Meine Nachbarschaft: Zeppelinallee
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Die Stadt vom Grün her denken: Begrünung der Straßenbahngleise in der Adalbertstraße und Gräfstraße
Antrag vom 02.08.2019, OF 874/2 Betreff: Die Stadt vom Grün her denken: Begrünung der Straßenbahngleise in der Adalbertstraße und Gräfstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob eine Begrünung (Rasengleis) der Bahngleise in der Adalbert- und Gräfstraße, Abschnitt zwischen Kreuzung Adalbert-, Nauheimer- Schloßstraße und Kreuzung Gräf-, Sophienstraße) möglich und sinnvoll wäre. Ebenso wird um eine Schätzung der Kosten einer solchen Maßnahme gebeten. Begründung: Zwar wurde im Zuge der Sanierung Bockenheims (1978-1995) die gesamte Gebäudefront auf der nördlichen Seite der Adalbertstraße um mehrere Meter zurückgenommen, um den Gleiskörper in heutiger Form erst zu ermöglichen, dennoch ist eine trennende Wirkung nicht von der Hand zu weisen. Eine Begrünung wäre daher nicht nur eine optische Aufwertung, sondern auch eine sehr gute Maßnahme der sommerlichen Überwärmung entgegenzuwirken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1388 2019 Die Vorlage OF 874/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor das Wort "(Rasengleis)" ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und Piraten gegen FDP, LINKE. und BFF (= Ablehnung)
Schleichverkehr durch die Straße Unterlindau?
Antrag vom 31.07.2019, OF 865/2 Betreff: Schleichverkehr durch die Straße Unterlindau? Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob und in welchem Maße Schleichverkehr von PKW bzw. LKW durch die Nebenstraßen des Stadtteil Westend feststellbar ist, bei denen die PKW bzw. LKW offenbar Stauungen auf den Hauptstraßen zu umgehen versuchen. Hierbei ist insbesondere der Weg von der Bockenheimer Landstraße durch die Straße "Unterlindau" von Interesse. 2. ob der Magistrat eine signifikante Zunahme eines Schleichverkehrs von PKW bzw. LKW durch die Nebenstraßen des Stadtteils Westend aufgrund der zuletzt angekündigten verkehrlichen Veränderungen auf der Bockenheimer Landstraße (eine PKW-Spur weniger) befürchtet. Hierbei ist insbesondere der Weg von der Bockenheimer Landstraße durch die Straße "Unterlindau" von Interesse. 3. welche Maßnahmen dem Magistrat geeignet erscheinen, einen Schleichverkehr durch die Nebenstraßen des Stadtteils Westend zu unterbinden, falls die Fragen zu Ziffer 1.) bzw. Ziffer 2.) bejaht werden. Begründung: Bürgeranfragen. Insbesondere formuliert in einem Ende Juni veröffentlichtem Leserbrief in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z.) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO II, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1393 2019 Die Vorlage OF 865/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parken vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 verhindern
Antrag vom 03.07.2019, OF 860/2 Betreff: Parken vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 verhindern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: durch die Installation eines rot/weißen Pollers die Zufahrtsmöglichkeit von der Siesmayerstraße auf die städtische Freifläche vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 zu verhindern. Begründung: Vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 befindet sich eine städtische Freifläche die regelmäßig durch Fahrzeuge illegal beparkt wird. Es sind oftmals mehrere Fahrzeuge die auf der Fläche parken. Die Zu- und Abfahrt der Fahrzeuge erfolgt über die Siesmayerstraße an der Stelle, an dem sich ein von der Siesmayerstraße kommende Fahrradweg in in Richtung Bockenheimer Landstraße einfädelt. Da die Breite dieses Einfädelbereichs eine ausreichende Breite aufweist, wird es zur An- und Abfahrt für Fahrzeuge genutzt. Da die Siesmayerstraße stark befahren ist, kann man sich leidlich vorstellen, was es bedeutet, wenn ein Fahrzeug diese unzulässige Zu- und Abfahrtsmöglichkeit nutzt. Gefährdet sind dadurch Fußgänger, Fahrradfahrer und auch der Fahrzeugverkehr auf der Siesmayerstraße. Bild: (c) A. Völker Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 860/2 wurde zurückgezogen.
Radverkehrsführung Duisbergstraße
Anregung an den Magistrat vom 17.06.2019, OM 4773 entstanden aus Vorlage: OF 849/2 vom 06.06.2019 Betreff: Radverkehrsführung Duisbergstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Duisbergstraße für den Radverkehr in beide Richtungen freigegeben werden kann. Bei einem positiven Ergebnis wird um entsprechende Umsetzung gebeten. Begründung: Die Duisbergstraße im Westend-Nord ist Einbahnstraße und wird täglich von Fahrradfahrern, die vom Edingerweg kommen und zur Miquelallee wollen, entgegen der Einbahnstraßenregelung befahren. Seit in der Henry-Budge-Straße das Fahrradfahren in beide Richtungen erlaubt ist, ist die Strecke Grillparzerstraße - Henry-Budge-Straße - Edingerweg - Duisbergstraße hin zur Miquelallee eine beliebte Strecke abseits der Escherheimer Landstraße. Die Duisbergstraße ist 30er-Zone, breiter als die Henry-Budge-Straße und ein Ausweichen problemlos möglich. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer wäre eine Freigabe des Radverkehrs in beide Richtungen wünschenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1812 Aktenzeichen: 32 1
Kita Stralsunder Straße
Anregung an den Magistrat vom 17.06.2019, OM 4776 entstanden aus Vorlage: OF 821/2 vom 30.05.2019 Betreff: Kita Stralsunder Straße Der Magistrat wird gebeten, 1. wieder einen sicheren direkten Zugang zur Kita in der Stralsunder Straße von der Eschersheimer Landstraße (z. B. über das Grundstück der neuen Akademie der Arbeit) oder von der Miquelallee kommend einzurichten und 2. zu berichten, bis wann mit der Umsetzung gerechnet werden kann. Begründung: Informations- und Handlungsbedarf, da die Kinder derzeit teilweise einen großen Umweg gehen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2019, ST 1874 Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 501 Aktenzeichen: 40 4
Hundeauslauf im und um den Grüneburgpark
Antrag vom 30.05.2019, OF 816/2 Betreff: Hundeauslauf im und um den Grüneburgpark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. ob die bestehende Hundeauslaufläche im Grüneburgpark unter Einbeziehung der Expertise von Hundebesitzern saniert bzw. neu gestaltet werden kann; 2. ob ggf. auf der an das Bundesbank-Areal angrenzenden Grünfläche (nördlich des Grüneburgparks und der Miquelallee) eine größere umzäunte Hundeauslauffläche eingerichtet werden kann. Begründung: Anregung von Hundebesitzern, die darauf hinweisen, dass ihre Tiere für eine artgerechte Haltung Auslauf benötigen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 13 Die FDP-Fraktion beantragt, die Vorlage OF 816/2 dahin gehend zu ergänzen, dass der Magistrat gebeten wird, im nördlichen Teil des Grüneburgparks die Ausweisung eines Hundeauslaufs zu prüfen. Auf Wunsch der GRÜNEN-Fraktion wird über die Vorlage OF 816/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1318 2019 1. Der Geschäftsordnungsantrag auf Ergänzung der Vorlage OF 816/2 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 816/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. BFF und Piraten gegen FDP (= Annahme) zu 2. Ziffer 1.: Einstimmige Annahme Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung GRÜNE
Bitte Fahrradampeln auf der Bockenheimer Landstraße installieren
Antrag vom 29.05.2019, OF 833/2 Betreff: Bitte Fahrradampeln auf der Bockenheimer Landstraße installieren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an folgenden Kreuzungen der Bockenheimer Landstraße je in Fahrtrichtung zusätzliche Radverkehrssignale in die Signalsteuerungen der Ampelanlagen auf der Bockenheimer Landstraße zeitnah installiert werden können, um sodann durch jeweils vor dem Autoverkehr geschaltete Grünphasen (mind. drei Sekunden) die Gefährdung von Radfahrer*innen durch rechtsabbiegende PKW oder LKW auf der Bockenheimer Landstraße zu senken: a. Bockenheimer Landstr. an der Kreuzung Mendelssohnstraße sowie Siesmayerstraße, b. Bockenheimer Landstr. an der Kreuzung Feuerbachstraße sowie Freiher-vom-Stein-Straße, c. Bockenheimer Landstr. an der Kreuzung Ulmenstraße sowie Liebigstraße, d. Bockenheimer Landstraße an der Kreuzung Unterlindau. Begründung: Fragen der Verkehrssicherheit sollten nicht durch Zuwarten auf ein Gesamtkonzept für die Bockenheimer Landstraße verschoben werden sondern immer möglichst aktuell gestellt und beantwortet werden. Die Bockenheimer Landstraße hat ein hohes Verkehrsaufkommen von Auto- und Radverkehr. Nun ist für Radfahrer*innen die Situation eines rechtsabbiegenden PKW oder LKW besonders gefahrenträchtig. Durch Fahrradampeln, die den Radfahrer*innen eine vor dem Autoverkehr frühere Grünphase gibt, könnte die Verkehrssicherheit erhöht werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 833/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1384 2019 Die Vorlage OF 833/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
„Grüne Welle“ für Fahrradverkehr - Ampelphasen auf Bockenheimer Landstraße auf Tempo 20 km/h schalten
