme-Straße) müssen die Hessestraße mehrmals queren (zum Teil ohne Absicherung durch Ampelanlage oder Zebrastreifen). Der Bürgersteig vor dem Gelände, auf dem das neue Gerätehaus entstehen soll, ist nicht besonders breit. Durch die anstehenden Bauarbeiten wird vermutlich der Bürgersteig nicht immer in vollem Umfang zur Verfügung stehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 8 am 05.11.2015, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1506 2015 Die Vorlage OF 648/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenVerlängerung der Grünphase Dillenburger Straße/Kaltmühlstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.10.2015, OM 4614 entstanden aus Vorlage: OF 634/8 vom 20.08.2015 Betreff: Verlängerung der Grünphase Dillenburger Straße/Kaltmühlstraße Der Magistrat wird gebeten, die Grünphase für Linksabbieger von der Dillenburger Straße in die Kaltmühlstraße zu verlängern, unter Berücksichtigung der bereits bestehenden "grünen Welle" auf der Dillenburger Straße. Begründung: Nachdem die Baumaßnahmen des Projekts "Staufreies Hessen" auf der Dillenburger Straße beendet sind, wurde auch die Ampelschaltung variiert. In diesem Zusammenhang erfolgte auch eine Änderung an der Ampel Dillenburger Straße/Kaltmühlstraße. Derzeit ist es nicht mehr möglich, im ersten Anlauf in die Kaltmühlstraße einzubiegen, da die Ampel bereits zuvor auf Rot umschaltet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 126 Aktenzeichen: 32 1
Sanierung des Weges an der Nidda zwischen den Brücken am Bubeloch und Eschersheim (BW10)
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.09.2015, OF 635/8 Betreff: Sanierung des Weges an der Nidda zwischen den Brücken am Bubeloch und Eschersheim (BW10) Der Ortsbeirat 8 möge beschließen, den Magistrat um Auskunft zu bitten, wann die Sanierung des Weges an der Nidda zwischen den Brücken "am Bubeloch" und nach Eschersheim (BW 10 - zwischen Heddernheimer Landstraße und Alt-Eschersheim bzw. Niedwiesenstraße) erfolgt. Begründung: Mit ST 378 vom 04.03.2013 wurde die Sanierung des oben genannten Weges für die Zeit 2014/2015 angekündigt. Da der Weg im Herbst / Winter nicht so stark benutzt wird, wäre eine Sanierung in den nächsten Monaten sinnvoll. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 8 am 08.10.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1471 2015 Die Vorlage OF 635/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenFahrradständer Titusstraße/Ecke Habelstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2015, OF 632/8 Betreff: Fahrradständer Titusstraße/Ecke Habelstraße Mit der Erneuerung von Straße und Gehwegen in diesem Bereich wurden direkt an der Titus-Straße, neben einer Reihe von Pollern, auch vier Fahrradbügel aufgestellt. Diese stehen dort nun seit dieser Zeit - und werden andauernd nicht genutzt. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Frage zu beantworten: Mit welchem Hintergrund kam es zu der Entscheidung, gerade an diesem Ort Fahrradbügel aufzustellen ? Begründung: Effektiver wäre es, Fahrradbügel dort aufzustellen, wo auch wirklich die Chance besteht, dass sie von der Bevölkerung angenommen werden. Wie schon die ST 384/13 ausdrückt, dient dieser Bereich vorrangig dem Durchgang und besitzt an sich keine Aufenthaltsfunktion. Also nur wenn dieser Bereich zum Bleiben einlädt, haben Fahrradbügel auch eine Berechtigung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 8 am 10.09.2015, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1447 2015 Die Vorlage OF 632/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, FDP, Herr Caspar und Herr Hofacker gegen 2 SPD (= Ablehnung) bei Enthaltung 2 SPD
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAufstellung von zwei Hundekottütenspender auf der Heddernheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2015, OF 616/8 Betreff: Aufstellung von zwei Hundekottütenspender auf der Heddernheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Für das Aufstellen von zwei Hundekottütenspendern stellt der Ortsbeirat 8 jeweils einen Betrag von maximal 800,00 € bereit. Die Standorte sollen an der Ecke Heddernheimer Landstraße / Hessestraße bei der Parkbank vor der Hausnummer 67 auf der Verkehrsinsel Heddernheimer Landstraße / Dillenburger Straße (s. Plan im Anhang) sein. Als Paten für diese Tütenspender haben sich der katholische Kindergarten von St. Peter und Paul sowie "Das fliegende Klassenzimmer" bereit erklärt. Begründung: Die Heddernheimer Landstraße ist, was den Hundkot anbelangt, einer der verschmutzesten Straßen in Heddernheim. Anwohner und Passanten ärgert dieses. In Folge von Unachtsamkeit tragen Kinder die Hinterlassenschaften auch gerne mal in Wohnungen, Kindergärten und Klassenzimmer. Aus diesem Grund konnten die beiden Kindergärten auch als Paten für die Ständer gewonnen werden. . Quelle: Google Maps Antragsteller: CDU SPD GRÜNE LINKE. BFF FDP fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 8 am 10.09.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 373 2015 Die Vorlage OF 616/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, FDP, fraktionslos
Weiter lesenU-Bahn-Anbindung des Riedbergs weiter verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.07.2015, OM 4379 entstanden aus Vorlage: OF 469/12 vom 26.06.2015 Betreff: U-Bahn-Anbindung des Riedbergs weiter verbessern Der Magistrat wird gebeten, die traffiQ aufzufordern, für das Fahrplanjahr 2015/2016 auch ohne den Einsatz zusätzlicher Züge für eine weitere Verbesserung der Anbindung des Riedbergs zu sorgen. Hierbei sollen insbesondere die Umsteigebeziehungen zwischen der U 9 und U 3 in Niederursel verbessert werden, zum Beispiel durch eine leichte Zeitverschiebung der U 9 Richtung Ginnheim um wenige Minuten nach hinten. In der Gegenrichtung sollte durch dispositive Maßnahmen sichergestellt werden, dass es nicht mehr (wie heute häufig der Fall) am Gleisdreieck Heddernheimer Landstraße zu fahrplanwidrigen Überholungen der U 3 durch die U 9 kommt. Begründung: Auf dem Riedberg wohnen Jahr für Jahr mehr Menschen, die für den Weg zur Arbeit idealerweise die öffentlichen Verkehrsmittel - und hier vor allem die U-Bahn - nutzen sollen. Die Hauptlast trägt hierbei die Linie U 8, was sich auch gut an den Zuglängen ablesen lässt (U 9 in Einfachtraktion, U 8 in den Stoßzeiten stets in Dreifachtraktion). Nachdem im laufenden Fahrplan bereits die sehr unglücklich springenden Abfahrtszeiten der U 8 in Richtung Südbahnhof zugunsten eines über den Großteil des Tages von Montag bis Samstag weitgehend einheitlichen Taktes angepasst werden konnten, hat sich die Umsteigebeziehung von der U 9 in die U 3 in Niederursel verschlechtert. Lagen im vergangenen Jahr in Niederursel meist rund drei Minuten zwischen der U 9 Richtung Ginnheim und der U 3 Richtung Südbahnhof, so hat sich dies mit dem Fahrplan 2014/2015 auf (je nach Uhrzeit) sechs bis acht Minuten erhöht. Eine Verschiebung der U 9 nach hinten um bis zu fünf Minuten würde den Umstieg beschleunigen und für den Riedberg praktisch einen 7,5-Minuten-Takt bedeuten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2015, ST 1522 Aktenzeichen: 92 10
