Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Ampelanlage Dillenburger Straße/Kaltmühlstraße

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.12.2014, OM 3722 entstanden aus Vorlage: OF 543/8 vom 18.11.2014 Betreff: Ampelanlage Dillenburger Straße/Kaltmühlstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Ampelanlage in der Dillenburger Straße/Kaltmühlstraße die Sicherheit für die Fußgänger zu erhöhen. Hierzu gehört u. a., dass die Ampeln auf der Dillenburger Straße stadtauswärts besser sichtbar gemacht werden (z. B. durch Rückschnitt der Bäume) und Veränderung der Ampelschaltung erfolgt. Ferner wird darum gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen Maßnahmen die Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit und die Beachtung der Lichtzeichen der Ampelanlage erreicht werden kann. Begründung: Der Fußgängerüberweg der oben genannten Ampelanlage ist Teil des Schulwegs zur Robert-Schumann-Schule. Ferner wird der Fußgängerüberweg auch von älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern (zum Teil mit Gehhilfen) auf dem Weg zur Begegnungsstätte in der Aßlarer Straße benutzt. Von Eltern wurde schon mehrfach beobachtet, dass von stadtauswärts fahrenden Verkehrsteilnehmern auf der Dillenburger Straße das Rotlicht missachtet wurde. Das Fehlverhalten der Verkehrsteilnehmer ist einerseits darauf zurückzuführen, dass das Rotlicht durch Äste verdeckt ist. Andererseits ist die Ampel zum Teil so geschaltet, dass nur mit höherer Geschwindigkeit (über 50 km/h) die Grünphase zu erreichen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.07.2015, ST 974 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 211 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 28.05.2015, TO I, TOP 20 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 8 am 02.07.2015, TO I, TOP 20 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine vorläufige schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1