Erweiterung Parkerlaubnis auf Bürgersteig vor Heddernheimer Landstraße 88
Vorlagentyp: OF SPD
Begründung
Bürgersteig vor Heddernheimer Landstraße 88 Der Ortsbeirat 8 möge beschließen, den Magistrat zu bitten, zu veranlassen, dass das Parken auf dem Bürgersteig vor der Haus Heddernheimer Landstraße 88 Richtung Kreuzung Kaltmühlstraße erweitert wird. Begründung: Bis zu einem Unfall, bei dem ein Fahrzeug vermutlich aus der Titusstraße kommend, einen Schildermast auf dem Bürgersteig niederlegte, war das Parken auf dem Bürgersteig vor Haus "Heddernheimer Landstraße 88" Richtung Kreuzung Kaltmühlstraße um zwei Parkplätze erweitert. Nach dem Unfall wurde das Parkerlaubnisschild an der alten Stelle nicht mehr errichtet, sondern Richtung Norden (Richtung Dillenburger Straße) an einem Straßenbeleuchtungsmast montiert.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2015, OF 591/8
Betreff: Erweiterung Parkerlaubnis auf
Bürgersteig vor Heddernheimer Landstraße 88 Der Ortsbeirat 8 möge beschließen,
den Magistrat zu bitten, zu veranlassen, dass das Parken auf dem Bürgersteig
vor der Haus Heddernheimer Landstraße 88 Richtung Kreuzung Kaltmühlstraße
erweitert wird. Begründung: Bis zu einem Unfall, bei dem ein Fahrzeug vermutlich
aus der Titusstraße kommend, einen Schildermast auf dem Bürgersteig
niederlegte, war das Parken auf dem Bürgersteig vor Haus "Heddernheimer
Landstraße 88" Richtung Kreuzung Kaltmühlstraße um zwei Parkplätze erweitert.
Nach dem Unfall wurde das Parkerlaubnisschild an der alten Stelle nicht mehr
errichtet, sondern Richtung Norden (Richtung Dillenburger Straße) an einem
Straßenbeleuchtungsmast montiert. Antragsteller:
SPD
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8
am 23.04.2015, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF
591/8 wurde zurückgezogen.