Meine Nachbarschaft: Albert-Schweitzer-Straße
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Entsorgung von zwei maroden Pflanzkübeln in der Albert-Schweitzer-Straße
Antrag vom 12.09.2012, OF 128/15 Betreff: Entsorgung von zwei maroden Pflanzkübeln in der Albert-Schweitzer-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, die beiden maroden Pflanzkübel zu entsorgen, die sich eher zufällig auf der Wiese vor dem Gedenkstein zur Patenschaft mit Deuil-la-Barre befinden. Die Stelle befindet sich in der Albert-Schweitzer-Straße in Höhe des evangelischen Gemeindezentrums. Die beiden quadratischen Holzkübel sind sichtbar morsch, verfaulte Teile fehlen ganz. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 15 am 28.09.2012, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 128/15 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen 1 FREIE WÄHLER und NPD (= Annahme) bei Enthaltung 1 FREIE WÄHLER
Ideenwettbewerb für die Gestaltung des Kreiselmittelpunktes für den geplanten neuen Verkehrskreisel Homburger Landstraße/Deuil-La-Barre-Straße
Antrag vom 11.09.2012, OF 125/15 Betreff: Ideenwettbewerb für die Gestaltung des Kreiselmittelpunktes für den geplanten neuen Verkehrskreisel Homburger Landstraße/Deuil-La-Barre-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Für die Gestaltung der Oberfläche des an der Kreuzung Deuil-La-Barre-Straße/Homburger Landstraße vorgesehenen neuen Verkehrskreisels wird unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ein Ideenwettbewerb durchgeführt. Der Ideenwettbewerb beginnt am 01.11.2011 und endet am 31.01.2013. Für die drei besten Vorschläge wird aus dem Budget Öffentlichkeitsarbeit des Ortsbeirats (alternativ Ortsbeiratsbudget) ein Preisgeld von je 25,00 Euro sowie eine Eintrittskarte für das Frankfurter Architekturmuseum ausgelobt. Die Durchführung des Wettbewerbs, Bewertung und Auswahl der besten Vorschläge erfolgt durch eine Kommission des Ortsbeirats, an der neben dem Ortsvorsteher, je ein Vertreter der Fraktionen im OBR teilnehmen soll. Begründung: Die optische Gestaltung des voraussichtlich in 2013/2014 zum Bau vorgesehenen und derzeit in der Planung befindliche neue Verkehrskreisel liegt dem Ortsbeirat sehr am Herzen, da dieser aufgrund seiner zentralen Ortslage innerhalb der Gemarkung von Nieder-Eschbach, neben seiner wichtigen verkehrlichen Funktion, auch aus ortsbildgestalterischer Sicht von enormer Bedeutung ist, mit der sich die Nieder-Eschbacher dann auch positiv identifizieren sollen. Hinsichtlich einer schönen Gestaltung des Innenlebens eines Verkehrskreisels seien beispielsweise der Verkehrskreisel in Bad Vilbel-Massenheim genannt, der mit einer Skulptur eines großen Apfels versehen wurde oder der mit Fahnen der Partnerstädte und schöner Begrünung gestaltete Europakreisel in Bad Homburg v.d.Höhe. Der Ortsbeirat möchte mit dem Ideenwettbewerb die Bürgerinnen und Bürger Nieder-Eschbachs zu einer Teilnahme an der Gestaltung des Kreisels und somit des Ortsbildes mit animieren und um damit auch eine Vielzahl von kreativen Gestaltungsvorschlägen zu erhalten. Die abschließende Entscheidung über die Gestaltung obliegt ungeachtet dessen weiterhin beim Ortsbeirat, der dies dann im Frühjahr 2013 unter Würdigung der wirtschaftlichen , technischen und stadtbildgestalterischen Machbarkeit zur Umsetzung des Gesamtkonzeptes Verkehrskreisel Deuil-La-Barre-Straße / Homburger Landstraße dem Magistrat empfehlen wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 15 am 28.09.2012, TO I, TOP 9 Die Vorlage OF 125/15 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und FDP erklärt. Beschluss: Die Vorlage OF 125/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass a) das Preisgeld von je 25,00 € auf je 50,00 € erhöht wird; b) die Kommission Fachleute hinzuziehen kann; c) in der Ortsbeiratssitzung am 15.02.2013 eine öffentliche Präsentation der eingereichten Vorschläge vorgenommen wird; d) die Kosten für den Ideenwettbewerb aus den Mitteln für Öffentlichkeitsarbeit des Ortsbeirates 15 getragen werden. Abstimmung: a) bis d) Einstimmige Annahme
Sicherheit beim Überqueren der U-Bahn-Trassen Bericht des Magistrats vom 25.05.2012, B 241
Anregung vom 15.06.2012, OA 219 entstanden aus Vorlage: OF 111/15 vom 13.06.2012 Betreff: Sicherheit beim Überqueren der U-Bahn-Trassen Bericht des Magistrats vom 25.05.2012, B 241 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird dringend aufgefordert, die Sicherheit beim Überqueren der U-Bahn-Trasse an der Deuil-La-Barre-Straße und am Urseler Weg deutlich zu verbessern und nicht mit Hinweisen auf "gültige Regelwerke und Normen" lapidar zu verhindern. Die vom Ortsbeirat beschlossenen Punkte (siehe Anregung OA 129) müssen entweder so umgesetzt werden, dass sie diesen "Regeln und Normen" gerecht werden, oder eine Änderung dieser "Regeln und Normen" muss in die Wege geleitet werden: Zu Anregung 2: Die roten Doppelblinklichter, die auf eine bisher nicht angezeigte Begegnung zweier U-Bahnen im Kreuzungsbereich hinweisen, sind so anzubringen, dass sie den "Regeln und Normen" entsprechen. Zu Anregung 3: Die Sicht an beiden Übergängen, jeweils von Bonames bzw. Ober-Eschbach kommend, auf wartende oder gerade querende Personen ist durch leichte Kurven und durch die Masten der Schranken- und Ampelanlagen deutlich eingeschränkt. Gerade an diesen beiden Stellen sind auch die Unfälle passiert. Hier ist ein maximales Tempo von 30 km/h anzuordnen. Diese Forderung widerspricht keiner Richtlinie und ist sofort umsetzbar. Bei Geschwindigkeitsmessungen wurde am Urseler Weg drei Mal etwa Tempo 35 ermittelt (meistens leider Tempo 45 bis 55). Tempo 30 ist also auch im bestehenden Fahrplan durchführbar. Zu Anregung 4: Siehe Anregung 2. Am Urseler Weg ist sichtbar genügend Platz. An der Deuil-La-Barre-Straße müssten die Schrankenanlagen gegebenenfalls etwas versetzt werden. Zusätzlich ist zu prüfen, ob die Vollschranken mit horizontalen Scharnieren ausgestattet werden können, die nur ein Verlassen des Gefahrenbereiches ermöglichen, ein Betreten aber behindern oder erschweren. Weiterhin ist die Wartezeit von querenden Fußgängern (zurzeit circa 50 Sekunden bis die U-Bahn kommt und im Begegnungsverkehr circa 90 bis 120 Sekunden) zu verringern. Begründung: Nichtstun verhindert keine Unfälle. Das Tempo der U-Bahnen beim Queren der Straßen (Zitat eines U-Bahn-Fahrers: "Tempo 50 ist ja erlaubt.") ist nach Aussage von Anliegern deutlich zu hoch. Zu lange Wartezeiten verringern deutlich das Gefahrenbewusstsein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 25.05.2012, B 241 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 07.12.2012, B 529 Stellungnahme des Magistrats vom 08.11.2013, ST 1572 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 20.06.2012 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Verkehrsausschusses am 28.08.2012, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 241 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 219 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Piraten (B 241 = Kenntnis, OA 219 = Annahme) RÖMER (B 241 = Kenntnis, OA 219 = vereinfachtes Verfahren) REP (B 241 = Kenntnis, OA 219 = Ablehnung) 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.09.2012, TO II, TOP 38 Beschluss: 1. Die Vorlage B 241 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 219 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten, RÖMER und REP gegen FREIE WÄHLER (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und RÖMER gegen LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und REP (= Ablehnung) 18. Sitzung der KAV am 24.09.2012, TO II, TOP 206 Beschluss: Der Vorlage OA 219 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 2056, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.09.2012 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrsberuhigung in Nieder-Eschbach hier: .rechts vor links" in der Deuil-La-Barre-Straße und dem Urseler Weg
Antrag vom 31.05.2012, OF 108/15 Betreff: Verkehrsberuhigung in Nieder-Eschbach hier: "rechts vor links" in der Deuil-La-Barre-Straße und dem Urseler Weg Vorgang: ST 635/12 Der Ortsbeirat wird gebeten zu beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, dass Angebot des Magistrats in der Stellungnahme 635 vom 7.5.2012, mögliche Lösungsansätze mit dem Ortsbeirat zu erörtern, anzunehmen und eine entsprechende Einladung für eine der nächsten Sitzungen auszusprechen Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2012, ST 635 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 15 am 15.06.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 108/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Gestaltung des geplanten Kreisels Deuil-La-Barre-Straße/Homburger Landstraße
Antrag vom 31.05.2012, OF 110/15 Betreff: Gestaltung des geplanten Kreisels Deuil-La-Barre-Straße/Homburger Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, den Innenbereich des geplanten Kreisels an der o.g. Stelle mittels eines historischen Bezugs zu Nieder-Eschbach zu gestalten, wie es in der beigefügten Fotomontage gezeigt ist. Begründung: Der Zuckerrübenanbau spielte in der Vergangenheit in Nieder-Eschbach eine große Rolle, auf diese Tradition kann durch die Gestaltung hingewiesen werden. Noch heute prägt das Bild der "Rübenhaufen" ab dem Spätsommer das Bild der Felder. Da Nieder-Eschbach sich im Laufe der Zeit immer weiter von einem Dorf zu einem Teil der Stadt Frankfurt entwickelt stellt die "Zuckerrübe" in Nieder-Eschbach ein Symbol für die Eschbacher Traditionen dar. Hierdurch kann ein Beitrag geleistet werden, den Nieder-Eschbacher Charakter vom "Dorf in der Großstadt" zu erhalten. Das Bild basiert auf einem Foto des Kreisels in der Ortseinfahrt zu Massenheim; der in der Realität auf dem Sockel aufgesetzte Apfel wurde in der Fotomontage durch das Bild einer Zuckerrübe ersetzt. Selbstverständlich muss diese Skulptur von einem Profi bspw. aus Bronze hergestellt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 15 am 15.06.2012, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 110/15 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 15 am 28.09.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 110/15 wurde zurückgezogen.
