Meine Nachbarschaft: Wacholderweg
Vorlage
Idee
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Deine Nachbarschaft
Vorlagen
Einzeichnen einer roten Warnfläche auf dem Fahrbahnbelag der Homburger Landstraße zwischen Malvenweg und der Allerheiligsten Dreifaltigkeitskirche
Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM 4022 entstanden aus Vorlage: OF 646/10 vom 13.11.2018 Betreff: Einzeichnen einer roten Warnfläche auf dem Fahrbahnbelag der Homburger Landstraße zwischen Malvenweg und der Allerheiligsten Dreifaltigkeitskirche Vorgang: OM 3262/18 OBR 10; ST 1486/18; OM 3280/18 OBR 10; ST 1485/18 Der Magistrat wird gebeten, eine rote Warnfläche auf dem Fahrbahnbelag der Homburger Landstraße zwischen Malvenweg und der Allerheiligsten Dreifaltigkeitskirche, vergleichbar der Fläche im Westend auf der Hansaallee an der Einmündung der Vo gtstraße, einzuzeichnen. Begründung: Der Magistrat hat den Ortsbeirat mehrfach darauf verwiesen, dass die Einrichtung von Zebrastreifen in diesem Bereich wegen der zu nahe liegenden Ampelquerungen nicht möglich ist. Durch den Ausbau der Bebauung im westlichen Teil des Frankfurter Bergs und die vielfältigen Wegbeziehungen zu den Supermärkten auf der östlichen Seite der Homburger Landstraße, wie umgekehrt zur Allerheiligsten Dreifaltigkeitskirche mit ihren vielfältigen Aktivitäten sowie zu den angrenzenden Kindergärten und Schulen westlich der Homburger Landstraße, die gerade auch viele Kinder benutzen, ist zur Gefahrenabwehr hier eine Warnung des Autoverkehrs vor den vielen querenden Fußgängern dringend erforderlich. Da der Magistrat in anderen Stellungnahmen (ST 1485 und ST 1486) selbst mitgeteilt hat, dass rein warnende Markierungen, die keine regelnde Bedeutung im Sinne der StVO haben, in solchen Bereichen sehr wohl möglich sind, sollte eine solche hier dringend angebracht werden, um die Gefahr insbesondere für ältere Leute und Kinder zu verringern. In dieser Hinsicht hat die vergleichbare Markierung im Westend auf der Hansaallee an der Einmündung Vogtstraße den gewünschten Erfolg erzielt. Was im Westend möglich ist, muss auch am Frankfurter Berg realisierbar sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3262 Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3280 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1485 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1486 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 435 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1773 Aktenzeichen: 66 5
Luftreinhaltung mit Lichtsignalanlage auch am Heiligenstock regulieren
Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM 4023 entstanden aus Vorlage: OF 658/10 vom 27.11.2018 Betreff: Luftreinhaltung mit Lichtsignalanlage auch am Heiligenstock regulieren Vorgang: OM 2018/17 OBR 10; ST 511/18; OM 3273/18 OBR 10; ST 1843/18 Der Magistrat erklärt in einer Pressemitteilung vom 26.11.2018, dass die Hessische Landesregierung gegenüber dem VGH in Kassel weitere Maßnahmen für Luftreinhaltung in Frankfurt vorschlägt. Unter anderem sollen "sogenannte Pförtnerampeln den Verkehrszufluss in die Stadt effektiver und effizienter regulieren". Die Umweltzone und somit voraussichtliche Fahrverbotszone beginnt nicht nur auf der B 521 an der Anschlussstelle Friedberger Landstraße, sondern eben auch an der Kreuzung Homburger Landstraße/Am Dachsberg. Diese wird aktuell über den Heiligenstockweg bereits rege angefahren, was künftig sicherlich noch deutlich zunehmen wird. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob er aus gegebenem Anlass den Verkehrszufluss in die Stadt - auch durch eine Lichtsignalanlage am Heiligenstock - effektiver und effizienter regulieren wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2018 Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 511 Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3273 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1843 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2019, ST 550 Aktenzeichen: 32 1
Haushalt 2019 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.71 Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft StadtRaum Preungesheim
Antrag vom 12.11.2018, OF 651/10 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.71 Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft StadtRaum Preungesheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Haushalt 2019 und folgenden werden die gegebenenfalls erforderlichen Mittel eingestellt, um die Weiterführung der wichtigen und erfolgreichen Arbeit im StadtRaum Preungesheim, Homburger Landstraße 148, sicherstellen zu können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 10 am 27.11.2018, TO II, TOP 24 Beschluss: Etatanregung EA 250 2018 Die Vorlage OF 651/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Poller vor dem Discounter in der Homburger Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 23.10.2018, OM 3828 entstanden aus Vorlage: OF 609/10 vom 07.10.2018 Betreff: Poller vor dem Discounter in der Homburger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, Poller vor dem Discounter in der Homburger Landstraße (gegenüber Ronneburgstraße) aufzustellen, um so das gefährliche und verbotene Parken dort zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 260 Aktenzeichen: 66 0
Anbringung von halbseitigen Haltelinien zur Verdeutlichung der Rechts-vor-LinksRegelung in der Renettenstraße in Preungesheim, auf der Berkersheimer Obergasse und Bahnstraße in Berkersheim und im Hagebuttenweg und Luzernenweg am Frankfurter Berg als nich
Anregung an den Magistrat vom 23.10.2018, OM 3824 entstanden aus Vorlage: OF 614/10 vom 08.10.2018 Betreff: Anbringung von halbseitigen Haltelinien zur Verdeutlichung der Rechts-vor-Links-Regelung in der Renettenstraße in Preungesheim, auf der Berkersheimer Obergasse und Bahnstraße in Berkersheim und im Hagebuttenweg und Luzernenweg am Frankfurter Berg als nichtamtliche Hinweise Vorgang: OM 3262/18 OBR 10; OM 3280/18 OBR 10; ST 1485/18; ST 1486/18 Der Magistrat wird gebeten, in der Renettensstraße in Preungesheim, auf der Berkersheimer Obergasse und Bahnstraße in Berkersheim und im Hagebuttenweg und Luzernenweg am Frankfurter Berg an den Rechts-vor-Links-Kreuzungen jeweils halbseitige Haltemarkierungen auf der Fahrbahn al s nichtamtliche Hinweise aufzubringen, um die Rechts-vor-Links-Regelung zu verdeutlichen. Begründung: Nach der in den Stellungnahmen vom 06.08.2018, ST 1485 und ST 1486, in Bezug genommenen Auskunft des Regierungspräsidiums, sind an Rechts-vor-Links-Kreuzungen zwar keine straßenverkehrsrechtlich anzuordnenden Beschilderungen möglich, allerdings sehr wohl Markierungen auf der Fahrbahn als nichtamtliche Hinweise, die unmittelbar durch die Straßenbaubehörde aufgebracht werden können. Etwas anderes war durch den Ortsbeirat an den genannten Stellen auch gar nicht beabsichtigt und zwar jeweils halbseitig, damit deutlich wird, dass die von rechts kommenden vorfahrtberechtigten Fahrzeuge zu berücksichtigen sind. Dies hat sich sehr bewährt, um die geltende Rechts-vor-Links-Regelung zu verdeutlichen, was an den genannten Stellen dringend erforderlich ist, weil sich die Verkehrsteilnehmer auf einer vorfahrtberechtigten Straße wähnen, was gerade für Radfahrer sehr gefährlich werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3262 Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3280 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1485 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1486 Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2019, ST 791 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2019, ST 2191 Antrag vom 11.10.2020, OF 1074/10 Auskunftsersuchen vom 27.10.2020, V 1807 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 10 am 19.02.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 10 am 19.03.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 7
Möglichkeit zur Einhaltung des Sicherheitsabstands von 1,50 Metern von Fahrrädern auf den neuen Fahrradstreifen auf der Gießener Straße
