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Meine Nachbarschaft: Wasserweg

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße II

19.01.2018 · Aktualisiert: 20.12.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2604 entstanden aus Vorlage: OF 660/5 vom 08.11.2017 Betreff: Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße II Vorgang: OM 1208/17 OBR 5; ST 882/17 Der Magistrat wird gebeten, das Gebiet zwischen der Gerbermühlstraße im Norden, der Seehofstraße im Westen und der Eisenbahngleise im Süden als potenzielle Entwicklungsfläche für Wohnen in das integrierte Stadtentwicklungskonzept aufzunehmen. Begründung: Auf die Anregung des Ortsbeirates an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1208, wurde in der Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 882, eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu einem Mischgebiet mit hohem Wohnanteil für dieses Gebiet für wünschenswert erklärt. Ebenso fand die vom Ortsbeirat 5 vorgeschlagene Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für eine Blockrandbebauung die Zustimmung des Magistrats. Jedoch sah sich der Magistrat mangels Personalressource nicht in der Lage, ein solches Verfahren einzuleiten. Die bloße Aufnahme in das integrierte Stadtentwicklungskonzept dürfte jedoch nicht in vergleichbarem Maße Personal binden, erscheint jedoch sinnvoll, um Möglichkeiten aufzuzeigen, der Wohnraumknappheit zu begegnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1208 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 882 Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2018, ST 718 Antrag vom 06.11.2019, OF 1477/5 Anregung vom 22.11.2019, OA 502 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bahngleissicherung Strahlenberger Weg/Zum Bärengarten sowie Gerbermühlstraße

19.01.2018 · Aktualisiert: 12.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2610 entstanden aus Vorlage: OF 706/5 vom 30.12.2017 Betreff: Bahngleissicherung Strahlenberger Weg/Zum Bärengarten sowie Gerbermühlstraße Der Magistrat wird gebeten, die Bahngleise im Strahlenberger Weg bis zum Bärengarten gegen unbefugtes Übertreten durch Kinder, Jugendliche und Erwachsene zu sichern. Dies soll im Einzelnen durch folgende Maßnahmen geschehen: 1. Durch die Errichtung eines begrünten Stabmattenzauns und/oder die Bepflanzung der Böschung ist diese so weit zu verdichten, dass unbefugte Gleisübertritte effektiv verhindert werden; 2. Der bereits vorhandene Holzzaun wird durch Maschendraht undurchlässiger gestaltet; 3. Sämtliche Diensttreppen im Länderweg und Strahlenberger Weg werden für Unbefugte unpassierbar gemacht; 4. Nördlich der Gleisanlage zur Gerbermühlstraße hin soll zwischen der Fußgängerüberführung und der Sportanlage der vorhandene Zaun instand gesetzt bzw. verbessert werden, sodass die Gleise auch von dort aus für Unbefugte nicht mehr zugänglich sind. Begründung: In den Strahlenberger Weg sind inzwischen zahlreiche Familien mit Kindern zugezogen. Die Mühlbergschule wurde in die Containerschule ausgelagert, wodurch der Fußgängerverkehr durch Kindern verstärkt wird. Die in der Gerbermühlstraße liegenden Sportplätze verleiten trotz vorhandener Bahngleisüberführung zum direkten (illegalen) Übertritt der u. a. von ICE befahrenen Gleise. Es kommt leider immer wieder vor, dass Kinder und Jugendliche, genauso wie Erwachsene, die gefährliche Abkürzung über die Gleise nehmen. Die Deutschen Bahn AG äußerte sich diesbezüglich in ihrem Schreiben vom 05.12.2017 an Herrn Oberbürgermeister Peter Feldmann wie folgt: "Den Kollegen von DB Netz ist zudem nicht bekannt, dass der Bretterzaun zwischen dem Kreuzungsbauwerk der süd- und nordmainischen Eisenbahnstrecken und der im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main liegenden Fußgängerüberführung am Strahlenberger Weg von DB Netz AG angebracht wurde. Dieser Zaun befindet sich nach unseren Unterlagen auch nicht auf Bahngelände. Gern kann - in Abstimmung mit DB Netz - in kommunaler Verantwortung auf städtischem Gelände ein Zaun o. dgl. entlang des Bahngeländes errichtet werden." Wie von Anwohnern gefertigte Fotos belegen, ist die Absicherung der Bahngleise gegen unbefugte Übertritte dringend erforderlich. Die Begrünung des Stabmattenzauns soll zusätzlich lärmdämmend wirken, bis in dem Bereich eine Lärmschutzmauer errichtet wurde, zumal die Gegend laut Umgebungslärmkartierung des Eisenbahn-Bundesamts von Eisenbahnlärm mit mehr als 75 Dezibel betroffen ist. Quelle: Google-Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2018, ST 726 Antrag vom 17.04.2018, OF 859/5 Anregung an den Magistrat vom 04.05.2018, OM 3094 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rad-Direktverbindung Offenbach - Oberrad - Sachsenhausen

19.01.2018 · Aktualisiert: 13.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2628 entstanden aus Vorlage: OF 733/5 vom 04.01.2018 Betreff: Rad-Direktverbindung Offenbach - Oberrad - Sachsenhausen Die Stadt Offenbach beteiligt sich am Bundeswettbewerb "Klimaschutz durch Radverkehr". Im Zuge dieses Projekts will Offenbach Millionensummen investieren, um ausdrücklich auch Berufspendler aus und nach Offenbach zum Umstieg auf das Fahrrad zu bewegen. Dazu sollen überörtliche Radwegverbindungen ausgebaut werden. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, diese Initiative aufzugreifen, um in Zusammenarbeit mit der Stadt Offenbach eine Direktverbindung von Offenbach Zentrum über die Frankfurter Stadtteile Oberrad und Sachsenhausen zum Mainufer zu erstellen. Begründung: Die Zeiten für Partikularismus und die Pflege lokaler Animositäten sind vorbei. Offenbach hat in den letzten Jahren bemerkenswerte Fortschritte in der Fahrradförderung erreicht und konnte, z. B. im ADFC Fahrradklimatest, mit Frankfurt gleichziehen. Frankfurt sollte freudig jede Möglichkeit aufgreifen, um den überörtlichen Fahrradverkehr zu verbessern. Seit Langem ist das Mainufer die meistgenutzte Verbindung für Radfahrer zwischen Frankfurt und Offenbach, obwohl der Weg nicht optimal ist, weil er den Windungen des Mains folgt und nicht direkt in das Zentrum Offenbachs führt. Auch eine direktere Verbindung müsste in jedem Fall die Autobahn 661 kreuzen, wofür wohl nur die Brücke der Offenbacher Landstraße infrage kommt. Davon ausgehend kann auf Frankfurter Gemarkung eine Verbindung nach Offenbach zu minimalen Kosten erstellt werden: Von der Stadtgrenze bis hinter der Autobahn besteht bereits ein Radweg. Danach könnte er auf bestehenden Wirtschaftswegen entlang der Eisenbahnlinie, dann weiter über die Straße Im Bärengarten und den Strahlenberger Weg geführt werden. Lediglich die Seehofstraße müsste umgestaltet werden, deren Umbau aber ohnehin in Planung ist. Ab Einmündung Siemensstraße könnte der Weg wieder auf bestehenden Radwegen bis zum Mainufer geführt werden. Die Stadt Frankfurt sollte die Gelegenheit nicht verstreichen lassen, in Kooperation mit der Stadt Offenbach einen Meilenstein in der Zusammenarbeit der Kommunen zur Förderung des Radverkehrs zu setzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2018, ST 689 Aktenzeichen: 61 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2018 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Kinder- und Jugendzentrum auf der Liegenschaft Willemerstraße/Neuer Wall