Mehr Sicherheit beim Überqueren von U-Bahn-Trassen
Anregung an den Magistrat vom 11.05.2012, OM 1175 entstanden aus Vorlage: OF 103/15 vom 07.05.2012 OF 104/15 vom 11.05.2012 Betreff: Mehr Sicherheit beim Überqueren von U-Bahn-Trassen Vorgang: OA 129/12 OBR 15 Der Magistrat wird gebeten, sich umgehend mit der VGF in Verbindung zu setzen, um eine weitere Absicherung der U-Bahn-Übergänge in Nieder-Eschbach gegen Überqueren in gefährlichen Situationen zu erwirken. In diesem Sinne sind die vom Ortsbeirat gemachten Vorschläge (siehe Anregung OA 129) mit sofortiger Wirkung umzusetzen. Gleichzeitig wird der Magistrat gebeten, bei der VGF anzuregen, dass, ähnlich der mit Schock-Appellen warnenden Hinweistafeln auf die unterschiedlichsten Verkehrsgefahren auf Autobahnen (z. B. zu schnelles Fahrten bei Nebel, Raser sterben früher, "Wo ist Mutti", Unfallbilder), auch geeignete Plakate an den U-Bahn-Übergängen Deuil-La-Barre-Straße und Urseler Weg angebracht werden. Die sogenannten Schock-Plakate sollen auf die Gefahren und möglichen Folgen eines bei geschlossener Schranke unerlaubten Überquerens der Schienen hinweisen. Es wird diesbezüglich angeregt, dass die VGF bei der Gestaltung die örtliche Otto-Hahn-Schule mit einbeziehen soll, damit die Schülerinnen und Schüler Bild- und Textvorschläge zu diesem Thema im Rahmen eines Projektes erarbeiten können. Besonders wichtig und sofort zu realisieren ist die Anordnung eines besonders langsamen Fahrtempos der U-Bahnen beim Überqueren der Deuil-La-Barre-Straße und des Urseler Weges. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, sich mit dem Staatlichen Schulamt in Verbindung zu setzen, um die Verkehrserziehung in Schulen und Kindergärten zu intensivieren. In diesem Zusammenhang regt der Ortsbeirat an, an Schülerinnen und Schüler aller Altersstufen sowie an Erzieherinnen und Erzieher in den Kindergärten ein Merkblatt zu verteilen. Begründung: Zwei schwere Unfälle in kurzer Zeit sind zwei zu viel. Hier besteht konkreter Handlungsbedarf. Offenbar ist es nötig, bestimmte Personen vor sich selbst zu schützen bzw. auf die möglichen Folgen ihres Handelns hinzuweisen. Vor dem Hintergrund der beiden Unfälle in Nieder-Eschbach wird ergänzend zu den bereits getätigten Schutzmaßnahmen (Schranke, akustische Ampel, gelbe Warnaufmalungen etc.) vorgeschlagen, die Bevölkerung noch mehr zu sensibilisieren. Insbesondere muss weiter verstärkt auf die Gefahren der bedenklichen Ablenkung von Fußgängern durch laute Kopfhörer aus Handys, iPhone etc. und der damit einhergehenden mangelnden Wahrnehmung von Gefahren an Bahnübergängen begegnet werden. Mit sogenannten Schock-Plakaten könnte die Aufmerksamkeit und Sensibilisierung auf Gefahren erhöht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 20.01.2012, OA 129 Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1480 Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2013, ST 465 Aktenzeichen: 92 14
Geh- und Radweg vor den Häusern der Homburger Landstraße 833 - 843
Antrag vom 23.04.2012, OF 95/15 Betreff: Geh- und Radweg vor den Häusern der Homburger Landstraße 833 - 843 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Geh- und Radwegführung sowie die Beschilderung vor den Häusern Homburger Landstraße 833 - 843 zu überprüfen. (Anlage) Begründung: In der südlichen Richtung - zur Berner Straße - darf auf 30,0 m- vor den Häusern 833-843 nicht mehr mit dem Rad gefahren werden. In Richtung Urseler Weg ist es erlaubt. Evtl. ist bei der Verkehrsberuhigung der Gehweg für Fußgänger und Fahrräder im Gegenverkehr zu schmal geworden. Noch gefährlicher ist für die Radfahrer das Verlassen des Radwegs vor dem Haus 841a und das Einfädeln zwischen den parkenden Autos in die aufgeweitete Fahrspur. Nach 30,0 m - vor dem Haus 833 - ist der Radweg wieder befahrbar. Anlage 1 (ca. 3,2 MB) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 15 am 11.05.2012, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 95/15 wurde zurückgezogen.
Aktuelle Verkehrsbelastungen im Frankfurter Norden hier: Faktencheck Gesamtverkehrsplanung (2005-2010) Bericht des Magistrats vom 24.02.2012, B 100
Anregung vom 20.04.2012, OA 186 entstanden aus Vorlage: OF 87/15 vom 03.04.2012 Betreff: Aktuelle Verkehrsbelastungen im Frankfurter Norden hier: Faktencheck Gesamtverkehrsplanung (2005-2010) Bericht des Magistrats vom 24.02.2012, B 100 In Vorbereitung der Ausweisung von großen Siedlungsflächen im Frankfurter Norden wurde im Februar 1997 vom Magistrat eine Verkehrsprognose für den Frankfurter Norden vorgelegt. In dieser Prognose wurden die erwarteten verkehrlichen Belastungsänderungen des Straßennetzes dargestellt. Zur Vermeidung von Belastungszunahmen in Ortslagen wurden Netzergänzungen für erforderlich gehalten. Diese Netzergänzungen sind bis heute unvollständig. Nicht ausgeführt sind unter anderem die Ortsrandstraße Bonames und die neue Stadtbahnlinie zwischen Nieder-Eschbach und Ginnheim. Der Bericht des Magistrats vom 02.10.2006, B 428, über die Verkehrssituation im Frankfurter Norden vom Frühsommer 2004 und 2006 stellt erhebliche Abweichungen der Verkehrsdichte gegenüber den Prognosezahlen von 1997 fest. Entlastungen in den Stadtteilen stehen wesentliche Verkehrszunahmen rund um die Stadtteile Nieder-Eschbach, Bonames, Kalbach-Riedberg, Harheim und Nieder-Erlenbach entgegen. Bereits ein Jahr später berichtet der Magistrat über weitere Verkehrszunahmen von durchschnittlich sieben Prozent innerhalb eines Jahres. Eine aktuelle Verkehrszählung liegt dem Ortsbeirat nicht vor. Die Bürgerinnen und Bürger im Frankfurter Norden berichten den Ortsbeiräten jedoch über zunehmende Lärmbelastungen durch den Autoverkehr und Störungen im Verkehrsfluss. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Informationen zum Sachstand des motorisierten Individualverkehrs zu aktualisieren und über die derzeitigen Verkehrsbelastungen des Straßennetzes im Frankfurter Norden (auch über die Stadtgrenze hinaus) zu berichten, insbesondere 1. welche Verkehrsbelastungen auf a) der Deuil-La-Barre-Straße und dem Urseler Weg sowie den Schleichwegen zwischen beiden; b) der Homburger Landstraße nach den Abschnitten am Ortskern und Am Bügel; c) der Berner Straße und dem Ben-Gurion-Ring (bis zur Brücke); d) der Züricher Straße und der Anna-Lindh-Allee; e) der zukünftigen Ortsrandstraße Bonames bestehen und zukünftig zu erwarten sind; 2. welche zukünftigen Verkehrsbelastungen auf der Autobahn A 661 mit der Lückenschließung im Bereich Riederwald entstehen und wie sowohl den regelmäßigen Staus auf der A 661 im Berufsverkehr als auch den Lärmbelastungen der Wohngebiete im Frankfurter Norden begegnet werden kann; 3. mit welchen verkehrlichen Auswirkungen auf die Stadtteile bei einer möglichen Wiederinbetriebnahme der Anschlussstelle Bonames zu rechnen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 24.02.2012, B 100 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 09.05.2012, OF 361/9 Bericht des Magistrats vom 17.08.2012, B 354 Bericht des Magistrats vom 28.01.2013, B 52 Bericht des Magistrats vom 15.07.2013, B 359 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 25.04.2012 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Verkehrsausschusses am 24.04.2012, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 100 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 169 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 172 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 185 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 186 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FREIE WÄHLER (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 2: FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 3: FREIE WÄHLER (= Annahme) 10. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.05.2012, TO I, TOP 49 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 169 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 172 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Der Vorlage OA 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Der Vorlage OA 186 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: LINKE., NPD und REP (B 100 = Kenntnis, OA 169, OA 172, OA 185 und OA 186 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 100 = Zurückweisung, OA 169, OA 172, OA 185 und OA 186 = Annahme) 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.05.2012, TO II, TOP 25 Beschluss: 1. Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 169 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 172 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Der Vorlage OA 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Der Vorlage OA 186 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, NPD und REP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP Beschlussausfertigung(en): § 1747, 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.05.2012 Aktenzeichen: 61 11
Nicht vergessen - hier wächst Essen!