Antrag vom 29.05.2019, OF 832/2 Betreff: "Grüne Welle" für Fahrradverkehr - Ampelphasen auf Bockenheimer Landstraße auf Tempo 20 km/h schalten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf der Bockenheimer Landstraße die Grünphasen der Signalsteuerungen der Ampelanlagen versuchsweise auf Tempo 20 km/h geschaltet werden können, um mit solchen dem Tempo des Radverkehrs angepassten Ampelphasen den Radfahrer*innen die Gelegenheit zur fließenden Durchfahrt auf der Bockenheimer Landstraße zu geben. Begründung: Die Bockenheimer Landstraße hat ein hohes Verkehrsaufkommen von Auto- und Radverkehr. Die Durchschnittsgeschwindigkeit des Autoverkehrs dürfte in den Stoßzeiten unter 20 km/h liegen, so dass die Bockenheimer Landstraße für eine zunächst versuchsweise eingeführten "grünen Welle" für Radfahrer*innen besonders geeignet erscheint. Beispielsweise muss derzeit ein bzw. eine Radfahrer*in vom Beginn der Grünphase Kreuzung Senckenberganlage in einem Tempo von ca. 30 km/h "strampeln, um vor dem Ende der Grünphase noch die Kreuzung Mendelssohnstraße überqueren zu können. Dies mag für einige Radfahrer*innen zwar eine willkommene sportliche Herausforderung sein, aber für viele Radfahrer*innen ist dies nicht komfortabel bzw. nicht erreichbar. In Kopenhagen geht das mit den Grünphasen für Radfahrer*innen doch auch. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 832/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1383 2019 Die Vorlage OF 832/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Schulwegsicherheit Schulcampus Westend
Anregung an den Magistrat vom 13.05.2019, OM 4650 entstanden aus Vorlage: OF 808/2 vom 08.05.2019 Betreff: Schulwegsicherheit Schulcampus Westend Der Magistrat wird mit Blick auf die Eröffnung des Schulcampus Westend gebeten, die nachfolgenden Punkte zeitnah zu prüfen und zu berichten und soweit realisierbar schnellstmöglich umzusetzen: 1. Bezüglich des Kreuzungsbereiches Hansa-/Miquelallee: a) Errichtung einer Fußgängerbrücke über die Kreuzung; b) Errichtung festinstallierter Ampelblitzanlangen, Geschwindigkeitsmess- und -blitzanlagen; c) Verlängerung der Ampelschaltphasen; d) Vergrößerung bzw. bessere Absicherung der "Mittelinsel"; e) Errichtung von Warnsignalen wie z. B. Achtungsblinkern. 2. Bezüglich des Fuß- und Radwegs von der o. g. Kreuzung entlang der Miquelallee zum Schulcampus: a) Errichtung eines alternativen Fußwegs jenseits der Baumreihe auf dem Unigelände; b) Installation von "Drängelgittern" zwischen Radweg und Autofahrbahn; c) Verbesserung der Einsehbarkeit durch Entfernen/Umsetzen der Werbe- und Laternenmasten; d) Markierung des Schulwegs, besonders direkt vor der Schule, mit Piktogrammen (insbesondere als Hinweis an den Radverkehr). 3. Bezüglich des Kreuzungsbereiches Bremer Straße/Hansaallee: a) Errichtung festinstallierter Ampelblitzanlagen, Geschwindigkeitsmess- und - blitzanlagen; b) Errichtung von Warnsignalen wie z. B. Achtungsblinkern. 4. Bezüglich des Kreuzungsbereiches Eschersheimer Landstraße/Holzhausenstraße: Errichtung von Warnsignalen wie z. B. Achtungsblinkern. 5. Öffnung und Einrichtung des Campus Westend der Goethe-Uni als Schulweg. 6. Einrichtung von Schulbussen von den entfernteren Bereichen des derzeitigen Grundschulbezirks "Holzhausenschule" zum Schulcampus Westend und von dort zu den Horten (morgens und mittags). Begründung: Ergebnisse des Ortstermins zur Schulwegsicherung am 29.03.2019. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1557 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1
Baumnachpflanzungen in der Ginnheimer Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 25.03.2019, OM 4488 entstanden aus Vorlage: OF 769/2 vom 08.03.2019 Betreff: Baumnachpflanzungen in der Ginnheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, Sorge dafür zu tragen, dass die in der Ginnheimer Landstraße im Bereich zwischen Franz-Rücker-Allee und Sophienstraße gefällten Bäume adäquat ersetzt werden. Hierzu wird der Magistrat gebeten, zu den nachfolgend vorgeschlagenen baulichen Maßnahmen zu prüfen und zu berichten: - Einrichtung von Parkbuchten im jetzt baumlosen Bereich, dadurch wird Quer- bzw. Längsparken ermöglicht; - die hierdurch im jetzigen öffentlichen Parkraum gewonnene Fläche soll einen Ersatzstandort für die gefällten Bäume bieten; - im Bereich der neuen Parkfläche wird durch Rasengitter die gegebene Versickerungsfähigkeit erhalten bzw. vergrößert; - Anbringung von Baumschutzringen/Fahrradanlehnbügeln; - für die entsprechenden Maßnahmen ist gegebenenfalls auch die gegenüberliegende Straßenseite einzubeziehen. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, in seiner Stellungnahme auch eine Schätzung vorzunehmen, wie sich die Zahl der Parkplätze durch eine Umsetzung der Maßnahmen verändern würde. Der Magistrat wird weiter gebeten, darauf vorbereitet zu sein, dass sich entlang der Ginnheimer Landstraße/Ginnheimer Straße analoge Erfordernisse ergeben könnten. Begründung: Im Nachgang zu den 2018 vorgenommenen Baumfällungen fand am 23.01.2019 ein Vor-Ort-Termin mit Anwohnern, Vertretern des Grünflächenamtes und Ortsbeiratsmitgliedern statt. Dabei kristallisierten sich die oben skizzierten Maßnahmen als wünschenswert heraus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1183 Aktenzeichen: 66 0
Freies Parken dank Personalmangel im Ordnungsamt?
Anregung an den Magistrat vom 18.02.2019, OM 4260 entstanden aus Vorlage: OF 753/2 vom 01.02.2019 Betreff: Freies Parken dank Personalmangel im Ordnungsamt? Vorgang: OM 4127/19 OBR 2 Der Magistrat wird gebeten, 1. die Personaldecke des Ordnungsamtes soweit zu stärken, dass widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge, insbesondere in Halteverbotszonen, abgeschleppt werden; 2. im Falle, dass Ziffer 1. nicht entsprochen wird, zu prüfen und berichten, welche alternative Strategie verfolgt wird, um das Zuparken von Halteverbotszonen nachhaltig zu unterbinden; 3. mitzuteilen, welche Indikatoren er für eine Beurteilung des Erfolgs seiner Strategie heranzieht und wie er damit definiert, ab wann die Strategie als erfolgreich beurteilt wird; 4. mitzuteilen, er seine Strategie aufgrund dieser Indikatoren derzeit beurteilt; 5. mitzuteilen, welche Alternativen er sieht, sollte sich das Ergebnis der Beurteilung zukünftig als nicht erfolgreich herausstellen. Begründung: In letzter Zeit häufen sich Berichte von Anwohnerinnen und Anwohnern über abgestellte Fahrzeuge an sensiblen Stellen (Gehwege, Radwege, Feuerwehrzufahrten, Kreuzungsbereiche). In diesem Zusammenhang wird von vielen Anwohnerinnen und Anwohnern weiter berichtet, dass das Ordnungsamt auf telefonische Meldung dieser Fahrzeuge wegen Personalmangels keine Abschleppungen veranlassen könne. Als Beispiel in jüngster Zeit sei die Anregung OM 4127 zur Kreuzung Hedwig-Dransfeld-Straße/Sophienstraße genannt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2019, OM 4127 Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2019, ST 1969 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1
Hedwig-Dransfeld-Straße noch grüner gestalten
Anregung an den Magistrat vom 21.01.2019, OM 4126 entstanden aus Vorlage: OF 741/2 vom 21.01.2019 Betreff: Hedwig-Dransfeld-Straße noch grüner gestalten Der Ortsbeirat befürwortet nach einem Ortstermin und Kenntnis der eingeholten Gutachten die Fällung der vier Platanen an der Hedwig-Dransfeld-Straße neben der Frauenfriedenskirche. Der Magistrat wird gebeten, danach so viele Bäume wie möglich im Bereich des nördlichen Gehwegs der Hedwig-Dransfeld-Straße zwischen Franz-Rücker-Allee und Georg-Speyer-Straße als Ersatz anzupflanzen. Die römisch-katholische Gemeinde Frauenfrieden hat sich bereits angeboten, für einen Teil der Bäume die Patenschaften zu übernehmen. Begründung: Wenn die vier Bäume gefällt werden müssen, da sie dem Kirchengebäude Schaden zufügen, so soll möglichst viel Ersatz geschaffen werden, für den die Kirchengemeinde gern die Patenschaften übernehmen möchte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2019, ST 802 Aktenzeichen: 66 0
Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich der Sophienstraße und der Hedwig-Dransfeld-Straße
Anregung an den Magistrat vom 21.01.2019, OM 4127 entstanden aus Vorlage: OF 738/2 vom 04.01.2019 Betreff: Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich der Sophienstraße und der Hedwig-Dransfeld-Straße Der Magistrat wird gebeten, den Kreuzungsbereich der Sophienstraße und der Hedwig-Dransfeld-Straße gegen Zuparken zu sichern, um die Verkehrssicherheit, insbesondere mit Blick auf die Schulwegnutzung zum Auslagerungsstandort der Franckeschule, sicherzustellen. Begründung: Hinweis der Kinderbeauftragten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 01.02.2019, OF 753/2 Anregung an den Magistrat vom 18.02.2019, OM 4260 Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2019, ST 803 Aktenzeichen: 66 0
Lärmschutz im Bereich des Grüneburgparks
Antrag vom 04.01.2019, OF 732/2 Betreff: Lärmschutz im Bereich des Grüneburgparks Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für Palmengarten, Botanischen Garten und Grüneburgpark zu prüfen und zu berichten: 1. Liegen die Grünflächen nach der Lärmkartierung der Stadt Frankfurt zur Gänze oder teilweise in der 55-60 dB(A) Zone und mithin 10 dB(A) über dem für Erholungszonen geltenden Grenzwert von 45 dB(A)? 2. Folgt daraus ein Handlungsbedarf in Sachen Lärmschutz, z.B. in Form von ad-hoc Lärmkontrollen durch die Verkehrspolizei auf Zeppelin- und Miquelallee? Begründung: Anfrage von Parknutzern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 21.01.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1131 2019 Die Vorlage OF 732/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, BFF und Piraten gegen FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung GRÜNE und LINKE.
Fahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße sicherer gestalten Was wurde daraus?
