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Meine Nachbarschaft: Westerbachstraße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrskontrollen in Sossenheim - insbesondere in den Abendstunden - wieder intensivieren

08.09.2015 · Aktualisiert: 23.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4443 entstanden aus Vorlage: OF 1440/6 vom 17.08.2015 Betreff: Verkehrskontrollen in Sossenheim - insbesondere in den Abendstunden - wieder intensivieren Vorgang: OM 1512/12 OBR 6; ST 24/13; OM 2964/14 OBR 6; ST 1051/14 Aufgrund der erneut zunehmenden Geschwindigkeitsüberschreitungen in Sossenheim - insbesondere abends und nachts zu beobachten - wird der Magistrat gebeten, 1. die Geschwindigkeitskontrollen in der Kurmainzer Straße, der Straße Alt-Sossenheim und der Westerbachstraße zu intensivieren bzw. zu wiederholen (mit Schwerpunkt auf die Abendstunden ab 18 Uhr); 2. über die in seiner Stellungnahme vom 18.08.2014, ST 1051, angekündigten Ergebnisse der Langzeitmessung und mit der Polize i erörterten notwendigen Maßnahmen zu berichten; 3. in Erfahrung zu bringen, inwieweit die Ausweitung der Geschwindigkeitsüberwachung in die Nachstunden bei der Einsatzplanung der Landespolizei Berücksichtigung gefunden hat (siehe ST 24 und ST 1051). Begründung: Dass es im Sossenheimer Ortskern immer wieder zu Geschwindigkeitsübertretungen kommt, ist bekannt und wurde von den bisher durchgeführten Geschwindigkeitskontrollen bestätigt. Gerade abends und nachts überschreiten zahlreiche Autofahrer die zulässige Geschwindigkeit oft erheblich. Die in 2012 und 2013 vom Ortsbeirat 6 geforderten und vom Straßenverkehrsamt durchgeführten Geschwindigkeitskontrollen hatten zu einem deutlichen Rückgang der Übertretungsquote geführt (siehe Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST 1051). Leider werden seit ein paar Monaten wieder verstärkt teils hohe Geschwindigkeitsüberschreitungen beobachtet - insbesondere abends und nachts. Eine erneute Intensivierung der Verkehrskontrollen soll hier Abhilfe schaffen. Bezüglich einer Ausweitung der Geschwindigkeitsüberwachung in die Nachtstunden wurde auf die Landespolizei verwiesen, jedoch ist dem Ortsbeirat nicht bekannt, inwieweit hier Kontrollen schon stattfanden oder in Planung sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.09.2012, OM 1512 Stellungnahme des Magistrats vom 07.01.2013, ST 24 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2964 Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST 1051 Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2015, ST 1706 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sossenheim: Busbetrieb auf der Westerbachstraße optimieren

08.09.2015 · Aktualisiert: 09.05.2022

Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4444 entstanden aus Vorlage: OF 1441/6 vom 17.08.2015 Betreff: Sossenheim: Busbetrieb auf der Westerbachstraße optimieren Vorgang: V 143/11 OBR 6; ST 478/12 Der Magistrat wird gebeten, nachfolgende Maßnahmen umzusetzen mit dem Ziel, durch eine Optimierung des Busbetriebs den Verkehr auf der Westerbachstraße zu entlasten: 1. Einrichtung einer bedarfsorientierten Busspur (bspw. in der Zeit zwischen 15 Uhr und 19 Uhr) im Bereich zwischen den Haltestellen "Gaugrafenstraße" und "Westerbachsiedlung" zwecks Unterstützung eines zuverlässigen und pünktlichen Busbetriebs; 2. Verlängerung der Buslinie 56 von "Eschborn Südbahnhof" kommend über das Gewerbegebiet Sossenheim zur Haltestelle "Rödelheim Bahnhof" (Ergänzung um die Haltestellen "Wilhelm-Fay-Straße", "Westerbachstraße" und "Eschborner Landstraße") zur Steigerung der Attraktivität des ÖPNV für Pendler. In dem Zusammenhang wird der Magistrat zudem gebeten zu prüfen, ob die Bushaltestelle "Westerbachsiedlung" näher in Richtung des Nahversorgers verlegt werden kann. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2012, ST 478, wird eine Verlängerung der Buslinie 56 dann als sinnvoll erachtet, wenn das Gewerbegebiet noch weiter entwickelt (erhöhtes Nachfragepotenzial für den Streckenabschnitt) und der Umbau des Bahnhofs Rödelheim (Westseite) abgeschlossen ist. Beide Bedingungen sind mittlerweile erfüllt. In dieser Stellungnahme wird auch darauf hingewiesen, dass die allgemeine Verkehrssituation auf der Westerbachstraße keinen zuverlässigen und pünktlichen Busbetrieb erlaubt. Doch statt mit diesem Argument die Verlängerung der Buslinie abzulehnen, erscheint es sinnvoller - auch mit Blick auf das bestehende Bus-Angebot -, Maßnahmen zur Lösung des Problems zu erarbeiten, bspw. die Einrichtung einer Busspur. Ziel der Maßnahmen ist es, das ÖPNV-Angebot insbesondere für Pendler attraktiver zu gestalten, damit die Pendler vom Auto auf den ÖPNV umsteigen und der Verkehr auf der Westerbachstraße etwas entlastet wird. Durch Verlegung der Bushaltestelle soll den Einwohnern Sossenheims (insbesondere bewegungseingeschränkte Menschen, Senioren) der Zugang zu einem Nahversorger mit dem ÖPNV erleichtert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 25.10.2011, V 143 Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2012, ST 478 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1618 Stellungnahme des Magistrats vom 09.05.2016, ST 751 Antrag vom 12.10.2016, OF 271/6 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 957 Antrag vom 17.04.2018, OF 678/6 Anregung vom 08.05.2018, OA 254 Antrag vom 31.10.2021, OF 229/6 Auskunftsersuchen vom 23.11.2021, V 229 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sossenheim: Verkehrssicherheit und Parkplatzsituation in der Carl-Sonnenschein-Siedlung verbessern

30.06.2015 · Aktualisiert: 04.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4314 entstanden aus Vorlage: OF 1398/6 vom 09.06.2015 Betreff: Sossenheim: Verkehrssicherheit und Parkplatzsituation in der Carl-Sonnenschein-Siedlung verbessern Vorgang: OM 1967/13 OBR 6; ST 1696/13 Mit dem Ziel, die Verkehrssicherheit und die Parkplatzsituation in der Carl-Sonnenschein-Siedlung zu verbessern, wird der Magistrat gebeten, 1. Querungshilfen an geeigneten Stellen einzurichten; 2. Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung zu prüfen und umzusetzen; 3. einen Ortstermin mit den zuständigen Ämtern zu initiieren, um vor Ort die Möglichkeiten für die Schaffung und Legalisierung von Parkplätzen zu eruieren; 4. erneut zu prüfen, ob eine Bewohnerparkregelung eingeführt werden kann (die Prüfung soll vor dem Hintergrund erfolgen, dass sich die Nachfragesituation nach Parkraum durch den Ausbau des Gewerbegebiets Wilhelm-Fay-Straße dahin gehend verändert hat, dass verstärkt Mitarbeiter der umliegenden Geschäfte in der Siedlung parken). Begründung: Die Straßenführung in Form von langen Geraden verleitet viele Verkehrsteilnehmer dazu, die zulässige Geschwindigkeit erheblich zu überschreiten. Dies gefährdet insbesondere die Fußgänger, die in der Siedlung die Straße überqueren möchten. Erschwerend kommt hinzu, dass es in der Siedlung keine Querungshilfen gibt. Kinder, die einerseits beigebracht bekommen, dass sie Straßen nur an Ampeln und Fußgängerüberwegen überqueren sollen, andererseits in der Siedlung nichts dergleichen vorfinden, sind dadurch verunsichert. Zudem besteht in der Carl-Sonnenschein-Siedlung, wie in allen Siedlungen Sossenheims, ein erheblicher Parkplatzmangel, über den sich bereits viele Anwohner beklagt haben. Die in der Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2013, ST 1696, beschriebene Situation, dass die Nachfrage an Parkraum insbesondere durch den Bedarf der Bewohner geprägt ist, hat sich dahin gehend verändert, dass verstärkt Mitarbeiter des nahe liegenden Gewerbegebiets in der Siedlung parken. Insofern erscheint eine erneute Prüfung, ob Bewohnerparken eingeführt werden kann, sinnvoll. Die Problematik und die o. g. Lösungsansätze wurden von Anwohnern der Siedlung im Rahmen einer Ortsbegehung vorgebracht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.02.2013, OM 1967 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2013, ST 1696 Stellungnahme des Magistrats vom 09.10.2015, ST 1483 Aktenzeichen: 66 3

OA (Anregung Ortsbeirat)

Die statistischen Daten des Schulentwicklungsplans für 2015 - 2019 bezüglich der Grundschulen im Ortsbezirk 7 der Realität anpassen und die sich daraus ergebenden Maßnahmen einleiten Vortrag des Magistrats vom 29.05.2015, M 93

