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Meine Nachbarschaft: Westerbachstraße

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neuer Stadtteil im Frankfurter Nordwesten: Bezahlbaren Wohnraum schaffen, bestehende Stadtteile schützen und den neuen Stadtteil nachhaltig planen

28.11.2017 · Aktualisiert: 12.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 28.11.2017, OM 2455 entstanden aus Vorlage: OF 221/7 vom 13.11.2017 Betreff: Neuer Stadtteil im Frankfurter Nordwesten: Bezahlbaren Wohnraum schaffen, bestehende Stadtteile schützen und den neuen Stadtteil nachhaltig planen In Frankfurt wird dringend bezahlbarer Wohnraum benötigt. Es ist wahrscheinlich, dass dieser Bedarf in den kommenden 15 Jahren nicht nachlässt und der Verzicht auf die Ausweisung neuer Wohnbaugebiete einen rasanten Anstieg der Mieten und der Kaufpreise für Immobilien nach sich ziehen würde. Diese Entwicklung befördert letztlich die Verdrängung einkommensschwächerer Bevölkerungsschichten aus der Stadt, was nicht im Interesse einer verantwortungsvollen Politik liegen kann. Gleichzeitig führt die Entwicklung neuer Baugebiete immer auch zu Problemen für die Bevölkerung in den benachbarten Stadtteilen. Neben einem erhöhten Verkehrsaufkommen ist vor allem der Verlust beliebter Freiflächen und ein negativer Einfluss auf das Stadtklima zu nennen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, im Zuge der weiteren Planungen folgende Forderungen und Anregungen zu berücksichtigen und umzusetzen. Dem Ortsbeirat ist einmal jährlich ein detaillierter Bericht über den Stand der Planungen zu geben. Sobald eine Entscheidung gegen eine der Forderungen des Ortsbeirats im Magistrat gefallen ist, ist der Ortsbeirat unverzüglich zu informieren: A. Forderungen zum Schutz der Lebensqualität in den benachbarten Stadteilen 1. Entlang der Autobahn 5 vom Autobahnkreuz Nordwest bis zur Urselbachbrücke ist ein effektiver Lärmschutz zu errichten, der nicht mit der Realisierung des Riederwaldtunnels verknüpft ist. Zu prüfen ist eine nach neuesten Erkenntnissen konzipierte Lärmschutzbebauung, wie sie z. B. vor vielen Jahren erfolgreich entlang der Autobahn 66 realisiert wurde (Papageiensiedlung). 2. Die geplante Ortsumfahrung Praunheim ist komplett zu realisieren, bevor beiderseits des Steinbachtals die ersten Wohneinheiten entstehen. Dies schließt eine Tunnelanbindung an den Erich-Ollenhauer-Ring ein. 3. Die Stadterweiterung ist so zu planen, dass die Erschließung bevorzugt von Norden über die Rosa-Luxemburg-Straße erfolgt. 4. Die Rosa-Luxemburg-Straße erhält vor Baubeginn einen effektiven Lärmschutz, insbesondere von der Geschwister-Scholl-Schule bis zur neuen Feuerwache. Für diesen Bereich wird eine Einhausung geprüft. 5. Bei der Bebauung des Baugebiets ist ein Konzept zu entwickeln, welches dafür sorgt, dass die Frischluftschneisen nicht komplett zugebaut werden und somit die herabfallenden Taunuswinde ihre Wirkung für Frankfurt weiterhin entfalten können. Entlang des Steinbachtals sind möglichst breite Grünzonen zu erhalten, die komplett von der Bebauung freigehalten werden. Die Kaltluftzufuhr darf nicht abgeschnitten werden. 6. Es ist in diesem Zuge zu prüfen, ob die bestehende und sanierungsbedürftige Seniorenwohnanlage am Praunheimer Weg verlagert werden kann, um die Kaltluftzufuhr zu verbessern. Im Moment bildet dieser Gebäuderiegel eine unüberwindbare Barriere am Ende des Steinbachtals. 7. Der bereits beschlossene Rahmenplan Praunheim wird hinsichtlich der Verkehrsberuhigung in Alt-Praunheim und der Umgestaltung des Dalles (Seiten 26 bis 28 des Rahmenplans) bevorzugt umgesetzt. 8. Der vorhandene Tennisplatz der TSG Nordwest sowie die Kleingartenanlage des KGV Nordweststadt sollten bei der Stadterweiterung erhalten bleiben. 9. Die Regionaltangente-West wird bis zum Verknüpfungspunkt mit der U-Bahn-Linie U 6 und über eine Tunnelanbindung bis zum Nordwestzentrum weitergeführt. Zu prüfen ist zudem, ob die U-Bahn-Linie U 6 durch den neuen Stadtteil weitergeführt werden kann, diesen mit einer Haltestelle erschließt und schließlich auf die Trasse der Linie U 3 einbiegt. 10. Folgende weitere Möglichkeiten der Erschließung sind zu prüfen: Zusätzlicher S-Bahn-Haltepunkt, Linie U 6-Verlängerung bis Steinbach, direkte Buslinien über den neuen Stadtteil nach Steinbach/Eschborn/Weißkirchen. 11. Im Bereich der Wilhelm-Fay-Straße wird eine zusätzliche Anschlussstelle zur Autobahn 66 oder Bundesautobahn 648 geschaffen, um die Verkehrssituation im Bereich Westerbachstraße, Gaugrafenstraße, Am Seedam zu entschärfen und den bisherigen Verkehrsfluss über die Guerickestraße und die Heerstraße zu minimieren. 12. Die Verkehrsplanung ist so zu gestalten, dass eine Verkehrszunahme auf der Heerstraße und der Ludwig-Landmann-Straße vermieden wird. 13. Eine zusätzliche Ausfahrt von der Autobahn 5, z. B. in Höhe des Rastplatzes Taunusblick, birgt die große Gefahr, dass diese Ausfahrt als Einfallstor in die Stadt genutzt wird und der Verkehr über die Verlängerung der Ludwig-Landmann-Straße abfließt. Der Ortsbeirat lehnt eine solche Abfahrt daher ab, sofern nicht plausibel nachgewiesen werden kann, dass eine solche Abfahrt nur der Erschließung des neuen Stadtteils dient und zusätzliche Belastungen, insbesondere für die Ludwig-Landmann-Straße und die Heerstraße, ausgeschlossen werden. Auch im Falle der Errichtung einer Park-and-ride-Anlage ist sicherzustellen, dass kein zusätzlicher Verkehr durch Praunheim oder Rödelheim geführt wird. B. Anregungen zur Gestaltung des neuen Stadtteils 1. Die Planungen für den neuen Stadtteil sollten von einem Expertengremium begleitet werden (Consilium), dabei sind neben externen Experten auch Interessenvertreter der benachbarten Stadtteile zu berücksichtigen. 2. Der neue Stadtteil sollte nach den aktuellen Grundsätzen einer nachhaltigen Stadtentwicklung geplant werden. Dies schließt unter anderem eine klimafreundliche Bauweise, die Reduzierung des Individualverkehrs, die Nutzung und Erzeugung regenerativer Energien und den Bau getrennter Systeme für Trink- und Brauchwasser ein. 3. Bei der Planung sind Carsharing-Stationen, Ladestationen für E-Autos und E-Bikes sowie die Erschließung durch einen Radschnellweg (Frankfurt- Oberursel/Bad Homburg) zu berücksichtigen. 4. Die öffentliche Infrastruktur für den neuen Stadtteil (Schule, Kitas etc.) muss parallel mit dem Einzug der ersten Bewohnerinnen und Bewohner in ausreichender Kapazität zur Verfügung stehen. 5. Als ein weiterer Beitrag zur Aufwertung des neuen Stadtteils ist die Erweiterung des Grüngürtels rund um den neuen Stadtteil zu prüfen. 6. Es sollten möglichst innovative und vielfältige Architekturkonzepte gefördert werden. 7. Es sollte eine reduzierte Vergabe der Grundstücke an Großinvestoren angestrebt werden. Damit kann man eine kreativere und individuellere Architektur erreichen. Eine monotone Blockbebauung wie im Europaviertel ist auf jeden Fall zu vermeiden. 8. Die Vergabe der Grundstücke sollte in der Regel aufgrund einer Konzeptvergabe erfolgen. Dabei sollten gemeinschaftliche Wohnprojekte und Genossenschaften angemessen berücksichtigt werden. 9. Es ist sicherzustellen, dass auch bei privaten Investoren mindestens 30 Prozent der Wohnungen als geförderte Wohnungen im ersten und zweiten Förderweg entstehen. Mit den angrenzenden Nachbargemeinden ist eine einvernehmliche Regelung anzustreben. 10. Mit den von der Baumaßnahme betroffenen Landwirten ist ebenfalls eine einvernehmliche Regelung anzustreben. 11. Die Planungen für den neuen Stadtteil und die Ausbauplanungen für die Autobahn 5 sollten eng miteinander abgestimmt werden, um Zeitverzögerungen und Doppelarbeiten zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.03.2018, ST 657 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 61 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sichere Querung der Westerbachstraße in Höhe Gaugrafenstraße

24.10.2017 · Aktualisiert: 23.01.2023

Anregung an den Magistrat vom 24.10.2017, OM 2238 entstanden aus Vorlage: OF 213/7 vom 09.10.2017 Betreff: Sichere Querung der Westerbachstraße in Höhe Gaugrafenstraße Vorgang: OM 2576/08 OBR 7; ST 1521/08 Der Magistrat wird gebeten, an der Bushaltestelle "Gaugrafenstraße" Richtung Rödelheim einen Zebrastreifen von der Mittelinsel über die Westerbachstraße anlegen zu lassen. Die Westerbachstraße ist dafür auf eine Fahrspur zu reduzieren (siehe Skizze), z. B. durch die Verlängerung des Parkstreifens und die Anlage einer Busspur. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, die in der Stellungnahme ST 1521 zugesagte Maßnahme endlich umzusetzen. Begründung: In dem Gebiet zwischen Gaugrafenstraße, Westerbachstraße und BAB 5 befinden sich mehrere Wohngebäude und es wird ein großes Gewerbegebiet entwickelt. Bewohnerinnen und Bewohner sowie Angestellte in diesem Gebiet sollten die Möglichkeit haben, den ÖPNV gefahrlos zu nutzen. In Richtung Bahnhof Rödelheim gibt es die Bushaltestelle "Gaugrafenstraße" der Linie 55 auf der Südseite der Westerbachstraße. Diese Haltestelle ist aber nur mit großer Gefahr zu erreichen, da es keinen Fußgängerüberweg über die an dieser Stelle zweispurige Westerbachstraße Richtung Rödelheim gibt. Deshalb sollte dort ein Übergang eingerichtet werden, damit die Haltestelle, aber auch der weiterführende Weg zum Sportplatz und an die Nidda (Naherholungsgebiet) sicher erreicht werden können. Relativ unkompliziert bietet sich hierfür ein Übergang von der Mittelinsel (Einmündung Gaugrafenstraße) auf die südliche Seite der Westerbachstraße an, in Verbindung mit dem Vorschlag Punkt 4 in der Vorlage OM 2576 vom 09.09.2008. Hierzu muss, um der Verwaltungsvorschrift zu § 26 StVO zu genügen, die Westerbachstraße (Richtung Osten) auf eine Fahrspur beschränkt werden. Verkehrstechnisch ist dies kein Problem, da die Westerbachstraße von Sossenheim kommend bis zur Autobahnquerung (BAB 5) ohnehin nur über einen Fahrstreifen je Fahrtrichtung verfügt und erst an der Einmündung Gaugrafenstraße zusätzlicher Verkehr dort einfließt, der erst ab dort eine mehrspurige Verkehrsführung begründet. Die zweispurige Verkehrsführung bereits ab der Autobahnquerung führt bislang nur zu überflüssigen, teils riskanten Überholmanövern in Verbindung mit häufig überhöhten, unzulässigen Geschwindigkeiten. Der bisherige rechte Fahrstreifen in diesem Bereich könnte ab Autobahnquerung als Parkstreifen und im Bereich der Bushaltestelle bis zur Einmündung Gaugrafenstraße als Busspur ausgewiesen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2008, OM 2576 Stellungnahme des Magistrats vom 23.10.2008, ST 1521 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 261 Anregung vom 04.10.2022, OA 248 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Besetzern der städtischen Liegenschaft In der Au 14-16 nur einen zeitlich begrenzten Mietvertrag aushändigen