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2018, OM 3865 entstanden aus Vorlage: OF 646/2 vom 13.09.2018 Betreff: Fahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße sicherer gestalten Was wurde daraus? Vorgang: OM 830/16 OBR 2; ST 513/17 Der Magistrat wird gebeten, 1. die in der Stellungnahme ST 513 genannten Punkte 2. - 4. mit der Antwort: "wird im Rahmen der Neugestaltung leicht versetzt" auch zeitnah umzusetzen; 2. zu erläutern, was mit dem Wort "Neugestaltung" gemeint ist; 3. zu erläutern, warum die ST 513 mit den Worten endet: "Der Anregung wird diesbezüglich nicht entsprochen". Bezieht sich dies auf die ganze ST oder nur auf die Punkte 1. und 5.? Begründung: Von den insgesamt fünf Anregungen des Antrags ist bislang kein einziger umgesetzt worden, obwohl laut der ST die Punkte 2. - 4. durchaus die Hoffnung auslösten, dass diese "im Rahmen der Neugestaltung" umgesetzt werden. Der Punkt 1. ist nach Erachten des Ortsbeirates sehr schwammig formuliert, da die Formulierung keine geplante Umsetzung suggeriert. Die Stellungnahme des Magistrats auf die OM 830 ist deshalb insgesamt leider sehr missverständlich. Durch den stetig wachsenden Fahrradverkehr in diesem Bereich, wäre es sehr sinnvoll zumindest die Punkte 1. - 4. zügig zu realisieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 830 Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 513 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 319 Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 636 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 2
Die weißen Flecken der Tempo-30-Zone im Westend-Nord und Westend-Nordost im Ortsbeirat 2Gebiet schließen
Antrag vom 09.10.2018, OF 647/2 Betreff: Die weißen Flecken der Tempo-30-Zone im Westend-Nord und Westend-Nordost im Ortsbeirat 2-Gebiet schließen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Die mit nur Tempo 30 Schild verbliebenen Straßenabschnitte im Westend-Nord und Westend-Nordost zwischen Siesmayerstraße, Bockenheimer Landstraße, Bockenheimer Anlage, Eschersheimer Landstraße, Bremer Straße, Fürstenbergerstr., mit Ausnahme von Reuterweg und Eschersheimer Landstraße, in eine jeweils geschlossene Tempo 30 Zone umzuwidmen. Auswahl von Straßenabschnitten nur mit Schild 30KM Sicherheitsgeschwindigkeit: 1. Siesmayerstraße (zw. Bockenheimer Landstr. & Grüneburgweg) 2. Fürstenbergerstr. (zw. Reuterweg & Grüneburgweg) 3. Liebigstraße (zw. Grüneburgweg/Fürstenbergerstr. & Feldbergstraße) 4. Grüneburgweg (zw. Eschersheimer Landstr. & Reuterweg) 5. Grüneburgweg (zw. Reuterweg & Fürstenbergerstr.) 6. Noch übersehene Abschnitte. 7. Vorverlegung der T30 Zone auf der Hansaallee vor den Abzweig in die Holzhausenstraße. Begründung: Leider gibt es in den beiden Gebieten noch einige Tempo 30 Zonen Ausnahmen, sie sind zwar meist mit 30 Km Schildern ausgestattet, aber es ist aus meiner Sicht unnötig, solche meist kurzen Abschnitte, aus der T30 Zone auszunehmen. In früheren Stellungnahmen des Magistrats wurden solche Ausnahmen meist mit dem Argument, das sei eine Grundnetzstraße, aus der T30 Zone ausgenommen. Oft wurde auch angemerkt, dass dies Linienbusse behindern würde. Seit mehreren Jahren fahren die Linien 36 und 75 durch das nördliche Westend in den Tempo 30 Zonen, ohne Beeinträchtigung. Für Fahrzeugführer ist es recht verwirrend wenn sich Tempo 30 Zone und Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Km abwechseln. Besonders der Grüneburgweg zwischen Reuterweg und Eschersheimer Landstraße würde durch eine Tempo 30 Zone aufgewertet. Er ist das Einkaufszentrum für das nordöstliche Westend. Die Ausweisung als T30 Zonen würde hier die Verkehrssicherheit und die Wohn und Aufenthaltsqualität verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 15 Die antragstellende Fraktion ergänzt die Vorlage OF 647/2 um die Ziffer "8. Feldbergstraße". Beschluss: Die geänderte Vorlage OF 647/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und FDP gegen SPD, GRÜNE, BFF und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.
Sichere Überquerung insbesondere für Fahrradfahrer an der Kreuzung Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße/Opernplatz - Teil 2
Anregung an den Magistrat vom 10.09.2018, OM 3586 entstanden aus Vorlage: OF 634/2 vom 23.08.2018 Betreff: Sichere Überquerung insbesondere für Fahrradfahrer an der Kreuzung Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße/Opernplatz - Teil 2 Vorgang: OM 826/16 OBR 2; ST 106/17 Der Magistrat wird unter Bezugnahme auf die Vorlage ST 106 vom 13.01.2017 aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie die Situation für Fahrradfahrer an der Ampel Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße/Opernplatz entschärft werden kann. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, dabei folgende Punkte genauer zu prüfen: 1. Vermeidung des Rückstaus von Autoverkehr von der Bockenheimer Landstraße kommend im Fußgänger-/Fahrradwegbereich der Ampelkreuzung; 2. Herstellung eines verkehrssicheren Übergangs insbesondere für Radfahrer durch eine stationäre Rotlichtüberwachung der Ampel für die Autofahrer von der Bockenheimer Landstraße kommend ("Blitzer") oder den persönlichen Einsatz der Verkehrspolizei zu verkehrstechnischen Stoßzeiten an der benannten Stelle der Kreuzung. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, mögliche Verbesserungsmaßnahmen im Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: An der bezeichneten Ampelkreuzung kommt es gerade in den Stoßzeiten immer wieder durch hohes Verkehrsaufkommen, insbesondere durch Rückstau des Autoverkehrs in die Bereiche für Fahrradfahrer und Fußgänger während deren Grünphasen, zu gefährlichen Situationen unter Radfahrern und zwischen Fußgängern, Autofahrern und Radfahrern. Leider hatten die in der Vorlage ST 106 vom 13.01.2017 vorgestellten Maßnahmen keinen nachhaltigen Effekt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 826 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 106 Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2018, ST 2248 Antrag vom 01.02.2019, OF 751/2 Aktenzeichen: 32 1
Schulwegsicherung Franckeschule
Anregung an den Magistrat vom 10.09.2018, OM 3599 entstanden aus Vorlage: OF 639/2 vom 21.08.2018 Betreff: Schulwegsicherung Franckeschule Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob zur Schulwegsicherung während der Dauer der Auslagerung der Franckeschule an der Kreuzung Sophienstraße/Ginnheimer Landstraße Verkehrsschilder montiert werden sollten, die auf Schülerinnen und Schüler hinweisen. Begründung: Zu Beginn des letzten Schuljahres wurden vermutlich von Eltern gedruckte Plakate aufgehängt, anstelle derer offizielle Verkehrsschilder aufgehängt werden könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2202 Aktenzeichen: 32 1
Aus eng mach weit, so entsteht Sicherheit!
Anregung an den Magistrat vom 13.08.2018, OM 3508 entstanden aus Vorlage: OF 606/2 vom 27.07.2018 Betreff: Aus eng mach weit, so entsteht Sicherheit! Der Magistrat wird gebeten, den Überweg über die Gräfstraße an der Kreuzung mit der Sophienstraße derart baulich zu verändern, dass ein Aufenthalt auf der Mittelinsel gefahrlos möglich ist. Hierbei ist besonders zu prüfen, ob zu diesem Zweck die zweite Fahrspur der Gräfstraße in diesem Bereich (auf einer Länge von circa drei Meter) zugunsten der Verbreiterung der Mittelinsel verwendet werden kann, was zusätzlich den Nebeneffekt der Verkehrsberuhigung hätte. Benötigt wird die zweite Spur an dieser Stelle nicht, da von keiner Seite zweispurig in die Gräfstraße eingefahren werden darf. Sollten diese Maßnahmen vom Magistrat nicht befürwortet werden, so wird er gebeten, die Ampelschaltung derart zu verändern, dass man diesen Überweg in einem Zug überqueren kann. Begründung: Die Mittelinsel bildet beim Überqueren dieses Bereichs eine sehr große Gefahrenstelle, da sie extrem eng ist. Personen im Rollstuhl oder mit Rollator können dort nicht in Fahrtrichtung stehend auf die nächste Grünphase warten, von Fahrradfahrenden ganz zu schweigen. Eltern mit Kindern erleben dort sehr heikle Situationen. Da eine Veränderung der Ampelschaltung seitens des Magistrats nicht gewünscht ist, muss nun eine bauliche Veränderung erfolgen. Die Reduktion auf einen Fahrstreifen würde die Mittelinsel angemessen vergrößern und hätte den Nebeneffekt, dass Rasende, die noch schnell die rot werdende Ampel in der Ludolfusstraße überqueren, entsprechend verlangsamt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2114 Aktenzeichen: 66 0
Miquelallee ist keine Rennstrecke
