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Einzeichnen einer roten Warnfläche auf dem Fahrbahnbelag der Homburger Landstraße zwischen Malvenweg und der Allerheiligsten Dreifaltigkeitskirche

Vorlagentyp: OM

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM 4022 entstanden aus Vorlage: OF 646/10 vom 13.11.2018

Betreff: Einzeichnen einer roten Warnfläche auf dem Fahrbahnbelag der Homburger Landstraße zwischen Malvenweg und der Allerheiligsten Dreifaltigkeitskirche Vorgang: OM 3262/18 OBR 10; ST 1486/18; OM 3280/18 OBR 10; ST 1485/18 Der Magistrat wird gebeten, eine rote Warnfläche auf dem Fahrbahnbelag der Homburger Landstraße zwischen Malvenweg und der Allerheiligsten Dreifaltigkeitskirche, vergleichbar der Fläche im Westend auf der Hansaallee an der Einmündung der Vo gtstraße, einzuzeichnen. Begründung: Der Magistrat hat den Ortsbeirat mehrfach darauf verwiesen, dass die Einrichtung von Zebrastreifen in diesem Bereich wegen der zu nahe liegenden Ampelquerungen nicht möglich ist. Durch den Ausbau der Bebauung im westlichen Teil des Frankfurter Bergs und die vielfältigen Wegbeziehungen zu den Supermärkten auf der östlichen Seite der Homburger Landstraße, wie umgekehrt zur Allerheiligsten Dreifaltigkeitskirche mit ihren vielfältigen Aktivitäten sowie zu den angrenzenden Kindergärten und Schulen westlich der Homburger Landstraße, die gerade auch viele Kinder benutzen, ist zur Gefahrenabwehr hier eine Warnung des Autoverkehrs vor den vielen querenden Fußgängern dringend erforderlich. Da der Magistrat in anderen Stellungnahmen (ST 1485 und ST 1486) selbst mitgeteilt hat, dass rein warnende Markierungen, die keine regelnde Bedeutung im Sinne der StVO haben, in solchen Bereichen sehr wohl möglich sind, sollte eine solche hier dringend angebracht werden, um die Gefahr insbesondere für ältere Leute und Kinder zu verringern. In dieser Hinsicht hat die vergleichbare Markierung im Westend auf der Hansaallee an der Einmündung Vogtstraße den gewünschten Erfolg erzielt. Was im Westend möglich ist, muss auch am Frankfurter Berg realisierbar sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10

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