Geh- und Radweg vor den Häusern der Homburger Landstraße 833 - 843
Begründung
Homburger Landstraße 833 - 843 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Geh- und Radwegführung sowie die Beschilderung vor den Häusern Homburger Landstraße 833 - 843 zu überprüfen. (Anlage) Begründung: In der südlichen Richtung - zur Berner Straße - darf auf 30,0 m- vor den Häusern 833-843 nicht mehr mit dem Rad gefahren werden. In Richtung Urseler Weg ist es erlaubt. Evtl. ist bei der Verkehrsberuhigung der Gehweg für Fußgänger und Fahrräder im Gegenverkehr zu schmal geworden. Noch gefährlicher ist für die Radfahrer das Verlassen des Radwegs vor dem Haus 841a und das Einfädeln zwischen den parkenden Autos in die aufgeweitete Fahrspur. Nach 30,0 m - vor dem Haus 833 - ist der Radweg wieder befahrbar. Anlage 1 (ca. 3,2 MB)