18.12.2017 · Aktualisiert: 26.01.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.12.2017, OF 686/5 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Kinder- und Jugendzentrum auf der Liegenschaft Willemerstraße/Neuer Wall Vorgang: V 198/16 OBR 5; ST 441/17 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden ausreichend Mittel für den Neubau eines Kinder- und Jugendzentrum auf der Liegenschaft Willemerstr./Neuer Wall in den Haushalt 2018 eingestellt. Begründung: Der Magistrat hat in seiner ST 441 vom 27.02.2017 mitgeteilt, dass in der Liegenschaft Willemerstr./Neuer Wall in Sachsenhausen sich derzeit zwei Kinderzentren (KiZ 55 und KiZ 145) in einem Gebäude befinden. Die Gebäude sind marode und die Auflagen des Brandschutzes aufgrund von Sonderbaukontrollen führen seit Jahren zu keiner wirtschaftlichen Lösung. Aufgrund der tieferen Planung für die Gesamtsanierung wurde deutlich, dass die Gesamtsanierung unwirtschaftlich ist und ein Abriss und Neubau die wirtschaftlichste Alternative darstellt. Aufgrund der Bedarfslage im Stadtteil Sachsenhausen sollen 42 Kindergartenplätze neu geschaffen werden. Der Magistrat schlägt daher in seiner ST 441 den mittelfristigen Abriss und Neubau der Gebäude vor. Da die Planung und Ausschreibung sich bei solchen Projekten oftmals über Jahre hinzieht, sollten bereits jetzt mittel in den Haushalt eingestellt werden. Zudem gibt es seit Jahren Beschwerden von Anwohnern im Frankfurter Norden, insbesondere des Adlhoch- und des Diesterwegplatzes, nach denen sich gerade bei sommerlichen Temperaturen Jugendliche und junge Erwachsene dort treffen und es zu Lärmbelästigungen und zu einer Vermüllung dieser beiden Plätze kommt. Ein Jugendklub würde diesen Jugendlichen und jungen Erwachsenen einen Raum bieten, in dem sie sich unter sozialpädagogischer Betreuung aufhalten könnten. Eine solche Einrichtung würde, neben anderen Maßnahmen, die Situation vor allem am Adlhochplatz entschärfen. Auch vor diesem Hintergrund ist der Neubau der Gebäude auf der Liegenschaft der Willemerstr./Neuer Wall zur Schaffung eines Jugendklubs und weiterer Kindergartenplätze dringend geboten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.10.2016, V 198 Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2017, ST 441 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 5 am 19.01.2018, TO I, TOP 22 Beschluss: Etatanregung EA 31 2018 Die Vorlage OF 686/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Platz vor dem Kuhhirtenturm

24.11.2017 · Aktualisiert: 10.05.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2434 entstanden aus Vorlage: OF 657/5 vom 07.11.2017 Betreff: Platz vor dem Kuhhirtenturm Vorgang: F 64/2011; OIB 29/11 OBR 5; ST 1365/14 Der Magistrat wird gebeten, wie angekündigt den Platz vor dem Kuhhirtenturm vor dem Befahren zu sichern und Bänke aufzustellen. Begründung: Derzeit ist die Zufahrt zum Platz von beiden Seiten offen, sodass der Platz zugeparkt wird, obwohl dort Halteverbot besteht. Auch die Durchfahrt durch die Große Rittergasse wird genutzt, obwohl die Straße Fußgängerzone ist. In seiner Antwort auf die Frage vom 10.06.2017, F 64, hat der Magistrat angekündigt, die Zufahrt zum Platz vor dem Kuhhirtenturm aus Richtung Deutschherrnufer durch einen versenkbaren Poller und aus Richtung Große Rittergasse durch normale Poller zu sperren. In seiner Stellungnahme vom 20.10.2014, ST 1365, hat der Magistrat die Aufstellung von fünf Bänken in Aussicht gestellt. Der Ortsbeirat befürwortet diese Maßnahmen weiterhin und bittet um die zeitnahe Umsetzung. Falls der versenkbare Poller nicht kurzfristig installiert werden kann, ist der Platz durch eine provisorische Sperrung zu sichern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 10.06.2011, F 64 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 19.08.2011, OIB 29 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2017, ST 1365 Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2018, ST 643 Antrag vom 10.03.2023, OF 698/5 Auskunftsersuchen vom 05.05.2023, V 665 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Gestaltung des Platzes vor dem Kuhhirtenturm

07.11.2017 · Aktualisiert: 04.12.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2017, OF 656/5 Betreff: Gestaltung des Platzes vor dem Kuhhirtenturm Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Platz vor dem Kuhhirtenturm in Fußgängerbereich(e) und für PKW befahrbarem Bereiche bzw. PKW-Parkplätze durch Installation von Pollern einzuteilen. Zudem bitte der Ortsbeirat den Magistrat auf dem Platz vor dem Kuhhirtenturm im für PKW dann nicht mehr befahren Bereich Fahrradständer zu installieren. Kurzfristig sollte zudem ein fehlender Poller, der den weitern Teil der Große Rittergasse vom Platz am Kuhhirtenturm trennt, angebracht werden. Begründung: Der Platz vor dem Kuhhirtenturm könnte durch wenige Veränderungen sowohl für Anwohnerinnen und Anwohner als auch Besucherinnen und Besucher des Bürgeramtes als auch Passanten unter gleichzeitiger Nutzungsoptimierung attraktiver gestaltet werden. Eine vollständige Sperrung ist auf Grund einer an dem Platz gelegenen Garageneinfahrt nicht möglich. Auch ist zu bedenken, dass es bei Veranstaltung des Hindemith-Museums zu Be- und Entladeverkehr kommen kann. Dennoch sollte dem Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürger nach einer innerstädtischen Ruhezone, die auch dem mittelalterlichen Charakter des Viertels Rechnung trägt, so weit wie möglich entsprochen werden. Dazu könnte der für PKW zugängliche Bereich klar von jenem für Passanten durch Setzen von Pollern abgegrenzt werden. Gleichzeitig könnten entlang der Wehrmauer Kurzzeitparkplätze für Besucherinnen und Besucher des Bürgeramtes geschaffen werden. Die zu schaffende Fußgängerzone kann zudem durch Bänke zum Verweilen einladen. Auch lassen die Poller im Notfall einen Zugang zu den an den Platz angrenzenden Häusern seitens Rettungswagen und Feuerwehr zu. Skizze zur möglichen Raumaufteilung: Quelle der Aufnahme: Googlemaps Fehlender Poller an der Zufahrt zur Großen Rittergasse bzw. Paradiesgasse: Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2017, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 656/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (= Annahme)

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Schaffung zusätzlicher Trainingskapazitäten für die Spvgg. 05 Oberrad

06.11.2017 · Aktualisiert: 04.12.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2017, OF 664/5 Betreff: Schaffung zusätzlicher Trainingskapazitäten für die Spvgg. 05 Oberrad Vorgang: M 12/13 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, 1. wie hoch die jeweiligen jährlichen Kosten für den Unterhalt des Rasenplatzes auf der "Sportanlage Gerbermühlstraße" in den letzten 5 Jahren gewesen sind und 2. ob für eine zeitnahe Schaffung von zusätzlichen Trainingskapazitäten, die Erweiterung der Sportanlage Beckerwiese zugunsten der Errichtung eines Kunstrasenplatzes auf der Sportanlage Gerbermühlstraße zurückzustellen ist. Begründung: Die Spvgg. 05 Oberrad leistet eine hervorragende Kinder- und Jugendarbeit. Dieser Sportverein betreut über 400 Kinder und Jugendliche aus Sachsenhausen und Oberrad, angefangen von den Bambinis ab 5 Jahren bis zur A-Jugend. Die Errichtung eines Kunstrasenplatzes konnte dem Sportverein zusätzliche Ressourcen verschaffen. Diese reichen jedoch leider nicht aus und der Verein benötigt weitere Trainingsflächen. Diese befinden sich auf der Sportanlage Gerbermühlstraße. Parallel zur Errichtung des Kunstrasenplatzes hat sich der Magistrat der Stadt Frankfurt um die Errichtung eines dritten Spielfeldes bemüht (M 12 2013). Die Erweiterung der Sportanlage ist bedauerlicherweise immer noch nicht realisiert. Da die Spvgg 05 Oberrad derzeit auch Trainingseinheiten auf der Sportanlage Gerbermühlstraße absolviert, wäre es überlegenswert, ob die dortige Schaffung eines Kunstrasenplatzes nicht sinnvoller ist als die Erweiterung der Sportanlage Beckerwiese. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.01.2013, M 12 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2017, TO I, TOP 45 Beschluss: Auskunftsersuchen V 678 2017 Die Vorlage OF 664/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (AltSachsenhausen) III