Fahrradständer am Karl-Perott-Platz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2015, OM 4352 entstanden aus Vorlage: OF 610/8 vom 14.06.2015 Betreff: Fahrradständer am Karl-Perott-Platz Der Magistrat wird beauftragt, auf der Parkfläche in der Heddernheimer Landstraße/Ecke Mark-Aurel-Straße Fahrradständer (Bügelständer) einzurichten. Dies soll im Rahmen eines Ortstermins zusammen mit Vertretern der beteiligten Ämter abgestimmt werden. Begründung: Die Fahrradständer sollen so aufgestellt werden, dass der Wendekreis für das Schadstoffmobil zur "Rückwärtseinfahrt" aus der Heddernheimer Landstraße in die Mark-Aurel-Straße frei gehalten wird. Das Schadstoffmobil kann wegen seiner Länge den Karl-Perott-Platz nicht über die Cohausenstraße anfahren. Zum Anschließen der oftmals hochwertigen Fahrräder sollen Bügelständer verwendet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.09.2015, ST 1441 Aktenzeichen: 66 2
Erweiterung Parkerlaubnis auf Bürgersteig vor Heddernheimer Landstraße 88
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2015, OF 591/8 Betreff: Erweiterung Parkerlaubnis auf Bürgersteig vor Heddernheimer Landstraße 88 Der Ortsbeirat 8 möge beschließen, den Magistrat zu bitten, zu veranlassen, dass das Parken auf dem Bürgersteig vor der Haus Heddernheimer Landstraße 88 Richtung Kreuzung Kaltmühlstraße erweitert wird. Begründung: Bis zu einem Unfall, bei dem ein Fahrzeug vermutlich aus der Titusstraße kommend, einen Schildermast auf dem Bürgersteig niederlegte, war das Parken auf dem Bürgersteig vor Haus "Heddernheimer Landstraße 88" Richtung Kreuzung Kaltmühlstraße um zwei Parkplätze erweitert. Nach dem Unfall wurde das Parkerlaubnisschild an der alten Stelle nicht mehr errichtet, sondern Richtung Norden (Richtung Dillenburger Straße) an einem Straßenbeleuchtungsmast montiert. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8 am 23.04.2015, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 591/8 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenSozialwohnungen in der Nordweststadt
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2015, OF 583/8 Betreff: Sozialwohnungen in der Nordweststadt Vorgang: V 707/13; ST 1099/13 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, seine Stellungnahme 1099 vom 22.07.2013 bezogen auf die Fragen 1, 2, 3 und 5 um die Berichtsjahre 2013 und 2014 zu ergänzen. Ferner wird gebeten, die Fragen 1, 2 und 7 auch getrennt nach Wohnungsbaugesellschaften insbesondere mit Schwerpunkt auf ABG und Nassauische Heimstätte zu beantworten. 1. Wie viele Wohnungen in Niederursel, der Nordweststadt und in Heddernheim sind seit 2007 aus der Sozialbindung gefallen? 2. Wie hoch ist speziell in der Nordweststadt der prozentuale Anteil an Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung? Wie hoch ist er in den entsprechenden Wohnquartieren im Stadtteil Heddernheim (Antoninusstraße, Konstantinstraße, Titusstraße, Siedlung Römerstadt)? 3. Wie viele Wohnungen in welchen Liegenschaften der ABG und der Nassauischen Heimstätte (gemäß Ziffer 2, gegliedert nach frei finanzierten Wohnungen und ehemaligen Sozialwohnungen), sind seit 2007 nach frei werden wie vertraglich vereinbart in den Belegrechtsankauf aufgenommen worden? 4. Werden vom Magistrat auch neue Belegrechte in Wohnungsbeständen der privaten Deutschen Annington Immobiliengruppe erworben? Wenn ja, wie viele und in welchen Häusern? 5. Erwirbt der Magistrat im Ortsbezirk auch Belegrechte bei sonstigen Gesellschaften (z. B. GWH), Genossenschaften (z. B. Volks-, Bau- und Sparverein eG) und privaten Eigentümern? Wenn ja, wie viele und in welchen Häusern? Erwirbt er auch Belegrechte bei Privatwohnungen aus Konkursmassen (z. B. ehem. Gesellschaft für Immobilien und Beteiligungen AG, Haus: Gerhart-Hauptmann-Ring 200-202)? 6. Sind dem Magistrat Umstände bekannt, die auf einen Missbrauch der dem zugekauften Belegrecht unterliegenden Wohnungen durch die Bewohner bzw. die Eigentümer hindeuten (Überbelegung, Untervermietung etc.)? 7. Wie viele Sozialwohnungen werden bis 2020 prognostiziert in der Nordweststadt und in Heddernheim (Trennung entsprechend Ziffer 2) aus der Bindung fallen und wie viele Sozialwohnungen plant der Magistrat bedarfsorientiert durch Neubau bzw. An-, Rückkauf, Verlängerung und Tausch von Belegungsrechten im Wohnungsbestand vorzuhalten, um auch weiterhin kommunale Wohnungswirtschaft in diesen Stadtteilen effektiv steuern zu können? 8. Sieht der Magistrat durch sein bisheriges Vorgehen, Belegrechte bei öffentlichen und privaten Wohnungseigentümern in der Nordweststadt bzw. in Heddernheim anzukaufen, die sozial stabile Bewohnerstruktur der einzelnen Wohnblocks gewahrt und wird er fürderhin auch dafür Sorge tragen, dass durch diesen Eingriff die intakte Bewohnerstruktur des Stadtteils weiterhin erhalten bleibt? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 11.04.2013, V 707 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2013, ST 1099 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8 am 23.04.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1338 2015 Die Vorlage OF 583/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenTempo 30 im Bereich Niederschelder Weg, Oberschelder Weg und Sinner Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.03.2015, OM 3965 entstanden aus Vorlage: OF 571/8 vom 22.02.2015 Betreff: Tempo 30 im Bereich Niederschelder Weg, Oberschelder Weg und Sinner Weg Vorgang: OM 3886/15 OBR 8 In der Ortsbeiratssitzung am 12.02.2015 hat der Ortsbeirat 8 mit Anregung OM 3886, den Magistrat beauftragt, entsprechend des Vorschlags des Straßenverkehrsamts die Geschwindigkeit auf der Heddernheimer Landstraße zwischen Dillenburger Straße und der Wendeschleife an der U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße" auf 30 km/h zu begrenzen. Der Magistrat wird gebeten, auch auf den Nebenstraßen (Niederschelder Weg, Oberschelder Weg und Sinner Weg) zur Heddernheimer Landstraße die Geschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen. Begründung: An den Einmündungen der Straßen Niederschelder Weg, Oberschelder Weg und Sinner Weg in die Heddernheimer Landstraße müssten mit Verkehrsschildern die unterschiedlichen zulässigen Höchstgeschwindigkeiten dargestellt werden. Auf der "eigentlichen" Hauptstraße (Heddernheimer Landstraße) wäre eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit zulässig als auf den drei Nebenstraßen. Zumindest im Niederschelder Weg ist wegen der Straßenbreite und dem schmalen Bürgersteig vor den Wohnhäusern aus Verkehrssicherheitsgründen eine verminderte Höchstgeschwindigkeit angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.02.2015, OM 3886 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2015, ST 888 Aktenzeichen: 32 1