28.08.2017 · Aktualisiert: 04.10.2017

Antrag vom 28.08.2017, OF 197/7 Betreff: Besetzern der städtischen Liegenschaft In der Au 14-16 nur einen zeitlich begrenzten Mietvertrag aushändigen Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat aufzufordern, den Besetzern der Städtischen Liegenschaft "in der Au 14-16"nur einen zeitlich begrenzten Mietvertrag auszuhändigen. Anschließend ist das Haus allen Bürgern dieser Stadt in der Art eines Bürgerhauses zugänglich zu machen. Dafür ist ein Nutzungskonzept zu erarbeiten. Begründung: Das besetzte Haus, welches im Eigentum der Stadt Frankfurt ist, wird zur Zeit unrechtmäßig alleine von den Besetzern mit Duldung der Stadt genutzt, denn es gehört allen Bürgern. Gleichzeitig leiden viele andere Einrichtungen wie Schulen, Sportvereine, soziale Einrichtungen und normale Bürger dieser Stadt an räumlichen Angeboten durch die Stadt. Dies ist eine Ungleichbehandlung der Bürger und darf daher nicht länger hingenommen werden. Das Gelände muss allen nach einem vorliegendem Nutzungskonzept zugänglich sein und nicht nur linken Hausbesetzern. Sonst verletzt die Stadt dauerhaft ihre Neutralitätspflicht gegenüber den Bürgern. Um eine Eskalation zu vermeiden, ist ein zeitlich begrenzter Mietvertrag sicher notwendig. Danach muss mit der Bevorzugung der Hausbesetzer Schluss sein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 7 am 12.09.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 197/7 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE und FARBECHTE gegen CDU, 1 FDP, BFF und REP (= Annahme) bei Enthaltung 1 FDP und fraktionslos

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Enforcement Trailer auch im Frankfurter Westen einsetzen

15.08.2017 · Aktualisiert: 01.11.2017

Anregung an den Magistrat vom 15.08.2017, OM 1910 entstanden aus Vorlage: OF 431/6 vom 30.07.2017 Betreff: Enforcement Trailer auch im Frankfurter Westen einsetzen Seit Mitte Juli ist der Blitzanhänger ("Enforcement Trailer") als weitere Geschwindigkeitsmessanlage der städtischen Verkehrspolizei in Betrieb. Dabei handelt es sich um einen Autoanhänger, der für mehrere Tage an einem Ort aufgestellt werden kann, um dann ohne Personalaufwand 24 Stunden pro Tag Raser zu blitzen. Der Ortsbeirat 6 begrüßt die Intensivierung der Geschwindigkeitskontrollen und die Investitionen der Stadt in neue Blitzanlagen. Vor dem Hintergrund, dass gerade abends und nachts regelmäßig über Geschwindigkeitsüberschreitungen geklagt wird, ist die Anschaffung des Trailers, mit dem rund um die Uhr geblitzt werden kann, sehr sinnvoll. Eine Ausweitung der Geschwindigkeitsüberwachung in die Nachstunden wurde schon oft vom Ortsbeirat gefordert, war aber aus organisatorischen und personellen Gründen leider bisher nicht umsetzbar. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, den neuen Blitzanhänger ("Enforcement Trailer") auch in den Straßen im Ortsbezirk 6 einzusetzen, für die bereits mehrfach Geschwindigkeitskontrollen auch abends und nachts gefordert wurden. Hierzu zählen bspw. die Königsteiner Straße (Höchst), die Westerbachstraße, die Oeserstraße, die Rheinlandstraße, die Stroofstraße (im Bereich des Tempo 30-Abschnitts) und der Tannenkopfweg. Ziel ist es, mithilfe der Kontrollen durch die neue Geschwindigkeitsmessanlage die Geschwindigkeit in den Straßen rund um die Uhr zu reduzieren und die Unfallgefahr zu vermindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2017, ST 2104

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Vorschläge zur Verkehrsberuhigung in Sossenheim

31.07.2017 · Aktualisiert: 15.11.2017

Antrag vom 31.07.2017, OF 442/6 Betreff: Vorschläge zur Verkehrsberuhigung in Sossenheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Vorschläge zu prüfen und wenn möglich umzusetzen: 1. Ausweitung der Tempo30Zone als nahtlose Fortführung zwischen der Fahrbahnkreuzung Westerbachstraße / CarlSonnenschein Straße und Shell Tankstelle / BAB Abfahrt A 648. 2. Sichere Querung an der Bushaltestelle "Haigerer Straße" 3. Verlegung der Bushaltestelle "Westerbachsiedlung" Verlegung der dortigen Fußgängerampel Richtung Einkaufszentrum Begründung: Die Vorschläge wurden so aus der Bevölkerung an den Ortsbeirat heran getragen. Im einzelnen wird wie folgt begründet: Zu 1.: Im gesamten Ortskern Sossenheims wurde eine Tempo30Zone eingerichtet. Unter anderem aufgrund der engen Wohnbebauung und der relativ schmalen Fahrbahn und Bürgersteige. Unverständlich, warum diese Zone nach der Kreuzung Westerbachstraße / Carl Sonnenschein Straße endet. Die Wohnbebauung und die Situation der engen Fahrbahn und zeitgleiche Gefährdung der Radfahrer ist dort ebenso gegeben. Im Gegenteil: ab hier wird die Fahrbahn noch zusätzlich durch markierte Parkplätze geschmälert und es werden Radfahrer gefährdet, die an den parkenden Autos vorbei müssen. Die Westerbachstraße wird hier zudem als Rennstrecke missbraucht, überwiegend nach dem Feierabendverkehr mit immenser Gefährdung von Fußgängern, Radfahrern und anderen Verkehrsteilnehmern, sowie großer Lärmbelästigungen für die Anwohner in den Abend und Nachtstunden. Zu 2.: Die aktuelle Verkehrssituation an der Haltestelle Haigerer Straße ist unübersichtlich und gefährlich, sowohl für den fließenden Verkehr, als auch für die Bürger, die den ÖPNV nutzen wollen. Ein "Zebrastreifen" kann hier zur Sicherheit aller beitragen und macht die Haltestelle "Haigerer Straße" für die Bürger endlich sicher erreichbar. Zu 3.: Aktuell liegen die Bushaltestellen "Haigerer Straße" und "Westerbachsiedlung" relativ nah beisammen. Bei einer Verlegung der Haltestelle "Westerbachsiedlung" in Richtung Einkaufszentrum (Rewe, Burger King, dm, Takko) wäre die Erreichbarkeit der Haltestelle aus der Westerbachsiedlung gleich, eine gute Erreichbarkeit des dortigen Einkaufszentrums mit ÖPNV jedoch erstmals gegeben. Eine Verlegung der Haltestelle "Westerbachsiedlung" und der dazugehörigen Fußgängerampel an der Autobahnbrücke wäre also für alle von Vorteil. Zudem ist es für Fußgänger an diesem Einkaufszentrum aktuell nicht möglich, die Westerbachstraße sicher zu überqueren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 6 am 15.08.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 442/6 wird so lange zurückgestellt, bis ein Ortstermin mit den zuständigen Fachämtern in Sossenheim stattgefunden hat. 2. Die Ortsvorsteherin wird beauftragt, die Organisation des Ortstermins zu veranlassen. Nach Möglichkeit soll im Rahmen des Ortstermins auch die Kreuzung Westerbachstraße/Betzdorfer Straße/Anschlussstelle der A 648 erneut unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit betrachtet werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 6 am 07.11.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 442/6 wird aufgrund der erzielten Ergebnisse des am 26. Oktober 2017 stattgefundenen Ortstermins in Frankfurt am Main-Sossenheim für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sossenheim: Verkehrssituation in der Straße AltSossenheim sicherer gestalten

13.06.2017 · Aktualisiert: 13.02.2020

Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1740 entstanden aus Vorlage: OF 418/6 vom 29.05.2017 Betreff: Sossenheim: Verkehrssituation in der Straße Alt-Sossenheim sicherer gestalten Um die Verkehrssituation in der Straße Alt-Sossenheim sicherer zu gestalten, wird der Magistrat gebeten, Maßnahmen durchzuführen, die das Parken auf dem Bürgersteig zwischen der Kreuzung Siegener Straße und dem ehemaligen Getränkemarkt unterbinden. Entsprechende Maßnahmen sind beispielsweise die Erhöhung der Bordsteine (beispielsweise durch die sogenannten "Frankfurter Hüte"), Poller (wobei die En ge des Bürgersteigs zu beachten ist) und regelmäßige Kontrollen (insbesondere in den Abendstunden). Begründung: Auch in der Straße Alt-Sossenheim macht sich der Parkplatzmangel, der an vielen Stellen Sossenheims herrscht, bemerkbar. Vermehrt stellen auch hier Autofahrer ihre Fahrzeuge im Halteverbot bzw. auf dem Bürgersteig ab. Verschärft wird die Situation an dieser Stelle noch durch zwei Pizzerien mit Liefer- und Abholservice. Viele Kunden kommen mit dem Auto, um ihre Bestellungen abzuholen, und stellen ihr Fahrzeug dann direkt vor den Geschäften ab. Dies führt zu Behinderungen und gefährlichen Situationen für die anderen Verkehrsteilnehmer. Fußgänger, insbesondere Menschen mit Kinderwagen oder ältere Menschen, die auf eine Gehhilfe angewiesen sind, sind gezwungen, vom Gehweg auf die Straße auszuweichen. Überholmanöver gefährden an dieser engen und unübersichtlichen Stelle Fahrradfahrer und andere Autofahrer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1812 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nachgehakt: Fahrradständer statt Autoparkplätze

