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Verbleib der Europäische Schule in Frankfurt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2017, OM 2239 entstanden aus Vorlage: OF 218/7 vom 21.10.2017 Betreff: Verbleib der Europäische Schule in Frankfurt Seit fast vier Jahren sucht die Stadt Frankfurt einen neuen Standort für die Europäische Schule. Schon lange davor war bekannt, dass die Schule an ihrem jetzigen Standort Praunheimer Weg "aus allen Nähten" platzt. Leichtfertig wurde ein Gebiet nördlich der Heerstraße verworfen. Man hat sich voreilig auf einen Standort am Kaiserlei festgelegt. Dieser Standort ist laut aktueller Information aus der Presse nicht mehr möglich. Insbesondere im Hinblick auf die mögliche Platzierung der Europäischen Bankenaufsicht in Frankfurt ist es vom Magistrat unverantwortlich, dass die Europäische Schule noch immer keinen neuen Standort hat. Der EU-Ministerrat fällt am 20.11.2017 die Entscheidung über die Standortfrage der Bankenaufsicht. Es wäre fatal, wenn durch die leidigen Diskussionen um die Schule diese Entscheidung gegen Frankfurt fallen würde. Deshalb fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, 1. zusammen mit der Europäischen Schule schnellstmöglich und einvernehmlich einen neuen ausbaufähigen Standort zu finden, der den Neubau der Schule umgehend möglich macht. Die Probleme und Fehler vom jetzigen Standort müssen unbedingt vermieden werden; 2. noch einmal ernsthaft den Standort nördlich der Heerstraße zu prüfen. Hierbei darf ein notwendiger Grundstücksankauf kein Ausschlusskriterium sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2017, ST 2411 Aktenzeichen: 40 33
Einfacherer Zugang Solmsstraße/Ludwig-Landmann-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2256 entstanden aus Vorlage: OF 386/2 vom 05.10.2017 Betreff: Einfacherer Zugang Solmsstraße/Ludwig-Landmann-Straße Vorgang: OM 392/16 OBR 2; ST 1070/17 Der Magistrat wird aufgefordert, an der Treppe Solmsstraße/Ludwig-Landmann-Straße eine Möglichkeit zu schaffen, die diesen Bereich für Menschen mit Fahrrädern, Kinderwagen, Rollatoren und ähnlichen Mobilitätshilfsmitteln einfacher passierbar macht. Dazu könnte eine Rampe mit größerer Steigung gebaut werden, die zwar nicht den Anforderungen an vollständige Barrierefreiheit entspricht, aber trotzdem eine große Erleichterung für die genannten Gruppen darstellen würde. Begründung: Für Radfahrer ist diese Stelle wegen des alternativ zu fahrenden Umwegs ein Ärgernis. Das gilt auch für andere Verkehrsteilnehmer, die mit Rädern unterwegs sind. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme ST 1070 mitgeteilt, dass eine barrierefreie Rampe an diese Stelle baulich nicht möglich ist. Deswegen wird jetzt gefordert, zumindest für einen Teil der von der Treppe Betroffenen eine Lösung zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.08.2016, OM 392 Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1070 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 100
Keine Betonburg am Stadtrand – für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten!
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2017, OF 201/7 Betreff: Keine Betonburg am Stadtrand - für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten! Der Ortsbeirat wolle beschließen: 1. Der Magistratsvortrag 176 und damit die Voruntersuchung für eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme mit dem Ziel, westlich und südlich der Nordweststadt und darüber hinaus auch westlich der A 5 bis zu den Stadtgrenzen von Steinbach und Oberursel eine Großsiedlung für bis zu 30.000 Menschen zu bauen, wird abgelehnt. 2. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die M 176 ebenfalls abzulehnen. 3. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, zur Fortsetzung der Wohnbaulandentwicklung im Frankfurter Nordwesten und auf der Basis eines konventionellen Bebauungsplanverfahrens zügig eine maßvolle Erweiterung Praunheims im derzeitigen Außenbereich rund um die frühere Ziegelei am Steinbach (Steinbacher Hohl 150) zu verwirklichen. Eine Nutzung von Flurstücken, die innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes B696 (Gewerbegebiet nördlich Heerstraße, Teilbereich 2, M 22 v. 13.01.2012) zu Wohnbauzwecken ist dabei nicht vorzusehen. Begründung: Mit der Vorlage M 176 soll der Magistrat beauftragt werden, auf den Gemarkungen Praunheim und Niederursel vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchzuführen. Erklärungen des Planungsdezernenten der Stadt Frankfurt am Main zufolge besteht ein Wohnbaupotential für bis zu 30.000 Menschen. Schwerpunktmäßig soll eine Erweiterung der Nordweststadt nach Westen und Süden bis nach Praunheim sowie eine "Siedlungsentwicklung" auf den großen Acker- und Kaltluftproduktionsflächen westlich der A 5 geprüft werden. Für das bislang als Gewerbegebiet ausgewiesene Areal nördlich der Heerstraße soll festgestellt werden, ob Ergänzungen mit Wohnnutzungen möglich sind. Diese Zielsetzung eines Mega-Stadtteils, der unter Preisgabe wertvoller Grünflächen und von Teilen des Gewerbegebietes Heerstraße nahtlose Übergänge zwischen den Vordertaunusgemeinden Steinbach und Oberursel einerseits, und den Frankfurter Stadtteilen Niederursel und Praunheim andererseits schaffen würde, wird vom Ortsbeirat grundsätzlich abgelehnt. Der Ortsbeirat kann nachvollziehen, dass die politischen Entscheidungsträger das Instrument der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme heranziehen wollen, um diesen Stadtteil bauen zu können. Denn die konventionelle Planung einer derart großflächigen Bodenversiegelung wäre nur schwer mit dem Außenbereichs-Paragraphen 35 BauGB in Einklang zu bringen. Grundsätzlich darf im Außenbereich nicht gebaut werden. Ausnahmen sind in Übereinstimmung mit der regionalen Flächennutzungsplanung zwar zulässig, aber das Bauvorhaben darf dem Gesetz zufolge keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufen oder diesen selbst ausgesetzt sein. Belange des Natur-, Boden- und Denkmalschutzes oder der Landschaftspflege dürfen nicht beeinträchtigt werden und für das Bauvorhaben unwirtschaftliche Aufwendungen, bspw. für den Straßenbau oder den Bau wie auch die Verlegung von Versorgungsanlagen, dürfen nicht notwendig werden. Das Bauvorhaben darf das Orts- und Landschaftsbild bzw. die natürliche Eigenart der Landschaft nicht zerstören oder verunstalten. Wie aus der Begründung des Magistratsvortrages selbst hervorgeht, handelt es sich tatsächlich um schützenswerte "wertvolle Landschaftsteile im Einzugsbereich des Steinbachs und des Urselbachs", vorwiegend Flächen, die als Landschaftsschutzgebiet I oder II kategorisiert und im Regionalen Flächennutzungsplan als "Vorhaltsgebiete für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen sind. Aus Sicht des Magistrates sollen sie zu einem "Bestandteil einer qualifizierten Vernetzung von bebauten Siedlungsteilen und freier Landschaft bzw. Erholungsflächen werden können" (S.4). Das bedeutet aus örtlicher Sicht nichts anderes als die Aufgabe wertvoller Grünflächen, die derzeit zur Sicherung von Frischluftschneisen für ein verträgliches Stadtklima, zur intensiven landwirtschaftlichen Nutzung oder zur Nutzung als Naherholungsfläche für Spaziergänger und Kleingärtner dienen. Insbesondere die noch aktiven landwirtschaftlichen Betriebe, die in diesem Gebiet tätig sind, das sind etwa 15 bis 20, produzieren für die hoher Nachfrage unterliegende Lebensmittelversorgung mit regionalen Erzeugnissen. Die in dem Untersuchungsgebiet tätigen Bauern gehören zur heimischen Identität, die aus Sicht des Ortsbeirats schützenswert ist. Zugleich zielt die Voruntersuchung darauf ab, bereits gesicherte Gewerbeflächen nördlich der Heerstraße für Wohnzwecke nutzbar zu machen. Gewerbeflächen sind in Frankfurt knapp und werden speziell in Praunheim benötigt. Der Ortsbeirat lehnt eine Aufweichung des Beschlusses zum Bebauungsplan B696 aus diesem Grund ab. Dem Vernehmen nach, wird in dem zukünftigen Baugebiet eine verdichtete, großstädtische Bauweise angestrebt mit Blocks von fünf bis sieben Etagen. Da nach Abzug aller "Problemflächen" (Starkstromleitungen mit Abstandsgebot, Verbreiterung der Autobahn mit bereits planfestgestellten Lärmschutzwällen, Trinkwasser- und Gasversorgungsleitungen, Überschwemmungsgebiete, Vogelschutzgebiete für die seltene Feldlerche sowie den Sumpfrohrsänger, der vorhandenen Tennisanlage usw.) eine hohe Einwohnerzahl in diesem Gebiet nur rentabel durch reinen Geschosswohnungsbau erzielt werden kann, entstünde langfristig ein Problembezirk, der für den sozialen Frieden im Frankfurter Nordwesten abträglich wäre. Es stellt sich zudem die Frage, wie man auf die Idee kommen kann, ein Siedlungsprojekt dieser Größenordnung direkt an der viel befahrenen A5 mit entsprechender Hochlärmbelastung anzusiedeln und welches Menschenbild hinter dieser Zielsetzung steckt. Auch aus diesen Gründen lehnt der Ortsbeirat einen derart großen zusätzlichen Stadtteil auch auf dem Gebiet des Ortsbezirks 7 ab. Zur möglichen verkehrlichen Erschließung des großen Wohngebietes enthält der Magistratsvortrag nur vage Andeutungen zu Verkehrsprojekten, die schon ohne einen zusätzlichen Stadtteil dieser Größe zur Abwicklung der Verkehrsströme im Frankfurter Nordwesten längst erforderlich gewesen wären, vom Magistrat aber bisher nicht wirklich effektiv, sondern eher halbherzig vorangetrieben wurden: RTW über Praunheimer Weg zum Nordwestzentrum, Südumgehung Weißkirchen, Ortsumfahrung Praunheim mit Durchbau bis zum Nordwestzentrum. Speziell auf die Ortsumfahrung Praunheim mit ihrer Tunnelführung bis zum Erich-Ollenhauer-Ring angesprochen, hat der Frankfurter Planungsdezernent über die Presse und bei der Bürgerinformationsveranstaltung am 27.09.2017 bereits verlauten lassen, sich darauf nicht festlegen zu wollen. Es ist daher zu fragen, wie ernst gemeint die Ankündigung des Magistrats ist, zuerst die Infrastruktur schaffen zu wollen, dann die Wohnungen. Die vermutlich am schnellsten herstellbare Anbindung des geplanten Stadtteils an die U 6 wird sehr wahrscheinlich nicht ausreichen, um die Quartiere, wenn sie die angepeilte Größe mit mehreren tausend Einwohnern erzielen, tragfähig mit dem ÖPNV zu vernetzen. Die A-Linie der U-Bahn Richtung Hauptwache ist heute bereits an der Belastungsgrenze, und ob die RTW, deren Ast bislang im Halbstundentakt zum Gewerbegebiet an der Heerstraße führen soll, die erforderliche Verkehrsleistung erbringt, ist unklar. Die Rosa-Luxemburg-Straße ist in der Rush Hour bereits jetzt an der Belastungsgrenze. Verkehrsströme müssten folglich auch durch die Nordweststadt und durch Praunheim abfließen. Diese zusätzliche Belastung etwa von Wohnstraßen wie dem Gerhart-Hauptmann-Ring oder noch mehr Ost-West-Verkehr über Heerstraße und Bernadottestraße / In der Römerstadt ist nicht mehr zumutbar und wird vom Ortsbeirat