Anregung an den Magistrat vom 20.04.2012, OM 1104 entstanden aus Vorlage: OF 89/15 vom 03.04.2012 Betreff: Nicht vergessen - hier wächst Essen! Der Magistrat wird gebeten, an den Zugängen zu den Naherholungsgebieten um Nieder-Eschbach an geeigneten Stellen Schilder aufzustellen, die darauf hinweisen, dass die Felder nicht durch Hundehaufen verschmutzt werden sollen. Zusätzlich sind zur Entsorgung der Hundehaufen durch die Besitzer der Tiere geeignete Behälter und auch Behälter für Hundekot-Tüten anzubringen. Mögliche Standorte sind: - Kreuzerweg, Adam-Heinstadt-Straße, - Urseler Weg, - Niedereschbacher Stadtweg. Begründung: Immer wieder findet man auf den Feldern Hundekot vor. Offenbar sind viele Hundebesitzer nicht bereit, eine Entsorgung zu leisten. Durch die geforderte Maßnahme kann die Bereitschaft gefördert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.07.2012, ST 1090 Aktenzeichen: 79 2
Halteverbot in der Homburger Landstraße einrichten
Antrag vom 07.04.2012, OF 91/15 Betreff: Halteverbot in der Homburger Landstraße einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Homburger Landstraße Richtung stadteinwärts eine Halteverbotszone von 200 Meter bis zur Kreuzung Urseler Weg einzurichten. Vor Einrichtung sollte die Lage im Rahmen eines Ortstermins mit dem Ortsbeirat abgestimmt werden. Begründung: Nach Fertigstellung der Umbaumaßnahmen wird dieser Streckenabschnitt als Parkplatz für Kleinlaster und teilweise auch PKW genutzt. In der letzten Zeit sind durch dieses Abstellen von Kleinlastwagen bereits Gefahrensituationen entstanden. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 15 am 20.04.2012, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 91/15 wurde zurückgezogen.
Fahrradunterstand an der U-Bahn-Station Nieder-Eschbach in der Höhe der Görlitzer Straße
Anregung an den Magistrat vom 16.03.2012, OM 983 entstanden aus Vorlage: OF 74/15 vom 29.02.2012 Betreff: Fahrradunterstand an der U-Bahn-Station Nieder-Eschbach in der Höhe der Görlitzer Straße Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Görlitzer Straße, beginnend an der Ecke Deuil-La-Barre-Straße einen Teil (Breite des Fahrradunterstandes) des westlichen Bordsteins (Straßenseite an der U-Bahn) abzusenken und durch Straßenmarkierungen auf das gesetzlich bestehende Halteverbot aufmerksam zu machen. Begründung: Der Fahrradunterstand an der U-Bahn-Station ist nur von der Görlitzer Straße aus zu erreichen und wird von vielen Mitbürgern genutzt. Wegen der häufig angespannten Parkplatzsituation rund um die Station ist der Zugang zum Fahrradunterstand häufig von Pkw zugeparkt, sodass es den Fahrradfahrern schwerfällt, ihr Fahrrad in den Unterstand zu schieben. Durch die Absenkung des Bordsteins und das Aufbringen einer entsprechenden Markierung kann mit geringem Aufwand dieser Zustand verbessert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2012, ST 969 Aktenzeichen: 66 2
Radwegführung in Nieder-Eschbach, Strecke Bonames - Bad Homburg
Anregung an den Magistrat vom 20.01.2012, OM 835 entstanden aus Vorlage: OF 65/15 vom 09.01.2012 Betreff: Radwegführung in Nieder-Eschbach, Strecke Bonames - Bad Homburg Der Magistrat wird gebeten, die Fahrradroute in Nieder-Eschbach entsprechend des üblichen Standards zu beschildern. Vor der Ausführung der Arbeiten sind die Planungen dem Ortsbeirat vorzulegen. Begründung: Für Radfahrer auf dem Weg von Bonames nach Bad Homburg ist eine richtige Streckenführung in Nieder-Eschbach nicht zu erkennen. Die Zufahrt ist sowohl auf dem Niedereschbacher Stadtweg als auch auf beiden Seiten entlang der U-Bahn-Trasse möglich. Ab der Deuil-La-Barre-Straße böte sich die Fortführung in der Görlitzer Straße an. Diese ist aber eine Sackgasse, sodass zunächst nur der Wechsel auf die andere Seite der Schienen weiterhilft. Nach einer Weile erreichen die Radfahrer den Tannenweg, der aber am Ende auch eine Sackgasse ist, weil er an einer Wiese endet. Richtig wäre es, bereits in die Leo-Tolstoj-Straße abzubiegen. Anwohner hatten im letzten Jahr schon mal mit Kreide auf dem Asphalt versucht, den Radfahrern an der richtigen Stelle weiterzuhelfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.04.2012, ST 549 Aktenzeichen: 61 1
Sicherheit beim Überqueren der U-Bahn-Trassen
Anregung vom 20.01.2012, OA 129 entstanden aus Vorlage: OF 67/15 vom 16.01.2012 Betreff: Sicherheit beim Überqueren der U-Bahn-Trassen Anfang Dezember 2011 ereignete sich am Bahnübergang in Nieder-Eschbach, Urseler Weg, ein entsetzlicher Unfall, bei dem ein 13-jähriges Mädchen von einer U-Bahn erfasst und mitgerissen wurde. Wenige Tage nach diesem schrecklichen Ereignis verstarb das Mädchen an den Folgen dieses Unfalls. Der Ortsbeirat 15 und die gesamte Bevölkerung Nieder-Eschbachs trauern um das Opfer und werden alles in ihrer Macht stehende unternehmen, dass solche Vorkommnisse so weit wie möglich vermieden werden können. Dies vorausgeschickt möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Sicherheitsverbesserungen an den Übergängen der U-Bahn-Trasse am Urseler Weg und an der Deuil-La-Barre-Straße zu erwirken: Anregung Nr. 1: Aufbringen von gelben Markierungen mit aufgemalten "Bahnübergangsschildern" auf den Boden im Bereich der Fußgängerübergänge am Urseler Weg und Deuil-La-Barre-Straße (jeweils beidseitig). Zu überlegen ist auch, welche Bodenmarkierungen zusätzlich die Fußgänger beim "schrägen" Überqueren der jeweiligen Straße auf die drohende Gefahr hinweisen können. Anregung Nr. 2: In der Mitte (zwischen den Gleisen) ist jeweils in "halber Höhe" (0,5 bis 1,0 Meter) ein rotes Doppel-Blicklicht anzubringen. Jeweils eines der Blinklichter soll genau für eine Fahrtrichtung gelten (Blinken beide Lichter, so deutet dies auf die [gefährliche] Begegnung von zwei U-Bahn-Zügen im Bereich des Überganges hin). Anregung 3: Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit der U-Bahnen im Bereich der Bahnübergänge, zumindestens der aus Gonzenheim kommenden U-Bahn-Züge am Übergang Urseler Weg, auf max. 30 km/h. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, zusätzlich folgende Sicherheitsverbesserungen anzuregen: Anregung Nr. 4: Es sind Halbschranken zwischen dem acht Meter breiten Streifen und jedem Gleis, am südlichen sowie auch am nördlichen Fußgängerweg anzubringen. Anregung Nr. 5: Die Schranken sind mit hängenden Lamellen, ähnlich der bei S-Bahn-Schranken, zu bestücken. Zusätzlich wird der Magistrat gebeten, sich mit der Michael-Grzimek-Schule, der Otto-Hahn-Schule und den Vorschuleinrichtungen in Nieder-Eschbach in Verbindung zu setzen, um Folgendes in den Unterricht beziehungsweise in die Betreuung aufzunehmen: Anregung Nr. 6: Verkehrserziehung in allen Jahrgangsstufen und (soweit möglich) in der vorschulischen Erziehung, in der den Schülerinnen und Schüler immer wieder (mindestens einmal jährlich) die besondere Gefahr der U-Bahn-Übergänge erläutert wird. Begründung: Zuverlässige Sicherheitsmechanismen sind immer mehrstufig aufgebaut. Wenn die erste Stufe nicht greift, sollen die Mechanismen der zweiten Stufe greifen. Das besondere Problem dieses Bahnübergangs ist, dass man sich auf dem acht Meter breiten Streifen zwischen den zwei Gleisen relativ sicher fühlt. Ist die erste Schiene überquert, hat man ein Gefühl von Sicherheit und man missachtet die weitere Gefahr. Mit geeigneten Maßnahmen sollte über die gesamte Breite des Überweges um erhöhte Aufmerksamkeit geworben werden. Immer wieder ist zu beobachten, dass Jugendliche sowie Schülerinnen und Schüler, aber auch viele Erwachsene die Sicherheitseinrichtungen bewusst missachten und besonders lässig über die befahrene Straße und auch über den bereits gesperrten Bahnübergang schlendern. Anhand des tragischen Unfalls Anfang Dezember 2011 sollte im jährlich wiederkehrenden Verkehrsunterricht in der Michael-Grzimek-Schule, der Otto-Hahn-Schule und (soweit möglich) in den Vorschuleinrichtungen auf die besonderen Gefahren des Bahnübergangs und auf die notwendige Einhaltung von Verkehrsregeln aufmerksam gemacht werden. Autofahrer müssen im gesamten Ortsgebiet von Nieder-Eschbach 30 km/h fahren. Diese Geschwindigkeitsreduzierung dient der Erhöhung der Verkehrssicherheit. Warum können Stadtbahnen sich diesem Vorbild nicht anschließen und damit ihren Anteil an der Erhöhung der Verkehrssicherheit liefern? Zu Anregung 1: Diese Warnfarben sind ebenfalls geeignet, die Aufmerksamkeit zu erhöhen. Zu Anregung 2: Die Maßnahme soll der Tatsache Rechnung tragen, dass viele, gerade jünger Menschen, gleichzeitig Musik hören oder telefonieren, während sie sich im Straßenverkehr bewegen, dabei abgelenkt sind und sich visuell eher nach unten als nach