Sicherheit beim Überqueren der U-Bahn-Trassen Bericht des Magistrats vom 25.05.2012, B 241
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 15.06.2012, OA 219 entstanden aus Vorlage:
OF 111/15 vom
13.06.2012 Betreff: Sicherheit beim Überqueren der U-Bahn-Trassen
Bericht des Magistrats vom 25.05.2012, B 241 Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird dringend aufgefordert, die
Sicherheit beim Überqueren der U-Bahn-Trasse an der Deuil-La-Barre-Straße und am
Urseler Weg deutlich zu verbessern und nicht mit Hinweisen auf "gültige
Regelwerke und Normen" lapidar zu verhindern. Die vom Ortsbeirat beschlossenen
Punkte (siehe Anregung OA 129) müssen entweder so umgesetzt werden, dass sie
diesen "Regeln und Normen" gerecht werden, oder eine Änderung dieser "Regeln
und Normen" muss in die Wege geleitet werden: Zu Anregung 2: Die roten Doppelblinklichter, die auf eine bisher
nicht angezeigte Begegnung zweier U-Bahnen im Kreuzungsbereich hinweisen, sind
so anzubringen, dass sie den "Regeln und Normen" entsprechen. Zu Anregung 3: Die Sicht an beiden Übergängen, jeweils von Bonames
bzw. Ober-Eschbach kommend, auf wartende oder gerade querende Personen ist
durch leichte Kurven und durch die Masten der Schranken- und Ampelanlagen
deutlich eingeschränkt. Gerade an diesen beiden Stellen sind auch die Unfälle
passiert. Hier ist ein maximales Tempo von 30 km/h anzuordnen. Diese Forderung
widerspricht keiner Richtlinie und ist sofort umsetzbar. Bei
Geschwindigkeitsmessungen wurde am Urseler Weg drei Mal etwa Tempo 35 ermittelt
(meistens leider Tempo 45 bis 55). Tempo 30 ist also auch im bestehenden
Fahrplan durchführbar. Zu Anregung 4: Siehe Anregung 2. Am Urseler Weg ist sichtbar
genügend Platz. An der Deuil-La-Barre-Straße müssten die Schrankenanlagen
gegebenenfalls etwas versetzt werden. Zusätzlich ist zu prüfen, ob die Vollschranken mit
horizontalen Scharnieren ausgestattet werden können, die nur ein Verlassen des
Gefahrenbereiches ermöglichen, ein Betreten aber behindern oder erschweren.
Weiterhin ist die Wartezeit von querenden Fußgängern
(zurzeit circa 50 Sekunden bis die U-Bahn kommt und im Begegnungsverkehr circa 90 bis
120 Sekunden) zu verringern. Begründung: Nichtstun verhindert keine Unfälle. Das Tempo der
U-Bahnen beim Queren der Straßen (Zitat eines U-Bahn-Fahrers: "Tempo 50 ist ja
erlaubt.") ist nach Aussage von Anliegern deutlich zu hoch. Zu lange
Wartezeiten verringern deutlich das Gefahrenbewusstsein. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Bericht des
Magistrats vom 25.05.2012, B 241
dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 07.12.2012, B 529
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.11.2013, ST 1572
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 20.06.2012 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 28.08.2012, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Die
Vorlage B 241 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis.
2.
Die
Vorlage OA 219 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD,
LINKE. und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Zurückweisung)
zu 2.
CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme)
sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Piraten (B 241 = Kenntnis,
OA 219 = Annahme) RÖMER (B 241 = Kenntnis, OA 219 = vereinfachtes
Verfahren) REP (B 241 = Kenntnis, OA 219 = Ablehnung)
14. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 06.09.2012, TO II, TOP 38 Beschluss: 1.
Die
Vorlage B 241 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis.
2.
Die
Vorlage OA 219 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD,
LINKE., FDP, Piraten, RÖMER und REP gegen FREIE WÄHLER (= Zurückweisung)
zu 2.
CDU, GRÜNE, SPD und RÖMER gegen LINKE., FREIE
WÄHLER und Piraten (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung)
und REP (= Ablehnung) 18. Sitzung der KAV am 24.09.2012, TO
II, TOP 206 Beschluss: Der Vorlage OA
219 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 2056, 14. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 06.09.2012 Aktenzeichen: 32 1