03.11.2017 · Aktualisiert: 14.11.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2330 entstanden aus Vorlage: OF 597/5 vom 25.09.2017 Betreff: Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt-Sachsenhausen) III Vorgang: OM 3657/14 OBR 5; ST 209/15 Der Magistrat wird erneut gebeten, weitere Bereiche des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt-Sachsenhausen), insbesondere in der Großen Rittergasse und der Paradiesgasse, dauerhaft auszufugen. Begründung: In seiner Stellungnahme vom 06.02.2015, ST 209, teilt der Magistrat mit, dass er das Kopfsteinpflaster in Alt-Sachsenhausen nach erfolgreicher Erprobung mit Epoxidharzmörtel verfugen wird. Dazu sollten zunächst (im Jahr 2015) die Klappergasse sowie der Abschnitt in der Kleinen Rittergasse zwischen Klappergasse und Frankensteiner Straße verfugt werden und weitere Teilbereiche sukzessiv folgen. Leider ist die Verfugung ins Stocken gekommen. Die Große Rittergasse und die Paradiesgasse sind noch immer nicht verfugt. Insofern bittet der Ortsbeirat den Magistrat erneut, die Verfugung möglichst zeitnah zu veranlassen. Dies vor dem Hintergrund, dass die tiefen Fugen des Kopfsteinpflasters mit Kronkorken, Zigarettenstummeln, Glasscherben usw. verunreinigt sind und Stolperfallen bilden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2014, OM 3657 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2015, ST 209 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 377 Anregung an den Magistrat vom 07.06.2019, OM 4709 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4434 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abschließbare Poller im Ortsbezirk 5

03.11.2017 · Aktualisiert: 19.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2333 entstanden aus Vorlage: OF 606/5 vom 17.10.2017 Betreff: Abschließbare Poller im Ortsbezirk 5 Der Magistrat wird gebeten, die abschließbaren Poller 1. am Eiserner Steg zwischen Radweg und Gehweg an der Fußgängerampel und 2. am Walther-von-Cronberg-Platz 12 zwischen der Tiefgarageneinfahrt und dem Supermarkt wieder aufzustellen und mit Sicherheitsschlössern zu versehen. Begründung: Seit die Poller fehlen, werden der Tiefkai und der Walter-von-Cronberg-Platz besonders in den Abendstunden illegal beparkt. Daher müssen die Lücken leider wieder gesichert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 246 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Dreieichstraße 34: Wildes Plakatieren

20.10.2017 · Aktualisiert: 13.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2017, OF 615/5 Betreff: Dreieichstraße 34: Wildes Plakatieren Der Magistrat wird gebeten festzustellen, wer rund um das Gebäude Dreieichstraße 34 die wilde Plakatierung verursacht. Der Magistrat wird aufgefordert, die Verursacher dem gebührlichen Strafmaß zuzuführen und zu veranlassen, dass die Plakatierung in aller Gänze einwandfrei entfernt wird. Stellvertretend sollte gegebenenfalls die Stadt dies zunächst tun, um die Bürger endlich von diesem asozial anmutenden Schandfleck zu befreien. Hier ist dringende Hilfe erforderlich. Begründung: Das Gebäude in der Dreichstraße 34 ist seit Jahren zum Ärger der Bewohner im Wand-an-Wand befindlichen Gebäude Willemerstraße 4 in sehr problematischem Zustand. Nachdem das Gebäude Dreieichstraße 34 in der Vergangenheit mehrfach den Besitzer gewechselt hat, ist es immer mehr heruntergekommen und verursacht permanenten Unmut und Unruhe. Immer wieder muss die Polizei eingeschaltet werden, um Unbefugte vom Gelände, auf dem sich einst auch ein Kiosk befand, zu entfernen. Die derzeitige Hausverwaltung ist diesem Problem nicht immer gewachsen. Durch unzureichende Kontrollen verschaffen sich nicht nur Unbefugte Einlass auf das Grundstück, auch die Plakatierung rund um das Gebäude erfolgt von allen möglichen Unbekannten ohne jeglichen Vertrag, also wild. Dass keinerlei Verträge hinsichtlich der Plakatierung bestehen, hat die derzeitige Hausverwaltung nochmals bestätigt. Die Plakatierung (siehe anliegende Fotos) schützt bedauerlicherweise aber gleichzeitig Unbefugte, die sich widerrechtlich Zugang zum Grundstück verschaffen. Unter anderem deshalb ist es nunmehr dringend erforderlich, diesem Treiben schnellstens ein Ende zu setzen. Für die Dreieichstraße insgesamt ist dieses Areal ein Schandfleck, der - so wie er ist - immer weiter zu Gesetzlosigkeiten einlädt. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 5 am 03.11.2017, TO I, TOP 53 Beschluss: Auskunftsersuchen V 629 2017 Die Vorlage OF 615/5 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Dreieichstraße 34: Wildes Plakatieren Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob die Plakatierung rund um das Gebäude Dreieichstraße 34 einer Genehmigung bedarf, und wenn ja, ob diese vorliegt. Begründung: Das Gebäude in der Dreichstraße 34 ist seit Jahren, zum Ärger der Bewohner des im Wand an Wand befindlichen Gebäudes Neuer Wall 4, in sehr problematischem Zustand." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Wartehäuschen an der Haltestelle „Wasserweg“

03.10.2017 · Aktualisiert: 13.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.10.2017, OF 603/5 Betreff: Wartehäuschen an der Haltestelle "Wasserweg" Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat der Stadt Frankfurt auf, an der Bushaltestelle "Wasserweg" auf dem Walther-von-Cronberg-Platz in Sachsenhausen ein Wartehäuschen für die wartenden Fahrgäste zu errichten. Begründung: Die Haltestelle "Wasserweg" ist eine Umstiegshaltestelle von gleich zwei Linien (45, 46). Vor allem behinderte und ältere Menschen sind dort auf eine Sitzgelegenheit angewiesen. Ein Regenschutz ist für alle Fahrgäste nötig. Ein ordentliches Wartehäuschen würde das Warten für alle Fahrgäste angenehmer machen und zudem für einen reibungsloseren Busverkehr sorgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 5 am 03.11.2017, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 603/5 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lichtsignalanlage Flößerbrücke (Fortsetzung)

15.09.2017 · Aktualisiert: 16.10.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2148 entstanden aus Vorlage: OF 559/5 vom 29.08.2017 Betreff: Lichtsignalanlage Flößerbrücke (Fortsetzung) Vorgang: OA 462/14 OBR 5; ST 727/14; OA 540/14 OBR 5; ST 284/15 Der Magistrat wird gebeten, die Lichtsignalanlage am südlichen Brückenkopf der Flößerbrücke wie auf der Nordseite so einzustellen, dass der Radverkehr in angemessener Zeit die Siemensstraße queren kann. Das kann durch regelmäßige Umlaufzeiten geschehen oder durch Kontaktschleifen, bei denen beim Befahren nach kurzer Zeit die Ampel auf Grün schaltet. Begründung: Mit seiner Anregung an die Stadtverordnetenversammlung vom 18.07.2014, OA 540, hat der Ortsbeirat vorgeschlagen, entweder - wie allgemein an Ampelanlagen üblich - eine regelmäßige Umlaufschaltung oder eine Kontaktschleife zu installieren. In seiner Stellungnahme vom 26.05.2014, ST 727, argumentierte der Magistrat gegen regelmäßige Umlaufzeiten, weil dort nicht bei jedem Umlauf Radverkehr oder Fußverkehr stattfindet. Das überzeugt nicht, weil am nördlichen Brückenkopf ebenfalls feste Umlaufzeiten bestehen und der Autoverkehr dort ohnehin angehalten wird, auch wenn dort keine Fußgänger queren. Offenbar ist der Magistrat inzwischen zu der Überzeugung gekommen, dass die Millionen Euro teure Radwegverbindung auf dem Hochkai nicht an einer läppischen Drückampel enden kann und hat in seiner Stellungnahme vom 20.02.2015, ST 284, eine "bedarfsgerechte Steuerung" angekündigt. Darauf wartet der Ortsbeirat aber bisher vergebens. Die Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 284, lautet: "Der Anregung wird dahin gehend entsprochen, dass die Signalanlage bedarfsgerecht gesteuert wird. Die Lichtsignalanlage wird zeitgleich mit dem Zweirichtungsradweg am Deutschherrnufer in Betrieb genommen." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.01.2014, OA 462 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST 727 Anregung vom 18.07.2014, OA 540 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 284 Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2472 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Streckenführung Radschnellweg Darmstadt - Frankfurt

