Erweiterung der Beleuchtung zwischen Rudolf-Breitscheid-Straße und den Wohnhäusern „Dorflinde“ im rückwärtigen Teil des Festplatzes
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 18.06.2010, OM
4351 entstanden aus
Vorlage: OF 346/15 vom
03.06.2010 Betreff: Erweiterung der Beleuchtung zwischen
Rudolf-Breitscheid-Straße und den Wohnhäusern "Dorflinde" im
rückwärtigen Teil des Festplatzes Vorgang: OM 3857/10 OBR 15; ST 426/10 In der Stellungnahme ST 426/10 lehnt das Amt für
Straßenbau und Erschließung eine Beleuchtung des Fußweges, ausgehend aus dem
Wohnbereich "Dorflinde", entlang des Festplatzes und des katholischen
Kindergartens bis zur Rudolf-Breitscheid-Straße, ab. Die Begründungen, auf die sich diese Ablehnung
beziehen, sind jedoch insgesamt unzutreffend beziehungsweise unrealistisch.
- Der Fußweg ist nur innerhalb des Wohnbereichs
"Dorflinde" ein Privatweg. Im angesprochenen Bereich ist es ein öffentlicher
Weg. - Der angesprochene
Umweg entlang der Deuil-La-Barre-Straße müsste bereits innerhalb des
Wohnbereichs "Dorflinde" über den dortigen zweiten Privatweg erfolgen (oder
enden), wenn er nicht über den öffentlichen oder privaten Teil des Park-
beziehungsweise Festplatzes erfolgen soll. (Beide Teile sind ebenfalls nicht
beleuchtet und wegen des dortigen KFZ-Parkverkehrs gefährlicher als
ausgewiesene Fußwege - besonders für Kinder, Behinderte und ältere Menschen -).
Dies ist auch bei Dunkelheit unrealistisch. - Ca. 75 Meter Umweg sind bei einer normalen - nicht
beleuchteten - Wegelänge von etwa 40 bis 45 Meter nicht als gering anzusehen.
Dieser Umweg wird (falls überhaupt wahrgenommen) nicht angenommen. - Der angesprochene öffentliche
Fußweg besitzt keine Treppenstufen, ist durchgängig ohne Umweg und auch für
Behinderte sowie Personen mit Kinderwagen nutzbar. - Sämtliche angeführten Gründe, die zur Ablehnung der
Beleuchtung führen, sind unzutreffend oder unrealistisch. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat nochmals
dringend gebeten, der Vorlage OM 3857/10 OBR 15 umzusetzen. Begründung: Der angesprochene Fußweg ist
ohne Beleuchtung eine "sehr dunkle Ecke", die zu "Erhellen" ist. Dies ist nicht
zuletzt auch aus Präventionsgründen notwendig. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 15
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 15.09.2010, ST 1298
Aktenzeichen: 91 52