20.04.2017 · Aktualisiert: 02.12.2020

Anregung an den Magistrat vom 20.04.2017, OM 1434 entstanden aus Vorlage: OF 159/3 vom 01.02.2017 Betreff: Nachgehakt: Fahrradständer statt Autoparkplätze Vorgang: OM 3444/14 OBR 3; ST 1629/14; OM 4634/15 OBR 3; ST 336/17 Der Magistrat wird gebeten, die Anregung des Ortsbeirates OM 4634 noch einmal zu prüfen und dem Ortsbeirat die Ergebnisse vor einer Umsetzung vorzustellen. Begründung: Der Magistrat hatte den Ortsbeirat in seiner Stellungnahme ST 1629 um konkrete Standortvorschläge für Fahrradstellplätze gebeten, was mit der Anregung OM 4634 geschehen ist. Bei der Prüfung/Umsetzung der Anregung ergab sich aber offensichtlich ein Missverständnis. In der Auflistung hatte der Ortsbeirat jeweils die Anzahl der Parkplätze genannt, die für möglichst viele Fahrradständer genutzt werden sollen, geantwortet hat der Magistrat in dem Sinn, dass die Zahlen als Anzahl der aufzustellenden Fahrradständer verstanden wurden. Darum bittet der Ortsbeirat um eine erneute Bearbeitung im eigentlichen Sinn der Ursprungsanregung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.09.2014, OM 3444 Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1629 Anregung an den Magistrat vom 08.10.2015, OM 4634 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2016, ST 1029 Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 336 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1256 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schuhmaschinenfabrik für Künstler und Kleingewerbe erhalten

18.04.2017 · Aktualisiert: 12.12.2019

Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1422 entstanden aus Vorlage: OF 157/7 vom 03.04.2017 Betreff: Schuhmaschinenfabrik für Künstler und Kleingewerbe erhalten Vorgang: F 519/17 Der Magistrat wird beauftragt, auf dem Gelände der ehemaligen Schuhmaschinenfabrik in der Westerbachstraße 47 keine Befreiungen von den Bestimmungen des Bebauungsplans auszusprechen. Begründung: Die Fläche zwischen Westerbachstraße und Strubbergstraße ist im gültigen Bebauungsplan Nr. 285 als Gewerbegebiet ausgewiesen. Bei den verbliebenen Flächen handelt es sich um ein funktionsfähiges, genutztes Gewerbegebiet. In der ehemaligen Schuhmaschinenfabrik haben sich mehrere Ateliers, Fritz Deutschland, Handwerksbetriebe und weitere Gewerbetreibende angesiedelt. Die Mieter des südlichen Teils einschließlich des ehemaligen Kesselhauses haben vom Eigentümer des Geländes eine Kündigung erhalten. In der Antwort vom 23.03.2017 auf die kleine Anfrage F 519 teilt der Magistrat mit, dass er bereits am 21.12.2015 in einem Bauvorbescheid von der festgesetzten Nutzung Gewerbe zugunsten von Wohnen befreit hat. Dadurch werden die bisherigen Nutzerinnen und Nutzer von dem Gelände vertrieben. Gerade für Künstlerinnen und Künstler sowie kleine Gewerbebetriebe ist es schwierig, in Frankfurt bezahlbare Ersatzflächen zu finden, sodass sie in ihrer Existenz bedroht sind. Trotz der Wohnungsnot in Frankfurt ist es nicht hinnehmbar, dass diese Nutzergruppen aus der Stadt vertrieben werden. Die in der Schuhmaschinenfabrik angesiedelten Ateliers führen regelmäßig Veranstaltungen durch, sodass auch das kulturelle Leben in Rödelheim beeinträchtigt würde. Die Schuhmaschinefabrik ist Teil der Route der Industriekultur und stellt einen schützenswerten Rest der ehemaligen Industrie Rödelheims dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 16.03.2017, F 519 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1213 Aktenzeichen: 63 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Ausweitung der „Westerbachhöfe“

04.04.2017 · Aktualisiert: 25.04.2017

Antrag vom 04.04.2017, OF 158/7 Betreff: Ausweitung der "Westerbachhöfe" Teile der ehemaligen Schuhmaschinenfabrik auf dem Gelände zwischen Westerbachstraße und Strubbergstraße sollen abgerissen werden und in Eigentumswohnungen (Ausweitung der "Westerbachhöfe, http://www.westerbach-hoefe.de) umgewandelt werden. Nach Kenntnis des Ortsbeirats handelt es sich bei dem Gelände jedoch um Gewerbegebiet. Vor diesem Hintergrund fragt der Ortsbeirat den Magistrat: Welche Planung liegt für das Gelände vor? Werden die Gebäude abgerissen oder umgebaut? Welche Gebäude genau? Gibt es eine Bauvoranfrage? Wenn ja, wie wurde sie beschieden? Ist eine Änderung des Bebauungsplans vorgesehen oder geht der Magistrat von einer Befreiung aus? Was passiert mit den Gewerbetreibenden und Künstlergruppen, die momentan die Räumlichkeiten nutzen? Steht der Magistrat in Kontakt mit den KünstlerInnen und Gewerbetreibenden, deren Mietverhältnisse gekündigt wurden? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 7 am 18.04.2017, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 158/7 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Verlagerung VGF Bus-Werkstatt an die Gaugrafenstraße

02.04.2017 · Aktualisiert: 25.04.2017

Antrag vom 02.04.2017, OF 159/7 Betreff: Verlagerung VGF Bus-Werkstatt an die Gaugrafenstraße Mit einigem Erstaunen haben die Mitglieder des Ortsbeirats aus der Presse erfahren müssen, dass die VGF ihre Buswerkstatt nach Rödelheim in die Gaugrafenstraße verlegen werden. In allen Presseberichten war nicht von Planungen die Rede, sondern diese Vorhaben als gesetzt dargestellt. Der Ortsbeirat hat in der Vergangenheit mehrfach darauf hingewiesen, dass das (zukünftige) Gewerbegebiet Gaugrafenstraße als kritisch eingestuft wird, insbesondere in Hinblick auf die entstehende zusätzliche Verkehrsbelastung. Vor diesem Hintergrund bat der OBR um frühzeitige Information und Einbeziehung in die Planungen. Deshalb fragt der OBR den Magistrat: Welche ursprünglichen Sachstände, die einen Komplettkauf des Areals verhinderten, haben sich geändert, dass jetzt eine stadtnahe Gesellschaft plötzlich Flächen auf diesem Gelände erwirbt? Warum wurde der OBR nicht wie vereinbart informiert, sondern musste mal wieder die für seine Arbeit wichtigen Informationen der Presse entnehmen? Stimmen die Informationen, die der OBR der Presse entnehmen musste? Wird das gesamte Areal zukünftig vom VGF genutzt oder nur eine Teilfläche? Wird das Areal vom Investor Segro gekauft oder angemietet? Und wenn ja, zu welchen Konditionen? Wird es mit der Nutzung des Areals Gaugrafenstraße dann auch endlich ein übergreifendes Verkehrskonzept geben und wann wird dieses im OBR 7 vorgestellt? Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 7 am 18.04.2017, TO I, TOP 31 Beschluss: Auskunftsersuchen V 400 2017 Die Vorlage OF 159/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, FARBECHTE, GRÜNE, FDP und REP gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: die_farbechten_-_LINKE.
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Kein öffentlich geförderter Wohnungsbau in den sog. Westerbachhöfen

25.03.2017 · Aktualisiert: 25.04.2017

Antrag vom 25.03.2017, OF 156/7 Betreff: Kein öffentlich geförderter Wohnungsbau in den sog. Westerbachhöfen Ist es richtig, dass ein Teil des Grundstücks, auf dem die neuen Wohnungen der sog. Westerbachhöfe entstanden sind, in Erbpacht, d.h. im Besitz der Stadt Frankfurt sind? Warum gestattete der Magistrat die Errichtung von ausschließlich Eigentumswohnungen in dieser Liegenschaft? Welche Gründe gab es, im Zusammenhang mit der Liegenschaft Westerbachstraße 45 gegenüber dem Investor auf die Bedingung zu verzichten, dass mindestens 30% der Wohnbebauung geförderter Wohnungsbau ist und damit der Schaffung bezahlbaren Wohnungen gedient hätte? Begründung: Die Bebauung hatte zur Voraussetzung, dass der rechtsgültige Bebauungsplan ausgesetzt und dem Investor eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde. Die Verknappung des Wohnungsmarktes vor allem mit geförderten Wohnungen ist hinlänglich bekannt. Jahr für Jahr fallen Wohnungen aus der Sozialbindung heraus und werden in der Regel auf dem freien Wohnungsmarkt zu einem wesentlich höheren Preis vermietet. Ein Ersatz oder Ausgleich ist nicht in Sicht. Dies führt insgesamt zu einem Anstieg aller Mietpreise und demzufolge zur Gentrifizierung, also zur Vertreibung von Menschen mit geringem Einkommen. Dies ist das Gegenteil der Absichtserklärungen und von Koalitionsvereinbarungen, die immer wieder die Notwendigkeit von sozialer Durchmischung betonten. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 7 am 18.04.2017, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 399 2017 Die Vorlage OF 156/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, FARBECHTE, GRÜNE und FDP gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung REP

Partei: die_farbechten_-_LINKE.
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Alte Schuhmaschinenfabrik/Westerbachstraße

23.03.2017 · Aktualisiert: 25.04.2017

Antrag vom 23.03.2017, OF 155/7 Betreff: Alte Schuhmaschinenfabrik/Westerbachstraße Die Alte Schuhmaschinenfabrik grenzt direkt an das Gelände an, auf dem mit den sog. Westerbachhöfen ein neues Wohngebiet - vornehmlich mit Eigentumswohnungen -entstanden ist. Sowohl die Westerbachhöfe als auch die Alte Schuhmaschinenfabrik liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans 285, der ein Gewerbegebiet ausweist. Obwohl somit der Bau von Wohnungen nur mit einer Befreiung vom Bebauungsplan möglich war, hat der damalige schwarz-grüne Magistrat bei den Westerbachhöfen ganz offensichtlich auf eine Auflage zum Bau von gefördertem Wohnraum verzichtet. In der Alten Schuhmaschinenfabrik hat sich eine vielfältige Gewerbemischung etabliert, der auch ca. 20 KünstlerInnen mit ihren Ateliers angehören. Einigen Mietern wurde nun gekündigt, weil offensichtlich die Absicht besteht auch auf Teilen der Schuhmaschinenfabrik Wohnungen zu errichten. Es wird die Befürchtung geäußert, dass die Alte Schuhmaschinenfabrik komplett abgerissen wird. Die vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat um die Beantwortung der folgenden Fragen: Ist dem Magistrat ein Bauvorhaben zur Errichtung von Wohnungen auf dem Areal der Schuhmaschinenfabrik bekannt? Gibt es bereits eine Befreiung vom bestehenden Bebauungsplan für den Bauherrn? Welche Teile des Areals sind von den Baumaßnahmen betroffen bzw. welche Teile des Areals bleiben unangetastet und stehen weiterhin gewerblichen Nutzern zur Verfügung? Hat der Magistrat diesmal darauf geachtet den Bau von 30 % gefördertem Wohnraum fest zu schreiben? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 7 am 18.04.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 398 2017 Die Vorlage OF 155/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Prioritätenliste für die Erneuerung von Lichtsignalanlagen im Ortsbezirk 6 erstellen