oben orientieren. Zu Anregung 3: Die gemessenen Geschwindigkeiten lagen an der Deuil-La-Barre-Straße in beide Richtungen immer bei etwa 40 km/h. Am Urseler Weg in Richtung Bad Homburg zwischen 45 km/h und 50 km/h, aus Richtung Bad Homburg kommend zwischen 35 km/h und 50 km/h, mit einer deutlichen Häufung bei 45 km/h bis 50 km/h. Gerade bei dem letzten Streckenabschnitt ist eine Geschwindigkeit von bis zu 50 km/h wegen der dortigen Gegebenheiten (eingeschränkte Sicht auf den Überwegen, leichte Rechtskurve, hohes Gebüschs an der Trasse, hohes Schüleraufkommen) dringend notwendig. Das einige (wenige) U-Bahnen bereits jetzt auf bis 35 km/h abbremsen, zeigt die Machbarkeit der Forderung, ohne den Fahrplan zu beeinflussen. Zu Anregung 4: Eine Halbschranke ist ein unmittelbares Hindernis, das jedem Fußgänger die Gefährlichkeit der Stelle in Erinnerung rufen kann. Zu Anregung 5: Die Maßnahme soll die Hinderniswirkung der geschlossenen Schranken erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.05.2012, OM 1175 Bericht des Magistrats vom 25.05.2012, B 241 Bericht des Magistrats vom 07.12.2012, B 529 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 25.01.2012 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.02.2012, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 129 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1243, 7. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 14.02.2012 Aktenzeichen: 32 1
Neue Verkehrsinseln auf der Homburger Landstraße optisch sicherer gestalten
Anregung an den Magistrat vom 20.01.2012, OM 832 entstanden aus Vorlage: OF 56/15 vom 02.01.2012 Betreff: Neue Verkehrsinseln auf der Homburger Landstraße optisch sicherer gestalten Der Magistrat wird aufgefordert, umgehend zu veranlassen, dass die beiden auf der Homburger Landstraße zwischen Ortseingang Nieder-Eschbach und dem Urseler Weg befindlichen neuen fahrbahnverengenden Verkehrsinseln für die Fahrzeugführer deutlich besser erkennbar gemacht werden. Dies kann durch folgende ergänzende Maßnahmen erfolgen: 1. Unter dem blauen Schild mit weißem Hinweispfeil ist zusätzlich ein weiteres Schild (rotweiße Barke) anzubringen. 2. An den jeweiligen Spitzen der Inseln sind in gut sichtbarem (reflektierendem) Weiß abgerundete Aufbauten aufzubringen, vergleichbar mit der Halbinsel auf der Anna-Lindh-Allee. Begründung: Diese Verkehrsinseln sind gerade bei schlechtem Wetter nur eingeschränkt erkennbar. Insbesondere hebt sich die Umrandung der Inseln nicht von der Fahrbahn ab, sodass nachweislich bereits an einer Vielzahl von Fahrzeugen, auch bei Einhaltung der Geschwindigkeit, erhebliche Reifen- und Felgenschäden zu verzeichnen sind. Durch geeignete bauliche Ergänzungen kann dies vermieden werden, ohne dem Zweck der Inseln (Verkehrsberuhigung) entgegenzustehen. Im Volksmund wird in Nieder-Eschbach schon spaßeshalber gemunkelt, dass diese Bauart von Verkehrsinseln wohl auch zur Unterstützung der Reifenindustrie erfolgte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.04.2012, ST 548 Aktenzeichen: 66 0
Parkplatzordnung in der Deuil-La-Barre-Straße 37-45
Anregung an den Magistrat vom 20.01.2012, OM 831 entstanden aus Vorlage: OF 55/15 vom 05.12.2011 Betreff: Parkplatzordnung in der Deuil-La-Barre-Straße 37-45 Der Magistrat wird gebeten, folgenden Punkte umzusetzen: 1. Die bestehende Parkplatzordnung auf dem kleinen Parkplatz vor der Einkaufszeile Deuil-La-Barre-Straße 37-45 wird aufgehoben und die auf dem Parkplatz aufgebrachten Markierungen werden entfernt. 2. Auf der gesamten Fläche werden neue Parkbuchten aufgezeichnet. Eine Parkbucht soll als Behindertenparkplatz eingerichtet werden. 3. Die restlichen Parkplätze werden als Kurzzeitparkplätze mit Parkscheibe (max. Parkzeit 30 Minuten) eingerichtet. 4. Die gestreiften Markierungen vor den Treppenabgängen werden ersatzlos entfernt. Begründung: An der o. a. Stelle wurde vor einigen Monaten ohne Rücksprache und ohne ersichtlichen Grund eine neue Parkordnung mit drei Behindertenparkplätzen geschaffen. Dadurch wurde wichtiger Parkraum entfernt, der für die dort ansässigen Geschäftsleute von großer Bedeutung ist. Nachdem nun auch noch die dort befindliche Apotheke geschlossen wurde, besteht endgültig kein Grund mehr, drei Parkplätze zu reservieren. Für die Geschäftsinhaber sind Kurzzeitparkplätze in diesem Bereich wichtig. Aus diesem Grund sollten die Parkplätze als Kurzzeitparkplätze mit einer maximalen Parkdauer von 30 Minuten ausgewiesen werden. Dies geht am einfachsten und lässt sich am besten mit Parkscheiben kontrollieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.04.2012, ST 550 Aktenzeichen: 32 1
Schrankenanlage der U 2 in Nieder-Eschbach Kreuzung Urseler Weg/Altvaterstraße/Prager Straße hier: Sicherung des Fußgängerüberganges zur und von der Otto-Hahn-Schule
Anregung an den Magistrat vom 09.01.2012, OM 750 entstanden aus Vorlage: OF 53/14 vom 18.12.2011 Betreff: Schrankenanlage der U 2 in Nieder-Eschbach Kreuzung Urseler Weg/Altvaterstraße/Prager Straße hier: Sicherung des Fußgängerüberganges zur und von der Otto-Hahn-Schule Der Magistrat wird gebeten, die vorhandene Schrankenanlage gegen eine Anlage auszutauschen, die das Überqueren der U 2-Strecke bei geschlossener Schranke wesentlich erschwert. Bei dem Austausch der Schrankenanlage sind die effizienten Erkenntnisse zur Verhütung von Unfällen bei durch Schranken geschützten Streckenquerungen anzuwenden. Begründung: Aus gegebenen Anlass scheint die vorhandene Schrankenanlage mit halbseitiger Wegesperrung zur Verhütung von Unfällen nicht geeignet zu sein. Es ist zu festzustellen, dass immer wieder Schüler den verbleibenden Durchschlupf bei geschlossener Schranke nutzen, um die Strecke mit Gefahr zu überschreiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2012, ST 483 Aktenzeichen: 92 14
Sicherheit des Bahnüberganges Urseler Weg
Antrag vom 05.01.2012, OF 60/15 Betreff: Sicherheit des Bahnüberganges Urseler Weg Anfang Dezember ereignete sich am Bahnübergang in Nieder-Eschbach, Urseler Weg, ein entsetzlicher Unfall, bei dem ein 13-jähriges Mädchen von einer U-Bahn erfasst und mitgerissen wurde. Wenige Tage nach diesem schrecklichen Ereignis verstarb das Mädchen an den Folgen dieses Unfalls. Der Ortsbeirat 15 und die gesamte Bevölkerung Nieder-Eschbachs trauern um das Opfer und werden alles in ihrer Macht stehende unternehmen, dass solche Vorkommnisse so weit wie möglich vermieden werden können. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um den Bahnübergang sicherer zu machen. Dabei sollen unter anderem auch folgende Vorschläge, die jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben, beachtet und geprüft werden: Vorschlag Nr. 1: Ein rotes Blinklicht in ca. 80 cm - 1 m Höhe, etwa an der Stelle des Schildes "Vorsicht! Straßenbahn". Dieses Blinklicht soll blinken, wenn sich eine U-Bahn auf diesem Gleis nähert (also eine kürzere Zeit als das Rot der Ampel). Begründung: Ein blinkendes Licht ist am besten geeignet, die Aufmerksamkeit einer Person zu finden. Vorschlag Nr. 2: Halbschranken auch zwischen dem 8 m breiten Streifen und jedem Gleis, am südlichen sowie auch am nördlichen Fußgängerweg. Begründung: Eine Halbschranke ist ein unmittelbares Hindernis, das jedem Fußgänger die Gefährlichkeit der Stelle in Erinnerung rufen kann. Vorschlag Nr. 3: Eine gelbe Warnfarbe und ein rot-weißes Warndreieck auf dem Boden aufgebracht, wie es bei den Übergängen der U9 auf dem Riedberg verwendet wird. Begründung: Diese Warnfarben sind ebenfalls mehr oder minder geeignet, die Aufmerksamkeit auf die gefährliche Stelle zu lenken. Vorschlag Nr. 4: Verkehrserziehung in allen Jahrgangsstufen an der Otto-Hahn-Schule und an der Michael-Grzimek-Schule, in der den Schülern immer wieder - mindestens einmal jährlich - die besondere Gefahr der U-Bahn-Übergänge erläutert wird. Vorschlag 5: Deutliche Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit der U-Bahnen im Bereich der Bahnübergänge auf max. 30 km/h Begründung: Zuverlässige Sicherheitsmechanismen sind immer mehrstufig aufgebaut. Wenn die erste Stufe nicht greift, sollen die Mechanismen der zweiten Stufe greifen. Das besondere Problem dieses Bahnübergangs ist, dass man sich auf dem 8 m breiten Streifen zwischen den zwei Gleisen relativ sicher fühlt. Die erste Schiene überquert, dann ein breiter Streifen, vermittelt ein Gefühl von Sicherheit und der Fußgänger missachtet die weitere Gefahr. Mit geeigneten Maßnahmen sollte über die gesamte Breite des Überweges um erhöhte Aufmerksamkeit geworben werden. Immer wieder ist zu beobachten, dass Schüler, z.B. der Otto-Hahn-Schule, die Verkehrsregeln bewusst missachten und besonders lässig über die befahrene Straße und auch über den bereits gesperrten Bahnübergang schlendern. Anhand des tragischen Unfalls Anfang Dezember sollte in jährlich wiederkehrendem Verkehrsunterricht in der Otto-Hahn-Schule und auch an der Michael-Grzimek-Schule auf die besonderen Gefahren des Bahnübergangs und auf die notwendige Einhaltung von Verkehrsregeln aufmerksam gemacht werden. Autofahrer müssen im gesamten Ortsgebiet von Nieder-Eschbach 30 km/h fahren. Diese Geschwindigkeitsreduzierung dient der Erhöhung der Verkehrssicherheit. Warum können Straßenbahnen sich diesem Vorbild nicht anschließen und damit ihren Anteil an der Erhöhung der Verkehrssicherheit liefern? Antragsteller: CDU SPD FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 15 am 20.01.2012, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 60/15 wird durch die Annahme der Vorlage OF 67/15 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Mehr Sicherheit beim Überqueren von U-Bahn-Trassen und Straßen
