Ampelanlage Dillenburger Straße/Kaltmühlstraße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 04.12.2014, OM
3722 entstanden aus Vorlage:
OF 543/8 vom
18.11.2014 Betreff: Ampelanlage Dillenburger
Straße/Kaltmühlstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Ampelanlage in der
Dillenburger Straße/Kaltmühlstraße die Sicherheit für die Fußgänger zu erhöhen.
Hierzu gehört u. a., dass die Ampeln auf der Dillenburger Straße
stadtauswärts besser sichtbar gemacht werden (z. B. durch Rückschnitt der
Bäume) und Veränderung der Ampelschaltung erfolgt. Ferner wird darum gebeten, zu prüfen und zu
berichten, mit welchen Maßnahmen die Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit
und die Beachtung der Lichtzeichen der Ampelanlage erreicht werden kann.
Begründung: Der Fußgängerüberweg der oben genannten Ampelanlage
ist Teil des Schulwegs zur Robert-Schumann-Schule. Ferner wird der
Fußgängerüberweg auch von älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern (zum Teil mit
Gehhilfen) auf dem Weg zur Begegnungsstätte in der Aßlarer Straße benutzt.
Von Eltern wurde schon mehrfach beobachtet, dass von
stadtauswärts fahrenden Verkehrsteilnehmern auf der Dillenburger Straße das
Rotlicht missachtet wurde. Das Fehlverhalten der Verkehrsteilnehmer ist
einerseits darauf zurückzuführen, dass das Rotlicht durch Äste verdeckt ist.
Andererseits ist die Ampel zum Teil so geschaltet, dass nur mit höherer
Geschwindigkeit (über 50 km/h) die Grünphase zu erreichen ist. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 8
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.07.2015, ST 974
Stellungnahme des
Magistrats vom 01.02.2016, ST 211
Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8
am 28.05.2015, TO I, TOP 20 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 8
am 02.07.2015, TO I, TOP 20 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine vorläufige schriftliche Stellungnahme vorgelegt
hat. Aktenzeichen: 32 1