30.06.2015 · Aktualisiert: 27.10.2020

Anregung vom 30.06.2015, OA 648 entstanden aus Vorlage: OF 548/7 vom 09.06.2015 Betreff: Die statistischen Daten des Schulentwicklungsplans für 2015 - 2019 bezüglich der Grundschulen im Ortsbezirk 7 der Realität anpassen und die sich daraus ergebenden Maßnahmen einleiten Vortrag des Magistrats vom 29.05.2015, M 93 Im Statistikteil des oben genannten Planes sind sowohl die Kerschensteinerschule als auch der Grundschulbereich der Michael-Ende-Schule (MES) als Schulen gekennzeichnet, deren maximale Zügigkeit unterschritten ist, und zwar bis hinein in das Schuljahr 2020/2021. Dies bedeutet nichts anderes, als dass beide Schulen bezüglich ihrer Aufnahmekapazität als nicht ausgelastet gelten. Dieses Ergebnis steht in direktem Widerspruch zu der Situation, wie sie sich in den Schulen aktuell darstellt: fehlende Klassenräume für das kommende erste Schuljahr, marode Container, in denen Unterricht nicht mehr verantwortbar ist, drohender Verlust von Fachräumen, da diese als Klassenräume genutzt werden müssen. Die Ursache für die Fehleinschätzung findet sich im Statistikteil: Dort werden die Schülerzahlen der Klassen 1 bis 4 eines Schuljahres addiert, anschließend durch 4 (die Jahrgangsstufen) und dann noch einmal durch 25 (theoretisch die maximale Klassenstärke) geteilt. Danach entsteht ein Durchschnittswert, der z. B. an der Michael-Ende-Schule für die kommenden sechs Jahre eine durchschnittliche Anzahl von Klassen pro Jahrgang von 3,3 bis 3,5 prognostiziert. Zum Nachweis, dass eine solche Statistik reiner Unsinn ist, hierzu ein konkretes Beispiel aus dem Statistikteil des Schulentwicklungsplans. Prognose für das Schuljahr 2015/2016 für den Grundschulbereich der MES: 1. Jahrgang: 97 Kinder 2. Jahrgang: 66 Kinder 3. Jahrgang: 81 Kinder 4. Jahrgang: 88 Kinder Gesamtzahl : 332 Kinder Geteilt durch die vier Jahrgänge sind das 83 Kinder. Diese Zahl geteilt durch 25 ergibt 3,32 Züge pro Jahrgang. Eine solche Berechnung ist fern jeder Realität, aber nur so kommt das Ergebnis zustande, dass die maximale Zügigkeit (laut Statistik 4 Klassen pro Jahrgang) unterschritten ist und die Schule noch über Erweiterungskapazitäten verfügt. Tatsache ist jedoch, dass für das Schuljahr 2015/2016 folgende Klassen gebildet werden müssten: 1. Schuljahr bei 97 Kindern: 4 Klassen mit 24 bis 25 Kindern 2. Schuljahr bei 66 Kindern: 3 Klassen mit 22 Kindern 3. Schuljahr bei 81 Kindern: 4 Klassen mit 20 bis 21 Kindern 4. Schuljahr bei 88 Kindern: 4 Klassen mit 22 Kindern. Dies macht ein Unterschied zwischen laut Statistik 12 benötigten Klassenräumen und mindestens 15 tatsächlich notwendigen (Nicht berücksichtigt hierbei wurde, dass sich die tatsächlichen Schülerzahlen im Verhältnis zu der Prognose bereits erhöht haben.). So kommt es, dass im kommenden Schuljahr in beiden Schulen Klassenräume für die Aufnahme neuer Schüler fehlen, da z. B. in der Michael-Ende-Schule - entgegen der statistischen Prognose von 3,3 Zügigkeit - 5 erste Klassen gebildet werden müssen. Die Statistik weist jedoch noch weitere Mängel auf: Bei der Erhebung "Raumbestände" gibt es bei der MES lediglich eine Angabe der Gesamtzahl der Klassen- und Fachräume. Es ist zu vermuten, dass die Tatsache der örtlichen Trennung von Grund- und Haupt-/Realschule nicht bekannt, zumindest nicht berücksichtigt wurde. Bezüglich der Wohnbaupotenziale - und einer damit verbundenen wachsenden Schülerzahl - wurde lediglich das Projekt "Nördliche Kollwitzstraße" genannt. Nicht berücksichtigt wurden - die geplante Umgestaltung der Siedlung im Füldchen mit immerhin 68 3-Zimmer- und 24 4-Zimmer-Wohnungen, - die vorgesehene Nachverdichtung in der Heinrich-Lübke-Siedlung, - die Bautätigkeiten im Industriehof und im Rödelheimer Bahnweg, - der getätigte Umbau in der Breitlacherstraße und in der Eschborner Landstraße und - der geplante Neubau in der Breitlacherstraße. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Dem Magistrat wird dringend nahegelegt, die statistischen Daten für die Zukunftsprognose bezüglich des Bedarfs an Schulen - inklusive Klassen- und Fachräumen - so zu überarbeiten, dass sie der Realität gerecht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 29.05.2015, M 93 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.10.2015, ST 1553 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 01.07.2015 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 06.07.2015, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage M 93 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage NR 1244 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage NR 1247 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 641 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 645 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 646 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 648 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 6. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 7. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 8. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.07.2015, TO I, TOP 21 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 93 wird im Rahmen der Vorlage NR 1251 zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1. bis 3. der Vorlage NR 1244 werden abgelehnt. b) Die Ziffer 4. der Vorlage NR 1244 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 1247 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1251 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 641 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 642 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. Die Vorlage OA 645 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 8. Die Vorlage OA 646 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 9. Die Vorlage OA 648 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 10. Die Vorlage OA 656 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1194 und NR 1244), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1244, OA 641, OA 642, OA 645, OA 646, OA 648 und OA 656), FDP (Annahme im Rahmen NR 1247), BFF (= Ablehnung) und RÖMER (= Annahme) zu 2. a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) NR 1244 Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 3. Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) Ziffern 3. bis 6.: CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 4. Ziffern 1.a), 1.c), 2.a), 2.c), 3. und 4.: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 1.b) und 1.d): CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und BFF (= Ablehnung) Ziffer 2.b): CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Ablehnung) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD, LINKE., FDP und RÖMER (= Annahme) zu 6. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) zu 7. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) zu 8. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) zu 9. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 10. CDU und GRÜNE, gegen SPD, LINKE., FDP und BFF (= Annahme) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 93, NR 1247, NR 1251 und OA 645 = Ablehnung, NR 1244 = Annahme bei Ablehnung M 93, OA 641, OA 642, OA 648 und OA 656 = Annahme, OA 646 = Prüfung und Berichterstattung) REP (M 93, NR 1244, NR 1247, NR 1251, OA 641, OA 642, OA 645, OA 646 und OA 656 = Annahme, OA 648 = Ablehnung) Stv. Krebs (M 93 = Ablehnung, NR 1244, NR 1247, NR 1251, OA 641, OA 642, OA 645, OA 646, OA 648 und OA 656 = Enthaltung) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.07.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Der Vorlage M 93 wird im Rahmen der Vorlage NR 1251 zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1. bis 3. der Vorlage NR 1244 werden abgelehnt. b) Die Ziffer 4. der Vorlage NR 1244 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 1247 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1251 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 641 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 642 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. Die Vorlage OA 645 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 8. Die Vorlage OA 646 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 9. Die Vorlage OA 648 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 10. a) Die Vorlage OA 656 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 11. a) Die Vorlage NR 1194 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 12. a) Die Vorlage NR 1233 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 13. a) Die Vorlage OA 556 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 14. a) Die Vorlage OA 590 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 15. a) Die Vorlage OA 595 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 16. Begründung der Städtepartnerschaft mit Philadelphia a) Stadtverordnetenvorsteher Siegler begrüßt anlässlich der Unterzeichnung des Städtepartnerschaftsvertrages am 16.07.2015 als Ehrengast aus der neuen Partnerstadt Philadelphia (USA) Herrn Bürgermeister Michael Nutter. b) Die Dankadresse des Bürgermeisters Nutter aus Philadelphia dient zur Kenntnis. (Unterbrechung der Beratungen des Tagesordnungspunktes 5. von 19.45 Uhr bis 19.55 Uhr.) Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1194 und NR 1244), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1244, OA 641, OA 642, OA 645, OA 646, OA 648 und OA 656), FDP (Annahme im Rahmen NR 1247), BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie RÖMER und REP (= Annahme) zu 2. a) Ziffern 1. und 3.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, RÖMER und REP (= Annahme), ÖkoLinX-ARL (= Annahme bei Ablehnung der Vorlage M 93); BFF (= Enthaltung), Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., RÖMER und REP (= Annahme), ÖkoLinX-ARL (= Annahme bei Ablehnung der Vorlage M 93); BFF (= Enthaltung) b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, RÖMER und REP (= Annahme), ÖkoLinX-ARL (= Annahme bei Ablehnung der Vorlage M 93); BFF (= Enthaltung) zu 3. Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, FDP, RÖMER und REP (= Annahme); BFF (= Enthaltung) Ziffern 3. bis 6.: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP, RÖMER und REP (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 4. Ziffern 1.a), 1.c), 2.a), 2.c), 3. und 4.: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und REP gegen LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 1.b) und 1.d): CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.b): CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD, LINKE., FDP, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) zu 6. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) zu 7. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF, RÖMER und REP (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 8. CDU und GRÜNE gegen SPD und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF, RÖMER und REP (= Annahme) zu 9. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und REP (= Ablehnung) zu 10. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 11. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., RÖMER und REP (= Annahme), FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ARL (= Annahme bei Ablehnung der Vorlage M 93) zu 12. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) zu 13. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) zu 14. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF, RÖMER und REP (= Annahme) sowie FDP und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) zu 15. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF, RÖMER und REP (= Annahme) sowie FDP und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6128, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.07.2015 Aktenzeichen: 40 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzung Westerbachstraße/Otto-Brenner-Straße

19.05.2015 · Aktualisiert: 10.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 19.05.2015, OM 4167 entstanden aus Vorlage: OF 1357/6 vom 26.04.2015 Betreff: Kreuzung Westerbachstraße/Otto-Brenner-Straße Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahnmarkierung in der Fahrbahnmitte der Westerbachstraße im Bereich der Kreuzung mit der Otto-Brenner-Straße zu verbessern, um zu verhindern, dass Fahrzeuge, die aus Richtung Rödelheim kommen, verbotswidrig nach links in die Otto-Brenner-Straße einfahren. Alternativ ist zu prüfen, ob durch bauliche Maßnahmen eine Hürde geschaffen werden kann. Ähnliches wurde an der Anschlussstelle der A 648 in Höhe der Tankstelle schon gemacht. Begründung: Anwohner haben berichtet, dass an dieser Kreuzung oft verbotswidrig abgebogen wird. Die Verkehrsteilnehmer möchten sich so den Bogen nach rechts durch die Carl-Sonnenschein- Straße sparen. Da es aber sehr gefährlich ist, wenn hier nach links abgebogen wird, möchte der Ortsbeirat, dass geprüft wird, welche Maßnahmen für mehr Sicherheit an der Kreuzung sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1318 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Otto-Brenner-Straße