abgelehnt. Für die verkehrliche Erschließung des angedachten Baugebietes ist aus heutiger Sicht eine befriedigende Lösung nicht zu erwarten. Folgerichtig soll sich die Untersuchung wohl auch deshalb auf sogenannte "Anpassungsbereiche" außerhalb des eigentlichen Untersuchungsgebietes beziehen, in denen aus "verkehrlichen" und "infrastrukturellen" Gründen bauliche Maßnahmen erforderlich sein können. Diese Anpassungsbereiche enthalten das Urselbachtal zwischen Autobahnbrücke und Spielsgasse, den Großteil des denkmalgeschützten Alt-Niederursel, den Weißkirchener Weg und alle Stichstraßen westlich der Hauptstraße des Gerhart-Hauptmann-Rings. Die Grenze des Untersuchungsgebietes verläuft weiter entlang des Praunheimer Weges über die Haingrabenstraße zur Heerstraße. Damit ist klar, in welcher Weise diese Trabantenstadt an Frankfurt vor allem in verkehrlicher Hinsicht angebunden werden soll. Aus Praunheimer Sicht bergen diese "Anpassungsbereiche" erhebliche Risiken für die bestehende Lebensqualität in Straßenzügen wie bspw. der Steinbacher Hohl, Oberhöchstädter Weg, Haingrabenstraße und Alt-Praunheim. Der Ortsbeirat plädiert für eine vernünftige Stadtplanung, die auf intelligent konzipierte Arrondierungen und Verdichtungen mit attraktivem neuen Wohnraum setzt. Die Entwicklung des früheren Ziegeleigeländes und des großen Grundstücks zwischen dem Steinbach und den Behelfsheimen an der Steinbacher Hohl ist deshalb aus Sicht des Ortsbeirats voranzutreiben. Eine komplette Bebauung der großzügigen Freiflächen zwischen Paul-Kornfeld-Weg und dem Steinbach wird vom Ortsbeirat abgelehnt, um genügend Flächen für Naherholung, Landwirtschaft und Kaltluftproduktion freizuhalten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7 am 24.10.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Der Vorlage M 176 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 201/7 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 202/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, FARBECHTE und FDP gegen CDU und REP (= Ablehnung) zu 2. SPD, GRÜNE, FARBECHTE und FDP gegen CDU und REP (= Annahme) zu 3. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenPilotprojekt Oberleitungsbus
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2017, OF 215/7 Betreff: Pilotprojekt Oberleitungsbus Der Magistrat wird gebeten, die VGF anzuweisen, die Linie 60 zwischen Heddernheim über Praunheim nach Rödelheim mit Oberleitungsbusse zu betreiben. Es sollen Busse eingesetzt werden, die auch über Akkumulatoren verfügen, um auch an oberleitungsfreien Abschnitten fahren zu können. Begründung: Auch die öffentliche Hand sollte sich stärker bei der Reduzierung der Abgase der in ihrem Auftrag fahrenden Fahrzeuge bemühen. Derzeit werden die Linienbusse in Frankfurt mit Diesel betrieben. In der Heerstraße und Haingrabenstraße besteht oft ein "stop-and-go"-Verkehr mit entsprechender Umweltbelastung. Der Einsatz nur batteriebetriebener Fahrzeuge hat zum einen den Nachteil der geringen Kapazität der Batterien (= geringe Reichweite), zum anderen ist die Herstellung sehr leistungsfähiger Batterien mit einem enormen Energieverbrauch verbunden. In Frankfurt verkehrten schon bis 1959 zwischen Heddernheim und Praunheim O-Busse. In Lyon, eine der Partnerstädte Frankfurts, verkehren mit Erfolg O-Busse (Trolleybusse) im Linienverkehr. Oberleitungsbusse, die mit Akkumulatoren ausgestattet sind, können kurze Strecken, zum Beispiel an Baustellen, bei Umleitungen und bei Querungen der Stadtbahn, ohne Oberleitung fahren. Währen der Fahrt mit Stromabnehmer werden die Akkumulatoren aufgeladen. Eine Standzeit zum Laden wird nicht benötigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7 am 24.10.2017, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 215/7 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, FARBECHTE, FDP und REP gegen CDU und 1 GRÜNE (= Annahme) bei Enthaltung 2 GRÜNE
Partei: CDU
Weiter lesenBuchung Spielmobil Abenteuerspielplatz Riederwald e. V. für die Unterkunft Sportcampus
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2017, OF 343/2 Betreff: Buchung Spielmobil Abenteuerspielplatz Riederwald e. V. für die Unterkunft Sportcampus Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 2 stellt aus seinem Budget einen Betrag i. H. V. insgesamt 610,-- € zur Verfügung, um das Spielmobil des Abenteuerspielplatzes Riederwald e. V. für einen Einsatz auf dem Gelände der Flüchtlingsunterkunft Sportcampus zu buchen. Die Kosten sind berechnet für einen Tag mit sechs Stunden inkl. zwei Betreuer*innen. Geplant ist der Einsatz im Zeitraum September/Oktober. Detailliertere Absprachen sind mit der Leitung der Unterkunft zu treffen, deren Kontaktdaten dem Verein Abenteuerspielplatz Riederwald e. V. bekannt sind. Begründung: Das Spielmobil war bereits zur Freude der Kinder in den Unterkünften Ludwig-Landmann-Straße und Sportcampus zu Gast. Für weitere Einsätze in 2017 stehen keine Landesmittel mehr zur Verfügung. Die Leitung der Unterkunft Sportcampus würde sehr gerne in diesem Jahr zumindest noch einen weiteren Einsatz im Zeitraum September/Oktober auf dem Gelände ermöglichen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 21.08.2017, TO I, TOP 35 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 115 2017 Die Vorlage OF 343/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenMögliche Umwidmung des Gewerbegebiet nördlich Heerstraße II
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2017, OF 188/7 Betreff: Mögliche Umwidmung des Gewerbegebiet nördlich Heerstraße II Die Vorstellung der Ideen/Planungen für eine Bebauung im Frankfurter Nordwesten haben folgende Fragen aufgeworfen. Der Ortsbeirat fragt daher den Magistrat: 1. Plant der Magistrat, den in Aufstellung befindlichen B-Plan (Gewerbegebiet nördlich Heerstraße II) zu verändern? 2. Geht der Magistrat davon aus, dass möglichst kurzfristig mit einer Umwidmung (z.B. zu einem urbanen Mischgebiet) und einer dann anschließenden baldigen Bebauung begonnen werden kann? 3. Welche zeitlichen Rahmen sieht der Magistrat für die Bebauung des Gebietes südlich des Steinbachs und östlich der A5? 4. Wann kann der Ortsbeirat mit einer Vorstellung des "neuen" B-Plans (Gewerbegebiet nördlich Heerstraße II) und der weiteren geplanten Bebauung rechnen? Wie beabsichtigt der Magistrat, die Bürger und den Ortsbeirat einzubinden? Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 7 am 22.08.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 549 2017 Die Vorlage OF 188/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, FARBECHTE, FDP, BFF, REP und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: FDP
Weiter lesenErneute Chance für einen Park-and-ride-Platz Taunusblick und die Verlängerung der U 6
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2017, OF 189/7 Betreff: Erneute Chance für einen Park-and-ride-Platz Taunusblick und die Verlängerung der U 6 Wegen der gestiegenen Wachstumsprognosen für Frankfurt-Rhein-Main und der geplanten Bebauung nördlich der Heerstraße muss die Infrastruktur ausgebaut werden. Durch diese neuen Zahlen müssten die Chancen für die Realisierung eines P&R Platzes Taunusblick sowie der Verlängerung der U6 deutlich steigen. Wie schon in vielen Anträgen kundgetan, ist die Verlängerung der U6 und der P&R Platz Taunusblick mit der Anbindung an die RTW und U6 ein wichtiger Beitrag für die Verkehrsinfrastruktur im Frankfurter Nordwesten. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, sich erneut mit der Möglichkeit eines P&R Platzes Taunusblick und der Verlängerung der U6 zu beschäftigen. Des weiteren fordern wir eine erneute Machbarkeitsstudie für diese beiden Projekte unter Berücksichtigung der geplanten Bebauung. Ein Verweis auf die Fernstraßenverwaltung oder die B62 kann kein ablehnender Grund sein. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 7 am 22.08.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 189/7 wird bis zur Sitzung am 24.10.2017 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 7 am 12.09.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 189/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 7 am 24.10.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 189/7 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 SPD, GRÜNE und FARBECHTE gegen CDU, FDP und REP (= Annahme) bei Enthaltung 1 SPD
Partei: FDP
Weiter lesenZuschuss zur Finanzierung einer Lernfreizeit für Kinder der Geflüchteten aus den Sammelunterkünften in den Ortsbezirken 2 und 7
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2017, OF 168/7 Betreff: Zuschuss zur Finanzierung einer Lernfreizeit für Kinder der Geflüchteten aus den Sammelunterkünften in den Ortsbezirken 2 und 7 Der Ortsbeirat 7 unterstützt den Verein für Jugendbildung zur Finanzierung einer Lernfreizeit für Kinder der Geflüchteten aus Sammelunterkünften (Labsaal, Ludwig-Landmann-Straße, In der Au) und beauftragt den Magistrat, aus dem Ortsbeiratsbudget hierfür Euro 1000 zur Verfügung zu stellen. Begründung: Der Verein für Jugendbildung plant für den Zeitraum vom 31.07. bis 04.08.17 eine Lernfreizeit für dreißig Kinder aus Frankfurter Sammelunterkünften im Schullandheim Wegscheide. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 7000 €. Mittlerweile hat der Verein vom Stadtschulamt die Zusage über eine Teilfinanzierung der geplanten Freizeit in Höhe von 5000 € erhalten. Bemühungen um Unterstützung durch andre Institutionen waren bisher erfolglos. Da Kinder aus Sammelunterkünften aus Bockenheim und Rödelheim betroffen sind, bietet es sich an, dass die restlichen Kosten je zur Hälfte aus Mitteln der Ortsbeiräte 2 und 7 übernommen werden. Antragsteller: SPD CDU die farbechten - LINKE. GRÜNE FDP BFF REP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 7 am 16.05.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 91 2017 Die Vorlage OF 168/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, die_farbechten_-_LINKE., GRÜNE, FDP, BFF, REP
Weiter lesenPraunheimer Bunker an der Heerstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2017, OF 166/7 Betreff: Praunheimer Bunker an der Heerstraße Der Praunheimer Bunker befindet sich an der Heerstraße und wurde von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verkauft. In der ST 414/2008 hat der Magistrat auf eine Anfrage dem Ortsbeirat übrigens mitgeteilt, dass der Bunker nicht zum Verkauf steht. Den Mietern der Räume im Bunker wurde zu Ende Juli gekündigt, auch die Nutzer von Gärten an der zu Olbrichtstraße gelegenen Bunkerseite wurden aufgefordert die Gärten bis Ende Juni zu räumen. Für den gesamten Bereich existiert lediglich ein Fluchtlinienplan aus dem Jahr 1927. Bei den Anwohnern herrscht eine große Unsicherheit was auf dem Areal geschehen wird, zumal der Abriss der großen Bunkeranlage mit Langezeitlärm verbunden wäre. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Gibt es für den Bunker bereits eine Abrissgenehmigung oder wurde eine solche angefragt? 2. Gibt es eine Genehmigung für einen Eingriff in die Bunkeranlage so z.B. für das "herausschneiden" von Fensterblöcken und wäre eine solche Genehmigung überhaupt erforderlich? 3. Sind dem Magistrat Pläne für das Gelände bekannt (Bauvoranfrage) oder existiert bereits eine Baugenehmigung? 4. Welche Art von Bebauung wäre auf dem Gelände möglich? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 7 am 16.05.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 450 2017 Die Vorlage OF 166/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass als letzter Satz der Begründung "der Bunker steht unter Denkmalschutz" ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenBessere Ausschilderung Praunheims
