Planänderung des Bebauungsplanes Nr. 403 zur Ansiedlung eines Vollversorgers; erneute Einleitung des Verfahrens
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 26.06.2009, OM
3404 entstanden aus
Vorlage: OF 279/15 vom
09.06.2009 Betreff: Planänderung des Bebauungsplanes Nr. 403 zur
Ansiedlung eines Vollversorgers; erneute Einleitung des Verfahrens
Vorgang: ST 421/09; ST
1584/08 Der Magistrat wird erneut gebeten, zur Optimierung
der Nahversorgung eine Änderung des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 403 zu
erarbeiten, die es aus planerischer Sicht ermöglicht, dass sich ein
Vollversorger-Markt direkt an der Homburger Landstraße zwischen Berner Straße
und Deuil-La-Barre-Straße (Höhe und angrenzend dem Gartenbaubetrieb Lesser)
ansiedeln kann. Begründung: Bisher konnte seitens der
Stadtplanung keine günstigeren Standorte in Nieder-Eschbach für einen
Vollversorger vorgestellt werden (siehe zuletzt ST 421/09; ST 1584/08).
Unter Hinweis auf die vom Ortsbeirat Nieder-Eschbach bereits mehrfach angeregte
Ansiedlung eines Vollversorgers an der Homburger Landstraße zwischen Berner
Straße und Deuil-La-Barre-Straße (in der Höhe des Gartenbaubetriebs Lesser) und
den bisher nur ausweichenden, unzureichenden bzw. nicht den konkreten örtlichen
Bedürfnissen entsprechenden Stellungnahmen wird vorgeschlagen, dass unter
Abwägung aller Vor- und Nachteile eine Änderung bzw. Anpassung des bestehenden
Bebauungsplanes (bisherige Festsetzung Fläche für Landwirtschaft) vorgenommen
wird, die eine entsprechende Bebauung zur Verbesserung der Nahversorgung in
diesem Abschnitt der Homburger Landstraße ermöglicht. Aus Sicht des Ortsbeirats
ist die Ansiedlung eines Vollversorgers in diesem Bereich - von den bisherigen
planerischen Hindernissen abgesehen - weiterhin sinnvoll und sollte
mittelfristig zur Stärkung der Nahversorgung in diesem Bereich daher erneut
angestrebt werden. Die hier vorgeschlagene Ansiedlung eines weiteren Marktes
ist als sinnvolle Ergänzung des bestehenden Angebotes in Nieder-Eschbach zu
werten. Gerade auch wegen der Ortslage unweit zur bestehenden Wohnbebauung
(insbesondere der Nieder-Eschbacher Bebauung westlich der U-Bahn-Linie, das
Wohngebiet westlich der Homburger Landstraße sowie dem Wohngebiet am Bügel)
wäre hier eine optimale Erreichbarkeit mit einem hohen Nutzerkreis gegeben.
Auch im Hinblick auf eine spätere weitere Bebauung gegenüber diesem Areal
(B-Plan Nr. 516 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg") ist eine Ansiedlung eines
Vollversorgers für die Nahversorgung geboten. Hinsichtlich der angeblich
mangelhaften ÖPNV-Anbindung ist im Gegenteil festzustellen, dass in
unmittelbarer Nähe des hier vorgeschlagenen Areals für einen Vollversorger
mehrere Haltestellen der Buslinien 27 und 29 vorhanden sind und durch den
zwischenzeitlichen Ausbau des Fuß- und Radweges auch die fußläufige Anbindung
als optimal gewertet werden kann. Aus alledem regt der Ortsbeirat einen erneuten
Vorstoß zur Änderung eines kleinen Teilbereichs des Bebauungsplanes Nr. 403 für
die Ansiedlung eines Vollversorgers an. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 15
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 28.07.2009, ST 1090
Aktenzeichen: 61 00