15.09.2017 · Aktualisiert: 19.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2144 entstanden aus Vorlage: OF 555/5 vom 29.08.2017 Betreff: Streckenführung Radschnellweg Darmstadt - Frankfurt Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der geplante Radschnellweg Darmstadt - Frankfurt ab Oberschweinstiege statt über den Welscher Weg und den Ziegelhüttenweg über die Stoltzeschneise, Darmstädter Landstraße, Babenhäuser Landstraße, Hainer Weg, Offenbacher Landstraße und Siemensstraße bis zum Main geführt werden kann. Auch andere baumfreundliche Wegeführungen sind dem Ortsbeirat willkommen. Es ist zu ermitteln, wie groß der zu erwartende Unterschied in der Fahrzeit zwischen Oberschweinstiege und Mainufer in der jeweiligen Variante ist. Begründung: Der Regionalverband FrankfurtRheinMain hat in seiner Machbarkeitsstudie vorgeschlagen, den Radweg durch den Stadtwald über den Welscher Weg und den Ziegelhüttenweg zu führen. Leider hat er nicht berücksichtigt, dass für die erforderliche Mindestbreite einschließlich separatem Gehweg zahlreiche Bäume gefällt werden müssten. Da sich Neu-Isenburg für den Weg durch den Wald entschieden hat, muss Frankfurt von der Stadtgrenze bis zur Oberschweinstiege den Anschluss ebenfalls durch den Wald führen. Ab Oberschweinstiege wäre jedoch die oben beschriebene Alternativroute möglich, für die voraussichtlich kein Baum fallen muss. Die Darmstädter Landstraße könnte zulasten des Grünstreifens verbreitert werden, auf dem lediglich Büsche stehen. Dank elektrischer Unterstützung sind heute Entfernungen von 15 Kilometern und mehr auch von weniger trainierten Personen mit dem Fahrrad zu bewältigen. Es fehlen jedoch gut ausgebaute Wege, die zügig befahren werden können. Der geplante Radschnellweg leistet hier Abhilfe und hat das Potenzial, täglich mehrere Tausend Autofahrten überflüssig zu machen. Es wäre jedoch schade, dafür neue Schneisen durch die Wälder zu schlagen. Die notwendigen Flächen sollten besser durch Umwidmungen und Verbreiterungen bestehender Verkehrswege gewonnen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 364 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 5 am 19.01.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Seehofstraße

15.09.2017 · Aktualisiert: 19.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2146 entstanden aus Vorlage: OF 557/5 vom 29.08.2017 Betreff: Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Seehofstraße Der Magistrat wird gebeten, bis Jahresende in der Seehofstraße zwischen Deutschherrnufer und Siemensstraße an zwei Terminen außerhalb der Schulferien Radarkontrollen zu veranlassen. Begründung: Anwohner beklagen die Gefährdung von Fußgängern durch eine überhöhte Geschwindigkeit von Pkws und bitten dringend um Abhilfe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2462 Aktenzeichen: 32 4

OA (Anregung Ortsbeirat)

Umgestaltung der Seehofstraße hier: Ausreichende Breite von Rad- und Fußwegen unter der Brücke berücksichtigen Vortrag des Magistrats vom 14.08.2017, M 157

15.09.2017 · Aktualisiert: 12.04.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 15.09.2017, OA 186 entstanden aus Vorlage: OF 575/5 vom 29.08.2017 Betreff: Umgestaltung der Seehofstraße hier: Ausreichende Breite von Rad- und Fußwegen unter der Brücke berücksichtigen Vortrag des Magistrats vom 14.08.2017, M 157 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Vorplanung dahin gehend zu modifizieren, dass unterhalb der Eisenbahnbrücke mindestens zwei Meter breite Radwege und mindestens 1,5 Meter breite Fußwege vorgesehen werden. Begründung: Nach den Unterlagen der Vorplanung soll unterhalb der Eisenbahnbrücke der Fußweg ein Meter und der Radweg 1,85 Meter schmal werden. Das geht nicht. Die Stadt musste 6,5 Millionen Euro hinblättern, um die Eisenbahnbrücke aufweiten zu lassen. Da kann jetzt nicht ein handtuchbreiter Fußweg übrig bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.08.2017, M 157 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2237 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 20.09.2017 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.09.2017, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 157 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 186 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) sowie BFF (= Annahme im Rahmen OA 186) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 15. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.09.2017, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 157 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 186 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts und OA 186) sowie BFF und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 186) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 157 = Ablehnung, OA 186 = Annahme) 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.09.2017, TO II, TOP 22 Beschluss: 1. Der Vorlage M 157 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 186 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts und OA 186), BFF und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 186) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 1833, 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.09.2017 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Durchgängiger asphaltierter Fahrradweg am Mainufer von Offenbach bis Schwanheim

15.09.2017 · Aktualisiert: 19.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2137 entstanden aus Vorlage: OF 577/5 vom 09.09.2017 Betreff: Durchgängiger asphaltierter Fahrradweg am Mainufer von Offenbach bis Schwanheim Der Magistrat wird gebeten, den am Frankfurter Mainufer auf dem südlichen Tiefkai verlaufenden Fernradweg R3 durch folgenden Maßnahmen zu verbessern: 1. Beginnend am Deutschherrnufer bis zur Schaubstraße ist auf dem Hochkai eine Alternativroute für den Fernradweg R3 auszuweisen. Westlich der Schaubstraße ist der Radweg auf den Tiefkai zu verweisen. Die Ampeln sind so zu schalten, dass für den Radverkehr auf dem Hochkai, zumindest im Berufsverkehr, eine "grüne Welle" in beiden Richtungen möglich ist; 2. auf dem Deutschherrnufer zwischen Deutschherrnbrücke und Flößerbrücke ist ein asphaltierter Radweg anzulegen; 3. d er Weg ist, insbesondere im Bereich des Niederräder Ufers, auf mindestens vier Meter zu verbreitern und dergestalt um- bzw. auszubauen, dass er möglichst nicht auf einem gemeinsamen Weg mit den Fußgängern verläuft, soweit es ohne Eingriff in den Baumbestand möglich ist. Quelle: Google Maps Begründung: Es ist sowohl verkehrspolitisch als auch ökologisch und ökonomisch sinnvoll und erwünscht, dass Frankfurts Bürgerinnen und Bürger als auch Pendlerinnen und Pendler vom Kraftfahrzeug auf das Fahrrad umsteigen. Um den Umstieg zu erleichtern, Konflikten mit Passanten und Pkws vorzubeugen und das Fahrradfahren, insbesondere zur Arbeitsstätte, auch aus zeitlichen Aspekten attraktiv zu machen, ist es notwendig, Fahrradwege innerhalb Frankfurts zu schaffen, die ein schnelles und konfliktfreies Radeln von A nach B sicherstellen. Eine wichtige Fahrradverkehrsachse verläuft entlang des südlichen Frankfurter Mainufers. Hier verläuft der hessische Fernradweg R3 auf dem Tiefkai. Der Weg wird nicht nur von Freizeitradlern, sondern auch von Berufspendlern intensiv genutzt. Bei schönem Wetter, an Wochenenden und abends wird das Mainufer, insbesondere in Innenstadtnähe, von Fußgängern so stark frequentiert, dass Fahrradverkehr in dieser Zeit praktisch nicht möglich ist. Außerhalb des Innenstadtbereichs ist der Weg an vielen Stellen nur einen Meter breit und muss mit Fußgängern geteilt werden. Um ein konfliktfreies und zügiges Radfahren entlang des Mains zu ermöglichen, ist daher eine Alternativroute des Radweges, beginnend am Deutschherrnufer bis zur Schaubstraße, auf dem Hochkai auf dem dort überwiegend bereits vorhandenen asphaltierten Radweg auszuweisen und die Ampeln derart zu schalten, dass für den Radverkehr auf dem Hochkai, zumindest im Berufsverkehr, eine "grüne Welle" in beiden Richtungen möglich ist. Auf dem Abschnitt zwischen Deutschherrnbrücke und Flößerbrücke ist ein asphaltierter Radweg auf dem Hochkai anzulegen. Hochkai des Deutschherrnufers Entlang sowohl des Oberräder Ufers als auch des Niederräder Ufers ist der Fernradweg R3 als gemeinsamer Geh- und Radweg ausgewiesen. Diese gemeinsame Nutzung geht mit einem erheblich gesteigerten Gefahrenpotenzial einher und verärgert zudem Fahrradfahrer und Passanten gleichermaßen. Es sollte daher, soweit möglich, eine Trennung herbeigeführt werden. Um auch bei getrennt verlaufenden Rad- und Gehwegen auf derselben Fläche Konflikten vorzubeugen, sollte nach Möglichkeit eine haptische Trennung geschaffen werden, z. B. durch verschiedene Wegbeläge oder Abgrenzung mittels Gummikanten. Auch weist der Ortsbeirat darauf hin, dass für die Maßnahmen Landesmittel angefragt werden könnten, da es sich um einen hessischen Fernradweg handelt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2017, ST 2532 Antrag vom 09.02.2018, OF 783/5 Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2923 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ehemaliger Kiosk Dreieichstraße/Ecke Willemerstraße