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1415 entstanden aus Vorlage: OF 141/7 vom 02.04.2017 Betreff: Bessere Ausschilderung Praunheims Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass 1. auf der Ludwig-Landmann-Straße, etwa in Höhe der Gemarkungsgrenze, eine Ortsteiltafel (Zeichen 313-50 StVO) mit der Aufschrift "Praunheim" aufgestellt wird; 2. die Hinweistafeln (Nordweststadt, Praunheim, Krankenhaus Nordwest) an der Ludwig-Landmann-Straße innerhalb Praunheims (gegenüber Stephan-Heise-Straße und vor Ludwig-Landmann-Straße 31) dahin gehend geändert werden, dass der Name "Praunheim" entfällt; 3. die Ortstafel (Zeichen 310 StVO) an der Autobahnabfahrt aus Richtung Wiesbaden in Richtung Praunheim statt mit dem Zusatz "Hausen" mit dem Zusatz "Praunheim" versehen wird. Begründung: Ortsunkundige werden, obwohl sie sich schon in Praunheim befinden - die Siedlungen Westhausen, Praunheim und Heinrich-Lübke-Siedlung gehören zu Praunheim -, in Richtung Alt-Praunheim geleitet. Sie müssen wieder zurückfahren, wenn sich ihr Ziel im westlichen Praunheim befindet. Unnötiger Kfz-Verkehr sollte vermieden werden. Die Ortstafel an der Autobahnabfahrt befindet sich gerade noch in der Gemarkung Hausen, die Ludwig-Landmann-Straße befährt die Autofahrerin/der Autofahrer jedoch in Praunheim. Hausen könnte sie/er direkt nur durch Rückwärtsfahren erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1269 Aktenzeichen: 66 7
Planungen für das Gebiet südlich der Rödelheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1421 entstanden aus Vorlage: OF 154/7 vom 03.04.2017 Betreff: Planungen für das Gebiet südlich der Rödelheimer Landstraße Vorgang: M 250/13; OA 490/14 OBR 7; M 2/15 Der Magistrat wird beauftragt, dem Ortsbeirat die aktuellen Pläne für den Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße zu übermitteln und in einer Sitzung des Ortsbeirates vorzustellen. Begründung: Mit der Magistratsvorlage M 250 hatte der Magistrat ein Strukturkonzept für die Fläche südlich der Rödelheimer Landstraße vorgelegt. Der Ortsbeirat 7 hatte dem mit Auflagen zugestimmt (OA 490). Insbesondere hatte der Ortsbeirat gefordert, den Bereich Morsestraße als Gewerbegebiet zu erhalten. Mit der Vorlage M 2 hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, beim Regierungspräsidium Darmstadt die Umwandlung der im Regionalplan Südhessen ausgewiesenen gewerblichen Baufläche in eine gemischte Baufläche "mit Ausnahme einer Fläche zwischen Morsestraße und Ludwig-Landmann-Straße" zu beantragen mit dem Ziel, ein Vorranggebiet Siedlung zu entwickeln. Unter Missachtung dieses Beschlusses hat der Magistrat die Umwandlung der gesamten Fläche (also auch des im gültigen Regionalplan ausgewiesenen Gewerbegebiets an der Morsestraße) beantragt und auch genehmigt bekommen (Drucksache IX/27.1, zu finden im Internet unter rp-darmstadt.hessen.de/irj/RPDA_Internet?cid=edf6b86f832105183957f3324f9ca9f6). In dieser Drucksache ist ein Strukturplan zum Bebauungsplan enthalten, der mit dem beschlossenen Strukturplan nichts mehr zu tun hat: Die gesamte Fläche ist als Mischgebiet ausgewiesen. In diesem Bereich gibt es viele aktive Gewerbebetriebe. Vor allem der Bereich um die Morsestraße ist geprägt durch viele kleine und mittelständische Handwerks- und Handelsbetriebe. Eine Umwandlung in ein Wohn- oder Mischgebiet ist nicht sinnvoll und würde die Vertreibung der bisherigen Nutzer bedeuten, die keine Chance haben, in Frankfurt eine bezahlbare Ersatzfläche zu finden und daher in ihrer Existenz vernichtet werden. Dies steht auch in der Stellungnahme der IHK. Die Nutzer sind überwiegend nur Mieter und nicht Eigentümer, sodass sie faktisch keinen Bestandsschutz haben, da sie jederzeit gekündigt werden können. Es ist nicht hinnehmbar, dass immer mehr Gewerbeflächen in Frankfurt verloren gehen und damit vor allem das Kleingewerbe und das produzierende Gewerbe aus Frankfurt vertrieben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.12.2013, M 250 Anregung vom 25.03.2014, OA 490 Vortrag des Magistrats vom 12.01.2015, M 2 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1212 Aktenzeichen: 61 0
Verbesserung des Radverkehrs auf der Heerstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1416 entstanden aus Vorlage: OF 144/7 vom 29.03.2017 Betreff: Verbesserung des Radverkehrs auf der Heerstraße Die Heerstraße liegt für den Radverkehr auf der Verbindung zwischen Praunheim sowie der Bürostadt Eschborn. Westlich der U-Bahn-Haltestelle "Heerstraße" besteht die Heerstraße allerdings nur aus einer engen zweispurigen Straße, die sich Radfahrerinnen und Radfahrer und Pkw teilen müssen, sowie einem Fußgängerweg. Insbesondere zwischen der Mündung des Fritz-Schumacher-Wegs und der Ludwig-Landmann-Straße auf die Heerstraße ist es für Radfahrerinnen und Radfahrer nur möglich, im dichten Pkw-Berufsverkehr zu fahren oder den Fußgängerweg zu nutzen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ämtern eine Planung zu entwickeln, um die unbefriedigen de Situation für den Radverkehr, den Pkw-Verkehr und den Fußverkehr zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1266 Aktenzeichen: 32 1
Einrichtung von Tempo 30 in der Muckermannstraße sowie in der Kollwitzstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1412 entstanden aus Vorlage: OF 124/7 vom 14.02.2017 Betreff: Einrichtung von Tempo 30 in der Muckermannstraße sowie in der Kollwitzstraße Der Magistrat wird beauftragt, für - die komplette Muckermannstraße zwischen Schinkelstraße und Kollwitzstraße Tempo 30 (siehe Anlage) einzurichten; - die Kollwitzstraße, ab der Ludwig-Landmann-Straße bis zu dem bereits bestehenden Tempo-30-Abschnit t, den Tempo-30-Bereich zu erweitern (siehe Anlage). Begründung: Im Bereich der Muckermannstraße befindet sich das Gymnasium Nord und die Straße wird als direkter Schulweg benutzt. Zudem liegt die Margarete-Schütte-Lihotzky-Anlage mit Spiel- und Bolzplatz genau gegenüber. Des Weiteren liegt die Kollwitzstraße auf dem Schulweg der Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Nord und der Grundschülerinnen und Grundschüler der Ebelfeldschule. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit, dass von den Pkw-Fahrerinnen und Pkw-Fahrern gefordert wird, ihr Fahrverhalten diesen Gegebenheiten anzupassen, was auch von der Schulleiterin der Ebelfeldschule unterstützt und begrüßt wird. Anlage Anlage 1 (ca. 119 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1219 Aktenzeichen: 32 1
Straßenbegleitgrün Anfang Ludwig-Landmann-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2017, OF 143/7 Betreff: Straßenbegleitgrün Anfang Ludwig-Landmann-Straße In letzter Zeit wurde die Bepflanzung des Straßenbegleitgrüns in der Ludwig-Landmann-Straße vor den Häusern 3 bis 19 - zum Beispiel durch Fällen von Bäumen - reduziert. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu berichten, ob in naher Zukunft nachgepflanzt wird, oder ob geplant ist, diesen Bereich neu zu gestalten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 7 am 18.04.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 143/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 7 am 16.05.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 143/7 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenVerkehrsspiegel in der Heerstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2017, OF 145/7 Betreff: Verkehrsspiegel in der Heerstraße Der Magistrat möge veranlassen, dass der Verkehrsspiegel in der Heerstraße gegenüber der Ausfahrt der Liegenschaft Heerstraße 149 (Hofgut) wieder installiert wird. Begründung: Durch die Sanierungsarbeiten der Heerstraße wurde der Verkehrsspiegel beseitigt. Wegen parkender Fahrzeuge muss der Linksabbieger vom Hofgut kommend den Radweg der Heerstraße queren, um Einsicht in die Heerstraße zu bekommen. Dies führt zu einer erheblichen Gefährdung der Radfahrer. Mittlerweile verlassen die Besucher der Kfz-Schule mit ihren Fahrzeugen vermehrt das Gelände über die Nebenausfahrt in die Siedlung Praunheim. Dies führt zu einer höheren Verkehrsbelastung der Wohnsiedlung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 7 am 18.04.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 145/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 7 am 16.05.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 145/7 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenGrundschul-Standort im Industriehof?
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.03.2017, OF 152/7 Betreff: Grundschul-Standort im Industriehof? Das Quartier Industriehof ist mit neuen Wohnvierteln bereits jetzt auf eine Einwohnerzahl von 2000 angewachsen, mit den neu geplanten Wohnungen werden bis zu 500 weitere Personen hinzukommen. (Das "R&L-Gebäude" an der Ludwig-Landmann-Straße soll abgerissen werden und an dieser Stelle ein Komplex mit 180 Wohnungen entstehen.) Schon jetzt gibt es 7 Einrichtungen/Kindertagesstätten für Kinder unter 6 Jahren - diese werden bislang in die Kerschensteiner Schule oder in die Georg-Büchner-Schule eingeschult, was für die "kurzen Beine" lange Wege bedeutet - oder das Elterntaxi herausfordert. Beide "Lösungen" sind unzulänglich und könnten dadurch beseitigt werden, dass der Industriehof eine Grundschule erhält. Diese müsste durch rechtzeitige Planungen in Bezug auf Grundstücksbevorratung und Schulentwicklungsplan berücksichtigt werden. Wir fragen deshalb den Magistrat: Sieht der Magistrat ebenfalls die Notwendigkeit der Einrichtung eines Grundschulstandorts im Industriehof? Welche Voraussetzungen plant er hierfür zu schaffen? Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 7 am 18.04.2017, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 397 2017 Die Vorlage OF 152/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der ersten Frage das Wort "ebenfalls" und die zweite Frage gestrichen werden sowie an die erste Frage die Worte "oder ist der Magistrat der Meinung, dass ein Ausbau der Kerschensteinerschule ausreichend ist" angehängt werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: die_farbechten_-_LINKE.
