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U-Bahn-Anbindung des Riedbergs weiter verbessern

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.07.2015, OM 4379 entstanden aus Vorlage: OF 469/12 vom 26.06.2015 Betreff: U-Bahn-Anbindung des Riedbergs weiter verbessern Der Magistrat wird gebeten, die traffiQ aufzufordern, für das Fahrplanjahr 2015/2016 auch ohne den Einsatz zusätzlicher Züge für eine weitere Verbesserung der Anbindung des Riedbergs zu sorgen. Hierbei sollen insbesondere die Umsteigebeziehungen zwischen der U 9 und U 3 in Niederursel verbessert werden, zum Beispiel durch eine leichte Zeitverschiebung der U 9 Richtung Ginnheim um wenige Minuten nach hinten. In der Gegenrichtung sollte durch dispositive Maßnahmen sichergestellt werden, dass es nicht mehr (wie heute häufig der Fall) am Gleisdreieck Heddernheimer Landstraße zu fahrplanwidrigen Überholungen der U 3 durch die U 9 kommt. Begründung: Auf dem Riedberg wohnen Jahr für Jahr mehr Menschen, die für den Weg zur Arbeit idealerweise die öffentlichen Verkehrsmittel - und hier vor allem die U-Bahn - nutzen sollen. Die Hauptlast trägt hierbei die Linie U 8, was sich auch gut an den Zuglängen ablesen lässt (U 9 in Einfachtraktion, U 8 in den Stoßzeiten stets in Dreifachtraktion). Nachdem im laufenden Fahrplan bereits die sehr unglücklich springenden Abfahrtszeiten der U 8 in Richtung Südbahnhof zugunsten eines über den Großteil des Tages von Montag bis Samstag weitgehend einheitlichen Taktes angepasst werden konnten, hat sich die Umsteigebeziehung von der U 9 in die U 3 in Niederursel verschlechtert. Lagen im vergangenen Jahr in Niederursel meist rund drei Minuten zwischen der U 9 Richtung Ginnheim und der U 3 Richtung Südbahnhof, so hat sich dies mit dem Fahrplan 2014/2015 auf (je nach Uhrzeit) sechs bis acht Minuten erhöht. Eine Verschiebung der U 9 nach hinten um bis zu fünf Minuten würde den Umstieg beschleunigen und für den Riedberg praktisch einen 7,5-Minuten-Takt bedeuten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2015, ST 1522 Aktenzeichen: 92 10