Generelles Durchfahrtsverbot für 3,5-Tonner im Wacholderweg
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM
2098 entstanden aus Vorlage:
OF 371/10 vom
28.08.2017 Betreff: Generelles Durchfahrtsverbot für 3,5-Tonner
im Wacholderweg Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen,
dass durch das Aufstellen der entsprechenden Hinweisschilder dafür gesorgt
wird, dass der Wacholderweg am Frankfurter Berg künftig nicht mehr von
Lastkraftwagen ab 3,5 Tonnen durchfahren werden kann. Begründung: Der Wacholderweg, eine ohnehin schmale Straße, ist im
Abbiegebereich zum Ginsterweg so eng, dass es immer wieder zu gefährlichen
Situationen für Kinder, Radfahrer und Fußgänger kommt. Die Straße führt zudem
zu zwei Kitas, einer Schule und verläuft direkt am Sportplatz der TSG
Frankfurter Berg 1957 e. V., sodass dort täglich viele Kinder zu Fuß unterwegs
sind. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 24.11.2017, ST 2311
Aktenzeichen: 32 1