Außenwirkung vom REWE CITY-Markt und Wohnhaus - Hessestraße 2-3 in Heddernheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2015, OF 573/8 Betreff: Außenwirkung vom REWE CITY-Markt und Wohnhaus - Hessestraße 2-3 in Heddernheim Die vor kurzem erweiterte und innen renovierte REWE-Niederlassung ist ein Gewinn für die Nahversorgung. Jetzt fallen die äußerlichen Unzulänglichkeiten um und an der Liegenschaft um so mehr auf. 1.Die kleine Grünfläche vor dem Markt ist im Zuge der Bauarbeiten ersatzlos zubetoniert worden.Viele Anwohner wünschen sich eine "grüne" Neugestaltung des Eingangsbereiches. Auch eine ambitionierte Fahrradabstellanlage ist vorstellbar. 2. Baugerüste und Bau-Absperrgitter sind rechts und links vom Eingang zu sehen. (siehe beigefügte Fotos) 3.Das Haus an sich stellt keine gute,äußere Visitenkarte für ein solch renommiertes und erfolgreiches Unternehmen wie die REWE-Gruppe dar. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, das Gespräch mit den Eigentümern/der Hausverwaltung und der zuständigen REWE-Bezirksleitung zum Haus/zur Filiale Hessestr.2-3 zu suchen um Veränderungen der jetzigen Situation anzustoßen. Begründung: Dieses hohe Gebäude dominiert mit seiner Präsenz die ganze Umgebung. Mit dem potenten Mieter REWE, der seinen innen neugestalteten Markt bestimmt langfristig angemietet hat, ist wohl auch ein zuverlässiger Betreiber an Bord. Anlage 1 (ca. 245 KB) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 8 am 12.03.2015, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 573/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und SPD gegen GRÜNE, LINKE. und fraktionslos (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenTempo 30 auf der Heddernheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.02.2015, OM 3886 entstanden aus Vorlage: OF 561/8 vom 26.01.2015 Betreff: Tempo 30 auf der Heddernheimer Landstraße Der Magistrat wird beauftragt, entsprechend des Vorschlags des Straßenverkehrsamtes die Geschwindigkeit auf der Heddernheimer Landstraße zwischen Dillenburger Straße und der Wendeschleife an der U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße" auf 30 km/h zu begrenzen. Begründung: Spätestens nach der Verlegung der Ausfahrt der Müllverbrennungsanlage in Richtung Mainova hat die Heddernheimer Landstraße nur noch eine nachgeordnete Verbindungsfunktionalität. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.03.2015, OM 3965 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2015, ST 891 Aktenzeichen: 32 1
Ampelanlage Dillenburger Straße/Kaltmühlstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.12.2014, OM 3722 entstanden aus Vorlage: OF 543/8 vom 18.11.2014 Betreff: Ampelanlage Dillenburger Straße/Kaltmühlstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Ampelanlage in der Dillenburger Straße/Kaltmühlstraße die Sicherheit für die Fußgänger zu erhöhen. Hierzu gehört u. a., dass die Ampeln auf der Dillenburger Straße stadtauswärts besser sichtbar gemacht werden (z. B. durch Rückschnitt der Bäume) und Veränderung der Ampelschaltung erfolgt. Ferner wird darum gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen Maßnahmen die Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit und die Beachtung der Lichtzeichen der Ampelanlage erreicht werden kann. Begründung: Der Fußgängerüberweg der oben genannten Ampelanlage ist Teil des Schulwegs zur Robert-Schumann-Schule. Ferner wird der Fußgängerüberweg auch von älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern (zum Teil mit Gehhilfen) auf dem Weg zur Begegnungsstätte in der Aßlarer Straße benutzt. Von Eltern wurde schon mehrfach beobachtet, dass von stadtauswärts fahrenden Verkehrsteilnehmern auf der Dillenburger Straße das Rotlicht missachtet wurde. Das Fehlverhalten der Verkehrsteilnehmer ist einerseits darauf zurückzuführen, dass das Rotlicht durch Äste verdeckt ist. Andererseits ist die Ampel zum Teil so geschaltet, dass nur mit höherer Geschwindigkeit (über 50 km/h) die Grünphase zu erreichen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.07.2015, ST 974 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 211 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 28.05.2015, TO I, TOP 20 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 8 am 02.07.2015, TO I, TOP 20 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine vorläufige schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1
Grünphasenverlängerung Ampelanlage Titusstraße/Konstantinstraße für Fußgänger
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.11.2014, OM 3629 entstanden aus Vorlage: OF 537/8 vom 20.10.2014 Betreff: Grünphasenverlängerung Ampelanlage Titusstraße/Konstantinstraße für Fußgänger Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass an der Ampelanlage Titusstraße/Konstantinstraße die Grünphase für die Fußgänger über die Titusstraße (erster Übergang aus Richtung Nordwestzentum) zeitlich verlängert wird. Begründung: Die Grünphase für die Fußgängerinnen und Fußgänger am ersten Übergang aus Richtung Nordwestzentum ist rund 8 Sekunden lang. Diese kurze Zeit der Grünphase wird insbesondere von älteren und behinderten Mitbürgerinnen und Mitbürgern als viel zu kurz empfunden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 10 Aktenzeichen: 32 1
Verlegung der Feuerwachen BW 21 und der FF-Heddernheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2014, OF 530/8 Betreff: Verlegung der Feuerwachen BW 21 und der FF-Heddernheim Vorgang: ST 1238/13 Der Ortsbeirat möge beschließen: Bereits seit geraumer Zeit beschäftigt sich der Ortsbeirat 8 mit den Umsiedlungen der beiden Feuerwachen, die dringend notwendig sind, da entweder der Mietvertrag ausläuft oder die räumlichen Verhältnisse unzumutbar sind. In beiden Fällen wurden Ausweichflächen gefunden, die vom Ortsbeirat mitgetragen bzw. sogar benannt wurden. Der Magistrat möge bitte folgende Fragen zu der Umsetzung beider Wachen beantworten: A. Bereichswache 21: Auf dem Grundstück für die zukünftige Bereichswache wurden letztes Jahr die Bauarbeiten (Rodung) mit hoher Priorität vorangetrieben. Bedingt durch die römischen Funde ruhen diese nunmehr. Im Hinblick auf die auslaufenden Mietverträge im Nordwestzentrum stellen sich die Fragen: - Ist noch mit einer termingerechten Auslagerung der Feuerwache zu rechnen? - Was passiert, wenn der Termin nicht gehalten werden kann? B. Freiwillige Feuerwehr Heddernheim: In der Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2013 (ST 1238) hieß es: "Eine benötigte Teilfläche wird die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) in Erbpacht bereitstellen. Das bestehende Mietverhältnis wurde bereits gekündigt. Das Grundstück für einen Neubau des Feuerwehr-Gerätehauses Heddernheim wird daher ab dem 01.07.2014 zur Verfügung stehen." Leider sind bis heute keine sichtbaren Aktivitäten zu erkennen. - Wann