Anregung an den Magistrat vom 13.08.2018, OM 3504 entstanden aus Vorlage: OF 565/2 vom 24.05.2018 Betreff: Miquelallee ist keine Rennstrecke Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Der Mittelstreifen (Leitplanken) der Miquelallee wird ab der Kreuzung Hansaallee/Miquelallee bis zur einsetzenden Begrünung Richtung Autobahn begrünt. 2. Auf der Miquelallee wird von der Adickesallee kommend, bis zur Höhe Bushaltestelle Grüneburgpark, Tempo 30 in der Nacht eingeführt, entsprechend den erfolgreichen Testverläufen beispielsweise in der Nibelungenallee/Rothschildallee. 3. Die Maßnahme zu 2. wird durch vermehrte Geschwindigkeitsmessungen in der Anfangszeit flankiert. 4. Der Magistrat spricht einen Ortstermin mit dem Ortsbeirat ab und lädt hierzu auch die betroffenen Bürgerinnen und Bürger ein. Begründung: Immer wieder erreichen den Ortsbeirat Beschwerden über Raser speziell auf dem Teilstück Miquelallee/Hansaallee bis zur Autobahn und dies vor allem in der Nacht. Die Ergebnispräsentation vom 25.01.2017 (http://frankfurt.de/sixcms/media.php/738/abschlussergebnisse_tempo30_nachts_220 17.pdf) kommt zu dem Schluss, dass die Geschwindigkeiten generell vor allem aber über 50 km/h deutlich reduziert werden konnten. Entsprechend deutlich fiel der Rückgang der Lärmbelästigung aus. Die Begrünung des Mittelstreifens hat eine weitere Lärmminderung zur Folge und ist zudem ökologisch sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2113 Aktenzeichen: 32 4
Verpachtung Trinkhalle Franz-Rücker-Allee/Zeppelinallee: Schutz vor unverhältnismäßiger Erhöhung der monatlichen Pacht
Anregung an den Magistrat vom 13.08.2018, OM 3507 entstanden aus Vorlage: OF 617/2 vom 13.08.2018 Betreff: Verpachtung Trinkhalle Franz-Rücker-Allee/Zeppelinallee: Schutz vor unverhältnismäßiger Erhöhung der monatlichen Pacht Der Magistrat wird gebeten, zeitnah ein (Vor-Ort-)Gespräch mit den zuständigen Vertreterinnen und Vertretern der Radeberger Gruppe KG als Verpächterin der oben genannten Trinkhalle, der derzeitigen Pächterin sowie des Ortsbeirates 2 abzustimmen, um die im Raume stehende massive Erhöhung der Pachtzahlungen zu erläutern und auf ihre Angemessenheit hin zu klären. Begründung: Der derzeitigen Pächterin droht nahezu eine Verdoppelung der Pachtzahlungen, was die Wirtschaftlichkeit des Standortes in Frage stellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2238 Aktenzeichen: 64 3
Architektur und Fassadengestaltung des Bauvorhabens „The Flag“ in der Bockenheimer Landstraße 38 bis 40
Anregung an den Magistrat vom 11.06.2018, OM 3338 entstanden aus Vorlage: OF 576/2 vom 24.05.2018 Betreff: Architektur und Fassadengestaltung des Bauvorhabens "The Flag" in der Bockenheimer Landstraße 38 bis 40 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie er die Fassadengestaltung des Bauvorhabens "The Flag" mit Blick auf die weiteren Gebäude in der Bockenheimer Landstraße bewertet; 2. ob und in welchem Umfang ästhetische Kriterien bei Bauvorhaben auch Gegenstand des städtischen Genehmigungsprozesses sind; 3. ob aus Sicht des Magistrats eine stärkere Berücksichtigung von ästhetischen Kriterien bei der Genehmigung von Bauvorhaben sinnvoll ist und was gegebenenfalls dafür an rechtlichen Grundlagen erforderlich ist. Begründung: Bei der Vorstellung des oben genannten Bauvorhabens "The Flag" wurde die geplante Fassadengestaltung vom Publikum nahezu einstimmig als sehr hässlich beurteilt, sodass sich die Frage nach der Genehmigung beziehungsweise den städtischen Einflussmöglichkeiten stellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1971 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2019, ST 686 Aktenzeichen: 63 0
Fahrradständer an der Haltestelle „Frauenfriedenskirche“ (stadteinwärts) in der Franz-Rücker-Allee installieren
Anregung an den Magistrat vom 11.06.2018, OM 3328 entstanden aus Vorlage: OF 571/2 vom 22.05.2018 Betreff: Fahrradständer an der Haltestelle "Frauenfriedenskirche" (stadteinwärts) in der Franz-Rücker-Allee installieren Der Magistrat wird gebeten, an der Haltestelle "Frauenfriedenskirche" (stadteinwärts) links und rechts neben der eigentlichen Haltestelle möglichst viele Fahrradständer zu installieren. Begründung: Die Haltestelle "Frauenfriedenskirche" (stadteinwärts) wird von vielen Bürgern und Studenten des nahe gelegenen Studentenwohnheims zum Umsteigen in und aus der Straßenbahnlinie 16 genutzt. Vielfach auch, um dort Leihfahrräder und private Fahrräder abzustellen oder von dort mit diesen ihre Fahrt anzutreten. Wie Anwohner berichten, werden hier leider öfter abgestellte Fahrräder einfach umgeworfen, da keine Fahrradständer zum anschließen bereitstehen. Wenn sich Frankfurt als fahrradfreundliche Stadt erweisen will, sollte hier Abhilfe durch fest installierte Fahrradständer geschaffen werden. In den beiliegenden Bildern ist die heutige Situation an der Haltestelle zu ersehen und auch die beiden Flächen für die Fahrradständer. Bild 1 (mit gelber Markierung) Bild 2 (mit grüner Markierung) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1974 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 2
Freiherr-vom-Stein-Straße/Ecke Kronberger Straße
Anregung an den Magistrat vom 11.06.2018, OM 3342 entstanden aus Vorlage: OF 582/2 vom 24.05.2018 Betreff: Freiherr-vom-Stein-Straße/Ecke Kronberger Straße Der Magistrat wird gebeten, auf der Freiherr-vom-Stein-Straße vor der Einbiegung der Kronberger Straße durch ein Piktogramm auf der Fahrbahn auf die Vorfahrtsregelung hinzuweisen. Begründung: Hinweis von Bewohnern. Fahrzeuge, die aus der Kronberger Straße in die Freiherr-vom-Stein-Straße einfahren, haben Vorfahrt. Viele Autofahrer, die von der Bockenheimer Landstraße kommend auf die Freiherr-vom-Stein-Straße fahren, rechnen leider nicht damit, dass sie die Vorfahrt zu achten haben. Das führt dazu, dass die Fahrzeuge, die aus der Kronberger Straße kommen, oft durch Hupen auf ihre Vorfahrt aufmerksam machen und sie letztlich erzwingen. Es entstehen oftmals unfallträchtige Bremsmanöver. Das passiert am Tag oft, leider aber auch in der Nacht. Die Vorfahrtregelung als gegeben genommen, kommt der Gedanke, entweder durch ein Verkehrsschild oder durch ein Piktogramm auf der Fahrbahn auf die Vorfahrtsregelung hinzuweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1820 Aktenzeichen: 66 7
Radwegeverbindung Schillerstraße, Eschenheimer Turm bis Bockenheimer Anlage
Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3238 entstanden aus Vorlage: OF 622/1 vom 21.05.2018 Betreff: Radwegeverbindung Schillerstraße, Eschenheimer Turm bis Bockenheimer Anlage Der Magistrat wird aufgefordert, eine Radwegeverbindung vom Bereich des Eschenheimer Turms zur Bockenheimer Anlage einrichten zu lassen. Begründung: Dieser Abschnitt wird vom Radverkehr sowohl von der Schillerstraße als auch aus der Stiftstraße kommend stark genutzt, um z. B. zur Alten Oper oder zur Bockenheimer Landstraße zu fahren. Eine ordentliche und schnelle Radwegeverbindung - welche die Attraktivität der Strecke erhöhen würde - besteht in dem im Betreff angesprochenen Bereich aber nicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1896 Aktenzeichen: 32 1
Parken vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 verhindern
Anregung an den Magistrat vom 14.05.2018, OM 3174 entstanden aus Vorlage: OF 543/2 vom 25.04.2018 Betreff: Parken vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 verhindern Der Magistrat wird gebeten, durch die Installation von ein bis zwei rot-weißen Pollern die Zufahrtsmöglichkeit von der Bockenheimer Landstraße auf die städtis che Freifläche vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 zu verhindern. Begründung: Vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 befindet sich eine städtische Freifläche, die regelmäßig illegal beparkt wird. Es sind oftmals mehrere Fahrzeuge, die auf der Fläche geparkt werden. Die Zu- und Abfahrt der Fahrzeuge erfolgt über die Bockenheimer Landstraße an der Stelle, an der sich der von der Siesmayerstraße kommende Fahrradweg in den Fahrradweg der Bockenheimer Landstraße einfädelt. Da die Breite dieses Einfädelbereichs eine ausreichende Breite aufweist, wird dieser zur An- und Abfahrt von Autofahrern genutzt. Da diese genannte Fahrradwegeverbindung und die Bockenheimer Landstraße nicht gerade unter zu wenig Verkehr leiden, kann man sich leidlich vorstellen, was es bedeutet, wenn ein Fahrzeug diese unzulässige Zu- und Abfahrtsmöglichkeit nutzt. Gefährdet sind dadurch Fußgänger, Fahrradfahrer und auch der Fahrzeugverkehr auf der Bockenheimer Landstraße. Deshalb muss diese Zu- und Abfahrtsmöglichkeit durch rot-weiße Poller, die die Fahrradfahrer nicht behindern, verhindert werden. Hier eine mögliche Variante mit zwei Pollern: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1672 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 5
Ferienwohnungen in Frankfurt - der Ritt auf dem Papiertiger? Die Satzung der Stadt Frankfurt über „die Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung und zu ähnlichen Zwecken“