18.08.2017 · Aktualisiert: 18.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2017, OM 1952 entstanden aus Vorlage: OF 518/5 vom 30.07.2017 Betreff: Ehemaliger Kiosk Dreieichstraße/Ecke Willemerstraße Der Magistrat wird aufgefordert, dringend Maßnahmen zu ergreifen, um das Gebäude des ehemaligen Kiosks Dreieichstraße/Ecke Willemerstraße in Sachsenhausen zu renovieren bzw. abzutragen. Im Falle eines Abrisses ist d afür Sorge zu tragen, dass das frei werdende Grundstück baldmöglichst einer zweckdienlichen und dem Charakter des Stadtteils entsprechenden Nutzung zugeführt wird. Begründung: Das Gebäude, ein ehemaliger Kiosk, steht seit vielen Jahren leer und verfällt zusehends, ohne dass die etwaigen Besitzer oder die Stadt Frankfurt Anstalten machen, diesen Zustand zu beenden. Der sich bietende Anblick ist nicht nur aus ästhetischen Gründen inakzeptabel. Vielmehr besteht bei einer derartigen Verwahrlosung von Gebäuden auch stets die Gefahr eines Ungezieferbefalls, z. B. durch Ratten. Dies ist hinsichtlich der gegenüberliegenden Willemerschule keinesfalls hinnehmbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2206 Aktenzeichen: 23 20

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radwegführung Willemerstraße und Fußgängerüberweg Dreieichstraße-Willemerstraße (erneuter Versuch)

19.05.2017 · Aktualisiert: 13.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1646 entstanden aus Vorlage: OF 445/5 vom 03.05.2017 Betreff: Radwegführung Willemerstraße und Fußgängerüberweg Dreieichstraße-Willemerstraße (erneuter Versuch) Vorgang: M 210/07 Der Magistrat wird gebeten, eine gerade und übersichtliche Fußgängerquerung über die Dreieichstraße in Höhe Willemerstraße auf der Südseite zu erstellen. Der Radverkehr Richtung Osten soll bis zum Wasserweg auf der Fahrbahn geführt werden. Begründung: In seinem Vortrag vom 24.09.2007 hat der Magistrat den Umbau der Willemerstraße in Aussicht gestellt und darin auch die o. a. Änderungen angekündigt. Nach nunmehr zehn Jahren liegt noch immer keine baureife Planung vor. Daher müssen nun endlich mit kleinem Aufwand zumindest die schlimmsten Engpässe beseitigt werden. Seit jeher haben Radler in der Willemerstraße ab Dreieichstraße Richtung Osten verbotswidrig den Richtung Westen linksseitig geführten Radweg mangels Alternativen mit benutzt. Diese Praxis wurde inzwischen legalisiert, indem der Radweg sozusagen umgedreht wurde: Der Radweg Richtung Westen wurde aufgehoben und stattdessen als Radweg gegen die Einbahnstraße Richtung Osten ausgewiesen. Da sich Fußgänger und Radfahrer den Bordstein weiterhin teilen müssen, bleibt die Situation konfliktreich. Außerdem können Radfahrer nicht auf direktem Weg auf den Radweg auffahren, sondern müssen sich in engen Kurven im Schritttempo über Fußgängerampel und Fußweg der Dreieichstraße in den Radweg hineintasten. Es ist daher sinnvoller, den Radverkehr auf der Straße zu führen. Da die Willemerstraße Tempo-30-Zone ist, kann hier das Radfahren gegen die Einbahnstraße erlaubt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.09.2007, M 210 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1949 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Sicherheit Länderweg - Strahlenberger Weg

19.05.2017 · Aktualisiert: 03.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1647 entstanden aus Vorlage: OF 446/5 vom 03.05.2017 Betreff: Mehr Sicherheit Länderweg - Strahlenberger Weg Der Magistrat wird gebeten, im Straßenverlauf Länderweg - Strahlenberger Weg von der Seehofstraße bis zur Straße Im Bärengarten/Speckweg Tempo 30 anzuordnen. Begründung: Die Verbindung ist keine Durchgangsstraße, sondern lediglich eine Zufahrt zu den dortigen Liegenschaften. Kunden und Beschäftigte befahren die Wege häufig mit überhöhter Geschwindigkeit. Im westlichen Bereich befindet sich die Containerschule. Daher gibt es dort viel Fußgängerverkehr mit Kindern. Im östlichen Bereich ist der Gehweg sehr schmal, auf dem zwei Personen nicht nebeneinander gehen können. Fußgänger benutzen daher vielfach die Fahrbahn. Die Geschwindigkeitsreduzierung ist zur Erhöhung der Sicherheit angebracht. Die Kinderbeauftragten des Ortsbezirkes befürworten diese Maßnahme. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1512 Antrag vom 08.10.2019, OF 1435/5 Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5296 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Den Wirtschaftsweg zwischen dem Oberräder Bahnhof und dem Bärengarten durch Schranken für den Autoverkehr nachhaltig schließen

03.05.2017 · Aktualisiert: 26.01.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2017, OF 466/5 Betreff: Den Wirtschaftsweg zwischen dem Oberräder Bahnhof und dem Bärengarten durch Schranken für den Autoverkehr nachhaltig schließen Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, ob der Wirtschaftsweg zwischen dem Oberräder Bahnhof und dem Bärengarten durch Schranken für den Autoverkehr nachhaltig geschlossen werden kann. Begründung: Dieser Wirtschaftsweg ist für den Autoverkehr gesperrt, mit Ausnahme für ausschließlich landwirtschaftlichen Verkehr. Diese Straßenverkehrsregelung wird täglich hundertfach missachtet. Im Bärengarten ansässige Unternehmen nutzen diese illegale Route teilweise als regulären Zu- und Abgang zur ihren Unternehmen. Ein Abrissunternehmen mitunter auch mit schwerem Gerät. Des Weiteren nutzen viele Pendler diese Route täglich. Teilweise wird mit unangemessen hoher Geschwindigkeit gefahren und Fußgänger, Radfahrer, Inlineskater und andere legale Nutzer mit nicht hinreichendem Abstand passiert oder sie müssen gar abseits der Straße warten bis das Auto oder der LKW sie passiert hat. Es wurden von mir bis heute keine Polizeikontrollen registriert. Dieser Weg ist mit gutem Grunde für den Autoverkehr gesperrt, leider ist dies jedoch wirkungslos, wenn nicht überwacht wird, oder bestenfalls mittels einer Absperrung die Zufahrt verhindert wird. In einer Stadt, die vom Autoverkehr dominiert wird, wo alternative mobilitätsformen ständig dem Autoverkehr unterworfen sind, braucht es Rückzugsräume für Fußgänger und Radfahrer. Straßen, wo es ihnen garantiert ist, dass sie sich nicht dem Autoverkehr unterordnen müssen. Des Weiteren ist die Koexistenz auf diesem Wirtschaftsweg mit einem hohen Unfallrisiko verbunden, insbesondere in den Kurven am Oberräder Bahnhof und bei der Einmündung in den Bärengarten. Da dieser Wirtschaftsweg beleuchtet ist wäre er auch ideal für Kinder, um in der dunklen Jahreszeit Inlineskater oder Skateboard zu fahren. Leider ist dies wegen des hohen Verkehrsaufkommens kaum Möglich oder wird ständig durch durchfahrende Autos unterbrochen. Dieses Jahr wird die Offenbacher Landstraße in Oberrad saniert. Es ist davon auszugehen, dass der illegale Verkehr über den Bärengarten dramatisch zunehmen wird, so lange keine Gegenmaßnahmen vorgenommen werden. Es steht zu befürchten, dass täglich tausende Autofahrer diese Route nehmen werden. Der Verkehr setzt sich fort bis zur Seehofstraße, wobei auch der Bärengarten illegal durchfahren wird, da diese Straße nur für Anwohner frei ist. Gleichzeitig ist damit zu rechnen, dass aufgrund der verschlechterten Verkehrsanbindung Oberrads der Anteil an Fahrradfahrer zunehmen wird, unter anderem von Schülern der weiterführendenden Schulen in Sachsenhausen. Der Wirtschaftsweg vom Oberräder Bahnhof über den Bärengarten ist die meistgenutzte Radstrecke zwischen Oberrad und Sachsenhausen. Durch Arbeiten auf der Offenbacher Landstraße entsteht hier ein Konflikt, der nur durch die vollständige Sperrung des Wirtschaftsweges für den Autoverkehr gelöst werden kann. Die Alternativroute für den Autoverkehr muss über die Gerbermühlstraße erfolgen und es muss ein Fokus darauf gerichtet werden, wie der Autoverkehr im Ganzen, nicht nur während der Sperrung der Offenbacher Landstraße reduziert werden kann. Derzeit ist bereits zu beobachten, wie Autofahrer wegen der teilweisen Sperrung der Gräfendeichstraße, den östlichen Teil über die Felder anfahren anstatt über die Offenbacher Landstraße. Die Zugänglichkeit für die Gärtner zu Ihren Feldern kann über ein Schrankensystem gewährleistet werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 15.08.2017, OF 543/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 5 am 19.05.2017, TO I, TOP 54 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 5 am 23.06.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 5 am 18.08.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 589 2017 1. Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 543/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen SPD und BFF (= Ablehnung) 16. Sitzung des OBR 5 am 03.11.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 5 am 19.01.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 466/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Annahme)