wird dieses Grundstück Hessestraße 40 zur Verfügung stehen? - Wann ist mit einer baulichen Umsetzung des neuen Gerätehauses zu rechnen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2013, ST 1238 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 8 am 06.11.2014, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1162 2014 Die Vorlage OF 530/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenZwei Sitzbänke an der Nidda in Heddernheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.09.2014, OF 521/8 Betreff: Zwei Sitzbänke an der Nidda in Heddernheim Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, am westlichen Ende des Radwegs unter dem Brückenbauwerk 10 hindurch, einen Ausruhepunkt mit etwa folgender Ausstattung herzurichten: 1 Zweisitzer-Bank mit Rückenlehne 1 Dreisitzer-Bank mit Rückenlehne 2 Abfallkörbe mit Ascher und Gluttöter Begründung: In der Heddernheimer Landstraße/Ecke-Kirchstraße befindet sich eine Altenwohnanlage mit 31 Wohneinheiten. Der Weg von dort zur Nidda ist 400 m lang. Auf dieser Strecke gibt es keine öffentliche Sitzgelegenheit: Eine solche kommt erst 200 m weiter flussabwärts. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 09.10.2014, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 521/8 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Annahme) bei einer Enthaltung CDU
Partei: FREIE_WÄHLER
Weiter lesenGehwegreparatur an der Ecke Dillenburger Straße/Hessestraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2014, OM 3421 entstanden aus Vorlage: OF 512/8 vom 18.08.2014 Betreff: Gehwegreparatur an der Ecke Dillenburger Straße/Hessestraße Der Magistrat wird gebeten, zum Wohle aller Fußgänger an der Straßenkreuzung Dillenburger Straße/Hessestraße folgende Unzulänglichkeit beseitigen zu lassen: Baumwurzeln haben Pflastersteine angehoben. Über die Zeit hinweg sind schon mehr als ein Quadratmeter Steine entwendet worden. Diese sind zu ersetzen und zu verbauen. Begründung: Der kaum 60 Zentimeter breite Warteraum für Fußgänger an der Signalanlage Dillenburger Straße ist schon heute unzureichend groß. Die Gefährdung nimmt zu, wenn in Kürze der Bürgersteig auf der oberen Hessestraße, westliche Straßenseite, komplettiert ist und Rad- wie Fußverkehr zunehmen werden; erst recht, wenn das Quartier Sandelmühle mit 500 Einwohnern besiedelt ist. . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2014, ST 1472 Aktenzeichen: 66 5
Lärm vermindern und Betriebssicherheit erhöhen? Flügelung von U3 und U8 überprüfen
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2014, OF 505/8 Betreff: Lärm vermindern und Betriebssicherheit erhöhen? Flügelung von U3 und U8 überprüfen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mit VGF und traffiQ zu prüfen und berichten, welche Voraussetzungen nötig wären und welche Auswirkungen es hätte, die Züge der Linien U3 und U8 in Niederursel außerhalb der morgendlichen Hauptverkehrszeit auswärts auseinanderzukoppeln und einwärts zusammenzuführen ("flügeln"), sodass es auf dem Abschnitt Niederursel - Südbahnhof statt acht Zwei-Wagen-Zügen pro Stunde und Richtung nur noch vier Vier-Wagen-Züge gäbe. Insbesondere sollen folgende Aspekte untersucht werden: 1. Wie würde sich die Reduzierung der Fahrtenanzahl (unter Beibehaltung der Kapazität) auf die Fahrplanstabilität der A-Strecke auswirken? a) Gäbe es Einsparpotentiale, weil zum Beispiel der vor einem Jahr eingeführte 11. Zug auf der Linie U2 im Berufsverkehr nicht mehr benötigt würde? b) Würde die Kapazität des Gleisdreieckes Nordwest dann zwei weitere Züge pro Stunde auf der Relation Wiesenau - Heddernheimer Landstraße, etwa die der RTW, zulassen? 2. Wie lange wäre die nötige Wartezeit der Züge in einwärtiger Richtung in Niederursel, um eine planmäßige Flügelung zu gewährleisten? Wie groß wären dadurch die Fahrzeitverlängerungen von Oberusel / Riedberg in die Frankfurter Innenstadt? 3. Welche technischen Voraussetzungen müssten geschaffen werden, um ein Flügeln zu ermöglichen? a) Kann die vorhandene Signalanlage in Niederursel angepasst werden oder muss sie komplett erneuert werden? b) Müssen Pausenräume etc. für wartendes Personal geschaffen werden; bedarf es dafür eines neuen Gebäudes oder können die vorhandenen Einrichtungen wie das Ortsstellwerk genutzt werden? 4. Wie kann sichergestellt werden, dass auch im Verspätungsfall das zusätzliche Personal für die Fahrt nach Norden schon an der Haltestelle angekommen ist? Welche Ausweichpläne könnte es geben, um allen Eventualitäten vorzubeugen (Vier-Wagen-Zug nach Riedberg/ nach Oberursel (hier wohl nur mit verschlossenem 4. Wagen, aufgrund der Bahnsteigslängen), warten auf verspätetes Personal)? 5. Wären akkustische Signale zur Kommunikation zwischen den Personalen bei Zusammenführen und Auseinandernehmen der Züge nötig, die die Anwohner belasten könnten oder ist eine technische Signalisierung von "Zug erfolgreich an/abgekoppelt" möglich? Begründung: Die Geräuschentwicklung der Stadtbahnzüge zwischen Niederursel und Zeilweg ist immer wieder Grund zur Klage im Ortsbeirat 8. Eine Reduzierung der Fahrtenzahl verspricht hier Hilfe. Gleichzeitig könnte es möglich sein - siehe Frage 1 -, dass eine reduzierte Fahrtenzahl den Fahrplan auf der A-Strecke verlässlicher macht. Da eine solche Maßnahme in Frankfurt einzigartig wäre, sollte sie vorher zunächst umfassend geprüft werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 8 am 11.09.2014, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 505/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FREIE WÄHLER und FDP gegen GRÜNE (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenGrundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Alt-Heddernheim als Umrüstungsgebiet auf neue LED-Leuchten in Gestalt der alten Gasleuchten aufnehmen - (weitgehend) innerhalb der Erhaltungssatzung (Nr. 23) von Heddernheim Vortrag des Magistrats vom