Weiter lesenKommunale Standards und Rahmenbedingungen für die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen in Frankfurt am Main
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2017, OM 1368 entstanden aus Vorlage: OF 245/2 vom 08.03.2017 Betreff: Kommunale Standards und Rahmenbedingungen für die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen in Frankfurt am Main Vorgang: B 42/17 1. Der Magistrat wird beauftragt, die im Bericht des Magistrats, B 42, auf Seite 21, Zeile 25, erwähnten "Leitlinien zur Integration von Geflüchteten" dem Ortsbeirat 2 vorzulegen. 2. Der Magistrat wird ferner gebeten, vor dem Hintergrund der informativen, umfassenden Erläuterungen im Bericht des Magistrats, B 42, Vor-Ort-Termine zu organisieren, bei denen Vertreterinnen und Vertreter des Ortsbeirates 2 und der Stabsste lle Flüchtlingsmanagement (SFM) mit den für die drei - demnächst vier - Flüchtlingsunterkünfte im Ortsbezirk (Labsaal, Ludwig-Landmann-Straße, Am Römerhof und demnächst Unterkunft hinter der Sport-Uni) verantwortlichen Betreibern und - wenn möglich - den Bewohnerinnen und Bewohnern ins Gespräch kommen können. Begründung: Auch Ortsbeiräte gehören zu den Multiplikatorinnen und Multiplikatoren im Bereich der Integration. Es ist daher wichtig, dass sie sich auch vor Ort ein Bild machen können, wie die von der Stadt vorgegebenen Rahmenbedingungen umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 15.02.2016, B 42 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2017, ST 1095 Aktenzeichen: 51
Hintergrundinformationen zum Verkauf von Arrondierungsflächen in dem Gewerbegebiet Eschborner Landstraße/Gaugrafenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1115 entstanden aus Vorlage: OF 112/7 vom 14.01.2017 Betreff: Hintergrundinformationen zum Verkauf von Arrondierungsflächen in dem Gewerbegebiet Eschborner Landstraße/Gaugrafenstraße Vorgang: M 32/16; V 15/16 OBR 7; ST 1003/16 Die Antwort des Magistrats in der Stellungnahme ST 1003 wird als unzureichend zurückgewiesen. Ziel der Anfrage V 15 war, zu erfahren, welche Investoren Interesse am Kauf des oben genannten Grundstücks gezeigt haben. Dies geht aus der Anfrage deutlich hervor. Umso unbefriedigender ist die Antwort des Magistrats. Er bleibt damit weit hinter den Informationen zurück, die den Ortsbeiratsmitgliedern aus anderer Quelle bereits vorliegen. Da davon auszugehen ist, dass ein zukünftiger Gewerbestandort in diesem Gebiet mit großer Wahrscheinlichkeit gravierende Auswirkungen auf die Verkehrssituation besonders in den Bereichen Gaugrafenstraße/Westerbachstraße und Am Seedamm/Guerickestraße haben wird, wird der Magistrat aufgefordert, folgende Fragen konkret zu beantworten: - Welches Gewerbe ist für die Liegenschaft Gaugrafenstraße/Eschborner Landstraße vorgesehen? - Mit welcher zusätzlichen Verkehrsbelastung wird kalkuliert? - Existiert bereits ein übergreifendes Verkehrskonzept, welches alle möglichen Verkehrswege (auch über die Heerstraße) betrachtet? Weiterhin wird der Magistrat in diesem Zusammenhang aufgefordert, ein umfassendes und übergreifendes Verkehrskonzept vorzustellen, welches alle verkehrstechnischen Mehrbelastungen, die aus der Entwicklung des Gewerbegebiets Gaugrafenstraße/Eschborner Landstraße, dem Gewerbegebiet nördlic h der Heerstraße und dem Neubau des Gymnasiums in Westhausen resultieren, beinhaltet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.02.2016, M 32 Auskunftsersuchen vom 03.05.2016, V 15 Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2016, ST 1003 Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2017, ST 736 Anregung vom 04.10.2022, OA 248 Aktenzeichen: 23 11
Aufstellen eines Glascontainers auf der Heerstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1118 entstanden aus Vorlage: OF 113/7 vom 17.01.2017 Betreff: Aufstellen eines Glascontainers auf der Heerstraße Der Ortsbeirat 7 bittet den Magistrat, dafür zu sorgen, dass auf der Heerstraße, möglichst gegenüber der Hausnummer 121, wieder ein Glascontainer aufgestellt wird. Bei der Platzwahl ist darauf zu achten, dass kein Parkplatz entfällt. Falls diese Stelle nicht geeignet ist, wird einer Aufstellung gegenüber der Hausnummer 71 zugestimmt. Begründung: Im Zuge der Sanierungsarbeiten an der Heerstraße wurde der Glascontainer an oben genannter Stelle entfernt. Nach Abschluss der Arbeiten soll der Glascontainer wieder aufgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2017, ST 809 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 66 5
Spielplatz „Karl-Klee-Weg/Eugen Hartmann-Straße“ - Wohnpark Praunheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.12.2016, OF 109/7 Betreff: Spielplatz "Karl-Klee-Weg/Eugen Hartmann-Straße" - Wohnpark Praunheim In den Jahren 2010/2011 ist entlang der genannten Straßen der sog. "Wohnpark Praunheim" entstanden. Ein Spielplatz wurde seitens des Projektentwicklers nicht gebaut. Nun haben sich Bewohner an den Ortsbeirat gewandt um die Möglichkeiten für die Einrichtung eines Spielplatzes in dem Gebiet in Erfahrung zu bringen. Um eine sachgerechte Entscheidung treffen zu könne, bittet der Ortsbeirat den Magistrat um die Beantwortung der folgenden Fragen: War der Projektentwickler verpflichtet in dem Baugebiet einen Spielplatz zu planen und zu bauen und wenn ja, warum ist dies nicht geschehen? Steht in dem Gebiet - z.B. zwischen der Wohnbebauung- und dem Rewe-Markt - eine städtische Fläche für den Bau eines Spielplatzes zur Verfügung? Stehen Mittel für den Bau eines Spielplatzes zur Verfügung, wenn sich der Ortsbeirat in diesem Bereich für den Bau eines Spielplatzes entscheidet? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 307 2017 Die Vorlage OF 109/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenGrundstück des R & L-Centers an der Ludwig-Landmann-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.12.2016, OF 107/7 Betreff: Grundstück des R & L-Centers an der Ludwig-Landmann-Straße Die auf Wohnimmobilien spezialisierte BIEN-RIES AG hat das rund 8.000 Quadratmeter großes Grundstück des R & L-Centers an der Ludwig-Landmann-Straße 349-351 erworben. Hier sollen 180 Wohnungen mit einer Gesamtwohnfläche von 12.400 Quadratmetern entstehen. Laut Internetrecherche ist Verkaufsbeginn und Baustart der Eigentumswohnungen für 2017 geplant und 2018 werden die ersten Eigentümer ihr neues Zuhause beziehen können. Der Bebauungsplan 679 sieht für das Gebiet ein Mischgebiet mit max. 4 Geschossen vor und weist klare Baufenster aus. Seitens einiger Anwohner wird befürchtet, dass bei dem Bauvorhaben die im B-Plan festgelegten Höhen überschritten werden. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat um die Beantwortung der folgenden Fragen: Liegt für das Vorhaben bereits eine Genehmigung erteilt worden? Bewegt sich diese Baugenehmigung im Rahmen des Bebauungsplans oder sind mit dem Bauherren Befreiungen vom B-Plan vereinbart worden? Konnte für dieses Bauvorhaben der angestrebte Anteil von 30 % geförderter Wohnungen festgeschrieben werden bzw. warum konnte dies ggf. nicht realisiert werden? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 306 2017 Die Vorlage OF 107/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass das erste Wort der Frage Nr. 1 "ist" lautet. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenSchulwegsicherung an der Ludwig-Landmann-Straße/Am Ebelfeld
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 815 entstanden aus Vorlage: OF 83/7 vom 13.10.2016 Betreff: Schulwegsicherung an der Ludwig-Landmann-Straße/Am Ebelfeld Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit der VGF geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Überweg über die Ludwig-Landmann-Straße zur Straße Am Ebelfeld abzusichern. Gegebenenfalls ist hier ein Sicherungsgitter anzubringen. Begründung: Der offizielle Schulweg aus der Schinkelstraße geht über die Ludwig-Landmann-Straße zur Ebelfeldschule. Hier muss die Ludwig-Landmann-Straße am Übergang zur Straße Am Ebelfeld gequert werden. Da die Ampelschaltung offensichtlich eine Vorrangschaltung für die U-Bahn hat, passiert es, dass die Kinder auf dem schmalen Bereich zwischen Ludwig-Landmann-Straße und den Gleisen warten müssen. Eltern berichten von gefährlichen Situationen, weil oft die U-Bahn die Geschwindigkeit nicht der jeweiligen Situation anpasst. Dies gilt wohl für die Einfahrt als auch für die Ausfahrt in den Haltestellenbereich. Gemäß der Aussage der Eltern reduzieren viele Fahrer die Geschwindigkeit, wenn die Kinder in dem erwähnten Bereich stehen, aber leider nicht alle. Da eine Änderung der Ampelschaltung vermutlich nicht möglich ist, sollten entweder die U-Bahnen entsprechend langsam fahren oder ein Sicherungsgitter angebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 295 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2017, ST 1997 Aktenzeichen: 32 1
Lärmschutz an der Bundesautobahn (BAB) 5 Vordringlicher Bedarf des Ausbaus der BAB 5 im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans zwischen Nordwestkreuz und Bad Homburger Kreuz
S A C H S T A N D : Anregung vom 01.11.2016, OA 77 entstanden aus Vorlage: OF 84/7 vom 13.10.2016 Betreff: Lärmschutz an der Bundesautobahn (BAB) 5 Vordringlicher Bedarf des Ausbaus der BAB 5 im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans zwischen Nordwestkreuz und Bad Homburger Kreuz Am 3. August 2016 hat das Bundeskabinett den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 beschlossen. In diesem BVWP ist in den vordringlichen Bedarf der achtspurige Ausbau der BAB 5 zwischen dem Bad Homburger Kreuz und dem Nordwestkreuz aufgenommen worden. Der vordringliche Bedarf dient der Engpassbeseitigung und ist zeitnah umzusetzen. Auch für Praunheim könnte dies zu einer neuen Situation für den Lärmschutz führen. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gegenüber Hessen Mobil dafür einzutreten, dass die notwendigen beiden Fahrspuren im Rahmen der jetzt eingeleiteten Projektentwicklung zwischen dem Nordwestkreuz und dem Bad Homburger Kreuz auf der westlichen bzw. nord-westlichen Seite der BAB 5 geführt werden, damit der schon eng an die Autobahn gebaute Stadtteil nicht durch eine höhere Lärmbelastung unnötig beeinträchtigt wird. Eine Lärmschutzanlage ist in jedem Fall auf der östlichen bzw. südöstlichen Seite zu errichten. Begründung: Nach der Entscheidung des Bundeskabinetts werden nun auf Grundlage des BVWP die Bedarfspläne für die einzelnen Verkehrsträger entworfen. Diese werden als Anlage der jeweiligen Ausbaugesetze in den Deutschen Bundestag eingebracht und von diesem verbindlich beschlossen. In den nachfolgenden Planungsstufen werden die einzelnen Projekte des BVWP bzw. der Bedarfspläne von den jeweiligen Vorhabenträgern vertieft. Hierbei werden je nach Erfordernis Raumordnungsverfahren, Linien‐ bzw. Trassenbestimmungsverfahren und Planfeststellungsverfahren den Bundesverkehrswegeplan 2030 VI durchlaufen. Zeitpunkt und Reihenfolge der Projektumsetzungen hängen letztlich von deren Priorisierung im VB/VB‐E, dem Planungsstand sowie den verfügbaren Finanzmitteln ab. An dieser Stelle ist gerade in diesem jetzigen frühen Planungsstadium, welches dem Ortsbeirat bereits im Rohentwurf im Jahr 2012 und 2013 vorgestellt wurde, Einfluss auf die Errichtung der neuen Fahrstreifen zu nehmen. Damals gab es eine Favorisierung zur Errichtung je einer Fahrspur nördlich und südlich. Die Wohnbebauung im westlichen Bereich der Heerstraße liegt aber sehr nah an der Autobahn. Die vorherrschende Westwindlage führt zu einer zusätzlichen Verstärkung des Verkehrslärmes in Praunheim. Daher ist bei der Erweiterung der BAB 5 auf die Nordwestseite auszuweichen. Eine Lärmschutzanlage ist in jedem Fall auf der östlichen Seite zu errichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 09.11.2016 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des Verkehrsausschusses am 06.12.2016, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 77 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2016, TO II, TOP 47 Beschluss: Der Vorlage OA 77 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 865, 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2016 Aktenzeichen: 61 12