Anregung an den Magistrat vom 23.10.2018, OM 3821 entstanden aus Vorlage: OF 587/10 vom 04.09.2018 Betreff: Möglichkeit zur Einhaltung des Sicherheitsabstands von 1,50 Metern von Fahrrädern auf den neuen Fahrradstreifen auf der Gießener Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit es für Kraftfahrer, insbesondere für Busfahrer, überall möglich ist, einen Sicherheitsabstand von 1,50 Metern von Fahrrädern auf den neuen Fahrradstreifen auf der Gießener Straße, insbesondere im Berei ch der Einmündung der Homburger Landstraße, einzuhalten. Begründung: Das Amtsgericht Frankfurt hat nach Presseberichten (Frankfurter Rundschau vom 28. August 2018, S. F 4, "Neben der Spur") gerade einen Busfahrer verurteilt, weil er keinen Sicherheitsabstand von 1,50 Metern zu Radfahrern auf einem Fahrradstreifen eingehalten hatte. Der Einwand des Busfahrers, dies sei aufgrund der Enge der Spuren gar nicht möglich gewesen, wurde nicht gelten gelassen. Die neuen Fahrradstreifen auf der Gießener Straße führen an bestimmten Stellen auch zu Situationen, in denen das Einhalten eines Sicherheitsabstandes von 1,50 Metern zu dort fahrenden Radfahrern nicht möglich erscheint. Insbesondere die Verkehrsführung an der Einmündung zur Homburger Landstraße, an welcher ebenfalls Busse abbiegen müssen, scheint dies nicht zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund ist Aufklärung geboten, ob auch auf der Gießener Straße ein Einhalten eines entsprechenden Sicherheitsabstandes unmöglich ist, damit geklärt werden kann, wie dadurch entstehenden Gefahren begegnet werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 257 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrssicherheit im Wacholderweg
Anregung an den Magistrat vom 23.10.2018, OM 3827 entstanden aus Vorlage: OF 632/10 vom 23.10.2018 Betreff: Verkehrssicherheit im Wacholderweg Der Magistrat wird gebeten, umgehend weitreichende Maßnahmen zu ergreifen, die die bislang fehlende Verkehrssicherheit im Wacholderweg für Kindergarten- und Schulkinder, Sportler und Naherholungssuchende sichern und die vorgeschlagenen Maßnahmen zu kontrollieren. Dabei soll unter anderem auch die Realisi erung einer sogenannten Spielstraße - zumindest im extrem engen Bereich ohne Bürgersteig - geprüft werden. Die Parkmöglichkeiten im Bereich des Kirchorts Allerheiligsten Dreifaltigkeit sollen dabei nicht entfallen. Begründung: Diverse Ansätze des Ortsbeirates 10 haben bisher aus verschiedenen Gründen nicht gewirkt. Ein weiteres Zuwarten ist aufgrund des erhöhten Gefährdungspotenzials im sehr engen Wachholderweg zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 162 Aktenzeichen: 32 1
Auswirkungen des Nord-Süd-Radweges auf den Ortsbezirk 10
Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3720 entstanden aus Vorlage: OF 596/10 vom 03.09.2018 Betreff: Auswirkungen des Nord-Süd-Radweges auf den Ortsbezirk 10 Der Magistrat hat in einer Pressemitteilung am 29. August 2018 angekündigt, dass er einen durchgehenden Nord-Süd-Radweg über die Friedberger Landstraße, vom Nibelungenplatz bis zur Battonnstraße, schaffen will. Der Ortsbeirat teilt die Auffassung des Magistrats, dass ein dringender Handlungsbedarf zur Schließung von Lücken, auch angesichts der beschlossenen Baugebiete sowie des stetigen Wachstums von Frankfurt gegeben ist. Der Ortsbeirat 10 begrüßt ausdrücklich jegliche Verbesserung bezüglich der Sicherheit und Attraktivitätssteigerung für den Radverkehr. Nur so ist insbesondere für den Nahbereichsindividualverkehr ein Umstieg beispielsweise von Schulkindern und Berufspendlerinnen und Berufspendlern auf dieses umweltschonende Verkehrsmittel attraktiver. Sicherlich wird dies in der Folge auch im Nahbereich zu einer leichten Reduktion an Kraftfahrzeugnutzungen führen sowie den ÖPNV gerade in Spitzenzeiten etwas entlasten. Es steht ebenso außer Frage, dass zugunsten des Rad- und Fußgängerverkehrs auch die Wegnahme von Raum der Kraftfahrzeuge erforderlich ist. Dennoch leiden die Stadtteile des Ortsbezirks aufgrund der Rückstauungen auf der Friedberger Landstraße bereits jetzt schon, insbesondere in den Hauptverkehrszeiten, unter deutlichen Ausweichverkehren aus dem nördlichen und östlichen Frankfurter Umland. In besonderem Maße sind die Bürgerinnen und Bürger in den Wohngebieten in Bonames, Berkersheim und Preungesheim davon betroffen. Der Ortsbeirat bezweifelt jedoch, dass die Wegnahme jeweils einer Fahrspur auf einer Länge von über 1.700 Metern dazu führen wird, dass wegen der daraus resultierenden Stau- und Wegezeitverlängerung signifikant weniger Kraftfahrzeuge des Umlandes den Innenstadtbereich frequentieren werden. Der Ortsbeirat ist allerdings davon überzeugt, dass die Ausweichverkehre über die Stadteile des Ortsbezirks 10 dann noch deutlicher zunehmen werden! Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gemäß § 4 Absatz 10 Nr. 4 GOOBR gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen Maßnahmen er die zu erwartenden steigenden Ausweichverkehre über 1. den Harheimer Weg/Am Wendelsgarten, 2. den Heiligenstockweg/Am Dachsberg, 3. die Hofhausstraße/Goldpeppingstraße, 4. die Sigmund-Freud-Straße, 5. die Homburger Landstraße/Berkersheimer Weg, 6. Gießener Straße eindämmen und somit die Bürgerinnen und Bürger vor einer Steigerung von Gefahrenpotenzialen sowie auch vor den steigenden Immissionen unterschiedlichster Art bewahren wird. In diesem Zusammenhang wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, mit welchen Maßnahmen der Magistrat in den vorgenannten Bereichen, in denen ebenfalls gravierende Lücken in den Radwegverbindungen bestehen, die Sicherheit verbessern und somit auch zu einer weiteren Attraktivitätssteigerung beitragen will. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen Maßnahmen die zu erwartenden deutlichen Zeitverluste der Linie 18 kompensiert werden. Die Linie 18 müsste sich beispielsweise stadteinwärts, auf einer Länge von rund 560 Metern den einspurig verbleibenden Straßenraum mit Linienbussen sowie den Pendlern teilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2018, ST 2370 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 61 1
Parkplätze am Gasverteiler Homburger Landstraße/Nordpark hier: Rasche und dauerhafte Lösung finden
Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3725 entstanden aus Vorlage: OF 583/10 vom 03.09.2018 Betreff: Parkplätze am Gasverteiler Homburger Landstraße/Nordpark hier: Rasche und dauerhafte Lösung finden Vorgang: OM 3155/18 OBR 10; ST 1503/18 Der Magistrat wird gebeten, die Parkplätze am Gasverteiler Homburger Landstraße/Nordpark so zu befestigen, dass eine dauerhafte Nutzung möglich ist. Dabei soll eine pragmatische und dauerhafte Lösung gefunden werden, die den naherholungssuchenden Nutzern die immer wieder auftretenden Unannehmlichkeiten erspart. Die in der Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1503, dankenswerter Weise in Aussicht gestellte Lösung soll rasch herbeigeführt werden, so dass eine Nutzung zu allen Jahreszeiten möglich ist. Begründung: Der Ortsbeirat 10 hat bereits mehrfach auf eine grundlegende Lösung hingewirkt. Bisherige, eher provisorische Maßnahmen haben nicht zu einer langfristigen Besserung geführt. Mit Stellungnahme vom 06.08.2018, ST 1503, führte der Magistrat unter anderem aus: "Da der Parkplatz im Landschaftsschutzgebiet liegt, wurde die Befestigung des Parkplatzes mit einem festen Belag von der Unteren Naturschutzbehörde abgelehnt. Schon mehrfach wurde der Parkplatz repariert. Diese Reparaturen hatten aufgrund der offenen, wasserdurchlässigen Bauweisen nur kurzen Erfolg. Der Magistrat strebt nunmehr eine dauerhafte und nachhaltige Lösung an. Hierzu wird es Gespräche mit den beteiligten Fachämtern geben. Neben den Erfordernissen, dem Landschaftsschutz gerecht zu werden, muss auch die Finanzierung geklärt werden. Der Magistrat wird den Ortsbeirat über die weitere Vorgehensweise informieren." Der Ortsbeirat 10 begrüßt die in Aussicht gestellte Lösung, bittet jedoch darum, diese zeitnah und priorisiert umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3155 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1503 Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST 2291
Parkplatz am Nordpark Bonames
Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3436 entstanden aus Vorlage: OF 554/10 vom 22.07.2018 Betreff: Parkplatz am Nordpark Bonames Der Magistrat wird gebeten, den durch Schlaglöcher und Stolperfallen geschädigten geschotterten Parkplatz für den Nordpark Bonames, insbesondere zur Auffahrt über den Bürgersteig zur Homburger Landstraße, sicherer zu gestalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.11.2018, ST 2041 Aktenzeichen: 67 0