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.07.2014, OA 538 entstanden aus Vorlage: OF 497/8 vom 17.07.2014 Betreff: Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Alt-Heddernheim als Umrüstungsgebiet auf neue LED-Leuchten in Gestalt der alten Gasleuchten aufnehmen - (weitgehend) innerhalb der Erhaltungssatzung (Nr. 23) von Heddernheim Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. Der Bereich innerhalb der Erhaltungssatzung Heddernheim, der den geschichtlich ältesten Teil der Gemeinde Heddernheim umfasst, wird Umrüstungsgebiet für LED-Leuchten in Gestalt der alten Gaslampen (Dieses Gebiet beinhaltet gemäß der Vorlage M121/2009 die folgenden Straßen: Brühlstraße 6 bis Ende und 11 bis Ende, Heddernheimer Landstraße von Dillgasse bis Hessestraße, Bendelgasse, Gerningstraße, Cohausenstraße von Mark-Aurel-Straße bis Domitianstraße, Diezer Straße, Habelstraße von Oranienstraße bis Antoninusstraße, In der Römerstadt 1-48, Alt-Heddernheim 1-75 (Ost) bzw. 2-80 (West), Nistergasse, Oranienstraße, Wörbachstraße, Wenzelweg 24/29 bis Ende, Kastellstraße, Nassauer Straße Anfang bis Dillenburger Straße, Heddernheimer Kirchstraße, Severusstraße, Mark-Aurel-Straße, Antoninusstraße Anfang bis Habelstraße, Augustusstraße und Domitianstraße, Cohausenstraße bis Habelstraße). 2. Zur Abrundung des Umrüstungsgebietes und im Interesse eines einheitlichen Straßenbildes werden auch folgende kurze Straßen und Straßenabschnitte am Rande der Erhaltungssatzung mit aufgenommen: Dillgasse, Brühlstraße bis zur Einmündung auf die Dillgasse, Heddernheimer Landstraße ab 1 und bis zur Domitianstraße, Domitianstraße zwischen Heddernheimer Landstraße und Cohausenstraße, Herborner Straße, Georg-Wolff-Straße. 3. Nach Ablauf ihrer Lebenszeit werden auch die wenigen im oben genannten Gebiet aufgestellten Stromleuchten auf die nachempfundenen Gasleuchten mit LED-Licht umgerüstet. Dabei geht es insbesondere um den Bereich der ehemaligen Durchgangsstraße Heddernheimer Landstraße. 4. Die im Pilotprojekt Nistergasse (Heddernheim) gewonnen Erkenntnisse finden Berücksichtigung. Insbesondere geht es darum, dass das LED-Licht nur den Verkehrsraum beleuchtet, nicht den Wohnbereich der angrenzenden Bebauung. Begründung: Nahezu konzentriert auf den Bereich der fest umrissenen Erhaltungssatzung in Alt-Heddernheim mit seiner harmonischen Bebauung, sollte dort auch die typische Formensprache der Straßenbeleuchtung dauerhaft erhalten bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2015, ST 270 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 23.07.2014 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.07.2014, TO I, TOP 26 Der Geschäftsordnungsantrag FDP, ELF Piraten und RÖMER, die Beratung der Vorlage M 69 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird mit den Stimmen von CDU und GRÜNE abgelehnt. Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 69 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 974 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 941 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 974 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 976 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 983 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage NR 987 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OA 506 wird abgelehnt. 8. Der Vorlage OA 507 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass . . 9. Die Vorlage OA 512 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 10. Die Vorlage OA 522 wird abgelehnt. 11. Die Vorlage OA 532 wird abgelehnt. 12. Der Vorlage OA 534 wird im Rahmen der Vorlage NR 974 zugestimmt. 13. Die Vorlage OA 536 wird abgelehnt. 14. a) Der Ziffer 2. Vorlage OA 537 wird im Rahmen der Vorlage NR 974 zugestimmt. b) Die Ziffern 1. und 3. bis 6. der Vorlage OA 537 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. 15. a) Den Ziffern 1. und 2. der Vorlage OA 538 wird im Rahmen der Vorlage NR 974 zugestimmt. b) Die Ziffern 3. und 4. der Vorlage OA 538 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. 16. Die Vorlage OA 539 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung unter Angabe der Kosten überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) sowie ELF Piraten (= Annahme im Rahmen OA 512) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 3. erster Satz: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) sowie ELF Piraten (= Annahme im Rahmen OA 512) Ziffern 1. bis 3.: CDU und GRÜNE gegen SPD = Prüfung und Berichterstattung sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) und ELF Piraten (Annahme im Rahmen OA 512) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD und ELF Piraten (= Annahme im Rahmen NR 941) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER gegen FDP und ELF Piraten (= Annahme) zu 6. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 7. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 8. CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) sowie ELF Piraten (= Annahme) zu 9. CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und FDP (= Ablehnung) sowie ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 10. CDU, GRÜNE und ELF Piraten gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 11. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und ELF Piraten gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Ziffern 2. bis 4.: CDU, GRÜNE und ELF Piraten gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 12. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) sowie ELF Piraten (= Annahme) zu 13. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und ELF Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 14. a) CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und ELF Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) b) CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und ELF Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 15. a) CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und ELF Piraten (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) b) CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und ELF Piraten (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) zu 16. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) sowie ELF Piraten (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: NPD (M 69, NR 941, NR 974, NR 976, OA 506, OA 507, OA 512, OA 522, OA 532, OA 534, OA 536, OA 537, OA 538 und OA 539 = Enthaltung) REP (NR 941, NR 976, OA 506, OA 537 und OA 539 = Annahme, NR 974 und OA 522 = Ablehnung, OA 507, OA 512, OA 532 und OA 538 = Prüfung und Berichterstattung, OA 534 und OA 536 = vereinfachtes Verfahren) 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.07.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Der Vorlage M 69 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 974 zugestimmt. Namentliche Abstimmung zur Vorlage M 69 auf Antrag der FREIEN WÄHLER- und RÖMER-Fraktion: Stadtverordneter Amann Nein Stadtverordnete Arslaner-Gölbasi Ja Stadtverordnete auf der Heide Ja Stadtverordnete Ayyildiz Nein Stadtverordneter Baier Ja Stadtverordnete Barbosa de Lima Ja Stadtverordneter Dr. Betakis Nein Stadtverordnete Brein Ja Stadtverordneter Brillante Ja (im Rahmen OA 512) Stadtverordnete Burkert fehlt Stadtverordneter Burkhardt Ja Stadtverordnete Busch Nein Stadtverordnete Czerny Ja Stadtverordneter Daum Ja Stadtverordnete David Ja Stadtverordneter Deusinger fehlt Stadtverordnete Diallo Ja Stadtverordnete Ditfurth fehlt Stadtverordnete Dörhöfer Ja Stadtverordneter Dr. Dürbeck Ja Stadtverordneter Emmerling fehlt Stadtverordnete Fischer Ja Stadtverordneter Förster Ja (im Rahmen OA 512) Stadtverordneter Dr. Gärtner Nein Stadtverordneter Gerhardt Ja Stadtverordnete Hanisch Ja Stadtverordneter Dr. Harsche Ja Stadtverordneter Heimpel Nein Stadtverordneter Heuser Ja Stadtverordneter Homeyer Ja Stadtverordneter Hübner Nein Stadtverordneter Josef Nein Stadtverordnete Kauder