Überprüfung der Ampelschaltung der Fußgängerampel auf der Ludwig-Landmann-Straße zwischen Parkweg und Rossittener Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 812 entstanden aus Vorlage: OF 79/7 vom 17.10.2016 Betreff: Überprüfung der Ampelschaltung der Fußgängerampel auf der Ludwig-Landmann-Straße zwischen Parkweg und Rossittener Straße Überquert man die Fußgängerampel auf der Ludwig-Landmann-Straße zwischen Parkweg und Rossittener Straße in westlicher Richtung (Richtung Stadion), wird zuerst die Fußgängerampel auf der westlichen Seite (Nähe Stadion) Rot. Überquert man die Ampel nicht zügig (z. B. Personen mit Gehbehinderung), kommt es vor, dass die Ampel schon R ot wird, bevor die Ludwig-Landmann-Straße vollständig überquert wurde. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Schaltung und Schaltungsdauer dieser beiden Ampeln zu überprüfen und zu koppeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 130 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrssituation rund um das Brentanobad und das Stadion am Brentanobad verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 813 entstanden aus Vorlage: OF 80/7 vom 17.10.2016 Betreff: Verkehrssituation rund um das Brentanobad und das Stadion am Brentanobad verbessern Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit dem Ortsbeirat und betroffenen Anliegern geeignete Maßnahmen zu entwickeln, die die Situation rund um das Brentanobad und das Stadion am Brentanobad, insbesondere auf den Straßen Ludwig-Landmann-Straße und Rödelheimer Parkweg, verbessern. Es soll beispielweise die Möglichkeit geprüft werden, verstärkt den ÖPNV, wie z. B. durch anlassbezogene Busse für die Anreise, nutzbar zu machen. Begründung: Besucherinnen und Besuchern des Brentanobads und von Veranstaltungen, die im Stadion am Brentanopark stattfinden, parken vermehrt wild auf den Grünstreifen und dem Fahrradweg der Ludwig-Landmann-Straße und im Rödelheimer Parkweg im absoluten Halteverbot. Weiterhin herrscht ein hoher "Parkdruck" in den anliegenden Straßen des Wohngebietes Industriehof. Das hohe Verkehrsaufkommen wird einerseits von den Anwohnern als Problem wahrgenommen, andererseits ist auch die Situation für die Besucherinnen und Besucher unbefriedigend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2017, ST 423
Wohnbebauung im geplanten Gewerbegebiet Nördliche Heerstraße II
S A C H S T A N D : Anregung vom 30.08.2016, OA 52 entstanden aus Vorlage: OF 51/7 vom 16.08.2016 Betreff: Wohnbebauung im geplanten Gewerbegebiet Nördliche Heerstraße II Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 696 (Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße - Teilbereich 2) hat der Ortsbeirat mehrfach statt einem reinen Gewerbegebiet ein Mischgebiet und/oder Wohngebiet gefordert, um dort Wohnungsbau sowie die Ansiedlung von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen zu ermöglichen. Der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum ist seither weiter gewachsen und es werden viele mehr oder minder geeignete Areale in Erwägung gezogen. Teilweise wird dafür sogar die Verlagerung von Gewerbebetrieben geprüft, während im genannten Gebiet Flächen zur Verfügung stehen, für die es bislang kein nachgewiesenes Nutzungsinteresse gibt. Zudem werden durch den geplanten Erdwall an der Bundesautobahn 5 die Schallemissionen reduziert. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, erneut zu prüfen, ob das gesamte o. g. Areal oder mindestens Teilbereiche davon für den Wohnungsbau genutzt werden können. Die für die Regionaltangente West erforderliche Trasse ist planerisch zu berücksichtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 07.09.2016 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 26.09.2016, TO I, TOP 39 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 52 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 13.10.2016, TO II, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OA 52 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 642, 7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 13.10.2016 Aktenzeichen: 61 0
Bessere Anbindung Bockenheim/City West/Rebstockviertel für den Fahrradverkehr
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.08.2016, OM 392 entstanden aus Vorlage: OF 66/2 vom 27.06.2016 Betreff: Bessere Anbindung Bockenheim/City West/Rebstockviertel für den Fahrradverkehr Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zu prüfen und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit im Rahmen einer Bürgerfragestunde zu berichten: 1. Eine legale und sichere Radverkehrsführung durch bauliche Veränderungen, Markierungen und Ampelschaltungen von der Robert-Meyer-Straße (Westend/Innenstadt) durch die Bahnunterführung in die Voltastraße/Kreuznacher Straße und umgekehrt. 2. E inen barrierefreien Weg (eine Rampe für Radfahrer) neben den Treppenstufen des Fußgängerweges von der Ludwig-Landmann-Straße (Rödelheim) in die Solmsstraße/Franklinstraße und umgekehrt. Begründung: Bessere Ausgestaltung der Fahrradwegeverbindungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1536 Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1070 Antrag vom 05.10.2017, OF 385/2 Antrag vom 05.10.2017, OF 386/2 Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2255 Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2256 Aktenzeichen: 32 1
Finanzierung eines Sandkastens mit Sitzfläche für die vom DRK betriebene Flüchtlingsunterkunft in der Ludwig-Landmann-Straße 405
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2016, OF 57/7 Betreff: Finanzierung eines Sandkastens mit Sitzfläche für die vom DRK betriebene Flüchtlingsunterkunft in der Ludwig-Landmann-Straße 405 Der Ortsbeirat 7 stellt dem Deutschen Roten Kreuz, Bezirksverband Frankfurt e.V. aus seinem Budget Mittel i. H. v. bis zu maximal 500,- EUR für die Anschaffung eines Sandkastens mit Sitzfläche für die Flüchtlingsunterkunft in der Ludwig-Landmann-Str. 405 zur Verfügung. Die Gesamtkosten von max. 1000,- € werden zwischen dem Ortsbeirat 2 und dem Ortsbeirat 7 geteilt. Begründung: Die Mittel dienen der Unterstützung der Arbeit des DRK vor Ort. Die o.g. Kostenschätzung ist mit dem DRK abgestimmt. 50 % der Kosten übernimmt der Ortsbeirat 2. Antragsteller: SPD CDU die farbechten - LINKE. GRÜNE FDP BFF REP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 7 am 30.08.2016, TO I, TOP 22 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 28 2016 Die Vorlage OF 57/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, die_farbechten_-_LINKE., GRÜNE, FDP, BFF, REP
Weiter lesenFinanzierung eines Sandkastens mit Sitzfläche für die vom DRK betriebene Flüchtlingsunterkunft in der Ludwig-Landmann-Straße 405
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.08.2016, OF 91/2 Betreff: Finanzierung eines Sandkastens mit Sitzfläche für die vom DRK betriebene Flüchtlingsunterkunft in der Ludwig-Landmann-Straße 405 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 2 stellt dem Deutschen Roten Kreuz, Bezirksverband Frankfurt e.V. aus seinem Budget die erforderlichen Mittel i.H.v. bis zu maximal 1.000,- EUR für die Anschaffung eines Sandkastens mit Sitzfläche für die Flüchtlingsunterkunft in der Ludwig-Landmann-Str. 405 zur Verfügung. In Abhängigkeit von einer evtl. Co-Finanzierung des OBR 7 soll die Abwicklung wie folgt erfolgen: Für den Fall einer Co-Finanzierung des OBR 7: jeweils 50%ige Übernahme der Kosten durch die Budgets der OBRs 7 und 2; für den Fall, dass sich der OBR 7 nicht beteiligt: 100%ige Übernahme der Kosten durch das Budget des OBR 2. Begründung: Unterstützung der Arbeit des DRK vor Ort. Die o.g. Kostenschätzung ist mit dem DRK abgestimmt. Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 29.08.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 27 2016 Die Vorlage OF 91/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU
Weiter lesenExpressbuslinie für das zukünftige Gymnasium Nord
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 286 entstanden aus Vorlage: OF 51/12 vom 01.07.2016 Betreff: Expressbuslinie für das zukünftige Gymnasium Nord Vorgang: OM 178/16 OBR 13; OM 183/16 OBR 7, OM 227/16 OBR 10 Der Magistrat wird aufgefordert, für die Schülerinnen und Schüler des zum neuen Schuljahr 2016/2017 startenden Gymnasiums Nord eine Expressbuslinie im Ringsystem vom Frankfurter Norden nach Westhausen einzurichten. Die Buslinie soll die Schülerinnen und Schüler aus den Stadtteilen Kalbach-Riedberg, Nieder-Erlenbach, Nieder-Eschbach, Harheim, Bonames und Berkersheim in regelmäßigen, an den Stundenplan des Gymnasiums ausgerichteten Abständen schnell und sicher zum neuen Gymnasium befördern. Um auch den Heimweg sicherzustellen, soll die Linie in einem Ringsystem verkehren. Dabei soll die Buslinie mindestens 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn einer Schulstunde ankommen und 10 Minuten nach dem Ende einer Schulstunde wieder abfahren. Hierbei soll eine enge Abstimmung zwischen den beteiligten Ortsbeiräten und der Betreibergesellschaft traffiQ stattfinden. Begründung: Zum neuen Schuljahr 2016/2017 wird das Gymnasium Nord den Schulbetrieb auf dem Interimsstandort in Westhausen mit einer Schüleranzahl von 210 aufnehmen, davon insbesondere Schülerinnen und Schüler aus den nördlichen Frankfurter Stadtteilen (u. a. mindestens 8 Kinder aus Kalbach und 20 Kinder vom Riedberg). Das Gymnasium ist zwar mit öffentlichen Verkehrsmitteln über die Haltestellen "Heerstraße" bzw. "Friedhof Westhausen" zu erreichen. Der Fahrweg aus dem Frankfurter Norden beträgt allerdings über 45 Minuten (einfache Strecke) und beinhaltet bis zu drei Umstiege. Es ist daher davon auszugehen, dass viele Schülerinnen und Schüler in privaten Pkws zur Schule gebracht werden, was zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen in Westhausen führen wird. Die Verkehrssituation vor Ort ist durch die bestehenden beiden Schulen Liebiggymnasium sowie Lycée Victor Hugo (französische Schule) bereits angespannt. Zudem sollen mit dieser Buslinie insbesondere die Schülerinnen und Schüler sowie Eltern entlastet werden, die entgegen ihres Erstwunsches keinen Platz an ihrer Wunschschule bekommen haben. Ein wie oben beschriebener Expressbus schafft eine Möglichkeit, das Verkehrsaufkommen mit privaten Pkw zu vermindern und gleichzeitig die Fahrtdauer für die betroffenen Schüler zu verkürzen sowie den Fahrweg sicherer zu gestalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.06.2016, OM 178 Anregung an den Magistrat vom 07.06.2016, OM 183 Anregung an den Magistrat vom 28.06.2016, OM 227 Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2016, ST 1283 Aktenzeichen: 92 11
Expressbuslinie für das zukünftige Gymnasium Nord
