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Wenn der Bahnübergang Berkersheimer Bahnhof vorübergehend gesperrt werden muss: Umleitungskonzept für Autos reicht nicht aus. Auch für Fußgänger und Radfahrer müssen Lösungen geschaffen werden

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2018, OM 3099 entstanden aus Vorlage: OF 135/14 vom 22.04.2018 Betreff: Wenn der Bahnübergang Berkersheimer Bahnhof vorübergehend gesperrt werden muss: Umleitungskonzept für Autos reicht nicht aus. Auch für Fußgänger und Radfahrer müssen Lösungen geschaffen werden Der Magistrat wird gebeten, wenn der beschrankte Bahnübergang am Berkersheimer Bahnhof baustellenbedingt mehrere Stunden oder gar längerfristig geschlossen werden muss, von der DB Netz AG die nachstehenden Punkte einzufordern: a) Für Fahrgäste der S-Bahn mit Geheinschränkungen sowie Fahrgäste mit Kinderwagen oder Fahrrädern ist eine Möglichkeit zu schaffen, um auf die andere Seite der Schienen zu kommen. Das gilt insbesondere für Fahrgäste der S-Bahn, die aus Frankfurt kommen, auf ihrem Weg zum Bus 25 nach Harheim. b) Sofern diese Möglichkeit nicht geschaffen werden kann, sind die Fahrgäste der Linie S 6, die aus Frankfurt (Innenstadt) kommen, rechtzeitig über die Einschränkungen am Berkersheimer Bahnhof zu informieren und ist ihnen anzubieten, dass sie am Frankfurter Berg aussteigen und mit einem Shuttlebus nach Harheim gebracht werden können. c) Für Fahrradfahrer wird eine möglichst kurze und sicher befahrbare Umleitung eingerichtet und ausgeschildert. Begründung: Zwischen dem 15.04. und dem 19.04.2018 musste der beschrankte Bahnübergang am Berkersheimer Bahnhof vermutlich baustellenbedingt geschlossen werden. Für die Durchfahrt mit dem Pkw - die ohnehin verboten ist - wurden große Hinweisschilder aufgestellt und auf die Umleitung über die Homburger Landstraße verwiesen. Nur an die Fußgänger und Radfahrer hatte niemand gedacht. Für die Radfahrer ist die Strecke zwischen Harheim und Berkersheim anstelle 1,3 Kilometer über die Umleitung nun 6,3 Kilometer lang. Die Fußgänger können die Gleise über eine steile Holztreppe überqueren, die aber für Menschen mit Gehbehinderungen, Rollstuhl, Fahrrad oder Kinderwagen nicht geeignet ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1547 Aktenzeichen: 66 2