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeitsmessung in der Dreieichstraße - 2. Versuch

21.04.2017 · Aktualisiert: 08.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM 1473 entstanden aus Vorlage: OF 409/5 vom 05.04.2017 Betreff: Geschwindigkeitsmessung in der Dreieichstraße - 2. Versuch Der Magistrat wird gebeten, in der Dreieichstraße in Sachsenhausen zwischen der Straße Neuer Wall und dem Deutschherrnufer schnellstmöglich eine Geschwindigkeitsmessung mittels ViaCount zu veranlassen. Die gemessenen Geschwindigkeiten sind nach den Größenklassen "unter Limit", "über Limit" und "über Limit, sanktionierbar" in absoluten und relativen Zahlen aufzulisten. Zwischen der Straße Neuer Wall und der Darmstädter Landstraße an der Einmündung zur Willemerstraße in Höhe der angrenzenden Schulgebäude wird der Magistrat gebeten, ein sogenanntes Dialogdisplay anzubringen. Begründung: Anwohner berichten von teilweise massiven Geschwindigkeitsübertretungen auf der gesamten Länge der Dreieichstraße vom Mainufer bis zum Lokalbahnhof. Eine solche Geschwindigkeitsmessung dient einerseits der Feststellung solcher Verstöße, hat aber auch gleichzeitig eine normierende Wirkung auf die betreffenden Fahrer, da ihnen ihre möglicherweise zu hohe Geschwindigkeit zeitnah angezeigt wird. In der Dreieichstraße ist zu beachten, dass diese auch von Kindern und Jugendlichen als Fußgänger stark frequentiert wird, da sich in unmittelbarer Nähe Betreuungseinrichtungen und Schulen befinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1278 Aktenzeichen: 32 4

OF (Antrag Ortsbeirat)

Geländer am Mainufer

09.04.2017 · Aktualisiert: 12.07.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2017, OF 265/1 Betreff: Geländer am Mainufer Der Magistrat wird aufgefordert, das zwischen Eiserner Steg und Alte Brücke endende Geländer bis zur Flößerbrücke verlängern zu lassen. Begründung: Das Mainufer wird in diesem Bereich sehr stark von der Öffentlichkeit genutzt. Daher sollte auch ein Mindestschutz gegen das ins Wasser Fallen errichtet werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 1 am 25.04.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 265/1 wird abgelehnt. Abstimmung: 2 SPD, CDU, FDP und PARTEI gegen GRÜNE, LINKE. und fraktionslos (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradabstellanlagen Mühlbruchstraße/Darmstädter Landstraße und Südbahnhof (Haupteingang)

10.03.2017 · Aktualisiert: 15.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2017, OM 1346 entstanden aus Vorlage: OF 378/5 vom 22.02.2017 Betreff: Fahrradabstellanlagen Mühlbruchstraße/Darmstädter Landstraße und Südbahnhof (Haupteingang) Vorgang: OM 2265/13 OBR 5; ST 1276/13 Der Magistrat wird erneut aufgefordert, die Anregung des Ortsbeirates an den Magistrat vom 24.05.2013, OM 2265, umzusetzen: 1. An der S-Bahn-Station "Lokalbahnhof" Ausgang Darmstädter Landstraße/Ecke Mühlbruchstraße werden die alten, unbrauchbaren Fahrradabstellanlagen durch eine moderne, überdachte Anlage im Bereich der Rolltreppe ersetzt; 2. Am Südbahnhof wird westlich vom Hau ptausgang Diesterwegplatz im Bereich der ehemaligen Brunnenanlage eine funktionstüchtige Fahrradabstellanlage installiert. Begründung: Der Magistrat geht in seiner Stellungnahme vom 19.08.2013, ST 1276, leider nicht auf die Anregung ein. Er erwähnt die neuen Anlagen am Zugang Mühlbruchstraße/Siemensstraße und am entgegengesetzten Ausgang der S-Bahn-Station in der Hedderichstraße. Der Ortsbeirat freut sich selbstverständlich über diese Anlagen. Gegenstand seine Anregung war aber die Anlage am Ausgang Mühlbruchstraße/Darmstädter Landstraße. Ebenso wenig gibt es bis heute die überdachte Abstellanlage an der Nordseite des Südbahnhofs. Hierfür besteht offenbar besonders dringender Bedarf, da die überdachte Anlage an der Südseite des Südbahnhofs stets vollständig belegt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.05.2013, OM 2265 Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2013, ST 1276 Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2017, ST 985 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2284 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Digitale Geschwindigkeitsanzeige bei der Kita Krachmacherstraße

10.02.2017 · Aktualisiert: 12.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1215 entstanden aus Vorlage: OF 323/5 vom 25.01.2017 Betreff: Digitale Geschwindigkeitsanzeige bei der Kita Krachmacherstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Straße Zum Laurenburger Hof in der Nähe des Kindergartens Krachmacherstraße am Deutschherrnufer in beide Fahrtrichtunge n digitale Geschwindigkeitsanzeigen anzubringen. Weitere Hinweise auf die geltende Geschwindigkeit sollen geprüft und soweit sinnvoll ergänzt werden. Begründung: Der Kinderbeauftragte in Sachsenhausen sieht hier Handlungsbedarf, da in der Straße Zum Laurenburger Hof die geltende Begrenzung auf 30 km/h gemäß Information aus dem Kindergarten oftmals nicht eingehalten wird. Dies führt für Kinder, die beim Kindergarten sowie beim nahe gelegenen Spielplatz die Straße überqueren, oftmals zu Gefährdungssituationen. Die digitalen Geschwindigkeitsanzeigen sollen die Autofahrer an das dort geltende Tempolimit erinnern, um die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2017, ST 730 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße