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2016, OM 227 entstanden aus Vorlage: OF 68/10 vom 12.06.2016 Betreff: Expressbuslinie für das zukünftige Gymnasium Nord Vorgang: OM 178/16 OBR 13; OM 183/16 OBR 7 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass für die Schülerinnen und Schüler des zum neuen Schuljahr 2016/2017 startenden Gymnasiums Nord eine Expressbuslinie im Ringsystem vom Ortsbezirk 10 ohne Zwischenstopp nach Westhausen eingerichtet wird. Die Buslinie soll die Schülerinnen und Schüler aus den Stadtteilen Nieder-Erlenbach, Nieder-Eschbach, Harheim, Bonames und Berkersheim in regelmäßigen, an dem Stundenplan des Gymnasiums ausgerichteten Abständen schnell und sicher zum neuen Gymnasium befördern. Um auch den Heimweg sicherzustellen, soll die Linie in einem Ringsystem verkehren. Dabei soll die Buslinie mindestens zehn Minuten vor Unterrichtsbeginn einer Schulstunde ankommen und zehn Minuten nach dem Ende einer Schulstunde wieder abfahren. Hierbei soll eine enge Abstimmung zwischen den beteiligten Ortsbeiräten und der Betreibergesellschaft traffiQ stattfinden. Begründung: Zum neuen Schuljahr 2016/2017 wird das Gymnasium Nord den Schulbetrieb auf dem Interimsstandort in Westhausen mit einer Schüleranzahl von 210 aufnehmen. Das insbesondere für die Schülerinnen und Schüler aus den nördlichen Frankfurter Stadtteilen (Nieder-Erlenbach, Nieder-Eschbach, Harheim, Bonames und Berkersheim; derzeit 24 Schülerinnen und Schüler, Tendenz steigend) benötigte und in Anspruch genommene Gymnasium ist zwar mit den öffentlichen Verkehrsmitteln über die Haltestellen "Heerstraße" bzw. "Friedhof Westhausen" zu erreichen. Der Fahrtweg aus dem Frankfurter Norden beträgt allerdings über 45 Minuten (einfache Strecke) und beinhaltet bis zu drei Umstiege. Es ist daher davon auszugehen, dass viele Schülerinnen und Schüler in privaten Pkws zur Schule gebracht werden, was zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen in Westhausen führen wird. Die Verkehrssituation vor Ort ist durch die bestehenden beiden Schulen Liebiggymnasium sowie Lycée Français Victor Hugo (französische Schule) bereits angespannt. Zudem sollen mit dieser Buslinie insbesondere die Schülerinnen und Schüler und Eltern entlastet werden, die entgegen ihres Erstwunsches keinen Platz an ihrer Wunschschule bekommen haben. Ein wie oben beschriebener Expressbus schafft eine Möglichkeit, das Verkehrsaufkommen mit privaten Pkw zu vermindern und gleichzeitig die Fahrtdauer für die betroffenen Schülerinnen und Schüler zu verkürzen sowie den Fahrweg sicherer zu gestalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 286 Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2016, ST 1284 Aktenzeichen: 40 1
Einführung einer Expressbuslinie im Ringsystem für eine schnelle und sichere Beförderung der Schülerinnen und Schüler des zukünftigen Gymnasiums Nord zwischen Wohnort und Schule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2016, OM 183 entstanden aus Vorlage: OF 14/7 vom 07.06.2016 Betreff: Einführung einer Expressbuslinie im Ringsystem für eine schnelle und sichere Beförderung der Schülerinnen und Schüler des zukünftigen Gymnasiums Nord zwischen Wohnort und Schule Vorgang: OM 178/16 OBR 13 Der Magistrat wird aufgefordert, für die Schülerinnen und Schüler des zum neuen Schuljahr 2016/2017 startenden Gymnasiums Nord eine Expressbuslinie im Ringsystem vom Frankfurter Norden ohne Zwischenstopp nach Westhausen einzurichten. Die Buslinie soll die Schülerinnen und Schüler aus den Stadtteilen Nieder-Erlenbach, Nieder-Eschbach, Harheim, Bonames und Berkersheim in regelmäßigen, an dem Stundenplan des Gymnasiums ausgerichteten Abständen, schnell und sicher zum neuen Gymnasium befördern. Um auch den Heimweg sicherzustellen, soll die Linie in einem Ringsystem verkehren. Dabei soll die Buslinie mindestens zehn Minuten vor Unterrichtsbeginn einer Schulstunde ankommen und zehn Minuten nach dem Ende einer Schulstunde wieder abfahren. Hierbei soll eine enge Abstimmung zwischen den beteiligten Ortsbeiräten und der Betreibergesellschaft traffiQ stattfinden. Begründung: Zum neuen Schuljahr 2016/2017 wird das Gymnasium Nord den Schulbetrieb auf dem Interimsstandort in Westhausen mit einer Schüleranzahl von 210 aufnehmen. Das insbesondere für die Schülerinnen und Schüler aus den nördlichen Frankfurter Stadtteilen (Nieder-Erlenbach, Nieder-Eschbach, Harheim, Bonames und Berkersheim; derzeit 24 Schülerinnen und Schüler, Tendenz steigend) benötigte und in Anspruch genommene Gymnasium ist zwar mit den öffentlichen Verkehrsmitteln über die Haltestellen "Heerstraße" bzw. "Friedhof Westhausen" zu erreichen. Der Fahrtweg aus dem Frankfurter Norden beträgt allerdings über 45 Minuten (einfache Strecke) und beinhaltet bis zu drei Umstiege. Es ist daher davon auszugehen, dass viele Schülerinnen und Schüler in privaten Pkws zur Schule gebracht werden, was zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen in Westhausen führen wird. Die Verkehrssituation vor Ort ist durch die bestehenden beiden Schulen Liebiggymnasium sowie Lycée Victor Hugo (Französische Schule) bereits angespannt. Zudem sollen mit dieser Buslinie insbesondere die Schülerinnen und Schüler sowie Eltern entlastet werden, welche entgegen ihres Erstwunsches keinen Platz an ihrer Wunschschule bekommen haben. Ein wie oben beschriebener Expressbus schafft eine Möglichkeit, das Verkehrsaufkommen mit privaten Pkw zu vermindern und gleichzeitig die Fahrtdauer für die betroffenen Schülerinnen und Schüler zu verkürzen sowie den Fahrtweg sicherer zu gestalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.06.2016, OM 178 Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 286 Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2016, ST 1316 Aktenzeichen: 92 11
Einführung einer Expressbuslinie im Ringsystem für eine schnelle und sichere Beförderung der Schülerinnen und Schüler des zukünftigen Gymnasium Nord zwischen Wohnort und Schule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2016, OM 178 entstanden aus Vorlage: OF 21/13 vom 06.06.2016 Betreff: Einführung einer Expressbuslinie im Ringsystem für eine schnelle und sichere Beförderung der Schülerinnen und Schüler des zukünftigen Gymnasium Nord zwischen Wohnort und Schule Vorgang: OM 183/16 OBR 7 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass für die Schülerinnen und Schüler des zum neuen Schuljahr 2016/2017 startenden Gymnasiums Nord eine Expressbuslinie im Ringsystem vom Frankfurter Norden ohne Zwischenstopp nach Westhausen eingerichtet wird. Die Buslinie soll die Schülerinnen und Schüler aus den Stadtteilen Nieder-Erlenbach, Nieder-Eschbach, Harheim, Bonames und Berkersheim in regelmäßigen, an dem Stundenplan des Gymnasiums ausgerichteten Abständen, schnell und sicher zum neuen Gymnasium befördern. Um auch den Heimweg sicherzustellen, soll die Linie in einem Ringsystem verkehren. Dabei soll die Buslinie mindestens zehn Minuten vor Unterrichtsbeginn einer Schulstunde ankommen und zehn Minuten nach dem Ende einer Schulstunde wieder abfahren. Hierbei soll eine enge Abstimmung zwischen den beteiligten Ortsbeiräten und der Betreibergesellschaft traffiQ stattfinden. Begründung: Zum neuen Schuljahr 2016/2017 wird das Gymnasium Nord den Schulbetrieb auf dem Interimsstandort in Westhausen mit einer Schüleranzahl von 210 aufnehmen. Das insbesondere für die Schülerinnen und Schüler aus den nördlichen Frankfurter Stadtteilen (Nieder-Erlenbach, Nieder-Eschbach, Harheim, Bonames und Berkersheim; derzeit 24 Schülerinnen und Schüler, Tendenz steigend) benötigte und in Anspruch genommene Gymnasium ist zwar mit den öffentlichen Verkehrsmitteln über die Haltestellen "Heerstraße" bzw. "Friedhof Westhausen" zu erreichen. Der Fahrtweg aus dem Frankfurter Norden beträgt allerdings über 45 Minuten (einfache Strecke) und beinhaltet bis zu drei Umstiege. Es ist daher davon auszugehen, dass viele Schülerinnen und Schüler in privaten Pkws zur Schule gebracht werden, was zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen in Westhausen führen wird. Die Verkehrssituation vor Ort ist durch die bestehenden beiden Schulen Liebiggymnasium sowie Lycée Victor Hugo (französische Schule) bereits angespannt. Zudem sollen mit dieser Buslinie insbesondere die Schülerinnen und Schüler sowie Eltern entlastet werden, welche entgegen ihres Erstwunsches keinen Platz an ihrer Wunschschule bekommen haben. Ein wie oben beschriebener Expressbus schafft eine Möglichkeit, das Verkehrsaufkommen mit privaten Pkw zu vermindern und gleichzeitig die Fahrtdauer für die betroffenen Schülerinnen und Schüler zu verkürzen sowie den Fahrtweg sicherer zu gestalten. Dieser Antrag wird parallel auch im Ortsbeirat 10 eingebracht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.06.2016, OM 183 Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 286 Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2016, ST 1317 Aktenzeichen: 92 11
Schöneres Praunheim Heerstraße - vorne hui, hinten pfui?
S A C H S T A N D : Anregung vom 07.06.2016, OA 28 entstanden aus Vorlage: OF 9/7 vom 10.05.2016 Betreff: Schöneres Praunheim Heerstraße - vorne hui, hinten pfui? Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die städtische Liegenschaft Heerstraße 155 bis 157 - Hintergrundstück (Zugang von der Eberstadtstraße) so zu gestalten, dass sie nicht mehr überörtlich zur Müllentsorgung einlädt. Begründung: Während die Heerstraße hervorragend saniert wurde, sammeln sich hinter der ersten Häuserreihe auf einer städtischen Liegenschaft Sperrmüll, Hausrat und Gartenabfälle. Auch wenn von Zeit zu Zeit der gröbste Dreck beseitigt wird, lockt die Gestaltung der Fläche auch Ortsfremde an, hier ihren Müll zu deponieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2016, ST 1486 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 15.06.2016 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 30.06.2016, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 28 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) 2. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 04.07.2016, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 28 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 332, 2. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 04.07.2016 Aktenzeichen: 60 10
Wohnbebauung und Schulbauten im Gewerbegebiet Nördliche Heerstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2016, OF 614/7 Betreff: Wohnbebauung und Schulbauten im Gewerbegebiet Nördliche Heerstraße Der Bebauungsplan für das Gewerbegebiet Nördliche Heerstraße wurde im Ortsbeirat 7 mit Änderungswünschen bzgl. der Emissionsobergrenzen beschlossen, da der Ortsbeirat die umliegenden Bewohner schützen möchte. Dies vorweggeschickt fragen wir den Magistrat: Welche gewerblichen Betriebe können sich trotz der geplanten Beschränkung nördlich der Heerstraße ansiedeln? Bzw. wird die beschlossene Emissionsgrenze zwangsläufig zu mehr Einzelhandel oder Büroraum führen? Inwieweit sieht der Magistrat die Möglichkeit produzierendes Gewerbe im Gewerbegebiet nördlich der Heerstraße anzusiedeln, da laut des Masterplans "Industrie" vor allem Industrieflächen benötigt werden? Wie bewertet der Magistrat die Nutzung der gut angebundene Fläche (U6/RTW) für Wohnbebauung und Schulbauten bzw. was spricht aus Sicht des Magistrat gegen diese Nutzung? Wann kann der Ortsbeirat 7 mit einem gültigen Bebauungsplan für den Teilbereich II rechnen? Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 50. Sitzung des OBR 7 am 19.01.2016, TO I, TOP 19 Auf Wunsch der GRÜNEN wird über die Fragen der Vorlage getrennt abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1560 2016 1. Die Fragen 1 und 2 der Vorlage OF 614/7 werden abgelehnt. 2. Die Fragen 3 und 4 der Vorlage OF 614/7 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1.: SPD, FARBECHTE und GRÜNE gegen CDU, BFF, FDP und REP (= Annahme) zu 2.: Frage 3: Annahme bei Enthaltung GRÜNE, Frage 4: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenFührung des Radwegs Rödelheimer Landstraße in Fahrtrichtung Sternbrücke/Kreuzung LudwigLandmann-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2015, OM 4788 entstanden aus Vorlage: OF 582/7 vom 18.10.2015 Betreff: Führung des Radwegs Rödelheimer Landstraße in Fahrtrichtung Sternbrücke/Kreuzung Ludwig-Landmann-Straße Bei der Überquerung der Ludwig-Landmann-Straße, aus der Rödelheimer Landstraße kommend, in Fahrtrichtung Rödelheim ergibt sich für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer das Problem, dass eine durchgängige Querung der Ludwig-Landmann-Straße aufgrund der Ampelschaltung in den meisten Fällen nicht möglich ist. Deshalb sind Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer gezwungen, auf der Verkehrsinsel anzuhalten. Für ein normales Rad stellt dies kein Problem dar, aber bei der Nutzung von Fahrradanhängern ergibt sich das Problem, dass die Verkehrsinsel zu schmal ist und entweder ein Teil des ziehenden Rades oder der Anhänger in den Verkehr reicht. Da es sich meist um Fahrradanhänger für den Transport von Kindern handelt, ist dies ein äußerst unangenehmer Zustand. Dies vorausgeschickt, wird folgende Maßnahme vorgeschlagen: Da der Radweg in der Rödelheimer Landstraße nicht der Nutzungspflicht unterliegt, ist eine Führung des Radverkehrs über besagte Verkehrsinsel nicht mehr notwendig. Um eine alternative Verkehrsführung zu erreichen, wird der Magistrat gebeten, in Abstimmung mit dem Radfahrbüro folgende Punkte umzusetzen: 1. Der Radweg - ohne Benutzungspflicht - wird an geeigneter Stelle auf die Rödelheimer Landstraße geführt und durch Markierungen für die anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer kenntlich gemacht. 2. Im Haltebereich der Ampel wird für den Radverkehr eine vorgelagerte Haltezone eingerichtet. 3. Das nach der Aufhebung der Benutzungspflicht obsolete und verwirrende Verkehrszeichen "Radweg Ende" auf der westlichen Seite der Kreuzung wird entfernt. 4. Das Verkehrsschild "Tempo 30" am Beginn der Sternbrücke wird vorverlegt auf den Beginn der Bushaltestelle, um den anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern deutlich zu machen, dass auch im Bereich der Bushaltestelle mit Radverkehr auf der Fahrbahn zu rechnen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2016, ST 366 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1225 Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6881 Aktenzeichen: 32 1