Unfallentwicklung an der Ausfahrt August-Schanz-Straße auf die Homburger Landstraße prüfen
Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3443 entstanden aus Vorlage: OF 567/10 vom 24.07.2018 Betreff: Unfallentwicklung an der Ausfahrt August-Schanz-Straße auf die Homburger Landstraße prüfen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie sich die Unfallsituation im Bereich der Ausfahrt Augu st-Schanz-Straße auf die Homburger Landstraße im Vergleich vor den Baumaßnahmen der Bushaltestelle, des Radweges und des Zebrastreifens und danach entwickelt hat. Begründung: Vorliegende Informationen lassen den Schluss zu, dass sich in diesem Bereich ein Unfallschwerpunkt entwickelt hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1957 Aktenzeichen: 61 10
Pkw-Beschilderung auf der Fahrbahnmarkierung Gießener Straße/Einmündung Homburger Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3442 entstanden aus Vorlage: OF 563/10 vom 16.07.2018 Betreff: Pkw-Beschilderung auf der Fahrbahnmarkierung Gießener Straße/Einmündung Homburger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, das Hinweisschild für Pkw-Fahrer, sich links zu halten/einzuordnen, mit einer rot-weißen Warnbake optisch zu verstärken. Begründung: Für Pkw-Fahrer ist es erst spät erkennbar, wie die Verkehrsführung verläuft. Eine gut und rechtzeitig erkennbare Warnbake vor oder am Hinweisschild ist erforderlich; besonders in der dunklen Jahreszeit und für nicht ortskundige Verkehrsteilnehmer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1956 Aktenzeichen: 66 7
Fahrradüberwegmarkierungen in Preungesheim
Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3281 entstanden aus Vorlage: OF 539/10 vom 13.05.2018 Betreff: Fahrradüberwegmarkierungen in Preungesheim Der Magistrat wird gebeten, die Fahrradüberwegmarkierungen in den teils sehr unübersichtlichen Kreuzungsbereichen der Homburger Landstraße in Preungesheim, insbesondere im Schulwegbereich der Theobald-Ziegler-Schule, deutlich - falls nötig farblich - zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1842 Aktenzeichen: 66 7
Nilgänse im Ortsbezirk 10
Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3270 entstanden aus Vorlage: OF 546/10 vom 13.05.2018 Betreff: Nilgänse im Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird gebeten, rechtzeitig die Ausbreitung von Nilgänsen im Ortsbezirk 10, beispielsweise im Bereich Frankfurter Berg (auf dem Spielplatz zwischen Berkersheimer Weg, Ligusterweg und Holunderweg) zu unterbinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1715 Aktenzeichen: 67 0
Verkehrssicherheit in der Straße Alt-Preungesheim bei Einmündung in die Homburger Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3269 entstanden aus Vorlage: OF 544/10 vom 16.05.2018 Betreff: Verkehrssicherheit in der Straße Alt-Preungesheim bei Einmündung in die Homburger Landstraße Vorgang: OM 1291/17 OBR 10; ST 911/17 In der Anregung OM 1291 vom 07.03.2017 wurde auf die nicht vorhandene Verkehrssicherheit, besonders von Radfahrenden und Fußgängern hingewiesen. In der Stellungnahme ST 911 vom 12.05.2017 wurde festgestellt, dass es sich um einen verkehrsberuhigten Bereich handelt. Es gibt Fahrbahnmarkierungen "Achtung Kinder" und "Parken ist nur in gekennzeichneten Abschnitten erlaubt". Sie werden nur nicht beachtet. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, das Parken an der Einmündung in die Homburger Landstraße durch Hindernisse wie z. B. Umlaufgitter, Poller oder Ähnlichem unmöglich zu machen. Begründung: Die Einmündung ist so eng, dass Radfahrende, Fußgänger und Pkws ohne Berührung und Gefährdung kaum aneinander vorbeikommen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.03.2017, OM 1291 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 911 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1685 Aktenzeichen: 32 1
Parkplätze am Gasverteiler Homburger Landstraße/Niddabrücke/Nordpark
Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3155 entstanden aus Vorlage: OF 525/10 vom 24.04.2018 Betreff: Parkplätze am Gasverteiler Homburger Landstraße/Niddabrücke/Nordpark Der Magistrat wird gebeten , den Parkplatz am Gasverteiler Homburger Landstraße auf Höhe der Niddabrücke unverzüglich in einen akzeptablen befahrbaren Zustand zu versetzen. Begründung: Die Schönwetterperiode des Jahres 2018 steht vor der Tür und somit eine verstärkte Nutzung der umliegenden Freizeitanlagen und damit auch ein Bedarf an Parkflächen für die Besucher. Der derzeitige Zustand dieser Parkfläche ist weiterhin in einem desolaten Zustand. Auch wird der Randbereich dieser Fläche immer wieder als wilde Müllkippe benutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1503 Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3725 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2019, ST 390 Aktenzeichen: 67 0
Tempo 30 auf dem Berkersheimer Weg von der Homburger Landstraße bis zum Azaleenweg
Anregung vom 08.05.2018, OA 259 entstanden aus Vorlage: OF 505/10 vom 23.04.2018 Betreff: Tempo 30 auf dem Berkersheimer Weg von der Homburger Landstraße bis zum Azaleenweg Vorgang: OM 2531/17 OBR 10; ST 430/18 Der Berkersheimer Weg liegt in diesem Bereich zwischen zwei Wohngebieten. Beidseitig befindet sich der ausgewiesene Schulweg unter anderem zur Albert-Schweitzer-Schule. Auch die Anwohner am Frankfurter Berg haben ein Anrecht auf die unzweifelhafte Abgas- und Lärmreduzierung sowie eine bessere Wohnqualität. Veröffentlichung des BMVI: "Änderung (StVO): Absenkung der Eingriffsschwelle. Damit wird die im geltenden Recht vorgesehene hohe Hürde (z. B. Nachweis eines Unfallschwerpunktes für den Nachweis der Erheblichkeit) für die streckenbezogene Anordnung von Tempo 30 auf innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen abgesenkt werden." In der Zehnmorgenstraße, mit besserem, breiterem Zustand, wurde bereits vor Jahren Tempo 30 angeordnet und hat weiterhin bestand. Der Magistrat erläutert in seiner Stellungnahme nicht, welche Voraussetzungen dort erfüllt sind. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem Berkersheimer Weg, von der Homburger Landstraße bis zum Azaleenweg, dauerhaft Tempo 30 einzurichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM 2531 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 430 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1407 Auskunftsersuchen vom 23.10.2018, V 1032 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 16.05.2018 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Verkehrsausschusses am 12.06.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 259 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2785, 22. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 12.06.2018 Aktenzeichen: 32 1
Tempo 30 auf der Straße Am Dachsberg
Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3149 entstanden aus Vorlage: OF 507/10 vom 23.04.2018 Betreff: Tempo 30 auf der Straße Am Dachsberg Vorgang: OM 2540/17 OBR 10; ST 431/18 Der Ortsbeirat teilt die Aussage der Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 431, nicht. Der Magistrat wird daher gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass 1. für die Grundnetzstraße Am Dachsberg die derzeitige Tempo-30-Begrenzung im erforderlichen Rahmen nach Süden erweitert wird; diese also bereits vor der ersten beziehungsweise nach der letzten Wohnbebauung (südlich der Hausnummer 127) beginnt respektive endet; 2. sodann der so erweiterte Tempo-30-Bereich gemäß Ziffer 1. im Rahmen des Messprogramms der Städtischen Verkehrspolizei - da es sich um einen Teil des offiziellen Schulwegs der Berkersheimer Schule handelt - überwacht wird; 3. geprüft wird, ob in dem Bereich bis zur Homburger Landstraße Radstreifen möglich sind. Begründung: Die Geschwindigkeit wird leider wegen bisher noch teils fehlender Tempo-Begrenzung im Bereich zu 1. beziehungsweise dort fehlender Kontrolle teils deutlich überschritten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM 2540 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 431 Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2018, ST 1935 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 10 am 18.09.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 4