19.05.2015 · Aktualisiert: 10.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 19.05.2015, OM 4166 entstanden aus Vorlage: OF 1376/6 vom 17.05.2015 Betreff: Otto-Brenner-Straße Der Magistrat wird gebeten, zwischen den Haltverbotsschildern im Bereich der Liegenschaften mit den Hausnummern zehn bis 16 (siehe Foto) eine Grenzmarkierung (Zickzacklinien) auf die Fahrbahn der Otto-Brenner-Straße aufzubringen, um das Haltverbot besser sichtbar zu machen. Außerdem sollte das Haltverbot durch die Stadtpolizei besser überwacht werden. Der Magistrat wird weiterhin gebeten, einen Behindertenparkplatz, der auch von gehbehinderten Besuchern benutzt werden kann, zu schaffen. Es wäre möglich, einen schon vorhandenen Parkplatz so zu kennzeichnen oder auf der linken Seite einen solchen Parkplatz hinzuzufügen.
 Begründung: Anwohner haben berichtet, dass es wegen der dort verbotswidrig abgestellten Fahrzeuge oft Probleme zwischen den Verkehrsteilnehmern gibt. Da die Kurve schlecht einsehbar ist und sich die Fahrzeuge eventuell erst in der Engstelle treffen, kommt es leider öfters zum Streit zwischen den Verkehrsteilnehmern, wer nun als Erstes fahren darf oder zurückstoßen muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1314 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Carl-Sonnenschein-Straße

10.03.2015 · Aktualisiert: 09.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 10.03.2015, OM 3944 entstanden aus Vorlage: OF 1292/6 vom 15.02.2015 Betreff: Carl-Sonnenschein-Straße Der Magistrat wird gebeten, die Carl-Sonnenschein-Straße zu sanieren. Im Zuge der Planung ist die Straße so zu gestalten, dass dort möglichst keine Parkplätze wegfallen, sondern der Raum besser genutzt wird. Die Planungen sollten dem Ortsbeirat vorgestellt werden. Begründung: Die Carl-Sonnenschein-Straße ist schon seit Jahrzehnten nicht mehr saniert worden. Die dort verlegten Betonelemente sind in einem sehr schlechten Zustand. Durch eine Sanierung der Straße könnte man das Wohnumfeld attraktiver und sicherer gestalten sowie die Parksituation optimieren. In diesem Bereich herrscht hoher Parkdruck. Vielleicht kann durch eine intelligente Neugestaltung der Straße eine Verbesserung erreicht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2015, ST 857 Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2015, ST 1787 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Glascontainer In der Au/Ecke Biedenkopfer Weg verstellen

20.01.2015 · Aktualisiert: 08.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 20.01.2015, OM 3787 entstanden aus Vorlage: OF 479/7 vom 06.01.2015 Betreff: Glascontainer In der Au/Ecke Biedenkopfer Weg verstellen Der Magistrat wird gebeten, den Glascontainer, der zurzeit an der Ecke der Straßen In der Au/Biedenkopfer Weg steht, an einen anderen Standort zu stellen. Vorstellbar wäre ein Platz auf der linken Seite zwischen Strubbergstraße und In der Au in Richtung Westerbachstraße. Oder es könnte hierfür einer der Parkplätze auf der Fläche In der Au neben der Firma Ambrosius verwendet werden. Wenn nicht, wäre es besser, auf den Glascontainer ganz zu verzichten. Begründung: Zurzeit steht der Glascontainer direkt vor einem Wohnhaus an der Ecke In der Au/Biedenkopfer Weg mitten in einem Wohngebiet. Da die Altglasentsorgung leider ohne Einhaltung von vorgegebenen Zeiten sowohl nachts als auch an Sonntagen rücksichtslos vorgenommen wird, ist die Belastung für die Anwohner unerträglich. Viele Zeitgenossen liefern ihr Altglas mit dem Auto an, welches rücksichtslos mit laufendem Motor abgestellt wird. Die vorgeschlagenen Alternativen könnten eine Möglichkeit sein, das Problem zu lösen. Wenn nicht, wäre es besser, auf den Glascontainer ganz zu verzichten, zumal sich die nächsten Glascontainer im Breidensteiner Weg und auf der Westerbachstraße gegenüber des Aldi-Marktes befinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2015, ST 526 Aktenzeichen: 66 5

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Anfrage an den Magistrat zur Entscheidung bzgl. des Ankaufs der Gewerbefläche Eschborner Landstraße

04.01.2015 · Aktualisiert: 28.01.2015

Antrag vom 04.01.2015, OF 482/7 Betreff: Anfrage an den Magistrat zur Entscheidung bzgl. des Ankaufs der Gewerbefläche Eschborner Landstraße Das öffentlich zugängliche Expose zum Gewerbegebiet Eschborner Landstraße / Gaugrafenstraße (http://picture.immobilienscout24.de/files/video001/N /321/470/85/321470085-0.pdf?1136921789) in Verbindung mit dem Beitrag der FNP vom 2.12.2014 (http://www.fnp.de/lokales/frankfurt/Kein-Kaeufer-fuer-Areal-an-der-Gaugrafenstr asse;art675,1155124) wirft einige Fragen auf, die der Ortsbeirat den Magistrat bittet zu beantworten: 1. Die FNP behauptet, der Kauf des Areals durch die Stadt wäre nicht zustande gekommen, da das Risiko der Stadt zu groß sei. "Es handle sich um kontaminiertes Gelände, dessen Sanierung einen Millionenbetrag kosten könne." Das Expose sagt in Kapitel 7 aus: "Das Areal wurde hinsichtlich möglicher Boden- und Grundwasserbelastungen umfangreichen um-welttechnischen Untersuchungen mittels Boden-, Bodenluft- und Grundwasserbeprobungen unterzogen. Im Ergebnis sämtlicher Untersuchungen ergibt sich nach Auffassung der Oberfinanzdirektion Niedersachsen (Leitstelle des Bundes für Boden- und Grundwasserschutz) kein weiterer Handlungs-bedarf. Es wurden vereinzelt lediglich lokale, eng begrenzte Bodenverunreinigungen meist in versiegelten Bereichen vorgefunden, die jedoch keine Gefährdung für das Grundwasser darstellen. Es liegt kein hinreichender Verdacht auf eine schädliche und damit sanierungsbedürftige Bodenveränderung bzw. auch keine relevante Grundwasserverunreinigung vor, so dass sich insgesamt auf Grundlage der durchgeführten Untersuchungen kein weiterer Handlungsbedarf für vertiefende umwelttechnische Untersuchungen ergibt." a. Welche über das Gutachten hinausgehenden Informationen liegend der Stadt vor, die die oben zitierte Aussage rechtfertigen? b. Diese Informationen sind dem Ortsbeirat zugänglich zu machen. c. Wenn keine weiteren Informationen vorliegen, wie kommt das Stadtplanungsamt zu dieser Einschätzung? 2. Weiterhin ist in Kapitel 7 ausgeführt " Bietern, die ein verhandlungsfähiges Angebot abgeben, wird bei Bedarf Einblick in die vorliegenden Gutachten gegeben." a. Warum sind die vorliegenden Gutachten nicht öffentlich einsehbar? b. Diese Gutachten sind dem Ortsbeirat zur Kenntnis zu bringen. 3. Kapitel 7, .Sonstiges' Die Stadt Frankfurt am Main hat die Bereitschaft erklärt, diese Flurstücke im Zuge des Veräußerungsverfahrens der Gesamtliegenschaft zu veräußern. Interessenten werden gebeten, sich in dieser Angelegenheit mit dem Liegenschaftsamt der Stadt Frankfurt am Main in Verbindung zu setzen. a. Wann wurde diese Entscheidung gefällt? b. Von Wem? c. Hat diese Entscheidung einen endgültigen Charakter, was den Erwerb des Geländes durch die Stadt angeht ? d. Weiterhin wird im Expose ausgeführt, der Westerbach solle renaturiert werden, die zum Verkauf angebotenen Flurstücke betreffen aber die ehemaligen Bachläufe. Geht der Magistrat davon aus, dass ein Investor diese Flurstücke erwirbt um auf diesen einen Bach wiederherzustellen? e. Oder ist doch eher anzunehmen, dass nach Veräußerung der Grundstücke zugunsten des Investors auf eine Renaturierung des Westerbach verzichtet wird? 4. Kapitel 6 .Erschließung' "Erschließungsbeiträge sind gemäß der Auskunft des Amtes für Straßenbau und Erschließung für die Flurstücke, die im Eigentum des Bundes stehen, für die Erschließungsanlagen Eschborner Landstraße und Gaugrafenstraße nicht mehr zu zahlen." a. Bedeutet dies, dass ein Investor keine Beiträge zu den nicht unerheblichen Aufwendungen für eine bedarfsgerechte Verkehrsanbindung zu leisten hat? b. Wie stellt der Magistrat sicher, dass eine belastbare Bedarfsabschätzung in Abhängigkeit des endgültigen Käufers / angesiedelten Gewerbes vorgenommen werden kann? c. Hat der Magistrat, das Stadtplanungsamt oder das Amt für Straßenbau und Erschließung zu diesem Thema bereits Gutachten erstellt? d. Wenn C) Ja, so sind diese Gutachten und Abschätzungen dem Ortsbeirat zur Kenntnis zu bringen. Wenn C) Nein, warum nicht? e. Hat der Magistrat oder eins der beteiligten Ämter bereits Kontakt zu Hessen Mobil aufgenommen, um die Möglichkeiten einer Erschließung des Grundstücks über eine eigene Autobahnanbindung zur A5 zu eruieren? f. Wenn E) Ja, mit welchem Ergebnis? g. Wenn E) Nein, warum nicht? Ist dieses geplant? 5. Generelles a. Warum muss der Ortsbeirat sich die notwendigen Informationen mühsam aus der Presse zusammensammeln und wird nicht umfassend und zeitnah vom Magistrat informiert? b. Gibt es überhaupt ein zusammenhängendes Konzept für die Gewerbeentwicklung im Bereich des OBR7? c. Es drängt sich der Gedanke auf, bei der Gewerbeentwicklung würde eher reagiert als agiert. Die Entwicklung des Gewerbegebiets Heerstraße scheint zu keinem Zeitpunkt mit der Entwicklung des in Frage stehenden Gebiets verknüpft worden zu sein. Insbesondere was die entstehenden Verkehrsströme angeht, scheinen beide Gebiete isoliert betrachtet zu werden. Oder gibt es übergreifende Konzepte? Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 20.01.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1232 2015 Die Vorlage OF 482/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: fraktionslos
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Grundstück der Firma Ambrosius in Rödelheim, In der Au 4 - 12