Antrag vom 02.01.2012, OF 61/15 Betreff: Mehr Sicherheit beim Überqueren von U-Bahn-Trassen und Straßen Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, bei der VGF folgende Sicherheits-Verbesserungen bei der Überquerung der U-Bahntrasse am Urseler Weg und an der Deuil-La-Barre-Straße sowie an den Bushaltestellen Otto-Hahn-Schule, An der Walkmühle im Bereich der Schulen zu erwirken: - Aufbringen von gelben Markierungen mit aufgemalten "Bahnübergangsschildern" auf den Boden im Bereich der Fußgängerübergänge am Urseler Weg und Deuil-La-Barre-Straße (jeweils beidseitig). Zu Überlegen ist auch, welche Bodenmarkierungen zusätzlich die Fußgänger beim "schrägen" Überqueren über die jeweilige Straße auf die drohende Gefahr hinweisen können. - Die Schranken sind mit hangenden Lamellen, ähnlich bei S-Bahn-Schranken, zu bestücken. - In die Mitte, zwischen den Gleisen, ist jeweils in "halber Höhe" (0,5 bis 1.0 Meter) ein rotes Doppel-Blicklicht anzubringen. Jeweils eines der Blinklichter soll genau für eine Fahrtrichtung gelten. (blinken beide Lichter, so deutet dies auf die (gefähliche) Begegnung von 2 U-Bahnzügen im Bereich des Überganges hin). - Die Geschwindigkeit der aus Gonzenheim kommenden U-Bahnzüge am Übergang Urseler Weg ist auf 30 km/h zu begrenzen. - Aufbringen von gelben Markierungen ähnlich der bei den U-Bahnübergängen auf die Straße im Bereich der Bushaltestellen Otto-Hahn-Schule und An der Walkmühle-im Bereich der jeweiligen Schule. - Vor der Michael-Grzimek-Schule ist der zeitlich verlegte Zebrastreifen wieder an seine ursprüngliche Lage (im Bereich der Bushaltestelle) zurückzuverlegen Begründung: Die Massnahmen an den beiden U-Bahnüberquerungen sollen die Aufmerksamkeit der Fußgänger und den Anreiz zum "Stehenbleiben" erhöhen sowie einen Hinweis auf den gefähliche Begegnung zweier U-Bahnen geben. Die Geschwindigkeit der aus Gonzenheim kommenden U-Bahnen am Urseler Weg ist zur Zeit deutlich höher. Sie muss aber an die besonderen Gegebenheiten in diesem Bereich angepasst werden (leichte Rechtskurve, hohes Gebüsch an der Trasse, hohes Schüleraufkommen). Bei Nebel ist die Einsicht in den Übergang nochmals schlechter. Besonders im Bereich der Schulen müssen die Fußgänger auf die Gefahren beim (sorglosen) Queren der Straßen hingewiesen werden. Die Massnahmen sollen auch der Tatsache Rechnung tragen, dass viele, gerade jünger Menschen gleichzeitig Musik hören oder telefonieren, während sie sich im Straßenverkehr bewegen, dabei abgelenkt sind und sich visuell eher nach unten als nach oben orientieren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 15 am 20.01.2012, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 61/15 wird durch die Annahme der Vorlage OF 67/15 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Bushaltestelle Otto-Hahn-Schule, Haltestellenkap in Richtung Nieder-Erlenbach
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2011, OM 593 entstanden aus Vorlage: OF 47/15 vom 09.11.2011 Betreff: Bushaltestelle Otto-Hahn-Schule, Haltestellenkap in Richtung Nieder-Erlenbach Vorgang: ST 1383/09 Bereits vor Jahren wurde eine Planung für ein Haltestellenkap an der Bushaltestelle Otto-Hahn-Schule Fahrtrichtung Nieder-Erlenbach vorgelegt und die Umsetzung für 2009 vorgesehen. Ziel war beziehungsweise ist es, eine deutlich vergrößerte Aufstellmöglichkeit, besonders für die Schülerinnen und Schüler, die den Bus nach Schulende nutzen, zu schaffen und damit das Gefahrenpotenzial für auf der Straße stehende beziehungsweise wartende Schülerinnen und Schüler durch den Straßenverkehr deutlich zu vermindern. Gleichzeitig sollen die direkten Probleme an den Grundstücksgrenzen verbessert werden. Auch ist das Haltestellenkap ein deutlicher Beitrag zur Verkehrsberuhigung im Urseler Weg im Bereich um die Otto-Hahn-Schule. Mit Stellungnahme ST 1383/09 wurde die Umsetzung für 2010 angekündigt. Sie ist bis heute nicht in Angriff genommen worden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, das Haltestellenkap in 2012 zur Ausführung zu bringen und die notwendigen Kosten im Haushalt 2012 auszuweisen. Dem Ortsbeirat ist baldmöglichst die Planung des Kaps zur Verfügung zu stellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST 837 Anregung an den Magistrat vom 24.05.2013, OM 2254 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 15 am 11.05.2012, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 13
Zur Verkehrsberuhigung entlang der Deuil-La-Barre-Straße und dem Urseler Weg .rechts vor links.
Anregung an den Magistrat vom 28.10.2011, OM 547 entstanden aus Vorlage: OF 38/15 vom 13.10.2011 Betreff: Zur Verkehrsberuhigung entlang der Deuil-La-Barre-Straße und dem Urseler Weg "rechts vor links" Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, unter welchen Voraussetzungen es möglich ist, die Vorfahrtregelung entlang der Deuil-La-Barre-Straße und dem Urseler Weg konsequent auf "rechts vor links" umzustellen. Es können auch die Straßen entlang der Bahnschienen in eine solche Regelung einbezogen werden. Begründung: Der Ortsbeirat sieht in einer solchen Lösung einen ruhigeren Verkehrsablauf bei gleichzeitiger Lärmminderung. Unter Berücksichtigung der Antwort des Magistrats kann der Ortsbeirat eine Entscheidung für eine mögliche Umstellung treffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2012, ST 635 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 15 am 16.03.2012, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Mobile Geschwindigkeitsanzeige in Nieder-Eschbach anbringen
Anregung an den Magistrat vom 28.10.2011, OM 544 entstanden aus Vorlage: OF 39/15 vom 28.10.2011 Betreff: Mobile Geschwindigkeitsanzeige in Nieder-Eschbach anbringen Der Magistrat wird gebeten, eine Geschwindigkeitsmessanzeige (keine Blitzanlage) jeweils wiederkehrend für mindestens vier Wochen an folgenden Grundnetzstraßen im Stadtteil Nieder-Eschbach anzubringen: - Homburger Landstraße (Bereich Baugebiet westlich Homburger Landstraße/Wilhelm-Flögel-Ring) - Deuil-La-Barre-Straße - Ben-Gurion-Ring - Urseler Weg - An der Walkmühle - Prager Straße Begründung: Viele Bürgerinnen und Bürger sind an den Ortsbeirat herangetreten, dass insbesondere in den o.g. Straßen vermeintlich zu schnell gefahren wird. Es gilt daher Maßnahmen zu ergreifen, die dem zu schnellen Fahren Einhalt gebieten können. Die Aufstellung temporärer Geschwindigkeitsanzeigen hat in der Vergangenheit (z.B. Urseler Weg vor der Otto-Hahn-Schule) in einigen dieser Straßen zu einem nachweislich langsameren und definsiveren Fahren geführt. Weil dies sehr positiv auf die Autofahrer wirkt, sollte der Magistrat in abwechselnden zeitlichen Abständen an den o.g. Grundnetzstraße solche gut sichtbaren Geschwindigkeitsanzeigen an Lichtmasten aufhängen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2012, ST 235 Beratung im Ortsbeirat: 15
Verkehrssicherheitsspiegel
Antrag vom 13.10.2011, OF 34/15 Betreff: Verkehrssicherheitsspiegel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zwei Spiegel am Kreuzungspunkt - Niedererlenbacher Straße/Deuil-La-Barre-Straße -zu installieren. Begründung: Dieser Kreuzungsbereich (Beginn/Ende Radfahrweg) ist zur Zeit für Radfahrer, Fußgänger und Autofahrer sehr unübersichtlich und dadurch sehr gefährlich. Das Anbringen von Spiegeln würde die momentane Situation erheblich entschärfen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 28.10.2011, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 34/15 wird so lange zurückgestellt, bis ein Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 15 am 20.01.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 34/15 wurde zurückgezogen.
