Möglichkeit zur Einhaltung des Sicherheitsabstands von 1,50 Metern von Fahrrädern auf den neuen Fahrradstreifen auf der Gießener Straße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 23.10.2018, OM
3821 entstanden aus Vorlage:
OF 587/10 vom
04.09.2018 Betreff: Möglichkeit zur Einhaltung des
Sicherheitsabstands von 1,50 Metern von Fahrrädern auf den neuen
Fahrradstreifen auf der Gießener Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen
und zu berichten, inwieweit es für Kraftfahrer, insbesondere für Busfahrer,
überall möglich ist, einen Sicherheitsabstand von 1,50 Metern von
Fahrrädern auf den neuen Fahrradstreifen auf der Gießener Straße, insbesondere
im Berei ch der Einmündung der Homburger Landstraße,
einzuhalten. Begründung: Das Amtsgericht Frankfurt hat nach Presseberichten
(Frankfurter Rundschau vom 28. August 2018, S. F 4, "Neben der Spur")
gerade einen Busfahrer verurteilt, weil er keinen Sicherheitsabstand von
1,50 Metern zu Radfahrern auf einem Fahrradstreifen eingehalten hatte. Der
Einwand des Busfahrers, dies sei aufgrund der Enge der Spuren gar nicht möglich
gewesen, wurde nicht gelten gelassen. Die neuen Fahrradstreifen auf der
Gießener Straße führen an bestimmten Stellen auch zu Situationen, in denen das
Einhalten eines Sicherheitsabstandes von 1,50 Metern zu dort fahrenden
Radfahrern nicht möglich erscheint. Insbesondere die Verkehrsführung an der
Einmündung zur Homburger Landstraße, an welcher ebenfalls Busse abbiegen
müssen, scheint dies nicht zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund ist
Aufklärung geboten, ob auch auf der Gießener Straße ein Einhalten eines
entsprechenden Sicherheitsabstandes unmöglich ist, damit geklärt werden kann,
wie dadurch entstehenden Gefahren begegnet werden kann. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 04.02.2019, ST 257
Aktenzeichen: 32 1