Wenn der Bahnübergang Berkersheimer Bahnhof vorübergehend gesperrt werden muss: Umleitungskonzept für Autos reicht nicht aus. Auch für Fußgänger und Radfahrer müssen Lösungen geschaffen werden
Anregung an den Magistrat vom 07.05.2018, OM 3099 entstanden aus Vorlage: OF 135/14 vom 22.04.2018 Betreff: Wenn der Bahnübergang Berkersheimer Bahnhof vorübergehend gesperrt werden muss: Umleitungskonzept für Autos reicht nicht aus. Auch für Fußgänger und Radfahrer müssen Lösungen geschaffen werden Der Magistrat wird gebeten, wenn der beschrankte Bahnübergang am Berkersheimer Bahnhof baustellenbedingt mehrere Stunden oder gar längerfristig geschlossen werden muss, von der DB Netz AG die nachstehenden Punkte einzufordern: a) Für Fahrgäste der S-Bahn mit Geheinschränkungen sowie Fahrgäste mit Kinderwagen oder Fahrrädern ist eine Möglichkeit zu schaffen, um auf die andere Seite der Schienen zu kommen. Das gilt insbesondere für Fahrgäste der S-Bahn, die aus Frankfurt kommen, auf ihrem Weg zum Bus 25 nach Harheim. b) Sofern diese Möglichkeit nicht geschaffen werden kann, sind die Fahrgäste der Linie S 6, die aus Frankfurt (Innenstadt) kommen, rechtzeitig über die Einschränkungen am Berkersheimer Bahnhof zu informieren und ist ihnen anzubieten, dass sie am Frankfurter Berg aussteigen und mit einem Shuttlebus nach Harheim gebracht werden können. c) Für Fahrradfahrer wird eine möglichst kurze und sicher befahrbare Umleitung eingerichtet und ausgeschildert. Begründung: Zwischen dem 15.04. und dem 19.04.2018 musste der beschrankte Bahnübergang am Berkersheimer Bahnhof vermutlich baustellenbedingt geschlossen werden. Für die Durchfahrt mit dem Pkw - die ohnehin verboten ist - wurden große Hinweisschilder aufgestellt und auf die Umleitung über die Homburger Landstraße verwiesen. Nur an die Fußgänger und Radfahrer hatte niemand gedacht. Für die Radfahrer ist die Strecke zwischen Harheim und Berkersheim anstelle 1,3 Kilometer über die Umleitung nun 6,3 Kilometer lang. Die Fußgänger können die Gleise über eine steile Holztreppe überqueren, die aber für Menschen mit Gehbehinderungen, Rollstuhl, Fahrrad oder Kinderwagen nicht geeignet ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1547 Aktenzeichen: 66 2
Ampelschaltung an der Kreuzung Am Dachsberg/Homburger Landstraße
Antrag vom 24.04.2018, OF 517/10 Betreff: Ampelschaltung an der Kreuzung Am Dachsberg/Homburger Landstraße Vorgang: V 154/16 OBR 10; ST 564/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie die Ampelschaltung an der Kreuzung Am Dachsberg/Homburger Landstraße so eingerichtet werden kann, dass im morgendlichen Berufsverkehr die Rückstaus bis nach Berkersheim hinein und Richtung Frankfurter Bogen reduziert werden, insbesondere welchen Sinn die Neu-Einrichtung einer kurzen Allein-Grünphase für die nördliche Fußgänger-Querung der Homburger-Landstraße macht, die den Abfluss des Verkehrs in nördlicher Richtung zur BAB 661 massiv behindert, ohne für die Fußgänger einen erheblichen Sicherheitsgewinn zu erreichen, weil gerade die in west-östlicher Richtung laufenden, um diese Zeit zahlreicheren Fußgänger sich dann doch im rechtsabbiegenden Autoverkehr wiederfinden, nachdem die Ampel auf Grün gesprungen ist. Begründung: Entgegen der vom Magistrat in ST 564 vom 05.03.2018 getroffenen Aussage sind die verkehrlichen Auswirkungen des Schleichverkehrs durch Berkersheim im morgendlichen Berufsverkehr mittlerweile so erheblich, dass der Rückstau der Ampel Am Dachsberg/Homburger Landstraße teilweise bis weit in die Bebauung Am Dachsberg von Berkersheim kommend hineinreicht. Dies ist ein untragbarer Zustand, weil dadurch die dortigen Hofausfahrten kaum noch sinnvoll benutzbar sind und die Berkersheimer Bevölkerung nur diesen einzigen Weg zur Fahrt in die Innenstadt oder zur Autobahn hat. Der Rückstaus in Richtung Frankfurter Bogen sind so auch unvermeidbar, weil die dorther kommenden Fahrzeuge auf den vorfahrtberechtigten Dachsberg gar nicht mehr einbiegen können. Die Situation wird durch die beschriebene Veränderung der Ampelschaltung an der Kreuzung Am Dachsberg/Homburger Landstraße verschärft, so dass diese zu überprüfen ist. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 04.10.2016, V 154 Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 564 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 10 am 08.05.2018, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 517/10 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE und BFF gegen CDU und FDP (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.
Radwege in der Homburger Landstraße
Antrag vom 23.04.2018, OF 523/10 Betreff: Radwege in der Homburger Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Fahrradwege in der Homburger Landstraße zwischen der Ronneburgstraße und dem Marbachweg ausgewiesen sind. Begründung: Bürgerinnen und Bürger sprechen uns wegen großer Verunsicherung bei der Wegeführung für Fahrräder in der Homburger Landstraße zwischen der Ronneburgstraße und dem Marbachweg an. Eine Beschilderung fehlt. An Straßeneinmündungen sind Wege eingezeichnet. Oftmals parken Kfz auf einstmals abmarkierten Fahrradwegen. In nördlicher Fahrtrichtung gibt es keine Radwege. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 10 am 08.05.2018, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 523/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 10 am 05.06.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 523/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 10 am 07.08.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 523/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 10 am 18.09.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1004 2018 Die Vorlage OF 523/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Herrenloser Weg vom Holunderweg zur Gruenanlage 588
Antrag vom 23.04.2018, OF 504/10 Betreff: Herrenloser Weg vom Holunderweg zur Gruenanlage 588 Vorgang: V 444/17 OBR 10; ST 296/18 Der Ortsbeirat dankt dem Magistrat sehr dafür, dass nunmehr die Reinigung und der Winterdienst auf dem Weg bis zur abschließenden Klärung im Sinn der Anliegerpflicht vom Grünflächenamt übernommen werden. Insbesondere auch dafür, dass er mit den 5 Anliegern eine einvernehmliche Einigung bezüglich der vergangenen Winterdienstkosten gefunden hat. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wann die Anlieger mit dem Eingang der hälftigen Winterdienstkostenübernahme seitens des Magistrats rechnen dürfen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.05.2017, V 444 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 296 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 10 am 08.05.2018, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 857 2018 Die Vorlage OF 504/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Geschwindigkeitsanzeige im Oberen Kalbacher Weg
Anregung an den Magistrat vom 17.04.2018, OM 3045 entstanden aus Vorlage: OF 496/10 vom 31.03.2018 Betreff: Geschwindigkeitsanzeige im Oberen Kalbacher Weg Der Magistrat wird gebeten, eine dauerhafte Geschwindigkeitsanzeige im Oberen Kalbacher Weg im Bereich zwischen der St. Bonifatius-Kirche und der Homburger Landstraße einrichten zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2018, ST 1934 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 10 am 18.09.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Unterbrochene Wartelinie im Hagebuttenweg
Antrag vom 02.04.2018, OF 497/10 Betreff: Unterbrochene Wartelinie im Hagebuttenweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Hagebuttenweg an der Straßeneinmündung Luzernenweg, in Fahrtrichtung Berkersheimer Weg eine unterbrochene Wartelinie zu markieren. Begründung: Der Luzernenweg erschließt auch den Parkplatz der Albert-Schweitzer-Schule. Anwohnerinnen und Anwohner berichten regelmäßig, dass es wegen Nichtbeachtung der rechts vor links Regelung immer wieder zu Beinahe-Unfällen kommt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 10 am 17.04.2018, TO II, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 497/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 10 am 08.05.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 497/10 wurde zurückgezogen.