Sichtbehinderung durch Verkehrsschild
Anregung vom 13.09.2011, OA 67 entstanden aus Vorlage: OF 31/13 vom 15.08.2011 Betreff: Sichtbehinderung durch Verkehrsschild Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die flache Leitbake, die die Verkehrsinsel an der Abfahrt Nieder-Erlenbach Ost kennzeichnet, durch eine zylindrisch gerollte Leitbake wie an der Einmündung der Deuil-La-Barre-Straße in die Homburger Landstraße ersetzt wird. Nieder-Erlenbach Ost Deuil-La-Barre-Straße Begründung: Auf den Fotos ist zu erkennen, dass die flache Bake, die in Augenhöhe der Pkw-Fahrer angebracht ist, deren Sicht behindert. Durch die gerollte Bake ist die Sichtbehinderung weitaus geringer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2012, ST 390 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 13 Versandpaket: 21.09.2011 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.11.2011, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 67 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 743, 4. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 01.11.2011 Aktenzeichen: 66 7
Verkehrsberuhigte Neugestaltung der Deuil-La-Barre-Straße
Anregung an den Magistrat vom 12.08.2011, OM 240 entstanden aus Vorlage: OF 8/15 vom 09.05.2011 Betreff: Verkehrsberuhigte Neugestaltung der Deuil-La-Barre-Straße Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat eine Planung zur Verkehrsberuhigung der Deuil-La-Barre-Straße vorzustellen und im Einvernehmen mit dem Ortsbeirat umzusetzen. Begründung: Durch eine Unterschriftensammlung, welche dem Ortsvorsteher vorliegt, haben die Anwohner der Deuil-La-Barre-Straße ihren Unmut zur Verkehrssituation dargelegt. Insbesondere die Reduzierung des Verkehrslärms könnte durch verschiedene Maßnahmen, wie bauliche Veränderungen, Geschwindigkeitsmessungen, veränderte Ampelschaltungen etc. durchgeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2011, ST 1140 Aktenzeichen: 66 0
Landeplatz für den Rettungshubschrauber in Nieder-Eschbach
Antrag vom 28.07.2011, OF 18/15 Betreff: Landeplatz für den Rettungshubschrauber in Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverwaltung wird gebeten, im Rahmen der weiteren Planungen des Ausbaues der Kreuzung Deuil-La-Barre-Straße /Homburger Landstraße einen Landeplatz für den Rettungshubschrauber auszuweisen und zu sichern. Begründung: Seit letztem Jahr war wiederholt zu beobachten, dass der Rettungshubschrauber im Einsatz vergeblich einen geeigneten Landeplatz in Nieder-Eschbach sucht. Als geeigneten Platz hat sich bisher die Freifläche nahe der Homburger Landstraße am Frankfurter Graben / Gerhardsrainweg erwiesen. Er ist frei von Hindernissen (wie Häusern, hohen Bäumen, Laternen oder Stromleitungen) und mit dem Rettungswagen gut anfahrbar. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 15 am 12.08.2011, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 18/15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 15 am 16.09.2011, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 18/15 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, 1 FREIE WÄHLER, FDP und NPD gegen SPD (= Annahme) bei Enthaltung 1 FREIE WÄHLER
Barrierefreies Bürgeramt Deuil-La-Barre-Straße
Anregung an den Magistrat vom 27.05.2011, OM 78 entstanden aus Vorlage: OF 9/15 vom 09.05.2011 Betreff: Barrierefreies Bürgeramt Deuil-La-Barre-Straße Der Magistrat wird gebeten, den Eingangsbereich des Bürgeramtes bis in das Verwaltungsbüro behindertengerecht zu gestalten. Begründung: Es gibt für Rollstuhlfahrerinnen/Rollstuhlfahrer bzw. gehbehinderte Bürgerinnen/Bürger keine Möglichkeit, ohne fremde Hilfe in die Büros des Bürgeramtes zu kommen. Die behinderten Bürger sind immer darauf angewiesen, einen freundlichen Helfer zu finden. Der große Vorteil des Bürgeramtes in Nieder-Eschbach wird dadurch nicht unwesentlich gemindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2011, ST 919 Aktenzeichen: 23 22
Fehlende Hortplätze in Nieder-Eschbach; Schaffung weiterer Betreuungsplätze im Rahmen eines Sofortprogramms
Anregung vom 14.01.2011, OA 1258 entstanden aus Vorlage: OF 381/15 vom 27.12.2010 Betreff: Fehlende Hortplätze in Nieder-Eschbach; Schaffung weiterer Betreuungsplätze im Rahmen eines Sofortprogramms Im Frankfurter Stadtteil Nieder-Eschbach besteht eine massive Unterdeckung geeigneter Hortplätze für Schulkinder von 6 bis 10 Jahren. So ist hier eine Versorgung dieser Altersgruppe in Höhe von knapp 30 Prozent über die örtlichen Einrichtungen der evangelischen und katholischen Kirche, des Lila-Hexenkessels sowie der städtischen Kita am Bügel gewährleistet. Eine weitere Steigerung von Hortplätzen in diesen Einrichtungen ist derzeit nicht mehr möglich, zumal diese in der Vergangenheit bereits alle Kräfte mobilisiert haben, wie zuletzt der katholische Kindergarten und Hort mit 20 weiteren Plätzen, um Härtefälle abzufedern. Trotz dieser Anstrengungen bleibt dies bei Weitem zu wenig, da seither der Bedarf an Betreuungsplätzen im kinderreichen Frankfurter Norden noch weiter gestiegen ist. Zahlreiche Eltern sind aus finanziellen Gründen nach der Elternzeit gezwungen, wieder arbeiten zu gehen, um entweder den Unterhalt der Familie, den Erhalt des Wohnumfeldes in Frankfurt oder die berufliche Existenz zu sichern. Viele betroffene Eltern sind Ende 2010 an den Ortsbeirat herangetreten, um auf diese missliche Situation aufmerksam zu machen. Eine Entschärfung der Lage ist voraussichtlich erst 2012/2013 gegeben, wenn die Michael-Grzimek-Schule als betreuende Ganztagsschule sowohl personell als auch in ihrer Einrichtung entsprechend umgesetzt wird. Die grundlegenden baulichen Voraussetzungen wurden bereits mit der derzeitigen Sanierung der Schule geschaffen. Die betreute Ganztagsschule ist nach derzeitigem Stand frühestens erst ab Schuljahr 2012/2013 möglich. Da bereits für das kommende Schuljahr 2011/2012 ein sehr hoher Bedarf an Betreuungsplätzen existiert, sollte im Rahmen eines Sofortprogramms eine Übergangslösung geschaffen werden, die es ermöglicht, dass mindestens für einen Teil der betroffenen Kinder eine weitere schulnahe, ganztägige Betreuung in 2011 vom Magistrat bereitgestellt wird. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. im Rahmen eines Sofortprogramms durch Umschichtung aus dem Haushalt 2011 Mittel in Höhe von 230.000 Euro bereitzustellen, welche der Schaffung von 20 weiteren Schülerhortplätzen ab dem Schuljahr 2011/2012 in Nieder-Eschbach dienen sollen. Aus diesen Mitteln sollen zum einen Räumlichkeiten in Nieder-Eschbach für den Übergangszeitraum von zwei Jahren angemietet werden und zum anderen ausreichende zusätzliche Erziehungskräfte eingestellt bzw. entsprechende Träger, die weitere Plätze in Nieder-Eschbach anbieten können, gefördert werden. 2. zu prüfen und zu berichten, ob bereits durch Nutzung der Räumlichkeiten der Michael-Grzimek-Schule und zusätzlicher Bereitstellung von Betreuungskräften bereits Mitte 2011 im Vorfeld zur betreuten Ganztagsschule übergangsweise zusätzliche Schülerhortplätze bereitgestellt werden können. 3. sich zusammen mit dem Staatlichen Schulamt und der örtlichen Schulleitung der Michael-Grzimek-Schule für eine zügige Umsetzung in eine betreuende Ganztagsschule einzusetzen und zeitnah die rechtlichen, personellen und technischen Voraussetzungen zu schaffen. 4. zu prüfen, ob als Übergangslösung die Räumlichkeiten im Anwesen Deuil-La-Barre-Straße 72, soweit hierzu lediglich ein kostenmäßig vertretbarer Umbau in der bisher als Lokal genutzten Fläche möglich ist, kurzfristig für einen Schülerhort angemietet und durch einen beauftragten Träger genutzt werden können. 5. zu prüfen, ob eventuell an geeigneter Stelle vorübergehend Container aufgestellt werden können. Begründung: Ziel ist es, kurzfristig bis zur Einrichtung des Michael-Grzimek-Schule als betreuende Ganztagsschule weitere Hortplätze in Nieder-Eschbach zu schaffen, die die Versorgungsquote in Richtung von mindestens 50 Prozent erhöhen. In diesem Zusammenhang sollte umgehend geprüft werden, ob die seit längerem freien Verkaufsräume eines ehemaligen Lokals in der Deuil-La-Barre-Straße Nr. 72, unweit der evangelischen Kirche, als zweijährige Notunterkunft für einen Grundschülerhort geeignet sind und kurzfristig angemietet werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 27.05.2011, B 257 Bericht des Magistrats vom 28.10.2011, B 426 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 19.01.2011 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 07.02.2011, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OA 1258 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 48. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 14.02.2011, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 1258 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 9467, 48. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 14.02.2011 Aktenzeichen: 40 4
Planung und Bau einer attraktiven Seniorenresidenz für Nieder-Eschbacher Senioren in Nieder-Eschbach