Ja Stadtverordneter Kirchner Ja Stadtverordneter Kliehm Ja (im Rahmen OA 512) Stadtverordneter Klingelhöfer Nein Stadtverordneter Knudt Nein Stadtverordneter Dr. Kößler Ja Stadtverordneter Krebs Enthaltung Stadtverordnete Lang Ja Stadtverordneter Lange Ja Stadtverordneter Langer Nein Stadtverordnete Latsch Nein Stadtverordneter zu Löwenstein Ja Stadtverordnete Loizides Ja Stadtverordneter Maier Ja Stadtverordnete Meister Ja Stadtverordnete Momsen fehlt Stadtverordnete Moussa Nein Stadtverordneter Müller Nein Stadtverordneter Münz Ja Stadtverordnete Nazarenus-Vetter Ja Stadtverordneter Ochs fehlt Stadtverordneter Oesterling Nein Stadtverordnete Pauli Nein Stadtverordneter Paulsen Ja Stadtverordneter Pawlik Nein Stadtverordneter Podstatny Nein Stadtverordneter Popp Ja Stadtverordnete Purkhardt Ja Stadtverordneter Quirin Ja Stadtverordneter Dr. Dr. Rahn Nein Stadtverordneter Reininger Nein Stadtverordneter Reiß Ja Stadtverordnete Rinn Nein Stadtverordneter Dr. Römer Nein Stadtverordneter Schenk Nein Stadtverordnete Scheurich Nein Stadtverordneter Dr. Schmitt Ja Stadtverordnete Schubring Ja Stadtverordneter Serke Ja Stadtverordneter Dr. Seubert Ja Stadtverordneter Siefert Ja Stadtverordneter Siegler Ja Stadtverordneter Stapf Ja Stadtverordneter Stock Ja Stadtverordnete Streb-Hesse Nein Stadtverordnete Tafel-Stein Nein Stadtverordneter Taskin Ja Stadtverordnete Dr. Teufel Ja Stadtverordnete Thiele Nein Stadtverordnete Triantafillidou Ja Stadtverordneter Trinklein fehlt Stadtverordneter Tschierschke Nein Stadtverordneter Ulshöfer Ja Stadtverordneter Vielhauer Ja Stadtverordneter Freiherr von Wangenheim Nein Stadtverordneter Arnold Weber Nein Stadtverordnete Sylvia Weber Nein Stadtverordnete Weil-Döpel Nein Stadtverordnete Werner Ja Stadtverordnete Dr. Weyland Ja Stadtverordnete Dr. Wolter-Brandecker Nein Hinweis: Die Zustimmung zur Vorlage M 69 erfolgt unter Berücksichtigung der Ergänzung durch die Vorlage NR 974. 2. Die Vorlage NR 941 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 974 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 976 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 983 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage NR 987 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OA 506 wird abgelehnt. 8. Der Vorlage OA 507 wird im Rahmen der Vorlage NR 974 zugestimmt. 9. Die Vorlage OA 512 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 10. Die Vorlage OA 522 wird abgelehnt. 11. Die Vorlage OA 532 wird abgelehnt. 12. Der Vorlage OA 534 wird im Rahmen der Vorlage NR 974 zugestimmt. 13. Die Vorlage OA 536 wird abgelehnt. 14. a) Der Ziffer 2. Vorlage OA 537 wird im Rahmen der Vorlage NR 974 zugestimmt. b) Die Ziffern 1. und 3. bis 6. der Vorlage OA 537 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. 15. a) Den Ziffern 1. und 2. der Vorlage OA 538 wird im Rahmen der Vorlage NR 974 zugestimmt. b) Die Ziffern 3. und 4. der Vorlage OA 538 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. 16. a) Die Vorlage OA 539 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung unter Angabe der Kosten überwiesen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten zu Löwenstein, Rinn, Podstatny, Dr. Dr. Rahn, Maier, Müller, Pauli, Oesterling und Förster sowie von Stadtrat Majer dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 3. erster Satz: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Ablehnung) sowie ELF Piraten (= Annahme im Rahmen OA 512); NPD (= Enthaltung) Ziffern 1. bis 3.: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Ablehnung) und ELF Piraten (Annahme im Rahmen OA 512); NPD (= Enthaltung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD und ELF Piraten (= Annahme im Rahmen NR 941) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER gegen FDP und ELF Piraten (= Annahme) zu 6. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 7. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 8. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und REP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) sowie ELF Piraten (= Annahme ohne Zusatz); NPD (= Enthaltung) zu 9. CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD und REP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und FDP (= Ablehnung) sowie ELF Piraten und RÖMER (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 10. CDU, GRÜNE, ELF Piraten und REP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 11. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und ELF Piraten gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) sowie REP (= Prüfung und Berichterstattung); NPD (= Enthaltung) Ziffern 2. bis 4.: CDU, GRÜNE und ELF Piraten gegen SPD und REP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 12. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung), ELF Piraten (= Annahme ohne Zusatz) sowie REP (= vereinfachtes Verfahren); NPD (= Enthaltung) zu 13. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und ELF Piraten (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) sowie REP (= vereinfachtes Verfahren); NPD (= Enthaltung) zu 14. a) CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und ELF Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme ohne Zusatz); NPD (= Enthaltung) b) CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und ELF Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 15. a) CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und ELF Piraten (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) b) CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und REP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und ELF Piraten (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) zu 16. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) sowie ELF Piraten und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) 37. Sitzung des OBR 8 am 22.01.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 8 am 12.02.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4832, 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014 Aktenzeichen: 91 52