Entlastung des Teilstückes Homburger Landstraße zwischen dem Abzweig Weilbrunnstraße und Gießener Straße (Endhaltestelle U 5)
Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2863 entstanden aus Vorlage: OF 462/10 vom 06.02.2018 Betreff: Entlastung des Teilstückes Homburger Landstraße zwischen dem Abzweig Weilbrunnstraße und Gießener Straße (Endhaltestelle U 5) Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Wegeführung der Buslinie 39 in Richtung Berkersheim über den Haltepunkt der Straßenbahnlinie 18 (Gravensteiner-Platz) verlegt werden kann, um von dort über die Huswertstraße die Endhaltestelle der U 5 und da s Endziel Berkersheim-Mitte zu erreichen. Begründung: Die Durchfahrt der Buslinie 39 durch den angegebenen Teil der Homburger Landstraße dient lediglich dem Erreichen der Endhaltestelle der U 5. Eine Haltestelle ist in diesem Teilstück wegen der engen Straßenführung nicht möglich. Für die Bewohner in diesem Teil der Homburger Landstraße bedeutet die 10-minütige Durchfahrt der Busse in beiden Richtungen eine enorme Belastung. Die Verlegung der Streckenführung würde zu folgenden Verbesserungen führen: - Eine Verkehrsberuhigung für die betroffenen Bürger durch die fünfzigprozentige Reduzierung des Busverkehrs. - Die direkte Erreichbarkeit der Carlo-Mierendorff-Schule für die Schüler und Lehrer. - Die direkte Erreichbarkeit des Preungesheimer Marktes für die Bürger aus Eckenheim. - Die geschlossene Erreichbarkeit der Bezirkssportanlage. - Eine verbesserte Anbindung an den OPNV für die Bürger im Frankfurter Bogen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1039 Aktenzeichen: 92 13
Fehlendes Verkehrskonzept für den Frankfurter Nordosten
Anregung an den Magistrat vom 16.01.2018, OM 2578 entstanden aus Vorlage: OF 444/10 vom 01.01.2018 Betreff: Fehlendes Verkehrskonzept für den Frankfurter Nordosten Die Anhörung des Ortsbeirates 10 in Sachen Verkehr im Mai 2017 hat etliche Defizite dargelegt, die bisher jedoch keiner Regelung zugeführt wurden. Neben den vielen, teils mehrfach wiederholt geforderten Punkten sind auch wichtige weitere Aspekte dazugekommen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, ein Verkehrskonzept für den Frankfurter Nordosten zu entwickeln und im Rahmen einer Sitzung des Ortsbeirates 10 öffentlich vorzustellen. Dabei sind mindestens die folgenden Punkte für den Ortsbezirk 10 zukunftsorientiert zu klären: I. Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs, beispielsweise 1. Realisierung der vorgesehenen Verlängerung der U-Bahn-Linie U 5 bis zur S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" spätestens zeitgleich mit der weiteren Bebauung des Hilgenfelds; 2. Verbindung vorhandener Buslinien mit anderen ÖPNV-Linien, beispielsweise a) Verlängerung der Buslinie 60 von Eschersheim am Neubaugebiet Hilgenfeld vorbei (wenn nötig auch unter Berücksichtigung von Schutzgebieten durch das Neubaugebiet) zur S-Bahn-Station "Frankfurter Berg", b) Verbindung der Buslinien 25 und 39 über die S-Bahn-Station "Berkersheim", c) Heranführung von Schnellbuslinien aus dem Umland zur Vernetzung an vorhandene und neue ÖPNV-Linien respektive Park-and-ride-Plätze; II. Förderung von Schnellladestationen, möglichst an gesuchten Plätzen wie zum Beispiel auch auf privaten Grundstücken, in Tiefgaragen oder an Park-and-ride-Plätzen; III. Ausbau des Radwegnetzes insbesondere in Bonames sowie auch stadtteilübergreifend, beispielsweise mit Eschersheim über die Bonameser Straße zum Neubaugebiet Hilgenfeld und zur Homburger Landstraße; IV. Entlastung der fünf Stadtteile vom Durchgangsverkehr, unter anderem 1. unter Berücksichtigung der vielen künftigen Neubaugebiete inner- und außerhalb des Ortsbezirks 10, 2. durch das Halten des Durchgangsverkehrs auf den Hauptstraßen (unter anderem der Bundesstraße 521, der Friedberger Landstraße sowie der künftigen Ortsrandstraße um Bonames); V. Schaffung neuer Park-and-ride-Plätze; VI. Optimierung künftiger Baustellen aufgrund schlechter Erfahrungen, unter anderem mit der Großbaustelle Gießener Straße sowie dem Ausbau der Main-Weser-Bahn seitens der Deutschen Bahn AG im Berkersheimer Niddatal, insbesondere durch 1. bessere Ankündigungen von Baustellen und Straßensperrungen, insbesondere durch E-Mails an das Büro der Stadtverordnetenversammlung, 2. Benennung von Ansprechpartnern und Bauleitern inklusive Angabe von Kontaktdaten und der Angabe der zuständigen bauaufsichtlichen Zuständigkeiten, 3. besserer Schutz von Kindergartenkindern, Grundschülern, ÖPNV-Fahrgästen und Senioren, insbesondere durch ausreichende Baustellenampeln, 4. verstärkte bauaufsichtliche Überprüfungen von Bauverkehr, insbesondere bezüglich nächtlichen Baulärms sowie ungenutzter Baustellen und störender Baustelleneinrichtungen, jeweils zum Schutz insbesondere der Anwohner und Gewerbetreibenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2018, ST 698 Anregung an den Magistrat vom 14.06.2018, OM 3377 Aktenzeichen: 32 1
Instandsetzung und Restaurierung der Ortseingangstafelhütten „Willkommen in NiederEschbach“ für Veranstaltungshinweise
Antrag vom 02.01.2018, OF 142/15 Betreff: Instandsetzung und Restaurierung der Ortseingangstafelhütten "Willkommen in Nieder-Eschbach" für Veranstaltungshinweise Der Ortsbeirat möge beschließen: Aus dem Ortsbeiratsbudget des OBR 15 werden Mittel bis maximal 800,00 Euro zur Reparatur, Instandsetzung und Aufhübschung aller Ortseingangs-Tafelhütten "Willkommen in Nieder-Eschbach" bereitgestellt. Die Mittel sind an den seit Jahren zuständigen Verwalter der Tafel-Hütten, dem Verein "Eschbäjer Zuckerreube" vorab als Vorschuss auszuzahlen und nach Durchführung der notwendigen Maßnahmen und Ermittlung der Gesamtkosten mit dem beauftragten Verein endgültig abzurechnen. Begründung: Die vor einigen Jahren speziell angefertigten Tafelhütten im Bereich der Ortseingänge, die die Besucher unseres schönen Nieder-Eschbach begrüßen und auch temporär auf besondere Veranstaltungen seitens der örtlichen Vereine hinweisen, sind zum Teil in die Jahre bekommen, beschädigt und müssen hinsichtlich der Wiederaufstellung repariert und instandgesetzt werden. Vor einiger Zeit wurde die gut sichtbare und vielen bekannte Tafelhütte im Feld neben der Homburger Landstraße unweit der Kreuzung Heinrich-Berbalk-Straße am Stellgerüst derart beschädigt, die nun eine umfassende Reparatur und Neuaufbau erforderlich macht. Für die Erneuerung und Aufhübschung der Tafeln-Hütten, die durch den Verwalter der Tafeln dann in Auftrag gegeben wird, fallen geschätzte Kosten für Material und Sonderanfertigung in Höhe von 700-800 Euro an. Damit sich unser Stadtteil an den Ortseingängen wieder mit schönen bzw. runderneuerten Tafeln bestens präsentieren kann, sind hierzu die Mittel wegen des hohen öffentlichen Interesses bereit zu stellen. Die Möglichkeit der Unterstützung seitens des Ortsbeirats wurde bereits im Vorfeld geprüft und seitens der Verwaltung als zulässig bejaht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 15 am 19.01.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 166 2018 Die Vorlage OF 142/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. in der Überschrift und im ersten Satz des Tenors das Wort "Ortseingangstafelhütten" durch das Wort "Tafelhütten" ersetzt wird; 2. im zweiten Satz des Tenors die Worte "vorab als Zuschuss auszuzahlen und" gestrichen werden; 3. im letzten Satz des ersten Absatzes der Begründung die Worte "die durch den Verwalter der Tafeln dann in Auftrag gegeben wird," gestrichen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fußgänger-Warnblinkleuchte an der Kreuzung Weilbrunnstraße/Homburger Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM 2538 entstanden aus Vorlage: OF 409/10 vom 21.11.2017 Betreff: Fußgänger-Warnblinkleuchte an der Kreuzung Weilbrunnstraße/Homburger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, am ampelgesteuerten Fußgängerübergang an der Kreuzung Weilbrunnstraße/Homburger Landstraße für die Fußgängerampel über di e Weilbrunnstraße ebenfalls eine Warnblinkleuchte für die Autofahrer zu installieren. Begründung: Der Übergang über die Homburger Landstraße ist mit einer solchen Warnblinkleuchte ausgestattet. Der nur sehr begrenzt einsehbare Überweg über die Weilbrunnstraße ist leider nicht in diesem Maße gesichert. Das gilt es nachzuholen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 176 Aktenzeichen: 32 1
Tempo 30 auf dem Berkersheimer Weg
Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM 2531 entstanden aus Vorlage: OF 394/10 vom 23.10.2017 Betreff: Tempo 30 auf dem Berkersheimer Weg Der Magistrat wird gebeten, auf dem Berkersheimer Weg, von der Homburger Landstraße bis zum Azaleenweg, dauerhaft Tempo 30 einzurichten. Aufgrund der Änderungen in der Straßenverkehrs-Ordnung sollte diese Maßnahme mittlerweile einfacher umzusetzen sein. Begründung: Der Berkersheimer Weg liegt in diesem Bereich zwischen zwei Wohngebieten. Wie in der Zehnmorgenstraße kann so die Verkehrssicherheit erhöht werden. Auch die Anwohner am Frankfurter Berg haben ein Anrecht auf die unzweifelhafte Abgas- und Lärmreduzierung sowie eine bessere Wohnqualität. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 430 Antrag vom 23.04.2018, OF 505/10 Anregung vom 08.05.2018, OA 259 Aktenzeichen: 32 1
Ausweisung der Straßen An der Lindenallee und Teile der Homburger Landstraße als Tempo30Zone
Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM 2539 entstanden aus Vorlage: OF 412/10 vom 20.11.2017 Betreff: Ausweisung der Straßen An der Lindenallee und Teile der Homburger Landstraße als Tempo-30-Zone Vorgang: OM 2009/17 OBR 10; ST 2178/17 Der Magistrat hat mit Antwort vom 10.11.2017, ST 2178, auf eine Anregung des Ortsbeirates vom 22.08.2017, OM 2009, zur Ausweisung von Tempo-30-Zonen am Frankfurter Berg darauf hingewiesen, dass die Straße An der Lindenallee als Tempo-30-Zone ausgewiesen werden kann. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Straße An der Lindenallee, einschließlich der vorgelagerten Sackgasse der Homburger Landstraße bis zur Verkehrsinsel am südlichen Anfang der Omega-Brücke, als Tempo-30-Zone auszuweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2009 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2178 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 183 Aktenzeichen: 32 1
Radweg oberer Marbachweg
Antrag vom 19.11.2017, OF 410/10 Betreff: Radweg oberer Marbachweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die zuständigen Ämter/Stellen anzuweisen, den Radfahrweg im oberen Marbachweg von der Gartenanlage Wolfsweide bis Homburger Landstraße auszubessern. Der Radfahrweg ist durch Wölbungen des Belages so holprig und rissig geworden, dass es zu Gefährdungen der Radfahrer kommt. Besonders in der dunklen Jahreszeit sind diese Stellen schlecht und zu spät zu erkennen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 10 am 05.12.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 410/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 10 am 16.01.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 410/10 wurde zurückgezogen.
Mangelnde Baufortschritte an der Gießener Straße
Anregung an den Magistrat vom 07.11.2017, OM 2376 entstanden aus Vorlage: OF 384/10 vom 24.10.2017 Betreff: Mangelnde Baufortschritte an der Gießener Straße 1. Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass schnellstmöglich in einer Sitzung des Ortsbeirates 10 erläutert wird, wann und wie sichergestellt werden kann, dass baldmöglichst die Gießener Straße wieder für den Verkehr verfügbar ist und die Kreuzung Gießener Straße/Marbachweg in einen Zustand versetzt wird, durch den das an dieser Stelle anfallende Verkehrsaufkommen auch nur ansatzweise bewältigen werden kann. 2. Außerdem wird der Magistrat gebeten zu bestätigen, dass die dem Ortsbeirat 10 seinerzeit gemachten Zusagen, dass die zweispurige Verkehrsführung an dieser Kreuzung erhalten bleibt, noch Bestand haben. Begründung: Die weitgehende Sperrung der Gießener Straße und der Kreuzung Gießener Straße/Marbachweg haben zwischenzeitlich zu so großen ökonomischen und ökologischen Schäden durch den produzierten Stau geführt, dass es dringend erforderlich ist, dass der Magistrat erläutert, warum die durchgeführten Maßnahmen dermaßen viel Zeit in Anspruch nehmen und warum die Maßnahmen nicht so geplant werden können, dass die Verkehrseingriffe minimiert werden. Das gilt insbesondere für die seit Kurzem bestehende, nicht nachvollziehbare Reduzierung des Marbachweges in Richtung Osten auf eine Spur. Wenn hier wenigstens eine Rechtsabbiegespur erhalten geblieben wäre, wäre der gegenwärtige Dauerzustand des Verkehrszusammenbruchs in diesem Bereich, sobald das Verkehrsaufkommen steigt, doch mutmaßlich deutlich zu reduzieren gewesen. Das Schlimmste ist, dass dadurch zusätzlich Verkehr in eng mit Wohnbebauung versehene Gebiete an der Homburger Landstraße umgeleitet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 508 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66 0
Maßnahmen zur Beruhigung der Weinstraße
Anregung an den Magistrat vom 07.11.2017, OM 2372 entstanden aus Vorlage: OF 380/10 vom 23.10.2017 Betreff: Maßnahmen zur Beruhigung der Weinstraße Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Weinstraße von der Homburger Landstraße zur Gießener Straße als Einbahnstraße ausgewiesen und in beide Richtungen für Fahrradfahrer freigegeben wird sowie dass entsprechende Beschilderungen angebracht werden. Begründung: Die vorgeschlagene Verkehrsregelung wird den Verkehr von der Homburger Landstraße auf die Gießener Straße verlagern und die verkehrsberuhigte Homburger Landstraße in den anliegenden Bereichen entlasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 428 Aktenzeichen: 32 1
Verblichene Schilder am Ortseingang Bonames erneuern
Anregung an den Magistrat vom 07.11.2017, OM 2381 entstanden aus Vorlage: OF 395/10 vom 23.10.2017 Betreff: Verblichene Schilder am Ortseingang Bonames erneuern Die beiden Hinweisschilder mit Informationen zu den evangelischen und katholischen Gottesdiensten an der Homburger Landstraße am Ortseingang Bonames sind durch die Witterung ausgeblichen, das untere Schild ist davon sichtlich betroffen, wie auf dem Foto zu erkennen ist. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Schilder durch die zuständigen Stellen entsprechend erneuert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 274 Aktenzeichen: 66 7
Kontrollen in den Raserzonen im Ortsbezirk 10
Anregung an den Magistrat vom 07.11.2017, OM 2384 entstanden aus Vorlage: OF 399/10 vom 24.10.2017 Betreff: Kontrollen in den Raserzonen im Ortsbezirk 10 Im Bereich Am Dorfgarten - Homburger Landstraße - Ecke Weilbrunnstraße/Oberwiesenstraße ist die Geschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt, hier wird laut Beschwerden zu allen Tageszeiten zu schnell gefahren, auch dort, wo sich viele Fußgänger bewegen, beispielsweise im Kreuzungsbereich Homburger Landstraße/Ecke Weilbrunnstraße. Die Sigmund-Freud-Straße wird besonders nachts von einigen sehr schnell durchfahren. 1. Besonders in Hinblick auf die Sicherheit von Anwohnern, Fußgängern und anderen Verkehrsteilnehmern wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass mindestens ein ViaCount-Gerät pro Stadtteil im Ortsbezirk 10 zur kommunalen Verkehrsüberwachung eingesetzt und an wechselnden Standorten für mindestens ein Kalenderjahr genutzt wird. Die so ermittelten Ergebnisse sollen dem Ortsbeirat 10 nach Ermittlung vorgelegt werden, sodass weiter beraten werden kann. 2. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, die Standorte der ViaCount-Geräte mit dem Ortsbeirat 10 abzustimmen, damit Mitteilungen von Bürgern über die Mitglieder des Ortsbeirats 10 in die Festlegung der Kontrollpunkte einfließen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 276 Aktenzeichen: 32 4
Dauerstau an der Kreuzung Friedberger Landstraße/Dortelweiler Straße aus Richtung Norden
Anregung an den Magistrat vom 02.11.2017, OM 2312 entstanden aus Vorlage: OF 332/3 vom 19.10.2017 Betreff: Dauerstau an der Kreuzung Friedberger Landstraße/Dortelweiler Straße aus Richtung Norden Die Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Verkehrssituation im Kreuzungsbereich Friedberger Landstraße/Dortelweiler Straße aus Richtung Norden (Bad Vilbel) 1. durch eine Optimierung der Ampelschaltung 2. oder gegebenenfalls durch eine weitere Linksabbiegerspur in die Dortelweiler Straße geändert werden kann. Begründung: Gegenwärtig ist fast ganztägig ein Dauerstau aus Richtung Norden in die Dortelweiler Straße festzustellen. Dies ist ein Ärgernis für alle Verkehrsteilnehmer, da dieser Stau häufig bis zur Homburger Landstraße zurückreicht, die dadurch auch blockiert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 236 Aktenzeichen: 32 1
Prüfung einer neuen Straßenanbindung für die Neubaugebiete Nieder-Eschbach - Süd und NiederEschbach - Am Hollerbusch
