Fahrradständer Titusstraße/Ecke Habelstraße
Begründung
Habelstraße Mit der Erneuerung von Straße und Gehwegen in diesem Bereich wurden direkt an der Titus-Straße, neben einer Reihe von Pollern, auch vier Fahrradbügel aufgestellt. Diese stehen dort nun seit dieser Zeit - und werden andauernd nicht genutzt. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Frage zu beantworten: Mit welchem Hintergrund kam es zu der Entscheidung, gerade an diesem Ort Fahrradbügel aufzustellen ? Begründung: Effektiver wäre es, Fahrradbügel dort aufzustellen, wo auch wirklich die Chance besteht, dass sie von der Bevölkerung angenommen werden. Wie schon die ST 384/13 ausdrückt, dient dieser Bereich vorrangig dem Durchgang und besitzt an sich keine Aufenthaltsfunktion. Also nur wenn dieser Bereich zum Bleiben einlädt, haben Fahrradbügel auch eine Berechtigung.
Inhalt
Antrag vom 26.08.2015, OF 632/8
Betreff: Fahrradständer Titusstraße/Ecke Habelstraße Mit der Erneuerung von Straße und Gehwegen in diesem Bereich wurden direkt an der Titus-Straße, neben einer Reihe von Pollern, auch vier Fahrradbügel aufgestellt. Diese stehen dort nun seit dieser Zeit - und werden andauernd nicht genutzt. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Frage zu beantworten: Mit welchem Hintergrund kam es zu der Entscheidung, gerade an diesem Ort Fahrradbügel aufzustellen ? Begründung: Effektiver wäre es, Fahrradbügel dort aufzustellen, wo auch wirklich die Chance besteht, dass sie von der Bevölkerung angenommen werden. Wie schon die ST 384/13 ausdrückt, dient dieser Bereich vorrangig dem Durchgang und besitzt an sich keine Aufenthaltsfunktion. Also nur wenn dieser Bereich zum Bleiben einlädt, haben Fahrradbügel auch eine Berechtigung.Beratung im Ortsbeirat: 8