REWE-Center Eugen-Hartmann-Straße 7 - Keine Zufahrt von der Heerstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2015, OF 595/7 Betreff: REWE-Center Eugen-Hartmann-Straße 7 - Keine Zufahrt von der Heerstraße Der Magistrat wird gebeten die Zufahrt auf das Gelände des REWE-Centers von der Heerstraße wirkungsvoll zu verhindern, die bereits gebaute Einfahrt zu sperren und vom Bauträger zeitnah zurückbauen zu lassen. Begründung: Die Zufahrt zum REWE-Center war immer und ausschließlich über die Eugen-Hartmann-Straße geplant. Eine direkte Anbindung mit Abbiegeverkehr von der Heerstraße sollte dauerhaft ausgeschlossen werden. Der erfolgte Bau einer Einfahrt von der Heerstraße lässt nur den Schluss zu, dass bereits jetzt oder zu einem späteren Zeitpunkt eine Zufahrt über die Heerstraße erfolgen soll. Dieses Ansinnen ist wirkungsvoll zu verhindern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR 7 am 01.12.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 595/7 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenAmpelsteuerung Ludwig-Landmann-Straße/Rödelheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.09.2015, OF 574/7 Betreff: Ampelsteuerung Ludwig-Landmann-Straße/Rödelheimer Landstraße Bei der Überquerung der Ludwig-Landmann-Straße aus der Rödelheimer Landstraße kommend in Fahrtrichtung Rödelheim, ergibt sich für Fahrradfahrer das Problem, dass eine durchgängige Querung der Ludwig-Landmann-Straße aufgrund der Ampelschaltung in den meisten Fällen nicht möglich ist. Deshalb sind Fahrradfahrer gezwungen auf der Verkehrsinsel anzuhalten. Für ein normales Rad stellt dies kein Problem dar, aber bei der Nutzung von Fahrradanhängern ergibt sich das Problem, dass die Verkehrsinsel zu schmal ist und entweder ein Teil des ziehenden Rades oder der Anhänger in den Verkehr reicht. Da es sich meist um Fahrradanhänger für den Transport von Kindern handelt, ist dies ein äußerst unangenehmer Zustand. Deshalb bittet der OBR den Magistrat dafür Sorge zu tragen, dass die Ampelschaltung an besagter Kreuzung dahingehend überprüft und optimiert wird, dass ein Überqueren der Ludwig-Landmann-Straße ohne Unterbrechung für Radfahrer zu jeder Tageszeit ermöglicht wird. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 7 am 06.10.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 574/7 wurde zurückgezogen.
Partei: fraktionslos
Weiter lesenRTW-Abzweig in den Frankfurter Norden/Linie 2
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2015, OF 631/8 Betreff: RTW-Abzweig in den Frankfurter Norden/Linie 2 Vorgang: ST 885/15 Viele Jahre gab es die unveränderte Planung, die Linie 2 der Regionaltangente West bis zur Station Nordwestzentrum zu führen. Vor kurzem war dann eine Variante entlang der BAB5 und die Anbindung an die U3 bei Niederursel im Gespräch. Doch nun endet Linie 2 der RTW -weit entfernt- in Praunheim Nord. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Durch welche konkreten Gründe kam es zu der vorläufigen Entscheidung, die Linie 2 in Praunheim Nord enden zu lassen? Warum ist dies nicht frühzeitig dem zuständigen Ortsbeirat 8 mitgeteilt worden? 2. 52,9 % der Planungskosten der RTW werden durch den Gesellschafter Stadt Frankfurt geleistet. Wie steht die Stadt Frankfurt zum Nutzwert der Weiterführung der Strecke von Praunheim/Nord Richtung NWZ ? 3. Wann fällt eine Entscheidung in der Planungsgesellschaft, ob und wann die Linie 2 bis zum NWZ gebaut wird? Begründung: Die RTW ist unzweifelhaft ein zukunftsweisendes Projekt im ÖPNV-Bereich. Umso mehr ist es wirklich bedauerlich, dass die RTW im Frankfurter Nordwesten anscheinend nicht näher an die Wohnbebauung und deren wichtige ÖPNV-Verkehrsknoten geführt wird. Der Straßenneubau Gewerbegebietserschließung Heerstraße ("Praunheimer Umfahrung") soll weiterhin gebaut werden. Und die neue ÖPNV-Verbindung RTW wird eingekürzt. Dies ist ein fatales Signal. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2015, ST 885 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 8 am 10.09.2015, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1446 2015 Die Vorlage OF 631/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: GRÜNE
Weiter lesenEuropäische Schule im Gewerbegebiet Nördliche Heerstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2015, OF 553/7 Betreff: Europäische Schule im Gewerbegebiet Nördliche Heerstraße Das Gewerbegebiet Nördliche Heerstraße läßt lt. Baunutzungsverordnung Schulen als Anlagen für kulturelle und soziale Zwecke ausnahmsweise zu. Warum wurde vom Magistrat dieser Ersatz-Standort der Europäischen Schule nicht geprüft und nicht vorgeschlagen? Welche "planungsrechtlichen Gründe" lassen angeblich eine Bebauung mit einer Schule nicht zu? Begründung: Nach Durchsicht der St 363, B273 und B275 ergeben sich zwangsläufig die o.g. Fragen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 7 am 08.09.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1433 2015 1. Die Vorlage OF 553/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage B 273 wird zurückgewiesen. 3. Die Vorlage B 275 wird zurückgewiesen. Abstimmung: zu 1. SPD, FARBECHTE, BFF, FDP, REP und fraktionslos gegen CDU und GRÜNE (= Ablehnung) zu 2. SPD, FARBECHTE, BFF, FDP, REP und fraktionslos gegen CDU und GRÜNE (= Kenntnis) zu 3. SPD, FARBECHTE, BFF, FDP, REP und fraktionslos gegen CDU und GRÜNE (= Kenntnis)
Partei: FDP
Weiter lesenAnsiedlung Europäische Schule prüfen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2015, OM 4193 entstanden aus Vorlage: OF 538/7 vom 04.05.2015 Betreff: Ansiedlung Europäische Schule prüfen Vorgang: ST 363/15 In der Stellungnahme ST 363 berichtet der Magistrat, dass eine Umwidmung des Gewerbegebiets Heerstraße in ein Mischgebiet keine Voraussetzung für die Ansiedlung einer Schule ist. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass eine Ansiedlung "ausnahmsweise" zulässig wäre und einer "genaueren Prüfung" bedarf. Zudem muss auch die Abbildung des Platzbedarfs der Schule im Gebiet genau geprüft werden. Unter diesen Voraussetzungen wird der Magistrat gebeten, die in der Stellungnahme ST 363 genannten Prüfungen ohne weitere Aufforderung durchzuführen, sobald feststeht, dass der Platzbedarf der Europäischen Schule am bisherigen Standort nicht abgedeckt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2015, ST 363 Stellungnahme des Magistrats vom 07.09.2015, ST 1286 Aktenzeichen: 40 33
Parkplatzverlängerung im Camillo-Sitte-Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2015, OM 4192 entstanden aus Vorlage: OF 529/7 vom 04.05.2015 Betreff: Parkplatzverlängerung im Camillo-Sitte-Weg Der Magistrat wird gebeten , die Schrägparkplätze im Camillo-Sitte-Weg vor der Grünfläche um ca. einen Meter zu verlängern. Begründung: Im Camillo-Sitte-Weg parken an der beschriebenen Stelle Kleintransporter, die ortsansässigen Mittelständlern oder Monteuren gehören, die dort wohnen. Diese Anwohner sind auf ihre Fahrzeuge beruflich angewiesen. Die jetzige Situation führt jedoch dazu, dass die Fahrzeuge zu weit in die Fahrbahn ragen. Eine Verlängerung um ca. einen Meter könnte hier Abhilfe schaffen, ohne dass dadurch die Grünfläche nennenswert reduziert würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2015, ST 1116 Stellungnahme des Magistrats vom 22.01.2016, ST 182 Aktenzeichen: 66 3
Verkehrsbehinderung durch die Bushaltestelle Haingrabenstraße muss beseitigt werden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2015, OM 4050 entstanden aus Vorlage: OF 512/7 vom 07.04.2015 Betreff: Verkehrsbehinderung durch die Bushaltestelle Haingrabenstraße muss beseitigt werden Vorgang: ST 73/15 Der Magistrat wird gebeten, das Verkehrshindernis Bushaltestelle in der Haingrabenstraße zu beseitigen. Dazu sind folgende Schritte notwendig: 1. Der alte Zustand einer Haltebucht für drei Busse wird wieder hergestellt. Dabei könnte beispielgebend die neue Bushaltestelle an der Heerstraße am Praunheimer Kreisel sein. 2. Es muss ein Fahrkartenautomat aufgestellt werden, um die Zeitverzögerungen, die durch den Ticketverkauf durch den Busfahrer entstehen, zu reduzieren. Begründung: Entgegen der Stellungnahme ST 73 des Verkehrsdezernates ist die Verkehrsbehinderung und die Belastung der Anwohner durch die neue Bushaltestelle erheblich. Besonders in den Morgenstunden, aber auch in den Nachmittag- und Abendstunden kommt es durch die haltenden Busse zu erheblichen Staus, die es vorher nicht gab. Diese werden nach der Sanierung der Heerstraße noch zunehmen. Die Verweildauer der Busse an der Haltestelle wird durch den Fahrkartenverkauf durch den Busfahrer noch ungewollt verlängert. Einsatzfahrzeuge der Rettungsdienste werden durch die Staus massiv behindert. Aber auch die frühere Möglichkeit des direkten Umsteigens zwischen den gemeinsam wartenden Bussen ist weggefallen. Dies alles sind Erkenntnisse, Kritiken und Anregungen, die Bürger bei einem Ortstermin vorgetragen haben. Die Bürger sehen in der neuen Bushaltestelle eine massive Verschlechterung ihrer Situation gegenüber vorher. Die neue Haltstelle nutzt wahrscheinlich nicht einmal der Beschleunigung des ÖPNV, und wenn, dann auf Kosten der Anwohner. Was durch diese Art der Haltestellengestaltung sicherlich erreicht wurde, ist die massive Behinderung des Individualverkehrs einschließlich der Rettungsfahrzeuge im Einsatz, einhergehend mit einer erheblichen Belastung der Anwohner durch stehenden Verkehr. Ein mehr als zweifelhaftes Ergebnis, welches der Ortsbeirat nicht akzeptieren kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 73 Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2015, ST 1117 Aktenzeichen: 92 13
Verlegung der Europäischen Schule vorsorglich prüfen