31.12.2014 · Aktualisiert: 28.01.2015

Antrag vom 31.12.2014, OF 480/7 Betreff: Grundstück der Firma Ambrosius in Rödelheim, In der Au 4 - 12 Vor einigen Monaten hat die Firma Ambrosius ( Messebau ) Insolvenz angemeldet. Daraufhin wurde das Unternehmen an ein anderes Unternehmen verkauft und das oben genannte Grundstück an einen Investor. Aus sicherer Quelle konnten wir erfahren, dass dieser Investor dort den Bau von Wohnungen plant. Im Gegensatz zur gegenüberliegenden Straßenseite, die durch den Bebauungsplan 285 abgedeckt wird, existiert für den og. Bereich nur ein Fluchtlinienplan. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Welcher Investor hat das Grundstück erworben? 2. Weiche Art von Wohnungen sollen dort errichtet werden (Eigentumswohnungen, sozialer Wohnungsbau oder normaler Wohnungsbau)? 3. Welche Ausnutzung des Geländes ist aufgrund der rechtlichen Situation möglich? 4. Wann ist mit dem Baubeginn zu rechnen? Um rechtzeitige Informationen an den Ortsbeirat wird gebeten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 20.01.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1231 2015 Die Vorlage OF 480/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Wie groß ist die Kontaminierung des Geländes Gaugrafenstraße als Verkaufshindernis tatsächlich?

02.12.2014 · Aktualisiert: 10.12.2014

Antrag vom 02.12.2014, OF 475/7 Betreff: Wie groß ist die Kontaminierung des Geländes Gaugrafenstraße als Verkaufshindernis tatsächlich? Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat folgende Fragen zu beantworten: 1. Ist die Kontaminierung des Gewerbegrundstückes Gaugrafenstraße tatsächlich so umfangreich, dass ein Ankauf für die Stadt ein unkalkulierbares Risiko darstellen würde? 2. Verzichtet die Stadt deshalb auch auf ihr Vorkaufsrecht? 3. Wie kommt es, dass die "Bima" im Gegensatz zur Stadt das Risiko geringer einschätzt? Begründung: In der Ausgabe vom 2.12.2014 berichtet die FNP über die Gründe der Stadt, z. Zt. das Gelände Gaugrafenstraße nicht vom Bund kaufen zu wollen. Nach Einschätzung der Stadt scheinen die Risiken durch Bodenverunreinigungen offensichtlich zu hoch. Die Risikobewertung des Immobilien-Vermarkters des Bundes ist dagegen weniger dramatisch. Steht hier Aussage gegen Aussage? Auszug aus der Verkaufsausschreibung der BIMA: Unter 7. Besonderheiten Bodenverunreinigungen/Altlasten "Das Areal wurde hinsichtlich möglicher Boden- und Grundwasserbelastungen umfangreichen umwelttechnischen Untersuchungen mittels Boden-, Bodenluft- und Grundwasserbeprobungen unterzogen. Im Ergebnis sämtlicher Untersuchungen ergibt sich nach Auffassung der Oberfinanzdirektion Niedersachsen (Leitstelle des Bundes für Boden- und Grundwasserschutz) kein weiterer Handlungsbedarf. Es wurden vereinzelt lediglich lokale, eng begrenzte Bodenverunreinigungen meist in versiegelten Bereichen vorgefunden, die jedoch keine Gefährdung des Grundwasser darstellen. Es liegt kein hinreichender Verdacht auf eine schädliche und damit sanierungsbedürftige Bodenveränderung bzw. auch keine relevante Grundwasserverunreinigung vor, so dass sich insgesamt auf Grundlage der durchgeführten Untersuchungen kein weiterer Handlungsbedarf für vertiefende umwelttechnische Untersuchungen ergibt." Aus: http://www.bundesimmob)lien.de/immobilienportal/qewerbe/77848726?search formfcateqories1[1=office&s earch form[cateqoriesin=store&search form[cateqoriesin=industry&search form[cateqorieslf1=qastrono mv&search formrcateqohes"in=tradesite&search formrcateqories1P=specialpurpose&5earch formfcateqori esiri=investment&search form[location1=60489&5earch formrradiusl=25&search form["sortinq1=distance& search form[type1=radius Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 7 am 02.12.2014, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1191 2014 Die Vorlage OF 475/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FARBECHTE, FDP und fraktionslos

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

.Sofortgrün. an der Bedarfsampel in der Lorscher Straße

13.11.2014 · Aktualisiert: 10.12.2014

Antrag vom 13.11.2014, OF 463/7 Betreff: "Sofortgrün" an der Bedarfsampel in der Lorscher Straße In der Lorscher Straße befindet sich zwischen der Niddagaustraße und der Fuchstanzstraße eine Bedarfsampel für Fußgänger. Allerdings sind hier die Wartezeiten - bis die Ampel auf Grün springt - so lange, dass die Straße dann doch bei Rot überquert wird. Dies ist besonders problematisch, da der Übergang auch von Kindern auf dem Weg zur Schule genutzt wird. Aus diesem Grunde beantragen wir, dass bei Bedienung der Drucktaste die Ampel auf "Sofortgrün" umspringt, wie es z.B. auch in der Westerbachstraße in Höhe der Straße "Langer Weg" der Fall ist. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 7 am 02.12.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 463/7 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FREIE WÄHLER, FDP und REP gegen FARBECHTE, GRÜNE und fraktionslos (= Annahme)

Partei: die_farbechten_-_LINKE.
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Ehemaliges US-Gelände in der Gaugrafenstraße.

10.11.2014 · Aktualisiert: 10.12.2014

Antrag vom 10.11.2014, OF 464/7 Betreff: Ehemaliges US-Gelände in der Gaugrafenstraße. Mitgliedern des Ortsbeirates 7 ist aufgefallen, dass auf dem ehemaligen US Gelände umfangreiche Rodungen und Abrissarbeiten stattfinden. Die Mitglieder im Ortsbeirat hätten gerne folgende Fragen beantwortet : 1. Ist das Gelände inzwischen verkauft ? 2. Wenn ja, an welchen Investor ? 3. Was ist dort geplant ? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 7 am 02.12.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1188 2014 Die Vorlage OF 464/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Pläne der neuen Kindertagesstätte im Sossenheimer Ortskern (Alt-Sossenheim 19) vorstellen

04.11.2014 · Aktualisiert: 24.03.2020

Anregung an den Magistrat vom 04.11.2014, OM 3595 entstanden aus Vorlage: OF 1157/6 vom 14.10.2014 Betreff: Pläne der neuen Kindertagesstätte im Sossenheimer Ortskern (Alt-Sossenheim 19) vorstellen Der Magistrat wird gebeten, die Pläne zur Errichtung einer Kindertagesstätte in den Räumlichkeiten des heutigen "Tedi"-Markts (Alt-Sossenheim 19) durch den Betreiber dem Ortsbeirat 6 vorlegen oder vorstellen zu lassen. Als Betreiber ist nach Angaben in der Presse das Beratungs- und Verwaltungszentrum BVZ vorgesehen. Bei Vorstellung der Pläne soll auch die verkehrliche Anbindung berücksichtigt werden. Begründung: Der Presse ist zu entnehmen, dass die "Tedi"-Filiale im Sossenheimer Ortskern Ende Oktober schließt und direkt im Anschluss mit den Umbaumaßnahmen der Räumlichkeiten zu einer Kindertagesstätte begonnen werden soll. Die Eröffnung der neuen Einrichtung ist demnach bereits für August 2015 geplant. Bisher sind dem Ortsbeirat 6 jedoch noch keine Pläne bekannt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 297 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 40 4

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Haushalt 2015/2016 Anbindung Westerbachsiedlung

28.10.2014 · Aktualisiert: 12.11.2014

Antrag vom 28.10.2014, OF 1181/6 Betreff: Haushalt 2015/2016 Anbindung Westerbachsiedlung Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für den Umbau der Kreuzung Westerbachstraße / Betzdorfer Straße (Einrichtung eines Linksabbiegers) 420.000 Euro in den Haushalt 2015 (Produktgruppe 16.03 - Verkehrsanlagen ) einzustellen sowie die notwendige Beteiligung von Hessen Mobil am Umbau der Kreuzung im Jahr 2015 sicherzustellen. Die Mittel für diese zusätzliche Investition werden aus der Produktgruppe 16.06 - Verkehrseinrichtungen -, Produktdefinition 5.002459 "Neubau Verkehrsleitzentrale" entnommen, deren nicht verausgabe Mittel aus dem Budgetübertag 2014 auch 2015 weiterhin zur Verfügung stehen und um 420.000 Euro reduziert werden. Begründung: Für Autofahrer ist es unmöglich, von der Westerbachstraße aus Richtung Westen kommend nach links in die Betzdorfer Straße / Westerbachsiedlung abzubiegen. Anwohner und Besucher, die aus dieser Richtung in die Westerbachsiedlung fahren möchten, müssen einen Umweg über die Wilhelm-Fay-Straße oder Rödelheim nehmen. Das kostet nicht nur Zeit, sondern führt auch zu zusätzlichen Schadstoffemissionen und einer weiteren Belastung der schon stark beanspruchten Westerbachstraße. Der Ortsbeirat 6 setzt sich deshalb bereits seit Jahren für die Errichtung eines Linksabbiegers ein. Mit der Bereitstellung der erforderlichen Mittel im Haushalt 2015 kann die Kreuzung im im kommenden Jahr endlich umgebaut werden. Da von der Maßnahme auch Flächen des Landes Hessen betroffen sind, muss sichergestellt werden, dass auch Hessen Mobil einem Umbau im Jahr 2015 zustimmt und sich daran beteiligt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 04.11.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 49 2014 Die Vorlage OF 1181/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Anbindung der Gewerbegebiete Wilhelm-Fay-Straße (Sossenheim) und Eschborner Landstraße/Am Seedamm (Rödelheim) an die A66/A5 sichern