10.02.2017 · Aktualisiert: 03.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1208 entstanden aus Vorlage: OF 290/5 vom 03.01.2017 Betreff: Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße Der Magistrat wird gebeten, für das Gebiet zwischen der Gerbermühlstraße im Norden, der Seehofstraße im Westen und der Eisenbahngleise im Süden ein städtebauliches Konzept zu erarbeiten und dieses der Stadtverordnetenversammlung zwecks Planaufstellungsbeschlusses zuzuleiten. Wünschenswert ist eine Blockrandbebauung bei sieben Vollgeschossen. Als Gebietstyp empfiehlt der Ortsbeirat ein Mischgebiet gemäß § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) bzw. - wenn zu dem Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses bereits erlassen - "Urbanes Gebiet" (MU) gem. § 6a BauNVO-Referentenentwurf vom 16.06.2016. Ferner empfiehlt der Ortsbeirat eine Festsetzung einer Baulinie parallel zur Gerbermühlstraße sowie Maßnahmen zum passiven Schallschutz gem. § 9 Abs. 1 Nr. 24 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB. Begründung: Im Frankfurter Süden, wie auch in der ganzen Stadt, fehlt Wohnraum. Insbesondere mehr Angebotsplanung - statt Planung auf Zuruf - ist geeignet, die Situation zu verbessern. Das o. g. Gebiet ist bisher vorwiegend gewerblich genutzt und durch eine niedrige bauliche Ausnutzung charakterisiert. In Anbetracht des Wohnraummangels ist jedoch eine Entwicklung hin zu einem Wohnstandort angeraten. So ist insbesondere die Nachfrage nach innenstadtnahem Wohnraum in Blockrandbebauung hoch. Wünschenswert ist daher die Fortführung der Bebauung des gegenüberliegenden Deutschherrnviertels. Um kostspieligen Nachbarstreitigkeiten aufgrund des Abstandsflächenrechts den Boden zu entziehen, empfiehlt sich eine verbindliche Festsetzung von sieben Vollgeschossen im Bebauungsplan. Um eine architektonisch ansprechende Bebauung zu gewährleisten, empfiehlt sich die Festsetzung einer geschlossenen Bauweise bzw. einer Baulinie parallel zur Gerbermühlstraße. Im Ergebnis kann so die Schaffung von Wohnraum auch zur Stadtreparatur genutzt werden. Durch die nunmehr beidseitig mögliche Bebauung entlang der Gerbermühlstraße kann ein passendes Entree für Sachsenhausen geschaffen werden. Die Bestandsbebauung erfüllt diese Funktion nicht. Für eine Entwicklung dieses Areals zu einem Wohngebiet spricht auch, dass es verkehrstechnisch gut erschlossen ist durch die Straßenbahnlinien 15 und 16 sowie durch die S-Bahn-Haltestelle "Mühlberg". Ferner ist es auch eine der wenigen wohnraumgeeigneten Flächen im Frankfurter Süden, die nicht der Wohnraumbeschränkung unterliegen. Gleichwohl sollte die bestehende gewerbliche Nutzung auch in immissionsschutzrechtlicher Sicht Bestandsschutz genießen. Es empfiehlt sich daher die Festsetzung eines Mischgebiets gemäß § 6 BauNVO bzw. "Urbanes Gebiet" gemäß § 6a BauNVO in der Form des Referentenentwurfs vom 16.06.2016. Auch hinsichtlich des Immissionsschutzes wäre der Bebauungsplan vollzugsfähig. Durch die Errichtung eines neuen Gebäuderiegels entsteht zwar die Gefahr der Beeinträchtigung durch einen Echoeffekt verstärkten Verkehrslärm der Gerbermühlstraße; dem kann durch Maßnahmen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB bzw. § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB entgegengewirkt werden. Die erforderlichen Maßnahmen am Gebäude, z. B. Schallschutzfenster, sind nach DIN 4109 oder VDI 2719 zu ermitteln und nachzuweisen. Dies gilt ebenso für die angrenzenden Eisenbahnlinien. Das Baugebiet an der Nell-Breuning-Straße zeigt nachdrücklich, dass dies durch geschickte bauliche Maßnahmen möglich ist. Quelle: Openstreetmap - Mitwirkende - veröffentlicht unter CC-BY-SA 2.0 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 882 Antrag vom 08.11.2017, OF 660/5 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2604 Antrag vom 06.11.2019, OF 1477/5 Anregung vom 22.11.2019, OA 502 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gemeinsamer Fuß- und Radweg entlang der Seehofstraße zwischen dem Länderweg und der Siemensstraße

04.11.2016 · Aktualisiert: 14.02.2017

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2016, OM 873 entstanden aus Vorlage: OF 214/5 vom 20.10.2016 Betreff: Gemeinsamer Fuß- und Radweg entlang der Seehofstraße zwischen dem Länderweg und der Siemensstraße Der Magistrat wird gebeten, den Fuß- und Radweg entlang der Seehofstraße zwischen der Fahrradabstellanlage Mühlberg am Länderweg und dem Knotenpunkt Siemensstraße/ Gerbermühlstraße mit Fahrradsymbolen zu markieren. Begründung: Der benutzungspflichtige und beschilderte Fuß- und Radweg ist eine wichtige und viel genutzte Radroute von der Offenbacher Landstraße nach Sachsenhausen und zum Mainufer. Es ist nicht für alle Fußgänger erkennbar, dass hier Radfahrer gegen die Fahrtrichtung der Kraftfahrzeuge fahren dürfen, da sie nicht unbedingt an den Verkehrsschildern vorbeikommen müssen. Zusätzliche Markierungen durch Fahrradsymbole würden helfen, Gefahrensituationen zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 349

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sitzgelegenheit an der Haltestelle „Frankensteiner Platz“

04.11.2016 · Aktualisiert: 02.03.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2016, OM 867 entstanden aus Vorlage: OF 204/5 vom 17.10.2016 Betreff: Sitzgelegenheit an der Haltestelle "Frankensteiner Platz" Der Magistrat wird gebeten, an der Haltestelle "Frankensteiner Platz" in Richtung Konstablerwache eine Sitzgelegenheit zu errichten. Als Standort erster Wahl wird vorgeschlagen, eine Bank direkt an der Haltestelle auf Höhe der Dreieichstraße 3 aufzustellen. Alternativ besteht auf dem Frankensteiner Platz die Möglichkeit, eine Bank aufzustellen. Begründung: An dieser Stelle der Haltestelle befindet sich keine Sitzmöglichkeit. Das Fehlen einer Sitzgelegenheit ist für gehbehinderte Bürgerinnen und Bürger und Seniorinnen und Senioren, die auf die Bahn warten, unzumutbar. Der Frankensteiner Platz an der Dreieichstraße/Ecke Seehofstraße bietet hierfür genügend Platz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 348 Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Müll in Alt-Sachsenhausen bekämpfen

09.09.2016 · Aktualisiert: 14.07.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 577 entstanden aus Vorlage: OF 133/5 vom 17.07.2016 Betreff: Müll in Alt-Sachsenhausen bekämpfen Der Magistrat wird gebeten, 1. verstärkt gegen die Verursacher von Müllablagerungen in Alt-Sachsenhausen (Paradiesgasse, Große Rittergasse, Kleine Rittergasse, Klappergasse, Neuer Wall, Abtsgäßchen, Kleine Brückenstraße, Wallstraße und Affentorplatz) vorzugehen; 2. die FES im Rahmen der Pflichtenübertragung anzuweisen, auch weiterhin "wilde Müllablagerungen" in Alt-Sachenhausen (Paradiesgasse, Große Rittergasse, Kleine Rittergasse, Klappergasse, Neuer Wall, Abtsgäßchen, Kleine Brückenstraße, Wallstraße und Affentorplatz) zu beseitigen. Begründung: Leider ist es in der Vergangenheit zur Gewohnheit geworden, dass Müll und Abfall in Alt-Sachsenhausen abgelegt wird. Dieses rechtswidrige Verhalten ist zu sanktionieren. Hier sind verstärkt Aufklärungsmaßnahmen durchzuführen. Auch ist es notwendig, in den Fällen, in denen ein Verursacher nicht festgestellt werden kann, die Müllablagerungen durch die FES, die von der Stadt Frankfurt mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe beauftragt wurde, entfernen zu lassen. Das Ordnungsamt hatte hier einem Beschwerdeführer mitgeteilt, dass in Zukunft das Abholen der "wilden Abfälle" nicht mehr gewährleistet werden kann, da dies erhebliche Kosten verursachen würde. Ein derartiges Verhalten der Verwaltung ist nicht hinnehmbar. Die Anwohner werden durch die Müllablagerungen in hohem Maße belästigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2016, ST 1800 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Warnhinweis für die Willemerstraße