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2015, OF 580/8 Betreff: Verlegung der Europäischen Schule vorsorglich prüfen Vorgang: M 22/12; ST 363/15 In den kommenden Wochen wird die Machbarkeitsstudie zur Erweiterung der Europäischen Schule (ESF) erwartet. Von der Schulleitung der Europäischen Schule Frankfurt (ESF) gegebene Informationen, die auch Ortsbeiratsmitgliedern bekannt wurden, deuten darauf hin, dass die ESF nach Möglichkeit ihren Standort im Frankfurter Norden behalten möchte, da er verkehrsmäßig sehr günstig mit den Wohnorten der Schüler und der vergleichsweise jungen Lehrkräfte, die ihrerseits mit Familien in der Umgebung wohnhaft geworden sind, verknüpft ist. Ob die zur Zeit am Standort Praunheimer Weg zur Verfügung stehenden Flächen für einen Ausbau der Schule ausreichen, der fast eine Verdoppelung der Schülerzahlen binnen 5 bis 10 Jahren vorsieht, erscheint aus Sicht des Ortsbeirates unter Würdigung der verkehrsinfrastrukturellen Rahmenbedingungen äußerst fraglich. Insofern sollte aus rein praktischen Erwägungen eine Verlegung der Schule innerhalb des Frankfurter Nordens nicht kategorisch ausgeschlossen sein. Unabhängig von der Haltung des Magistrats in der ST 363 v. 06.03.2015, die sich auf den zukünftig verdichteten Bereich des östlichen Teilgebietes des Gewerbegebietes nördlich der Heerstraße bezieht, stellt sich die Frage, ob diesbezüglich einmal geprüft wurde, ob die ESF genügend Entwicklungsfläche auf dem ca. 10.000 m2 großen Areal des im nördlichen Teil des im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 696 (Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße Teilbereich 2) befindlichen, nicht mehr genutzten landwirtschaftlichen Hofes hätte. Die verkehrliche Erschließung könnte über die A66 und die einmal fertig ausgebaute Ludwig-Landmann-Straße stattfinden. Soziale Einrichtungen sind laut Beschluss zur M 22 v. 13.02.2012 im gesamten Plangebiet ausnahmsweise möglich. Dies vorausgeschickt, wolle der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, ob er - unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie - zur Erweiterung der ESF eine Verlegung der ESF auf die o.a. Fläche des ehemaligen Hofgutes im nördlichen Teil des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 696 (Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße Teilbereich 2) prüfen wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.01.2012, M 22 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2015, ST 363 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8 am 23.04.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1336 2015 Die Vorlage OF 580/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Worte "ca. 10.000 m2 großen" gestrichen werden. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und fraktionslos gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenErarbeitung einer Härtefallregelung für die Vorgartensatzung
S A C H S T A N D : Anregung vom 10.03.2015, OA 610 entstanden aus Vorlage: OF 397/7 vom 03.06.2014 Betreff: Erarbeitung einer Härtefallregelung für die Vorgartensatzung In der Ortsbeiratssitzung am 13.05.2014 wurde mit Vertretern städtischer Ämter und zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern der Heerstraße intensiv über die Probleme bezüglich der Mülltonnenstellplätze gesprochen. Einerseits besteht die Vorschrift, die Mülltonnen auf der Liegenschaft stehen zu haben, andererseits dürfen sie laut Vorgartensatzung nicht im Vorgartenbereich stehen. Angesichts des Umbaus der Heerstraße und der nicht einfachen örtlichen Rahmenbedingungen wurde in der Sitzung u. a. die Einrichtung eines Runden Tisches unter der Leitung des Ortsvorstehers angeregt, um Lösungsmöglichkeiten für diese schwierige Konfliktsituation zu finden. Als Ergänzung eines geplanten Runden Tisches scheinen aber auch Überlegungen über rechtliche Änderungen an der Vorgartensatzung sinnvoll und notwendig. Dabei geht es nicht um das generelle Erlauben des Abstellens von privaten Mülltonnen im öffentlichen Raum oder im Vorgarten, sondern um eine einzelfallbezogene und den jeweiligen örtlichen und baulichen Gegebenheiten angepasste Härtefallklausel , die dem Magistrat und den zuständigen Ämtern in eng begrenzten Ausnahmefällen die notwendige Flexibilität und den erforderlichen Handlungsspielraum eröffnet. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, einen Änderungsvorschlag für die Einfügung einer Härtefallklausel in die Vorgartensatzung zu erarbeiten, die in eng begrenzten Ausnahmefällen unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen und baulichen Gegebenheiten ein Abweichen von der generellen Regelung der Vorgartensatzung zum Abstellen von Mülltonnen ermöglicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2015, ST 1108 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 18.03.2015 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 23.04.2015, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Entscheidung über die Vorlage OA 610 wird auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.04.2015, TO I, TOP 37 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 610 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER; CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER und Piraten (= Annahme) 40. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.05.2015, TO I, TOP 37 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 610 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten und REP (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2015, TO II, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OA 610 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER, Piraten, NPD und REP (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5925, 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2015 Aktenzeichen: 63 0
Anfrage an den Magistrat zur Entscheidung bzgl. des Ankaufs der Gewerbefläche Eschborner Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2015, OF 482/7 Betreff: Anfrage an den Magistrat zur Entscheidung bzgl. des Ankaufs der Gewerbefläche Eschborner Landstraße Das öffentlich zugängliche Expose zum Gewerbegebiet Eschborner Landstraße / Gaugrafenstraße (http://picture.immobilienscout24.de/files/video001/N /321/470/85/321470085-0.pdf?1136921789) in Verbindung mit dem Beitrag der FNP vom 2.12.2014 (http://www.fnp.de/lokales/frankfurt/Kein-Kaeufer-fuer-Areal-an-der-Gaugrafenstr asse;art675,1155124) wirft einige Fragen auf, die der Ortsbeirat den Magistrat bittet zu beantworten: 1. Die FNP behauptet, der Kauf des Areals durch die Stadt wäre nicht zustande gekommen, da das Risiko der Stadt zu groß sei. "Es handle sich um kontaminiertes Gelände, dessen Sanierung einen Millionenbetrag kosten könne." Das Expose sagt in Kapitel 7 aus: "Das Areal wurde hinsichtlich möglicher Boden- und Grundwasserbelastungen umfangreichen um-welttechnischen Untersuchungen mittels Boden-, Bodenluft- und Grundwasserbeprobungen unterzogen. Im Ergebnis sämtlicher Untersuchungen ergibt sich nach Auffassung der Oberfinanzdirektion Niedersachsen (Leitstelle des Bundes für Boden- und Grundwasserschutz) kein weiterer Handlungs-bedarf. Es wurden vereinzelt lediglich lokale, eng begrenzte Bodenverunreinigungen meist in versiegelten Bereichen vorgefunden, die jedoch keine Gefährdung für das Grundwasser darstellen. Es liegt kein hinreichender Verdacht auf eine schädliche und damit sanierungsbedürftige Bodenveränderung bzw. auch keine relevante Grundwasserverunreinigung vor, so dass sich insgesamt auf Grundlage der durchgeführten Untersuchungen kein weiterer Handlungsbedarf für vertiefende umwelttechnische Untersuchungen ergibt." a. Welche über das Gutachten hinausgehenden Informationen liegend der Stadt vor, die die oben zitierte Aussage rechtfertigen? b. Diese Informationen sind dem Ortsbeirat zugänglich zu machen. c. Wenn keine weiteren Informationen vorliegen, wie kommt das Stadtplanungsamt zu dieser Einschätzung? 2. Weiterhin ist in Kapitel 7 ausgeführt " Bietern, die ein verhandlungsfähiges Angebot abgeben, wird bei Bedarf Einblick in die vorliegenden Gutachten gegeben." a. Warum sind die vorliegenden Gutachten nicht öffentlich einsehbar? b. Diese Gutachten sind dem Ortsbeirat zur Kenntnis zu bringen. 3. Kapitel 7, .Sonstiges' Die Stadt Frankfurt am Main hat die Bereitschaft erklärt, diese Flurstücke im Zuge des Veräußerungsverfahrens der Gesamtliegenschaft zu veräußern. Interessenten werden gebeten, sich in dieser Angelegenheit mit dem Liegenschaftsamt der Stadt Frankfurt am Main in Verbindung zu setzen. a. Wann wurde diese Entscheidung gefällt? b. Von Wem? c. Hat diese Entscheidung einen endgültigen Charakter, was den Erwerb des Geländes durch die Stadt angeht ? d. Weiterhin wird im Expose ausgeführt, der Westerbach solle renaturiert werden, die zum Verkauf angebotenen Flurstücke betreffen aber die ehemaligen Bachläufe. Geht der Magistrat davon aus, dass ein Investor diese Flurstücke erwirbt um auf diesen einen Bach wiederherzustellen? e. Oder ist doch eher anzunehmen, dass nach Veräußerung der Grundstücke zugunsten des Investors auf eine Renaturierung des Westerbach verzichtet wird? 4. Kapitel 6 .Erschließung' "Erschließungsbeiträge sind gemäß der Auskunft des Amtes für Straßenbau und Erschließung für die Flurstücke, die im Eigentum des Bundes stehen, für die Erschließungsanlagen Eschborner Landstraße und Gaugrafenstraße nicht mehr zu zahlen." a. Bedeutet dies, dass ein Investor keine Beiträge zu den nicht unerheblichen Aufwendungen für eine bedarfsgerechte Verkehrsanbindung zu leisten hat? b. Wie stellt der Magistrat sicher, dass eine belastbare Bedarfsabschätzung in Abhängigkeit des endgültigen Käufers / angesiedelten Gewerbes vorgenommen werden kann? c. Hat der Magistrat, das Stadtplanungsamt oder das Amt für Straßenbau und Erschließung zu diesem Thema bereits Gutachten erstellt? d. Wenn C) Ja, so sind diese Gutachten und Abschätzungen dem Ortsbeirat zur Kenntnis zu bringen. Wenn C) Nein, warum nicht? e. Hat der Magistrat oder eins der beteiligten Ämter bereits Kontakt zu Hessen Mobil aufgenommen, um die Möglichkeiten einer Erschließung des Grundstücks über eine eigene Autobahnanbindung zur A5 zu eruieren? f. Wenn E) Ja, mit welchem Ergebnis? g. Wenn E) Nein, warum nicht? Ist dieses geplant? 5. Generelles a. Warum muss der Ortsbeirat sich die notwendigen Informationen mühsam aus der Presse zusammensammeln und wird nicht umfassend und zeitnah vom Magistrat informiert? b. Gibt es überhaupt ein zusammenhängendes Konzept für die Gewerbeentwicklung im Bereich des OBR7? c. Es drängt sich der Gedanke auf, bei der Gewerbeentwicklung würde eher reagiert als agiert. Die Entwicklung des Gewerbegebiets Heerstraße scheint zu keinem Zeitpunkt mit der Entwicklung des in Frage stehenden Gebiets verknüpft worden zu sein. Insbesondere was die entstehenden Verkehrsströme angeht, scheinen beide Gebiete isoliert betrachtet zu werden. Oder gibt es übergreifende Konzepte? Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 20.01.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1232 2015 Die Vorlage OF 482/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: fraktionslos
Weiter lesenSatzung zur Straßenreinigung konkretisieren - das Beispiel Heerstraße zeigt Handlungsbedarf
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2014, OM 3701 entstanden aus Vorlage: OF 467/7 vom 17.11.2014 Betreff: Satzung zur Straßenreinigung konkretisieren - das Beispiel Heerstraße zeigt Handlungsbedarf Der Magistrat wird gebeten, die Satzung zur Straßenreinigung in folgenden Punkten zu konkretisieren: - Gebühren werden nur dann erhoben, wenn eine Gegenleistung erbracht wurde; - Gebühren werden für den Fall zurückerstattet, wenn keine Leistung erbracht wurde. Begründung: Anwohner der Heerstraße sind mit Recht darüber verärgert, dass sie Straßenreinigungsgebühren bezahlen sollen, obwohl dafür monatelang keine Gegenleistung erbracht werden konnte. Grund dafür war die Sanierung der Straße (FNP vom 30.10.2014). Es kann nicht sein, dass die Satzung der Straßenreinigung so unkonkret gehalten ist und dadurch beliebig ausgelegt werden kann. Das muss dringend geändert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 309
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