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Erweiterung der Beleuchtung zwischen Rudolf-Breitscheid-Straße und den Wohnhäusern „Dorflinde“ im rückwärtigen Teil des Festplatzes

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2010, OM 4351 entstanden aus Vorlage: OF 346/15 vom 03.06.2010 Betreff: Erweiterung der Beleuchtung zwischen Rudolf-Breitscheid-Straße und den Wohnhäusern "Dorflinde" im rückwärtigen Teil des Festplatzes Vorgang: OM 3857/10 OBR 15; ST 426/10 In der Stellungnahme ST 426/10 lehnt das Amt für Straßenbau und Erschließung eine Beleuchtung des Fußweges, ausgehend aus dem Wohnbereich "Dorflinde", entlang des Festplatzes und des katholischen Kindergartens bis zur Rudolf-Breitscheid-Straße, ab. Die Begründungen, auf die sich diese Ablehnung beziehen, sind jedoch insgesamt unzutreffend beziehungsweise unrealistisch. - Der Fußweg ist nur innerhalb des Wohnbereichs "Dorflinde" ein Privatweg. Im angesprochenen Bereich ist es ein öffentlicher Weg. - Der angesprochene Umweg entlang der Deuil-La-Barre-Straße müsste bereits innerhalb des Wohnbereichs "Dorflinde" über den dortigen zweiten Privatweg erfolgen (oder enden), wenn er nicht über den öffentlichen oder privaten Teil des Park- beziehungsweise Festplatzes erfolgen soll. (Beide Teile sind ebenfalls nicht beleuchtet und wegen des dortigen KFZ-Parkverkehrs gefährlicher als ausgewiesene Fußwege - besonders für Kinder, Behinderte und ältere Menschen -). Dies ist auch bei Dunkelheit unrealistisch. - Ca. 75 Meter Umweg sind bei einer normalen - nicht beleuchteten - Wegelänge von etwa 40 bis 45 Meter nicht als gering anzusehen. Dieser Umweg wird (falls überhaupt wahrgenommen) nicht angenommen. - Der angesprochene öffentliche Fußweg besitzt keine Treppenstufen, ist durchgängig ohne Umweg und auch für Behinderte sowie Personen mit Kinderwagen nutzbar. - Sämtliche angeführten Gründe, die zur Ablehnung der Beleuchtung führen, sind unzutreffend oder unrealistisch. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat nochmals dringend gebeten, der Vorlage OM 3857/10 OBR 15 umzusetzen. Begründung: Der angesprochene Fußweg ist ohne Beleuchtung eine "sehr dunkle Ecke", die zu "Erhellen" ist. Dies ist nicht zuletzt auch aus Präventionsgründen notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.09.2010, ST 1298 Aktenzeichen: 91 52