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Sicherheit beim Überqueren der U-Bahn-Trassen Bericht des Magistrats vom 25.05.2012, B 241

Vorlagentyp: OA

Inhalt

Anregung vom 15.06.2012, OA 219 entstanden aus Vorlage: OF 111/15 vom 13.06.2012

Betreff: Sicherheit beim Überqueren der U-Bahn-Trassen Bericht des Magistrats vom 25.05.2012, B 241 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird dringend aufgefordert, die Sicherheit beim Überqueren der U-Bahn-Trasse an der Deuil-La-Barre-Straße und am Urseler Weg deutlich zu verbessern und nicht mit Hinweisen auf "gültige Regelwerke und Normen" lapidar zu verhindern. Die vom Ortsbeirat beschlossenen Punkte (siehe Anregung OA 129) müssen entweder so umgesetzt werden, dass sie diesen "Regeln und Normen" gerecht werden, oder eine Änderung dieser "Regeln und Normen" muss in die Wege geleitet werden: Zu Anregung 2: Die roten Doppelblinklichter, die auf eine bisher nicht angezeigte Begegnung zweier U-Bahnen im Kreuzungsbereich hinweisen, sind so anzubringen, dass sie den "Regeln und Normen" entsprechen. Zu Anregung 3: Die Sicht an beiden Übergängen, jeweils von Bonames bzw. Ober-Eschbach kommend, auf wartende oder gerade querende Personen ist durch leichte Kurven und durch die Masten der Schranken- und Ampelanlagen deutlich eingeschränkt. Gerade an diesen beiden Stellen sind auch die Unfälle passiert. Hier ist ein maximales Tempo von 30 km/h anzuordnen. Diese Forderung widerspricht keiner Richtlinie und ist sofort umsetzbar. Bei Geschwindigkeitsmessungen wurde am Urseler Weg drei Mal etwa Tempo 35 ermittelt (meistens leider Tempo 45 bis 55). Tempo 30 ist also auch im bestehenden Fahrplan durchführbar. Zu Anregung 4: Siehe Anregung 2. Am Urseler Weg ist sichtbar genügend Platz. An der Deuil-La-Barre-Straße müssten die Schrankenanlagen gegebenenfalls etwas versetzt werden. Zusätzlich ist zu prüfen, ob die Vollschranken mit horizontalen Scharnieren ausgestattet werden können, die nur ein Verlassen des Gefahrenbereiches ermöglichen, ein Betreten aber behindern oder erschweren. Weiterhin ist die Wartezeit von querenden Fußgängern (zurzeit circa 50 Sekunden bis die U-Bahn kommt und im Begegnungsverkehr circa 90 bis 120 Sekunden) zu verringern. Begründung: Nichtstun verhindert keine Unfälle. Das Tempo der U-Bahnen beim Queren der Straßen (Zitat eines U-Bahn-Fahrers: "Tempo 50 ist ja erlaubt.") ist nach Aussage von Anliegern deutlich zu hoch. Zu lange Wartezeiten verringern deutlich das Gefahrenbewusstsein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 25.05.2012, B 241