14.03.2017 · Aktualisiert: 28.01.2020

Anregung an den Magistrat vom 14.03.2017, OM 1372 entstanden aus Vorlage: OF 334/6 vom 25.02.2017 Betreff: Prioritätenliste für die Erneuerung von Lichtsignalanlagen im Ortsbezirk 6 erstellen Vorgang: V 1127/14 OBR 6; ST 1593/14; V 1478/15 OBR 6; OM 4646/15 OBR 6; ST 204/16; ST 210/16; OM 243/16 OBR 6; ST 1157/16 Der Magistrat wird gebeten, die in seiner Stellungnahme vom 22.12.2014, ST 1593, dargestellte Auflistung an Lichtsignalanlagen, die erneuert werden sollten, zu aktualisieren und dabei darzustellen, 1. welche Anlagen noch erneuert werden müssen und 2. in welcher Reihenfolge bzw. zu welchem Zeitpunkt die Erneuerung geplant ist. Zudem wird der Magistrat gebeten darzulegen, nach welchen Kriterien die Reihenfolge festgelegt wird. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1593, wurden 19 Lichtsignalanlagen (LSA) aufgelistet, die innerhalb von fünf bis sieben Jahren ausgetauscht werden sollten/sollen. Der Austausch sollte demnach nach dem Alter erfolgen. Eine Terminvorausschau für die Erneuerung konnte nicht gegeben werden. Nun wurde in der Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 210, die sich auf die Erneuerung der Ampel an der Einmündung Alt-Sossenheim/Siegener Straße bezieht, darauf hingewiesen, dass es eine Vormerkliste für die Erneuerung von Lichtsignalanlagen gäbe, die mit Prioritäten für eine Umsetzung versehen wird. Ein wesentlicher Faktor für die Prioritätenbildung sei die Verkehrssicherheit. Ein konkreter Umsetzungszeitpunkt für diese Ampel wurde jedoch wieder nicht genannt. Ebenso konnte man der Stellungnahme nicht entnehmen, welche Lichtsignalanlagen (noch) auf der Vormerkliste vermerkt sind und in welcher Reihenfolge deren Umbau geplant ist. Ähnlich ungenau sieht die Antwort zur Frage nach der Umrüstung der Ampel an der Einmündung Siegener Straße/Robert-Dißmann-Straße aus (vgl. ST 204 und ST 1157). Hier geht es um die zusätzliche Ausstattung der Lichtsignalanlage für Blinde, die auch vom Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e. V. (BSBH) für diese Ampel befürwortet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.10.2014, V 1127 Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1593 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2015, OM 4646 Auskunftsersuchen vom 03.11.2015, V 1478 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 204 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 210 Anregung an den Magistrat vom 28.06.2016, OM 243 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1157 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1392 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hundekot auf den Grünflächen Eschborner Landstraße/Breitlacherstraße und Eschborner Landstraße/Am Seedamm

07.03.2017 · Aktualisiert: 13.12.2019

Anregung an den Magistrat vom 07.03.2017, OM 1313 entstanden aus Vorlage: OF 120/7 vom 18.02.2017 Betreff: Hundekot auf den Grünflächen Eschborner Landstraße/Breitlacherstraße und Eschborner Landstraße/Am Seedamm Der Magistrat wird gebeten, auf den o. g. Grünflächen die folgenden Maßnahmen umzusetzen: 1. Es werden Verbotsschilder für kotende Hunde aufgestellt, auf denen das zu zahlende Bußgeld zu erkennen ist. 2. Es werden Abfalleimer aufgestellt, um Hundekotbeutel entsorgen zu können. 3. Es werden unregelmäßig Kontrollen auf den Grünflächen durchgeführt. Begründung: Es gibt für die o. g. Flächen massive Beschwerden über Hundebesitzer, die den Hundekot nicht entsorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.06.2017, ST 1043 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Situation in der Unterkunft für Geflüchtete in der Au

25.02.2017 · Aktualisiert: 07.04.2017

Antrag vom 25.02.2017, OF 138/7 Betreff: Situation in der Unterkunft für Geflüchtete in der Au Der Magistrat wird aufgefordert, über die Situation in der Unterkunft für Geflüchtete "In der Au" Auskunft zu geben und zwar hinsichtlich folgender Fragestellungen: Wieviel Menschen leben aktuell in der Unterkunft und aus welchen Herkunftsländern stammen sie? Wann ist mit einer weiteren Belegung zu rechnen? Wann werden die zugesagten Begegnungsräume fertig gestellt? Welche Angebote gibt es aktuell für die dortigen Bewohner*innen? Wann wird sich die Unterkunft zum Stadtteil öffnen? Wann wird eine Sozialbetreuung eingerichtet, die den Geflüchteten die notwendige Unterstützung und Beratung - auch in rechtlichen Fragen - gibt, bzw. vermittelt? Wird die Trägerschaft weiterhin bei den Johannitern liegen? Begründung: Die von den Johannitern anfangs zugesagte Kooperation mit und Öffnung zum Stadtteil, ist bisher nicht erfolgt. Stattdessen war über Dritte zu erfahren, dass eine schwangere Frau mit einer vierjährigen Tochter während der Jahreswende wegen Konflikten mit Mitbewohner*innen praktisch von heute auf Morgen die Unterkunft verlassen musste und in Unterliederbach (Turnhalle) untergebracht wurde, obwohl sie zu dem Personenkreis der besonders Schutzbedürftigen gehört. Die Kita, in der die Tochter betreut wird, bemühte sich um Klärung und wandte sich an die Heimleitung, allerdings ohne Erfolg. Im Nachhinein war zu erfahren, dass diese das Arbeitsverhältnis gekündigt und ein Mitarbeiter die kommissarische Leitung übernommen hat, ebenso, dass der zugesagte Sozialdienst (noch?) nicht eingerichtet wurde. Aktuell gibt es auch Gerüchte, bezüglich der zukünftigen Trägerschaft der Unterkunft. Angesichts dieser offensichtlich unklaren Situation ist es umso beunruhigender, dass ebenfalls zu erfahren war, dass die Stimmung unter den Bewohner*innen sehr angespannt ist, angesichts der bestehenden Angst vor drohenden Abschiebungen. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 7 am 07.03.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 367 2017 Die Vorlage OF 138/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU

Partei: die_farbechten_-_LINKE.
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Stadthaus für alle

14.02.2017 · Aktualisiert: 13.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 14.02.2017, OM 1274 entstanden aus Vorlage: OF 238/1 vom 30.01.2017 Betreff: Stadthaus für alle Der Ortsbeirat 1 spricht sich gegen eine museale Nutzung des Stadthauses aus und erteilt entsprechenden Ideen eine klare Absage. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat beauftragt, 1. die Räumlichkeiten des Stadthauses unverzüglich der seit Langem geplanten Nutzung als Veranstaltungsort zuzuführen und dafür zu sorgen, dass die hierzu notwendige Infrastruktur bereitgestellt wird; 2. mit dem Betreiber zusammen möglichst bald ein Konzept für das Stadthaus zu entwickeln und umzusetzen, wonach die Räumlichkeiten zu einem ähnlichen Preisniveau wie die Räumlichkeiten der Saalbau GmbH vermietet werden. Begründung: In der Ausschusssitzung des Sonderausschusses "Dom-Römer" am 23. Januar 2017 gab Stadtrat Schneider an, dass das neue Stadthaus zu einer Tagesmiete von 3.500 Euro (sowie an 50 Terminen im Jahr ermäßigt für 1.500 Euro) angemietet werden könne. Beträge in dieser Höhe sind für den Großteil der Frankfurter Bürgerinnen und Bürger nicht bezahlbar und nicht vergleichbar mit den Preisen der städtischen Saalbau GmbH. Da die Stadtgesellschaft mit Steuergeldern für den Bau aufgekommen ist, muss die Vermietung nun so gestaltet werden, dass alle die Räume nutzen können und nicht allein eine kleine Oberschicht. Die innenstadtnahe Lage kann kein Grund für die hohen Preise sein, da das Grundstück und das Gebäude darauf der Stadt gehören. Das ab sofort zu erarbeitende Konzept hat zum Ziel, dass das Stadthaus nicht in der Hauptsache als Ausweichstandort für Termine dient, die zurzeit im Römer stattfinden - wie bisher geplant -, stattdessen soll jede bzw. jeder die Möglichkeit haben, das Stadthaus anzumieten. Eine museale Nutzung würde nach den Worten des Geschäftsführers der DomRömer GmbH aber Umplanungen und Umbauten am gerade bezugsfertigen Gebäude bedeuten. Daher sollte dem Ansinnen einer musealen Nutzung eine klare Absage erteilt werden und das Stadthaus endlich seiner vom Magistrat seit Langem vorgesehenen und kommunizierten Bestimmung zugeführt werden. Das Gebäude bereits so kurz nach seiner Fertigstellung umzubauen, wäre in höchstem Maße unsinnig und würde eine unnötige Geldverschwendung bedeuten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2017, ST 785 Aktenzeichen: 23 20

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hintergrundinformationen zum Verkauf von Arrondierungsflächen in dem Gewerbegebiet Eschborner Landstraße/Gaugrafenstraße

