Wenn der Bahnübergang Berkersheimer Bahnhof vorübergehend gesperrt werden muss: Umleitungskonzept für Autos reicht nicht aus. Auch für Fußgänger und Radfahrer müssen Lösungen geschaffen werden
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 07.05.2018, OM
3099 entstanden aus
Vorlage: OF 135/14 vom
22.04.2018 Betreff: Wenn der Bahnübergang Berkersheimer Bahnhof
vorübergehend gesperrt werden muss: Umleitungskonzept für Autos reicht nicht
aus. Auch für Fußgänger und Radfahrer müssen Lösungen geschaffen werden Der Magistrat wird gebeten,
wenn der beschrankte Bahnübergang am Berkersheimer Bahnhof baustellenbedingt
mehrere Stunden oder gar längerfristig geschlossen werden muss, von der
DB Netz AG die nachstehenden Punkte einzufordern: a) Für Fahrgäste der S-Bahn mit Geheinschränkungen
sowie Fahrgäste mit Kinderwagen oder Fahrrädern ist eine Möglichkeit zu
schaffen, um auf die andere Seite der Schienen zu kommen. Das gilt insbesondere
für Fahrgäste der S-Bahn, die aus Frankfurt kommen, auf ihrem Weg zum Bus 25
nach Harheim. b) Sofern diese Möglichkeit nicht
geschaffen werden kann, sind die Fahrgäste der Linie S 6, die aus
Frankfurt (Innenstadt) kommen, rechtzeitig über die Einschränkungen am
Berkersheimer Bahnhof zu informieren und ist ihnen anzubieten, dass sie am
Frankfurter Berg aussteigen und mit einem Shuttlebus nach Harheim gebracht
werden können.
c) Für Fahrradfahrer wird eine
möglichst kurze und sicher befahrbare Umleitung eingerichtet und
ausgeschildert. Begründung: Zwischen dem 15.04. und dem 19.04.2018 musste der
beschrankte Bahnübergang am Berkersheimer Bahnhof vermutlich baustellenbedingt
geschlossen werden. Für die Durchfahrt mit dem Pkw - die ohnehin verboten ist -
wurden große Hinweisschilder aufgestellt und auf die Umleitung über die
Homburger Landstraße verwiesen. Nur an die Fußgänger und Radfahrer hatte niemand
gedacht. Für die Radfahrer ist die Strecke zwischen Harheim und Berkersheim
anstelle 1,3 Kilometer über die Umleitung nun 6,3 Kilometer lang. Die Fußgänger
können die Gleise über eine steile Holztreppe überqueren, die aber für Menschen
mit Gehbehinderungen, Rollstuhl, Fahrrad oder Kinderwagen nicht geeignet
ist. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1547
Aktenzeichen: 66 2