Antrag vom 26.10.2017, OF 128/15 Betreff: Prüfung einer neuen Straßenanbindung für die Neubaugebiete Nieder-Eschbach - Süd und Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch Durch die beiden Neubaugebiete in Nieder-Eschbach - Süd und Nieder-Echbach - Am Hollerbusch wird es zu einer Erhöhung des Verkehrsdrucks aus diesen Gebieten durch bestehende Wohnstraßen auf die Deuil-La-Barre-Straße kommen. Diese Wohnstraßen werden dann auf Grund ihrer Ausprägung (Enge) deutlich mehr belastet werden. Die Deuil-La-Barre-Straße ist bereits heute in weiten Stunden der Hauptverkehrszeiten -auch bedingt durch den zunehmenden Durchgangsverkehr - deutlich überlastet. Dies wird sich durch die beiden Neubaugebiete noch verstärken. Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu Prüfen und zu Berichten, ob zur Entlastung beziehungsweise zur Vorbeugung der beschriebenen Verkehrssituation eine neue Straßenverbindung aus dem Baugebiet Nieder-Eschbach - Süd heraus über den südlichen Teil der Georg-Büchner-Straße und dann entlang der alten und neuen Ortsrandes zur Homburger Landstraße hin erstellt werden kann. Dabei ist ein plangleicher Übergang der U-Bahn-Linie zu berücksichtigen. Auch sind bauliche Maßnahmen zu berücksichtigen, die eine Verlagerung des bisherigen Verkehrs von der Deuil-La-Barre-Straße zur Homburger Landstraße hin verhindern. Die neue Straße soll die Ausdehnung einer "normalen" Wohnstraße nicht überschreiten, aber mit einem Fuß/Radweg versehen sein. Begründung: Es ist davon auszugehen, dass der größte Teil des Verkehrs aus den beiden Neubaugebieten in Richtung des Autobahnanschlusses Nieder-Eschbach oder Bad Homburg führen wird. Dieser Verkehr wird durch die skizzierte Straße aus bestehenden Wohngebieten herausgehalten und kann für letzter auch eine neue Anbindung an die Homburger Landstraße bieten. Die Inanspruchnahme von Flächen des geplanten GrünGürtelParks Nieder-Eschbach ist durch die Führung entlang des Ortsrandes minimiert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.10.2017, M 202 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 15 am 26.10.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 202 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 128/15 wird bis zur Sitzung am 16.02.2018 zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 15 am 16.02.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 128/15 wurde zurückgezogen.
Absägen von sieben Speierling-Bäumen beiderseits der Bonameser Straße zwischen dem Wohngebiet Bonameser Straße und Homburger Landstraße in Höhe von circa 90 Zentimetern ab Bodenniveau
Antrag vom 19.10.2017, OF 375/9 Betreff: Absägen von sieben Speierling-Bäumen beiderseits der Bonameser Straße zwischen dem Wohngebiet Bonameser Straße und Homburger Landstraße in Höhe von circa 90 Zentimetern ab Bodenniveau Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, warum diese Bäume abgesägt wurden und ob ggf. wann eine Ersatzpflanzung vorgesehen ist. Begründung: Der größere Teil der abgesägten Bäume fällt in den Ortsbezirk 10. An diesem Straßenteil befinden sich keine Häuser. Frequentiert wird dieser Straßenteil jedoch insbesondere aus dem bebauten Teil von Eschersheim, Ortsbezirk 9. Die festgestellte Schnitthöhe von 90 cm mag im Einzelfall geringfügig differieren. Möglicherweise wurden die abgesägten Bäume bei einem Sturm beschädigt. Ein zeitlicher Zusammenhang zwischen einem Sturm und dem Absägen ist jedoch nicht erkennbar. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 9 am 09.11.2017, TO II, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 675 2017 Die Vorlage OF 375/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Generelles Durchfahrtsverbot für 3,5-Tonner im Wacholderweg
Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2098 entstanden aus Vorlage: OF 371/10 vom 28.08.2017 Betreff: Generelles Durchfahrtsverbot für 3,5-Tonner im Wacholderweg Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass durch das Aufstellen der entsprechenden Hinweisschilder dafür gesorgt wird, dass der Wacholderweg am Frankfurter Berg künftig nicht mehr von Lastkraftwagen ab 3,5 Tonnen durchfahren werden kann. Begründung: Der Wacholderweg, eine ohnehin schmale Straße, ist im Abbiegebereich zum Ginsterweg so eng, dass es immer wieder zu gefährlichen Situationen für Kinder, Radfahrer und Fußgänger kommt. Die Straße führt zudem zu zwei Kitas, einer Schule und verläuft direkt am Sportplatz der TSG Frankfurter Berg 1957 e. V., sodass dort täglich viele Kinder zu Fuß unterwegs sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2017, ST 2311 Aktenzeichen: 32 1
Schulweg zur Albert-Schweitzer-Schule sicherer gestalten hier: Zebrastreifen am Hagebuttenweg einrichten
Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2100 entstanden aus Vorlage: OF 373/10 vom 26.08.2017 Betreff: Schulweg zur Albert-Schweitzer-Schule sicherer gestalten hier: Zebrastreifen am Hagebuttenweg einrichten Für die am Frankfurter Berg östlich der Homburger Landstraße wohnenden Grundschulkinder ist die Albert-Schweitzer-Schule zurzeit die zuständige Grundschule. Die Schülerinnen und Schüler müssen die Homburger Landstraße überqueren, um zum Unterricht zu gelangen. Auf dem weiteren Weg müssen die Kinder den Hagebuttenweg queren, wo es keinerlei Sicherheitsmaßnahmen gibt. Dies stellt für die Kinder eine Gefahrenquelle dar. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob im Rahmen des Schulwegs ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) zwischen dem Hagebuttenweg 7 und 14 eingerichtet werden kann, damit die Schülerinnen und Schüler den Weg zu Schule sicher begehen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2017, ST 2534 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32 1
Tempo 50 auf der Homburger Landstraße ab Kreuzung Berkersheimer Weg in Richtung Gießener Straße einhalten
Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2101 entstanden aus Vorlage: OF 375/10 vom 29.08.2017 Betreff: Tempo 50 auf der Homburger Landstraße ab Kreuzung Berkersheimer Weg in Richtung Gießener Straße einhalten Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass auf der Homburger Landstraße im Abschnitt ab Kreuzung Berkersheimer Weg in Richtung Gießener Straße, auf Höhe des Malvenweges, verstärkt die Geschwindigkeit von Tempo 50 per Blitzer in den Abendstunden kontrolliert oder, wenn dies nicht möglich ist, die Lage mit ViaCount-Geräten überwacht wird. Begründung: In den letzten Monaten ist in dem Abschnitt der Homburger Landstraße, ab Kreuzung Berkersheimer Weg in Richtung Gießener Straße, trotz der Tempo-50-Regelung ein verstärktes Fahren von PS-starken Pkws mit überhöhter Geschwindigkeit festzustellen. Dieses gilt es abzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2442 Aktenzeichen: 32 1
Tempo 30 auf der Homburger Landstraße zwischen Weilbrunnstraße und Ronneburgstraße einhalten
Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2095 entstanden aus Vorlage: OF 363/10 vom 29.08.2017 Betreff: Tempo 30 auf der Homburger Landstraße zwischen Weilbrunnstraße und Ronneburgstraße einhalten Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass auf der Homburger Landstraße, im Abschnitt zwischen Weilbrunnstraße und Ronneburgstraße, verstärkt die Geschwindigkeit von Tempo 30 per Blitzer in den Abendstund en kontrolliert oder, wenn dies nicht möglich ist, mit ViaCount-Geräten die Lage geklärt wird. Begründung: In den letzten Monaten ist in dem Abschnitt der Homburger Landstraße von der Weilbrunnstraße in Richtung Ronneburgstraße trotz der Tempo-30-Regelung ein verstärktes Fahren von PS-starken Pkws mit überhöhter Geschwindigkeit festzustellen. Dieses gilt es abzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2017, ST 2312 Aktenzeichen: 32 1
Abwasserregulierung am Frankfurter Berg
Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2097 entstanden aus Vorlage: OF 368/10 vom 28.08.2017 Betreff: Abwasserregulierung am Frankfurter Berg Erneut führten Starkregenereignisse in Teilen des Holunderwegs sowie des Azaleenwegs zu Überschwemmungen, insbesondere auch von Kellern. Dies lässt vermuten, dass die bestehende Kanalisation sowie zusätzlich getroffene Rückhaltemaßnahmen der Stadtentwässerung in bestimmten Lagen nicht mehr ausreichende Kapazitäten besitzen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass das Thema in der nächsten Bürgerfragestunde des Ortsbeirates 10 durch eine Vertreterin/einen Vertreter des Magistrats erläutert wird. Dabei sollen dem Ortsbeirat 10 sowie den Bürgerinnen und Bürgern beispielsweise anhand von aktuellen Plänen die Abwasserführung von den Gebäuden des betroffenen Bereiches, über die städtischen Rohrleitungen, Rückhalteeinrichtungen und aus dem Stadtteil heraus dargelegt werden. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, dafür zu sorgen, dass die Vertreterin/der Vertreter dem Ortsbeirat 10 sowie den Bürgerinnen und Bürgern für Fragen (z. B. zu Kapazitätsberechnungen oder zu technischen Bestimmungen der Haussicherung etc.) zur Verfügung steht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2017, ST 2533 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 90 32
Außergewöhnliches Aufkommen von Ratten?