17.01.2017 · Aktualisiert: 23.01.2023

Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1115 entstanden aus Vorlage: OF 112/7 vom 14.01.2017 Betreff: Hintergrundinformationen zum Verkauf von Arrondierungsflächen in dem Gewerbegebiet Eschborner Landstraße/Gaugrafenstraße Vorgang: M 32/16; V 15/16 OBR 7; ST 1003/16 Die Antwort des Magistrats in der Stellungnahme ST 1003 wird als unzureichend zurückgewiesen. Ziel der Anfrage V 15 war, zu erfahren, welche Investoren Interesse am Kauf des oben genannten Grundstücks gezeigt haben. Dies geht aus der Anfrage deutlich hervor. Umso unbefriedigender ist die Antwort des Magistrats. Er bleibt damit weit hinter den Informationen zurück, die den Ortsbeiratsmitgliedern aus anderer Quelle bereits vorliegen. Da davon auszugehen ist, dass ein zukünftiger Gewerbestandort in diesem Gebiet mit großer Wahrscheinlichkeit gravierende Auswirkungen auf die Verkehrssituation besonders in den Bereichen Gaugrafenstraße/Westerbachstraße und Am Seedamm/Guerickestraße haben wird, wird der Magistrat aufgefordert, folgende Fragen konkret zu beantworten: - Welches Gewerbe ist für die Liegenschaft Gaugrafenstraße/Eschborner Landstraße vorgesehen? - Mit welcher zusätzlichen Verkehrsbelastung wird kalkuliert? - Existiert bereits ein übergreifendes Verkehrskonzept, welches alle möglichen Verkehrswege (auch über die Heerstraße) betrachtet? Weiterhin wird der Magistrat in diesem Zusammenhang aufgefordert, ein umfassendes und übergreifendes Verkehrskonzept vorzustellen, welches alle verkehrstechnischen Mehrbelastungen, die aus der Entwicklung des Gewerbegebiets Gaugrafenstraße/Eschborner Landstraße, dem Gewerbegebiet nördlic h der Heerstraße und dem Neubau des Gymnasiums in Westhausen resultieren, beinhaltet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.02.2016, M 32 Auskunftsersuchen vom 03.05.2016, V 15 Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2016, ST 1003 Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2017, ST 736 Anregung vom 04.10.2022, OA 248 Aktenzeichen: 23 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sossenheim: Verkehrssicherheit in der Westerbachstraße erhöhen

17.01.2017 · Aktualisiert: 10.04.2017

Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1097 entstanden aus Vorlage: OF 296/6 vom 12.12.2016 Betreff: Sossenheim: Verkehrssicherheit in der Westerbachstraße erhöhen Nachdem sich in den vergangenen Wochen einige Verkehrsunfälle im Bereich der Kreuzung Westerbachstraße/Betzdorfer Straße/Anschlussstelle der A 648 ereignet haben, wird der Magistrat gebeten, geeignete Maßnahmen an dieser Stelle zu ergreifen, um der Gefahr von Unfällen präventiv entgegenzuwirken. Da die Unfälle insbesondere auf Rotlichtverstöße, aber auch auf überhöhte Geschwindigkeiten zurückzuführen sind, sollten insbesondere die Rotlicht- und Geschwindigkeitskontrollen intensiviert bzw. auch die Installation einer stationären Rotlicht-/Geschwindigkeitskontrollanlage geprüft werden. Die Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung sollte an der Kreuzung Westerbachstraße/Wilhelm-Fay-Straße aufgestellt werden. Wenn dies nicht möglich sein sollte, wird der Magistrat gebeten, in den verkehrsschwachen Zeiten - vormittags und in den späten Abendstunden sowie an Wochenenden - Kontrollen durchzuführen. Begründung: In den vergangenen Wochen wurde von mehreren Unfällen im Bereich der o. g. Kreuzung berichtet (u. a. am 20.10.2016 und 30.11.2016). Mindestens bei einem dieser Unfälle hat ein Mensch Verletzungen erlitten und ein Fahrzeug wurde so erheblich beschädigt, dass ein wirtschaftlicher und technischer Totalschaden entstanden ist. Auch Anwohnerinnen und Anwohner der Westerbachsiedlung berichten vermehrt von den zunehmenden Rotlichtverstößen. Um weitere Unfälle zu vermeiden bzw. das Unfallrisiko zu verringern, sollten deshalb dringend entsprechende Maßnahmen (u. a. Verkehrskontrollen) ergriffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 680

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Geschwindigkeitskontrollen und Verkehrssicherheit in der Westerbachstraße

01.01.2017 · Aktualisiert: 25.01.2017

Antrag vom 01.01.2017, OF 297/6 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen und Verkehrssicherheit in der Westerbachstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und berichten, ob es möglich ist, auf der Westerbachstraße durch festinstallierte Kontrolleinrichtungen die Geschwindigkeit zu überwachen und an der Anschlussstelle Frankfurt Rödelheim/Sossenheim, Betzdorfer Straße eine kombinierte Blitzanlage zu installieren, die sowohl die Geschwindigkeitsüberschreitungen als auch die Rotlichtverstöße überwacht. Die Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung sollte an der Kreuzung Wilhelm- Fay Straße aufgestellt werden. Wenn das nicht möglich sein sollte, sollten in den verkehrsschwachen Zeiten vormittags und in den späten Abendstunden sowie am Wochenende Kontrollen durchgeführt werden. Begründung: Es wurde dem Antragsteller berichtet, dass es in diesem Bereich des Öfteren Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung gibt. Die Beobachtung, dass das Rotlicht an der Kreuzung der Autobahnanschlussstelle oft nicht beachtet wird, hat der Antragsteller auch selbst öfters gemacht. Durch die hohe Verkehrsdichte auf dieser Straße sind hier Kontrollen für Geschwindigkeitsverstöße in verkehrsschwachen Zeiten nötig, daher hält der Antragsteller hier fest installierte Anlagen für sinnvoll. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2017, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 297/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 296/6 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sachbeschädigung durch Fassaden-Beschmierungen besonders in Rödelheim beenden

29.11.2016 · Aktualisiert: 28.01.2020

Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 979 entstanden aus Vorlage: OF 96/7 vom 15.11.2016 Betreff: Sachbeschädigung durch Fassaden-Beschmierungen besonders in Rödelheim beenden Der Magistrat wird gebeten, 1. geeignete Maßnahmen gegen die permanenten Fassaden-Beschmierungen zu ergreifen bzw. für deren umgehende Beseitigung zu sorgen; 2. dafür zu sorgen, dass die sehr oft auch pol itisch motivierten Beschädigungen durch die dafür zuständigen Behörden rechtlich verfolgt werden. Begründung: Die Stadt Frankfurt leidet seit Jahren unter einer permanenten Sachbeschädigung durch oft politisch motivierte Schmierereien auf Hausfassaden, Brücken und Unterführungen. Selbst vor Bahnen, Lkws und Bussen wird nicht haltgemacht. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich dabei um öffentliches oder privates Eigentum handelt. Besonders schlimm ist die Situation im westlichen Teil Rödelheims im Bereich Brentanopark, der Straße Auf der Insel bis weit in die Westerbachstraße hinein. Der Gipfel der kriminellen Handlung war jedoch die Beschmierung des Synagogen-Denkmals im Inselgäßchen/Brentanopark. Dieses durch bürgerliches Engagement errichtete Denkmal wurde skrupellos beschädigt. Eine weitere Duldung darf es nicht mehr geben. Mit dieser Auffassung steht der Ortsbeirat nicht allein, wie ja auch die Anträge der KAV zeigen. Daher wird der Magistrat aufgefordert, zusammen mit den Sicherheitsbehörden aktiv zu werden und nicht länger dem Treiben hilflos zuzusehen. Die Bürger fordern mit Recht Lösungen von der Politik. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2017, ST 446 Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2017, ST 1561 Aktenzeichen: 32 4

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Überquerungshilfe für die Gaugrafenstraße und die Westerbachstraße

14.11.2016 · Aktualisiert: 25.04.2017

Antrag vom 14.11.2016, OF 98/7 Betreff: Überquerungshilfe für die Gaugrafenstraße und die Westerbachstraße Um Fußgänger_innen die sichere Überquerung der Gaugrafenstraße stadtauswärts, als auch die Überquerung der Westerbachstraße in Höhe der Gaugrafenstraße gefahrlos zu ermöglichen, sind - wenn möglich - Zebrastreifen aufzutragen oder eine andere Überquerungshilfe zu schaffen. Begründung: Die Begründung ergibt sich aus der anschaulich vorgetragenen und gut nachvollziehbaren Darstellung Rödelheimer Bürger_innen in der Ortsbeiratssitzung am 01. November bezüglich der Gefährdungssituation der Fußgänger_innen und in besonderem Maße der Kinder auf dem Weg zur Schule in diesem Straßenabschnitt. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 7 am 29.11.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 98/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Ortsvorsteherin wird beauftragt, einen Ortstermin in der Angelegenheit zu vereinbaren. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 98/7 wird bis zur Sitzung am 07.03.2017 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 7 am 07.03.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 98/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 7 am 18.04.2017, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 98/7 wurde zurückgezogen.

Partei: die_farbechten_-_LINKE.
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sossenheim: Kreuzung Siegener Straße/Alt-Sossenheim sicherer gestalten

01.11.2016 · Aktualisiert: 08.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 749 entstanden aus Vorlage: OF 216/6 vom 12.10.2016 Betreff: Sossenheim: Kreuzung Siegener Straße/Alt-Sossenheim sicherer gestalten Vorgang: V 1478/15 OBR 6; ST 210/16 Mit dem Ziel, die Kreuzung Siegener Straße/Alt-Sossenheim sicherer zu gestalten, wird der Magistrat gebeten, nachfolgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Die Lichtsignalanlage ist in der Vormerkliste entsprechend zu priorisieren, sodass schnellstmöglich ein neues Steuergerät installiert und die Ampelschaltung, wie im Auskunftsersuchen vom 03.11.2015, V 1478, dargestellt (eigene Grünphase für jede Fahrtrichtung), geändert werden kann. 2. Die Ampelschaltung ist dabei so flexibel zu gestalten, dass sie sich an dem (Berufs-) Verkehr orientiert und dadurch der Rückstau möglichst gering gehalten wird: Morgens längere Grünphasen in Richtung Siegener Straße (Autobahn und Eschborn) und abends längere Grünphasen von der Siegener Straße kommend. 3. Im Anschluss an die Anpassung der Lichtsignalanlage ist die Fahrspuraufteilung in der Zufahrt aus Richtung Unterliederbach von einer Geradeaus- und einer Linksabbiegerspur aufzuheben und eine überbreite Spur zu markieren (vgl. ST 210). 4. Die zugesagten Maßnahmen zur Unterbindung des illegalen Abbiegens auf den bzw. von dem Parkplatz der Sparkasse sind mit drei Klemmfixelementen umzusetzen (vgl. ST 210). Begründung: Immer wieder kommt es an der Kreuzung zu brenzligen Situationen - Autofahrer beachten das Rotlicht nicht und Linksabbieger werden, während sie auf den Gegenverkehr warten, von rechts überholt, da sich die drei Fahrspuren an dieser Stelle verengen. Große Fahrzeuge, bspw. Busse, scheren über die Mitte aus und schneiden damit die Kurve. Verzichtet man nun auf eine separate Linksabbiegerspur und gibt jeder der drei Einfallsstraßen eine eigene Grünphase, würde sich die Gefahrensituation deutlich entspannen. In der Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 210, wurde eine entsprechende Markierung bereits zugesagt. Allerdings sollte die Markierung erst erfolgen, wenn auch die Schaltung der Ampel angepasst werden kann, da sich sonst ein erheblicher Rückstau in der Straße Alt-Sossenheim bilden wird (bedingt durch die Linksabbieger). Die Situation würde sich dann entsprechend verschlimmern. Da aber die Ampelschaltung erst nach einem Umbau geändert werden kann, ist es wichtig, dass die Ampel in der Vormerkliste entsprechend priorisiert wird und die neue Markierung im Anschluss daran umgehend erfolgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 03.11.2015, V 1478 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 210 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 108 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Verwendung der gewährten Projektmittel für die Initiative W.i.R.