17.10.2014 · Aktualisiert: 12.11.2014

Antrag vom 17.10.2014, OF 456/7 Betreff: Anbindung der Gewerbegebiete Wilhelm-Fay-Straße (Sossenheim) und Eschborner Landstraße/Am Seedamm (Rödelheim) an die A66/A5 sichern Der Ortsbeirat bittet den Magistrat dem Ortsbeirat zeitnah zu berichten, welche Maßnahmen ergriffen wurden bzw. ergriffen werden sollen, um eine direkte Anbindung der og. Gewerbegebiete an die A66/A 5 zu ermöglichen. Begründung: Die Neuansiedlung des DHL-Logistik-Zentrums in Rödelheim hat deutlich gemacht, dass eine direkte Anbindung dieser beiden Gewerbegebiete an das Autobahnnetz dringend geboten ist. Möglicherweise ergibt sich aus einem geplanten Umbau des Nordwest-Kreuzes eine neue Chance dieses Ziel zu erreichen Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 7 am 04.11.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 456/7 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufhebung des absoluten Halteverbots am Taxi-Halteplatz Westerbachstraße/Ecke Breitlacherstraße

16.09.2014 · Aktualisiert: 18.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 16.09.2014, OM 3483 entstanden aus Vorlage: OF 437/7 vom 29.08.2014 Betreff: Aufhebung des absoluten Halteverbots am Taxi-Halteplatz Westerbachstraße/Ecke Breitlacherstraße Der Magistrat wird gebeten, das absolute Halteverbot im Bereich des Taxi-Halteplatzes Westerbachstraße/Ecke Breitlacherstraße aufzuheben. Außerdem sind entspreche nd des Hinweisschildes "drei Taxi-Halteplätze" auch drei Plätze auszuweisen. Begründung: Zurzeit wird gut die Hälfte der Westerbachstraße zwischen Breitlacherstraße und Lohoffstraße als öffentlicher Parkraum unnötigerweise blockiert. Neben einem sehr großzügig angelegten Taxi-Halteplatz für angeblich drei Fahrzeuge, der locker auch für sechs reichen würde, ist der Rest der freien Fläche durch absolutes Halteverbot für die Öffentlichkeit gesperrt. Dies ist nicht hinnehmbar, da völlig unnötig. Es gibt dort weder eine störende Baustelle noch müssen Linienbusse ausweichen. Außerdem müssen die Anwohner durch die Verlegung des Taxihalteplatzes wegen des Bahnhofsumbaus jetzt schon seit Jahren auf Parkplätze an dieser Stelle verzichten. Das hat der Ortsbeirat zwar alles schon einmal kritisiert, sich jedoch den Zwängen des Baustellenverkehrs durch den Rödelheimer Bahnhof gefügt. Diese Gründe sind jetzt weggefallen. Der Ortsbeirat erwartet eine bürgerfreundliche Lösung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2014, ST 1500 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bushaltestelle Am Seedamm/Seegewann

16.09.2014 · Aktualisiert: 18.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 16.09.2014, OM 3484 entstanden aus Vorlage: OF 438/7 vom 25.08.2014 Betreff: Bushaltestelle Am Seedamm/Seegewann Bei der Bushaltestelle an der Straßenecke Am Seedamm/Seegewann des Busses der Linie 60 in Richtung Rödelheim handelt es sich um eine sogenannte Ersatzhaltestelle. Dieser Begriff impliziert, dass es sich hierbei um eine kurzzeitige, befristete Maßnahme handelt. Dies ist in diesem Fall nicht gegeben. Die Haltestelle besteht seit ca. drei Jahren und eine mögliche Rückverlegung in die Eschborner Landstraße wird frühestens erfolgen, wenn der Busbahnhof auf der westlichen Seite des Rödelheimer Bahnhofs fertiggestellt ist. Dies setzt jedoch voraus, dass zuvor der Neubau des Bürogebäudes in der Breitlacherstraße abgeschlossen, der vorhandene REWE-Markt abgerissen, der neue REWE-Markt erbaut und eröffnet wird und anschließend die Neugestaltung und Fertigstellung des Busbahnhofs erfolgt. Ob danach seitens der VGF zur alten Fahrtroute zurückgekehrt wird, sei dahingestellt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat dringend gebeten, die oben genannte Ersatzhaltestelle für die Nutzer des ÖPNV mit einem Wind und Regen geschützten Wartebereich inklusive Sitzgelegenheiten auszustatten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.12.2014, ST 1544 Aktenzeichen: 92 13

OA (Anregung Ortsbeirat)

Bahnhofsvorplatz Rödelheim Westseite Vortrag des Magistrats vom 11.08.2014, M 131

16.09.2014 · Aktualisiert: 02.06.2020

Anregung vom 16.09.2014, OA 552 entstanden aus Vorlage: OF 440/7 vom 14.09.2014 Betreff: Bahnhofsvorplatz Rödelheim Westseite Vortrag des Magistrats vom 11.08.2014, M 131 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Der Zebrastreifen auf der nördlichen Seite zur Querung der Breitlacherstraße soll erhalten bleiben. Das Blindenleitsystem wird entsprechend ergänzt. 2. Der Aufzugzugang wird in das Blindenleitsystem einbezogen: Ein Leitstreifen sollte zum Taster führen, dann können die Noppen entfallen oder zumindest nur vor dem Taster liegen. Begründung: Zu 1: Die Planung sieht vor, dass der existierende Zebrastreifen über die Breitlacherstraße im Zuge der Nordseite der Westerbachstraße entfernt werden soll (und damit auch keine Querung für Blinde und Sehbehinderte vorgesehen ist). Damit ist es nicht mehr möglich, von der Nordseite der Westerbachstraße über gesicherte Überwege den Bahnhof und die Bushaltestellen zu erreichen. Der vom Amt geplante Umweg über die Südseite der Westerbachstraße hat auch keinen Zebrastreifen. Bei der abknickenden Vorfahrt ist die Querung nicht zu bewältigen, und diese Querung ist eine der Hauptwegebeziehungen. Die Lebenserfahrung besagt, dass die Menschen - zumal in einer Busbahnhofsituation - immer den kürzesten Weg zu den Haltestellen der Busse nehmen. Dies wäre die oben beschriebene Querung über die Westerbachstraße auf Höhe des jetzigen REWE-Marktes. Das Argument, dass die Busfahrten gestört würden, wird entkräftet durch die derzeitige Praxis mit Zebrasteifen, die keinerlei Probleme hervorgerufen hat. Zu 2: Das Noppenfeld vor dem Aufzug ist unlogisch. Es fehlt eine Hinführung zum Aufzug. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.08.2014, M 131 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2014, ST 1502 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 17.09.2014 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.09.2014, TO I, TOP 34 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 131 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 552 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, ELF Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 552) und FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL und REP (M 131 und OA 552 = Annahme) NPD (M 131 = Ablehnung, OA 552 = Enthaltung) 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.09.2014, TO II, TOP 35 Beschluss: 1. Der Vorlage M 131 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 552 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, ELF Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 552) sowie FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) und NPD (= Ablehnung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5090, 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.09.2014 Aktenzeichen: 61 00

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

.Anlieger frei. in der Carl-Sonnenschein-Straße

24.08.2014 · Aktualisiert: 17.09.2014

Antrag vom 24.08.2014, OF 1099/6 Betreff: "Anlieger frei" in der Carl-Sonnenschein-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ein Schild ( Zeichen 250 mit Zusatzzeichen 1020-1030) Anlieger frei, in der hinter der Eimündung des Flurscheidewegs in die Carl Sonnenschein Straße aufzustellen und zu überwachen wer dann dort parkt. Begründung: Der Ortsbeirat erhofft sich mit dieser Maßnahme dass sich der Parkdruck in der Carl Sonnenschein Straße so mindern lässt. Viele Anwohner berichten, dass dort viele Autos abgestellt werden die kein berechtigtes Interesse haben dort zu parken, zB. Mitarbeiter von Firmen die in der Wilhelm Fay Strasse ansässig sind. Mit der Aufstellung eines Schildes wäre eine Möglichkeit gegeben dort die Situation zu verbessern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 09.09.2014, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 1099/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER, REP und FDP gegen SPD (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Müllentsorgung für die Westseite des Rödelheimer Bahnhofs regeln

25.03.2014 · Aktualisiert: 04.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 25.03.2014, OM 3023 entstanden aus Vorlage: OF 370/7 vom 03.03.2014 Betreff: Müllentsorgung für die Westseite des Rödelheimer Bahnhofs regeln Der Magistrat wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Fläche auf der westlichen Seite des Rödelheimer Bahnhofs - beginnend an der Westerbachstraße und endend an der Baustelleneinfahrt hinter dem REWE-Markt - regelmäßig gereinigt wird, um zu verhindern, dass es erneut zu einer massiven Müllablagerung und einer Heimstatt für Ratten kommt. Begründung: Da offensichtlich die Besitzverhältnisse der genannten Fläche zwischen Stadt Frankfurt und Bundesbahn nicht geklärt sind, erfolgte über Monate keine Straßenreinigung. Das Ergebnis: Müllberge um die Dixi-Toiletten, am Aufzugschacht und im Besonderen an der Nordseite des REWE-Marktes und der Baustelleneinfahrt. Anwohner berichteten, hier wiederholt Ratten gesehen zu haben. Wegen der Dringlichkeit zeigte sich ein Mitarbeiter des Amtes für Straßenbau und Erschließung bereit, die FES zu einer Entfernung des Mülls zu motivieren, nicht aber ohne den Hinweis: "Eigentlich sei man nicht zuständig." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.06.2014, ST 825 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit im Sossenheimer Ortskern nachhaltig erhöhen