Antrag vom 29.08.2017, OF 364/10 Betreff: Außergewöhnliches Aufkommen von Ratten? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob im Bereich zwischen August-Schanz-Straße und Homburger Landstraße ein außergewöhnliches Aufkommen von Ratten zu beobachten ist. Begründung: Im Bereich zischen Homburger Landstraße und August-Schanz-Straße sind nach Aussagen von Bürgern vermehrt Ratten gesichtet worden. Auf Grund der vielen Lebensmittel-Supermärkte in diesem Bereich wäre hier ein erhöhtes Aufkommen von Ratten besonders problematisch. Insofern ist Prüfung geboten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 10 am 12.09.2017, TO II, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 573 2017 Die Vorlage OF 364/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ermittlung von Raser-Zonen im Ortsbezirk 10
Antrag vom 28.08.2017, OF 377/10 Betreff: Ermittlung von Raser-Zonen im Ortsbezirk 10 Aufgrund der nicht nachlassenden Bürgerbeschwerden über zum Teil viel zu hohe Geschwindigkeiten von Fahrzeugen aller Art, gerade auch in 30-Zonen, möge der Ortsbeirat beschließen, den Magistrat aufzufordern, zur kommunalen Verkehrsüberwachung ein Hilfsmittel anzuschaffen, welches mittels Hochtechnologiekomponenten anonyme Geschwindigkeit-Messungen durchführt und Messergebnisse nach Fahrzeugtyp gegliedert an ein Rechenzentrum sendet. Anhand der so ermittelten Ergebnisse kann eine zuverlässige Auswertung zur Verfügung gestellt werden. Das Gerät erfasst die Geschwindigkeitsverstöße anonym. So kann verfolgt werden, zu welcher Uhrzeit und von welchem Fahrzeugtyp im Ortsbezirk mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wurde. Das Gerät wird bereits von vielen deutschen Kommunen eingesetzt und hat sich bewährt. Es wird von der Firma RTB GmbH in Bad Lippspringe hergestellt. Der Ortsbeirat regt an, mindestens zwei dieser Koffer im Ortsbezirk 10 an regelmäßig wechselnden Standorten einzusetzen und nach Auswertung der Ergebnisse nach Bedarf Radarkontrollen durchzuführen. Hintergründe und weitere Fakten zum "Blitzerkoffer" können von der Herstellerfirma angefordert werden. Der Koffer ist relativ unauffällig und mit einem Aufkleber mit der Aufschrift "Verkehrszählung im Auftrag der Straßenverwaltung" versehen. Begründung: Alleine die Homburger Landstraße bietet Rasern viele Gelegenheiten, die maximal zulässige Geschwindigkeit zu überschreiten, aber auch die Sigmund-Freud-Straße wird zu bestimmten Uhrzeiten oft mit zum Teil viel zu hohen Geschwindigkeiten befahren. Natürlich ist auch in untergeordneten Straßen ein möglicherweise interessanter Einblick in das Fahrverhalten möglich, wenn die "Blitzerkoffer" flächendeckend im Ortsbezirk eingesetzt werden - besonders in Bereichen, in denen Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer durch Raser gefährdet werden könnten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 10 am 12.09.2017, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 377/10 wurde zurückgezogen.
Fahrbahnmarkierung Gießener Straße/Einmündung Homburger Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2013 entstanden aus Vorlage: OF 347/10 vom 04.08.2017 Betreff: Fahrbahnmarkierung Gießener Straße/Einmündung Homburger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die kompliziert gestaltete Fahrbahnmarkierung auf der Gießener Straße an der Einmündung in die Homburger Landstraße dahin gehend überprüft wird, ob diese neu und unkomplizierter gestaltet werden kann, sodass es nicht zu überflüssigen Gefährdungen von Verkehrsteilnehmern, besonders für Radfahrer, kommt. Begründung: Der Sinn dieser Markierung ist für Fahrzeugführer nicht sofort erkennbar, sodass es im fließenden Verkehr oft zu gefährlichen Situationen kommt. Radfahrer sind hier besonders gefährdet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2180 Aktenzeichen: 32 1
Radverkehrskonzept Gießener Straße
Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2016 entstanden aus Vorlage: OF 354/10 vom 08.08.2017 Betreff: Radverkehrskonzept Gießener Straße 1. Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1.1. warum der Ausbau der Gießener Straße zwischen der Endhaltestelle der U 5 und der Sigmund-Freud-Straße mit erheblichen Gefahren für die Radfahrer so lange dauert; 1.2. inwieweit die sehr aufwendige Neugestaltung des Radweges an der Einmündung Homburger Landstraße/Gießener Straße eine Verbesserung für die Sicherheit der Radfahrer darstellt. 2. Ferner wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass das Radfahrbüro in einer Sitzung des Ortsbeirats 10 das Konzept für die Radwege auf der Gießener Str aße vorstellt und erläutert, inwieweit dieses die Sicherheit der Radfahrer erhöht. Begründung: Zu 1.1.: Auf dem Stück zwischen der Endhaltestelle der U 5 und der Sigmund-Freud-Straße stocken die Bauarbeiten augenscheinlich. Die gegenwärtige Situation ist aber sehr gefährlich für Radfahrer, weil die Fahrspuren sehr schmal sind und stadtauswärts der Rand, der steil abfällt, nur durch Warnbarken gesichert ist, die nicht fest platziert sind, sodass Radfahrer nicht unmittelbar am rechten Rand fahren sollten. So werden Radfahrer dort von Autofahrern massiv bedrängt. Zu 1.2.: Die bereits fertiggestellte Markierung des Radweges an der Einmündung der Homburger Landstraße in die Gießener Straße ist so kompliziert, dass sie von den Autofahrern nicht rechtzeitig erfasst werden kann. Zudem sind die Fahrradfahrspuren teilweise so breit, dass die Autofahrer sie für Autofahrspuren halten. Dadurch fahren sie auf den Fahrradfahrspuren und gefährden so massiv die Radfahrer. Im Vergleich zur vorherigen, gut überschaubaren Situation hat sich deshalb die Situation der Radfahrer an dieser Stelle nicht verbessert. Das wird sich noch verschärfen, wenn die Gießener Straße auch wieder für den Verkehr voll geöffnet ist. Zu 2.: In Anbetracht der erheblichen Mittel aus der Stellplatzablöse, die in dieses Projekt fließen, ist dies nur zu rechtfertigen, wenn Radfahren dadurch attraktiver wird und somit weniger Parkplätze benötigt werden. Was bisher realisiert worden ist, weckt hieran jedoch deutliche Zweifel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 119 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 10 am 16.01.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 0
Ideen
Keine Ideen gefunden.