Fahrradtrasse östlich der U-Bahn-Strecke von der Sandelmühle bis Marie-Curie-Straße
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 07.07.2016, OA 43 entstanden aus Vorlage:
OF 18/8 vom 20.06.2016
Betreff: Fahrradtrasse östlich der U-Bahn-Strecke von der
Sandelmühle bis Marie-Curie-Straße Vorgang: V 418/12 OBR 8; ST 1512/12; OM
1667/12 OBR 8; ST 122/13; OM 3542/14 OBR 8; OM 4606/15 OBR 12;
ST 41/16; ST 509/16 Zwischenbescheide des Magistrats vom 15.12.2016,
10.05.2017 und 20.09.2017 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, 1. entlang der U-Bahn-Strecke nach Bad Homburg
(stadtauswärts rechts von der Bahnstrecke - beginnend an der Straße An der
Sandelmühle bis zur Marie-Curie-Straße) eine Fahrradtrasse (zwei Meter breit)
zu bauen; 2. im Bebauungsplan Nr. 889 diese
Trasse entsprechend einzuplanen . Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016,
ST 41, wird darauf hingewiesen, dass der Bereich Olof-Palme-Straße ein
übergeordnetes Netzelement für eine Verbindung zwischen Riedberg-Kalbach und
der Innenstadt darstellt. Danach ist erkennbar, dass in jedem Fall ein größerer
Eingriff in den Straßenraum bzw. in die derzeitige Verkehrsabwicklung erfolgen
müsste. Der Stellungnahme des Magistrats vom
28.01.2013, ST 122, ist zu entnehmen, dass die Fahrbahn der Olof-Palme-Straße
zum Einrichten von Fahrradschutzstreifen zu schmal ist. Die Olof-Palme-Straße
ist einerseits durch die U-Bahn-Linie in Richtung Bad Homburg und andererseits
durch die zum Teil nahe Bebauung am Straßenrand begrenzt. Insbesondere im
Bereich der Kreuzung Hessestraße/Olof-Palme-Straße/Kupferhammer und des
Bahnübergangs An der Sandelmühle ist der Straßenraum sehr eng und kann nicht
erweitert werden. In diesem Bereich fehlen zusätzlich noch Abbiegespuren.
Bei der Entwicklung des Mertonviertels wurden die
Verkehrsräume zu eng geplant. Bei der Planung des Mertonviertels wurde eine
leistungsfähige Fahrradverbindung Richtung Riedberg und den weiteren
Stadtteilen im Frankfurter Norden sowie in den Taunus vergessen. Diese
Verbindungsstrecke kann auf Stelzen (wegen des Status Naturschutzgebiet östlich
der U-Bahn-Strecke nach Bad Homburg) gebaut werden und hat damit den Vorteil,
dass die Radfahrer unbeeinflusst vom übrigen Straßenverkehr sehr naturnah
fahren können. In jedem Fall muss die Fahrradtrasse
so geführt werden, dass die Radfahrer nicht ausschließlich über den oben
genannten überlasteten Kreuzungsbereich fahren müssen. Deshalb sollte die
Trasse direkt an der Straße An der Sandelmühle beginnen und östlich entlang der
U-Bahn-Strecke geführt werden. Ersatzweise sollte der Radverkehr durch das
Neubaugebiet geführt werden und mit einer Brücke über den Urselbach an die dann
nach dem Urselbach beginnende Trasse angeschlossen werden. Der oben genannte Kreuzungsbereich wird gemäß der
Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2012, ST 1512, von über 8.000
Fahrzeugen täglich befahren. Darüber hinaus häufigen sich laut Stellungnahme
des Magistrats vom 18.03.2016, ST 509, die
Geschwindigkeitsüberschreitungen (2015 über 11 Prozent). Deshalb werden auch im
Jahr 2016 entsprechende Kontrollen durchgeführt. Es ist an der Zeit, dass vor dem Bebauungsplan eine
Planung für eine leistungsfähige Radverkehrsverbindung erfolgt. Ansonsten wird
mit dem Bebauungsplan Nr. 889 der schon jetzt überlastete Bereich
verplant, und für eine Radtrasse bleibt kein Platz mehr. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 8
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 14.06.2012, V 418
Stellungnahme
des Magistrats vom 14.09.2012, ST 1512
Anregung an den
Magistrat vom 01.11.2012, OM 1667
Stellungnahme des
Magistrats vom 28.01.2013, ST 122
Anregung an den
Magistrat vom 09.10.2014, OM 3542
Anregung an den
Magistrat vom 09.10.2015, OM 4606
Stellungnahme des
Magistrats vom 11.01.2016, ST 41
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.03.2016, ST 509
Bericht des
Magistrats vom 09.02.2018, B 30 Zuständige
Ausschüsse:
Verkehrsausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 13.07.2016 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.09.2016, TO I, TOP
35 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage OA 43 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 3. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 06.09.2016, TO I, TOP 22
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage OA 43 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER 4. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 26.09.2016, TO I, TOP
37 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der
Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 43 auf
den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 4. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 04.10.2016, TO I, TOP 19
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage OA 43 wird dem Magistrat zur Prüfung
und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung)
8. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 14.02.2017, TO I, TOP 4
Beschluss: nicht auf TO
Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur
Vorlage OA 43 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß
§ 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 12. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 20.06.2017, TO I, TOP 4
Beschluss: nicht auf TO
Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur
Vorlage OA 43 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß
§ 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER 15. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 07.11.2017, TO I, TOP 6
Beschluss: nicht auf TO
Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur
Vorlage OA 43 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß
§ 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER
Beschlussausfertigung(en): § 567, 4. Sitzung des
Verkehrsausschusses vom 04.10.2016 § 1036, 8. Sitzung
des Verkehrsausschusses vom 14.02.2017 § 1517, 12. Sitzung
des Verkehrsausschusses vom 20.06.2017 § 1919, 15. Sitzung
des Verkehrsausschusses vom 07.11.2017 Aktenzeichen: 92 10