18.03.2014 · Aktualisiert: 25.02.2020

Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2964 entstanden aus Vorlage: OF 973/6 vom 24.02.2014 Betreff: Verkehrssicherheit im Sossenheimer Ortskern nachhaltig erhöhen Vorgang: ST 24/13; ST 95/13 Der Magistrat wird gebeten, ein Konzept mit Maßnahmen zur nachhaltigen Erhöhung der Verkehrssicherheit für den Sossenheimer Ortskern (Kurmainzer Straße, Alt-Sossenheim, Siegener Straße) zu erstellen und dem Ortsbeirat 6 vorzulegen. Dabei sollte insbesondere auf nachfolgende Probleme eingegangen werden: - Zahlreiche Autofahrer überschreiten insbesondere abends und nachts die zulässige Höchstgeschwindigkeit (siehe Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2013, ST 95); - die Ampeln werden häufig bei Rot überfahren (insbesondere die Ampel an der Kreuzung Alt-Sossenheim/Siegener Straße und die Bedarfsampel in der Straße Alt-Sossenheim). In diesem Zusammenhang sollten nachfolgende Punkte geprüft werden: - Sind die Fußgängerüberwege ausreichend gesichert bzw. kenntlich gemacht? - Inwieweit haben die Ausweitung der Geschwindigkeitsüberwachung in die Nachstunden und der bereits erfolgte Hinweis auf die Rotlichtverstöße an den Kreuzungen Alt-Sossenheim und Anschlussstelle Eschborn bei der Einsatzplanung der Landespolizei Berücksichtigung gefunden (siehe Stellungnahme des Magistrats vom 07.01.2013, ST 24)? - Kann an der Ampel an der Kreuzung Alt-Sossenheim/Siegener Straße eine kombinierte Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage fest installiert werden? Begründung: Dass es im Sossenheimer Ortskern immer wieder zu Geschwindigkeitsübertretungen kommt, ist nicht neu. Dies haben auch die bereits durchgeführten Geschwindigkeitskontrollen ergeben. Gerade abends und nachts überschreiten zahlreiche Autofahrer die zulässige Geschwindigkeit oft erheblich. Nun kam es in der Nacht vom 15. auf den 16. Februar auf der Straße Alt-Sossenheim zu einem Unfall, bei dem zwei Fußgänger beim Überqueren der Straße von einem Auto erfasst und schwer verletzt wurden. Was zu dem Unfall geführt hat, muss noch geklärt werden. Nichtsdestotrotz zeigt der Unfall, dass das Thema der Verkehrssicherheit in Sossenheim nach wie vor aktuell ist. Anstelle von Maßnahmen, die nur kurzfristig wirken, sollten deshalb nachhaltige Lösungen zur langfristigen Erhöhung der Verkehrssicherheit gefunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.01.2013, ST 24 Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2013, ST 95 Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST 1051 Antrag vom 17.08.2015, OF 1440/6 Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4443 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sossenheim: Westerbachsiedlung nur für Anliegerverkehr zulassen

29.10.2013 · Aktualisiert: 01.06.2022

Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2580 entstanden aus Vorlage: OF 807/6 vom 08.09.2013 Betreff: Sossenheim: Westerbachsiedlung nur für Anliegerverkehr zulassen Um den Verkehr in der Westerbachsiedlung zu beruhigen und zu verringern, wird der Magistrat gebeten, die Siedlung (Betzdorfer Straße, Weidenauer Straße, Eiserfelder Straße) für Fahrzeuge aller Art zu sperren (Verkehrszeichen 250) und nur Anliegerverkehr (Verkehrszeichen 1020-30) zu erlauben. Begründung: Die Anwohner in der Westerbachsiedlung berichten über stark ansteigenden Verkehr. Indem nur noch Anliegerverkehr zugelassen wird, soll dem entgegengewirkt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2014, ST 118 Antrag vom 14.12.2021, OF 279/6 Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1317 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen

27.08.2013 · Aktualisiert: 12.11.2020

Anregung vom 27.08.2013, OA 409 entstanden aus Vorlage: OF 760/6 vom 12.08.2013 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidium (RP) Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, die nachfolgend aufgeführte Minderungsmaßnahme aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf innerörtlichen Straßen im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen zur Umgebungslärmrichtlinie des Landes Hessen unter http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default) Werte gemäß Lärmindizes LDEN/LNight von über 65 bzw. 55 dB(A) eingetragen sind. Dazu sind durch den Magistrat die betroffenen Straßenabschnitte zu ermitteln. Dort ist Tempo 30 als Lärmminderungsmaßnahme beim RP einzufordern. 1. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/West-Höchster Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstraße, Kurmainzer Straße, Sossenheimer Weg, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. 2. Auszunehmen sind jedoch folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte, da sie entweder außerhalb der Bebauung verlaufen oder eine besondere Verkehrsleitfunktion haben, das heißt, sie nehmen Verkehr auf, der von anderen Straßen ferngehalten werden soll (z. B. aus Gründen der Entlastung der Anwohner vor dem Verkehr): Schwanheimer Ufer, Schwanheimer Brücke, Stroofstraße, Mainzer Landstraße von der Birminghamstraße stadtauswärts sowie ab Nied Kirche bis zur Bolongarostraße, Oeserstraße durch den Niedwald bis zum Römerhof, Schmalkaldener Straße, Hunsrückstraße von der Schmalkaldener Straße bis zur Silostraße, Silostraße, Pfaffenwiese von der Silostraße bis zum Ortsrand Zeilsheim, Hoechster-Farben-Straße. Auf den Straßen unter Ziffer 2. soll - dort, wo Wohnbevölkerung betroffen und dies möglich ist - durch alternative Maßnahmen, wie z. B. Lärmschutzwände, Lärmminderung erreicht werden. Hervorzuheben ist hier besonders die Straße Schwanheimer Ufer . Begründung: Im Laufe dieses Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierungen), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung (Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: www.hlug.de; direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default). Werden aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet, im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplans, Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, heißt es im Abschnitt "Grundlagen der Lärmaktionsplanung" auf Seite 41: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 dB(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte (LDEN/LNight > 65/55 dB(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen, wie z. B. Geschwindigkeitsreduzierungen, prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich der Region Frankfurt am Main wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert, "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen und Vorschläge bezüglich der Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass dem RP die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregungen, die erst nach der Veröffentlichung des Entwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplans aufgeführt werden, ist sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen gemäß dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen." Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern, für den Ortsbezirk 6 bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen für den Lärmaktionsplan des Landes Hessen einzufordern. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich (vgl. auch Vortrag von Prof. Dr. Spessert von der FH Jena im Ortsbeirat 6). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo 30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo 30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 46 Antrag vom 27.02.2014, OF 953/6 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2952 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 04.09.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 26.09.2013, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.10.2013, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) Piraten (= Annahme) 13. Sitzung der KAV am 28.10.2013, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OA 409 wird abgelehnt. Beschlussausfertigung(en): § 3713, 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 26.09.2013 Aktenzeichen: 79 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkverhalten rund um den Rödelheimer Bahnhof und Nutzung des Parkhauses Rödelheimer Bahnweg

18.06.2013 · Aktualisiert: 25.02.2020

Anregung an den Magistrat vom 18.06.2013, OM 2294 entstanden aus Vorlage: OF 234/7 vom 13.11.2012 Betreff: Parkverhalten rund um den Rödelheimer Bahnhof und Nutzung des Parkhauses Rödelheimer Bahnweg In den Straßen um den Bahnhof Rödelheim, wie z. B. der Radilo- und der Alexanderstraße, ist zu beobachten, dass viele Autos längere Zeit geparkt sind, mutmaßlich von Nutzerinnen und Nutzern des ÖPNV ab dem Bahnhof Rödelheim. Im westlich des Bahnhofs gelegenen Teil Rödelheims, wie z. B. in der Breitlacherstraße und im Zentmarkweg, ist tagsüber ebenfalls ein hoher Parkdruck vorhanden und spätestens mit der Schaffung des Busbahnhofs ist mit verstärkter Nachfrage nach Parkplätzen zu rechnen. Das Parkhaus am Rödelheimer Bahnweg wird anscheinend jedoch nur wenig genutzt. Gleichzeitig gibt es regelmäßig Nachfragen zur Verbesserung der Parksituation rund um den Bahnhof Rödelheim. Die Ursache für die geringe Nutzung des Parkhauses könnte eine ungenügende Ausschilderung des Parkhauses sein, aber auch andere Gründe sind möglich. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat, eine Erhebung bzw. Befragung zum Parkverhalten rund um den Bahnhof Rödelheim und zur Nutzung des Parkhauses am Rödelheimer Bahnweg zu veranlassen. Wenn möglich, sind diese mit den Erhebungen zur Vorbereitung einer Umgestaltung der Radilostraße zu kombinieren. Die Erhebung bzw. Befragung soll folgende Fragen beantworten: 1. Wie hoch ist der Nutzungsgrad des Parkhauses am Rödelheimer Bahnweg, differenziert nach Tageszeiten und Wochentagen? 2. Was sind Parkgründe und wie ist die Parkdauer von Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern in der Umgebung des Baruch-Baschwitz-Platzes, der Radilostraße, des Rödelheimer Bahnweges, der Breitlacherstraße und des Zentmarkweges? Hier wäre besonders der Anteil an P+R-Nutzern und von Langzeitparkern interessant. 3. Wird das Parkhaus auch von westlich der Bahnlinie anfahrenden Kfz genutzt? 4. Ist das Parkhaus den rund um den Bahnhof Rödelheim ihr Kfz parkenden Autofahrerinnen und Autofahrern überhaupt bekannt? 5. Was sind die Gründe für die Nichtbenutzung des Parkhauses am Rödelheimer Bahnweg? 6. Mit welchen Maßnahmen könnte die Nutzung des Parkhauses verbessert werden? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2013, ST 1384 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2014, ST 449 Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2014, ST 1019 Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2015, ST 527 Aktenzeichen: 61 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 14

