Einzeichnen einer roten Warnfläche auf dem Fahrbahnbelag der Homburger Landstraße zwischen Malvenweg und der Allerheiligsten Dreifaltigkeitskirche
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM
4022 entstanden aus
Vorlage: OF 646/10 vom
13.11.2018 Betreff: Einzeichnen einer roten Warnfläche auf dem
Fahrbahnbelag der Homburger Landstraße zwischen Malvenweg und der
Allerheiligsten Dreifaltigkeitskirche Vorgang: OM 3262/18 OBR 10; ST 1486/18; OM
3280/18 OBR 10; ST 1485/18 Der Magistrat wird gebeten, eine rote Warnfläche auf
dem Fahrbahnbelag der Homburger Landstraße zwischen Malvenweg und der
Allerheiligsten Dreifaltigkeitskirche, vergleichbar der Fläche im Westend auf
der Hansaallee an der Einmündung der Vo gtstraße,
einzuzeichnen. Begründung: Der Magistrat hat den Ortsbeirat mehrfach darauf
verwiesen, dass die Einrichtung von Zebrastreifen in diesem Bereich wegen der
zu nahe liegenden Ampelquerungen nicht möglich ist. Durch den Ausbau der Bebauung im westlichen Teil des
Frankfurter Bergs und die vielfältigen Wegbeziehungen zu den Supermärkten auf
der östlichen Seite der Homburger Landstraße, wie umgekehrt zur Allerheiligsten
Dreifaltigkeitskirche mit ihren vielfältigen Aktivitäten sowie zu den
angrenzenden Kindergärten und Schulen westlich der Homburger Landstraße, die
gerade auch viele Kinder benutzen, ist zur Gefahrenabwehr hier eine Warnung des
Autoverkehrs vor den vielen querenden Fußgängern dringend erforderlich. Da der
Magistrat in anderen Stellungnahmen (ST 1485 und ST 1486) selbst
mitgeteilt hat, dass rein warnende Markierungen, die keine regelnde Bedeutung
im Sinne der StVO haben, in solchen Bereichen sehr wohl möglich sind, sollte
eine solche hier dringend angebracht werden, um die Gefahr insbesondere für
ältere Leute und Kinder zu verringern. In dieser Hinsicht hat die vergleichbare
Markierung im Westend auf der Hansaallee an der Einmündung Vogtstraße den
gewünschten Erfolg erzielt. Was im Westend möglich ist, muss auch am
Frankfurter Berg realisierbar sein. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 05.06.2018, OM 3262
Anregung an den
Magistrat vom 05.06.2018, OM 3280
Stellungnahme des
Magistrats vom 06.08.2018, ST 1485
Stellungnahme des
Magistrats vom 06.08.2018, ST 1486
Stellungnahme des
Magistrats vom 22.02.2019, ST 435
Stellungnahme des
Magistrats vom 09.09.2019, ST 1773
Aktenzeichen: 66 5