Antrag vom 25.04.2018, OF 551/2 Betreff: Ferienwohnungen in Frankfurt - der Ritt auf dem Papiertiger? Die Satzung der Stadt Frankfurt über "die Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung und zu ähnlichen Zwecken" Am 28.3.2018 ist die o.g. Satzung mit einigen einschränkenden Änderungen in Kraft getreten. Vollzugsbehörde ist die Bauaufsicht (§ 2 I der Satzung). In diesem Zusammenhang möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten In welchem Umfang konnte die Bauaufsichtsbehörde aufgrund der bis 2017 geltenden gesetzlichen Bestimmungen in den messenahen Stadtteilen Westend/ Bockenheim/Kuhwald zu "Ferienwohnungen" umgewandelten Wohnraum für die reguläre Nutzung zurückgewinnen? Welche Veränderungen ergeben sich für die Arbeit der Behörde aufgrund der neuen gesetzlichen Regelungen (laut § 13a Baunutzungsverordnung gelten Ferienwohnungen als nichtstörendes Gewerbe, das grundsätzlich überall geduldet werden kann)? Ist die Genehmigung lediglich eine Formsache? Nach welchen Kriterien wird über das Vorliegen einer "kulturellen oder historischen Bedeutung des Wohnraums" entschieden (§3 der Satzung)? Wie realistisch ist nach Einschätzung des Magistrats die Auflage der Schaffung von Ersatzwohnraum zum Ausgleich für den durch Umnutzung verlorenen Wohnraum (§ 4 der Satzung)? Nach § 6 III der Satzung gilt die Genehmigung für die Umnutzung als erteilt, wenn über den entsprechenden Antrag nicht innerhalb eines Monats entschieden wird. Es stellt sich die Frage, ob die personelle Ausstattung der Bauaufsicht ausreicht, um die gesetzten Fristen überhaupt einhalten zu können. Welche gesetzlichen Grundlagen müssten aus Sicht des Magistrats geschaffen werden, um zweckentfremdende Nutzungen des zu schützenden Wohnraums dauerhaft abwenden zu können? Begründung: Nach Auskunft des Magistrats (M 12/2018) konnten aufgrund des bis 2017 geltenden Bau- und Planungsrechts seit 2013 ca.1400 Wohnungen im gesamten Stadtgebiet wieder einer regulären Vermietung zugeführt werden. Nach dem nunmehr geltenden § 13 a der Baunutzungsverordnung wird die Nutzung von Wohnraum als Ferienunterkunft erheblich erleichtert. Der Magistrat hat mit der vorliegenden Satzung eine in der Novellierung des Hess.Wohnungsaufsichtsgesetzes (§ 12a) vorgesehene Regelung bzgl. eines kommunalen Genehmigungsvorbehalts geschaffen, um der Umwand- lung von Wohnraum entgegenwirken zu können. Als messenahe Innenstadtbezirke sind das Westend und Bockenheim in besonderem Maße von lukrativer Umnutzung betroffen. Nach Internetrecherchen bieten eine Reihe von Agenturen wie "Thehomelike" temporär zu nutzenden Wohnraum zu bemerkenswerten Preisen an. So wird in der Rohmerstraße eine 70 qm große Altbauwohnung zu einem Quadratmeterpreis von 26,41 € (1850,-- €) incl. angeboten; eine 48 qm große Einzimmer- wohnung in der Franz-Rücker-Allee soll eine Nettomiete von 900,-- € abwerfen (Gesamtpreis 2400,--€ incl.!). Selbst wenn man in diesem Sektor nicht von der Ausnutzung besonderer Notlagen ausgehen muss und sich die Möblierung bis hin zum Bademantel als recht luxuriös darstellt, drängt sich bei dieser Form der Umnutzung doch auch der Verdacht einer gewissen Mietpreisüberhöhung auf. Die wäre dann aber Sache der Abt.Wohnraum- erhaltung im Amt für Wohnungswesen, die sich mit jahrelangen Streitverfahren mit uneinsichtigen Vermietern gut auskennt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 2 am 14.05.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 867 2018 Die Vorlage OF 551/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass folgender Satz als eigenständiger Punkt eingefügt wird: "welche Maßnahmen ergriffen werden, damit Vermieter von Wohnraum als Ferienwohnung ihren Steuerverpflichtungen nachkommen." Abstimmung: Ursprünglicher Antrag: Einstimmige Annahme Eingefügter Punkt: 2 SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen CDU (= Ablehnung) bei einer Enthaltung SPD
Green City muss green bleiben - Kein Bauen auf Kosten des Naturschutzes
Anregung an den Magistrat vom 16.04.2018, OM 3027 entstanden aus Vorlage: OF 525/2 vom 23.03.2018 Betreff: Green City muss green bleiben - Kein Bauen auf Kosten des Naturschutzes Vorgang: OM 823/16 OBR 2; ST 1863/16 I. Der Magistrat wird aufgefordert, 1. den Zusammenhang zwischen natur- bzw. baumschützenden Maßnahmen und geplanter städtebaulicher Verdichtung zu bewerten; 2. Prognosen vorzulegen, in welcher Größenordnung sich die Entwicklung "Verdichtung versus Verlust von Grün" in den kommenden Jahren fortsetzen wird; 3. dem beschriebenen Zielkonflikt mit präventiven, dezernatsübergreifenden (analog dem Beispiel der Koordinierungsgruppe Klimawandel) und insbesondere stadtplanerischen Maßnahmen zu begegnen und damit in einer wachsenden Stadt den Naturschutz zu stärken; 4. dem rechtlichen Ungleichgewicht (Baurecht bricht Baumrecht) zwischen der Frankfurter Baumschutzsatzung, die immerhin Nachpflanzungen erzwingt, und dem planungsrechtliche Entscheidungen bindenden Baurecht nachzugehen und mit juristischer Expertise ausgleichende Maßnahmen zu suchen und zu finden; 5. den Ortsbeirat vor der Schaffung von Fakten vor allem über bauplanerische Maßnahmen im privaten Bereich zu informieren, wenn ein Einfluss auf den Natur- bzw. Baumschutz abzusehen ist und dabei dem seit Langem praktizierten Verfahren des Grünflächenamtes zu folgen, das den Ortsbeirat über beabsichtigte Fällungen im öffentlichen Raum im Vorfeld informiert. II. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. bei wie vielen der realisierten - privaten und städtischen - Bauvorhaben im Ortsbezirk 2 es in den letzten drei Jahren Baumfällungen gegeben hat; 2. wie viele Bäume in diesem Zusammenhang auf Antrag gefällt worden sind; 3. wie viele Bäume dem Zugriff von Baumfällungen entzogen werden konnten; 4. in welcher Größenordnung laut Vorgabe der Frankfurter Baumschutzsatzung Bäume nachgepflanzt wurden; 5. in welcher Größenordnung ein finanzieller Ausgleich geleistet worden ist; 6. wie dieser Ausgleich verwendet wurde; 7. wie viele und welche Bäume insbesondere im Zusammenhang mit den Maßnahmen A Myliusstraße 34 und B Bockenheimer Landstraße 38 - 40 auf Antrag gefällt wurden; 8. bei wie vielen Bäumen den jeweiligen Anträgen - und aus welchen Gründen - nicht stattgegeben wurde; 9. warum der Ortsbeirat im Falle der Maßnahme Bockenheimer Landstraße 38 - 40 im Vorfeld gar nicht informiert wurde und im Falle der Maßnahme Myliusstraße 34 dem Ortsbeirat auf dessen Nachfrage noch im Dezember 2016 zugesichert wurde, dass bei einer Bebauung des Grundstücks mit einem Wohnhaus der alte Baumbestand zu schützen sei (siehe ST 1863), aber bereits im März 2017 eine Fällgenehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde erfolgte; 10. ob es zutrifft, dass im Falle der Bockenheimer Landstraße 38 - 40 bereits Bäume gefällt wurden, obwohl noch keine Baugenehmigung vorlag; 11. an welcher Stelle und zu welchem Zeitpunkt bei beiden Maßnahmen die erforderlichen Nachpflanzungen erfolgen. Begründung: Nicht nur weltweite Klimaänderungen beeinflussen in Frankfurt am Main die Lebensbedingungen. In Zeiten zunehmender Verdichtung im Baubereich geraten in einer wachsenden Stadt auch mehr und mehr Grünflächen und vor allem die Bäume ins Hintertreffen. Auch wenn bei Durchsetzung der Frankfurter Baumschutzsatzung Schlimmeres verhindert werden kann und für notwendige Nachpflanzungen bzw. finanziellen Ausgleich gesorgt wird, ist dieser Zustand letztlich nicht zufriedenstellend. Unerfreulich ist ebenfalls, dass der Ortsbeirat zunehmend erst nach geschaffenen Fakten über bauplanerische Maßnahmen informiert wird, die absehbar Eingriffe in den Natur- und Baumschutz nach sich ziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 823 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2016, ST 1863 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1491 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 79 1
Baustellenverkehr Stralsunder Straße
Anregung an den Magistrat vom 12.03.2018, OM 2840 entstanden aus Vorlage: OF 516/2 vom 22.02.2018 Betreff: Baustellenverkehr Stralsunder Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der in den nächsten Jahren angesichts der auf dem Gelände entlang der Miquelallee geplanten Neubauten von Kita, Turnhalle und Gymnasium zu erwartende Baustellenverkehr in der Stralsunder Straße geführt werden soll und ob gegebenenfalls die Einrichtung einer Ausfahrt der Fahrzeuge auf die Eschersheimer Landstraße möglich ist. Begründung: Anfrage von Bewohnern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2018, ST 1317 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2019, ST 485 Aktenzeichen: 63 0
Kreuzung Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße/Sophienstraße: Verkehrsführung neu denken
Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2756 entstanden aus Vorlage: OF 504/2 vom 11.02.2018 Betreff: Kreuzung Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße/Sophienstraße: Verkehrsführung neu denken Vorgang: OM 751/12 OBR 2; ST 798/12; OM 4020/15 OBR 2; ST 1074/15; OM 394/16 OBR 2; ST 1541/16; OM 2642/18 OBR 2; OM 2757/18 OBR 2 Der Magistrat wird beauftragt, Konzepte zu entwickeln, die längerfristig die Verkehrsführung der Kreuzung Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße/Sophienstraße neu ordnen. Zu denken ist hierbei etwa an eine Ampelkreuzung oder einen Kreisverkehr. Die Planungen sind mit dem Ortsbeirat 2 abzustimmen. Begründung: Neben den bereits umgesetzten oder noch umzusetzenden Maßnahmen im Rahmen der Schulwegsicherung erfordert diese Kreuzung mit ihren vielfältigen Nutzungen eine grundsätzliche Neuordnung. Das hier tagtäglich entstehende Gefährdungspotenzial durch die bekannten Defizite muss langfristig beseitigt und nicht nur temporär entschärft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.01.2012, OM 751 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST 798 Anregung an den Magistrat vom 20.04.2015, OM 4020 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST 1074 Anregung an den Magistrat vom 29.08.2016, OM 394 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1541 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2642 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2757 Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1027 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1
Geschwindigkeitsmessungen
Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2757 entstanden aus Vorlage: OF 492/2 vom 02.02.2018 Betreff: Geschwindigkeitsmessungen Der Magistrat wird beauftragt, die Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen der vergangenen fünf Jahre aus dem Bereich der Kreuzung Sophienstraße/Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße vorzulegen. Begründung: Nicht nur gegenüber der Presse, sondern vor allem gegenüber dem zuständigen Ortsbeirat wird das Verkehrsdezernat gebeten, über die Messungen zu berichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.02.2018, OF 504/2 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2756 Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1028 Aktenzeichen: 32 1
Kreuzung sicherer gestalten - Schulweg muss ohne Risiko möglich sein
Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2642 entstanden aus Vorlage: OF 484/2 vom 19.01.2018 Betreff: Kreuzung sicherer gestalten - Schulweg muss ohne Risiko möglich sein Vorgang: OM 394/16 OBR 2; OM 2499/17 OBR 2 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. zeitnah in einem Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern aus Ortsbeirat und Franckeschule (Schulleitung und Schulelternbeirat) zu erläutern, warum er es offenbar ablehnt, die Kreuzung Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße/Sophienstraße verkehrsberuhigt zu gestalten, um damit den Kindern der Franckeschule einen sicheren Schulweg zum Auslagerungsort der Schule zu ermöglichen; 2. da Erfahrungen vieler Betroffener zeigen, dass diese Kreuzung nicht sicher genug ist, zu berichten, wie die in einem Schulwegsicherungstermin Ende September 2017 vor Ort von Eltern, Ortsbeirätinnen und Ortsbeiräten sowie Anwohnerinnen und Anwohnern angeregten Maßnahmen, vor allem auf der Westseite der Kreuzung (beispielsweise Installierung einer Interimsampel, Fahrbahnschwellen, -markierungen), doch noch aufgegriffen werden können. Mit diesen Maßnahmen kann der Kreuzungsbereich mit seinen vom Ortsbeirat bereits mehrfach - vor allem im August 2016 (OM 394) - benannten Mängeln insgesamt verkehrssicherer gestaltet werden; 3. die nachfolgend angeführten Maßnahmen, die alle bereits vorliegen, zusätzlich und kurzfristig zu realisieren: a) Auf den Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) zur Querung der Sophienstraße ist aktiv hinzuweisen - sowohl direkt als auch im Vorfeld in der Ginnheimer Straße Ecke Ginnheimer Landstraße; b) ein Transparent (Banner "Achtung Schule" o. ä.), über die Ginnheimer Straße Ecke Ginnheimer Landstraße gespannt, soll Autofahrer aufmerksam machen; c) In diesem Zusammenhang ist die Verkehrswacht zu kontaktieren und deren Erfahrungen und Kompetenz im Hinblick auf entsprechende Hinweise zu nutzen; d) Ämtervertreterinnen und Ämtervertreter beobachten zu Schulbeginn den Ablauf sowohl der Wegenutzung als auch den Verkehrsfluss; 4. zügig einen weiteren Termin mit der VGF zu vereinbaren. Dabei soll eine mögliche Verlegung der Haltestelle des 34er Busses Richtung Kirchplatz um wenige Meter besprochen werden. Dies würde die Aufstellung einer Interimsampel, selbst bei Einsatz von Gelenkbussen, ermöglichen; 5. darüber aufzuklären, wann die auch vom Magistrat bereits 2015 als veraltet bezeichnete Ampelanlage an der Ostseite der Kreuzung erneuert wird; 6. zu erläutern, warum es dem Magistrat so schwerfällt, auf begründete Sorgen von Eltern und Ortsbeirätinnen und Ortsbeiräten in einem angemessenen Zeitraum und in adäquater Form zu reagieren; 7. den Schulweg zum Auslagerungsort der Franckeschule auf der Ginnheimer Landstraße Ecke Sophienstraße unverzüglich mit Gefahrzeichen "Kinder" oder "Schulweg" (z. B. Verkehrszeichen 136 "Kinder" nach Anlage 1 zu § 40 StVO) sowie Piktogrammen auf dem Straßenbelag, mit denen auf die Grundschule und die Tempo-30-Zone hingewiesen wird, auszustatten, um den Autoverkehr auf den Schulweg der Schülerinnen und Schüler hinzuweisen; 8. zu prüfen und berichten, ob der Schulweg zum Auslagerungsort der Franckeschule auf der Ginnheimer Landstraße Ecke Sophienstraße von Seiten der Stadt Frankfurt mit einer Geschwindigkeitsanzeige für Autofahrer ausgestattet werden kann, um dem Autoverkehr in der Tempo-30-Zone jeweils seine tatsächliche Geschwindigkeit vor Augen zu führen. Begründung: Es muss zeitnah geredet, vor allem aber auch gehandelt werden, denn bislang hat der Magistrat offiziell nicht auf die konstruktiven Anregungen der Franckeschuleltern vom 1. November 2017, unterstützt und ergänzt vom Ortsbeirat, reagiert. Eher informell über Umwege und auch nur auf Nachfrage war zu erfahren, dass das Straßenverkehrsamt die Kreuzung für sicher hält und keine weiteren Maßnahmen ergreifen will. Der Ortsbeirat hat bereits mehrfach auf Unsicherheiten und Gefahrenpunkte an dieser Kreuzung hingewiesen und im August 2016 auf zusätzliche Herausforderungen durch die Schulwegsicherung aufmerksam gemacht. Diese Einschätzungen wurden in einem Vororttermin Ende September 2017 untermauert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.08.2016, OM 394 Anregung an den Magistrat vom 04.12.2017, OM 2499 Antrag vom 11.02.2018, OF 504/2 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2756 Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2018, ST 820 Aktenzeichen: 66 2
Ampel-Rot beim Bushalt in der Ginnheimer Landstraße Ecke Sophienstraße
Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2637 entstanden aus Vorlage: OF 465/2 vom 19.12.2017 Betreff: Ampel-Rot beim Bushalt in der Ginnheimer Landstraße Ecke Sophienstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob vor den Haltestellen der Buslinie 34 auf der Ginnheimer Landstraße Ecke Sophienstraße jeweils eine Ampel installiert werden kann, die bei der Anfahrt der Busse zur Haltestelle auf Rot schaltet. Diese könnten für einen Probebetrieb auch als Interimsampel aufgestellt und bei Erfolg der Maßnahme dauerhaft installiert werden. Begründung: Mit der Auslagerung der Franckeschule an den Auslagerungsort hinter der FTG ist es dringend geboten, die Querung der Ginnheimer Landstraße an dieser Stelle weiter zu sichern. Wie schon durch frühere Anträge bemängelt, werden die Busse der Linie 34 bei ihrem Halt an dieser Stelle, trotz durchgestrichener Markierung und der mittig angebrachten Querungshilfe, sehr oft illegal und mit hoher Geschwindigkeit überholt, trotz Tempo 30. Besonders während der Spitzenverkehrszeit werden der Gegenverkehr und auch querende Fußgänger, auch zukünftige Grundschüler, durch diese Manöver gefährdet. Wie hilfreich solche Ampelschaltungen sind, zeigt sich am Beispiel der Voltastraße. An den beiden Haltestellen der Straßenbahnlinie 17 ist jeweils vor der Haltestelle eine Ampel installiert, die bei der Anfahrt der Straßenbahn auf Rot schaltet, um den Ein- und Ausstieg der Fahrgäste nicht zu gefährden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1459 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 11.06.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1
Verkehrs- und Parksituation im südlichen Westend
Anregung an den Magistrat vom 04.12.2017, OM 2496 entstanden aus Vorlage: OF 425/2 vom 17.11.2017 Betreff: Verkehrs- und Parksituation im südlichen Westend Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Verke hrsregelung im Kettenhofweg neu gestaltet oder zumindest häufiger einer polizeilichen Kontrolle unterzogen werden kann. Begründung: In unmittelbarer Nachbarschaft liegen verschiedene angesagte Lokalitäten, wie z. B. die Kameha Suite, The Ivory Club, Zenzakan, Mon Ami Maxi und die Alte Oper. Nachts wird der Kettenhofweg (1 - 35) zwischen Bockenheimer Landstraße und Niedenau als Parkfläche genutzt. Autos fahren in alle Richtungen, somit auch gegen den Verlauf der Einbahnstraße. Das ist gefährlich und Anwohner werden massivst gestört. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 416 Aktenzeichen: 32 1
Barrierefreiheit - aber richtig!
