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Möglichkeit zur Einhaltung des Sicherheitsabstands von 1,50 Metern von Fahrrädern auf den neuen Fahrradstreifen auf der Gießener Straße

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2018, OM 3821 entstanden aus Vorlage: OF 587/10 vom 04.09.2018 Betreff: Möglichkeit zur Einhaltung des Sicherheitsabstands von 1,50 Metern von Fahrrädern auf den neuen Fahrradstreifen auf der Gießener Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit es für Kraftfahrer, insbesondere für Busfahrer, überall möglich ist, einen Sicherheitsabstand von 1,50 Metern von Fahrrädern auf den neuen Fahrradstreifen auf der Gießener Straße, insbesondere im Berei ch der Einmündung der Homburger Landstraße, einzuhalten. Begründung: Das Amtsgericht Frankfurt hat nach Presseberichten (Frankfurter Rundschau vom 28. August 2018, S. F 4, "Neben der Spur") gerade einen Busfahrer verurteilt, weil er keinen Sicherheitsabstand von 1,50 Metern zu Radfahrern auf einem Fahrradstreifen eingehalten hatte. Der Einwand des Busfahrers, dies sei aufgrund der Enge der Spuren gar nicht möglich gewesen, wurde nicht gelten gelassen. Die neuen Fahrradstreifen auf der Gießener Straße führen an bestimmten Stellen auch zu Situationen, in denen das Einhalten eines Sicherheitsabstandes von 1,50 Metern zu dort fahrenden Radfahrern nicht möglich erscheint. Insbesondere die Verkehrsführung an der Einmündung zur Homburger Landstraße, an welcher ebenfalls Busse abbiegen müssen, scheint dies nicht zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund ist Aufklärung geboten, ob auch auf der Gießener Straße ein Einhalten eines entsprechenden Sicherheitsabstandes unmöglich ist, damit geklärt werden kann, wie dadurch entstehenden Gefahren begegnet werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 257 Aktenzeichen: 32 1