Prioritätenliste für die Erneuerung von Lichtsignalanlagen im Ortsbezirk 6 erstellen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
Anregung an den Magistrat vom 14.03.2017, OM 1372 entstanden aus Vorlage: OF 334/6 vom 25.02.2017
Betreff: Prioritätenliste für die Erneuerung von Lichtsignalanlagen im Ortsbezirk 6 erstellen Vorgang: V 1127/14 OBR 6; ST 1593/14; V 1478/15 OBR 6; OM 4646/15 OBR 6; ST 204/16; ST 210/16; OM 243/16 OBR 6; ST 1157/16 Der Magistrat wird gebeten, die in seiner Stellungnahme vom 22.12.2014, ST 1593, dargestellte Auflistung an Lichtsignalanlagen, die erneuert werden sollten, zu aktualisieren und dabei darzustellen,
- welche Anlagen noch erneuert werden müssen und
- in welcher Reihenfolge bzw. zu welchem Zeitpunkt die Erneuerung geplant ist. Zudem wird der Magistrat gebeten darzulegen, nach welchen Kriterien die Reihenfolge festgelegt wird. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1593, wurden 19 Lichtsignalanlagen (LSA) aufgelistet, die innerhalb von fünf bis sieben Jahren ausgetauscht werden sollten/sollen. Der Austausch sollte demnach nach dem Alter erfolgen. Eine Terminvorausschau für die Erneuerung konnte nicht gegeben werden. Nun wurde in der Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 210, die sich auf die Erneuerung der Ampel an der Einmündung Alt-Sossenheim/Siegener Straße bezieht, darauf hingewiesen, dass es eine Vormerkliste für die Erneuerung von Lichtsignalanlagen gäbe, die mit Prioritäten für eine Umsetzung versehen wird. Ein wesentlicher Faktor für die Prioritätenbildung sei die Verkehrssicherheit. Ein konkreter Umsetzungszeitpunkt für diese Ampel wurde jedoch wieder nicht genannt. Ebenso konnte man der Stellungnahme nicht entnehmen, welche Lichtsignalanlagen (noch) auf der Vormerkliste vermerkt sind und in welcher Reihenfolge deren Umbau geplant ist. Ähnlich ungenau sieht die Antwort zur Frage nach der Umrüstung der Ampel an der Einmündung Siegener Straße/Robert-Dißmann-Straße aus (vgl. ST 204 und ST 1157). Hier geht es um die zusätzliche Ausstattung der Lichtsignalanlage für Blinde, die auch vom Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e. V. (BSBH) für diese Ampel befürwortet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Auskunftsersuchen vom 07.10.2014, V 1127 Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1593 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2015, OM 4646 Auskunftsersuchen vom 03.11.2015, V 1478 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 204 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 210 Anregung an den Magistrat vom 28.06.2016, OM 243 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1157 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1392 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1