Anregung an den Magistrat vom 04.12.2017, OM 2498 entstanden aus Vorlage: OF 439/2 vom 17.11.2017 Betreff: Barrierefreiheit - aber richtig! Der Magistrat wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass der dem Prinzip nach barrierefreie Aufzug an der Max-Beckmann-Schule mit einer Außensteuerung ausgerüstet wird, sodass dieser auch tatsächlich barrierefrei genutzt werden kann. Begründung: Ein behindertengerechter Aufzug sollte die Benutzung auch ohne zusätzliche Hilfskräfte ermöglichen. Dies ist im Falle des Aufzugs an der Max-Beckmann-Schule nicht gegeben. Der Aufzug kann nur von einer Person, welche einen entsprechenden Schlüssel hat, bedient werden. Zudem fehlt am Außenzugang zum Fahrstuhl (Sophienstraße) eine Sprechanlage, über die bedürftige Personen auf sich aufmerksam machen könnten. Auch vor dem Hintergrund, dass zwischenzeitlich vier Wahllokale ihre Heimat in der Max-Beckmann-Schule gefunden haben, stellt es ein Unding dar, dass Personen, welche auf den Fahrstuhl angewiesen sind, mittels Mobiltelefon eine der Wahlvorsteherinnen/einen der Wahlvorsteher anrufen müssen, damit diese/dieser den Fahrstuhl mit dem ihr/ihm zur Verfügung gestellten Schlüssel bedient. Dies ist keine Barrierefreiheit, dies ist absurd. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2018, ST 616 Antrag vom 11.10.2019, OF 929/2 Auskunftsersuchen vom 28.10.2019, V 1457 Aktenzeichen: 63 0
Interimsampelanlage zur Schulwegsicherung für den Auslagerungsstandort der Franckeschule
Anregung an den Magistrat vom 04.12.2017, OM 2499 entstanden aus Vorlage: OF 440/2 vom 07.11.2017 Betreff: Interimsampelanlage zur Schulwegsicherung für den Auslagerungsstandort der Franckeschule Der Magistrat wird gebeten, am Ende der Sophienstraße, Ecke Ginnheimer Straße, eine bedarfsgesteuerte Interimsampelanlage zu installieren, die die Überquerung der Ginnheimer Straße für die Grundschulkinder absichert. Im Zuge dessen wäre es ratsam, auch die Ampelanlage zur Querung der Ginnheimer Landstraße mit einer Bedarfssteuerung auszustatten. Begründung: Der Schulweg der Grundschulkinder, der ab Ende Dezember ausgelagerten Franckeschule weist an diesem Übergang ein erhebliches Sicherheitsrisiko auf. Um diesen Umstand zu mildern, ist es notwendig diesen Übergang mit einer bedarfsgesteuerten (Interims-) Ampelanlage für die Grundschulkinder, die aus dem südlichen Bereich der Sophienstraße und Ginnheimer Straße kommen, besser zu schützen. Gerade zu den Zeiten, zu denen die Grundschulkinder zum Auslagerungsstandort der Franckeschule gehen, sind sowohl die Ginnheimer Landstraße als auch die Ginnheimer Straße stark befahrene Straßen. Die Unversehrtheit auf dem Schulweg sollte eine Interimsampelanlage wert sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2642 Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2018, ST 678 Aktenzeichen: 66 2
Falkstraße wird zur Fahrradstraße
Antrag vom 15.11.2017, OF 441/2 Betreff: Falkstraße wird zur Fahrradstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Die Falkstraße wird in ihrer gesamten Länge als Fahrradstraße mit Freigabe für Kraftfahrzeuge ausgewiesen und entsprechend markiert (Zeichen 244.1/2). An der Sophienstraße wird in Höhe der Konrad-Broßwitz-Str. und am Carlo-Schmid-Platz, eine entsprechende Hinweisbeschilderung zur Fahrradstraße angebracht. Begründung: Die Fahrradstraße soll künftig Teile des Fahrradverkehrs in der Leipziger Straße aufnehmen und eine innerörtliche sichere Fahrrad-Verkehrsverbindung schaffen. Ferner wird auch der überörtliche Fahrradverkehr aus Richtung Ginnheim und aus dem Volkspark Nidda von dieser Verbindung profitieren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2017, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 441/2 wird mit Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP, BFF und Piraten gegen SPD, GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Wirksamer Schutz für den Ortskern Bockenheims durch Aufstellung eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung. Erlass eines Verbots von Vergnügungsstätten zum Schutz vor dem Betrieb von Wettbüros und Spielhalle
Antrag vom 12.11.2017, OF 427/2 Betreff: Wirksamer Schutz für den Ortskern Bockenheims durch Aufstellung eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung. Erlass eines Verbots von Vergnügungsstätten zum Schutz vor dem Betrieb von Wettbüros und Spielhallen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. Für das von Erhaltungssatzungen erfasste Areal im Bereich des Bockenheimer Kerngebiets ist zum Erhalt der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB ) ein Bebauungsplan aufzustellen. Der Bereich wird begrenzt durch folgende Straßen: - Sophienstraße (einschließlich der nordöstlichen Wohnbebauung) - Gräfstraße - Hamburger Allee - Varrentrappstraße - Hermann-Wendel-Straße - Emser Straße - Kasseler Straße/ Salvador-Allende-Straße - An den Bangerten - Main-Weser Bahn zwischen der Straße An den Bangerten und der Verlängerung der Sophienstraße auf Höhe der Sportfabrik bis zur Bahnlinie. 2. Die derzeitigen Geschosszahlen sowie Art und Maß der aktuell bestehenden Baulinien und Traufhöhen sind - insbesondere in Bezug auf die Anteile der alten dörflichen bzw. der gründerzeitlichen Bebauung und der ehemaligen Sozialwohnungen der 50er und 60er Jahre - wegen des Milieuschutzes nach (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB ) detailliert festzuschreiben. 3. Eine maßvolle Nachverdichtung durch Ausbau der Dachgeschosse zu Wohnungen und die Bebauung von Garagenhöfen kann in Ausnahmefällen zugelassen werden. 4. Besonderes Augenmerk ist auf das vor Ort ansässige Gewerbe, insbesondere die Handwerksbetriebe zu richten. Bei der Erarbeitung des Bebauungsplans ist nicht nur sicherzustellen, dass das bestehende Gewerbe Bestandsschutz erhält, sondern auch, dass Entwicklungsmöglichkeiten für Gewerbebetriebe eingeräumt werden, wo immer dies mit Rücksicht auf benachbarte Nutzungen möglich ist. 5. Die im Rahmen der Sanierung Bockenheims geschaffenen grünen Hinterhöfe und die unbebauten Hinterhöfe im Bebauungsplangebiet sind zu erhalten. 6. Die erhaltenswerten Bäume im Bebauungsplangebiet sind im Plan zu markieren und im Textteil festzuschreiben. 7. Das Bebauungsplangebiet soll vor schädlichen Nutzungen (Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen und Wettbüros) durch Verbot der in Bebauungsplangebieten ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten geschützt werden. 8. Der Bebauungsplan ist vor der Offenlegung der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. 9. Zur Sicherung der Planung wird nach dem Aufstellungsbeschluss im Bereich des Bebauungsplangebietes Kerngebiet Bockenheim eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB erlassen und von der Möglichkeit der Aussetzung oder vorläufigen Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB Gebrauch gemacht, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das entsprechende Bauvorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde. Begründung: Der Ortskern von Bockenheim ist sowohl baulich als auch hinsichtlich der dort anzutreffenden Nutzungen vielgestaltig. Für das Gebiet des zu beschließenden Bebauungsplans wurden Erhaltungssatzungen, die vor allem die alte dörfliche und die gründerzeitliche Bebauung und die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung schützen sollen, erlassen. Damit diese Erhaltungssatzungen die notwendige Schutzwirkung entfalten können, ist es notwendig, dass sich der parallel dazu entstehende Bebauungsplan weitestmöglich am Bestand orientiert. Dieses Gebiet ist nicht nur aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt schützenswert, sondern auch hinsichtlich seiner Nutzungen, seines verträglichen und attraktiven Nebeneinanders von Wohnen und Arbeiten. Die für die Wahrung des Milieuschutzes und der sozialen Zusammensetzung der Wohnbevölkerung wichtige bestehende Bebauung aus den 50er und 60er Jahren ist ebenfalls erhaltenswert. Der Erhalt wurde auch für vergleichbare Frankfurter Wohngebiete mit der NR 299 vom 21.05.2012 für den Ortskern Bornheim und mit der NR 133 vom 03.11.2011 für das Gebiet des Bebauungsplans östlich der Günderrodestraße bereits beschlossen. Die prägende Nutzungsmischung im gesamten Geltungsbereich soll unter besonderer Berücksichtigung der Wohnnutzung geschützt und fortentwickelt werden. Dem steht die Ansiedlung von Vergnügungsstätten entgegen, die sich zum einen besonders nachteilig auf die Wohnnutzung auswirken, zum anderen bewirken Vergnügungsstätten und dabei speziell Spielhallen und Wettbüros eine Verstärkung des sogenannten "Trading - Down - Effekts", der insbesondere dadurch gekennzeichnet ist, dass die vermehrte Ansiedlung von Vergnügungsstätten vornehmlich die erhaltenswerten und der Versorgung des Gebietes dienenden Läden und Lokale zunehmend verdrängt und zu einer Niveauabsenkung des Umfeldes führt. Mit diesen Verdrängungseffekten geht regelmäßig eine Steigerung des Mietpreisniveaus einher. Das Plangebiet erscheint durch seine Kleinteiligkeit - insbesondere in Bezug auf die Parzellengröße und die teilweise bereits aufgetretenen Leerstände - anfällig für die beschriebenen negativen Entwicklungen. Folgende Bebauungspläne wurden unter anderem zur Verhinderung der Nutzung von Vergnügungsstätten neu aufgestellt oder geändert: M 103/2012 Bebauungsplan Nr. 891 nördlich Adickesallee - Bereich um die ehemalige Oberfinanzdirektion, M 81/2012 Bebauungsplan Nr. 465 - Ginnheimer Landstraße/Rosa-Luxemburg-Straße, M 229/2011 Bebauungsplan Nr. 883 - Höchst/südliche Innenstadt, M 159/ 2011 Bebauungsplan Nr. 888 - östlich Günderrodestraße. Zur Sicherung der Planung für den künftigen Satzungsbereich ist nach dem Aufstellungsbeschluss für das Gebiet des Bebauungsplans eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB und in Einzelfällen die Aussetzung oder vorläufige Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB zu beantragen. Leider gibt es in den letzten Jahren immer mehr negative Beispiele für die Entwicklung des Bockenheimer Kernbereichs, die die Dringlichkeit der Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet der Erhaltungssatzungen deutlich machen. So wurde für das Gebiet Friesengasse 13 / Kaufungerstraße 4 (ehemaliges Tibethaus ) der Bau eines fünfgeschossigen Gebäudes direkt neben dem zweigeschossigen Fachwerkhaus Friesengasse 13 und dem Hülya-Platz beantragt für die Realisierung hochpreisigen Wohnungsbaus, was sowohl der städtebaulichen Erhaltungssatzung zum Erhalt der dörflichen Struktur wie auch der Milieuschutzsatzung widerspricht. Direkt beben dem Café Exzess soll anstelle eines zweigeschossigen Gebäudes ein viergeschossiges Gebäude mit fünf Wohnungen von je 100 qm Wohnfläche zum Verkaufspreis von 7000 €/qm erbaut werden. Auch dies widerspricht der Milieuschutzsatzung. Dem zweigeschossigen Fachwerkhaus Leipzigerstraße 68, das durch Überbelegung und Verwahrlosung nun einsturzgefährdet ist, droht der Abriss. Dieses Haus zählt zu den Gebäuden, die wahrscheinlich in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts gebaut wurden und damit Gegenstand der städtebaulichen Erhaltungssatzung sind. Nach dem Abriss könnte aufgrund von § 34 Baugesetzbuch ein viergeschossiges Gebäude mit hochpreisigen Wohnungen errichtet werden. Auch hier wird demnach die Milieuschutzsatzung verletzt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 2 am 12.03.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 16.04.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 14.05.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen öffentlichen Rundgang mit Vertretern des Baumamtes zu organisieren, um so den Bedarf eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung darzustellen. Der Rundgang sollte vor der Sitzung im August 2018 stattfunden. 2. Die Vorlage OF 427/2 wird zurückgestellt, bis der öffentliche Rundgang stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 11.06.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 10.09.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 26.11.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur Sitzung am 25.03.2019 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 13.05.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird so lange zurückgestellt, bis die Terminabstimmung zu einem Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, 2 GRÜNE und FDP gegen LINKE., BFF und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung 1 GRÜNE