Erscheinungsbild der historischen Gaslaternen im Ortsbezirk 8 erhalten Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.07.2014, OA 537 entstanden aus Vorlage: OF 493/8 vom 03.07.2014 Betreff: Erscheinungsbild der historischen Gaslaternen im Ortsbezirk 8 erhalten Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Der Ortsbeirat lehnt den Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69, ab und bekundet sein Missfallen über die Absicht des Magistrats, die in der Bevölkerung beliebten historischen Gaslaternen abzubauen und durch Imitate mit LED-Straßenbeleuchtung sowie durch stadtübliche Natriumdampflampen zu ersetzen. Der Ortsbeirat nimmt zur Kenntnis, dass im Denkmalgebiet von Alt-Niederursel die Gaslaternen in ihrem äußeren Erscheinungsbild und mit gaslichtfarbähnlicher LED-Beleuchtung weitestgehend erhalten werden sollen (sog. Umrüstungsgebiet). Er ist jedoch der Auffassung, dass die Gaslaternen in den Straßenzügen im Stadtteil Heddernheim, die der Erhaltungssatzung Nr. 23 unterliegen, ebenfalls schützenswert sind. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. zu prüfen und zu berichten, ob in den beiden Stadtteilen mit Gasbeleuchtung je ein Gebiet als Industriedenkmal ("Gaslight District") ausgewiesen werden kann; 2. die Straßenzüge im Gebiet der Erhaltungssatzung Nr. 23 - somit innerhalb des Gebietes zwischen Dillenburger Straße im Norden, der Straße In der Römerstadt im Süden, der Domitianstraße im Westen und der Herborner Straße im Osten - ebenfalls zum Umrüstungsgebiet zu erklären; 3. die historischen Gaslaternen innerhalb des auf Seite 8 des Vortrags des Magistrat vom 28.03.2014, M 69, beschriebenen Denkmalgebietes von Alt-Niederursel zur Vermeidung von für Anwohner unzumutbaren Wiederholungsbaustellen zeitgleich mit der Realisierung der erforderlichen Straßenbauarbeiten im Zuge der Umsetzung des Rahmenplanes Niederursel zu ersetzen; 4. die historischen Gaslaternen in Niederursel und Heddernheim exakt an ihrem jetzigen Standpunkt und in ihrer derzeitigen Ausgestaltung wieder aufzubauen und nicht - wie in der Nistergasse (LED-Teststrecke) geschehen - auf andere Straßenseiten zu verlegen und Bogenlampen durch Aufsatzleuchten zu ersetzen; 5. die historischen Gaslaternen im Denkmalgebiet von Niederursel ihren Typen entsprechend äußerlich zu rekonstruieren: als umgebaute Ansatzleuchte mit zweifach abgewinkeltem Mast (insgesamt 16 Leuchten in den Straßen Alt-Niederursel, Hennegasse, Erbsengasse, Schüttgrabenstraße), als Sondermodell der Ansatzleuchte (ein Standort Alt-Niederursel/Ecke Kirchgartenstraße), als Langfeldleuchte Modell LT 56 (eine Leuchte an der Kirchmauer gegenüber Haus Alt-Niederursel 28) sowie als Sondermodell Wandleuchte (einmal am Haus Kirchgartenstraße 6-8); 6. in den Straßenzügen, in denen die Gaslaternen gegen stadtübliche Straßenbeleuchtung ausgetauscht werden sollen, das heißt am Zeilweg, im Brühlfeld, in der Hessestraße, An der Sandelmühle, im Wenzelweg sowie in der Kreuzerhohl oder entlang des Oberurseler Weges, ebenfalls LED-Straßenbeleuchtung zum Einsatz zu bringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2015, ST 271 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 23.07.2014 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.07.2014, TO I, TOP 26 Der Geschäftsordnungsantrag FDP, ELF Piraten und RÖMER, die Beratung der Vorlage M 69 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird mit den Stimmen von CDU und GRÜNE abgelehnt. Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 69 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 974 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 941 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 974 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 976 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 983 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage NR 987 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OA 506 wird abgelehnt. 8. Der Vorlage OA 507 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass . . 9. Die Vorlage OA 512 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 10. Die Vorlage OA 522 wird abgelehnt. 11. Die Vorlage OA 532 wird abgelehnt. 12. Der Vorlage OA 534 wird im Rahmen der Vorlage NR 974 zugestimmt. 13. Die Vorlage OA 536 wird abgelehnt. 14. a) Der Ziffer 2. Vorlage OA 537 wird im Rahmen der Vorlage NR 974 zugestimmt. b) Die Ziffern 1. und 3. bis 6. der Vorlage OA 537 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. 15. a) Den Ziffern 1. und 2. der Vorlage OA 538 wird im Rahmen der Vorlage NR 974 zugestimmt. b) Die Ziffern 3. und 4. der Vorlage OA 538 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. 16. Die Vorlage OA 539 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung unter Angabe der Kosten überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) sowie ELF Piraten (= Annahme im Rahmen OA 512) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 3. erster Satz: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) sowie ELF Piraten (= Annahme im Rahmen OA 512) Ziffern 1. bis 3.: CDU und GRÜNE gegen SPD = Prüfung und Berichterstattung sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) und ELF Piraten (Annahme im Rahmen OA 512) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD und ELF Piraten (= Annahme im Rahmen NR 941) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER gegen FDP und ELF Piraten (= Annahme) zu 6. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 7. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 8. CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) sowie ELF Piraten (= Annahme) zu 9. CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und FDP (= Ablehnung) sowie ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 10. CDU, GRÜNE und ELF Piraten gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 11. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und ELF Piraten gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Ziffern 2. bis 4.: CDU, GRÜNE und ELF Piraten gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 12. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) sowie ELF Piraten (= Annahme) zu 13. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und ELF Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 14. a) CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und ELF Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) b) CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und ELF Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 15. a) CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und ELF Piraten (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) b) CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und ELF Piraten (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) zu 16. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) sowie ELF Piraten (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: NPD (M 69, NR 941, NR 974, NR 976, OA 506, OA 507, OA 512, OA 522, OA 532, OA 534, OA 536, OA 537, OA 538 und OA 539 = Enthaltung) REP (NR 941, NR 976, OA 506, OA 537 und OA 539 = Annahme, NR 974 und OA 522 = Ablehnung, OA 507, OA 512, OA 532 und OA 538 = Prüfung und Berichterstattung, OA 534 und OA 536 = vereinfachtes Verfahren) 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.07.