U-Bahn-Anbindung des Riedbergs weiter verbessern
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 10.07.2015, OM
4379 entstanden aus Vorlage:
OF 469/12 vom
26.06.2015 Betreff: U-Bahn-Anbindung des Riedbergs weiter
verbessern Der Magistrat wird gebeten, die traffiQ aufzufordern,
für das Fahrplanjahr 2015/2016 auch ohne den Einsatz zusätzlicher Züge für eine
weitere Verbesserung der Anbindung des Riedbergs zu sorgen. Hierbei sollen
insbesondere die Umsteigebeziehungen zwischen der U 9 und U 3 in
Niederursel verbessert werden, zum Beispiel durch eine leichte Zeitverschiebung
der U 9 Richtung Ginnheim um wenige Minuten nach hinten. In der Gegenrichtung
sollte durch dispositive Maßnahmen sichergestellt werden, dass es nicht mehr
(wie heute häufig der Fall) am Gleisdreieck Heddernheimer Landstraße zu
fahrplanwidrigen Überholungen der U 3 durch die U 9 kommt. Begründung: Auf dem Riedberg wohnen Jahr für Jahr mehr Menschen,
die für den Weg zur Arbeit idealerweise die öffentlichen Verkehrsmittel - und
hier vor allem die U-Bahn - nutzen sollen. Die Hauptlast trägt hierbei die
Linie U 8, was sich auch gut an den Zuglängen ablesen lässt (U 9 in
Einfachtraktion, U 8 in den Stoßzeiten stets in Dreifachtraktion). Nachdem im laufenden Fahrplan bereits die sehr
unglücklich springenden Abfahrtszeiten der U 8 in Richtung Südbahnhof
zugunsten eines über den Großteil des Tages von Montag bis Samstag weitgehend
einheitlichen Taktes angepasst werden konnten, hat sich die Umsteigebeziehung
von der U 9 in die U 3 in Niederursel verschlechtert. Lagen im vergangenen Jahr in Niederursel meist rund
drei Minuten zwischen der U 9 Richtung Ginnheim und der U 3 Richtung
Südbahnhof, so hat sich dies mit dem Fahrplan 2014/2015 auf (je nach Uhrzeit)
sechs bis acht Minuten erhöht. Eine Verschiebung der U 9 nach hinten um
bis zu fünf Minuten würde den Umstieg beschleunigen und für den Riedberg
praktisch einen 7,5-Minuten-Takt bedeuten. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 12
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 19.10.2015, ST 1522
Aktenzeichen: 92 10