Tempoanzeige auf der Franz-Rücker-Allee
Anregung an den Magistrat vom 18.09.2017, OM 2167 entstanden aus Vorlage: OF 350/2 vom 22.08.2017 Betreff: Tempoanzeige auf der Franz-Rücker-Allee Der Magistrat wird gebeten, in Höhe der Franz-Rücker-Allee 33 (vor der Haltestelle "Frauenfriedenkirche") in Fahrtrichtung Sophienstraße eine temporäre Geschwindigkeitsanzeige aufzustellen. Die Dau er der Aufstellung sollte mindestens zwei Monate betragen. Begründung: Wie von Anwohnern berichtet wurde, scheinen sich an dieser Stelle nicht alle motorisierten Verkehrsteilnehmer an die Geschwindigkeitsbegrenzung in Ortschaften zu halten. Sie sollen mit der Geschwindigkeitsanzeige daran erinnert werden, zumal an dieser Stelle auch ein Schulweg die Straße kreuzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2433
Fahrradbügel statt Sperrflächen
Anregung vom 18.09.2017, OA 187 entstanden aus Vorlage: OF 349/2 vom 31.08.2017 Betreff: Fahrradbügel statt Sperrflächen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der ab Herbst 2017 geplanten sukzessiven Erneuerung der Fahrbahndecke der Sophienstraße auf das Aufbringen von Sperrflächen in Kreuzungsbereichen zu verzichten. Wo es möglich und sinnvoll ist, sollen stattdessen auf diese Flächen Fahrradbügel installiert werden. Begründung: Sperrflächen sind nicht mehr zeitgemäß und sollten, wo möglich, durch Gehwegnasen ersetzt werden. Bei der Planung der Deckenerneuerung der Sophienstraße wurden unverständlicherweise keine Gehwegnasen eingeplant. Durch Fahrradbügel werden die Sperrflächen wenigstens vernünftig genutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 27.09.2017 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.11.2017, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 187 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren) und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.11.2017, TO II, TOP 62 Beschluss: Der Vorlage OA 187 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren) und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 1998, 18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.11.2017 Aktenzeichen: 66 2
Fahrradbügel in der Sophienstraße
Anregung an den Magistrat vom 18.09.2017, OM 2178 entstanden aus Vorlage: OF 346/2 vom 31.08.2017 Betreff: Fahrradbügel in der Sophienstraße Der Magistrat wird gebeten, auf dem Bürgersteig der Sophienstraße in Höhe der Hausnummern 43 und 45 (neuer Hort) circa sechs bis acht Fahrradbügel so anzubringen, dass die Einfahrten ohne Probleme genutzt werden können. Vorgeschlagen wird, die Bügel so zu platzieren, dass je zwei bis drei Bügel links und rechts der Einfahrt Nr. 43 und zwei bis drei Bügel links der Einfahrt Nr. 45, flankierend zur Bepflanzung zwischen der Nr. 43 und 45, installiert werden. Begründung: Die Nachfrage nach Fahrradbügeln ist in diesem Umfeld vorhanden - sowohl seitens der Anwohnerschaft als auch insbesondere durch die neue Horteinrichtung in der Sophienstraße 45. Bei entsprechender Anordnung bieten die genannten Standorte genügend Raum für Fahrradbügel und auch noch für die Nutzer der Einfahrten. Einfahrt vor Nr. 43 Grüne Mittelinsel Einfahrt vor Nr. 45 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2017, ST 2379 Aktenzeichen: 66 2
Einsehbarkeit Bernusstraße/Ecke Sophienstraße
Anregung an den Magistrat vom 18.09.2017, OM 2173 entstanden aus Vorlage: OF 364/2 vom 30.08.2017 Betreff: Einsehbarkeit Bernusstraße/Ecke Sophienstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Bernusstraße/Ecke Sophienstraße einen Verkehrsspiegel aufzuhängen, um die Einsehbarkeit des Kreuzungsbereichs für den aus der Bernusstraße in die Sophienstraße abbiegenden Verkehr zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 233 Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 479 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0
Nur ein Baum... Baumfällvorlage und Zuwegung zum geplanten Parkplatz der Wohnanlage Hedwig-Dransfeld-Straße 1/Sophienstraße 132-136
Antrag vom 01.09.2017, OF 354/2 Betreff: Nur ein Baum. . Baumfällvorlage und Zuwegung zum geplanten Parkplatz der Wohnanlage Hedwig-Dransfeld-Straße 1/Sophienstraße 132-136 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Rahmen der geplanten Baumaßnahme 1. dem Bauträger auferlegt werden kann, sich ins Benehmen mit dem Anrainer Hedwig-Dransfeld-Straße 3 zu setzen und gegebenenfalls die Zuwegung gemeinsam zu nutzen, 2. die Planung auch tatsächlich den Erhalt der dem Augenschein nach gemäß Baumschutzsatzung erhaltungswürdigen Bäume des Grundstücks sicherstellt, 3. die Mieter*innen der Wohnanlage die geplanten 18 Stellplätze schließlich auch nutzen werden (kürzlich erfolgte Renovierung, Balkonanbau und energetische Sanierung mündete derzeit schon zu einer deutlichen Erhöhung des Mietzinses), 4. nicht davon abgesehen werden kann, Allgemeinplätze wie "Im Nahbereich zum nördlichen Gründerzeitviertel von Bockenheim ist es für Anwohner mit PKW zunehmend schwieriger, einen Parkplatz zu finden" als quasi-amtliche Begründung aufzuführen (hierzu wird auf die moderne Verkehrsforschung verwiesen), 5. vom Bauträger der Nachweis der Vermarktung der geplanten privaten Stellplätze erbracht werden kann, 6. gleichwohl Berücksichtigung findet, dass aufgrund der Zuwegung dann im öffentlichen Raum mindestens zwei Stellplätze entfallen, 7. Konformität mit der novellierten Stellplatzsatzung besteht (Zone I im vom Bebauungsplan NW 22a Nr. 1 (Frauenfriedenskirche) betroffenen Bereich), 8. es zumutbar ist, dass die Ein- und Ausbiegevorgänge auch bei Baumerhalt stattfinden (zumal hier sowohl Ein- als auch Ausfahrt fahrtechnisch komplex über eine relativ lange Strecke einspurig erfolgt), 9. berücksichtigt wurde, dass eine den Baum beeinträchtigende Bordsteinabsenkung schon deshalb entbehrlich erscheint, weil diese hier (bis auf einen austauschbaren Stein, welcher zu einem Kanaldeckel abgrenzt) schon vorhanden ist und als ehemalige Ausfahrt [sic!] länger besteht als der betreffende Baum, 10. das Überschneiden der Schleppkurve über den Wurzelbereich der Platane tatsächlich eine Begründung darstellt, wenn Fahrzeuge schon derzeit derart dicht am Baum abgestellt werden können. Sollte die Maßnahme des Bauträgers umgesetzt werden, ist als Ausgleich für den ökologischen Wert der betroffenen Platanus × hispanica neben dem das Straßenbild erhaltenen Behelf standortnah eine weitere Ersatzpflanzung eines adäquaten Baums festzusetzen. Begründung: Dem Bauträger ist eine sich in das Stadtbild einfügende Modernisierung gelungen. Dieser scheint allerdings gut beraten, den Interessen der Mieter*innen zu folgen, die offenbar dem Erhalt der grundstückseigenen Grünfläche gegenüber einem Parkplatz den größeren Nutzwert einräumen. So jedenfalls Mieterinnen, die sich gegenüber der Baumerkundung interessiert zeigten. Hierbei war von einer geplanten Unterschriftenaktion gegen die Stellplätze die Rede. Spontan hinzutretende Vertreter von Ingenieurbüro und Bauträger erläuterten das Modernisierungsvorhaben. Insgesamt ergibt sich bislang ein Urteil, dass eher für den Baumerhalt spricht. Dem soll hiermit nachgegangen werden. Bei einer Baumfällung wird allerdings eine zusätzliche standortnahe Baumpflanzung als unumgänglich angesehen. Nur ein Baum... Abbildung 1: Blick in die geplante Zuwegung. Komplexe Ein- und Ausfahrt auch ohne Platane, Entfall von öffentlichen Stellplätzen. Abbildung 2: Situation Abstand Fahrzeug/Platane, abgesenkter Bordstein, Kanaldeckel. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.07.2017, M 141 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage M 141 wird unter Hinweis auf eine Information von der VONOVIA vom 08.09.2017 abgelehnt, wonach dort eine Begegnungsstätte, eine gepflasterte Fläche angelegt und der geplante Parkplatz nicht erstellt werden soll. 2. Die Vorlage OF 354/2 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung 3 SPD und FDP
Grünfläche vergrößern, Straßenraum optimal nutzen
Anregung an den Magistrat vom 21.08.2017, OM 1986 entstanden aus Vorlage: OF 328/2 vom 07.08.2017 Betreff: Grünfläche vergrößern, Straßenraum optimal nutzen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Gestaltung der Sophienstraße im Abschnitt etwa zwischen Hausnummer 56 und Jüdischem Friedhof aktuell optimal gestaltet ist. In die Prüfung einzubeziehen ist der anhängende Vorschlag des Ortsbeirates. Bei diesem teilen sich Straßenbahn und Kraftverkehr einen kleinen Abschnitt der Straße. Hierdurch wird es möglich, die Parkplätze aus der Grünfläche herauszuholen und ausschließlich auf asphaltierter Fläche unterzubringen. Dies ermöglicht ebenfalls eine klare Markierung der Parkplätze und somit eine optimale Ausnutzung der Pkw-Stellplätze. Das zuständige Amt ist natürlich herzlich eingeladen, eigene Vorschläge zur optimalen Nutzung des vorbezeichneten Bereichs zu unterbreiten, wobei keine weiteren Parkplätze entfallen dürfen. Begründung: Im derzeitigen Zustand parken die Kraftfahrzeuge zum größten Teil wild und unstrukturiert innerhalb einer Grünfläche. Eine bereits erfolgte Veränderung sollte eigentlich die Vergrößerung und Aufwertung der Grünfläche beinhalten, hat aber im Bereich der Parkplätze zum Gegenteil geführt. Laut Auskunft des Grünflächenamts ist jeder Quadratmeter neue Grünfläche dringend nötig. Anlage Anlage 1 (ca. 114 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2246 Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2018, ST 920 Aktenzeichen: 66 0
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