Umwandlung der Gewerbefläche Im Kalk in ein Wohngebiet vorbereiten

02.06.2013 · Aktualisiert: 26.06.2013

Antrag vom 02.06.2013, OF 115/14 Betreff: Umwandlung der Gewerbefläche Im Kalk in ein Wohngebiet vorbereiten Da die Verlagerung auf ein Areal in der Gaugrafenstraße vorläufig nicht zum Abschluss gebracht werden kann, planen die Baubetriebe im o.g. Gewerbegebiet aktuell eine Verlagerung an einen anderen Standort außerhalb Frankfurts. Bei einem positiven Verlauf könnte schon innerhalb der nächsten Monate das Gelände geräumt und von der Stadt Frankfurt übernommen werden, um das Gewerbegebiet in ein Wohngebiet umzuwandeln. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat hierzu um Auskunft: 1. Ist die Übernahme der Fläche durch die Stadt Frankfurt noch beabsichtigt, oder spielt diese Fläche für Wohnbebauung keine Rolle mehr? 2. Kann hier tatsächlich auf ca. 12000 m2 Fläche kurzfristig Bauland für eine Wohnbebauung entstehen, oder ist damit zu rechnen, dass die geräumte Gewerbefläche längerfristig ungenutzt brac hliegt? 3. Können Vorbereitungen getroffen werden, um die Umwandlung in ein allgemeines Wohngebiet und die Aufstellung eines Bebauungsplanes zu beschleunigen? 4. Wenn ja, welche? Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 14 am 17.06.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 757 2013 Die Vorlage OF 115/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffern 3. und 4. gestrichen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Betreuungssituation in Schwanheim/Goldstein Es ist Zeit für nachvollziehbare Antworten

16.05.2013 · Aktualisiert: 17.09.2020

Anregung an den Magistrat vom 16.05.2013, OM 2216 entstanden aus Vorlage: OF 712/6 vom 08.04.2013 Betreff: Betreuungssituation in Schwanheim/Goldstein Es ist Zeit für nachvollziehbare Antworten Vorgang: ST 385/13 Der Magistrat wird gebeten, 1. entsprechend seiner Darstellungen in der Stellungnahme vom 08.03.2013, ST 385, anhand eines anschaulichen und leicht verständlichen Zeitstrahls darzulegen, wie in den nächsten Jahren an den einzelnen Grundschulen in Schwanheim und Goldstein sukzessive die Voraussetzungen geschaffen werden sollen, damit diese weitere Betreuungsangebote für sechs- bis zwölfjährige Kinder anbieten können; 2. zudem seine Sicht darzulegen, welche Schritte vonseiten der Schulen notwendig sind, damit der Magistrat möglichst zeitnah mit Lösungsangeboten auf die Schulen zugehen kann. Begründung: Insgesamt wird nicht klar, wie der Magistrat dem Ortsbeirat in der o. g. Stellungnahme mitteilen kann, dass Betreuungsbedarf tatsächlich vorhanden ist, der schwarze Peter aber den Schulen zugeschoben wird, die jedoch nach Rücksprache teilweise Gegenteiliges berichten. Zumindest die Minna-Specht-Schule hat sich bereits mehrmals beim Ganztagsschulprogramm des Landes Hessen beworben und keine Berücksichtigung gefunden. Positiv anzumerken ist, dass der Minna-Specht-Schule durch den Magistrat die erweiterte schulische Betreuung angeboten wurde, welche auch umgesetzt wird. Nach Rücksprache des Ortsbeirats mit den genannten Grundschulen in Schwanheim und Goldstein werden zunächst einmal Investitionen der Stadt vonnöten sein, bevor weitere Betreuungsplätze eingerichtet werden können. - In der Goldsteinschule werden bspw. Räume für die Mittagsversorgung benötigt. - In der Minna-Specht-Schule werden ebenfalls weitere Räumlichkeiten und Investitionen in die Bausubstanz benötigt. - In der August-Gräser-Schule ist zunächst einmal der Brandschutz sicherzustellen, allerdings werden auch hier weitere Räumlichkeiten benötigt. Die Empfehlung in der genannten Stellungnahme, "Überlegungen zur sukzessiven Ganztagsschulentwicklung anzugehen", wird vor Ort bereits umgesetzt, jedoch scheitern die Schulen an der Realisierung durch Raumknappheit, Nichteinhaltung von Brandschutzmaßnahmen oder aber an den Bedingungen der vorhandenen Baukörper, welche sanierungsbedürftig sind. Hier wären also nicht, wie in der o. g. Stellungnahme vom Magistrat berichtet, die Schulen am Zug, sondern wiederum die Stadt und damit der Magistrat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2013, ST 385 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2013, ST 1207 Aktenzeichen: 40 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wie steht es um die Realisierung des Kinder- und Familienzentrums in Sossenheim?

16.05.2013 · Aktualisiert: 28.04.2020

Anregung an den Magistrat vom 16.05.2013, OM 2218 entstanden aus Vorlage: OF 726/6 vom 26.04.2013 Betreff: Wie steht es um die Realisierung des Kinder- und Familienzentrums in Sossenheim? Vorgang: OM 358/11 OBR 6; ST 1269/11; E 20/12 CDU und GRÜNE Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie der aktuelle Stand der Realisierung des Kinder- und Familienzentrums ist, das für die Liegenschaft Alt-Sossenheim 9 (alte Schule) geplant ist. In diesem Zusammenhang wird auch darum gebeten, die Vertreterinnen/Vertreter des SOS-Kinderdorf e. V. für ein Informationsgespräch nach Sossenheim einzuladen, um vor Ort die Konzeption der Einrichtung einer Kindertagesstätte vorzustellen (vgl. Vorlage OM 358). Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2011, ST 1269, wird berichtet, dass die Umsetzung einer Kindertageseinrichtung in der alten Schule, Alt-Sossenheim 9, durch den SOS-Kinderdorf e. V. von allen Beteiligten befördert wird. Gemäß Etatantrag vom 27.04.2012, E 20, wurde u. a. das KiFaz Sossenheim bereits Anfang 2012 im Jugendhilfeausschuss beschlossen. Seitens des Stadtschulamtes sind bereits verbindliche Zusagen erfolgt. Leider gibt es seitdem keine weiteren Informationen darüber, wie es nun weitergeht bzw. wann mit der Realisierung begonnen wird. Auch zu dem vorgeschlagenen Informationsgespräch wurde bisher noch nicht eingeladen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2011, OM 358 Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2011, ST 1269 Etatantrag vom 27.04.2012, E 20 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2013, ST 1101 Aktenzeichen: 40 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkplatzmarkierung auf dem Bürgersteig Westerbachstraße/Ecke Breitlacherstraße

14.05.2013 · Aktualisiert: 26.03.2020

Anregung an den Magistrat vom 14.05.2013, OM 2188 entstanden aus Vorlage: OF 288/7 vom 29.04.2013 Betreff: Parkplatzmarkierung auf dem Bürgersteig Westerbachstraße/Ecke Breitlacherstraße Der Magistrat wird gebeten, die Parkplätze auf dem Bürgersteig Westerbachstraße/Ecke Breitlacherstraße (Südseite) zu markieren. Begründung: Die fehlende Markierung führt dazu, dass die Autofahrer zu weit auf dem Bürgersteig parken. Das führt dazu, dass der verbleibende Platz, z. B. für Kinderwagen, nicht mehr ausreicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2013, ST 1126 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sossenheimer Unterfeld vor Überschwemmungen schützen und Wege sicherer gestalten

09.04.2013 · Aktualisiert: 26.02.2020

Anregung an den Magistrat vom 09.04.2013, OM 2106 entstanden aus Vorlage: OF 687/6 vom 19.03.2013 Betreff: Sossenheimer Unterfeld vor Überschwemmungen schützen und Wege sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, im Sossenheimer Unterfeld 1. Maßnahmen zu ergreifen, die vor Überschwemmungen schützen und somit verhindern, dass es an den Häusern in der Siedlung "Im Mittleren Sand" zu baulichen Schäden durch Niederschlagswasser kommt bzw. die Keller überschwemmt werden; 2. die Straßen zwischen Kurmainzer Straße, Alt-Sossenheim und der Siedlung "Im Mittleren Sand" (insbesondere die Straße Am Brünnchen, Im Mittleren Sand und Wiesenfeldstraße) sicherer zu gestalten, indem die Straßenbankette ausgebessert und die Beleuchtung verbessert wird. Begründung: Auf der Straße zwischen Kurmainzer Straße und Alt-Sossenheim sowie der Siedlung "Im Mittleren Sand" wurden seinerzeit drei "Dellen" eingebaut, durch die bei Hochwasser die Wassermassen in den Sulzbach geleitet werden sollten, um zu verhindern, dass die Wassermassen ungehindert ins Unterfeld eindringen und Häuser beschädigen bzw. Keller überfluten. Anwohner berichten jedoch, dass die Felder dort mittlerweile so hoch sind, dass die Wassermassen gar nicht zum Sulzbach kommen können und die "Dellen" somit ohne jede Wirkung bleiben. Die Straßenbankette der genannten Straßen sind in einem derart schlechten Zustand, dass sie eine Unfallgefahr, insbesondere für Fußgänger und Radfahrer, darstellen. Hinzukommt, dass die Beleuchtung der Wiesenfeldstraße als unzureichend beschrieben wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2013, ST 1061 Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2014, ST 454 Antrag vom 19.04.2014, OF 1013/6 Anregung an den Magistrat vom 06.05.2014, OM 3092 Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2014, ST 1435 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Einrichtung einer Kita für Kinder unter drei Jahren Bericht des Magistrats vom 18.01.2013, B 36