12.10.2016 · Aktualisiert: 09.11.2016

Antrag vom 12.10.2016, OF 87/7 Betreff: Verwendung der gewährten Projektmittel für die Initiative W.i.R. Der Initiative W.i.R. (Willkommen in Rödelheim), die es sich zur Aufgabe gemacht hat, die in Rödelheim untergebrachten Geflüchteten mit vielfältigen Angeboten zur Integration zu unterstützen, wird gestattet, die vorhandenen Restmittel des - vom Ortsbeirat bewilligten - Zuschusses in Höhe von Euro 5000 in das Jahr 2017 zu übertragen. Begründung: Zum Beginn des Jahres 2016 wurden der Ortsbeirat und die Rödelheimer_innen vom Sozialdezernat darüber informiert, dass eine zusätzliche Unterkunft mit bis zu 400 Personen in einer Liegenschaft on der Straße "In der Au" geplant sei. Mit der Belegung sei ab Ende März bis zum Ende der Sommermonate zu rechnen. Für die Aktiven der Flüchtlingsinitiative bedeutete dies, dass sie mit dem bewilligten Zuschuss in Höhe von Euro 5000 sorgfältigst umgehen müssten, um über genügend finanzielle Ressourcen für die Unterstützung der Neuhinzugekommenen zu verfügen. Alle notwendigen Anschaffungen wurden deshalb so weit wie möglich durch private Spenden getätigt. Aus nicht näher bekannten Gründen verzögert sich jedoch die geplante Belegung. Derzeit leben lediglich 11 Frauen mit ihren Kindern in der Liegenschaft. Wann eine weitere Belegung erfolgt, ist ungewiss. Fakt ist jedoch, dass die Initiative aus diesen Gründen noch über finanzielle Mittel verfügt, die sie für ihre Arbeit im kommenden Jahr dringend benötigen wird und dann sinnvoll verwenden möchte. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 7 am 01.11.2016, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 87/7 wurde zurückgezogen.

Partei: die_farbechten_-_LINKE.
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sossenheim: Verkehrssicherheit erhöhen

04.10.2016 · Aktualisiert: 14.07.2020

Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 607 entstanden aus Vorlage: OF 171/6 vom 18.09.2016 Betreff: Sossenheim: Verkehrssicherheit erhöhen Vorgang: OM 243/16 OBR 6; ST 1157/16 Der Magistrat wird gebeten, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um in der Straße Alt-Sossenheim, der Siegener Straße und der Westerbachstraße der Gefahr von Unfällen durch überhöhte Geschwindigkeit und Rotlichtverstöße (insbesondere an der Kreuzung Alt-Sossenheim/Siegener Straße und an der Anschlussstelle Eschborn) präventiv entgegenzuwirken. Die ablehnende Haltung gegenüber regelmäßigen Verkehrskontrollen in diesen Straßen, die in der Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1157, dargelegt wird, sollte vor dem Hintergrund, dass es hier sehr oft zu brenzligen Situationen aufgrund von Geschwindigkeitsüberschreitungen und Rotlichtverstößen kommt, noch einmal überdacht werden. Kontrollen sollten zur Vermeidung von Unfällen stattfinden und nicht nachdem Unfälle passiert sind. Begründung: In seiner Stellungnahme vom 29.08.2016, ST 1157, lehnt der Magistrat Geschwindigkeits- und Rotlichtkontrollen mit der Begründung ab, dass hier "kein rotlicht- oder geschwindigkeitsbedingter Unfallschwerpunkt" vorliege. Dabei ist es vielmehr Glück, dass es an den beschriebenen Stellen noch zu keinem Unfall gekommen ist. Tagtäglich beobachten Verkehrsteilnehmer und Anwohner, dass Autofahrer in den genannten Straßen (insbesondere auch nach der Abfahrt von der Autobahn bzw. aus Eschborn kommend) die vorgeschriebene Geschwindigkeit oft erheblich überschreiten. Außerdem ist zu beobachten, dass vermehrt Autofahrer das Rotlicht an den Ampeln nicht beachten und weiterfahren, obwohl diese schon seit mehreren Sekunden auf Rot geschaltet sind. Ziel der Verkehrskontrollen sollte es sein, Unfälle zu vermeiden bzw. das Unfallrisiko zu verringern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.06.2016, OM 243 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1157 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2016, ST 1824 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo 30 in der Westerbachstraße

04.10.2016 · Aktualisiert: 14.07.2020

Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 609 entstanden aus Vorlage: OF 174/6 vom 25.08.2016 Betreff: Tempo 30 in der Westerbachstraße Der Magistrat wird gebeten, die in der Straßenfolge Westerbachstraße/Alt-Sossenheim/Kurmainzer Straße zwischen der Carl-Sonnenschein-Straße und dem Dunantring gültige Begrenzung der Geschwindigkeit auf 30 km/h bis zur Westerbachstraße 210 zu verlängern. Begründung: Die in der Straßenfolge Westerbachstraße/Alt-Sossenheim/Kurmainzer Straße zwischen der Carl-Sonnenschein-Straße und dem Dunantring gültige Begrenzung der Geschwindigkeit auf 30 km/h hat die Verkehrssicherheit in diesem Bereich deutlich verbessert und den Fahrzeuglärm vermindert. Diese Verbesserungen sollen auch zwischen der Anschlussstelle der A 648 und der Carl-Sonnenschein-Straße ermöglicht werden. Deshalb ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung auch in diesem Bereich sinnvoll und notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2016, ST 1822 Anregung an den Magistrat vom 16.01.2018, OM 2592 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Briefkasten in der Siegener Straße in Höhe des Volkshauses

30.08.2016 · Aktualisiert: 22.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 427 entstanden aus Vorlage: OF 125/6 vom 25.07.2016 Betreff: Briefkasten in der Siegener Straße in Höhe des Volkshauses Der Magistrat wird gebeten, sich mit den zuständigen Stellen der Deutschen Post AG in Verbindung zu setzen, um zu erreichen, dass im Bereich der Robert-Dißmann-Straße ein Briefkasten angebracht wird. Denkbar wäre, dass in der Siegener Straße im Bereich der Packstation in Höhe des SAALBAU Volkshauses Sossenheim ein Briefkasten angebracht wird. Begründung: In diesem Bereich befindet sich kein Briefkasten mehr. Die nächsten Briefkästen befinden sich an der Ecke Montabaurer Straße/Michaelstraße bzw. in der Carl-Sonnenschein-Straße 8. Für viele Bewohner dieses Bereichs ist es nicht zumutbar, so lange Wege zum nächsten Briefkasten bewältigen zu müssen, z. B. für die Bewohner der Altenwohnanlage in der Toni-Sender-Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 30 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 92 31

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Aufruf zum Zukunftsdialog - Frankfurt Deine Stadt 2030

26.08.2016 · Aktualisiert: 27.09.2016

Antrag vom 26.08.2016, OF 64/12 Betreff: Aufruf zum Zukunftsdialog - Frankfurt Deine Stadt 2030 Die Ortsvorsteherin wird gebeten, nachfolgenden Brief an Magistrat, Stadtplanungsamt, zu richten: Sehr geehrte Damen und Herren, mit Erstaunen nimmt der Ortsbeirat 12 zur Kenntnis, dass seit einiger Zeit seitens der Verwaltung offensichtlich Bestrebungen bestehen, die Namensbezeichnung unseres Ortsbezirks Kalbach zu verändern. Im Schriftverkehr mit dem Ortsbeirat verwendet die Verkehrsgesellschaft VGF-Frankfurt (15.1.16) die Schreibweise unseres Ortsbezirks mit "h" (Kahlbach). In der Aufforderung zum Zukunftsdialog "Frankfurt - Deine Stadt 2030" wird in der vom Magistrat herausgegebenen Zeitung zu Frankfurt 2030, Ausgabe 1, die Umbenennung unseres Ortsbezirks Kalbach-Riedberg zu "Karlbach-Riedberg" vorgeschlagen. Historiker verweisen darauf, dass die Namensgebung des Ortsbezirks Kalbach nicht auf einer Persönlichkeit Namens Karl beruht, auch nicht von der Kalbach umgebenden kahlen Feldflur abzuleiten ist, sondern auf den Kalbach durchfließenden Bach zurückgeht, der historisch als "calte Bach" bezeichnet wurde. Dies führte zu der aus dem Jahr 779 dokumentierten ersten urkundlichen Erwähnung des fränkischen Dorfs "Caltebach" und in Folge zu dem Namen Kalbach. Da diese Namensbezeichnung Kalbachs seit über 1200 Jahren dokumentiert ist, bittet der Ortsbeirat nachdrücklich, die Umbenennung nach einem unbekannten Karl und auch die Änderung der Schreibweise Kalbachs mit "h" zu unterlassen. Der Ortsbeirat hofft, dass entsprechend den Zielsetzungen des Stadtentwicklungskonzepts grundlegende Perspektiven und Ideen für die Zukunft der Stadt gesucht werden und davon Abstand genommen wird, historische Siedlungsbereiche lediglich mit neuen Namen zu versehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 09.09.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 64/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen 2 SPD (= Ablehnung); 2 SPD und FDP (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sossenheim: Verkehrssicherheit in der Siegener Straße erhöhen

28.06.2016 · Aktualisiert: 16.12.2020

Anregung an den Magistrat vom 28.06.2016, OM 243 entstanden aus Vorlage: OF 88/6 vom 10.06.2016 Betreff: Sossenheim: Verkehrssicherheit in der Siegener Straße erhöhen Der Magistrat wird gebeten, nachfolgende Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Siegener Straße umzusetzen: 1. Regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen, insbesondere in den späten Abendstunden; 2. regelmäßige Kontrollen von Rotlichtverstößen an den Ampeln in der Siegener Straße (inkl. der Ampel mit der Kreuzung der Straße Alt-Sossenheim); 3. Anpassung der Ampelschaltung der Ampelanlage in Höhe der Siegener Straße 53-55 (Penny-Markt) dahin gehend, dass sowohl die "Räumzeit" (Grün für Fußgänger) als auch die "Schutzzeit" (Phase zwischen Rot für Autofahrer und Grün für Fußgänger) verlängert wird. Begründung: Leider halten sich viele Autofahrer in der Siegener Straße (insbesondere auch nach der Abfahrt von der Autobahn bzw. aus Eschborn kommend) nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung und überschreiten die vorgeschriebene Geschwindigkeit oft erheblich. Außerdem ist zu beobachten, dass vermehrt Autofahrer das Rotlicht an den Ampeln nicht beachten und die Ampeln überfahren, obwohl diese schon seit mehreren Sekunden auf Rot geschaltet sind. Zudem ist die Grünphase für Fußgänger an der Ampel in Höhe der Siegener Straße 53-55 sehr kurz, sodass bspw. ältere Menschen mit Gehhilfen, aber auch Kindergartengruppen nicht bis Ende der Grünphase über die Straße gehen können. Immer wieder kommt es aus den genannten Gründen zu brenzligen Situationen mit Fußgängern und anderen Verkehrsteilnehmern in der Siegener Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1157 Antrag vom 18.09.2016, OF 171/6 Antrag vom 03.10.2016, OF 206/6 Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 607 Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 610 Antrag vom 17.10.2016, OF 225/6 Anregung vom 01.11.2016, OA 74 Antrag vom 25.02.2017, OF 334/6 Anregung an den Magistrat vom 14.03.2017, OM 1372 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anbringung eines Verkehrsspiegels gegenüber der Ausfahrt vom Parkplatz des Netto- Marktes an der Westerbachstraße