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Der Vorlage M 69 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 974 zugestimmt. Namentliche Abstimmung zur Vorlage M 69 auf Antrag der FREIEN WÄHLER- und RÖMER-Fraktion: Stadtverordneter Amann Nein Stadtverordnete Arslaner-Gölbasi Ja Stadtverordnete auf der Heide Ja Stadtverordnete Ayyildiz Nein Stadtverordneter Baier Ja Stadtverordnete Barbosa de Lima Ja Stadtverordneter Dr. Betakis Nein Stadtverordnete Brein Ja Stadtverordneter Brillante Ja (im Rahmen OA 512) Stadtverordnete Burkert fehlt Stadtverordneter Burkhardt Ja Stadtverordnete Busch Nein Stadtverordnete Czerny Ja Stadtverordneter Daum Ja Stadtverordnete David Ja Stadtverordneter Deusinger fehlt Stadtverordnete Diallo Ja Stadtverordnete Ditfurth fehlt Stadtverordnete Dörhöfer Ja Stadtverordneter Dr. Dürbeck Ja Stadtverordneter Emmerling fehlt Stadtverordnete Fischer Ja Stadtverordneter Förster Ja (im Rahmen OA 512) Stadtverordneter Dr. Gärtner Nein Stadtverordneter Gerhardt Ja Stadtverordnete Hanisch Ja Stadtverordneter Dr. Harsche Ja Stadtverordneter Heimpel Nein Stadtverordneter Heuser Ja Stadtverordneter Homeyer Ja Stadtverordneter Hübner Nein Stadtverordneter Josef Nein Stadtverordnete Kauder Ja Stadtverordneter Kirchner Ja Stadtverordneter Kliehm Ja (im Rahmen OA 512) Stadtverordneter Klingelhöfer Nein Stadtverordneter Knudt Nein Stadtverordneter Dr. Kößler Ja Stadtverordneter Krebs Enthaltung Stadtverordnete Lang Ja Stadtverordneter Lange Ja Stadtverordneter Langer Nein Stadtverordnete Latsch Nein Stadtverordneter zu Löwenstein Ja Stadtverordnete Loizides Ja Stadtverordneter Maier Ja Stadtverordnete Meister Ja Stadtverordnete Momsen fehlt Stadtverordnete Moussa Nein Stadtverordneter Müller Nein Stadtverordneter Münz Ja Stadtverordnete Nazarenus-Vetter Ja Stadtverordneter Ochs fehlt Stadtverordneter Oesterling Nein Stadtverordnete Pauli Nein Stadtverordneter Paulsen Ja Stadtverordneter Pawlik Nein Stadtverordneter Podstatny Nein Stadtverordneter Popp Ja Stadtverordnete Purkhardt Ja Stadtverordneter Quirin Ja Stadtverordneter Dr. Dr. Rahn Nein Stadtverordneter Reininger Nein Stadtverordneter Reiß Ja Stadtverordnete Rinn Nein Stadtverordneter Dr. Römer Nein Stadtverordneter Schenk Nein Stadtverordnete Scheurich Nein Stadtverordneter Dr. Schmitt Ja Stadtverordnete Schubring Ja Stadtverordneter Serke Ja Stadtverordneter Dr. Seubert Ja Stadtverordneter Siefert Ja Stadtverordneter Siegler Ja Stadtverordneter Stapf Ja Stadtverordneter Stock Ja Stadtverordnete Streb-Hesse Nein Stadtverordnete Tafel-Stein Nein Stadtverordneter Taskin Ja Stadtverordnete Dr. Teufel Ja Stadtverordnete Thiele Nein Stadtverordnete Triantafillidou Ja Stadtverordneter Trinklein fehlt Stadtverordneter Tschierschke Nein Stadtverordneter Ulshöfer Ja Stadtverordneter Vielhauer Ja Stadtverordneter Freiherr von Wangenheim Nein Stadtverordneter Arnold Weber Nein Stadtverordnete Sylvia Weber Nein Stadtverordnete Weil-Döpel Nein Stadtverordnete Werner Ja Stadtverordnete Dr. Weyland Ja Stadtverordnete Dr. Wolter-Brandecker Nein Hinweis: Die Zustimmung zur Vorlage M 69 erfolgt unter Berücksichtigung der Ergänzung durch die Vorlage NR 974. 2. Die Vorlage NR 941 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 974 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 976 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 983 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage NR 987 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OA 506 wird abgelehnt. 8. Der Vorlage OA 507 wird im Rahmen der Vorlage NR 974 zugestimmt. 9. Die Vorlage OA 512 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 10. Die Vorlage OA 522 wird abgelehnt. 11. Die Vorlage OA 532 wird abgelehnt. 12. Der Vorlage OA 534 wird im Rahmen der Vorlage NR 974 zugestimmt. 13. Die Vorlage OA 536 wird abgelehnt. 14. a) Der Ziffer 2. Vorlage OA 537 wird im Rahmen der Vorlage NR 974 zugestimmt. b) Die Ziffern 1. und 3. bis 6. der Vorlage OA 537 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. 15. a) Den Ziffern 1. und 2. der Vorlage OA 538 wird im Rahmen der Vorlage NR 974 zugestimmt. b) Die Ziffern 3. und 4. der Vorlage OA 538 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. 16. a) Die Vorlage OA 539 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung unter Angabe der Kosten überwiesen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten zu Löwenstein, Rinn, Podstatny, Dr. Dr. Rahn, Maier, Müller, Pauli, Oesterling und Förster sowie von Stadtrat Majer dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 3. erster Satz: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Ablehnung) sowie ELF Piraten (= Annahme im Rahmen OA 512); NPD (= Enthaltung) Ziffern 1. bis 3.: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Ablehnung) und ELF Piraten (Annahme im Rahmen OA 512); NPD (= Enthaltung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD und ELF Piraten (= Annahme im Rahmen NR 941) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER gegen FDP und ELF Piraten (= Annahme) zu 6. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) zu 7. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 8. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und REP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) sowie ELF Piraten (= Annahme ohne Zusatz); NPD (= Enthaltung) zu 9. CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD und REP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und FDP (= Ablehnung) sowie ELF Piraten und RÖMER (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 10. CDU, GRÜNE, ELF Piraten und REP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 11. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und ELF Piraten gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) sowie REP (= Prüfung und Berichterstattung); NPD (= Enthaltung) Ziffern 2. bis 4.: CDU, GRÜNE und ELF Piraten gegen SPD und REP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 12. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung), ELF Piraten (= Annahme ohne Zusatz) sowie REP (= vereinfachtes Verfahren); NPD (= Enthaltung) zu 13. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und ELF Piraten (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) sowie REP (= vereinfachtes Verfahren); NPD (= Enthaltung) zu 14. a) CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und ELF Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme ohne Zusatz); NPD (= Enthaltung) b) CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und ELF Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 15. a) CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und ELF Piraten (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) b) CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und REP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und ELF Piraten (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) zu 16. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) sowie ELF Piraten und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) 37. Sitzung des OBR 8 am 22.01.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 8 am 12.02.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4832, 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014 Aktenzeichen: 91 52
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