09.04.2013 · Aktualisiert: 24.09.2020

Anregung vom 09.04.2013, OA 356 entstanden aus Vorlage: OF 261/7 vom 17.02.2013 Betreff: Einrichtung einer Kita für Kinder unter drei Jahren Bericht des Magistrats vom 18.01.2013, B 36 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Bezug nehmend auf die dringend erforderliche Schaffung von zusätzlichen Kindertageseinrichtungen für unter Dreijährige, wird der Magistrat beauftragt, in der Liegenschaft Breitlacherstraße 89 ein solches Angebot zu verwirklichen und danach gegebenenfalls einem freien Träger zu übergeben. Das Erdgeschoss, in dem sich zuvor ein Getränkemarkt befand, steht zur Vermietung frei. Der Eigentümer ist an einer solchen Nutzung interessiert; einem Anbau, damit eine zweigruppige Einrichtung entstehen kann, steht von seiner Seite nichts im Wege. Die Liegenschaft befindet sich in einem Wohngebiet mit zahlreichen jungen Familien. Darüber hinaus ist eine perfekte Bus- und S-Bahn-Anbindung vorhanden. Begründung: Angesichts der Tatsache, dass ab 1. August 2013 Eltern einen Rechtsanspruch auf Betreuung ihrer Kleinkinder haben, empfiehlt es sich, dass der Magistrat das umsetzt, was er selbst in seinem Bericht B 36 auf Seite 26 darstellt, nämlich dass der Ausbau der Angebote für Kinder unter drei Jahren im Rahmen des Sofortprogramms durch Anmietung bestehender Liegenschaften wie Ladenlokale, Büro- und Gewerberäume realisiert werden soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 18.01.2013, B 36 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.09.2013, B 449 Bericht des Magistrats vom 07.02.2014, B 30 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 10.04.2013 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 15.04.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 36 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 356 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 12. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 06.05.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OA 356 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 20. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 27.05.2013, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 356 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FREIE WÄHLER und Piraten (B 36 = Kenntnis, OA 356 = Prüfung und Berichterstattung) RÖMER (B 36 = Kenntnis, OA 356 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 36 = Zurückweisung, OA 356 = Prüfung und Berichterstattung) NPD (B 36 = Kenntnis, OA 356 = Ablehnung) 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.06.2013, TO II, TOP 29 Beschluss: 1. Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 356 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und NPD gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und ÖkoLinX-ARL gegen SPD und RÖMER (= Annahme) sowie NPD (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 3243, 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.06.2013 Aktenzeichen: 40 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sossenheim: Bushaltestelle „Haigerer Straße“ barrierefrei gestalten

12.03.2013 · Aktualisiert: 09.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 12.03.2013, OM 2031 entstanden aus Vorlage: OF 668/6 vom 22.02.2013 Betreff: Sossenheim: Bushaltestelle "Haigerer Straße" barrierefrei gestalten Der Magistrat wird gebeten, die Bushaltestelle "Haigerer Straße" in Richtung Rödelheim schnellstmöglich barrierefrei zu gestalten, sodass auch mobilitätseingeschränkte Menschen (z. B. Menschen mit Kinderwagen, mit Rollator, im Rollstuhl etc.) an dieser Haltestelle problemlos ein- und aussteigen können. Dabei sollte auch die Einrichtung eines Haltestellenkaps geprüft werden. Begründung: Da die Bushaltestelle nicht barrierefrei gestaltet ist, können mobilitätseingeschränkte Menschen hier nur ein- und aussteigen, wenn bei dem Bus eine Rampe ausgefahren wird. Allerdings ist der Gehweg hier so schmal, dass er bei ausgefahrener Rampe kaum noch nutzbar ist (wie auf den Bildern ersichtlich). Menschen, die beispielsweise einen Rollator oder einen Rollstuhl benötigen, können diese Haltestelle also kaum nutzen. Ein Haltestellenkap könnte zusätzlich zur Verkehrsberuhigung auf der Straße beitragen, auf der es häufig zu Geschwindigkeitsüberschreitungen kommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.09.2013, ST 1352 Antrag vom 30.01.2016, OF 1608/6 Anregung an den Magistrat vom 16.02.2016, OM 5026 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrskonzept für den Bereich Westerbachstraße, Gaugrafenstraße, Am Seedamm, Eschborner Landstraße

05.03.2013 · Aktualisiert: 09.07.2013

Anregung an den Magistrat vom 05.03.2013, OM 2013 entstanden aus Vorlage: OF 267/7 vom 19.02.2013 Betreff: Verkehrskonzept für den Bereich Westerbachstraße, Gaugrafenstraße, Am Seedamm, Eschborner Landstraße Der Magistrat wird gebeten, ein Verkehrskonzept für den Bereich Westerbachstraße, Gaugrafenstraße, Am Seedamm und Eschborner Landstraße mit dem Ziel der Verkehrsberuhigung zu entwickeln. Dabei sind die regen Bau- und Investitionstätigkeiten zu berücksichtigen, die nicht im Einklang mit den vorhandenen Straßen und deren Kapazitäten stehen und jetzt schon zu erheblichen Staus während des Berufsverkehrs führen. Begründung: Schon vor zwei Jahren wurde der Magistrat von den Ortsbeiräten 6 und 7 aufgefordert, ein Verkehrskonzept vorzulegen, welches der regen Erschließungstätigkeit des Gewerbegebietes Wilhelm-Fay-Straße und der Gewerbegebiete Rödelheim West Rechnung trägt. Es ist keine neue Entwicklung, die als Folge der durchaus erfreulichen Zunahme von Investitionen von neuem Gewerbe in diesem Bereich zu einer erheblichen Zunahme des Pkw-Verkehrs in den Abend- und Morgenstunden sowohl auf der Westerbachstraße als auch auf Gaugrafenstraße und der Straße Am Seedamm führt. Leider hat der Magistrat bis heute den Ortsbeiräten nichts vorgelegt. Stattdessen wurden Vorschläge seitens der Ortsbeiräte über zusätzliche Buslinien oder Autobahnanbindungen abgelehnt. Die Anwohner gerade der Westerbachstraße erwarten aber dringend eine Lösung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2013, ST 775 Aktenzeichen: 61 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Smart-Markt im Sossenheimer Ortskern (Alt-Sossenheim 19) einrichten

19.02.2013 · Aktualisiert: 14.06.2019

Anregung an den Magistrat vom 19.02.2013, OM 1969 entstanden aus Vorlage: OF 654/6 vom 07.02.2013 Betreff: Smart-Markt im Sossenheimer Ortskern (Alt-Sossenheim 19) einrichten Vorgang: ST 1050/12 Der Magistrat wird gebeten, in den Räumen der Liegenschaft Alt-Sossenheim 19 einen von der Werkstatt Frankfurt betriebenen Smart-Markt einzurichten, um insbesondere wieder für ältere und/oder bewegungseingeschränkte Menschen eine Nahversorgung im Sossenheimer Ortskern sicherzustellen. Begründung: Im Sossenheimer Ortskern ist die Nahversorgungsstruktur sehr ausgedünnt. Auch in der Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2012, ST 1050, wird bestätigt, dass aufgrund der Randlage anderer Lebensmittelgeschäfte für ältere und/oder bewegungseingeschränkte Menschen keine ausreichende Nahversorgung mehr sichergestellt ist. Entsprechend käme der Sossenheimer Ortskern für die Einrichtung eines Smart-Marktes infrage. Bislang konnten hierfür jedoch keine geeigneten Ladenflächen gefunden werden. Nach neuesten Informationen wird demnächst die Liegenschaft Alt-Sossenheim 19 frei. Deshalb bittet der Ortsbeirat 6 den Magistrat, die Räumlichkeiten zur Einrichtung eines Smart-Markts zu nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2012, ST 1050 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2013, ST 757 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 51

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sossenheim: Wie verkraftet die Westerbachstraße den Ausbau des Gewerbegebiets Sossenheim?

19.02.2013 · Aktualisiert: 14.06.2019

Anregung an den Magistrat vom 19.02.2013, OM 1968 entstanden aus Vorlage: OF 648/6 vom 29.01.2013 Betreff: Sossenheim: Wie verkraftet die Westerbachstraße den Ausbau des Gewerbegebiets Sossenheim? Vorgang: OA 1157/10 OBR 6; Beschl. d. Stv.-V., § 8998/10 Der Presse ist zu entnehmen, dass die Deutsche Telekom in den kommenden Wochen mit einem Neubau im Gewerbegebiet an der Wilhelm-Fay-Straße beginnen möchte. In diesem Servicecenter sollen 1.000 Arbeitsplätze zusammengezogen werden. Der Bezug des neuen Zentrums ist für das erste Quartal 2014 geplant. Grundsätzlich begrüßt der Ortsbeirat 6, dass sich neue Firmen im Gewerbegebiet Sossenheim ansiedeln. Allerdings wird damit auch eine Zunahme des Verkehrs auf der Westerbachstraße verbunden sein. Die Verkehrssituation auf der Westerbachstraße ist bereits sehr angespannt und kann als unerträglich für die Anwohner und die Pendler bezeichnet werden. Während des Berufsverkehrs ist die Westerbachstraße schlichtweg dicht. Aus diesem Grund hatte der Ortsbeirat bereits 2010 beantragt, dass ein Verkehrsgutachten mit Lösungsmöglichkeiten für die täglichen Staus erstellt werden soll. Bis zur Vorlage der Ergebnisse des Gutachtens sollte das Gewerbegebiet Sossenheim (Wilhelm-Fay-Straße) nicht weiter besiedelt werden (OA 1157). Damit sollte verhindert werden, dass die unerträgliche Verkehrssituation noch weiter verschlechtert wird. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. zu erklären, wieso das Gewerbegebiet Sossenheim - entgegen dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.11.2010, § 8998, nun weiter besiedelt wird; 2. das geforderte Verkehrsgutachten inklusive Untersuchung der Verkehrsströme und der baulichen Möglichkeiten zur Verbesserung der Anbindung an das überregionale Straßennetz (Autobahnen) und des ÖPNV-Angebots in den Gewerbegebieten Sossenheim und Eschborn-Süd in Auftrag zu geben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 17.08.2010, OA 1157 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2013, ST 714 Aktenzeichen: 61 00

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