07.06.2016 · Aktualisiert: 24.09.2020

Anregung an den Magistrat vom 07.06.2016, OM 179 entstanden aus Vorlage: OF 3/7 vom 22.05.2016 Betreff: Anbringung eines Verkehrsspiegels gegenüber der Ausfahrt vom Parkplatz des Netto- Marktes an der Westerbachstraße Der Magistrat wird gebeten, an oben genanntem Ort einen Verkehrsspiegel anzubringen, damit die Fahrer der Fahrzeuge, die vom Parkplatz des Netto-Marktes kommen, die Westerbachstraße nach rechts einsehen können. Begründung: Fahrer der Fahrzeuge, die vom Parkplatz des Netto-Marktes kommen, haben keine freie Sicht auf den Verkehr, der sich auf der Westerbachstraße von rechts nähert. Durch parkende Pkw, aber auch durch Lkw-Anhänger und Lkw rechts der Ausfahrt ist es nicht möglich zu sehen, ob sich Fahrzeuge nähern, die aus Richtung Sossenheim kommen. Man muss schon halb auf die Westerbachstraße fahren, um Einblick auf den fließenden Verkehr zu haben. Dadurch ist es laut Kunden schon des Öfteren zu brenzligen Situationen gekommen. Durch das Anbringen eines Spiegels wäre die Situation wesentlich zu entschärfen und es könnten auch eventuelle spätere Personenschäden vermieden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2016, ST 1183 Aktenzeichen: 66 7

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Sossenheim: Parkplätze in der Haigerer Straße verlagern

10.05.2016 · Aktualisiert: 03.06.2016

Antrag vom 10.05.2016, OF 47/6 Betreff: Sossenheim: Parkplätze in der Haigerer Straße verlagern Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob die Parkplätze in der Haigerer Straße von der westlichen auf die östliche Straßenseite verlagert werden können. Begründung: Der Bürgersteig auf der westlichen Straßenseite ist ohnehin sehr schmal und für Fußgänger mit Kinderwagen oder Gehhilfen nur schwer nutzbar. Die parkenden Autos lassen den Bürgersteig noch enger erscheinen (bspw. durch die Seitenspiegel). Auf der östlichen Straßenseite ist der Bürgersteig deutlich breiter, entsprechend erscheint eine Verlagerung der Parkplätze sinnvoll. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 31.05.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 30 2016 Die Vorlage OF 47/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Hintergrundinformationen zum Verkauf von Arrondierungsflächen in dem Gewerbegebiet Eschborner Landstraße/Gaugrafenstraße (BIMA)

03.05.2016 · Aktualisiert: 12.05.2016

Antrag vom 03.05.2016, OF 2/7 Betreff: Hintergrundinformationen zum Verkauf von Arrondierungsflächen in dem Gewerbegebiet Eschborner Landstraße/Gaugrafenstraße (BIMA) Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) zu erfragen, ob bereits Verhandlungen mit Interessenten oder Interessensbekundungen für das an die genannte städtische Fläche angrenzende Gewerbegebiet vorliegen und den Ortsbeirat entsprechend zu informieren. Begründung: Dem Ortsbeirat 7 wurde zur Sitzung am 23.05.2016 ein Vortrag des Magistrats vorgelegt (M32), der beinhaltet, dass die Stadtverordnetenversammlung dem Verkauf von städtischen Arrondierungsflächen in der Gemarkung Rödelheim zustimmen möge. Die städtische Fläche soll ausschließlich gemeinsam mit einer 14.5 ha großen angrenzenden Gewerbfläche der BIMA an einen noch unbekannten Käufer veräußert werden, um eine zusammenhängende Erschließung zu ermöglichen. Der Ortsbeirat erbittet sich, sofern vorhanden, weitere Information zu möglichen Käufern, um besser abwägen zu können, ob eine Veräußerung der städtischen Fläche im Interesse des Stadtteils wäre. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.02.2016, M 32 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 7 am 03.05.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 15 2016 1. a) Die Vorlage M 32 wird unter Hinweis auf V 15 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 2/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sossenheim: Bushaltestelle „Haigerer Straße“ barrierefrei umbauen

16.02.2016 · Aktualisiert: 15.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 16.02.2016, OM 5026 entstanden aus Vorlage: OF 1608/6 vom 30.01.2016 Betreff: Sossenheim: Bushaltestelle "Haigerer Straße" barrierefrei umbauen Vorgang: OM 2031/13 OBR 6; ST 1352/13 Der Magistrat wird gebeten, die Bushaltestelle "Haigerer Straße" in Richtung Rödelheim barrierefrei zu gestalten, sodass auch mobilitätseingeschränkte Menschen (z. B. Menschen mit Kinderwagen, mit Rollator, im Rollstuhl etc.) an dieser Haltestelle problemlos ein- und aussteigen können. Dabei sollte insbesondere auch die Einrichtung eines Haltestellenkaps geprüft werden. Begründung: Mobilitätseingeschränkte Menschen können an der Haltestelle "Haigerer Straße" nur ein- und aussteigen, wenn bei dem Bus eine Rampe ausgefahren wird. Allerdings ist der Gehweg an dieser Stelle so schmal, dass Menschen, die beispielsweise einen Rollator oder einen Rollstuhl benötigen, nur schwer auf die ausgefahrene Rampe kommen. Für mobilitätseingeschränkte Menschen ist die Haltestelle deshalb kaum nutzbar. Die Einrichtung eines Haltestellenkaps könnte zusätzlich zur Verkehrsberuhigung in der Straße beitragen und die Einrichtung weiterer Parkplätze ermöglichen. Mit der Stellungnahme des Magistrats vom 06.09.2013, ST 1352, wurde der barrierefreie Ausbau der Haltestelle "Haigerer Straße" grundsätzlich befürwortet, jedoch wurde der barrierefreie Ausbau anderer Haltestellen aufgrund verschiedener Gegebenheiten (z. B. Fahrgastzahlen, Nähe zu Senioreneinrichtungen etc.) mit einer höheren Priorität bewertet. Mittlerweile sind jedoch zweieinhalb Jahre vergangen und es gibt keine neuen Informationen, für wann der Umbau der Haltestelle "Haigerer Straße" vorgesehen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.03.2013, OM 2031 Stellungnahme des Magistrats vom 06.09.2013, ST 1352 Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2016, ST 815 Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sossenheim: Verkehrssituation in der Lindenscheidstraße sicherer gestalten

19.01.2016 · Aktualisiert: 22.03.2016

Anregung an den Magistrat vom 19.01.2016, OM 4896 entstanden aus Vorlage: OF 1548/6 vom 02.01.2016 Betreff: Sossenheim: Verkehrssituation in der Lindenscheidstraße sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, nachfolgend aufgeführte Maßnahmen in der Lindenscheidstraße durchzuführen, um dort die Verkehrssituation sicherer zu gestalten: 1. Markierung einer Sperrfläche und ggf. Montage von Pollern (nahe am Bürgersteig) in den Kreuzungsbereichen mit der Straße Alt-Sossenheim und der Schaumburger Straße, um sicherzustellen, dass u. a. Rettungsfahrzeuge und die Schulbusse für die Henri-Dunant-Schule nicht mehr durch Falschparker behindert bzw. blockiert werden; 2. Erhöhung des Bordsteins (bspw. durch "Frankfurter Hüte") in Höhe Lindenscheidstraße 16 und 18, um zu verhindern, dass Fahrzeuge, die in Richtung Schaumburger Straße fahren, bei Gegenverkehr auf den Fußweg ausweichen; 3. Montage eines Pollers oder einer Warnbarke auf der Fläche am Zebrastreifen vor der Fahrbahnverengung, um zu verhindern, dass die Stelle als (Kurzzeit-) Parkplatz genutzt und damit die Sicht eingeschränkt wird. Begründung: Auch in der Lindenscheidstraße macht sich der Parkplatzmangel, der an vielen Stellen Sossenheims herrscht, bemerkbar. Auch deshalb stellen viele Autofahrer ihre Fahrzeuge im Haltverbot ab - u. a. in den Kreuzungsbereichen und auf der Fläche am Zebrastreifen vor der Fahrbahnverengung. Dies führt zu Behinderungen für die anderen Verkehrsteilnehmer: Große Fahrzeuge, u. a. auch die Busse, die die Schüler der Henri-Dunant-Schule in den Auslagerungsstandort und zurückbringen, können nicht oder nur schwer in die Straße abbiegen. Und Kinder, die am Zebrastreifen die Straße überqueren möchten, werden hinter einem parkenden Auto kaum gesehen. Ein weiteres Problem ergibt sich beim Begegnungsverkehr durch die Enge der Straße (bedingt durch die dringend benötigten Parkplätze am östlichen Fahrbahnrand). Autofahrer, die in Richtung Schaumburger Straße fahren, warten bei Gegenverkehr nicht an der Einmündung zur Schwesternstraße (hinter der Fahrbahnverengung), sondern weichen über die Bordsteinabsenkung auf den Fußweg in Höhe der Liegenschaften mit den Hausnummern 16 und 18 aus. Auch die Geschwindigkeit wird hier kaum gedrosselt. Dies gefährdet die Fußgänger, zu denen auch die Grundschüler auf ihrem Schulweg gehören. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2016, ST 507

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sossenheim: Sichere Querung der Siegener Straße gewährleisten

01.12.2015 · Aktualisiert: 24.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 01.12.2015, OM 4765 entstanden aus Vorlage: OF 1530/6 vom 15.11.2015 Betreff: Sossenheim: Sichere Querung der Siegener Straße gewährleisten Vorgang: V 1311/10 OBR 6; ST 1083/10 Der Magistrat wird gebeten, in der Siegener Straße in Höhe des Supermarkts (Lidl-Markt) bzw. des Sossenheimer Friedhofs entweder eine Querungshilfe (ähnlich der in der Westerbachstraße in Höhe Haigerer Straße 2) oder "im Bereich der bestehenden Signalisierung eine sichere Querung für Fußgänger" (vgl. ST 1083) einzurichten. Begründung: An der o. g. Stelle überqueren viele Menschen die Siegener Straße, um bspw. zu dem Supermarkt, der Bushaltestelle oder dem Friedhof zu gehen. Da die Siegener Straße breit und stark frequentiert ist, kommt es hier immer wieder zu gefährlichen Situationen. Ein Fußgängerüberweg und eine Verkehrsinsel wurden vor nunmehr sechs Jahren abgelehnt, stattdessen wurde vorgeschlagen, "im Bereich der bestehenden Signalisierung eine sichere Querung für Fußgänger einzurichten" (vgl. ST 1083). Da die Situation für die Fußgänger jedoch unverändert ist, es zwischenzeitlich aber sowohl bauliche Veränderungen in der Straße gab als auch ggf. neue Möglichkeiten zur Einrichtung von Querungshilfen vorhanden sind, wird der Magistrat gebeten, auch diese Option noch einmal zu prüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 11.05.2010, V 1311 Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2010, ST 1083 Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 331 Antrag vom 25.02.2017, OF 343/6 Anregung an den Magistrat vom 14.03.2017, OM 1378 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Alt-Sossenheim/Abzweigung zur Siegener Straße

