Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Anbringung von halbseitigen Haltelinien zur Verdeutlichung der Rechts-vor-LinksRegelung in der Renettenstraße in Preungesheim, auf der Berkersheimer Obergasse und Bahnstraße in Berkersheim und im Hagebuttenweg und Luzernenweg am Frankfurter Berg als nich

Vorlagentyp: OM

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 23.10.2018, OM 3824 entstanden aus Vorlage: OF 614/10 vom 08.10.2018

Betreff: Anbringung von halbseitigen Haltelinien zur Verdeutlichung der Rechts-vor-Links-Regelung in der Renettenstraße in Preungesheim, auf der Berkersheimer Obergasse und Bahnstraße in Berkersheim und im Hagebuttenweg und Luzernenweg am Frankfurter Berg als nichtamtliche Hinweise Vorgang: OM 3262/18 OBR 10; OM 3280/18 OBR 10; ST 1485/18; ST 1486/18 Der Magistrat wird gebeten, in der Renettensstraße in Preungesheim, auf der Berkersheimer Obergasse und Bahnstraße in Berkersheim und im Hagebuttenweg und Luzernenweg am Frankfurter Berg an den Rechts-vor-Links-Kreuzungen jeweils halbseitige Haltemarkierungen auf der Fahrbahn al s nichtamtliche Hinweise aufzubringen, um die Rechts-vor-Links-Regelung zu verdeutlichen. Begründung: Nach der in den Stellungnahmen vom 06.08.2018, ST 1485 und ST 1486, in Bezug genommenen Auskunft des Regierungspräsidiums, sind an Rechts-vor-Links-Kreuzungen zwar keine straßenverkehrsrechtlich anzuordnenden Beschilderungen möglich, allerdings sehr wohl Markierungen auf der Fahrbahn als nichtamtliche Hinweise, die unmittelbar durch die Straßenbaubehörde aufgebracht werden können. Etwas anderes war durch den Ortsbeirat an den genannten Stellen auch gar nicht beabsichtigt und zwar jeweils halbseitig, damit deutlich wird, dass die von rechts kommenden vorfahrtberechtigten Fahrzeuge zu berücksichtigen sind. Dies hat sich sehr bewährt, um die geltende Rechts-vor-Links-Regelung zu verdeutlichen, was an den genannten Stellen dringend erforderlich ist, weil sich die Verkehrsteilnehmer auf einer vorfahrtberechtigten Straße wähnen, was gerade für Radfahrer sehr gefährlich werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

Sitzung 29
OBR 10
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 30
OBR 10
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle

Verknüpfte Vorlagen