Anregung an den Magistrat vom 20.08.2010, OM 4446 entstanden aus Vorlage: OF 351/15 vom 21.07.2010 Betreff: Planung und Bau einer attraktiven Seniorenresidenz für Nieder-Eschbacher Senioren in Nieder-Eschbach Der Magistrat wird gebeten, die Planungen für den Bau einer hochwertigen seniorengerechten Wohnanlage mit Kleinwohnungen (evtl. im Rahmen eines Mehrgenerationenkonzepts) innerhalb Nieder-Eschbachs in die Wege zu leiten. Diesbezüglich sind Verhandlungen und Initiativen mit erfahrenen und kompetenten Betreibern sowie Investoren aufzunehmen. Als mögliche Standorte für einen ansprechenden Seniorenwohnsitz sind besonders das Areal des bisherigen Feuerwehrstützpunktes der Berufsfeuerwehr (hier: Planung neue Dorfmitte) an der Deuil-La-Barre-Straße sowie mögliche städtische Baugrundstücke innerhalb des geplanten Neubaugebietes "Am Eschbachtal/Harheimer Weg, B-Plan Nr. 516" zu prüfen und vorzubereiten. Begründung: Es besteht ein Bedarf an attraktiven seniorengerechten Wohnungen als Alterswohnsitz für ältere Nieder-Eschbacher Bürgerinnen und Bürger innerhalb Nieder-Eschbachs. Diese Entwicklung wird in den nächsten Jahren noch weiter steigen. Viele ältere Bürgerinnen und Bürger, die bisher in (oft zu großen) Wohnungen und Häusern in Nieder-Eschbach leben, suchen einen seniorengerechten Wohnraum innerhalb Nieder-Eschbachs. Hier können sie ihren Lebensabend (möglichst ohne Fremdhilfe) noch bis ins hohe Alter verbringen. Viele dieser Menschen möchten zudem in ihrem bekannten sozialen Umfeld verbleiben, da diese beispielsweise meist jahrzehntelang im Vereinsleben integriert sind oder vor Ort einen Freundes- und Bekanntenkreis pflegen, der im Falle eines notwendigen Ortswechsels nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr möglich ist. Mit Schaffung einer attraktiven Seniorenwohnanlage (ausdrücklich kein Altersheim oder Altenwohnanlage im klassischen Sinn) mit mehreren 1-bis-2-Zimmer-Wohnungen innerhalb Nieder-Eschbachs könnte vielen älteren Bürgern Nieder-Eschbachs und deren Angehörigen geholfen werden. Der Standort an der Deuil-La-Barre-Straße wäre insoweit recht gut geeignet, da dieser sich im Zentrum von Nieder-Eschbach befindet, fußläufig gut erreichbar ist und hinsichtlich der Nahversorgung attraktiv ist. Der Bau einer seniorengerechten Wohnanlage wäre auch im zukünftigen Baugebiet "Am Eschbachtal/Harheimer Weg" sehr gut denkbar. Ein entsprechendes städtisches Baugrundstück könnte hierzu bereits frühzeitig reserviert werden. Vorteilhaft wäre hier ein Grundstück unweit der geplanten neuen U-Bahn-Haltestelle "Am Eschbachtal" (frühere Bezeichnung "Bonames Ost"), die eine schnelle ÖPNV-Anbindung gewährleistet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.10.2010, ST 1359 Anregung vom 25.11.2022, OA 278 Aktenzeichen: 61 0
Erweiterung der Beleuchtung zwischen Rudolf-Breitscheid-Straße und den Wohnhäusern „Dorflinde“ im rückwärtigen Teil des Festplatzes
Anregung an den Magistrat vom 18.06.2010, OM 4351 entstanden aus Vorlage: OF 346/15 vom 03.06.2010 Betreff: Erweiterung der Beleuchtung zwischen Rudolf-Breitscheid-Straße und den Wohnhäusern "Dorflinde" im rückwärtigen Teil des Festplatzes Vorgang: OM 3857/10 OBR 15; ST 426/10 In der Stellungnahme ST 426/10 lehnt das Amt für Straßenbau und Erschließung eine Beleuchtung des Fußweges, ausgehend aus dem Wohnbereich "Dorflinde", entlang des Festplatzes und des katholischen Kindergartens bis zur Rudolf-Breitscheid-Straße, ab. Die Begründungen, auf die sich diese Ablehnung beziehen, sind jedoch insgesamt unzutreffend beziehungsweise unrealistisch. - Der Fußweg ist nur innerhalb des Wohnbereichs "Dorflinde" ein Privatweg. Im angesprochenen Bereich ist es ein öffentlicher Weg. - Der angesprochene Umweg entlang der Deuil-La-Barre-Straße müsste bereits innerhalb des Wohnbereichs "Dorflinde" über den dortigen zweiten Privatweg erfolgen (oder enden), wenn er nicht über den öffentlichen oder privaten Teil des Park- beziehungsweise Festplatzes erfolgen soll. (Beide Teile sind ebenfalls nicht beleuchtet und wegen des dortigen KFZ-Parkverkehrs gefährlicher als ausgewiesene Fußwege - besonders für Kinder, Behinderte und ältere Menschen -). Dies ist auch bei Dunkelheit unrealistisch. - Ca. 75 Meter Umweg sind bei einer normalen - nicht beleuchteten - Wegelänge von etwa 40 bis 45 Meter nicht als gering anzusehen. Dieser Umweg wird (falls überhaupt wahrgenommen) nicht angenommen. - Der angesprochene öffentliche Fußweg besitzt keine Treppenstufen, ist durchgängig ohne Umweg und auch für Behinderte sowie Personen mit Kinderwagen nutzbar. - Sämtliche angeführten Gründe, die zur Ablehnung der Beleuchtung führen, sind unzutreffend oder unrealistisch. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat nochmals dringend gebeten, der Vorlage OM 3857/10 OBR 15 umzusetzen. Begründung: Der angesprochene Fußweg ist ohne Beleuchtung eine "sehr dunkle Ecke", die zu "Erhellen" ist. Dies ist nicht zuletzt auch aus Präventionsgründen notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.09.2010, ST 1298 Aktenzeichen: 91 52
Bau von Verkehrskreiseln in Nieder-Eschbach; Stand der Planung Kreisel Deuil-La-Barre-Straße/Homburger Landstraße sowie Ben-Gurion-Ring/Am Martinszehnten
Anregung an den Magistrat vom 16.04.2010, OM 4127 entstanden aus Vorlage: OF 332/15 vom 27.03.2010 Betreff: Bau von Verkehrskreiseln in Nieder-Eschbach; Stand der Planung Kreisel Deuil-La-Barre-Straße/Homburger Landstraße sowie Ben-Gurion-Ring/Am Martinszehnten Der Magistrat wird gebeten, umfassend über den Sachstand zum Bau der Verkehrskreisel a) Deuil-La-Barre Straße/Homburger Landstraße und b) Ben-Gurion-Ring/Am Martinszehnten zu berichten und die Planungen noch vor den Sommerferien dem Ortsbeirat vorzustellen. Der Ortsbeirat geht ungeachtet dessen von einer zügigen Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen des Doppelhaushaltes 2010/2011 aus. Begründung: Die Planungen für den Bau des Kreisels Deuil-La-Barre-Straße/Homburger Landstraße müssten längst abgeschlossen sein. Es ist daher an der Zeit, diese Planung dem Ortsbeirat vorzustellen und anschließend die erforderlichen Baumaßnahmen in die Wege zu leiten. Zudem wollen sich hinsichtlich der Gestaltung und Pflege des Innenkreisels Nieder-Eschbacher Bürger mit einbringen. Dieses bürgerschaftliche Engagement sollte zeitnah, nicht nur aus monetären Gründen, genutzt werden und ist zu fördern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2010, ST 996 Aktenzeichen: 66 0
Korrektur an der Grünfläche Urseler Weg/An der Walkmühle
Anregung an den Magistrat vom 12.03.2010, OM 4031 entstanden aus Vorlage: OF 328/15 vom 25.02.2010 Betreff: Korrektur an der Grünfläche Urseler Weg/An der Walkmühle Der Magistrat wird gebeten, an der Ecke Urseler Weg/An der Walkmühle (vor der Postfiliale) die Grünfläche auf dem Bürgersteig um ca. anderthalb Meter zurückzunehmen und die ca. 2 m2 große frei werdende Fläche zu pflastern. Dadurch wird der Bürgersteig (An der Walkmühle) bis zum Randstein begehbar und der Urseler Weg kann in Richtung Tannenweg überquert werden. Ein Ausweichen auf die Fahrbahn oder ein weiteres Zertrampeln der Bepflanzung ist dann nicht mehr nötig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2010, ST 1297 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2011, ST 651 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2012, OM 1798 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 15 am 17.09.2010, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 61 0
Aufbringen von Tempo 30-Piktogrammen auf der Fahrbahn der Deuil-La-Barre-Straße
Anregung an den Magistrat vom 27.11.2009, OM 3802 entstanden aus Vorlage: OF 309/15 vom 10.11.2009 Betreff: Aufbringen von Tempo 30-Piktogrammen auf der Fahrbahn der Deuil-La-Barre-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass auch innerhalb der langen Strecke der Deuil-La-Barre-Straße in beiden Richtungen auf der Fahrbahn Tempo 30-Piktogramme aufgemalt werden. Vorgeschlagen wird das Aufbringen der Piktogramme im Abschnitt zwischen Prager Straße und An der Walkmühle sowie bei der Kreuzung Am Lehenweg. Begründung: Die Deuil-La-Barre-Straße ist aufgrund ihrer bestehenden Ortsdurchfahrtsfunktion und baulichen Gestaltung nicht als eine klassische Tempo-30-Straße erkennbar. So gilt beispielsweise bei einigen Nebenstraßen nicht die sonst übliche Rechts-vor-Links-Regelung. Die Deuil-La-Barre-Straße ist recht lang, so dass viele Autofahrer (insbesondere Auswärtige) im Laufe der Fahrt nicht merken, dass diese sich eigentlich noch in einer Tempo 30-Zone bewegen, da diese nur am Straßenbeginn bzw. -ende per Beschilderung angezeigt wird. Aus diesem Grund, gerade im Hinblick auf die gewünschte Geschwindigkeitseinhaltung, ist das zusätzliche Aufbringen von Tempo 30-Hinweisen auf der Fahrbahn von großem Nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2010, ST 316 Aktenzeichen: 66 7
Neue Fahrbahndecke für die Prager Straße
Anregung an den Magistrat vom 30.10.2009, OM 3727 entstanden aus Vorlage: OF 305/15 vom 15.10.2009 Betreff: Neue Fahrbahndecke für die Prager Straße Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahn der Prager Straße zu erneuern. Dieses Vorhaben soll in die Dringlichkeitsliste an oberster Stelle aufgenommen werden. Begründung: Die Prager Straße ist die Hauptverbindung zwischen Urseler Weg und Deuil-La-Barre-Straße mit entsprechendem Verkehrsaufkommen. Die Anwohner sind schon sehr benachteiligt durch das Geräusch der U-Bahnen, wenn diese die Weichen neben dem U-Bahnhof überfahren. Hinzu kommen die vielen Busse der Linien 27 und 29, die über die zahlreichen Flickstellen holpern. Zumindest das Teilstück zwischen Urseler Weg und der Verschwenkung nach der ersten Straßenhälfte bedarf einer zeltnahen Erneuerung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2010, ST 142 Aktenzeichen: 66 5