09.09.2016 · Aktualisiert: 30.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 587 entstanden aus Vorlage: OF 151/5 vom 23.08.2016 Betreff: Warnhinweis für die Willemerstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Ecke Dreieichstraße/Willemerstraße als Warnhinweis für in die Willemerstraße abbiegenden Autos ein Blinklicht anzubringen. Begründung: Der Kinderbeauftragte für Sachsenhausen sieht hier Handlungsbedarf. Rechtsabbieger, die in die Willemerstraße einfahren, und Fußgänger, die über die Willemerstraße gehen, haben zeitgleich Grün. Dadurch wurden von Anwohnern mehrfach gefährliche Situationen beobachtet. Der Fußgängerüberweg wird insbesondere von Schulkindern der Willemerschule und Deutschherrnschule sowie zum Erreichen der Kita Neuer Wall genutzt. Das Blinklicht soll die Autofahrer auf diese besondere Gefährdung hinweisen und dadurch die Aufmerksamkeit erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1547 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrssicherheit am Fußgängerüberweg Willemerstraße/Ecke Dreieichstraße

25.08.2016 · Aktualisiert: 16.09.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2016, OF 154/5 Betreff: Verkehrssicherheit am Fußgängerüberweg Willemerstraße/Ecke Dreieichstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat eine Ortsbegehung durchführen zu lassen, um Maßnahmen zu prüfen, die die Verkehrssicherheit in diesem Bereich - für Fußgänger, insbesondere für Kinder - erhöhen. Begründung: Der Fußgängerüberweg Willemerstraße / Ecke Dreieichstraße wird größtenteils von Schulkindern der angrenzenden Willemerschule und Deutschherrenschule genutzt darüber hinaus aber auch von Besuchern der KITA Neuer Wall. An diesem Überweg kommt es regelmäßig zu gefährlichen Situationen durch zu schnell abbiegende Fahrzeuge aus der Dreieichstraße in die rechts abbiegende Willemerstraße. Fußgänger, insbesondere aber Kinder, sind hier hoch gefährdet, denn Fußgänger und der Verkehr Richtung Darmstädter Landstraße haben zu gleicher Zeit "Grünphase". Es ist unter anderem zu prüfen, ob eine Änderung der "Grünphase" für Fußgänger oder ggf. die Installation eines Blinklichtes am Ampelmast (zwecks Erhöhung der Aufmerksamkeit) geeignet wären, die erforderliche erhöhte Sicherheit der Verkehrsteilnehmer - vornehmlich der Kinder - herbeizuführen. Eine Fotoansicht ist als Anlage beigefügt. . Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 09.09.2016, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage OF 154/5 wurde unter Hinweis auf die Vorlage OF 151/5 zurückgezogen.

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Graffiti entfernen

01.07.2016 · Aktualisiert: 08.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 294 entstanden aus Vorlage: OF 90/5 vom 15.06.2016 Betreff: Graffiti entfernen Der Magistrat wird gebeten, die Graffiti entlang des Mainufers und unter den Brücken zu entfernen, und zwar an der Mainpromenade Höhe Deutschherrnufer 41 sowie unter der Flößerbrücke, der Ignatz-Bubis-Brücke, der Untermainbrücke und der Alten Brücke. Begründung: Die Bürgerinnen und Bürger fühlen sich durch die Graffitibesprühungen gestört. Außerdem hinterlassen sie bei den zahlreichen Besucherinnen und Besuchern des Mainufers ein ungepflegtes und unschönes Bild von Frankfurt am Main. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1221 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zusätzliche Beleuchtung des Gebietes zwischen der S-Bahn-Station „Mühlberg“ und der Liegenschaft Seehofstraße Nr. 41

12.02.2016 · Aktualisiert: 30.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.02.2016, OM 4994 entstanden aus Vorlage: OF 1215/5 vom 24.01.2016 Betreff: Zusätzliche Beleuchtung des Gebietes zwischen der S-Bahn-Station "Mühlberg" und der Liegenschaft Seehofstraße Nr. 41 Der Magistrat wird gebeten, das Gebiet zwischen der S-Bahn-Station "Mühlberg" und der Liegenschaft Seehofstraße Nr. 41 mit zusätzlicher Beleuchtung auszustatten. Begründung: Im Rahmen der Bürgerfragestunde des Ortsbeirates 5 am Freitag, dem 22.01.2016, haben Bürgerinnen und Bürger gebeten, dass man im o. g. Bereich zusätzliche Beleuchtung installieren möge, da der Bereich - besonders unter der Eisenbahnunterführung über die Seehofstraße - nur mäßig beleuchtet ist. Der Ortsbeirat bittet daher, diesen Bereich mit zusätzlichen Leuchtmitteln auszustatten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2016, ST 868 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1735 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 91 52

OF (Antrag Ortsbeirat)

Beseitigung der Gefährdung für Anwohner, Fußgänger und Radfahrer in der Wehrstraße

27.01.2016 · Aktualisiert: 19.02.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2016, OF 1213/5 Betreff: Beseitigung der Gefährdung für Anwohner, Fußgänger und Radfahrer in der Wehrstraße Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat um die Beseitigung der Gefahrensituation für Anwohner und Fußgänger in der Wehrstraße durch geeignete Maßnahmen. Diese wären zum Beispiel: · ein Schild, das auf die Doppelkurve hinweist; · eine Bedarfsampel, die nur dann auf Rot für die Autofahrer schaltet, wenn Fußgänger am Übergang stehen. Begründung: Überwege über die die Wehrstraße gibt es nur an der der Ecke zur Offenbacher Landstraße und der Gerbermühlstraße. Dazwischen liegt ein halber Kilometer ohne sichere Querungsmöglichkeit. Fußgänger und Radfahrer überqueren deshalb die Straße überall. Autofahrer missbrauchen die Wehrstraße als Rennstrecke und schon mehrmals sind in der Vergangenheit Autos im Vorgarten des Hauses Nr. 31 gelandet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 5 am 12.02.2016, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 1213/5 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

SBahnStation „Lokalbahnhof“ - Ausgang Siemensstraße: Mehr Fahrradständer

06.11.2015 · Aktualisiert: 25.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.11.2015, OM 4713 entstanden aus Vorlage: OF 1161/5 vom 20.10.2015 Betreff: S-Bahn-Station "Lokalbahnhof" - Ausgang Siemensstraße: Mehr Fahrradständer Der Magistrat wird gebeten, am Ausgang der S-Bahn-Station "Lokalbahnhof" weitere Fahrradständer aufzustellen. Begründung: Die Anzahl der vorhandenen Fahrradständer reicht nicht aus, um den Bedarf zu decken. Die Fahrräder werden inzwischen sogar an die Fahrplananzeigen angeschlossen, sodass ein problemloses Studieren der Fahrpläne nicht mehr möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.01.2016, ST 179 Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radfahrstreifen und Schutzstreifen auf der Obermainanlage

30.06.2015 · Aktualisiert: 05.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4298 entstanden aus Vorlage: OF 493/4 vom 09.06.2015 Betreff: Radfahrstreifen und Schutzstreifen auf der Obermainanlage Vorgang: OM 2114/13 Der Magistrat wird gebeten, 1. den 20 Meter langen Radfahrstreifen im ersten Teil der Obermainanlage (durchgezogene Linie) deutlich abzumarkieren und entsprechend zu kennzeichnen. Hier sind großflächige Diagramme denkbar; 2. die Markierung des sich an den Radfahrstreifen anschließenden 20 Meter langen Schutzstreifens (eng gestrichelte Linie) zunächst bis zur Weiherstraße fortzuführen; 3. den Anfangsbereich in der Obermainanlage vermehrt auf Falschparker zu kontrollieren. Begründung: Nach der Ansiedlung eines großen Einzelhändlers und eines Gastronomiebetriebes am Anfang der Obermainanlage kommt es vermehrt zur "Nutzung" des Radfahrstreifens als Parkfläche. In der Folge weicht der von der Flößerbrücke kommende Radverkehr auf die nächste Fahrspur aus und gerät in Konflikt mit dem Kraftverkehr, sodass gefährliche Situationen entstehen - offenbar erkennen viele Fahrzeugführer nicht, dass hier ein Radfahrstreifen auf der Fahrbahn besteht. Dieses Nichterkennen hängt vielleicht auch mit der Kürze dieser Fahrbahnkennzeichnung zusammen, schon nach ca. 40 Metern enden Radfahr- und Schutzstreifen. Die geschilderte Situation ist an den Wochenenden besonders eklatant, offenbar wird dieser Bereich dann nicht ausreichend kontrolliert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.04.2013, OM 2114 Stellungnahme des Magistrats vom 09.10.2015, ST 1486 Aktenzeichen: 32 1

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