13.10.2015 · Aktualisiert: 11.11.2015

Antrag vom 13.10.2015, OF 1500/6 Betreff: Alt-Sossenheim/Abzweigung zur Siegener Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und berichten, ob an der Abzweigung Alt-Sossenheim/Siegener Straße eine Verbesserung des Verkehrsflusses zu erreichen ist. Folgende Maßnahmen sind zu prüfen: Eine Ummarkierung der Fahrstreifen westlich der Abzweigung (aus Richtung Höchst kommend) so, dass zwei breitere statt der vorhandenen drei engeren Fahrstreifen entstehen. Eine Änderung der dortigen Ampelschaltung, so dass immer nur eine der drei bestehenden Fahrtrichtungen grün hat. In diesem Bereich reflektierende elastische Fahrbahnteiler aufzubringen bis in Höhe Sparkassen-Parkplatz. Begründung: Da zur Zeit beide Richtungen auf der Straße Alt-Sossenheim gleichzeitig Grün haben, kommt es regelmäßig zu gefährlichen Situationen zwischen PKW, die aus Richtung Höchst kommend nach links in die Siegener Str. Richtung Eschborn einbiegen wollen und Linienomnibussen in der Gegenrichtung. Sehr häufig wird durch die Busse auch der Gehweg mitbenutzt. Durch die vorgeschlagene Ummarkierung würden die Fahrzeuge aus Richtung Höchst in Richtung Eschborn und in Richtung Rödelheim die gleiche Fahrspur benutzen. Durch eine Veränderung der Ampelphasen würden alle drei Richtungen an der Abzweigung nacheinander bedient werden, anstatt beide Richtungen der Straße Alt-Sossenheim gleichzeitig. Dies ergäbe einen Sicherheitsgewinn. Durch die Fahrbahnteiler würde das illegale Abzweigen auf und von dem Sparkassen-Parkplatz unterbunden. Hier kommt es sehr häufig durch Falschfahrer zu Stauungen, die teilweise das vollkommene Blockieren der Abzweigung aus Richtung Eschborn nach sich ziehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 03.11.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1478 2015 Die Vorlage OF 1500/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Querungshilfe in der Westerbachstraße

13.10.2015 · Aktualisiert: 11.11.2015

Antrag vom 13.10.2015, OF 1502/6 Betreff: Querungshilfe in der Westerbachstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und berichten, ob eine Querungshilfe auf der Westerbachstraße in Höhe der Haus-Nr. 293 und 300 eingerichtet werden kann. Begründung: Zu und von der Bushaltestelle "Westerwaldstraße" bewegen sich täglich mehrere hundert Nutzer über die Straße, wobei es regelmäßig zu gefährlichen Situationen zwischen Fußgängern und Autofahrern kommt. Die Querungshilfe könnte kostengünstig auf der Fahrbahn aufgebracht und markiert werden. Es sind keine Umbauarbeiten erforderlich, da die Bordsteine wegen der Ausfahrten der o. g. Haus-Nr. bereits auf hinreichend langer Strecke abgesenkt sind. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 03.11.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1479 2015 Die Vorlage OF 1502/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bürgersteig in der Straße In der Au zwischen Westerbachstraße und Strubbergstraße auf der rechten Seite durch parkende Fahrzeuge nur begrenzt nutzbar

06.10.2015 · Aktualisiert: 26.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 06.10.2015, OM 4587 entstanden aus Vorlage: OF 543/7 vom 16.06.2015 Betreff: Bürgersteig in der Straße In der Au zwischen Westerbachstraße und Strubbergstraße auf der rechten Seite durch parkende Fahrzeuge nur begrenzt nutzbar Der Magistrat wird gebeten, die Parkplätze vor dem Bereich In der Au zwischen Westerbachstraße und Strubbergstraße auf der rechten Seite so zu markieren, dass der dort verlaufende Bürgersteig von allen Bürgern, also auch von Mensche n mit Gehhilfen, benutzt werden kann. Begründung: Der Bürgersteig vor dem genannten Bereich wird zurzeit von dort parkenden Fahrzeugen sehr großzügig zugestellt. Das hat zur Folge, dass Fußgänger, besonders solche mit Gehhilfen, diesen Gehweg an dieser Stelle kaum noch nutzen können. Hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 40 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sossenheim: Busbetrieb auf der Westerbachstraße optimieren

08.09.2015 · Aktualisiert: 09.05.2022

Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4444 entstanden aus Vorlage: OF 1441/6 vom 17.08.2015 Betreff: Sossenheim: Busbetrieb auf der Westerbachstraße optimieren Vorgang: V 143/11 OBR 6; ST 478/12 Der Magistrat wird gebeten, nachfolgende Maßnahmen umzusetzen mit dem Ziel, durch eine Optimierung des Busbetriebs den Verkehr auf der Westerbachstraße zu entlasten: 1. Einrichtung einer bedarfsorientierten Busspur (bspw. in der Zeit zwischen 15 Uhr und 19 Uhr) im Bereich zwischen den Haltestellen "Gaugrafenstraße" und "Westerbachsiedlung" zwecks Unterstützung eines zuverlässigen und pünktlichen Busbetriebs; 2. Verlängerung der Buslinie 56 von "Eschborn Südbahnhof" kommend über das Gewerbegebiet Sossenheim zur Haltestelle "Rödelheim Bahnhof" (Ergänzung um die Haltestellen "Wilhelm-Fay-Straße", "Westerbachstraße" und "Eschborner Landstraße") zur Steigerung der Attraktivität des ÖPNV für Pendler. In dem Zusammenhang wird der Magistrat zudem gebeten zu prüfen, ob die Bushaltestelle "Westerbachsiedlung" näher in Richtung des Nahversorgers verlegt werden kann. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2012, ST 478, wird eine Verlängerung der Buslinie 56 dann als sinnvoll erachtet, wenn das Gewerbegebiet noch weiter entwickelt (erhöhtes Nachfragepotenzial für den Streckenabschnitt) und der Umbau des Bahnhofs Rödelheim (Westseite) abgeschlossen ist. Beide Bedingungen sind mittlerweile erfüllt. In dieser Stellungnahme wird auch darauf hingewiesen, dass die allgemeine Verkehrssituation auf der Westerbachstraße keinen zuverlässigen und pünktlichen Busbetrieb erlaubt. Doch statt mit diesem Argument die Verlängerung der Buslinie abzulehnen, erscheint es sinnvoller - auch mit Blick auf das bestehende Bus-Angebot -, Maßnahmen zur Lösung des Problems zu erarbeiten, bspw. die Einrichtung einer Busspur. Ziel der Maßnahmen ist es, das ÖPNV-Angebot insbesondere für Pendler attraktiver zu gestalten, damit die Pendler vom Auto auf den ÖPNV umsteigen und der Verkehr auf der Westerbachstraße etwas entlastet wird. Durch Verlegung der Bushaltestelle soll den Einwohnern Sossenheims (insbesondere bewegungseingeschränkte Menschen, Senioren) der Zugang zu einem Nahversorger mit dem ÖPNV erleichtert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 25.10.2011, V 143 Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2012, ST 478 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1618 Stellungnahme des Magistrats vom 09.05.2016, ST 751 Antrag vom 12.10.2016, OF 271/6 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 957 Antrag vom 17.04.2018, OF 678/6 Anregung vom 08.05.2018, OA 254 Antrag vom 31.10.2021, OF 229/6 Auskunftsersuchen vom 23.11.2021, V 229 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrskontrollen in Sossenheim - insbesondere in den Abendstunden - wieder intensivieren

08.09.2015 · Aktualisiert: 23.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4443 entstanden aus Vorlage: OF 1440/6 vom 17.08.2015 Betreff: Verkehrskontrollen in Sossenheim - insbesondere in den Abendstunden - wieder intensivieren Vorgang: OM 1512/12 OBR 6; ST 24/13; OM 2964/14 OBR 6; ST 1051/14 Aufgrund der erneut zunehmenden Geschwindigkeitsüberschreitungen in Sossenheim - insbesondere abends und nachts zu beobachten - wird der Magistrat gebeten, 1. die Geschwindigkeitskontrollen in der Kurmainzer Straße, der Straße Alt-Sossenheim und der Westerbachstraße zu intensivieren bzw. zu wiederholen (mit Schwerpunkt auf die Abendstunden ab 18 Uhr); 2. über die in seiner Stellungnahme vom 18.08.2014, ST 1051, angekündigten Ergebnisse der Langzeitmessung und mit der Polize i erörterten notwendigen Maßnahmen zu berichten; 3. in Erfahrung zu bringen, inwieweit die Ausweitung der Geschwindigkeitsüberwachung in die Nachstunden bei der Einsatzplanung der Landespolizei Berücksichtigung gefunden hat (siehe ST 24 und ST 1051). Begründung: Dass es im Sossenheimer Ortskern immer wieder zu Geschwindigkeitsübertretungen kommt, ist bekannt und wurde von den bisher durchgeführten Geschwindigkeitskontrollen bestätigt. Gerade abends und nachts überschreiten zahlreiche Autofahrer die zulässige Geschwindigkeit oft erheblich. Die in 2012 und 2013 vom Ortsbeirat 6 geforderten und vom Straßenverkehrsamt durchgeführten Geschwindigkeitskontrollen hatten zu einem deutlichen Rückgang der Übertretungsquote geführt (siehe Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST 1051). Leider werden seit ein paar Monaten wieder verstärkt teils hohe Geschwindigkeitsüberschreitungen beobachtet - insbesondere abends und nachts. Eine erneute Intensivierung der Verkehrskontrollen soll hier Abhilfe schaffen. Bezüglich einer Ausweitung der Geschwindigkeitsüberwachung in die Nachtstunden wurde auf die Landespolizei verwiesen, jedoch ist dem Ortsbeirat nicht bekannt, inwieweit hier Kontrollen schon stattfanden oder in Planung sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.09.2012, OM 1512 Stellungnahme des Magistrats vom 07.01.2013, ST 24 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2964 Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST 1051 Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2015, ST 1706 Aktenzeichen: 32 4

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