Planänderung des Bebauungsplanes Nr. 403 zur Ansiedlung eines Vollversorgers; erneute Einleitung des Verfahrens
Anregung an den Magistrat vom 26.06.2009, OM 3404 entstanden aus Vorlage: OF 279/15 vom 09.06.2009 Betreff: Planänderung des Bebauungsplanes Nr. 403 zur Ansiedlung eines Vollversorgers; erneute Einleitung des Verfahrens Vorgang: ST 421/09; ST 1584/08 Der Magistrat wird erneut gebeten, zur Optimierung der Nahversorgung eine Änderung des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 403 zu erarbeiten, die es aus planerischer Sicht ermöglicht, dass sich ein Vollversorger-Markt direkt an der Homburger Landstraße zwischen Berner Straße und Deuil-La-Barre-Straße (Höhe und angrenzend dem Gartenbaubetrieb Lesser) ansiedeln kann. Begründung: Bisher konnte seitens der Stadtplanung keine günstigeren Standorte in Nieder-Eschbach für einen Vollversorger vorgestellt werden (siehe zuletzt ST 421/09; ST 1584/08). Unter Hinweis auf die vom Ortsbeirat Nieder-Eschbach bereits mehrfach angeregte Ansiedlung eines Vollversorgers an der Homburger Landstraße zwischen Berner Straße und Deuil-La-Barre-Straße (in der Höhe des Gartenbaubetriebs Lesser) und den bisher nur ausweichenden, unzureichenden bzw. nicht den konkreten örtlichen Bedürfnissen entsprechenden Stellungnahmen wird vorgeschlagen, dass unter Abwägung aller Vor- und Nachteile eine Änderung bzw. Anpassung des bestehenden Bebauungsplanes (bisherige Festsetzung Fläche für Landwirtschaft) vorgenommen wird, die eine entsprechende Bebauung zur Verbesserung der Nahversorgung in diesem Abschnitt der Homburger Landstraße ermöglicht. Aus Sicht des Ortsbeirats ist die Ansiedlung eines Vollversorgers in diesem Bereich - von den bisherigen planerischen Hindernissen abgesehen - weiterhin sinnvoll und sollte mittelfristig zur Stärkung der Nahversorgung in diesem Bereich daher erneut angestrebt werden. Die hier vorgeschlagene Ansiedlung eines weiteren Marktes ist als sinnvolle Ergänzung des bestehenden Angebotes in Nieder-Eschbach zu werten. Gerade auch wegen der Ortslage unweit zur bestehenden Wohnbebauung (insbesondere der Nieder-Eschbacher Bebauung westlich der U-Bahn-Linie, das Wohngebiet westlich der Homburger Landstraße sowie dem Wohngebiet am Bügel) wäre hier eine optimale Erreichbarkeit mit einem hohen Nutzerkreis gegeben. Auch im Hinblick auf eine spätere weitere Bebauung gegenüber diesem Areal (B-Plan Nr. 516 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg") ist eine Ansiedlung eines Vollversorgers für die Nahversorgung geboten. Hinsichtlich der angeblich mangelhaften ÖPNV-Anbindung ist im Gegenteil festzustellen, dass in unmittelbarer Nähe des hier vorgeschlagenen Areals für einen Vollversorger mehrere Haltestellen der Buslinien 27 und 29 vorhanden sind und durch den zwischenzeitlichen Ausbau des Fuß- und Radweges auch die fußläufige Anbindung als optimal gewertet werden kann. Aus alledem regt der Ortsbeirat einen erneuten Vorstoß zur Änderung eines kleinen Teilbereichs des Bebauungsplanes Nr. 403 für die Ansiedlung eines Vollversorgers an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2009, ST 1090 Aktenzeichen: 61 00
Ruhender Verkehr „Am Lehenweg“
Anregung an den Magistrat vom 24.04.2009, OM 3189 entstanden aus Vorlage: OF 263/15 vom 09.04.2009 Betreff: Ruhender Verkehr "Am Lehenweg" Der Magistrat wird gebeten, dass "Am Lehenweg", ab der Einfahrt der Deuil-La-Barre-Straße, auf der rechten Seite Halteverbot eingeführt wird. Begründung: Die Straße "Am Lehenweg" ist an dieser Stelle in beide Richtungen befahrbar. Durch die auf beiden Seiten parkenden Autos wird nicht nur die Fahrspur verengt, sondern es kommt auch zu einer stark eingeschränkten Sicht und dadurch immer wieder zu gefährlichen Situationen. Zumindest die ersten 25 Meter auf der rechten Seite sollten mit einem Halteverbot ausgeschildert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.06.2009, ST 878 Aktenzeichen: 32 4
Verkehrsberuhigungsplanung Homburger Landstraße und sicherer Überweg an der Kreuzung Urseler Weg
Anregung an den Magistrat vom 16.01.2009, OM 2864 entstanden aus Vorlage: OF 245/15 vom 01.01.2009 Betreff: Verkehrsberuhigungsplanung Homburger Landstraße und sicherer Überweg an der Kreuzung Urseler Weg Der Magistrat wird gebeten, über den Stand der Planungsmaßnahme zur Verkehrsberuhigung der Homburger Landstraße zwischen der Einmündung Deuil-La-Barre-Straße und der Kreuzung Urseler Weg zu berichten. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, ergänzend einen sicheren Überweg über die Homburger Landstraße in Höhe der Kreuzung Urseler Weg mit einzuplanen. Begründung: Im Rahmen einer Verkehrsbegehung mit Vertretern und Eltern der Michael-Grzimek-Schule, des Straßenverkehrsamtes, des Amtes für Straßenbau und Erschließung, des Stadtschulamtes und des Polizeipräsidiums wurde deutlich, dass viele Schülerinnen und Schüler aus dem Baugebiet westlich der Homburger Landstraße auf dem Weg zur Schule die Homburger Landstraße gerade an der Kreuzung Urseler Weg queren. Der (Um-)Weg über die Fußgängerampel wird von den Eltern der Schülerinnen und Schüler nicht akzeptiert, da der Stichweg durch das Wohngebiet beziehungsweise der Fußweg auf der östlichen Seite der Homburger Landstraße zu eng, zu überwachsen und besonders im Winter zu dunkel ist. Bei der Begehung wurde bereits eine mögliche Lösung diskutiert. Auf das Protokoll des Stadtschulamtes zur Begehung vom 4. Dezember 2008 wird verwiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2009, ST 365 Aktenzeichen: 66 2
Umgestaltung der kleinen Grünfläche und des Parkplatzes in der Straße „Am Sprudel“
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2008, OM 2796 entstanden aus Vorlage: OF 230/15 vom 11.11.2008 Betreff: Umgestaltung der kleinen Grünfläche und des Parkplatzes in der Straße "Am Sprudel" Der Magistrat wird gebeten, die kleine Grünfläche an der Eschbachbrücke in der Straße "Am Sprudel" gemäß dem beiliegenden Plan und der Beschreibung neu zu gestalten, die vorhandenen Altglas- und Schuhcontainer zu entfernen sowie die angrenzende Parkplatzfläche optisch in einen ansprechenden Zustand zu versetzen und mit einer wassergebundenen Decke (Felsenkies) zu versehen. Vor Ausführung der Arbeiten sind diese nochmals mit dem Ortsbeirat abzustimmen. Begründung: Mit der Anregung vom 10.10.2005, OM 3844, hatte der Ortsbeirat schon einmal dieses Thema auf den Weg gebracht. Mit der Stellungnahme vom 10.05.2006, ST 606, wurde darauf hingewiesen, dass zuerst wasserbauliche Arbeiten erforderlich wären und danach die betroffenen Fachämter das weitere Vorgehen abstimmen würden. Die wasserbaulichen Arbeiten sind ausgeführt, weitere Arbeiten im betroffenen Uferbereich sind nach Auskunft der Stadtentwässerung nicht erforderlich. Die dort befindlichen Container für Altglas und Schuhe erzeugen ein "Dreckeck" und können entfernt werden, insbesondere auch deshalb, weil circa 150 Meter entfernt schon der nächste Altglascontainer steht (Albert-Einstein-Straße/Deuil-La-Barre-Straße). Mit der Stellungnahme vom 15.08.2006, ST 762, wurde erklärt, dass Schuhcontainer nicht aufgestellt werden dürfen. Ein entsprechendes Schreiben des Ortsvorstehers vom 21.09.2006 bezüglich der Situation in Nieder-Eschbach ist bis heute unbeantwortet. Auch Telefonanrufe in dieser Angelegenheit blieben ohne Ergebnis. Warum wohl? Die vorgesehenen Veränderungen können im Rahmen der Grünflächen- und Straßenunterhaltung ohne größeren Aufwand umgesetzt werden. Anlage 1 (ca. 10 KB) Anlage 2 (ca. 340 KB) # Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2009, ST 336 Anregung an den Magistrat vom 30.08.2013, OM 2431 Aktenzeichen: 67 0
U-Bahn-Station Nieder-Eschbach Dynamische Fahrgastinformationsanzeige (DFI) auf dem Bahnsteig Richtung Südbahnhof
Anregung an den Magistrat vom 24.10.2008, OM 2728 entstanden aus Vorlage: OF 228/15 vom 09.10.2008 Betreff: U-Bahn-Station Nieder-Eschbach Dynamische Fahrgastinformationsanzeige (DFI) auf dem Bahnsteig Richtung Südbahnhof Der Magistrat wird gebeten, bei der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH darauf hinzuwirken, dass die dynamische Fahrgastinformationsanzeige (DFI) auf dem Bahnsteig Richtung Südbahnhof an eine Stelle versetzt wird, von der aus sie von weiten Teilen des Bahnsteigs wahrnehmbar ist. Begründung: An der jetzigen Stelle ist die DFI nur vom Zugang Deuil-La-Barre-Straße aus einsehbar. Bereits im überdachten Bereich ist sie durch die Überdachung nur sehr beschränkt, vom Rest des Bahnsteigs (circa 80 Prozent) gar nicht mehr wahrnehmbar. Somit erfüllt sie ihre Aufgabe der zusätzlichen, von Fahrgästen aber gerne genutzten Information nicht. Entgegen der Stellungnahme vom 11.07.2008, ST 1149, ist die DFI auch bis zu einer Entfernung von 30 Metern (ggfs. auch mehr) für Normalsichtige gut lesbar. Bei einer Bahnsteiglänge von 105 Meter und einer etwa mittigen Platzierung (nicht durch eine Überdachung verdeckt) wäre sie vom Großteil des Bahnsteigs aus wahrnehmbar. Dies entspricht auch der Platzierung der DFI auf dem Bahnsteig Richtung Bad Homburg. Somit ist eine richtig platzierte DFI durchaus ausreichend für den Bahnsteig. Für fünf DFI, wie in der Stellungnahme angegeben, besteht keine Notwendigkeit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2009, ST 15 Aktenzeichen: 92 13
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